Das Arbeitsgericht Tölz war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Tölz GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23
Arbeitsgericht Tölz

Das Arbeitsgericht Tölz war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Tölz.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht München I entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht München als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Tölz entstand das Arbeitsgericht Tölz als eines von 14 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Tölz und Amtsgerichts Tegernsee. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Der Sprengel des Arbeitsgerichts Tölz blieb dabei unverändert.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Tölz entstand dabei nicht neu.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.
Autor: www.NiNa.Az
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Das Arbeitsgericht Tolz war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Tolz GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Munchen I entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Munchen als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Tolz entstand das Arbeitsgericht Tolz als eines von 14 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Tolz und Amtsgerichts Tegernsee Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Der Sprengel des Arbeitsgerichts Tolz blieb dabei unverandert Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Tolz entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 f Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 f Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Munchen Ab 1927 Dachau Dorfen Ebersberg Erding Freising Furstenfeldbruck Garmisch Haag Mainburg Miesbach Munchen Tolz Weilheim Wolfratshausen Ab 1930 Altotting Deggendorf Freyung Kotzting Landau an der Isar Landshut Neumarkt an der Rott Passau Pfarrkirchen Regen Reichenhall Rosenheim Simbach Straubing Traunstein Trostberg Vilshofen Aktuell Augsburg Kempten Munchen Passau Regensburg Rosenheim