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Österreichische Presseförderung

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Österreichische Presseförderung
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Die österreichische Presseförderung hat die Förderung österreichischer Tages- und Wochenzeitungen als hauptsächliches Ziel. Die Rechtsgrundlage ist das zuletzt im Jahr 2004 novellierte Presseförderungsgesetz (PresseFG 2004).

Die Verwaltung und Vergabe der Mittel für die Presseförderung verantwortet die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Bei ihr kann die Presseförderung jährlich von Förderungsberechtigten beantragt werden (§3 PressFG 2004).

Förderungsziele und Förderungsberechtigte

Die gesetzlich vorgeschriebenen Förderungsziele der Presseförderung sind:

  1. Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen (§§ 1-4 PressFG 2004)
  2. Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (§ 8 PressFG 2004)
  3. Qualitätsförderung und Zukunftssicherung (§§ 9 – 12a PressFG 2004)

Förderungsberechtigte Medien sind daher ausschließlich Tages- und Wochenzeitungen (§ 1 Abs. 1 PresseFG 2004), wobei der Anteil der unentgeltlich verbreiteten Auflage an der verbreiteten Auflage weniger als 50 % betragen muss. Zeitungen, die zum größeren Teil unentgeltlich vertrieben werden (Gratis-Zeitungen), sind daher von der Förderung ausgeschlossen.

Die „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“ umfasst nachfolgende Förderungsziele:

  • Journalistenausbildung (§ 10 Abs. 1 PresseFG 2004)
  • Anstellung von Auslandskorrespondenten durch Tages- und Wochenzeitungen (§ 11 Abs. 1 PresseFG 2004)
  • Förderung des Lesens von Tages- und Wochenzeitungen (§ 11 Abs. 1 PresseFG 2004)
  • Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens, insbesondere im Bereich des Zeitungsmarketings (§ 11 Abs. 3 PresseFG 2004)
  • Selbstkontrolle der österreichischen Presse durch eine repräsentative Einrichtung (§ 12a Abs. 2 PresseFG 2004)

Fördermittel

Mit der Novelle des Presseförderungsgesetzes im Jahr 2004 (PressFG 2004) waren die Fördermittel mit 13,93 Millionen Euro jährlich dotiert und teilten sich in Vertriebsförderung (4,91 Millionen Euro), Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (7,21 Millionen Euro) und Qualitäts- und Zukunftssicherung (1,81 Millionen Euro) auf.

Im Zuge von Sparpaketen in den Jahren 2012 und 2014 wurde die Presseförderung reduziert. Seither werden jährlich 8,687 Millionen Euro verteilt, wovon 3,89 Millionen Euro (45 %) auf die Vertriebsförderung, 3,24 Millionen Euro (37 %) auf die „Besondere Förderung“ und 1,56 Millionen Euro (18 %) auf die „Qualitätsförderung“ entfallen.

Separat hinzu kommen die Fördermittel für die Selbstkontrolle der österreichischen Presse durch eine repräsentative Einrichtung, für die ein aus anderer Quelle, nämlich den Rundfunkgebühren stammender Betrag über 150.000 Euro jährlich zur Verfügung steht (§ 12a PresseFG 2004).

Die Fördermittel für die Vertriebsförderung sind im Verhältnis 54 zu 46 zwischen Tageszeitungen und Wochenzeitungen aufzuteilen (§ 5 PresseFG 2004). Die resultierenden die Mittel für Vertriebsförderung für Tageszeitungen werden gleichmäßig auf alle förderungswürdigen Tageszeitungen verteilt, wobei Verleger, die mehrere Tageszeitungen verlegen, für jede weitere Tageszeitung Abschläge hinzunehmen haben (§ 6 PresseFG 2004). Die Vertriebsförderung von Wochenzeitungen richtet sich nach deren Abonnement-Anteil, wobei Verleger, die mehrere Wochenzeitung verlegen, ebenfalls für jede weitere Wochenzeitung Abschläge hinzunehmen haben (§ 7 PresseFG 2004).

Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der Tageszeitungen erhalten nur Tageszeitungen, die (§ 8 PresseFG 2004):

  • besonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung haben
  • je Nummer im Jahresdurchschnitt keine höhere Auflage als 100.000 Exemplare haben
  • keine marktführende Stellung einnehmen

Der Förderbetrag für jede förderungswürdige Zeitung ergibt sich aus einem Sockelbetrag über 500 000 Euro zuzüglich einem an die Auflage gebundenen Förderbetrag.

Im Jahr 2020 gab es eine zusätzliche Corona-Sondermedienförderung in Höhe von 14,8 Millionen Euro (170 % der Betragshöhe der auch 2020 regulär ausgeschütteten Presseförderung; davon 12,1 Millionen Euro für Tages- und 2,7 Millionen Euro für Wochenzeitungen), die wegfallende Inseratenumsätze kompensieren sollten.

Im Jahr 2022 war die Presseförderung mit 8,9 Millionen Euro dotiert.

