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Altägyptisches Totengericht

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Altägyptisches Totengericht
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Das altägyptische Totengericht (auch Gerichtshof der Unterwelt) ist eine Vorstellung in der Mythologie des Alten Ägypten. Es besteht aus einem Tribunal von 42 Totenrichtern, die im Amduat, Pfortenbuch und im Totenbuch darüber entscheiden, welche Ba-Seelen in die Unterwelt übertreten dürfen (Amduat) beziehungsweise welche Ba-Seelen die Erlaubnis zur Vereinigung mit ihrem Leichnam erhalten (Pfortenbuch, Totenbuch).

Das primäre Ziel einer erfolgreichen Verhandlung vor dem Totengericht war die Umwandlung des Toten in einen gerechtfertigten Ahnengeist und nicht, wie öfter angenommen, der Übergang aus der Welt der Lebenden in die Welt der Toten. Hierzu war die körperliche Reinheit des Toten unabdingbar. Die positive Entscheidung des Totengerichts dokumentierte die erfolgreiche Loslösung der Sünden vom Körper des Toten. Mit der anschließenden Verklärung war es dem Toten möglich, den Übertritt nach Sechet-iaru („Gefilde der Binsen“) in die Götterwelt vornehmen zu können und mit den Göttern die weitere Fortexistenz zu vollziehen.

Geschichtliche Entwicklung

Die Idee eines Totengerichtes bildete sich bereits im Alten Reich heraus und ist im Zusammenhang des königlichen Himmelsaufstiegs in den Pyramidentexten bezeugt. Bevor der königliche Himmelsaufstieg begann, musste das Ritual der Einbalsamierung und Mumifizierung durchgeführt werden. Die damit verbundene Entnahme der Körperflüssigkeiten mit begleitender Verklärung fand durch zusätzliches Begießen des Körpers mit Wasser statt, der dazu auf ein wasserbeckenähnliches Gebilde gelegt wurde. Diesen Vorgang beschrieben die Altägypter als „Überquerung des Sees“. Das zu dieser Zeit nur für den König (Pharao) anrufbare göttliche Totengericht stellte eine Gefahr dar, da ein „Antrag auf Überprüfung der Taten“ bei Verfehlungen des Königs ein negatives Urteil folgen ließ, was nicht nur den Himmelsaufstieg verhinderte, sondern zu einem ewigen Aufenthalt im „verborgenen Bereich des Todes“ führte. Die Idee des Totengerichts war somit zunächst nur auf den König selbst und seine engsten Vertrauten beschränkt.

Erst im Verlauf des Mittleren Reiches vereinigte sich durch das neue theologische Konzept der dritten Ebene (Duat) auch im privaten Bereich nach erfolgreicher Prüfung durch das Totengericht die vor allem in Vogelgestalt erscheinende Ba-Seele als Träger der unvergänglichen Kräfte im Jenseits wieder mit dem Körper des Toten, der daher als Mumie unbedingt zu erhalten war. Die Vorstellung vom Jenseits war beeinflusst von der Welt, die die Ägypter sahen: ein lebensspendender, im Norden ein weites, fruchtbares Delta bildender Fluss, umgeben von Wüsten im Westen und Osten, Orten des Todes (der Westen, Ort der untergehenden Sonne, war synonym für das Totenreich). Die Seele hatte zunächst eine heikle, ständig von Dämonen und anderen Gefahren bedrohte Reise durch die Unterwelt zu bestehen, eine in vielen anderen Religionen bis hin zum Hinduismus und Buddhismus verbreitete Vorstellung.

