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Berliner Hostienschänderprozess

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Der Berliner Hostienschänderprozess war ein gegen die in der Mark Brandenburg ansässigen Juden geführter Prozess, denen Hostienfrevel und Kindesmord unterstellt wurde. Im Ergebnis wurden 39 Juden zum Feuertod verurteilt und am 6. Juli 1510 verbrannt, zwei weitere starben nach vorheriger Taufe unterm Schwert. 60 inhaftierte Juden mussten, nachdem sie Urfehde geleistet hatten, noch im Laufe des Jahres das Land verlassen.

Historischer Hintergrund

Im Berliner Hostienschänderprozess war 1510 gegen die in der Mark Brandenburg ansässigen Juden Anklage wegen Hostienfrevel und Kindesmord erhoben worden. Anlass dafür bot der Einbruch in die Kirche von Knoblauch und der damit verbundene Diebstahl einer vergoldeten Monstranz und zweier geweihter Hostien. Der angebliche Täter, der Bernauer Paul Fromm – mal als Kesselflicker, ein anderes Mal als Kesselschmied von Beruf erwähnt –, soll aus der Knoblaucher Kapelle eine Monstranz und eine Hostienbüchse mit zwei geweihten Hostien gestohlen haben. Nach seiner Verhaftung gab Fromm unter Folter zu Protokoll, den größten Teil der Hostien an den Juden Salomon aus Spandau verkauft zu haben. Im nun folgenden Prozess wurden ca. 100 verdächtigte Juden nach Berlin gebracht. Ihnen wurde nicht nur Hostienfrevel vorgeworfen – sie sollen versucht haben Teile einer geweihten Hostie in ihre Mazzen einzubacken –, sondern auch die Marterung und Ermordung von sieben Christenkindern.

Eine Flugschrift berichtete über den angeblichen Hostienfrevel in der Ortschaft Knobloch:

„Aber Salomon, der jud, hat das hochwirdig Sacrament genomen auf ain eck aines tisch gelegt / darauf auß hässigem, jüdischem, angepornen nedt / mermals gehawen / gestochen / edoch hat er das nicht verwunden mügen / biß so lang das er zu zorn bewegt / und under vil andern ungestümen worten geflucht / und gesprochen: Bistu der Cristen got / so erzad dich in tausendt teüfel namen. Auf der stund hat sich von dem stich / der helig fronlechnam Cristi / wunderbarlich in drej tail […] getailt. Also / das die örtter [=Stellen] blutfarbig sind gewesen.“

Die Juden wurden als gehässige Neider des christlichen Glaubens stilisiert, die sich vergeblich an der geweihten Hostie zu schaffen machten. Als unmittelbare Antwort auf den jüdischen Fluch soll sich die Hostie dann auf wundersame Weise zerteilt und verfärbt haben. Das Eingeständnis solcher wundersamen Geschichten wurde einzelnen Juden zumeist unter Folter abgepresst. Die „entdeckten“ so genannten „Beweisstücke“ wurden im Brandenburger Dom ausgestellt, die Resonanz beim gläubigen Volk war jedoch geringer als vom Klerus erhofft.

Am 6. Juli 1510 wurden im Ergebnis des Prozesses 39 Juden verbrannt, zwei weitere nach vorheriger Taufe enthauptet. Paul Fromm starb, nachdem er durch Berlin und Cölln geführt und mit glühenden Zangen gerissen worden war, ebenfalls den Feuertod. 60 noch in Haft befindliche Juden mussten, nachdem sie Urfehde geleistet hatten, im Laufe des Jahres die Mark Brandenburg verlassen.

Der Berliner Prozess stimmte in zahlreichen Details mit dem Sternberger Hostienschänderprozess von 1492 überein.

