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Börsenenquetekommission ist die Bezeichnung für eine Expertenkommission die 1892 in Deutschland infolge schwerer Finanzk

Börsenenquetekommission

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Börsenenquetekommission
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Börsenenquetekommission ist die Bezeichnung für eine Expertenkommission, die 1892 in Deutschland infolge schwerer Finanzkrisen und gehäufter Bankrotte von Aktiengesellschaften eingesetzt wurde, um die damaligen korrupten Verhältnisse, übermäßigen Spekulationen und Missstände an den Börsen durch Richtlinien für die Börsentätigkeit zu regulieren. Ihr Zweck bestand somit in der Einführung von Börsenaufsichtsinstanzen und börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften.

Historischer Hintergrund

In England fanden 1875 und 1877/78 Börsenenqueten wegen vorausgegangener Finanzkrisen, wie dem Gründerkrach von 1873 und der Wirtschaftskrise von 1857, statt. Im Jahre 1890 stand die renommierte Londoner Handelsbank Baring Brothers am Rande des Konkurses. In der Folge setzte ein allgemeiner Run auf die deutschen Banken ein und löste den Zusammenbruch der Berliner Börse aus, die sich davon bis zum Herbst 1891 nicht mehr erholte. Um der Krise zu begegnen, setzte Reichskanzler Leo von Caprivi die Börsenenquete ein.

Börsenenquetekommission 1892

In Deutschland wurde von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi am 16. Februar 1892 eine 23-köpfige Börsenenquetekommission einberufen, die aus verschiedenen Fachleuten, Räten, Reichstagsabgeordneten, Senatoren, Professoren und Vertretern von Handelskammern bestand. Sie tagte in der Zeit vom 6. April 1892 bis 17. Mai 1893 unter dem Vorsitz des Reichsbankdirektors Koch und hielt dabei insgesamt 93 Sitzungen ab.

Dabei wurden grob gefasst fünf Themengruppen diskutiert:

  • Börsenorganisation
  • Emissionswesen
  • Terminhandel
  • Kurs- und Maklerwesen
  • Kommissionsgeschäfte

Neben den teilweise hitzigen und kontroversen Debatten zwischen wirtschaftsliberalen und reformerischen Flügeln der Hauptkommission wurden Unterkommissionen gebildet, Statistiken erarbeitet, und in Sachverständigenkommissionen insgesamt 115 Sachverständige zu Rate gezogen. Nach zahlreichen Anträgen und spannungsreichen Abstimmungen erarbeitete die Kommission schließlich Vorschläge, die in Form eines Berichts nebst Anhängen und Protokollen am 11. November 1893 dem Reichskanzler Caprivi vorgelegt wurden.

Darin findet sich unter Kapitel 4 Börsendisziplin die Anregung, an jeder Börse einen Börsendisziplinarhof einzurichten, vor dem Börsenbesucher, welche durch ihr Verhalten an der Börse oder bei Ausübung des Geschäftsbetriebs die kaufmännische Ehre verletzen oder sich Handlungen zu Schulden kommen lassen, welche sie der Achtung ihrer Standesgenossen berauben, zur Verantwortung zu ziehen sind.

Teilnehmer

Organisiert wurde die Kommission unter dem Vorsitz des Reichsbank-Direktors Richard Koch. Am 16. Februar 1892 zählte die Börsenenquetekommission 23 Mitglieder, im Mai und Oktober 1892 kamen insgesamt 5 weitere Mitglieder hinzu.