KommAustria

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist eine dem Bundeskanzleramt nachgeordnete Kollegialbehörde (§ 2 Abs. 2 S. 1 KOG), der die Verwaltung und Zuteilung der Fördermittel an die Förderungswerber obliegt (§ 1 Abs. 3 PressFG 2004). Ansuchen um Zuteilung von Fördermitteln sind innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria einzubringen (§ 3 Abs. 1 PressFG 2004). Die KommAustria hat nach Anhörung der Presseförderungskommission jährlich Förderrichtlinien zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 6 PressFG 2004). Vor Zuteilung von Fördermitteln hat die KommAustria Gutachten der Presseförderungskommission darüber einzuholen, ob die Voraussetzungen der Förderungswerber für die Förderung vorliegen (§ 4 Abs. 2 PressFG 2004). Die KommAustria hat sämtliche Förderergebnisse spätestens zwei Wochen nach Auszahlung zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 7 PressFG 2004). Die Auszahlung der Förderungen erfolgt durch die KommAustria in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November des jeweiligen Jahres auszuzahlen ist (§ 14 Abs. 2 PressFG 2004).

Presseförderungskommission

Das Presseförderungsgesetz sieht die Einrichtung der Presseförderungskommission vor, die folgende Rechte und Pflichten hat (§4 PresseFG 2004):

  • Aussprechen von Empfehlungen für die von der KommAustria für den kalenderjährlichen Förderungszeitraum zu erlassenden Förderrichtlinien
  • Festlegung der Kriterien für die Prüfung von Auflagenzahlen, die ansuchende Verleger zu erfüllen haben
  • Erstellung eines Gutachtens, ob die um Förderung Ansuchenden die Voraussetzungen für Förderung erfüllen
  • Aussprechen von Empfehlungen, wie die für Journalistenausbildungsförderung, Auslandskorrespondentenförderung, Leseförderung und Förderung von Forschungsprojekten zur Verfügung stehenden Mittel auf diese verteilt werden sollen.
  • Mit einstimmiger Empfehlung kann die Presseförderungskommission darüber hinaus Verlegern einen niedrigeren Förderungsbetrag zuerkennen, die bestimmte Förderungskriterien nicht erfüllen.

Die Presseförderungskommission besteht seit 2004 aus sieben Mitgliedern. Zwei davon werden vom Bundeskanzler, zwei vom Verband Österreichischer Zeitungen und zwei von der Gewerkschaft GPA gestellt. Diese sechs Mitglieder wählen einen nicht aus ihrem Kreis stammende(n) Vorsitzende(n).

Vor der Novellierung des Presseförderungsgesetzes im Jahr 2004 lag die Entscheidung über die Mitglieder der Presseförderungskommission alleine beim Bundeskanzleramt. Sowohl damals als auch nach 2004 wurden immer wieder Vorwürfe der Intransparenz, der bevorzugten Förderung von „Hofberichterstattern“ und der verringerten Förderung oder Ablehnung von Förderanträgen regierungskritischer Medien laut (siehe Abschnitt „Kritik“).

Kritik

Teile dieses Artikels scheinen seit 2008 nicht mehr aktuell zu sein. Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2008

Die österreichische Presseförderung war und ist von Beginn an Kritik und Reformforderungen verschiedener Seiten ausgesetzt. Zu den Hauptkritikpunkten gehört der Vorwurf der Belohnung von Hofberichterstattung im Sinne der jeweils regierenden Parteien, die Förderung auch politisch extremer Positionen sowie die Einschränkung auf Printmedien. Anstelle journalistischer Inhalte würden die Medienunternehmen als solche gefördert. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass im Jahr 2020 die drei großen österreichischen Boulevard-Zeitungen Kronen Zeitung, Österreich und Heute die ersten drei Plätze in der Förderungskategorie „Vertriebsförderung von Tageszeitungen“ (§6 PresseFG 2004) belegt haben und zusammen über 7 Millionen Euro (incl. Corona-Sondermedienförderung auf Basis der Auflage) erhielten.

Das Presseförderungsgesetz wurde bisher von fast jeder Regierung novelliert. Im Jahr 2000, nach dem Antritt der rechtskonservativen Regierung Schüssel I, wurde von der in Staatseigentum befindlichen österreichischen Post die nötige Mindestauflage einer Publikation, um in die billigste Zeitungsversandklasse „Sponsoring-Post“ zu fallen, von 300 auf 1.000 Stück erhöht, was für jene Medien, die unter diese Grenze fallen, eine Preiserhöhung von „bestenfalls“ 160 %, „im schlechtesten Fall bis über 500 %“ bedeutete. Etwas geringer, aber dennoch deutlich, fielen die Preiserhöhungen für Auflagen über 1.000 Stück aus. Hinzu kam ein Verbot von „Fremdbeilagen“, was zu den erhöhten Versandkosten zusätzlich eine Verringerung der Einkommensmöglichkeit bedeutet. Alles in allem führten die Tarifänderungen zu Preiserhöhungen, die für eine „gemeinnützige Organisationen nicht zu verkraften ist“.