Das im Neuen Reich modifizierte Totengericht (auch „Halle der Vollständigen Wahrheit“), vor das jeder nichtkönigliche Verstorbene treten musste, erhielt erstmals kanonische Vorschriften und genaue Rahmenbedingungen. Konnte in der Vergangenheit der Verstorbene während des Totengerichts wegen jedweder Taten angeklagt werden, wusste nun jeder Altägypter im Voraus, welche „Anklagepunkte“ ihn erwarteten. Auf Grund der Kanonisierung konnte das Leben vor dem Tod an die Gesetze des Totengerichts angepasst werden. Das Totengericht bestand aus einem von Osiris, einem alten chthonischen Gott, geleiteten Tribunal aus 42 auch dämonisch aufgefassten Totenrichtern (Gaugötter), die darüber entschieden, welche Ba-Seelen in das Jenseits übertreten durften. Grundvorstellung war, dass jeder Tote im Jenseits von den „Sünden des Lebens“ vor dem Totengericht befreit wird. Bei einem Scheitern drohte dem Verstorbenen der Aufenthalt in der Keku-semau (Finsternis), die nicht von den lebensbringenden Strahlen der Nachtsonne erreicht werden konnte. Insofern diente das Totengericht der Erlaubnis, die dafür notwendige Verklärung zu erhalten. Der Besitz des Totenbuches stellte dabei bereits einen magischen Schutz vor der Gefährdung durch das Totengericht dar, um die 82 negativen Schuldbekenntnisse gemäß Kapitel 125 des Totenbuches zu bestehen. Dort werden in zwei Listen alle Dinge genannt, von denen der Tote freigesprochen werden muss, um eine erfolgreiche Wiedervereinigung zwischen der Ba-Seele und seinem Leichnam vornehmen zu können. Bei einem Scheitern drohte der „zweite und endgültige Tod“. Als direkter Vorläufer des Totenbuchspruches 125 diente das „“, das ebenfalls ähnliche negative Schuldbekenntnisse für Priester enthält. Joachim Friedrich Quack datiert jene Priesterbekenntnisse in das Mittlere Reich.

Gemäß Totenbuchspruch 125 betrat der Tote das Gericht unter Führung des schakalköpfigen Gottes Anubis. Eine entscheidende Rolle bei der eigentlichen Prüfung kam der als Feder symbolisierten Göttin Maat zu, die eigentlich ein altes, erst später personifiziertes Harmonie- und Gerechtigkeitssymbol darstellt. Sie bildete in Gestalt einer Feder, wenn das Herz des Toten gewogen wurde, das Gegengewicht auf der Waage der Gerechtigkeit in der Totengerichtsszenerie. Zudem fungierte ihr Gatte, der ibisköpfige Thot, Herr des Wissens, Schreibens und Berechnens sowie Schutzgott der Beamten, als Totengott und Helfer des den Vorsitz führenden Osiris während des Totengerichtes als Protokollant des Verfahrens. Waren Herz und Maat im Gleichgewicht, hatte der Tote die Prüfung bestanden und wurde von Horus, Sohn des Osiris und Schutzgott des Pharaos, vor den Thron des Osiris geführt, um dort sein Urteil entgegenzunehmen; war das Urteil aber negativ, wurde das Herz nach der Amarna-Zeit der Göttin Ammit zur Vernichtung anheimgegeben. Die Übereinstimmung von Herz und Maat bewies nicht automatisch eine richtige Lebensführung, sondern die Fähigkeit des Verstorbenen, sich von seinen „bösen Taten rituell reinigen“ zu lassen. Nicht die „Unschuld“ bestimmte das Urteil, sondern die Fähigkeit, sich von seinen Sünden loszulösen. Die Themenbereiche Schamanismus, Prophetismus sowie Mystizismus waren in Verbindung mit dem Totengericht vor der griechisch-römischen Zeit im Alten Ägypten unbekannt.

Das Totengericht in Bezug auf den König (Pharao)

