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Arbeitnehmerähnliche Person

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Arbeitnehmerähnliche Person
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Als arbeitnehmerähnliche Person wird in erster Linie eine Arbeitskraft bezeichnet, die zwar selbständiger Unternehmer, aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist, wenn sie auch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation (anders als ein Arbeitnehmer) nicht persönlich abhängig ist. Die Einstufung hat arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen. Arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne dieser Definition (z. B. freie Journalisten, die für eine bestimmte Redaktion tätig sind) sind keine Scheinselbstständigen.

Die „arbeitnehmerähnliche Person“ ist ein Begriff des Arbeitsrechts, während der „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ ein Begriff des Rentenversicherungsrechts ist.

Abgrenzung zu Arbeitnehmern

Die Unterscheidung arbeitnehmerähnlicher Personen des Haupttyps von Personen, die offiziell als „Arbeitnehmer“ gelten, erfolgt durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. Arbeitnehmerähnliche Personen sind wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im Wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maße persönlich abhängig wie Arbeitnehmer. An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit. Darüber hinaus muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein.

Die vorgenannten Merkmale treffen gemäß § 2 Nr. 1 bis 8 auf Heimarbeiter und Handelsvertreter zu, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder wegen des Umfangs ihrer Tätigkeit nur für einen Unternehmer tätig werden können. Ferner trifft dies zu auf Lehrer und Dozenten, wie Fitnesstrainer, Aerobictrainer, Golflehrer, Tennislehrer und Fahrlehrer, ebenso auf Pflegekräfte, Hebammen und „Künstler“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Wer in einem Dienst- oder Werkvertrag oder einem ähnlichen Rechtsverhältnis in wirtschaftlicher Abhängigkeit steht und seine Dienst- oder Werkleistungen persönlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringt, ist somit – vergleichbar einem Arbeitnehmer – sozial schutzbedürftig.

Weiter können Berufe wie Künstler, Schriftsteller, Mitarbeiter des Ton- und Fernsehrundfunks dazu gehören, vor allem Einfirmenvertreter mit geringem Einkommen.

Rentenversicherungspflicht

Unter die Rentenversicherungspflicht fallen gemäß § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Selbstständige in verschiedenen Berufen, die zum Beispiel

  1. keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
  2. auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
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Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, muss dafür sorgen, dass er mehr als 1/6 des Umsatzes mit einem zweiten Auftraggeber im Kalenderjahr macht und zwar im selben Tätigkeitsfeld. Für Selbständige, die zwei unterschiedlichen selbständigen Tätigkeiten ausüben (beispielsweise als Musiker und Personaltrainer) gilt dies nicht.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Zum einen kann man sich in den ersten drei Jahren als Existenzgründer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Zum anderen besteht nach § 6 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB VI nach Vollendung des 58. Lebensjahres eine unbefristete Befreiungsmöglichkeit, wenn nach einer zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit erstmals Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI eintritt. Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht, wenn der Selbständige die Pflichtgrenzen und die Altersgrenze überschritten hat und davor schon privat versichert war. Die gesetzlichen Sozialversicherungen würden den Betreffenden nicht mehr als Mitglied aufnehmen.

Nationales

Deutschland

Verschiedene gesetzliche Regelungen erstrecken die Anwendbarkeit von Schutzvorschriften des Arbeitsrechts auch auf arbeitnehmerähnliche Personen des ersten Typs.

  • Nach § 5 Abs. 1 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) ist arbeitnehmerähnlichen Personen der Weg zur Arbeitsgerichtsbarkeit eröffnet.
  • Auch der gesetzliche (bezahlte) Mindesturlaub nach § 2 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) von 24 Werktagen (bezogen auf die Sechs-Tage-Woche) steht ihnen zu.
  • Nach verschiedenen ländergesetzlichen Bestimmungen haben arbeitnehmerähnliche Personen auch Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Nach § 12a TVG (Tarifvertragsgesetz) können die Beschäftigungsbedingungen arbeitnehmerähnlicher Personen durch Tarifvertrag geregelt werden. Solche Tarifverträge existieren vor allem für freie Mitarbeiter im journalistischen Bereich bei den Rundfunkanstalten.