Sowohl das für die Post zuständige Infrastrukturministerium als auch der für die Presseförderung im Bundeskanzleramt zuständige „Staatssekretär für Kunst und Medien“ Franz Morak lehnten jede Verantwortung und Handlungsmöglichkeit ab. In der Tatsache, dass die Tariferhöhungen nur für Publikationen unter 1.000 Stück zutreffen, sehen Kritiker wie Kulturverbände und die Interessensvertretung österreichischer Gemeinnütziger Vereine (IÖGV) eine gezielte Benachteiligung von gemeinnützigen Organisationen und alternativen Lokalmedien, da Gemeinde-, Vereins- und Parteizeitungen in der Regel über höhere Auflagen verfügen und in jedem Fall von Steuer- oder Parteigeldern finanziert werden. Laut IÖGV hat sich die Anzahl der in Österreich erscheinenden Zeitungstitel aufgrund der neuen Benachteiligungen für Kleinstmedien von 8.700 im Jahr 2000 auf 3.500 im Jahr 2001 mehr als halbiert.

Eine die Presseförderung seit je her begleitende Kritik, die auch nach der Einrichtung einer Kommission weiter besteht, ist jene der bevorzugten Förderung von „Hofberichterstattern“. Dieser Vorwurf wurde etwa 2008 bei der hoch dotierten Förderung der Niederösterreichischen Nachrichten, einer marktführenden Wochenzeitung, die als Hofberichterstatter der Landesregierung gilt, laut.

Bedeutung von Inseraten der öffentlichen Hand

Im Zusammenhang mit der Presseförderung gilt, dass österreichische Printmedien deutlich höhere Beträge als die Presseförderung durch von der öffentlichen Hand geschaltete Inserate vereinnahmen, was als indirekte Presseförderung verstanden werden kann. Alleine die Stadt Wien hatte im Jahr 2022 ein Werbebudget von 25,3 Millionen Euro, von dem auf Presseförderung beziehende Publikationen wie die Kronen Zeitung oder Der Standard jeweils etwa drei Millionen Euro entfielen. In diesen Beträgen sind von Beteiligungen der Stadt Wien geschaltete Inserate noch nicht enthalten.

Geschichte

Die Presseförderung wurde in Österreich im Jahr 1975, zwei Jahre nach Einführung der Umsatzsteuer auf Printmedien, eingeführt. Die Höhe der Förderung pro Zeitung orientierte sich zunächst an der Höhe der abgeführten Umsatzsteuer. Schon 1976 wurden auch die Kosten für Postversand, Fax- und Telefongebühren miteinberechnet. War die Presseförderung zunächst nichts anderes als eine Steuererleichterung auf die eben eingeführte Umsatzsteuer für Zeitungen, erhielt sie nach weiteren Novellen 1985 erstmals auch ein qualitatives Kriterium. Die bisherige Presseförderung lautete ab nun „Allgemeine Presseförderung“ und wurde „nach dem Gießkannenprinzip“ an alle Tageszeitungen vergeben, zu der die „Besondere Presseförderung“ hinzu kam. Diese hatte die „Erhaltung der Medienvielfalt in den Bundesländern“ zum Zweck, sollte aber nur jene Zeitungen erreichen, die von „besonderer Bedeutung für die politische Meinungs- und Willensbildung“ sind, zugleich aber „keine marktbeherrschende Stellung“ innehaben.

Zwischen der Gesetzesnovelle 1985 und jener Novelle des Jahres 2004 teilte sich die Presseförderung in „Allgemeine“ und „Besondere“ Presseförderung auf. Die „Allgemeine“ wurde zum überwiegenden Teil nach dem Gießkannenprinzip an alle österreichischen Tages- und Wochenzeitungen vergeben. Ein kleiner Teil war für Ausbildungsmaßnahmen im Journalismusbereich vorgesehen. Die „Besondere Förderung“ war in etwa für jene Tageszeitungen bestimmt, die regionale Vielfalt sowie Medienvielfalt an sich erhalten. Um in den Genuss dieses größeren Teils der Förderungen zu kommen, mussten die Zeitungen jährlich Anträge stellen, die von der Kommission beurteilt wurden. Jährlich bekamen so etwa ein halbes Dutzend Tageszeitungen zwischen etwa einer halben und rund zwei Millionen Euro an zusätzlicher Förderung. Die Kriterien für die Vergabe und die Höhe dieser Förderung war denkbarer Weise umstritten und stetiger Kritik aus Parteien und Medien ausgesetzt, was zu häufigen Novellen des Gesetzes führte.

1998 beauftragte das Bundeskanzleramt das Schweizer Prognos-Institut mit der Erstellung eines Weißbuches, das als Diskussionsgrundlage einer Neufassung des Presseförderungsgesetzes dienen sollte. Dieses Weißbuch wurde im Frühjahr 1999 vorgelegt.