Politische Folgen

Dem Prozess folgte eine große Judenverfolgung, in deren Ergebnis alle Juden aus der Mark Brandenburg ausgewiesen wurden. Historiker, die sich mit dem Ereignis befassten, gaben hierfür unterschiedliche Gründe an. Viele jüdische Grabsteine kamen nach Vertreibung der Juden ins Fundament der zu dieser Zeit im Bau befindlichen Spandauer Zitadelle. Von 1511 bis 1535 lebten keine Juden mehr in der Mark. Durch die Ausweisung der Juden entledigten sich die Stände ihrer Gläubiger, diese hatten die Vertreibung der Juden bereits 1503 vom Kurfürsten gefordert. Die Stände sollen vom Kurfürsten gefordert haben, dass die Juden am Michaelstag, dem 29. September, das Land verlassen sollten. Ob es eine diesbezügliche Anordnung der Kurfürsten gab, ist nicht bekannt, eher aber nicht. Denn im Jahre 1509 wurden die Schutzbriefe für 30 Juden verlängert bzw. befristet für 3 Jahre neu ausgestellt. Diese 30 Juden lebten in Stendal, Gardelegen, Salzwedel, Seehausen, Werben, Tangermünde, Havelberg, Kyritz, Pritzwalk, Perleberg, Lenzen, Brandenburg an der Havel, Nauen und Cottbus. Man geht davon aus, dass ca. 400 bis 500 Juden zu dieser Zeit in der Mark Brandenburg lebten, die das Privileg hatten, Geldleihgeschäfte zu betreiben, also im Gegensatz zu den Christen Geld gegen Zinsen verleihen durften. Ihr Zins war auf 2 Pfennige für 1 Gulden pro Woche begrenzt. Auch durften sie Handel treiben, Fleisch kaufen und baden. Die Genehmigung, einen Rabbiner zu haben, der neben seiner religiösen Tätigkeit auch als Richter die Streitigkeiten unter den Juden regeln sollte, musste zusätzlich erkauft werden.

Erst nach dem Tode des Kurfürsten Joachim I. 1535 wurde Juden aus Polen der Besuch von offenen Jahrmärkten in der Neumark durch dessen neuen Herrscher Hans von Küstrin gestattet, 1539 folgte dann die Öffnung der gesamten Mark zu Handelszwecken durch den Kurfürsten Joachim II., welcher ab 1543 wieder Juden in die Mark aufnahm, darunter seinen jüdischen Hofdiener Michael, der ihm sowohl ein Diener als auch ein Getreuer war. Michael und seine Frau Merle waren beide wohnhaft in Frankfurt (Oder) und besaßen zudem noch zwei Häuser in Berlin. Der Grund für die Aufnahme der Juden dürfte in der großen Schuldenlast nach dem missglückten Türkenfeldzug zu finden sein. Martin Luther war ein Gegner der Aufnahme der Juden, er warnte den Kurfürsten vor der „jüdischen Tücke“ und lehnte deren Zulassungen ab. Im Jahre 1555 äußerte der Kurfürst Joachim II., dass die Christen nunmehr im verbotenen Münzgeschäfte, Wucher und anderem unziemlichen Handel „der Juden Meister“ seien. Die Städte jedoch widersprachen dem und meinten, dass der Wucher der Christen nicht so schädlich sei, da diese schließlich keine Pfänder nahmen, sondern nur Verschreibungen oder Bürgen verlangten.

Der Jude Lippold wurde am 20. Januar 1556 für die Dauer von 10 Jahren zum obersten Aufseher aller märkischen Juden erklärt. Lippold, aus Prag stammend, war um 1550 in die Mark gekommen. Die Aufgabe Lippolds war es, alle Schutz- und Geleitbriefe zu überprüfen und die Münzstätten zu kontrollieren, etwaige Verstöße hatte er sofort anzuzeigen. Kurfürst Joachim II. starb in der Nacht vom 2. zum 3. Januar 1571, sein Sohn und Nachfolger Kurfürst Johann Georg ließ umgehend am 3. Januar 1571 die Juden von Frankfurt (Oder) und Berlin festsetzen. Lippold wurde verhaftet und am 28. Januar 1573 hingerichtet. Die Synagoge in der Klosterstraße zu Berlin wurde im Verlauf von Unruhen, zu denen es aufgrund der neuerlichen Judenverfolgung kam, zerstört. 1573 mussten die Juden, wie bereits 62 Jahre zuvor, die Mark Brandenburg verlassen, die meisten von ihnen zogen nach Polen und Böhmen.

