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Beschäftigung

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für eine Beschreibung des Begriffs innerhalb der Kostenrechnung siehe Beschäftigung (Kostenrechnung)

Der Begriff Beschäftigung ist ein Polysem, das je nach Fachgebiet durch die Ausübung einer Tätigkeit gekennzeichnet ist.

Allgemeines

Als Fachgebiete, die sich mit der Beschäftigung befassen, kommen insbesondere Sozialrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und auch die Umgangssprache in Frage.

Sozialrecht

→ Hauptartikel: Beschäftigungsverhältnis

Im Sozialrecht ist die Beschäftigung ein Rechtsbegriff, der in § 7 SGB IV eine Legaldefinition erfährt. Danach ist Beschäftigung „die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“

Zentrales Merkmal der sozialrechtlichen Beschäftigung ist demnach die Weisungsabhängigkeit des Beschäftigten.

Erwerbstätigkeit

Während die Beschäftigung sozialrechtlich auf nichtselbständige Arbeit begrenzt ist, geht die Erwerbstätigkeit darüber hinaus. Als Erwerbstätige gelten Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausüben. Auch freie Berufe werden zur Erwerbstätigkeit gerechnet.

Betriebswirtschaftslehre

→ Hauptartikel: Beschäftigung (Kostenrechnung)

„Beschäftigung ist der Betätigungszustand eines Betriebes“ und eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die sich in der Anzahl der erzeugten Leistungseinheiten während eines bestimmten Zeitraumes ausdrücken lässt:

Beschäftigung=LeistungseinheitenZeiteinheit{\displaystyle {\text{Beschäftigung}}={\frac {\text{Leistungseinheiten}}{\text{Zeiteinheit}}}}.

Entsprechend ist der Beschäftigungsgrad das Verhältnis der Ist-Beschäftigung zur Planbeschäftigung.

Erich Schäfer verstand in seiner Habilitationsschrift aus 1931 unter der Beschäftigung die Inanspruchnahme von Arbeitskräften, Maschinen usw. in einer gegebenen Zeit zur Erfüllung des Betriebszwecks. Der Beschäftigungsgrad ist das Verhältnis der tatsächlichen Beschäftigung zur maximal möglichen Beschäftigung:

Beschäftigungsgrad=tatsächliche Beschäftigungmaximal mögliche Beschäftigung{\displaystyle {\text{Beschäftigungsgrad}}={\frac {\text{tatsächliche Beschäftigung}}{\text{maximal mögliche Beschäftigung}}}}.

Die Beschäftigung ist eine Kosteneinflussgröße, denn vom Beschäftigungsgrad hängt in einem Unternehmen die Höhe der Gesamtkosten ab. Vom Beschäftigungsgrad abhängig sind dabei die variablen Kosten, die bei Vollbeschäftigung am höchsten und bei Unterbeschäftigung am niedrigsten sind. Fixe Kosten fallen dagegen unabhängig vom Beschäftigungsgrad in (nahezu) gleichbleibender Höhe an.

Volkswirtschaftslehre

→ Hauptartikel: Beschäftigungsstand

Die Volkswirtschaftslehre befasst sich vor allem mit dem Beschäftigungsstand, also ob Unterbeschäftigung, Vollbeschäftigung oder Überbeschäftigung in einem Staat besteht. William Henry Beveridge definierte 1945 in seinem Werk Vollbeschäftigung in einer freien Gesellschaft Vollbeschäftigung als einen Zustand, in dem die Zahl der offenen Stellen die der Arbeitslosen übersteigt, wobei er dies bei einer Arbeitslosenquote von drei Prozent (friktioneller, d. h. kurzzeitig während eines Arbeitsplatzwechsels bestehender) Arbeitslosigkeit als gegeben ansah. Vollbeschäftigung liegt demnach vor, wenn die offenen Stellen AA{\displaystyle A_{A}} identisch sind mit der Zahl der Arbeitslosen AN{\displaystyle A_{N}}:

AA{\displaystyle A_{A}} = AN{\displaystyle A_{N}}.

Auf dem Arbeitsmarkt besteht dann Marktgleichgewicht.

„Unter Vollbeschäftigung im weiteren Sinne kann man den Zustand verstehen, in dem alle Personen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind, zu den herrschenden Arbeitsbedingungen einen Arbeitsplatz finden“.

Eine Tätigkeit kann auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird. Eine selbständige Beschäftigung wie freie Berufe werden hiervon nicht erfasst. Der Oberbegriff für Beschäftigung ist Erwerbstätigkeit. Beide Begriffe werden häufig gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch im Begriffsinhalt.