Keine Anwendung finden das Kündigungsschutzgesetz und die Sonderkündigungsbestimmungen des § 17 Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der nur für einen Unternehmer tätig ist, können nach § 92a (Handelsgesetzbuch) ebenfalls Mindestarbeitsbedingungen gelten.

Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen stehen zu den Werkstätten in der Regel in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§ 221 Abs. 1 SGB IX). Das betrifft behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (§ 219 Abs. 1 SGB IX). Sie brauchen nur ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (§ 219 Abs. 2, § 220 SGB IX).

siehe auch: Werkstatt für behinderte Menschen#Rechtsstatus von Werkstatt-Beschäftigten und dessen Folgen

Österreich

In Österreich ist der Begriff im § 51 Abs. 3 des  (ASGG) geregelt. Trotz der formalen Selbstständigkeit kommen hier beispielsweise das  (DNHG), das  (KautSchG) und andere arbeitsrechtliche Normen, wie auch das ASGG zur Anwendung.

Literatur

Deutschland:

  • Nicole Neuvians: Die arbeitnehmerähnliche Person. Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Bd. 205, Berlin 2002

Einzelnachweise

  1. Felser.de Rechtsanwälte und Fachanwälte abgerufen am 19. Juni 2017
  2. Sabine Wendt: Ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse als Folge der Ausweitung der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung behinderter Menschen über den Bereich anerkannter WfbM hinaus. Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht. 30. April 2013
  3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAGWfbM): Verständnis für Entgelte entwickeln: BAG WfbM im Austausch mit Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. 5. Juni 2014
  4. Kammer der Arbeiter und Angestellten Steiermark: Arbeitsvertragsrecht. AK Infoservice, Ausgabe 2013 (o. D.), Kapitel Arbeitnehmerähnliche Personen (§ 51 Abs. 3 ASGG), S. 30 (PDF (Memento vom 23. Februar 2015 im Internet Archive), arbeiterkammer.at).
  5. Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit. (Memento des Originals vom 23. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 Wirtschaftskammer Österreich, wko.at (speziell zur Problematik bei Handelsagenten)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4142870-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 14:45