Weitere 100 Jahre sollten nunmehr vergehen, ehe nach Ende des Dreißigjährigen Krieges wieder Juden in der Mark ansässig wurden. Als 1750 das Generalprivileg erlassen wurde, zählte man in Brandenburg 4.716 Juden, davon 2.188 in Berlin.

Gedenken

Im Jahr 1935 stiftete der Berliner Rabbiner Martin Salomonski eine Metalltafel, die er an der Synagoge des Altersheimes Lietzmannstraße anbringen ließ. In deren Nähe waren die sterblichen Überreste der hingerichteten Juden beerdigt worden. Die Tafel ist erhalten geblieben und wurde 1988 in einen Gedenkstein integriert. Als Stifter verewigte sich Salomonski auch namentlich. Der Text der hebräischen Inschrift lautet auf Deutsch:

Hier ruhen die Gebeine der Gerechten unter den Mitgliedern unserer ersten Gemeinde in Berlin.
Sie wurden als Märtyrer ermordet und am 12. Aw 5270 verbrannt.
Diese Gedenktafel wurde von Meir, dem Sohn von Abraham Salomonski, im Jahr 1935 angebracht.

Am 19. Juli 2021 ließ der Berliner Senat nahe der Marienkirche eine Stele mit Informationen auf Deutsch und in Englisch aufstellen. An diesem Ort, dem damaligen Neuen Markt, waren 511 Jahre zuvor die Todesurteile gegen den Kesselflicker Paul Fromm und 41 Juden aus Berlin und Brandenburg ergangen.

Literatur

  • Werner Heise: Die Juden in der Mark Brandenburg bis zum Jahre 1571. Verlag Dr. Emil Ebering, Berlin 1932.
  • Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510) und die Ausweisung der Juden aus Mecklenburg und der Mark Brandenburg. In: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte. Band 39 (1988), S. 7–26.
  • Heiko Hesse: Die angebliche Hostienschändung von Knoblauch vor einem halben Jahrtausend. In: Historischer Verein Brandenburg (Havel) e. V. (Hrsg.): 20. Jahresbericht 2010–2011. Brandenburg an der Havel 2011, S. 99–108.
  • Reena Perschke, Andrea Theissen: Das Verhängnis der Mark Brandenburg. Der Hostienschändungsprozess von 1510. In: MuseumsJournal. Nr. 2, Jg. 24, Heft April–Juni 2010 (Berlin 2010) S. 82–83 (Academia.edu).
  • Gesellschaft für Jüdische Familien-Forschung: 35-50 Arthur Czellitzer, 1934.
  • Lutz Heydick, Günther Hoppe, Jürgen John: Historischer Führer. Stätten und Denkmale der Geschichte. 1987.
  • Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, 1886.
  • Bischofs Wolfgang: Beiträge zur Geschichte des Bistums Regensburg. Band 28. Regensburg 1994.
  • Martin Krapf: Kein Stein bleibt auf dem anderen. 1999.
  • Jörn R. Christophersen: Krisen, Chancen und Bedrohungen. Harrassowitz, Wiesbaden 2021, ISBN 978-3-447-11710-4, S. 357–379. 

Siehe auch

  • Geschichte der Juden (Mittelalter)

Weblinks

Commons: Berliner Hostienschänderprozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Beginn der jüdischen Geschichte in Brandenburg
  • Als die Berliner Juden im Jahr 1510 verbrannt wurden

Einzelnachweise

  1. Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510)... 1988, S. 18 unter Bezug auf Adolph Friedrich Riedel (Hrsg.): Codex diplomaticus Brandenburgensis. Berlin 1838–1869. III Band 3. (1861), S. 206 f.
  2. Das reformierte Quartalsmagazin. Herausgegeben im Auftrag des Reformierten Bundes. 3. Jahrgang 2002, Nr. 3, September 2002
  3. Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510) … 1988, S. 7–26.
  4. „Urfehde, welche die Juden geschworen, als sie wegen Mißhandlung des Sacraments aus der Churmark verwiesen wurden, vom Jahre 1510.“ In: Riedel, Adolph Friedrich (Hrsg.): Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten. III Band 3. Berlin 1861, S. 206.(Digitalisate)
  5. Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510)... 1988, S. 22.
  6. Eckart Elsner: Süßmilchs Zeit in Etzin. In: Berlinische Monatsschrift (Luisenstädtischer Bildungsverein). Heft 9, 1997, ISSN 0944-5560, S. 11 (luise-berlin.de). 
  7. Die Schrifttafel befindet sich jetzt auf einem Gedenkstein neben dem Haus Mollstraße 11 (Memento des Originals vom 8. September 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2.
  8. Neue Gedenktafel erinnert an Berliner Hostienschändungsprozess, B.Z. vom 19. Juli 2021.
  9. Informationstafel zum Berliner Hostienschändungsprozess von 1510 wird enthüllt, Pressemitteilung auf Berlin.de vom 12. Juli 2021.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 22:04

