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Dieser Artikel behandelt das Bischofsamt der römisch katholischen Kirche Zum Amt in den übrigen christlichen Denominatio

Bischöflicher Stuhl

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Dieser Artikel behandelt das Bischofsamt der römisch-katholischen Kirche. Zum Amt in den übrigen christlichen Denominationen siehe Bischof, zum Familiennamen siehe Bischof (Familienname), zu weiteren Bedeutungen siehe Bischof (Begriffsklärung).

Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche ist ein Amtsträger, der die höchste Stufe des Weihesakramentes, die Bischofsweihe, empfangen hat. Er hat die Aufgabe, die Katholiken in seinem Zuständigkeitsbereich zu lehren und zu leiten. Die Bischöfe bilden gemeinsam das Bischofskollegium und sind zusammen mit dem Papst Träger höchster und voller Gewalt auch in Hinblick auf die Gesamtkirche, etwa in Form eines Ökumenischen Konzils.

Merkmale des Bischofsamtes

Gesamtkirche

Das Bischofsamt wird nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstanden als brüderlicher Dienst (altgriechisch διακονία diakonía, lateinisch ministerium) am und im Volk Gottes, zu dessen Wohl es ausgeübt werden soll. In der Nachfolge der Apostel repräsentieren die Bischöfe Christus in der Kirche:

„In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist also inmitten der Gläubigen der Herr Jesus Christus, der Hohepriester, anwesend. Zur Rechten des Vaters sitzend, ist er nicht fern von der Versammlung seiner Bischöfe, sondern vorzüglich durch ihren erhabenen Dienst verkündet er allen Völkern Gottes Wort und spendet den Glaubenden immerfort die Sakramente des Glaubens. [...] Um solche Aufgaben zu erfüllen, sind die Apostel mit einer besonderen Ausgießung des herabkommenden Heiligen Geistes von Christus beschenkt worden (vgl. Apg 1,8; 2,4; Joh 20,22-23). Sie hinwiederum übertrugen ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche Gabe (vgl. 1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6-7), die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist.“

– Zweites Vatikanisches Konzil: Konsitution Lumen gentium über die Kirche 21

So setzt sich nach katholischer Lehre in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. Im Pfingstereignis wurden die Apostel vom Heiligen Geist mit einem besonderen Charisma und Amt ausgestattet. Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach. In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (apostolische Sukzession) sind die heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Dabei ist nicht der „formaljuristische Beweis“ der Nachfolge entscheidend. Die Sukzession ist ein Zeichen der Nachfolge nur im Zusammenhang mit der Übereinstimmung mit dem Glauben der voraufgehenden Bischöfe.

Der oberste Dienst der Einheit kommt dem Bischof von Rom zu.

„Wie nach der Verfügung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden, so sind in entsprechender Weise der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, untereinander verbunden. [...] Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man durch die sakramentale Weihe und die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums. Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität, wenn das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt, und unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen.“

– Lumen Gentium 22

Ein römisch-katholischer Bischof ist, wie die katholischen Priester, männlich. Vor der Bischofsweihe muss er zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein.

Die Ausübung öffentlicher Ämter ist Bischöfen ebenso wie allen Klerikern untersagt, wenn nicht eine ausdrückliche Erlaubnis des Heiligen Stuhls vorliegt.

Teilkirchen (Diözesen, Eparchien)

Diözesanbischöfe – in den katholischen Ostkirchen Eparchialbischöfe genannt – sind mit der Leitung der Regionen beauftragt, die in der lateinischen Kirche als Diözese und in den Ostkirchen als Eparchie bezeichnet werden. Sie können zusätzliche Titel wie Erzbischof, Kardinal, Patriarch oder Papst tragen.

In den Teilkirchen übt ein Bischof das höchste Hirtenamt aus:

„Die einzelnen Bischöfe, denen die Sorge für eine Teilkirche anvertraut ist, weiden unter der Autorität des Papstes als deren eigentliche, ordentliche und unmittelbare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn, indem sie ihre Aufgabe zu lehren, zu heiligen und zu leiten an ihnen ausüben.“

– Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Christus Dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 11

So hat der Bischof in Ausübung seines Hirtenamtes (munus pascendi) in seiner Diözese, unbeschadet der Pflichten gegen den Papst, die Fülle der Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt inne (entsprechend dem dreifachen Amt Christi „als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“) und ist damit auch der erste Spender der Sakramente. Er teilt diese Aufgaben mit den Priestern und Diakonen, die ihm unterstehen.