Seit der frühdynastischen Zeit verstand sich der König (Pharao) als Sohn der Himmelsgottheiten; er war zugleich ihr Bevollmächtigter, Abgesandter, Partner und Nachfolger. Die letztgenannte Gleichsetzung bezieht sich auf die Regierungszeit der Götter, die nach altägyptischer Mythologie zuvor auf der Erde herrschten. Die Ägyptologie verwarf zwischenzeitlich das bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts vertretene Konzept, das den König mit einer Gottheit gleichsetzte, und definierte aufgrund der Quellenlage die Rolle des Königs in Übereinstimmung mit der altägyptischen Mythologie neu. Die Sonderrolle kennzeichnete den König als „göttlichen Vermittler“, der die Pläne der Himmelsgötter an die Menschen weitergab und darauf achtete, dass der „göttliche Wille“ entsprechend umgesetzt wurde. Nach dem Tod des Königs (Pharao) trat dieser seinen Himmelsaufstieg an, um dort als vergöttlichter König „neu geboren im Verbund der anderen Gottheiten sowie Ahnen“ sein Amt ausüben zu können. Die bei der Krönung „rituell aktivierte Göttlichkeit“ hinsichtlich des Königsamtes versetzte den König in die Rolle des irdischen Repräsentanten der Götter. Damit verbunden übergaben die Gottheiten „ihre Throne, lange Regierungsjahre und das Land Ägypten“, damit der König mit göttlichem Segen die Weltordnung Maat aufrechterhält und gegen ausländische Eroberer schützt. Aus dem zweiten Jahrtausend v. Chr. ist ein Text bekannt, der in zahlreichen Tempeln angebracht wurde und die göttliche Legitimation beschreibt:

„Re hat den König eingesetzt auf der Erde der Lebenden für immer und ewig. [So ist er tätig] beim Rechtsprechen den Menschen, beim Zufriedenstellen der Götter, beim Entstehenlassen der Wahrheit und der Vernichtung der Sünde. Er gibt den Göttern Opferspeisen, Totenopfer den Verklärten.“

– Der König als Sonnenpriester

In sämtlichen Königsgräbern seit dem Neuen Reich fehlt die Vignette des Totenbuchspruches 125, die das Wiegen des Herzens illustriert. Damit verbunden fehlen Abbildungen von Ammit als „dämonische Totenfresserin“. Die Gründe sind im Selbstverständnis des Königs (Pharao) zu sehen, der das Prinzip der Maat in sich trägt und symbolisiert. Daher passten die Könige in ihren Gräbern die Texte inhaltlich an das Maat-Prinzip insbesondere dahingehend an, dass der König kein „negatives Schuldbekenntnis“ abgeben musste. Im Gegensatz zum Totenbuchspruch 125 entfiel in den Darstellungen der Königsgräber die Rechtfertigungssequenz des Königs. Die Totenrichter sprachen ihn auf der Grundlage des Maat-Prinzips von persönlichen Verfehlungen generell frei. Ammit ist deshalb in den Königsgräbern ausschließlich als menschengestaltige Göttin dargestellt und fungierte so unter anderem als Schutzgöttin des verstorbenen Königs. In einer aus dem Grab Tutanchamuns stammenden Inschrift auf einer Nilpferd-Bahre heißt es: „Der König wird von ihr geliebt“. Der König (Pharao) verstand sich so als personifizierter Osiris und musste sich daher nicht vor dem Totengericht verantworten sowie als Verstorbener vor Osiris erscheinen. Die entsprechend veränderten Königseinschübe erklären das Selbstverständnis:

„Der König lässt sich nieder am Leib der Nut […] Der König geht heraus und hält am Torweg des Westens […] Der König durchschreitet die Pforten nach Re […] Er wandelt hinter Re.“

– Königseinschübe bezüglich des Durchwandels der Duat

Das Totengericht in Bezug auf nicht königliche Personen

Nach dem Tod vereinigte sich nach den Vorstellungen der Ägypter die Ba-Seele in der Duat mit dem Leichnam des Verstorbenen. Die Vorstellung vom Jenseits war beeinflusst von der Welt, die die Ägypter im Leben sahen: ein Fluss mit sandigem Ufer, der durch eine von Bergen umgebene Ebene floss. Für die neu angekommene Seele gab es dort Furcht einflößende Hindernisse wie etwa gefährliche Seen, Inseln und Wüsten, einen Feuersee und einen Hügel, auf dem ein Kopf erschien, wenn sich die Seele ihm näherte. Außerdem gab es Dämonen mit Namen wie beispielsweise: „Der Rückwärtsblickende, der aus dem Abgrund kommt“. Die Dämonen versuchten die Seele mit Stöcken, Speeren, Vogelfallen und Netzen zu fangen. Die Seele konnte sich nur retten, wenn sie die geheimen Namen der Dämonen kannte, die im Totenbuch nachzulesen waren.