Freizeitbeschäftigung

→ Hauptartikel: Freizeit und Hobby

Freizeitbeschäftigung ist die Beschäftigung außerhalb der Arbeits- oder Schulzeit. Während der Freizeitbeschäftigung erfahrene Erfolgserlebnisse, Kreativität, Freude, Spannung, Sport oder Wissenserwerb helfen nicht nur beim Wiederaufbau der geistigen und physischen Kräfte, sondern geben auch Lebensfreude und Kraft zur Bewältigung des Alltags. Das Ziel von Beschäftigung in der Freizeit ist das Erlangen innerer Befriedigung, etwa durch aktives Verbringen der Freizeit. Freizeitbeschäftigung ist kein Zwang, so dass Anfang und Ende oft frei wählbar sind. Aufgestaute Aggressionen und funktionale Erregungszustände können in der Freizeit durch sinnvolle Aktivitäten wie Sport, Spiel oder auch gezielte Entspannungsübungen abgebaut werden. Fehlt es an erfüllender Freizeitbeschäftigung, wird Langeweile erlebt. Bevorzugte Freizeittätigkeiten werden als Hobby bezeichnet.

Gefälligkeit

→ Hauptartikel: Gefälligkeit

Gefälligkeiten sind ebenfalls eine Beschäftigung, jedoch nicht im sozialrechtlichen Sinn. Es handelt sich um Tätigkeiten, die ohne Gegenleistung erbracht werden. Ein Rechtsbindungswille des die Gefälligkeit Leistenden ist nicht vorhanden, so dass ein Aufwendungsersatzanspruch eines durch die Gefälligkeit Geschädigten nicht in Betracht kommt.

Beschäftigungsverbot

Das Beschäftigungsverbot ist im Arbeitsrecht das gesetzliche Verbot, einen Arbeitnehmer mit Erwerbstätigkeiten zu beschäftigen. Es befreit den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht, die Arbeitsfähigkeit entfällt.

Schachkomposition

In der Schachkomposition ist Beschäftigung eine alternative Bezeichnung für das Manöver der Beschäftigungslenkung, also das Erzwingen von Zügen, die den Schwarzen nur beschäftigt halten, sodass Weiß Zeit hat, eine Stellungsverbesserung zu erzielen.

Siehe auch

  • Beschäftigungspolitik der Europäischen Union

Weblinks

Wiktionary: Beschäftigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Definition Erwerbstätige, Website des Statistischen Bundesamtes, (Memento vom 19. März 2008 im Internet Archive), abgerufen am 29. März 2019.
  2. Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung (GRK), Abschnitt K 266/13, 1959, S. 2
  3. Horst Koller, Organisation der Plankostenrechnung, 1961, S. 29
  4. Erich Schäfer, Beschäftigung und Beschäftigungsmessung in Unternehmung und Betrieb, 1931, S. 152
  5. Erich Schäfer, Die Unternehmung: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 9. Auflage, 1978, S. 152
  6. Hermann Göppl, Die Kosteneinflussgrößen Beschäftigungsgrad und Betriebsgröße: Zusammenhänge, kostentheoretische Aussagefähigkeit beider Begriffe und Auflösung derselben in ein System von Anpassungsprozessen, 1963, S. 12
  7. Willi Alberts/Anton Zottmann, Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, 1977, S. 277
  8. Heinz-Peter Spahn, Makroökonomie, 1996, S. 176
  9. Ernst W. Dürr/Gertrud Neuhäuser, Währungspolitik, Konjunktur- und Beschäftigungspolitik, 1975, S. 117
  10. Mechthild Seel, Die Pflege des Menschen, 2003, S. 786
  11. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015, Az. III ZR 346/14 = BGHZ 206, 254
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4005979-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 23 Jun 2025 / 10:24