  • Ludwig von Cuny, Reichstag Berlin
  • Gustav Cohn, Nationalökonom
  • Hermann Wilhelm Fehling, Senator und K.u.k.-österreichisch-ungarischer Honorarkonsul zu Lübeck
  • Julius von Jobst, Handelskammer Stuttgart
  • (geb. 1847), 1889 Präses der Handelskammer Bremen
  • Adolf von Auer (1831–1916), Justizrat aus München, Bayerische Hypotheken- und Wechselbank
  • Graf Traugott Hermann von Arnim-Muskau
  • Carl von Behr
  • Hans von Kanitz
  • Ernst von Mendelssohn-Bartholdy, Ältester der Korporation der Kaufmannschaft Berlins.
  • Heinrich Wiener (1834–1897)
  • Gustav von Schmoller
  • Henning August Graf von Arnim-Schlagenthin in Hohengüstow und Güterberg (Uckermark)

Sachverständige

Unter den insgesamt 115 Sachverständigen stammten

  • 39 aus dem Bereich Effektenverkehr, darunter, von Wallenberg-Pachaly (Breslau), Wilhelm (München)
  • 16 aus dem Getreidehandel, darunter Rosenfeld (Posen) und Gustav Adolf Ramdohr (Aschersleben), der die Einführung eines Ehrengerichtshofs unter Vorsitz eines Staatskommissars vorschlug,
  • 10 aus der Landwirtschaft, darunter Leo von Graß-Klanin
  • 10 aus der Müllerei,
  • sowie andere unter anderem aus den Branchen Spiritus, Zucker, Textil, Kaffee (darunter Alexander von Gülpen (Emmerich), der ein zentrales staatliches Börsenregister und staatliche Kontrolle der Kursnotierung forderte).

Nachwirkung: Börsengesetz 1896

Die Ergebnisse der Kommission sind in den »Amtlichen Drucksachen der Börsenenquetekommission« (Berlin 1894) erschienen, und der Bericht der Kommission an den Reichskanzler wurde am 28. Dezember 1893 im »Deutschen Reichsanzeiger« veröffentlicht. Auf der Grundlage der aufwendigen Vorarbeiten und Gutachten der Kommission kam das Reichsbörsengesetz vom 22. Juni 1896 und das Depotgesetz von Juli 1896 zustande, die Vorform und Grundlage des deutschen Börsengesetzes (BörsG) und des Depotgesetzes.

Das Börsengesetz von 1896 krempelte das gesamte Finanz- und Bankwesen in Deutschland um. Die Spekulation wurde in Deutschland massiv unterdrückt und auf die Spielbanken verwiesen. Gleichwohl gab es vereinzelt Widerstand. Nachdem zum Beispiel die 68. Kommissionssitzung am 8. Februar 1893 dem monopolistischen Kammzug-Terminhandel gewidmet war, das Börsengesetz von 1896 entstanden und publiziert war, machte im Frühjahr 1899 der Bundesrat von einer ihm darin erteilten Ermächtigung Gebrauch und verfügte die Schließung der Leipziger Kammzug-Terminbörse für den 1. Juni 1899. Termingeschäfte wurden in Leipzig jedoch trotzdem ruhig weitergeführt, nur eine offizielle Kursnotierung und Publikation derselben konnte nicht mehr stattfinden.

Die Unterschiede in der Finanzpraxis zwischen dem anglo-amerikanischen und dem deutschen Raum ist bis heute augenfällig. Bald schlossen sich Holland, Japan und mit Einschränkungen die Schweiz dem deutschen Modell an.