Am 18. Juni 1999 wurde die 1985 eingeführte Anzeigengrenze reformiert. Musste eine förderungswürdige Zeitung bislang im Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre unter 22 % Anzeigenanteil am Seitenumfang liegen und gab es je nach Höhe der Überschreitung eine abgestufte Senkung der Förderung, wurde diese Regelung nun insofern verschärft, dass bei Überschreitung der 22 %-Grenze in einem Jahr im darauffolgenden Jahr die Förderung um zwei Drittel reduziert wird.

In den gesamten 1990ern wurden umgerechnet insgesamt 125,73 Millionen Euro (1,73 Milliarden Schilling) an Presseförderung ausgeschüttet, davon 80,8 Millionen an „besonderer“ und 40 Millionen an „allgemeiner“ Förderung.

Im Jahr 2000 betrug die allgemeine Presseförderung 6,4 und die besondere Presseförderung 9,6 Millionen Euro, im darauffolgenden Jahr sanken diese auf 5,9 und 9,3 Millionen Euro. Nachdem 2001 die steirische Zeitung „Neue Zeit“ pleitegegangen war, wurden deren Förderungsanteile von rund 1,8 Millionen Euro aus dem Fördertopf entfernt. Seither beträgt die besondere Presseförderung nur noch zwischen 7 und 7,5 Millionen Euro. 2003 wurden Anträge der „Salzburger Volkszeitung“ sowie des „Wirtschaftsblatts“ auf „Besondere Presseförderung“ abgelehnt. Auch die allgemeine Förderung, deren überwiegender Teil alle Printmedien relativ gleichmäßig betrifft, wurde bis 2003 auf 6 Millionen Euro reduziert. 3,61 Millionen gingen hiervon an Tageszeitungen, 1,89 Millionen an Wochenzeitungen. Eine halbe Million hiervor war für Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen.

2001 wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gegründet, die 2004 die Zuständigkeit über die Presseförderung übernahm. Die jüngste Gesetzesnovelle trat am 1. Jänner 2004 in Kraft. Hierbei wurde die „Allgemeine Presseförderung“ durch die „Vertriebsförderung“ ersetzt (und zugleich von etwa sechs auf 5,5 Millionen Euro reduziert), und die „Besondere Presseförderung“ wurde in die zwei neuen Förderungskategorien „Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen“ und „Qualitätsförderung für Presseclubs, Ausbildungsinstitutionen und redaktionsinterne Ausbildungen“ aufgeteilt.

Wesentliche Neuerungen der Novelle waren die Erhöhung der 1999 eingeführten Anzeigengrenze am Seitenumfang von 22 auf 50 % und der Ausschluss von Marktführern von Anteilen an der Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt. Dies bedeutete das Aus von „Regionalförderungen“ für die „Marktführer“ Kronen Zeitung, Kurier, Kleine Zeitung, die Oberösterreichischen Nachrichten, die Salzburger Nachrichten und die Tiroler Tageszeitung. Größte Profiteure der Novelle waren Der Standard, Die Presse, das Wirtschaftsblatt, die Kärntner Tageszeitung, das Neue Volksblatt, die Neue Vorarlberger Tageszeitung und die Salzburger Volkszeitung. Starke Abzüge bei der Förderhöhe aufgrund der in manchen Jahren überschrittenen Anzeigengrenze, wovon etwa Der Standard und Die Presse betroffen waren, waren somit nicht mehr denkbar.

Siehe auch

Inseratenkorruption

Weblinks

  • RTR – Presseförderung
  • RTR – Presseförderungsgesetz 2004
  • Förderung von Tageszeitungen im Rahmen der Presseförderung des Bundes 2004 bis 2006 (PDF), Statistik Austria

