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Das Arbeitsgericht Nördlingen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Nördlingen GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsg

Arbeitsgericht Nördlingen

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Arbeitsgericht Nördlingen
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Das Arbeitsgericht Nördlingen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Nördlingen.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Nördlingen entstand das Arbeitsgericht Nördlingen als eines von zwölf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichtes. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk der Amtsgerichte Nördlingen und Öttingen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Der Sprengel des Arbeitsgerichts Nördlingen blieb dabei unverändert.

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Nördlingen entstand dabei nicht neu.

Einzelnachweise

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.
Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Augsburg

Ab 1927: Aichach | Augsburg | Burgau | Dillingen | Donauwörth | Landsberg | Neuburg an der Donau | Nördlingen | Schrobenhausen | Schwabmünchen | Wertingen | Zusmarshausen

Ab 1930: Eichstätt | Günzburg | Immenstadt | Ingolstadt | Kaufbeuren | Kempten | Krumbach | Lindau | Memmingen | Mindelheim | Neu-Ulm | Pfaffenhofen | Weißenburg

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 17:29

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Das Arbeitsgericht Nordlingen war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Nordlingen GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Augsburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Augsburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Nordlingen entstand das Arbeitsgericht Nordlingen als eines von zwolf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichtes Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk der Amtsgerichte Nordlingen und Ottingen Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Der Sprengel des Arbeitsgerichts Nordlingen blieb dabei unverandert Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Nordlingen entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 f Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 f Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Augsburg Ab 1927 Aichach Augsburg Burgau Dillingen Donauworth Landsberg Neuburg an der Donau Nordlingen Schrobenhausen Schwabmunchen Wertingen Zusmarshausen Ab 1930 Eichstatt Gunzburg Immenstadt Ingolstadt Kaufbeuren Kempten Krumbach Lindau Memmingen Mindelheim Neu Ulm Pfaffenhofen Weissenburg

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