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Das Arbeitsgericht Fürth war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Fürth GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom

Arbeitsgericht Fürth

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Arbeitsgericht Fürth
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Das Arbeitsgericht Fürth war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Fürth.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Nürnberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Nürnberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Fürth entstand das Arbeitsgericht Fürth als eines von zwölf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichtes. Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Fürth und Cadolzburg. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Fürth vergrößerte seinen Sprengel und den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Markt Erlbach, da das Arbeitsgericht Markt Erlbach aufgehoben wurde.

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Fürth entstand dabei nicht neu.

Einzelnachweise

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.
Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Nürnberg

1927 bis 1929: Erlangen | Fürth | Gräfenberg | Hilpoltstein | Lauf | Markt Erlbach | Neumarkt in der Oberpfalz | Neustadt an der Aisch | Nürnberg | Scheinfeld | Schwabach | Windsheim

1930 bis 1945: Amberg | Ansbach | Auerbach | Burglengenfeld | Cham | Dinkelsbühl | Eschenbach | Gunzenhausen | Kemnath | Neunburg vorm Wald | Parsberg | Regensburg | Riedenburg | Rothenburg ob der Tauber | Schwandorf | Tirschenreuth | Uffenheim | Weiden

Seit 1973: Bamberg | Bayreuth | Nürnberg | Weiden | Würzburg

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 17:23

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Das Arbeitsgericht Furth war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Furth GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Nurnberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Nurnberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Furth entstand das Arbeitsgericht Furth als eines von zwolf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichtes Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Furth und Cadolzburg Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Arbeitsgericht Furth vergrosserte seinen Sprengel und den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Markt Erlbach da das Arbeitsgericht Markt Erlbach aufgehoben wurde Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Furth entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Nurnberg 1927 bis 1929 Erlangen Furth Grafenberg Hilpoltstein Lauf Markt Erlbach Neumarkt in der Oberpfalz Neustadt an der Aisch Nurnberg Scheinfeld Schwabach Windsheim 1930 bis 1945 Amberg Ansbach Auerbach Burglengenfeld Cham Dinkelsbuhl Eschenbach Gunzenhausen Kemnath Neunburg vorm Wald Parsberg Regensburg Riedenburg Rothenburg ob der Tauber Schwandorf Tirschenreuth Uffenheim Weiden Seit 1973 Bamberg Bayreuth Nurnberg Weiden Wurzburg

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