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Unter Beschäftigungssicherung versteht man Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der

Beschäftigungssicherung

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Unter Beschäftigungssicherung versteht man Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschäftigten. Hierfür können arbeitsmarktpolitische, tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden.

Ziele der Beschäftigungssicherung sind:

  • Kündigungen vermeiden und die Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit schützen.
  • Verhindern, dass die Beschäftigten durch die Absenkung von Arbeitszeit und Entgelt einseitig die Risiken und Lasten aufgebürdet bekommen.
  • Relevantes Know-how in den Betrieben sichern und damit künftige Innovations- und Reaktionsfähigkeit für die Betriebe erhalten.
  • Relevante industrielle Strukturen und Wertschöpfungsketten erhalten und stabilisieren.
  • Entstehende Ausfallzeiten für gezielte Qualifizierung zu nutzen.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente

Gesetzliche Regelungen und Maßnahmenpakete der Regierungen die dauerhaft oder temporär ausgestaltet werden.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente sind z. B. das Kurzarbeitergeld, oder die Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit (WeGebAU).

Tarifpolitische Instrumente

Rahmenabkommen oder Öffnungsklausel, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgeschlossen werden.

Die Gültigkeit ist häufig regional () und/oder nach Branchen begrenzt. In den Rahmenabkommen werden Verfahren und mögliche Maßnahmen beschrieben. Die konkrete Umsetzung erfolgt bei Bedarf für jeden Betrieb individuell mit Hilfe einer eigenen Vereinbarung (Haustarifvertrag).

Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung enthalten u. a. Regelungen zur Abweichung von gültigen Tarifverträgen. Etwa die Absenkung der Arbeitszeit oder die Verringerung der Entgelte und Sonderzahlungen. Wesentlich ist hierbei, dass eine Vereinbarung nur zeitlich begrenzte und nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien erfolgen kann.

Betriebliche Instrumente

Maßnahmen auf betrieblicher Ebene, die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden. Regelungen können einzelne Abteilungen und/oder den gesamten Betrieb betreffen.

Mögliche Instrumente sind z. B. der Abbau von Arbeitszeitkonten und Resturlaub, zusätzliche Freischichten, der Wegfall von Wochenendarbeit oder verlängerte Werksferien.

Neben diesen „passiven“ Maßnahmen können auch „aktive“ Regelungen getroffen werden. Etwa, wenn vereinbart wird, das entstehende Ausfallzeiten durch Kurzarbeit oder Freischichten zur Qualifizierung genutzt werden.

Weblinks

  • Beschäftigungssicherung. IG Metall Baden-Württemberg, 2009.@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2024. Suche in Webarchiven)

Einzelnachweise

  1. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. (Memento des Originals vom 24. Februar 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 IG Metall Baden-Württemberg; abgerufen am 9. März 2009.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 06 Jul 2025 / 05:17

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Unter Beschaftigungssicherung versteht man Massnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kundigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschaftigten Hierfur konnen arbeitsmarktpolitische tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden Ziele der Beschaftigungssicherung sind Kundigungen vermeiden und die Beschaftigten vor Arbeitslosigkeit schutzen Verhindern dass die Beschaftigten durch die Absenkung von Arbeitszeit und Entgelt einseitig die Risiken und Lasten aufgeburdet bekommen Relevantes Know how in den Betrieben sichern und damit kunftige Innovations und Reaktionsfahigkeit fur die Betriebe erhalten Relevante industrielle Strukturen und Wertschopfungsketten erhalten und stabilisieren Entstehende Ausfallzeiten fur gezielte Qualifizierung zu nutzen Arbeitsmarktpolitische InstrumenteGesetzliche Regelungen und Massnahmenpakete der Regierungen die dauerhaft oder temporar ausgestaltet werden Arbeitsmarktpolitische Instrumente sind z B das Kurzarbeitergeld oder die Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur fur Arbeit WeGebAU Tarifpolitische InstrumenteRahmenabkommen oder Offnungsklausel die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgeschlossen werden Die Gultigkeit ist haufig regional und oder nach Branchen begrenzt In den Rahmenabkommen werden Verfahren und mogliche Massnahmen beschrieben Die konkrete Umsetzung erfolgt bei Bedarf fur jeden Betrieb individuell mit Hilfe einer eigenen Vereinbarung Haustarifvertrag Tarifvertrage zur Beschaftigungssicherung enthalten u a Regelungen zur Abweichung von gultigen Tarifvertragen Etwa die Absenkung der Arbeitszeit oder die Verringerung der Entgelte und Sonderzahlungen Wesentlich ist hierbei dass eine Vereinbarung nur zeitlich begrenzte und nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien erfolgen kann Betriebliche InstrumenteMassnahmen auf betrieblicher Ebene die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden Regelungen konnen einzelne Abteilungen und oder den gesamten Betrieb betreffen Mogliche Instrumente sind z B der Abbau von Arbeitszeitkonten und Resturlaub zusatzliche Freischichten der Wegfall von Wochenendarbeit oder verlangerte Werksferien Neben diesen passiven Massnahmen konnen auch aktive Regelungen getroffen werden Etwa wenn vereinbart wird das entstehende Ausfallzeiten durch Kurzarbeit oder Freischichten zur Qualifizierung genutzt werden WeblinksBeschaftigungssicherung IG Metall Baden Wurttemberg 2009 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2024 Suche in Webarchiven EinzelnachweiseTarifvertrag zur Beschaftigungssicherung und zum Beschaftigungsaufbau in der Metall und Elektroindustrie Baden Wurttemberg Memento des Originals vom 24 Februar 2009 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 IG Metall Baden Wurttemberg abgerufen am 9 Marz 2009

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