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Ausländische Haushaltshilfe

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Eine ausländische Haushaltshilfe ist eine Haushaltshilfe, die in einem anderen als dem eigenen Staat erwerbstätig ist.

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Begründung: Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig. --gdo 15:18, 20. Mär. 2015 (CET)

Allgemeines

Die Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen unterliegt in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Manche Staaten fördern den Zuzug, andere handhaben dies restriktiv. Auch die Rechtsstellung der Haushaltshilfen ist sehr unterschiedlich geregelt. Insbesondere die schlechte rechtliche Situation der ausländischen Haushaltshilfen in den Golfstaaten ist Thema in der öffentlichen Diskussion.

Die Beschäftigung von ausländischen Helferinnen im Haushalt und in der häuslichen Pflege wird in westeuropäischen Staaten sowohl als sozialpolitische Problematik im Sinne prekärer Arbeitsverhältnisse, aber auch als Beitrag zur Überwindung eines Pflegenotstandes diskutiert.

Ebenfalls wird die Beschäftigung ausländische Haushaltshilfen mit Schwarzarbeit und illegaler Einwanderung in Verbindung gebracht.

Die Diskussion in der Öffentlichkeit betrifft unter anderem das Ausmaß der damit verbundenen Schwarzarbeit. Vielen geht es aber nicht um die Bestrafung der Arbeitgeber, sondern um die Frage der Bezahlbarkeit guter Pflege kranker oder langfristig pflegebedürftiger Personen außerhalb von Pflegeheimen in deren privater Umgebung. Es gibt Organisationen, die solche Kräfte legal beschäftigen und vermitteln, die im Heimatland auch sozialversichert sind.

Die hauswirtschaftliche Tätigkeiten erfordern bereits im Allgemeinen einen großen Zeitaufwand. Hauptsächlich geht es den beauftragenden Familie aber um eine fast ständige Anwesenheit einer Überwachungsperson, um Schäden für die kranke Person zu vermeiden. Damit sind nicht nur (arbeits-)rechtliche Gesichtspunkte, sondern auch moralische und Beziehungsaspekte verbunden (Stichwort in der Psychologie z. B. die Rollenumkehr). Arlie Russell Hochschild stellte den Beitrag der Emotionsarbeit heraus, als sie ein Phänomen beschrieb, das sie als globale Betreuungskette bezeichnete. Dabei übernehmen Arbeitsmigrantinnen Betreuungs- und Pflegeaufgaben, während zugleich ihre eigenen Kinder im Heimatland bleiben und dort von Familienangehörigen oder Angestellten betreut werden; z. B. arbeiten philippinische Ärztinnen als Krankenschwestern in den USA.

Die UN-Wanderarbeiterkonvention schützt nicht nur legale ausländische Wanderarbeiter, sondern auch illegal aufhältige oder illegal erwerbstätige Migranten. Sie trat 2003 in Kraft, jedoch ist unter den Unterzeichnerstaaten bisher (Stand: 2019) fast kein Industrie- oder Einwanderungsland.

Die Situation in einzelnen Staaten

Westeuropa

Diese Form der Arbeitsmigration ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit der Öffnung der osteuropäischen Länder nach Westen 1989/1995 zahlenmäßig stark angestiegen. Inzwischen trägt sie in diesen Ländern mit ihren Leistungen in der Altenpflege zur Sicherung der häuslichen Pflege vieler an Demenz erkrankter Personen bei.

Deutschland

Ausmaß und wirtschaftliche Aspekte

Nach verschiedenen Schätzungen beschäftigen über vier Millionen deutsche Privathaushalte regelmäßig oder wiederholt eine Haushaltshilfe. Ein Teil davon sind Ausländer. Nur ein Teil davon ist wiederum im Besitz eines Aufenthaltstitels, der eine solche Tätigkeit erlaubt. Präzise Angaben über die Zahl der schwarz arbeitenden ausländischen Haushaltshilfen gibt es naturgemäß nicht. Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wurden 2005 ca. 40.000 Personen in der deutschen Statistik genannt.

Ausländische Haushaltshilfen werden seit 1995, seit der Einführung der Pflegeversicherung, in Deutschland vermehrt beschäftigt, weil Familien von dieser Versicherung einen „Barbetrag zur freien Verfügung“ erhalten, wenn sie pflegebedürftige Personen zuhause versorgen. Dabei gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse.