Aufgaben

Ein Diözesanbischof muss (1) die Verkündigung des Evangeliums und das katholische Bildungswesen in all seinen Formen beaufsichtigen; (2) die Spendung der Sakramente beaufsichtigen; (3) in seiner Diözese Gesetze erlassen und als Richter in kirchenrechtlichen Angelegenheiten auftreten (Cann. 386–387 CIC). Als Hirte der Diözese trägt er die Verantwortung für die Seelsorge aller Katholiken, die in seinem Zuständigkeitsbereich leben. Er ist verpflichtet, an jedem Sonntag und an den heiligen Pflichttagen die Messe zu feiern und für die ihm anvertrauten Gläubigen zu beten, die Kleriker für ihre Aufgaben in den verschiedenen Einrichtungen einzusetzen und die Finanzen zu überwachen. Ein Bischof muss sich besonders um die Priester kümmern, ihnen zuhören, sie als Berater einsetzen, dafür sorgen, dass sie in jeder Hinsicht angemessen versorgt sind, und ihre im Codex des Kirchenrechts verankerten Rechte verteidigen. (Cann. 381–402 CIC).

Vorbehalten sind dem Bischof die Spendung des Weihesakramentes (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung. Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien – wie etwa die Jungfrauenweihe, die Kirch- und Altarweihe – bleiben dem Ortsbischof vorbehalten, sind aber an einen anderen Bischof oder sogar einen Priester delegierbar. In größeren Diözesen stehen dem Diözesanbischof dafür ein Weihbischof oder auch mehrere zur Seite. In den katholischen Ostkirchen wird die Firmung (Chrismation) regelmäßig von Priestern gespendet, da sie gleichzeitig mit der Taufe vollzogen wird, in der Westkirche kann bei der Taufe von Erwachsenen oder in Notfällen auch ein Priester die Firmung spenden.

Am Gründonnerstag oder einige Tage vorher leiten die lateinisch-katholischen Bischöfe die Chrisam-Messe. Bei dieser Messe wird zwar das Krankenöl für das Sakrament der Krankensalbung gesegnet, doch kann es im Bedarfsfall auch von einem beliebigen Priester gesegnet werden. Das Chrisam kann jedoch ausschließlich ein Bischof segnen. In den katholischen Ostkirchen wird das Chrisam ausschließlich von den Oberhäuptern der Kirchen sui juris (Patriarchen und Metropoliten) geweiht; Diözesanbischöfe dürfen dies nicht tun.

Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war es auch dem Bischof vorbehalten, Kelch und Patene zu konsekrieren, die während der Messe verwendet wurden. Eine der Änderungen, die seit dem Konzil eingeführt wurden, besteht darin, dass nun ein einfacher Segen gesprochen wird, der von jedem Priester erteilt werden kann.

Kirchenrechtliche Vollmachten

Nur ein Bischof oder ein anderer Ordinarius kann ein nihil obstat für theologische Bücher erteilen, indem er bescheinigt, dass sie frei von lehrmäßigen oder moralischen Irrtümern sind; dies ist ein Ausdruck der Lehrbefugnis und -verantwortung des Bischofs.

Sowohl in der westlichen als auch in der östlichen katholischen Kirche kann jeder Priester die Messe oder die Göttliche Liturgie feiern. Um die Messe oder die Göttliche Liturgie öffentlich zu feiern, benötigt ein Priester jedoch die Erlaubnis des örtlichen bischöflichen Ordinariats; er muss dafür eine Bescheinigung seines Heimatbischofs (Celebret) vorlegen.

Im Osten wird ein vom Bischof unterzeichnete Antimension auf dem Altar aufbewahrt, um daran zu erinnern, wessen Altar es ist und unter wessen Omophorion der Priester einer Ortsgemeinde dient.

Damit Priester das Bußsakrament gültig spenden können, müssen sie über die Fakultäten (Erlaubnis und Vollmacht) des Ortsbischofs verfügen. Wenn der Pönitent jedoch in Todesgefahr ist, hat ein Priester sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Beichte zu hören, egal wo er sich befindet.

Um der Zeremonie einer Eheschließung vorzustehen, müssen Bischöfe, Priester und Diakone über entsprechende Jurisdiktion verfügen oder die Delegation der zuständigen Autorität empfangen.

Sofern ein bestimmter Bischof es nicht verboten hat, darf jeder Bischof in der gesamten katholischen Kirche predigen. jeder Priester oder Diakon darf ebenfalls überall predigen, sofern seine Predigtbefugnis nicht eingeschränkt oder aufgehoben wurde.