Ägyptische Sargtexte konnten daher Karten der Unterwelt und Zaubersprüche enthalten, um den Toten im Totenreich bei der Bewältigung der Gefahren zu helfen. In einem solchen Sargtext wurde auch das Schicksal von entlarvten Feinden des Sonnengottes Re beschrieben: Sie wurden in der Vernichtungsstätte geköpft, zerstückelt, verbrannt oder lebend in einen Kessel kochenden Wassers geworfen.

Das Totengericht in Bezug auf die altägyptische Astronomie

Sowohl die Verstorbenen als auch die unsichtbaren Chatiu-Dämonen müssen vor den 42 beisitzenden Richtern des Totenbuches das „negative Schuldbekenntnis“ ablegen. Damit gehörte die „Lösung“ zu den Bestattungsriten. Das „negative Schuldbekenntnis“ des Chatiu-Dämons basiert wahrscheinlich auf der notwendigen Reinheit des zuständigen Priesters, der nur so die Rezitationen vornehmen konnte. Hinzu kommt, dass die priesterliche Reinheit Voraussetzung für den Tempelzutritt war. Nach dem Ende der Dienstzeit eines Phylenpriesters war eine erneute Reinigung vor seinem Amtsantritt notwendig. Das Reinheitsbekenntnis des jeweiligen Priesters als Zugangsberechtigung steht daher wohl in direktem Zusammenhang der „Dekaden-Lösung“.

Im Totenbuch ist unter der Nr. 158 im „Spruch für einen goldenen Halskragen“ die Lösung standardisiert: „Löse mich, sieh mich an. Ich bin einer von denen (Chatiu-Dekane), die zur Lösung gehören, wenn sie Geb sehen.“ Auch Totenbuchspruch 125 zielt in die gleiche Richtung: „Einen Mann ablösen von den Sünden. Das Angesicht der Götter zu schauen.“ Auf einem Ostraka steht diesbezüglich geschrieben: „Mögest du das Verderben beseitigen und Milde zeigen, man tut ja das, was du gesagt hast.“ Die angestrebte „Lösung“ stellt daher die Bitte des Verstorbenen dar, wie ein temporär toter Dekanstern am Ende der 70 Tage andauernden Bestattungsriten wiedergeboren zu werden. Im wird berichtet, dass der Verstorbene vor dem Einwickeln mit Mumienbinden für das „Lösen seiner Übel“ zu einem See gebracht wurde, um dort die magischen Riten zu vollziehen.

Literatur

  • Jan Assmann: Der Abschied von den Toten: Trauerrituale im Kulturvergleich. Wallstein, Göttingen 2007, ISBN 978-3-89244-951-5.
  • Jan Assmann: Tod und Jenseits im Alten Ägypten. Beck, München 2001, ISBN 3-406-49707-1. Neuauflage 2023.
  • Hans Bonnet: Artikel Jenseitsgericht. In: Hans Bonnet: Reallexikon der ägyptischen Religionsgeschichte. De Gruyter, Berlin 1952, S. 334–341.
  • Wolfgang Helck /Eberhard Otto: Jenseitsgericht. In: Kleines Lexikon der Ägyptologie. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-04027-0, S. 134 f.
  • Klaus Koch: Geschichte der ägyptischen Religion. Kohlhammer, Stuttgart 1993, ISBN 3-17-009808-X.
  • Siegfried Morenz: Rechts und links im Totengericht. In: Siegfried Morenz: Religion und Geschichte des alten Ägypten. Gesammelte Aufsätze. Böhlau, Köln / Wien 1975, S. 281–294.
  • Richard H. Wilkinson: Die Welt der Götter im Alten Ägypten. Glaube, Macht, Mythologie. Theiss, Stuttgart 2003, ISBN 3-8062-1819-6, S. 84.