Rechtsgrundlagen

Unionsbürger sind in der Regel freizügigkeitsberechtigt (vgl. Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger) und dürfen somit auch Tätigkeiten als Haushaltshilfe auf selbstständiger oder unselbstständiger Basis ohne weitere Erlaubnis ausüben. Eine Ausnahme besteht hier nur für Staatsangehörige Kroatiens, für die noch keine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt und daher eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten wird spätestens am 30. Juni 2020 erreicht. Für Drittstaatsangehörige wird das Arbeitserlaubnisrecht in Deutschland über das Aufenthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung geregelt.

Siehe auch: Gastarbeiter, sans papiers und Aufenthaltstitel
Siehe auch: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft#Deutschland

Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet allgemein Arbeitnehmer (weit überwiegend weiblich), die in einem Privathaushalt tätig sind. Das deutsche Ausländerrecht sieht keine Aufenthaltserlaubnisse für Reinigungs- oder Betreuungspersonal vor, da in diesem Sektor kein Arbeitskräftemangel anerkannt ist. Somit kommt ein legaler Zuzug nach Deutschland mit dem Hauptzweck der Ausübung einer solchen Tätigkeit nicht in Betracht. Zu legalen Beschäftigungsverhältnissen kann es jedoch kommen, wenn die ausländische Haushaltshilfe eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die ohnehin jede Form der Beschäftigung erlaubt, z. B. als Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen gem. § 28 Abs. 1 AufenthG.

Ein von Beginn an illegales Modell ist es, wenn ausländische Helfer mit einem Schengenvisum oder visumsfrei für drei Monate einreisen, da eine Erwerbstätigkeit in diesen Fällen nur in den engen Grenzen des § 17 Abs. 2 AufenthV gestattet ist. Dies wiederholt sich bei derselben Person eventuell dann über Jahre.

Für die steuerliche Behandlung siehe haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis.

Österreich

Das Hausbetreuungsgesetz darf als österreichische Antwort auf die gleiche Problemlage angesehen werden. (Gesetzliche Regelung in Österreich seit 2007)

Frankreich

In Frankreich bestehen Modelle eines Dienstleistungsschecks, durch den haushälterische Leistungen eingekauft werden können.

Siehe auch

  • Aupair
  • Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
  • Care-Arbeit#Care-Arbeit und Migration
  • Grauer Markt#Pflegekräfte
  • Haus- und Familienpflege (Beruf)
  • Kafala
  • Nannygate

Literatur

  • Georg Neumann: Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt. Kreuz, Freiburg 2010, ISBN 978-3-7831-3402-5 (Erfahrungen mit demenzkranker Mutter und Ratgeber)
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990.
  • Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe, 10:2005, Urban & Vogel, München 2005 ISSN 2190-2100 (enthält die meisten Anregungen zu diesem Beitrag).
  • Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Nr. 157, Mabuse-Verlag GmbH, Frankfurt am Main (September. 2005) ISSN 0173-430X.
  • Peter Hanau, Susanne Peters-Lange: Teilzeitarbeit. Mini-Jobs. Das Buch zur Fernsehserie ARD-Ratgeber: Recht. dtv Nomos 58113, München 2007. ISBN 3-423-58113-1.
  • Claudia Gather, Birgit Geissler, Maria S. Rerrich: Weltmarkt Privathaushalt, Westfälisches Dampfboot, Münster 2007, ISBN 978-3-89691-215-2 (= Forum Frauen- und Geschlechterforschung, Band 15).
  • Helma Lutz, unter Mitarbeit von Susanne Schwalgin: Vom Weltmarkt in den Privathaushalt: Die neuen Dienstmädchen im Zeitalter der Globalisierung. 2., überarbeitete Auflage. Barbara Budrich, Opladen und Farmington Hills 2008, ISBN 978-3-86649-157-1. 

