Das Arbeitsgericht Eichstätt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Eichstätt GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsges
Arbeitsgericht Eichstätt

Das Arbeitsgericht Eichstätt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Eichstätt.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Eichstätt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Eichstätt als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Eichstätt entstand das Arbeitsgericht Eichstätt als eines von sieben Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Eichstätt und des Amtsgerichtes Kipfenberg. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Landesarbeitsgericht Eichstätt wurde zum 1. Januar 1930 aufgehoben und seine Aufgaben wurden vom Landesarbeitsgericht Augsburg übernommen. Der Sprengel des Arbeitsgerichts Eichstätt vergrößerte sich um die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Beilngries und Greding. Die Arbeitsgerichte Beilngries und Greding wurden aufgehoben.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Eichstätt entstand dabei nicht neu.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Eichstatt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Eichstatt GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Eichstatt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Eichstatt als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Eichstatt entstand das Arbeitsgericht Eichstatt als eines von sieben Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Eichstatt und des Amtsgerichtes Kipfenberg Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Landesarbeitsgericht Eichstatt wurde zum 1 Januar 1930 aufgehoben und seine Aufgaben wurden vom Landesarbeitsgericht Augsburg ubernommen Der Sprengel des Arbeitsgerichts Eichstatt vergrosserte sich um die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Beilngries und Greding Die Arbeitsgerichte Beilngries und Greding wurden aufgehoben Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Eichstatt entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 f Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 f Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Eichstatt Beilngries Eichstatt Greding Ingolstadt Monheim Pfaffenhofen WeissenburgArbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Augsburg Ab 1927 Aichach Augsburg Burgau Dillingen Donauworth Landsberg Neuburg an der Donau Nordlingen Schrobenhausen Schwabmunchen Wertingen Zusmarshausen Ab 1930 Eichstatt Gunzburg Immenstadt Ingolstadt Kaufbeuren Kempten Krumbach Lindau Memmingen Mindelheim Neu Ulm Pfaffenhofen Weissenburg