Ernennung und Weihe

Ortsbischöfe (Diözesanbischöfe) werden direkt vom Papst ernannt oder – je nach geltendem Staatskirchenrecht – von verschiedenen Wahlgremien, z. B. dem Domkapitel, gewählt. Eine solche Wahl ist rechtmäßig, wenn sie vom Papst bestätigt wird. Voraussetzung für den Amtsantritt ist die Bischofsweihe, die dem Ernannten – so er noch nicht Bischof ist – zuvor gespendet wird.

Die Weihe zum Bischof erfolgt durch einen Bischof (Hauptkonsekrator) mit mindestens zwei assistierenden Bischöfen (Mitkonsekratoren). Mit der Handauflegung durch die Konsekratoren und die weiteren anwesenden Bischöfe empfängt der Geweihte die Vollform des Weihesakraments und wird in das Bischofskollegium aufgenommen. Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten, und leistet einen Treueid gegenüber dem Papst. Legitim ist die Weihe nur, wenn sie der Papst zuvor erlaubt hat. Das entsprechende Dekret wird in der Weiheliturgie verlesen.

Sakramental ist der Ernannte mit der Bischofsweihe Bischof. Diözesanbischof wird er mit der Amtseinführung, mit der er von seinem Amt „Besitz ergreift“ (CIC can. 382 § 2f.). Das geschieht in der Regel im Weihegottesdienst, bei einem bereits geweihten neuen Diözesanbischof in einem Einführungsgottesdienst, in dem er das apostolische Schreiben seiner Ernennung vorzeigt.

Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind jedoch alle Diözesanbischöfe gemäß Kirchenrecht can. 401, § 1 CIC und dem Apostolischen Schreiben Imparare a congedarsi angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe Altdiözesanbischof). Ebenso kann ein Bischof schon vor Erreichen des 75. Lebensjahres den Amtsverzicht anbieten, wenn er wegen „angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund“ nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen (emeritierter Bischof). Ein Amtsverzicht wird allerdings nicht immer angenommen.

Bischof und Papst

Die Bischöfe sind dem Jurisdiktionsprimat des Papstes unterstellt. Zu diesem gehören insbesondere:

  • die Ernennung zum (Weih-)Bischof
  • die Einsetzung und Absetzung eines Ortsbischofs einer Diözese
  • die Entscheidung in Strafsachen (Kirchenrecht).

Laut Überlieferung und Tradition der katholischen Kirche war der Apostel Petrus der erste Bischof der Stadt Rom; hierauf beruht der Primat seines Nachfolgers auf dem Stuhl Petri. Dem Papst stehen in seinen Aufgaben die Römische Kurie und die Rota Romana als geistlicher Gerichtsstand der Bischöfe unterstützend zur Verfügung. Für den Papst gilt: Zwar kann jeder männliche Katholik, der zur Amtsübernahme fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt werden; ist der Gewählte aber kein Bischof, werden ihm noch im Konklave die nötigen Weihen gespendet. Praktisch hat das keine Bedeutung, da seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium entstammten. Als letzter Papst, der bei seiner Wahl zwar Kardinal, aber nicht Bischof war, wurde Gregor XVI. im Jahr 1831 gewählt.

Die lateinisch-katholischen Bischöfe müssen alle fünf Jahre einen Ad-limina-Besuch beim Heiligen Stuhl machen (Cann. 399–400 CIC).

Zahl katholischer Bischöfe

2019 gab es weltweit 5.389 Bischöfe, davon 4.116 Diözesanbischöfe.

Anzahl der Bischöfe 2019
Kontinent Bischöfe Davon Diözesanbischöfe
Afrika 0.722 0.507
Amerika 2.042 1.472
Asien 0.800 0.611
Europa 1.690 1.442
Ozeanien 0.135 0.085
Gesamt 5.389 4.116
Siehe auch: Liste der römisch-katholischen Bischöfe für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Ämterhierarchie

Ein Bischof ist entweder Diözesanbischof (auch residierender Bischof oder Ortsbischof genannt) oder Titularbischof. Weihbischöfe sind stets Titularbischöfe und einem Diözesanbischof als Helfer bei den bischöflichen Funktionen zugeordnet. Der Diözesanbischof ist Vorsteher seiner Diözese (Bistum) und hat über sie die volle Leitungsgewalt (oberste Lehr- und Rechtsvollmacht) inne. Er ist allein dem Papst verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite, die mit ihm die bischöfliche Kurie bilden; unter anderen der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs), der Offizial (Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktionen. Bischöfe beraten sich über Bistumsgrenzen hinaus in der meist nationalen Bischofskonferenz. Bei Bedarf kann ein Bischof für seine Diözese auch eine Diözesansynode einberufen.