Quellen und Literatur

  • Deutsche Reform. Organ der Deutschen Reform-Bewegung. Anwalt des werkthätigen Volkes gegenüber dem internationalen Manchestertum und Börsenliberalismus. – Tageblatt für Politik, ehrlichen Geschäftsverkehr und Unterhaltung. Dresden, 10.–20. September 1882.
  • Henning August von Arnim (Hrsg.): Ist die Börse reformbedürftig? Auszüge aus den amtlichen stenographischen Berichten der Börsenenquete-Kommission. 1896.
  • Horst Baier, M. Rainer Lepsius, Wolfgang J. Mommsen (Hrsg.): Max-Weber-Gesamtausgabe (MWG). 41 Bände. Mohr-Siebeck, Tübingen, Abteilung I: Schriften und Reden. Band 5. Börsenwesen. Schriften und Reden 1893–1898. (seit 1999 bisher bis 2009 – noch nicht alle Bände erschienen). 
  • Lujo Brentano, Walther Lotz (Hrsg.): Münchener Volkswirtschaftliche Studien.
    • Band 15: Franz Josef Pfleger, Ludwig Gschwindt: Börsenreform in Deutschland. Eine Darstellung der Ergebnisse der deutschen Börsenenquete. I. Abschnitt: Allgemeiner Teil.
    • Band 16: Börsenreform in Deutschland. II. Abschnitt: Die Produktenbörse nach den Erhebungen der Börsenenquetekommission. J. G. Cotta, Stuttgart / Berlin 1897.
  • Die Vorschläge der Börsen-Enquete-Kommission. Besprochen Ludwig Cohnstaedt; Adamant Media Corporation, 13. Juni 2002. ISBN 0-543-69900-5.
  • Carmen Buxbaum: Anlegerschutz zwischen Bankbedingungen und Rechtsnormen. Eine Untersuchung zu dem Depotgesetz von 1896. Duncker & Humblot, 2004, ISBN 3-428-09161-2.
  • Börsenenquete. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 3. Leipzig 1905, S. 245 (zeno.org).

Weblinks

  • Geschichte des Börsengesetzes. (Memento vom 23. März 2010 im Internet Archive)
  • Max Weber: Die Börse als Spiel und ihre eigentlichen Funktion. 1894 (textlog.de).
  • Berichte der Kommission
  • Berichte der Kommission

Einzelnachweise

  1. Horst Baier, Mario Rainer Lepsius, Wolfgang J. Mommsen (Hrsg.): Max Weber-Gesamtausgabe (MWG). 41 Bände. Mohr-Siebeck, Tübingen 1999 ff. Abteilung I: Schriften und Reden. Band 5. Börsenwesen: Schriften und Reden 1893–1898. S. 263 (books.google.de).
  2. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. – Internet Archive 57. Jahrgang, 1901.
  3. Lujo Brentano, Walther Lotz (Hrsg.): Barzahlung und Kreditverkehr in Handel und Gewerbe im rheinisch-westfälischen Industriebezirk. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart / Berlin 1906 (archive.org) und Franz Josef Pfleger, Ludwig Gschwindt: Börsenreform in Deutschland: Eine Darstellung der Ergebnisse der deutschen Börsenenquête. Cotta, 1896. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 26 Jun 2025 / 11:11