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Der Berliner Hostienschanderprozess war ein gegen die in der Mark Brandenburg ansassigen Juden gefuhrter Prozess denen Hostienfrevel und Kindesmord unterstellt wurde Im Ergebnis wurden 39 Juden zum Feuertod verurteilt und am 6 Juli 1510 verbrannt zwei weitere starben nach vorheriger Taufe unterm Schwert 60 inhaftierte Juden mussten nachdem sie Urfehde geleistet hatten noch im Laufe des Jahres das Land verlassen Urteilsverkundung vor der Berliner Marienkirche aus dem Sumarius von 1511 Historischer HintergrundGedenktafel Karl Liebknecht Strasse 8 in Berlin Mitte Im Berliner Hostienschanderprozess war 1510 gegen die in der Mark Brandenburg ansassigen Juden Anklage wegen Hostienfrevel und Kindesmord erhoben worden Anlass dafur bot der Einbruch in die Kirche von Knoblauch und der damit verbundene Diebstahl einer vergoldeten Monstranz und zweier geweihter Hostien Der angebliche Tater der Bernauer Paul Fromm mal als Kesselflicker ein anderes Mal als Kesselschmied von Beruf erwahnt soll aus der Knoblaucher Kapelle eine Monstranz und eine Hostienbuchse mit zwei geweihten Hostien gestohlen haben Nach seiner Verhaftung gab Fromm unter Folter zu Protokoll den grossten Teil der Hostien an den Juden Salomon aus Spandau verkauft zu haben Im nun folgenden Prozess wurden ca 100 verdachtigte Juden nach Berlin gebracht Ihnen wurde nicht nur Hostienfrevel vorgeworfen sie sollen versucht haben Teile einer geweihten Hostie in ihre Mazzen einzubacken sondern auch die Marterung und Ermordung von sieben Christenkindern Eine Flugschrift berichtete uber den angeblichen Hostienfrevel in der Ortschaft Knobloch Aber Salomon der jud hat das hochwirdig Sacrament genomen auf ain eck aines tisch gelegt darauf auss hassigem judischem angepornen nedt mermals gehawen gestochen edoch hat er das nicht verwunden mugen biss so lang das er zu zorn bewegt und under vil andern ungestumen worten geflucht und gesprochen Bistu der Cristen got so erzad dich in tausendt teufel namen Auf der stund hat sich von dem stich der helig fronlechnam Cristi wunderbarlich in drej tail getailt Also das die ortter Stellen blutfarbig sind gewesen Die Juden wurden als gehassige Neider des christlichen Glaubens stilisiert die sich vergeblich an der geweihten Hostie zu schaffen machten Als unmittelbare Antwort auf den judischen Fluch soll sich die Hostie dann auf wundersame Weise zerteilt und verfarbt haben Das Eingestandnis solcher wundersamen Geschichten wurde einzelnen Juden zumeist unter Folter abgepresst Die entdeckten so genannten Beweisstucke wurden im Brandenburger Dom ausgestellt die Resonanz beim glaubigen Volk war jedoch geringer als vom Klerus erhofft Am 6 Juli 1510 wurden im Ergebnis des Prozesses 39 Juden verbrannt zwei weitere nach vorheriger Taufe enthauptet Paul Fromm starb nachdem er durch Berlin und Colln gefuhrt und mit gluhenden Zangen gerissen worden war ebenfalls den Feuertod 60 noch in Haft befindliche Juden mussten nachdem sie Urfehde geleistet hatten im Laufe des Jahres die Mark Brandenburg verlassen Der Berliner Prozess stimmte in zahlreichen Details mit dem Sternberger Hostienschanderprozess von 1492 uberein Politische FolgenDem Prozess folgte eine grosse Judenverfolgung in deren Ergebnis alle Juden aus der Mark Brandenburg ausgewiesen wurden Historiker die