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Fur eine Beschreibung des Begriffs innerhalb der Kostenrechnung siehe Beschaftigung Kostenrechnung Der Begriff Beschaftigung ist ein Polysem das je nach Fachgebiet durch die Ausubung einer Tatigkeit gekennzeichnet ist AllgemeinesAls Fachgebiete die sich mit der Beschaftigung befassen kommen insbesondere Sozialrecht Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre und auch die Umgangssprache in Frage SozialrechtErwerbstatige und Arbeitslose Hauptartikel Beschaftigungsverhaltnis Im Sozialrecht ist die Beschaftigung ein Rechtsbegriff der in 7 SGB IV eine Legaldefinition erfahrt Danach ist Beschaftigung die nichtselbstandige Arbeit insbesondere in einem Arbeitsverhaltnis Anhaltspunkte fur eine Beschaftigung sind eine Tatigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Zentrales Merkmal der sozialrechtlichen Beschaftigung ist demnach die Weisungsabhangigkeit des Beschaftigten ErwerbstatigkeitWahrend die Beschaftigung sozialrechtlich auf nichtselbstandige Arbeit begrenzt ist geht die Erwerbstatigkeit daruber hinaus Als Erwerbstatige gelten Personen die als Arbeitnehmer oder Selbstandige bzw mithelfende Familienangehorige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausuben Auch freie Berufe werden zur Erwerbstatigkeit gerechnet Betriebswirtschaftslehre Hauptartikel Beschaftigung Kostenrechnung Beschaftigung ist der Betatigungszustand eines Betriebes und eine betriebswirtschaftliche Kennzahl die sich in der Anzahl der erzeugten Leistungseinheiten wahrend eines bestimmten Zeitraumes ausdrucken lasst Beschaftigung LeistungseinheitenZeiteinheit displaystyle text Beschaftigung frac text Leistungseinheiten text Zeiteinheit Entsprechend ist der Beschaftigungsgrad das Verhaltnis der Ist Beschaftigung zur Planbeschaftigung Erich Schafer verstand in seiner Habilitationsschrift aus 1931 unter der Beschaftigung die Inanspruchnahme von Arbeitskraften Maschinen usw in einer gegebenen Zeit zur Erfullung des Betriebszwecks Der Beschaftigungsgrad ist das Verhaltnis der tatsachlichen Beschaftigung zur maximal moglichen Beschaftigung Beschaftigungsgrad tatsachliche Beschaftigungmaximal mogliche Beschaftigung displaystyle text Beschaftigungsgrad frac text tatsachliche Beschaftigung text maximal mogliche Beschaftigung Die Beschaftigung ist eine Kosteneinflussgrosse denn vom Beschaftigungsgrad hangt in einem Unternehmen die Hohe der Gesamtkosten ab Vom Beschaftigungsgrad abhangig sind dabei die variablen Kosten die bei Vollbeschaftigung am hochsten und bei Unterbeschaftigung am niedrigsten sind Fixe Kosten fallen dagegen unabhangig vom Beschaftigungsgrad in nahezu gleichbleibender Hohe an Volkswirtschaftslehre Hauptartikel Beschaftigungsstand Die Volkswirtschaftslehre befasst sich vor allem mit dem Beschaftigungsstand also ob Unterbeschaftigung Vollbeschaftigung oder Uberbeschaftigung in einem Staat besteht William Henry Beveridge definierte 1945 in seinem Werk Vollbeschaftigung in einer freien Gesellschaft Vollbeschaftigung als einen Zustand in dem die Zahl der offenen Stellen die der Arbeitslosen ubersteigt wobei er dies bei einer Arbeitslosenquote von drei Prozent friktioneller d h kurzzeitig wahrend eines Arbeitsplatzwechsels bestehender Arbeitslosigkeit als gegeben ansah Vollbeschaftigung liegt demnach vor wenn die offenen Stellen AA displaystyle A A identisch sind mit der Zahl der Arbeitslosen AN displaystyle A N AA displaystyle A A AN displaystyle A N Auf dem Arbeitsmarkt besteht dann Marktgleichgewicht Unter Vollbeschaftigung im weiteren Sinne kann man den Zustand verstehen in dem alle Personen die arbeitsfahig und arbeitswillig sind zu den herrschenden Arbeitsbedingungen einen Arbeitsplatz finden Eine Tatigkeit kann auch dann als Beschaftigung gelten wenn sie nicht entlohnt wird Eine selbstandige Beschaftigung wie freie Berufe werden hiervon nicht erfasst Der Oberbegriff fur Beschaftigung ist Erwerbstatigkeit Beide Begriffe werden haufig gleichgesetzt unterscheiden sich jedoch im Begriffsinhalt Freizeitbeschaftigung Hauptartikel Freizeit und Hobby Freizeitbeschaftigung ist die Beschaftigung ausserhalb der Arbeits oder Schulzeit Wahrend der Freizeitbeschaftigung erfahrene Erfolgserlebnisse Kreativitat Freude Spannung Sport oder Wissenserwerb helfen nicht nur beim Wiederaufbau der geistigen und physischen Krafte sondern geben auch Lebensfreude und Kraft zur Bewaltigung des Alltags Das Ziel von Beschaftigung in der Freizeit ist das Erlangen innerer Befriedigung etwa durch aktives Verbringen der Freizeit Freizeitbeschaftigung ist kein Zwang so dass Anfang und Ende oft frei wahlbar sind Aufgestaute Aggressionen und funktionale Erregungszustande konnen in der Freizeit durch sinnvolle Aktivitaten wie Sport Spiel oder auch gezielte Entspannungsubungen abgebaut werden Fehlt es an erfullender Freizeitbeschaftigung wird Langeweile erlebt Bevorzugte Freizeittatigkeiten werden als Hobby bezeichnet Gefalligkeit Hauptartikel Gefalligkeit Gefalligkeiten sind ebenfalls eine Beschaftigung jedoch nicht im sozialrechtlichen Sinn Es handelt sich um Tatigkeiten die ohne Gegenleistung erbracht werden Ein Rechtsbindungswille des die Gefalligkeit Leistenden ist nicht vorhanden so dass ein Aufwendungsersatzanspruch eines durch die Gefalligkeit Geschadigten nicht in Betracht kommt BeschaftigungsverbotDas Beschaftigungsverbot ist im Arbeitsrecht das gesetzliche Verbot einen Arbeitnehmer mit Erwerbstatigkeiten zu beschaftigen Es befreit den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht die Arbeitsfahigkeit entfallt SchachkompositionIn der Schachkomposition ist Beschaftigung eine alternative Bezeichnung fur das Manover der Beschaftigungslenkung also das Erzwingen von Zugen die den Schwarzen nur beschaftigt halten sodass Weiss Zeit hat eine Stellungsverbesserung zu erzielen Siehe auchBeschaftigungspolitik der Europaischen UnionWeblinksWiktionary Beschaftigung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseDefinition 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