Einzelnachweise

  1. Jan Assmann: Der Abschied von den Toten: Trauerrituale im Kulturvergleich. Göttingen 2007, S. 320.
  2. Jan Assmann: Tod und Jenseits im Alten Ägypten. München 2001, S. 42.
  3. Jan Assmann: Ma'at. Gerechtigkeit und Unsterblichkeit im Alten Ägypten. Beck, München 1995, ISBN 3-406-39039-0, S. 122–159.
  4. Susanne Bickel: Die Verknüpfung von Weltbild und Staatsbild. Aspekte von Politik und Religion in Ägypten. In: Reinhard Gregor Kratz, Hermann Spieckermann: Götterbilder, Gottesbilder, Weltbilder: Polytheismus und Monotheismus in der Welt der Antike. (= Forschungen zum Alten Testament. 2. Reihe, Nr. 17–18). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148673-0, S. 82–84 und 87–88.
  5. Christine Seeber: Untersuchungen zur Darstellung des Totengerichts im Alten Ägypten. In: Münchner Ägyptologische Studien (MÄS), Nr. 35. München 1976, S. 127–128.
  6. Friedrich Abitz: Pharao als Gott in den Unterweltsbüchern des Neuen Reiches (= Orbis biblicus et orientalis. Bd. 146). Universitätsverlag, Freiburg (CH); Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen (beide) 1995, ISBN 978-3-7278-1040-4, S. 193.
  7. Horst Beinlich, Mohamed Saleh: Corpus der hieroglyphischen Inschriften aus dem Grab des Tutanchamun: Mit Konkordanz der Nummernsysteme des „Journal d'entrée“ des Ägyptischen Museums Kairo, der Handlist to Howard Carter's Catalogue of objects in Tutankhamūns tomb und der Ausstellungs-Nummer des Ägyptischen Museums Kairo. Griffith Institut, Oxford 1989, ISBN 0-900416-53-X, S. 137.
  8. Edda Bresciani u. a.: La tomba di Ciennehebu, capo del flotta del Re. Giardini, Pisa 1977, S. 83.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 05:39