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Borsenenquetekommission ist die Bezeichnung fur eine Expertenkommission die 1892 in Deutschland infolge schwerer Finanzkrisen und gehaufter Bankrotte von Aktiengesellschaften eingesetzt wurde um die damaligen korrupten Verhaltnisse ubermassigen Spekulationen und Missstande an den Borsen durch Richtlinien fur die Borsentatigkeit zu regulieren Ihr Zweck bestand somit in der Einfuhrung von Borsenaufsichtsinstanzen und borsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften Historischer HintergrundIn England fanden 1875 und 1877 78 Borsenenqueten wegen vorausgegangener Finanzkrisen wie dem Grunderkrach von 1873 und der Wirtschaftskrise von 1857 statt Im Jahre 1890 stand die renommierte Londoner Handelsbank Baring Brothers am Rande des Konkurses In der Folge setzte ein allgemeiner Run auf die deutschen Banken ein und loste den Zusammenbruch der Berliner Borse aus die sich davon bis zum Herbst 1891 nicht mehr erholte Um der Krise zu begegnen setzte Reichskanzler Leo von Caprivi die Borsenenquete ein Borsenenquetekommission 1892In Deutschland wurde von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi am 16 Februar 1892 eine 23 kopfige Borsenenquetekommission einberufen die aus verschiedenen Fachleuten Raten Reichstagsabgeordneten Senatoren Professoren und Vertretern von Handelskammern bestand Sie tagte in der Zeit vom 6 April 1892 bis 17 Mai 1893 unter dem Vorsitz des Reichsbankdirektors Koch und hielt dabei insgesamt 93 Sitzungen ab Dabei wurden grob gefasst funf Themengruppen diskutiert Borsenorganisation Emissionswesen Terminhandel Kurs und Maklerwesen Kommissionsgeschafte Neben den teilweise hitzigen und kontroversen Debatten zwischen wirtschaftsliberalen und reformerischen Flugeln der Hauptkommission wurden Unterkommissionen gebildet Statistiken erarbeitet und in Sachverstandigenkommissionen insgesamt 115 Sachverstandige zu Rate gezogen Nach zahlreichen Antragen und spannungsreichen Abstimmungen erarbeitete die Kommission schliesslich Vorschlage die in Form eines Berichts nebst Anhangen und Protokollen am 11 November 1893 dem Reichskanzler Caprivi vorgelegt wurden Darin findet sich unter Kapitel 4 Borsendisziplin die Anregung an jeder Borse einen Borsendisziplinarhof einzurichten vor dem Borsenbesucher welche durch ihr Verhalten an der Borse oder bei Ausubung des Geschaftsbetriebs die kaufmannische Ehre verletzen oder sich Handlungen zu Schulden kommen lassen welche sie der Achtung ihrer Standesgenossen berauben zur Verantwortung zu ziehen sind Teilnehmer Organisiert wurde die Kommission unter dem Vorsitz des Reichsbank Direktors Richard Koch Am 16 Februar 1892 zahlte die Borsenenquetekommission 23 Mitglieder im Mai und Oktober 1892 kamen insgesamt 5 weitere Mitglieder hinzu Ludwig von Cuny Reichstag Berlin Gustav Cohn Nationalokonom Hermann Wilhelm Fehling Senator und K u k osterreichisch ungarischer Honorarkonsul zu Lubeck Julius von Jobst Handelskammer Stuttgart geb 1847 1889 Prases der Handelskammer Bremen Adolf von Auer 1831 1916 Justizrat aus Munchen Bayerische Hypotheken und Wechselbank Graf Traugott Hermann von Arnim Muskau Carl von Behr Hans von Kanitz Ernst von Mendelssohn Bartholdy Altester der Korporation der Kaufmannschaft Berlins Heinrich Wiener 1834 1897 Gustav von Schmoller Henning August Graf von Arnim Schlagenthin in Hohengustow und Guterberg Uckermark Sachverstandige Unter den insgesamt 115 Sachverstandigen stammten 39 aus dem Bereich Effektenverkehr darunter von Wallenberg Pachaly Breslau Wilhelm Munchen 16 aus dem Getreidehandel darunter Rosenfeld Posen und Gustav Adolf Ramdohr Aschersleben der die Einfuhrung eines Ehrengerichtshofs unter Vorsitz eines Staatskommissars vorschlug 10 aus der Landwirtschaft darunter Leo von Grass Klanin 10 aus der Mullerei sowie andere unter anderem aus den Branchen Spiritus Zucker Textil Kaffee darunter Alexander von Gulpen Emmerich