Einzelnachweise

  1. Katar vor der Fußball-WM: Zwangsarbeit, Beschimpfungen, Gewalt. In: Handelsblatt. 23. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2015; abgerufen am 25. März 2015. 
  2. Maria S. Rerrich et al.: Weltmarkt Privathaushalt, Westfälisches Dampfboot, Münster 2007, epd 17. November 2006.
  3. TK-Online: Arbeitnehmer aus Kroatien (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive)
  4. Helma Lutz: Intime Fremde – Migrantinnen als Haushaltsarbeiterinnen in Westeuropa. In: www.eurozine.com. 31. August 2007, archiviert vom Original am 13. Oktober 2007; abgerufen am 24. Oktober 2007. 
  5. „Wir können heute von einer Feminisierung der Migration sprechen“, sagt Sigrid Metz-Göckel. Die Professorin an der Universität Dortmund leitet seit 2004 ein Forschungsprojekt zur Migration polnischer Frauen ins Ruhrgebiet. Nach Evangelischer Pressedienst 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  6. Häusliche Betreuung und Pflege zwischen Qualitätsanspruch und Kosten. Europäische Lösungsansätze im Vergleich. (PDF; 149 kB) Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK), Universität Frankfurt am Main, Oktober 2008, archiviert vom Original am 30. April 2014; abgerufen am 21. November 2009 (Internationale Konferenz vom 20. und 21. Oktober 2008 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main). 

Weblinks

  • Text des Übereinkommens 189 der Internationalen Arbeitskonferenz: Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
  • Das Österr. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereitet einen Verordnungsentwurf vor, der es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und mit vollem Sozialversicherungsschutz legal auszuüben. Sept. 2006.
  • Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung: Projektbericht: Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen. 2009, Köln (Online als PDF-Datei)
  • Beschäftigung von ausländischen Helferinnen in der häuslichen Pflege (bei PflegeWiki, i. d. F. vom 15. Februar 2008)
  • Die Minijob-Zentrale. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesarbeitsagentur in Bonn zum Thema via www.arbeitsagentur.de → Bürgerinnen & Bürger → Arbeit und Beruf → Vermittlung → Haushaltshilfen (Formulare, Merkblätter zu Stellenangeboten, Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen, Vermittlung als PDF-Download)
  • International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, Vereinte Nationen, 23. Februar 2011 (englisch)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 16:38