Einzelnachweise

  1. Presseförderungsgesetz 2004. jusline.at, abgerufen am 23. April 2023. 
  2. §2 KOG - KommAustria-Gesetz. jusline.at, abgerufen am 23. April 2023. 
  3. Presseförderungsgesetz 2004. jusline.at, abgerufen am 12. April 2020. 
  4. Presseförderungsgesetz 2004. jusline.at, abgerufen am 12. April 2020. 
  5. Richtlinien für Förderungen gem. PresseFG 2004 (Beobachtungszeitraum 2023). rtr.at, 5. Dezember 2022, abgerufen am 12. April 2020. 
  6. @1@2Presseförderung in Österreich (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2019. Suche in Webarchiven) In: medialine.de. Medialexikon Österreich, abgerufen am 21. Oktober 2008.
  7. Presseförderung bleibt vorerst bei 8,7 Millionen Euro pro Jahr. In: derstandard.at. 21. März 2018, abgerufen am 27. Dezember 2019.
  8. Presseförderung in Österreich: Qualität ist kein Kriterium. kontrast.at, 27. April 2021, abgerufen am 12. April 2020. 
  9. Presseförderung: Übersicht Ergebnisse im Jahr 2022. rtr.at, 29. November 2022, abgerufen am 12. April 2020. 
  10. Corona: 32 Millionen Sonder-Medienförderung beschlossen. standard.at, 3. April 2020, abgerufen am 12. April 2020. 
  11. Der Staat fördert. Alle. Abgerufen am 21. Oktober 2023 (deutsch). 
  12. Presseförderung in Österreich: Qualität ist kein Kriterium. kontrast.at, 27. April 2021, abgerufen am 12. April 2020. 
  13. Udo Danielczyk: Die Post bringt alle um? (Memento vom 17. Januar 2010 im Internet Archive) Kulturplattform Oberösterreich, abgerufen am 22. Oktober 2008.
  14. Positionen Zeitungsversand. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) Kulturplattform Oberösterreich, abgerufen am 22. Oktober 2008.
  15. Pressetext Austria: Vereine fordern Bundesmittel für Post-Zeitungstarife (Memento vom 29. April 2007 im Webarchiv archive.today). In: pressetext.at. 10. August 2001.
  16. @1@2‚Hofberichterstattung‘: Kritik an Presseförderung. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2019. Suche in Webarchiven) In: derstandard.at. 20. Juni 2008.
  17. Wien als Anzeigenkaiser: Die Werbeflüsse aus dem roten Rathaus. standard.at, 11. April 2020, abgerufen am 11. April 2020. 
  18. Inserate: Wichtigster Kunde ist der Staat. wienerzeitung.at, 8. Oktober 2021, abgerufen am 12. April 2020. 
  19. Presseförderung: Sicherung der Vielfalt. (Memento vom 8. Mai 2010 im Internet Archive) Verband Österreichischer Zeitungen, abgerufen am 21. Oktober 2008.
  20. Maria-Anna Kollmann: Machtkonzentration in der KommAustria. (Memento des Originals vom 1. März 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 In: kulturrat.at. 11. September 2006, abgerufen am 21. Oktober 2008.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 11:39