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Totengerichts war somit zunachst nur auf den Konig selbst und seine engsten Vertrauten beschrankt Erst im Verlauf des Mittleren Reiches vereinigte sich durch das neue theologische Konzept der dritten Ebene Duat auch im privaten Bereich nach erfolgreicher Prufung durch das Totengericht die vor allem in Vogelgestalt erscheinende Ba Seele als Trager der unverganglichen Krafte im Jenseits wieder mit dem Korper des Toten der daher als Mumie unbedingt zu erhalten war Die Vorstellung vom Jenseits war beeinflusst von der Welt die die Agypter sahen ein lebensspendender im Norden ein weites fruchtbares Delta bildender Fluss umgeben von Wusten im Westen und Osten Orten des Todes der Westen Ort der untergehenden Sonne war synonym fur das Totenreich Die Seele hatte zunachst eine heikle standig von Damonen und anderen Gefahren bedrohte Reise durch die Unterwelt zu bestehen eine in vielen anderen Religionen bis hin zum Hinduismus und Buddhismus verbreitete Vorstellung Szene aus dem Totengericht des Neuen ReichsSechet iaru Grab des Sennedjem in Theben West Das im Neuen Reich modifizierte Totengericht auch Halle der Vollstandigen Wahrheit vor das jeder nichtkonigliche Verstorbene treten musste erhielt erstmals kanonische Vorschriften und genaue Rahmenbedingungen Konnte in der Vergangenheit der Verstorbene wahrend des Totengerichts wegen jedweder Taten angeklagt werden wusste nun jeder Altagypter im Voraus welche Anklagepunkte ihn erwarteten Auf Grund der Kanonisierung konnte das Leben vor dem Tod an die Gesetze des Totengerichts angepasst werden Das Totengericht bestand aus einem von Osiris einem alten chthonischen Gott geleiteten Tribunal aus 42 auch damonisch aufgefassten Totenrichtern Gaugotter die daruber entschieden welche Ba Seelen in das Jenseits ubertreten durften Grundvorstellung war dass jeder Tote im Jenseits von den Sunden des Lebens vor dem Totengericht befreit wird Bei einem Scheitern drohte dem Verstorbenen der Aufenthalt in der Keku semau Finsternis die nicht von den lebensbringenden Strahlen der Nachtsonne erreicht werden konnte Insofern diente das Totengericht der Erlaubnis die dafur notwendige Verklarung zu erhalten Der Besitz des Totenbuches stellte dabei bereits einen magischen Schutz vor der Gefahrdung durch das Totengericht dar um die 82 negativen Schuldbekenntnisse gemass Kapitel 125 des Totenbuches zu bestehen Dort werden in zwei Listen alle Dinge genannt von denen der Tote freigesprochen werden muss um eine erfolgreiche Wiedervereinigung zwischen der Ba Seele und seinem Leichnam vornehmen zu konnen Bei einem Scheitern drohte der zweite und endgultige Tod Als direkter Vorlaufer des Totenbuchspruches 125 diente das das ebenfalls ahnliche negative Schuldbekenntnisse fur Priester enthalt Joachim Friedrich Quack datiert jene Priesterbekenntnisse in das Mittlere Reich Gemass Totenbuchspruch 125 betrat der Tote das Gericht unter Fuhrung des schakalkopfigen Gottes Anubis Eine entscheidende Rolle bei der eigentlichen Prufung kam der als Feder symbolisierten Gottin Maat zu die eigentlich ein altes erst spater personifiziertes Harmonie und Gerechtigkeitssymbol darstellt Sie bildete in Gestalt einer Feder wenn das Herz des Toten gewogen wurde das Gegengewicht auf der Waage der Gerechtigkeit in der Totengerichtsszenerie Zudem fungierte ihr Gatte der ibiskopfige Thot Herr des Wissens Schreibens und Berechnens sowie Schutzgott der Beamten als Totengott und Helfer des den Vorsitz fuhrenden Osiris wahrend des Totengerichtes als Protokollant des Verfahrens Waren Herz und Maat im Gleichgewicht hatte der Tote die Prufung bestanden und wurde von Horus Sohn des Osiris und Schutzgott des Pharaos vor den Thron des Osiris gefuhrt um dort sein Urteil entgegenzunehmen war das Urteil aber negativ wurde das Herz nach der Amarna Zeit der Gottin Ammit zur Vernichtung anheimgegeben Die Ubereinstimmung von Herz und Maat bewies nicht automatisch eine richtige Lebensfuhrung sondern die Fahigkeit des Verstorbenen sich von seinen bosen Taten rituell reinigen zu lassen Nicht die Unschuld bestimmte das Urteil sondern die Fahigkeit sich von seinen Sunden loszulosen Die Themenbereiche Schamanismus Prophetismus sowie Mystizismus waren in Verbindung mit dem Totengericht vor der griechisch romischen Zeit im