sich mit dem Ereignis befassten gaben hierfur unterschiedliche Grunde an Viele judische Grabsteine kamen nach Vertreibung der Juden ins Fundament der zu dieser Zeit im Bau befindlichen Spandauer Zitadelle Von 1511 bis 1535 lebten keine Juden mehr in der Mark Durch die Ausweisung der Juden entledigten sich die Stande ihrer Glaubiger diese hatten die Vertreibung der Juden bereits 1503 vom Kurfursten gefordert Die Stande sollen vom Kurfursten gefordert haben dass die Juden am Michaelstag dem 29 September das Land verlassen sollten Ob es eine diesbezugliche Anordnung der Kurfursten gab ist nicht bekannt eher aber nicht Denn im Jahre 1509 wurden die Schutzbriefe fur 30 Juden verlangert bzw befristet fur 3 Jahre neu ausgestellt Diese 30 Juden lebten in Stendal Gardelegen Salzwedel Seehausen Werben Tangermunde Havelberg Kyritz Pritzwalk Perleberg Lenzen Brandenburg an der Havel Nauen und Cottbus Man geht davon aus dass ca 400 bis 500 Juden zu dieser Zeit in der Mark Brandenburg lebten die das Privileg hatten Geldleihgeschafte zu betreiben also im Gegensatz zu den Christen Geld gegen Zinsen verleihen durften Ihr Zins war auf 2 Pfennige fur 1 Gulden pro Woche begrenzt Auch durften sie Handel treiben Fleisch kaufen und baden Die Genehmigung einen Rabbiner zu haben der neben seiner religiosen Tatigkeit auch als Richter die Streitigkeiten unter den Juden regeln sollte musste zusatzlich erkauft werden Erst nach dem Tode des Kurfursten Joachim I 1535 wurde Juden aus Polen der Besuch von offenen Jahrmarkten in der Neumark durch dessen neuen Herrscher Hans von Kustrin gestattet 1539 folgte dann die Offnung der gesamten Mark zu Handelszwecken durch den Kurfursten Joachim II welcher ab 1543 wieder Juden in die Mark aufnahm darunter seinen judischen Hofdiener Michael der ihm sowohl ein Diener als auch ein Getreuer war Michael und seine Frau Merle waren beide wohnhaft in Frankfurt Oder und besassen zudem noch zwei Hauser in Berlin Der Grund fur die Aufnahme der Juden durfte in der grossen Schuldenlast nach dem missgluckten Turkenfeldzug zu finden sein Martin Luther war ein Gegner der Aufnahme der Juden er warnte den Kurfursten vor der judischen Tucke und lehnte deren Zulassungen ab Im Jahre 1555 ausserte der Kurfurst Joachim II dass die Christen nunmehr im verbotenen Munzgeschafte Wucher und anderem unziemlichen Handel der Juden Meister seien Die Stadte jedoch widersprachen dem und meinten dass der Wucher der Christen nicht so schadlich sei da diese schliesslich keine Pfander nahmen sondern nur Verschreibungen oder Burgen verlangten Der Jude Lippold wurde am 20 Januar 1556 fur die Dauer von 10 Jahren zum obersten Aufseher aller markischen Juden erklart Lippold aus Prag stammend war um 1550 in die Mark gekommen Die Aufgabe Lippolds war es alle Schutz und Geleitbriefe zu uberprufen und die Munzstatten zu kontrollieren etwaige Verstosse hatte er sofort anzuzeigen Kurfurst Joachim II starb in der Nacht vom 2 zum 3 Januar 1571 sein Sohn und Nachfolger Kurfurst Johann Georg liess umgehend am 3 Januar 1571 die Juden von Frankfurt Oder und Berlin festsetzen Lippold wurde verhaftet und am 28 Januar 1573 hingerichtet Die Synagoge in der Klosterstrasse zu Berlin wurde im Verlauf von Unruhen zu denen es aufgrund der neuerlichen Judenverfolgung kam zerstort 1573 mussten die Juden wie bereits 62 Jahre zuvor die