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die zum grosseren Teil unentgeltlich vertrieben werden Gratis Zeitungen sind daher von der Forderung ausgeschlossen Die Qualitatsforderung und Zukunftssicherung umfasst nachfolgende Forderungsziele Journalistenausbildung 10 Abs 1 PresseFG 2004 Anstellung von Auslandskorrespondenten durch Tages und Wochenzeitungen 11 Abs 1 PresseFG 2004 Forderung des Lesens von Tages und Wochenzeitungen 11 Abs 1 PresseFG 2004 Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens insbesondere im Bereich des Zeitungsmarketings 11 Abs 3 PresseFG 2004 Selbstkontrolle der osterreichischen Presse durch eine reprasentative Einrichtung 12a Abs 2 PresseFG 2004 FordermittelMit der Novelle des Presseforderungsgesetzes im Jahr 2004 PressFG 2004 waren die Fordermittel mit 13 93 Millionen Euro jahrlich dotiert und teilten sich in Vertriebsforderung 4 91 Millionen Euro Besondere Forderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen 7 21 Millionen Euro und Qualitats und Zukunftssicherung 1 81 Millionen Euro auf Im Zuge von Sparpaketen in den Jahren 2012 und 2014 wurde die Presseforderung reduziert Seither werden jahrlich 8 687 Millionen Euro verteilt wovon 3 89 Millionen Euro 45 auf die Vertriebsforderung 3 24 Millionen Euro 37 auf die Besondere Forderung und 1 56 Millionen Euro 18 auf die Qualitatsforderung entfallen Separat hinzu kommen die Fordermittel fur die Selbstkontrolle der osterreichischen Presse durch eine reprasentative Einrichtung fur die ein aus anderer Quelle namlich den Rundfunkgebuhren stammender Betrag uber 150 000 Euro jahrlich zur Verfugung steht 12a PresseFG 2004 Die Fordermittel fur die Vertriebsforderung sind im Verhaltnis 54 zu 46 zwischen Tageszeitungen und Wochenzeitungen aufzuteilen 5 PresseFG 2004 Die resultierenden die Mittel fur Vertriebsforderung fur Tageszeitungen werden gleichmassig auf alle forderungswurdigen Tageszeitungen verteilt wobei Verleger die mehrere Tageszeitungen verlegen fur jede weitere Tageszeitung Abschlage hinzunehmen haben 6 PresseFG 2004 Die Vertriebsforderung von Wochenzeitungen richtet sich nach deren Abonnement Anteil wobei Verleger die mehrere Wochenzeitung verlegen ebenfalls fur jede weitere Wochenzeitung Abschlage hinzunehmen haben 7 PresseFG 2004 Forderung zur Erhaltung der Vielfalt der Tageszeitungen erhalten nur Tageszeitungen die 8 PresseFG 2004 besonderer Bedeutung fur die politische Meinungs und Willensbildung haben je Nummer im Jahresdurchschnitt keine hohere Auflage als 100 000 Exemplare haben keine marktfuhrende Stellung einnehmen Der Forderbetrag fur jede forderungswurdige Zeitung ergibt sich aus einem Sockelbetrag uber 500 000 Euro zuzuglich einem an die Auflage gebundenen Forderbetrag Im Jahr 2020 gab es eine zusatzliche Corona Sondermedienforderung in Hohe von 14 8 Millionen Euro 170 der Betragshohe der auch 2020 regular ausgeschutteten Presseforderung davon 12 1 Millionen Euro fur Tages und 2 7 Millionen Euro fur Wochenzeitungen die wegfallende Inseratenumsatze kompensieren sollten Im Jahr 2022 war 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wobei der zweite Teilbetrag spatestens im November des jeweiligen Jahres auszuzahlen ist 14 Abs 2 PressFG 2004 PresseforderungskommissionDas Presseforderungsgesetz sieht die Einrichtung der Presseforderungskommission vor die folgende Rechte und Pflichten hat 4 PresseFG 2004 Aussprechen von Empfehlungen fur die von der KommAustria fur den kalenderjahrlichen Forderungszeitraum zu erlassenden Forderrichtlinien Festlegung der Kriterien fur die Prufung von Auflagenzahlen die ansuchende Verleger zu erfullen haben Erstellung eines Gutachtens ob die um Forderung Ansuchenden die Voraussetzungen fur Forderung erfullen Aussprechen von Empfehlungen wie die fur Journalistenausbildungsforderung Auslandskorrespondentenforderung Leseforderung und Forderung von Forschungsprojekten zur Verfugung stehenden Mittel auf diese verteilt werden sollen Mit einstimmiger Empfehlung kann die Presseforderungskommission daruber hinaus Verlegern einen niedrigeren Forderungsbetrag zuerkennen die bestimmte Forderungskriterien nicht erfullen Die Presseforderungskommission besteht seit 2004 aus sieben Mitgliedern Zwei davon werden vom Bundeskanzler zwei vom Verband Osterreichischer Zeitungen und zwei von der Gewerkschaft GPA gestellt Diese sechs Mitglieder wahlen einen nicht aus ihrem Kreis stammende n Vorsitzende n Vor der Novellierung des Presseforderungsgesetzes im Jahr 2004 lag die Entscheidung uber die Mitglieder der Presseforderungskommission alleine beim Bundeskanzleramt Sowohl damals als auch nach 2004 wurden immer wieder Vorwurfe der Intransparenz der bevorzugten Forderung von Hofberichterstattern und der verringerten Forderung oder Ablehnung von Forderantragen regierungskritischer Medien laut siehe Abschnitt Kritik KritikTeile dieses Artikels scheinen seit 2008 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2008 Die osterreichische Presseforderung war und ist von Beginn an Kritik und Reformforderungen verschiedener Seiten ausgesetzt Zu den Hauptkritikpunkten gehort der Vorwurf der Belohnung von Hofberichterstattung im Sinne der jeweils regierenden Parteien die Forderung auch politisch extremer Positionen sowie die Einschrankung auf Printmedien Anstelle journalistischer Inhalte wurden die Medienunternehmen als solche gefordert Dies zeigt sich beispielsweise