Alten Agypten unbekannt Das Totengericht in Bezug auf den Konig Pharao Seit der fruhdynastischen Zeit verstand sich der Konig Pharao als Sohn der Himmelsgottheiten er war zugleich ihr Bevollmachtigter Abgesandter Partner und Nachfolger Die letztgenannte Gleichsetzung bezieht sich auf die Regierungszeit der Gotter die nach altagyptischer Mythologie zuvor auf der Erde herrschten Die Agyptologie verwarf zwischenzeitlich das bis weit uber die Mitte des 20 Jahrhunderts vertretene Konzept das den Konig mit einer Gottheit gleichsetzte und definierte aufgrund der Quellenlage die Rolle des Konigs in Ubereinstimmung mit der altagyptischen Mythologie neu Die Sonderrolle kennzeichnete den Konig als gottlichen Vermittler der die Plane der Himmelsgotter an die Menschen weitergab und darauf achtete dass der gottliche Wille entsprechend umgesetzt wurde Nach dem Tod des Konigs Pharao trat dieser seinen Himmelsaufstieg an um dort als vergottlichter Konig neu geboren im Verbund der anderen Gottheiten sowie Ahnen sein Amt ausuben zu konnen Die bei der Kronung rituell aktivierte Gottlichkeit hinsichtlich des Konigsamtes versetzte den Konig in die Rolle des irdischen Reprasentanten der Gotter Damit verbunden ubergaben die Gottheiten ihre Throne lange Regierungsjahre und das Land Agypten damit der Konig mit gottlichem Segen die Weltordnung Maat aufrechterhalt und gegen auslandische Eroberer schutzt Aus dem zweiten Jahrtausend v Chr ist ein Text bekannt der in zahlreichen Tempeln angebracht wurde und die gottliche Legitimation beschreibt Re hat den Konig eingesetzt auf der Erde der Lebenden fur immer und ewig So ist er tatig beim Rechtsprechen den Menschen beim Zufriedenstellen der Gotter beim Entstehenlassen der Wahrheit und der Vernichtung der Sunde Er gibt den Gottern Opferspeisen Totenopfer den Verklarten Der Konig als Sonnenpriester In samtlichen Konigsgrabern seit dem Neuen Reich fehlt die Vignette des Totenbuchspruches 125 die das Wiegen des Herzens illustriert Damit verbunden fehlen Abbildungen von Ammit als damonische Totenfresserin Die Grunde sind im Selbstverstandnis des Konigs Pharao zu sehen der das Prinzip der Maat in sich tragt und symbolisiert Daher passten die Konige in ihren Grabern die Texte inhaltlich an das Maat Prinzip insbesondere dahingehend an dass der Konig kein negatives Schuldbekenntnis abgeben musste Im Gegensatz zum Totenbuchspruch 125 entfiel in den Darstellungen der Konigsgraber die Rechtfertigungssequenz des Konigs Die Totenrichter sprachen ihn auf der Grundlage des Maat Prinzips von personlichen Verfehlungen generell frei Ammit ist deshalb in den Konigsgrabern ausschliesslich als menschengestaltige Gottin dargestellt und fungierte so unter anderem als Schutzgottin des verstorbenen Konigs In einer aus dem Grab Tutanchamuns stammenden Inschrift auf einer Nilpferd Bahre heisst es Der Konig wird von ihr geliebt Der Konig Pharao verstand sich so als personifizierter Osiris und musste sich daher nicht vor dem Totengericht verantworten sowie als Verstorbener vor Osiris erscheinen Die entsprechend veranderten Konigseinschube erklaren das Selbstverstandnis Der Konig lasst sich nieder am Leib der Nut Der Konig geht heraus und halt am Torweg des Westens Der Konig durchschreitet die Pforten nach Re Er wandelt hinter Re Konigseinschube bezuglich des Durchwandels der Duat Das Totengericht in Bezug auf nicht konigliche Personen Nach dem Tod vereinigte sich nach den Vorstellungen der Agypter die Ba Seele in der Duat mit dem Leichnam des Verstorbenen Die Vorstellung vom Jenseits war beeinflusst von der Welt die die Agypter im Leben sahen ein Fluss mit sandigem Ufer der durch eine von Bergen umgebene Ebene floss Fur die neu angekommene Seele gab es dort Furcht einflossende Hindernisse wie etwa gefahrliche Seen Inseln und Wusten einen Feuersee und einen Hugel auf dem ein Kopf erschien wenn sich die Seele ihm naherte Ausserdem gab es Damonen mit Namen wie beispielsweise Der Ruckwartsblickende der aus dem Abgrund kommt Die Damonen versuchten die Seele mit Stocken Speeren Vogelfallen und Netzen zu fangen Die Seele konnte sich nur retten wenn sie die geheimen Namen der Damonen kannte die im Totenbuch nachzulesen waren Agyptische Sargtexte konnten daher Karten der Unterwelt und Zauberspruche enthalten um den Toten im Totenreich bei der