Das Bezirksgericht Eichstätt war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts Eichstätt de
Bezirksgericht Eichstätt

Das Bezirksgericht Eichstätt war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts Eichstätt, der von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in Eichstätt.
Geschichte
Mit Gesetz vom 1. Juli 1856 wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde 1879 das Bezirksgericht Eichstätt wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Eichstätt.
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
- RBl. 901
- GVBl. 355
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Bezirksgericht Eichstätt, Was ist Bezirksgericht Eichstätt? Was bedeutet Bezirksgericht Eichstätt?
Das Bezirksgericht Eichstatt war ein Bezirksgericht im Konigreich Bayern und der Vorlaufer des Landgerichts Eichstatt der von 1857 bis 1879 existierte Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in Eichstatt GeschichteMit Gesetz vom 1 Juli 1856 wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet Die bisherigen Kreis und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle Sie waren fur die Stadte in denen sie ihren Sitz hatten sowie fur die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz Fur alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal und Zivilrechtssachen Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes wurde 1879 das Bezirksgericht Eichstatt wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelost Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Eichstatt LiteraturWilhelm Volkert Hrsg Handbuch der bayerischen Amter Gemeinden und Gerichte 1799 1980 1983 ISBN 3406096697 S 121 122 606 EinzelnachweiseRBl 901 GVBl 355