darin dass im Jahr 2020 die drei grossen osterreichischen Boulevard Zeitungen Kronen Zeitung Osterreich und Heute die ersten drei Platze in der Forderungskategorie Vertriebsforderung von Tageszeitungen 6 PresseFG 2004 belegt haben und zusammen uber 7 Millionen Euro incl Corona Sondermedienforderung auf Basis der Auflage erhielten Das Presseforderungsgesetz wurde bisher von fast jeder Regierung novelliert Im Jahr 2000 nach dem Antritt der rechtskonservativen Regierung Schussel I wurde von der in Staatseigentum befindlichen osterreichischen Post die notige Mindestauflage einer Publikation um in die billigste Zeitungsversandklasse Sponsoring Post zu fallen von 300 auf 1 000 Stuck erhoht was fur jene Medien die unter diese Grenze fallen eine Preiserhohung von bestenfalls 160 im schlechtesten Fall bis uber 500 bedeutete Etwas geringer aber dennoch deutlich fielen die Preiserhohungen fur Auflagen uber 1 000 Stuck aus Hinzu kam ein Verbot von Fremdbeilagen was zu den erhohten Versandkosten zusatzlich eine Verringerung der Einkommensmoglichkeit bedeutet Alles in allem fuhrten die Tarifanderungen zu Preiserhohungen die fur eine gemeinnutzige Organisationen nicht zu verkraften ist Sowohl das fur die Post zustandige Infrastrukturministerium als auch der fur die Presseforderung im Bundeskanzleramt zustandige Staatssekretar fur Kunst und Medien Franz Morak lehnten jede Verantwortung und Handlungsmoglichkeit ab In der Tatsache dass die Tariferhohungen nur fur Publikationen unter 1 000 Stuck zutreffen sehen Kritiker wie Kulturverbande und die Interessensvertretung osterreichischer Gemeinnutziger Vereine IOGV eine gezielte Benachteiligung von gemeinnutzigen Organisationen und alternativen Lokalmedien da Gemeinde Vereins und Parteizeitungen in der Regel uber hohere Auflagen verfugen und in jedem Fall von Steuer oder Parteigeldern finanziert werden Laut IOGV hat sich die Anzahl der in Osterreich erscheinenden Zeitungstitel aufgrund der neuen Benachteiligungen fur Kleinstmedien von 8 700 im Jahr 2000 auf 3 500 im Jahr 2001 mehr als halbiert Eine die Presseforderung seit je her begleitende Kritik die auch nach der Einrichtung einer Kommission weiter besteht ist jene der bevorzugten Forderung von Hofberichterstattern Dieser Vorwurf wurde etwa 2008 bei der hoch dotierten Forderung der Niederosterreichischen Nachrichten einer marktfuhrenden Wochenzeitung die als Hofberichterstatter der Landesregierung gilt laut Bedeutung von Inseraten der offentlichen HandIm Zusammenhang mit der Presseforderung gilt dass osterreichische Printmedien deutlich hohere Betrage als die Presseforderung durch von der offentlichen Hand geschaltete Inserate vereinnahmen was als indirekte Presseforderung verstanden werden kann Alleine die Stadt Wien hatte im Jahr 2022 ein Werbebudget von 25 3 Millionen Euro von dem auf Presseforderung beziehende Publikationen wie die Kronen Zeitung oder Der Standard jeweils etwa drei Millionen Euro entfielen In diesen Betragen sind von Beteiligungen der Stadt Wien geschaltete Inserate noch nicht enthalten GeschichteDie Presseforderung wurde in Osterreich im Jahr 1975 zwei Jahre nach Einfuhrung der Umsatzsteuer auf Printmedien eingefuhrt Die Hohe der Forderung pro Zeitung orientierte sich zunachst an der Hohe der abgefuhrten Umsatzsteuer Schon 1976 wurden auch die Kosten fur Postversand Fax und Telefongebuhren miteinberechnet War die Presseforderung zunachst nichts anderes als eine Steuererleichterung auf die eben eingefuhrte Umsatzsteuer fur Zeitungen erhielt sie nach weiteren Novellen 1985 erstmals auch ein qualitatives Kriterium Die bisherige Presseforderung lautete ab nun Allgemeine Presseforderung und wurde nach dem Giesskannenprinzip an alle Tageszeitungen vergeben zu der die Besondere Presseforderung hinzu kam Diese hatte die Erhaltung der Medienvielfalt in den Bundeslandern zum Zweck sollte aber nur jene Zeitungen erreichen die von besonderer Bedeutung fur die politische Meinungs und Willensbildung sind zugleich aber keine marktbeherrschende Stellung innehaben Zwischen der Gesetzesnovelle 1985 und jener Novelle des Jahres 2004 teilte sich die Presseforderung in Allgemeine und Besondere Presseforderung auf Die Allgemeine wurde zum uberwiegenden Teil nach dem Giesskannenprinzip an alle osterreichischen Tages und Wochenzeitungen vergeben Ein kleiner Teil war fur Ausbildungsmassnahmen im Journalismusbereich vorgesehen Die Besondere Forderung war in etwa fur jene Tageszeitungen bestimmt die regionale Vielfalt sowie Medienvielfalt an sich erhalten Um in den Genuss dieses grosseren Teils der Forderungen zu kommen mussten die Zeitungen jahrlich Antrage stellen die von der Kommission beurteilt wurden Jahrlich bekamen so etwa ein halbes Dutzend Tageszeitungen zwischen etwa einer halben und rund zwei Millionen Euro an zusatzlicher Forderung Die Kriterien fur die Vergabe und die Hohe dieser Forderung war denkbarer Weise umstritten und stetiger Kritik aus Parteien und Medien ausgesetzt was zu haufigen Novellen des Gesetzes fuhrte 1998 beauftragte das Bundeskanzleramt das Schweizer Prognos Institut mit der Erstellung eines Weissbuches das als Diskussionsgrundlage einer Neufassung des Presseforderungsgesetzes dienen sollte Dieses Weissbuch wurde im Fruhjahr 1999 vorgelegt Am 18 Juni 1999 wurde die 1985 eingefuhrte Anzeigengrenze reformiert Musste eine forderungswurdige Zeitung bislang im Schnitt der vorangegangenen