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Als arbeitnehmerahnliche Person wird in erster Linie eine Arbeitskraft bezeichnet die zwar selbstandiger Unternehmer aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhangig ist wenn sie auch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation anders als ein Arbeitnehmer nicht personlich abhangig ist Die Einstufung hat arbeits und sozialrechtliche Konsequenzen Arbeitnehmerahnliche Personen im Sinne dieser Definition z B freie Journalisten die fur eine bestimmte Redaktion tatig sind sind keine Scheinselbststandigen Die arbeitnehmerahnliche Person ist ein Begriff des Arbeitsrechts wahrend der arbeitnehmerahnliche Selbstandige ein Begriff des Rentenversicherungsrechts ist Abgrenzung zu ArbeitnehmernDie Unterscheidung arbeitnehmerahnlicher Personen des Haupttyps von Personen die offiziell als Arbeitnehmer gelten erfolgt durch den Grad der personlichen Abhangigkeit Arbeitnehmerahnliche Personen sind wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im Wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Masse personlich abhangig wie Arbeitnehmer An die Stelle der personlichen Abhangigkeit und tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbstandigkeit Daruber hinaus muss der wirtschaftlich Abhangige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedurftig sein Die vorgenannten Merkmale treffen gemass 2 Nr 1 bis 8 auf Heimarbeiter und Handelsvertreter zu die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder wegen des Umfangs ihrer Tatigkeit nur fur einen Unternehmer tatig werden konnen Ferner trifft dies zu auf Lehrer und Dozenten wie Fitnesstrainer Aerobictrainer Golflehrer Tennislehrer und Fahrlehrer ebenso auf Pflegekrafte Hebammen und Kunstler im Sinne des Kunstlersozialversicherungsgesetzes KSVG Wer in einem Dienst oder Werkvertrag oder einem ahnlichen Rechtsverhaltnis in wirtschaftlicher Abhangigkeit steht und seine Dienst oder Werkleistungen personlich und im Wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringt ist somit vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedurftig Weiter konnen Berufe wie Kunstler Schriftsteller Mitarbeiter des Ton und Fernsehrundfunks dazu gehoren vor allem Einfirmenvertreter mit geringem Einkommen Rentenversicherungspflicht Unter die Rentenversicherungspflicht fallen gemass 2 Satz 1 Nr 9 SGB VI Selbststandige in verschiedenen Berufen die zum Beispiel keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschaftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur fur einen Auftraggeber tatig sind Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschaftigt muss dafur sorgen dass er mehr als 1 6 des Umsatzes mit einem zweiten Auftraggeber im Kalenderjahr macht und zwar im selben Tatigkeitsfeld Fur Selbstandige die zwei unterschiedlichen selbstandigen Tatigkeiten ausuben beispielsweise als Musiker und Personaltrainer gilt dies nicht Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag moglich Zum einen kann man sich in den ersten drei Jahren als Existenzgrunder auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen Zum anderen besteht nach 6 Abs 1a Satz 1 Nr 2 SGB VI nach Vollendung des 58 Lebensjahres eine unbefristete Befreiungsmoglichkeit wenn nach einer zuvor ausgeubten selbstandigen Tatigkeit erstmals Versicherungspflicht nach 2 Satz 1 Nr 9 SGB VI eintritt Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht wenn der Selbstandige die Pflichtgrenzen und die Altersgrenze uberschritten hat und davor schon privat versichert war Die gesetzlichen Sozialversicherungen wurden den Betreffenden nicht mehr als Mitglied aufnehmen NationalesDeutschland Verschiedene gesetzliche Regelungen erstrecken die Anwendbarkeit von Schutzvorschriften des Arbeitsrechts auch auf arbeitnehmerahnliche Personen des ersten Typs Nach 5 Abs 1 ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz ist arbeitnehmerahnlichen Personen der Weg zur Arbeitsgerichtsbarkeit eroffnet Auch der gesetzliche bezahlte Mindesturlaub nach 2 BUrlG Bundesurlaubsgesetz von 24 Werktagen bezogen auf die Sechs Tage Woche steht ihnen zu Nach verschiedenen landergesetzlichen Bestimmungen haben arbeitnehmerahnliche Personen auch Anspruch auf Bildungsurlaub Nach 12a TVG Tarifvertragsgesetz konnen die Beschaftigungsbedingungen arbeitnehmerahnlicher Personen durch Tarifvertrag geregelt werden Solche Tarifvertrage existieren vor allem fur freie Mitarbeiter im journalistischen Bereich bei den Rundfunkanstalten Keine Anwendung finden das Kundigungsschutzgesetz und die Sonderkundigungsbestimmungen des 17 Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX Fur das Vertragsverhaltnis eines Handelsvertreters der nur fur einen Unternehmer tatig ist konnen nach 92a Handelsgesetzbuch ebenfalls Mindestarbeitsbedingungen gelten Beschaftigte in einer Werkstatt fur behinderte Menschen Beschaftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt fur behinderte Menschen stehen zu den Werkstatten in der Regel in einem arbeitnehmerahnlichen Rechtsverhaltnis 221 Abs 1 SGB IX Das betrifft behinderte Menschen die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschaftigt werden konnen 219 Abs 1 SGB IX Sie brauchen nur ein Mindestmass wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen 219 Abs 2 220 SGB IX siehe auch Werkstatt fur behinderte Menschen Rechtsstatus von Werkstatt Beschaftigten und dessen Folgen Osterreich In Osterreich ist der Begriff im 51 Abs 3 des ASGG geregelt Trotz der formalen Selbststandigkeit kommen hier beispielsweise das DNHG das KautSchG und andere arbeitsrechtliche Normen wie auch das ASGG zur Anwendung LiteraturDeutschland Nicole Neuvians Die 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