Das Arbeitsgericht Münnerstadt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Münnerstadt GeschichteGemäß Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Münnerstadt

Das Arbeitsgericht Münnerstadt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Münnerstadt.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Würzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Würzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Münnerstadt entstand das Arbeitsgericht Münnerstadt als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Münnerstadt. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Münnerstadt wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Neustadt an der Saale zugeordnet.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Munnerstadt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Munnerstadt GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Wurzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Wurzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Munnerstadt entstand das Arbeitsgericht Munnerstadt als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Munnerstadt Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Arbeitsgericht Munnerstadt wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Neustadt an der Saale zugeordnet EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Wurzburg Bruckenau Gemunden Hammelburg Karlstadt Kitzingen Kissingen Munnerstadt Neustadt an der Saale Ochsenfurt Schweinfurt Wurzburg Seit 1930 Aschaffenburg Lohr Miltenberg Obernburg