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Die Beschaftigung von auslandischen Helferinnen im Haushalt und in der hauslichen Pflege wird in westeuropaischen Staaten sowohl als sozialpolitische Problematik im Sinne prekarer Arbeitsverhaltnisse aber auch als Beitrag zur Uberwindung eines Pflegenotstandes diskutiert Ebenfalls wird die Beschaftigung auslandische Haushaltshilfen mit Schwarzarbeit und illegaler Einwanderung in Verbindung gebracht Die Diskussion in der Offentlichkeit betrifft unter anderem das Ausmass der damit verbundenen Schwarzarbeit Vielen geht es aber nicht um die Bestrafung der Arbeitgeber sondern um die Frage der Bezahlbarkeit guter Pflege kranker oder langfristig pflegebedurftiger Personen ausserhalb von Pflegeheimen in deren privater Umgebung Es gibt Organisationen die solche Krafte legal beschaftigen und vermitteln die im Heimatland auch sozialversichert sind Die hauswirtschaftliche Tatigkeiten erfordern bereits im Allgemeinen einen grossen Zeitaufwand Hauptsachlich geht es den beauftragenden Familie aber um eine fast standige Anwesenheit einer Uberwachungsperson um Schaden fur die kranke Person zu vermeiden Damit sind nicht nur arbeits rechtliche Gesichtspunkte sondern auch moralische und Beziehungsaspekte verbunden Stichwort in der Psychologie z B die Rollenumkehr Arlie Russell Hochschild stellte den Beitrag der Emotionsarbeit heraus als sie ein Phanomen beschrieb das sie als globale Betreuungskette bezeichnete Dabei ubernehmen Arbeitsmigrantinnen Betreuungs und Pflegeaufgaben wahrend zugleich ihre eigenen Kinder im Heimatland bleiben und dort von Familienangehorigen oder Angestellten betreut werden z B arbeiten philippinische Arztinnen als Krankenschwestern in den USA Die UN Wanderarbeiterkonvention schutzt nicht nur legale auslandische Wanderarbeiter sondern auch illegal aufhaltige oder illegal erwerbstatige Migranten Sie trat 2003 in Kraft jedoch ist unter den Unterzeichnerstaaten bisher Stand 2019 fast kein Industrie oder Einwanderungsland Die Situation in einzelnen StaatenWesteuropa Diese Form der Arbeitsmigration ist in Deutschland Osterreich und der Schweiz seit der Offnung der osteuropaischen Lander nach Westen 1989 1995 zahlenmassig stark angestiegen Inzwischen tragt sie in diesen Landern mit ihren Leistungen in der Altenpflege zur Sicherung der hauslichen Pflege vieler an Demenz erkrankter Personen bei Deutschland Ausmass und wirtschaftliche Aspekte Nach verschiedenen Schatzungen beschaftigen uber vier Millionen deutsche Privathaushalte regelmassig oder wiederholt eine Haushaltshilfe Ein Teil davon sind Auslander Nur ein Teil davon ist wiederum im Besitz eines Aufenthaltstitels der eine solche Tatigkeit erlaubt Prazise Angaben uber die Zahl der schwarz arbeitenden auslandischen Haushaltshilfen gibt es naturgemass nicht Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wurden 2005 ca 40 000 Personen in der deutschen Statistik genannt Auslandische Haushaltshilfen werden seit 1995 seit der Einfuhrung der Pflegeversicherung in Deutschland vermehrt beschaftigt weil Familien von dieser Versicherung einen Barbetrag zur freien Verfugung erhalten wenn sie pflegebedurftige Personen zuhause versorgen Dabei gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen fur unterschiedliche Beschaftigungsverhaltnisse Rechtsgrundlagen Unionsburger sind in der Regel freizugigkeitsberechtigt vgl Freizugigkeitsberechtigte EU Burger und durfen somit auch Tatigkeiten als Haushaltshilfe auf selbststandiger oder unselbststandiger Basis ohne weitere Erlaubnis ausuben Eine Ausnahme besteht hier nur fur Staatsangehorige Kroatiens fur die noch keine volle Arbeitnehmerfreizugigkeit gilt und daher eine Arbeitserlaubnis benotigen Die volle Arbeitnehmerfreizugigkeit fur Kroaten wird spatestens am 30 Juni 2020 erreicht Fur Drittstaatsangehorige wird das Arbeitserlaubnisrecht in Deutschland uber das Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltsverordnung und die Beschaftigungsverordnung geregelt Siehe auch Gastarbeiter sans papiers und Aufenthaltstitel Siehe auch Betreuung in hauslicher Gemeinschaft Deutschland Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet allgemein Arbeitnehmer weit uberwiegend weiblich die in einem Privathaushalt tatig sind Das deutsche Auslanderrecht sieht keine Aufenthaltserlaubnisse fur Reinigungs oder Betreuungspersonal vor da in diesem Sektor kein Arbeitskraftemangel anerkannt ist Somit kommt ein legaler Zuzug nach Deutschland mit dem Hauptzweck der Ausubung einer solchen Tatigkeit nicht in Betracht Zu legalen Beschaftigungsverhaltnissen kann es jedoch kommen wenn die auslandische Haushaltshilfe eine Aufenthaltserlaubnis besitzt die ohnehin jede Form der Beschaftigung erlaubt z B als Familienangehoriger eines deutschen Staatsangehorigen gem 28 Abs 1 AufenthG Ein von Beginn an illegales Modell ist es wenn auslandische Helfer mit einem Schengenvisum oder visumsfrei fur drei Monate einreisen da eine Erwerbstatigkeit in diesen Fallen nur in den engen Grenzen des 17 Abs 2 AufenthV gestattet ist Dies wiederholt sich bei derselben Person eventuell dann uber Jahre Fur die 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2190 2100 enthalt die meisten Anregungen zu diesem Beitrag Anja Uhling Stefan Hof Hauptsache nicht ins Heim Osteurop Haushaltshilfen als Pflegekrafte Interview mit Juliane Schmidt In Dr Med Mabuse Zeitschrift im Gesundheitswesen Nr 157 Mabuse Verlag GmbH Frankfurt am Main September 2005 ISSN 0173 430X Peter Hanau Susanne Peters Lange Teilzeitarbeit Mini Jobs Das Buch zur Fernsehserie ARD Ratgeber Recht dtv Nomos 58113 Munchen 2007 ISBN 3 423 58113 1 Claudia Gather Birgit Geissler Maria S Rerrich Weltmarkt Privathaushalt Westfalisches Dampfboot Munster 2007 ISBN 978 3 89691 215 2 Forum Frauen und Geschlechterforschung Band 15 Helma Lutz unter Mitarbeit von Susanne Schwalgin Vom Weltmarkt in den Privathaushalt Die neuen Dienstmadchen im Zeitalter der Globalisierung 2 uberarbeitete Auflage Barbara Budrich Opladen und Farmington Hills 2008 ISBN 978 3 86649 157 1 EinzelnachweiseKatar vor der Fussball WM Zwangsarbeit Beschimpfungen Gewalt In Handelsblatt 23 April 2014 archiviert vom Original 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