Mark Brandenburg verlassen die meisten von ihnen zogen nach Polen und Bohmen Weitere 100 Jahre sollten nunmehr vergehen ehe nach Ende des Dreissigjahrigen Krieges wieder Juden in der Mark ansassig wurden Als 1750 das Generalprivileg erlassen wurde zahlte man in Brandenburg 4 716 Juden davon 2 188 in Berlin GedenkenGedenkstein fur die Opfer der Berliner Judenverbrennung in der Mollstr 11 Im Jahr 1935 stiftete der Berliner Rabbiner Martin Salomonski eine Metalltafel die er an der Synagoge des Altersheimes Lietzmannstrasse anbringen liess In deren Nahe waren die sterblichen Uberreste der hingerichteten Juden beerdigt worden Die Tafel ist erhalten geblieben und wurde 1988 in einen Gedenkstein integriert Als Stifter verewigte sich Salomonski auch namentlich Der Text der hebraischen Inschrift lautet auf Deutsch Hier ruhen die Gebeine der Gerechten unter den Mitgliedern unserer ersten Gemeinde in Berlin Sie wurden als Martyrer ermordet und am 12 Aw 5270 verbrannt Diese Gedenktafel wurde von Meir dem Sohn von Abraham Salomonski im Jahr 1935 angebracht Gedenktafel am Alexanderplatz 2021 Am 19 Juli 2021 liess der Berliner Senat nahe der Marienkirche eine Stele mit Informationen auf Deutsch und in Englisch aufstellen An diesem Ort dem damaligen Neuen Markt waren 511 Jahre zuvor die Todesurteile gegen den Kesselflicker Paul Fromm und 41 Juden 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Wolfgang Beitrage zur Geschichte des Bistums Regensburg Band 28 Regensburg 1994 Martin Krapf Kein Stein bleibt auf dem anderen 1999 Jorn R Christophersen Krisen Chancen und Bedrohungen Harrassowitz Wiesbaden 2021 ISBN 978 3 447 11710 4 S 357 379 Siehe auchGeschichte der Juden Mittelalter WeblinksCommons Berliner Hostienschanderprozess Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Beginn der judischen Geschichte in Brandenburg Als die Berliner Juden im Jahr 1510 verbrannt wurdenEinzelnachweiseFritz Backhaus Die Hostienschandungsprozesse von Sternberg 1492 und Berlin 1510 1988 S 18 unter Bezug auf Adolph Friedrich Riedel Hrsg Codex diplomaticus Brandenburgensis Berlin 1838 1869 III Band 3 1861 S 206 f Das reformierte Quartalsmagazin Herausgegeben im Auftrag des Reformierten Bundes 3 Jahrgang 2002 Nr 3 September 2002 Fritz Backhaus Die Hostienschandungsprozesse von Sternberg 1492 und Berlin 1510 1988 S 7 26 Urfehde welche die Juden geschworen als sie wegen Misshandlung des Sacraments aus der Churmark verwiesen wurden vom Jahre 1510 In Riedel Adolph Friedrich Hrsg Codex diplomaticus Brandenburgensis Sammlung der Urkunden Chroniken und sonstigen Quellenschriften fur die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten III Band 3 Berlin 1861 S 206 Digitalisate Fritz Backhaus Die Hostienschandungsprozesse von Sternberg 1492 und Berlin 1510 1988 S 22 Eckart Elsner Sussmilchs Zeit in Etzin In Berlinische Monatsschrift Luisenstadtischer Bildungsverein Heft 9 1997 ISSN 0944 5560 S 11 luise berlin de Die Schrifttafel befindet sich jetzt auf einem Gedenkstein neben dem Haus Mollstrasse 11 Memento des Originals vom 8 September 2021 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Neue Gedenktafel erinnert an Berliner Hostienschandungsprozess B Z vom 19 Juli 2021 Informationstafel zum Berliner Hostienschandungsprozess von 1510 wird enthullt 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