funf Jahre unter 22 Anzeigenanteil am Seitenumfang liegen und gab es je nach Hohe der Uberschreitung eine abgestufte Senkung der Forderung wurde diese Regelung nun insofern verscharft dass bei Uberschreitung der 22 Grenze in einem Jahr im darauffolgenden Jahr die Forderung um zwei Drittel reduziert wird In den gesamten 1990ern wurden umgerechnet insgesamt 125 73 Millionen Euro 1 73 Milliarden Schilling an Presseforderung ausgeschuttet davon 80 8 Millionen an besonderer und 40 Millionen an allgemeiner Forderung Im Jahr 2000 betrug die allgemeine Presseforderung 6 4 und die besondere Presseforderung 9 6 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr sanken diese auf 5 9 und 9 3 Millionen Euro Nachdem 2001 die steirische Zeitung Neue Zeit pleitegegangen war wurden deren Forderungsanteile von rund 1 8 Millionen Euro aus dem Fordertopf entfernt Seither betragt die besondere Presseforderung nur noch zwischen 7 und 7 5 Millionen Euro 2003 wurden Antrage der Salzburger Volkszeitung sowie des Wirtschaftsblatts auf Besondere Presseforderung abgelehnt Auch die allgemeine Forderung deren uberwiegender Teil alle Printmedien relativ gleichmassig betrifft wurde bis 2003 auf 6 Millionen Euro reduziert 3 61 Millionen gingen hiervon an Tageszeitungen 1 89 Millionen an Wochenzeitungen Eine halbe Million hiervor war fur Ausbildungsmassnahmen vorgesehen 2001 wurde die Kommunikationsbehorde Austria KommAustria gegrundet die 2004 die Zustandigkeit uber die Presseforderung ubernahm Die jungste Gesetzesnovelle trat am 1 Janner 2004 in Kraft Hierbei wurde die Allgemeine Presseforderung durch die Vertriebsforderung ersetzt und zugleich von etwa sechs auf 5 5 Millionen Euro reduziert und die Besondere Presseforderung wurde in die zwei neuen Forderungskategorien Besondere Forderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen und Qualitatsforderung fur Presseclubs Ausbildungsinstitutionen und redaktionsinterne Ausbildungen aufgeteilt Wesentliche Neuerungen der Novelle waren die Erhohung der 1999 eingefuhrten Anzeigengrenze am Seitenumfang von 22 auf 50 und der Ausschluss von Marktfuhrern von Anteilen an der Forderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt Dies bedeutete das Aus von Regionalforderungen fur die Marktfuhrer Kronen Zeitung Kurier Kleine Zeitung die Oberosterreichischen Nachrichten die Salzburger Nachrichten und die Tiroler Tageszeitung Grosste Profiteure der Novelle waren Der Standard Die Presse das Wirtschaftsblatt die Karntner Tageszeitung das Neue Volksblatt die Neue Vorarlberger Tageszeitung und die Salzburger Volkszeitung Starke Abzuge bei der Forderhohe aufgrund der in manchen Jahren uberschrittenen Anzeigengrenze wovon etwa Der Standard und Die Presse betroffen waren waren somit nicht mehr denkbar Siehe auchInseratenkorruptionWeblinksRTR Presseforderung RTR Presseforderungsgesetz 2004 Forderung von Tageszeitungen im Rahmen der Presseforderung des Bundes 2004 bis 2006 PDF Statistik AustriaEinzelnachweisePresseforderungsgesetz 2004 jusline at abgerufen am 23 April 2023 2 KOG KommAustria Gesetz jusline at abgerufen am 23 April 2023 Presseforderungsgesetz 2004 jusline at abgerufen am 12 April 2020 Presseforderungsgesetz 2004 jusline at abgerufen am 12 April 2020 Richtlinien fur Forderungen gem PresseFG 2004 Beobachtungszeitraum 2023 rtr at 5 Dezember 2022 abgerufen am 12 April 2020 1 2 Presseforderung in Osterreich Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2019 Suche in Webarchiven In medialine de Medialexikon Osterreich abgerufen am 21 Oktober 2008 Presseforderung bleibt vorerst bei 8 7 Millionen Euro pro Jahr In derstandard at 21 Marz 2018 abgerufen am 27 Dezember 2019 Presseforderung in Osterreich Qualitat ist kein Kriterium kontrast at 27 April 2021 abgerufen am 12 April 2020 Presseforderung Ubersicht Ergebnisse im Jahr 2022 rtr at 29 November 2022 abgerufen am 12 April 2020 Corona 32 Millionen Sonder Medienforderung beschlossen standard at 3 April 2020 abgerufen am 12 April 2020 Der Staat fordert Alle Abgerufen am 21 Oktober 2023 deutsch Presseforderung in Osterreich Qualitat ist kein Kriterium kontrast at 27 April 2021 abgerufen am 12 April 2020 Udo Danielczyk Die Post bringt alle um Memento vom 17 Januar 2010 im Internet Archive Kulturplattform Oberosterreich abgerufen am 22 Oktober 2008 Positionen Zeitungsversand Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Kulturplattform Oberosterreich abgerufen am 22 Oktober 2008 Pressetext Austria Vereine fordern Bundesmittel fur Post Zeitungstarife Memento vom 29 April 2007 im Webarchiv archive today In pressetext at 10 August 2001 1 2 Hofberichterstattung Kritik an Presseforderung Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2019 Suche in Webarchiven In derstandard at 20 Juni 2008 Wien als Anzeigenkaiser Die Werbeflusse aus dem roten Rathaus standard at 11 April 2020 abgerufen am 11 April 2020 Inserate Wichtigster Kunde ist der Staat wienerzeitung at 8 Oktober 2021 abgerufen am 12 April 2020 Presseforderung Sicherung der Vielfalt Memento vom 8 Mai 2010 im Internet Archive Verband Osterreichischer Zeitungen abgerufen am 21 Oktober 2008 Maria Anna Kollmann Machtkonzentration in der KommAustria Memento des Originals vom 1 Marz 2007 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 In kulturrat at 11 September 2006 abgerufen am 21 Oktober 2008

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