Bewaltigung der Gefahren zu helfen In einem solchen Sargtext wurde auch das Schicksal von entlarvten Feinden des Sonnengottes Re beschrieben Sie wurden in der Vernichtungsstatte gekopft zerstuckelt verbrannt oder lebend in einen Kessel kochenden Wassers geworfen Das Totengericht in Bezug auf die altagyptische Astronomie Sowohl die Verstorbenen als auch die unsichtbaren Chatiu Damonen mussen vor den 42 beisitzenden Richtern des Totenbuches das negative Schuldbekenntnis ablegen Damit gehorte die Losung zu den Bestattungsriten Das negative Schuldbekenntnis des Chatiu Damons basiert wahrscheinlich auf der notwendigen Reinheit des zustandigen Priesters der nur so die Rezitationen vornehmen konnte Hinzu kommt dass die priesterliche Reinheit Voraussetzung fur den Tempelzutritt war Nach dem Ende der Dienstzeit eines Phylenpriesters war eine erneute Reinigung vor seinem Amtsantritt notwendig Das Reinheitsbekenntnis des jeweiligen Priesters als Zugangsberechtigung steht daher wohl in direktem Zusammenhang der Dekaden Losung Im Totenbuch ist unter der Nr 158 im Spruch fur einen goldenen Halskragen die Losung standardisiert Lose mich sieh mich an Ich bin einer von denen Chatiu Dekane die zur Losung gehoren wenn sie Geb sehen Auch Totenbuchspruch 125 zielt in die gleiche Richtung Einen Mann ablosen von den Sunden Das Angesicht der Gotter zu schauen Auf einem Ostraka steht diesbezuglich geschrieben Mogest du das Verderben beseitigen und Milde zeigen man tut ja das was du gesagt hast Die angestrebte Losung stellt daher die Bitte des Verstorbenen dar wie ein temporar toter Dekanstern am Ende der 70 Tage andauernden Bestattungsriten wiedergeboren zu werden Im wird berichtet dass der Verstorbene vor dem Einwickeln mit Mumienbinden fur das Losen seiner Ubel zu einem See gebracht wurde um dort die magischen Riten zu vollziehen LiteraturJan Assmann Der Abschied von den Toten Trauerrituale im Kulturvergleich Wallstein Gottingen 2007 ISBN 978 3 89244 951 5 Jan Assmann Tod und Jenseits im Alten Agypten Beck Munchen 2001 ISBN 3 406 49707 1 Neuauflage 2023 Hans Bonnet Artikel Jenseitsgericht In Hans Bonnet Reallexikon der agyptischen Religionsgeschichte De Gruyter Berlin 1952 S 334 341 Wolfgang Helck Eberhard Otto Jenseitsgericht In Kleines Lexikon der Agyptologie Harrassowitz Wiesbaden 1999 ISBN 3 447 04027 0 S 134 f Klaus Koch Geschichte der agyptischen Religion Kohlhammer Stuttgart 1993 ISBN 3 17 009808 X Siegfried Morenz Rechts und links im Totengericht In Siegfried Morenz Religion und Geschichte des alten Agypten Gesammelte Aufsatze Bohlau Koln Wien 1975 S 281 294 Richard H Wilkinson Die Welt der Gotter im Alten Agypten Glaube Macht Mythologie Theiss Stuttgart 2003 ISBN 3 8062 1819 6 S 84 EinzelnachweiseJan Assmann Der Abschied von den Toten Trauerrituale im Kulturvergleich Gottingen 2007 S 320 Jan Assmann Tod und Jenseits im Alten Agypten Munchen 2001 S 42 Jan Assmann Ma at Gerechtigkeit und Unsterblichkeit im Alten Agypten Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 39039 0 S 122 159 Susanne Bickel Die Verknupfung von Weltbild und Staatsbild Aspekte von Politik und Religion in Agypten In Reinhard Gregor Kratz Hermann Spieckermann Gotterbilder Gottesbilder Weltbilder Polytheismus und Monotheismus in der Welt der Antike Forschungen zum Alten Testament 2 Reihe Nr 17 18 Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 3 16 148673 0 S 82 84 und 87 88 Christine Seeber Untersuchungen zur Darstellung des Totengerichts im Alten Agypten In Munchner Agyptologische Studien MAS Nr 35 Munchen 1976 S 127 128 Friedrich Abitz Pharao als Gott in den Unterweltsbuchern des Neuen Reiches Orbis biblicus et orientalis Bd 146 Universitatsverlag Freiburg CH Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen beide 1995 ISBN 978 3 7278 1040 4 S 193 Horst Beinlich Mohamed Saleh Corpus der hieroglyphischen Inschriften aus dem Grab des Tutanchamun Mit Konkordanz der Nummernsysteme des Journal d entree des Agyptischen Museums Kairo der Handlist to Howard Carter s Catalogue of objects in Tutankhamuns tomb und der Ausstellungs Nummer des Agyptischen Museums Kairo Griffith Institut Oxford 1989 ISBN 0 900416 53 X S 137 Edda Bresciani u a La tomba di Ciennehebu capo del flotta del Re Giardini Pisa 1977 S 83

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