der ein zentrales staatliches Borsenregister und staatliche Kontrolle der Kursnotierung forderte Nachwirkung Borsengesetz 1896Die Ergebnisse der Kommission sind in den Amtlichen Drucksachen der Borsenenquetekommission Berlin 1894 erschienen und der Bericht der Kommission an den Reichskanzler wurde am 28 Dezember 1893 im Deutschen Reichsanzeiger veroffentlicht Auf der Grundlage der aufwendigen Vorarbeiten und Gutachten der Kommission kam das Reichsborsengesetz vom 22 Juni 1896 und das Depotgesetz von Juli 1896 zustande die Vorform und Grundlage des deutschen Borsengesetzes BorsG und des Depotgesetzes Das Borsengesetz von 1896 krempelte das gesamte Finanz und Bankwesen in Deutschland um Die Spekulation wurde in Deutschland massiv unterdruckt und auf die Spielbanken verwiesen Gleichwohl gab es vereinzelt Widerstand Nachdem zum Beispiel die 68 Kommissionssitzung am 8 Februar 1893 dem monopolistischen Kammzug Terminhandel gewidmet war das Borsengesetz von 1896 entstanden und publiziert war machte im Fruhjahr 1899 der Bundesrat von einer ihm darin erteilten Ermachtigung Gebrauch und verfugte die Schliessung der Leipziger Kammzug Terminborse fur den 1 Juni 1899 Termingeschafte wurden in Leipzig jedoch trotzdem ruhig weitergefuhrt nur eine offizielle Kursnotierung und Publikation derselben konnte nicht mehr stattfinden Die Unterschiede in der Finanzpraxis zwischen dem anglo amerikanischen und dem deutschen Raum ist bis heute augenfallig Bald schlossen sich Holland Japan und mit Einschrankungen die Schweiz dem deutschen Modell an Quellen und LiteraturDeutsche Reform Organ der Deutschen Reform Bewegung Anwalt des werkthatigen Volkes gegenuber dem internationalen Manchestertum und Borsenliberalismus Tageblatt fur Politik ehrlichen Geschaftsverkehr und Unterhaltung Dresden 10 20 September 1882 Henning August von Arnim Hrsg Ist die Borse reformbedurftig Auszuge aus den amtlichen stenographischen Berichten der Borsenenquete Kommission 1896 Horst Baier M Rainer Lepsius Wolfgang J Mommsen Hrsg Max Weber Gesamtausgabe MWG 41 Bande Mohr Siebeck Tubingen Abteilung I Schriften und Reden Band 5 Borsenwesen Schriften und Reden 1893 1898 seit 1999 bisher bis 2009 noch nicht alle Bande erschienen Lujo Brentano Walther Lotz Hrsg Munchener Volkswirtschaftliche Studien Band 15 Franz Josef Pfleger Ludwig Gschwindt Borsenreform in Deutschland Eine Darstellung der Ergebnisse der deutschen Borsenenquete I Abschnitt Allgemeiner Teil Band 16 Borsenreform in Deutschland II Abschnitt Die Produktenborse nach den Erhebungen der Borsenenquetekommission J G Cotta Stuttgart Berlin 1897 Die Vorschlage der Borsen Enquete Kommission Besprochen Ludwig Cohnstaedt Adamant Media Corporation 13 Juni 2002 ISBN 0 543 69900 5 Carmen Buxbaum Anlegerschutz zwischen Bankbedingungen und Rechtsnormen Eine Untersuchung zu dem Depotgesetz von 1896 Duncker amp Humblot 2004 ISBN 3 428 09161 2 Borsenenquete In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 3 Leipzig 1905 S 245 zeno org WeblinksGeschichte des Borsengesetzes Memento vom 23 Marz 2010 im Internet Archive Max Weber Die Borse als Spiel und ihre eigentlichen Funktion 1894 textlog de Berichte der Kommission Berichte der KommissionEinzelnachweiseHorst Baier Mario Rainer Lepsius Wolfgang J Mommsen Hrsg Max Weber Gesamtausgabe MWG 41 Bande Mohr Siebeck Tubingen 1999 ff Abteilung I Schriften und Reden Band 5 Borsenwesen Schriften und Reden 1893 1898 S 263 books google de Zeitschrift fur die gesamte Staatswissenschaft Internet Archive 57 Jahrgang 1901 Lujo Brentano Walther Lotz Hrsg Barzahlung und Kreditverkehr in Handel und Gewerbe im rheinisch westfalischen Industriebezirk Verlag der J G Cotta schen Buchhandlung Nachfolger Stuttgart Berlin 1906 archive org und Franz Josef Pfleger Ludwig Gschwindt Borsenreform in Deutschland Eine Darstellung der Ergebnisse der deutschen Borsenenquete Cotta 1896

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