Der Diözesanbischof kann durch Weihbischöfe unterstützt werden, die meist jeweils einen Teil des Bistums im Auftrag des Diözesanbischofs betreuen. Andere Weihbischöfe haben besondere seelsorgerische Aufgaben oder sind Teil der bischöflichen Kurie. Im deutschen Sprachraum haben, auch aus geschichtlichen Gründen, fast alle Diözesen mehrere Weihbischöfe, was andernorts nicht so ist.

Erzbischof

Ein Metropolit bzw. Erzbischof ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz, die aus mehreren Bistümern, den Suffraganbistümern, besteht. Der Metropolit ist Diözesanbischof innerhalb der Kirchenprovinz. Eine Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht.

Der Begriff Erzbischof war ursprünglich mit dem des Metropoliten gleichbedeutend. Als Erzbischof werden allerdings auch die Titularbischöfe ehemaliger Erzbistümer bezeichnet, die keinerlei Jurisdiktion besitzen. Von da ausgehend hat sich die Bezeichnung Erzbischof heute auch als eine Art Rang etabliert; sämtliche kirchenrechtlichen Funktionen des Metropoliten werden nur noch unter dem letzteren Titel im Kirchenrecht aufgeführt. Ranghohe Kurienbischöfe und alle Nuntii werden zu Titularerzbischöfen ernannt. Einzelne exemte und Suffragandiözesen haben den Ehrenrang Erzdiözese erhalten (z. B. Straßburg), und auch einzelne Bischöfe anderer Diözesen erhalten den Ehrentitel Erzbischof (z. B. Josef Stimpfle). Dabei sind als gängige Praxis vor allem zwei Dinge zu beobachten: Kurienerzbischöfe, die auf einen einfachen Bischofssitz versetzt werden, behalten stets ihren Titel (z. B. Johannes Dyba). Und bei Zirkumskriptionsveränderungen werden zwar Metropolitansitze aufgehoben oder verschoben, die so degradierten Bistümer aber ausnahmslos dadurch entschädigt, dass sie weiterhin im Range einer Erzdiözese verbleiben (z. B. Aix et Arles). Dennoch werden die Begriffe Erzbischof und Metropolit, wenigstens in Deutschland, weiterhin landläufig als Synonyme verwendet. Vor diesem Hintergrund ist es als Kuriosum zu werten, dass die Erzbischöfe von Udine und Izmir als „Metropoliten ohne Suffragane“ aufgeführt werden. Dennoch sind Erzbischöfe ohne Metropolitansitz weiterhin sowohl grundsätzlich wie zahlenmäßig die Ausnahme.

Manche römisch-katholische Bischöfe tragen den Ehrentitel eines Patriarchen (Venedig, Lissabon, Ostindien), andere sind Patriarchen im Sinne einer eigenen Jurisdiktion über ihr Patriarchat (Unierte Ostkirchen und Jerusalem), verbunden mit besonderen Vorrechten. Bis 2005 gehörte der Titel „Patriarch des Abendlandes“ (auch „Patriarch des Westens“) zu den Titeln des Papstes und kennzeichnete den Papst als Patriarchen mit der Jurisdiktion über die Westkirche.

Kardinal

→ Hauptartikel: Kardinal und Kardinalskollegium

Die Kardinäle werden vom Papst ernannt. Kardinäle gelten als päpstliche Berater. Sie bekleiden innerhalb der Kurie der katholischen Kirche ein hohes Amt oder sind Diözesanbischöfe wichtiger Diözesen oder Patriarchate. Die Mitglieder des Kardinalskollegiums, die jünger als 80 Jahre sind, wählen nach dem Tod oder dem Rücktritt des Amtsinhabers einen neuen Papst. In der Regel ist ein Kardinal vor seiner Ernennung bereits zum Bischof geweiht, ansonsten hat dies gemäß Kirchenrecht nach der Ernennung zu geschehen. Im Einzelfall (z. B. bei hohem Alter), kann der Papst davon dispensieren (so geschehen bei Leo Kardinal Scheffczyk, Karl Josef Kardinal Becker SJ und zuletzt im November 2020 bei Raniero Cantalamessa OFMCap). Davon abgesehen, hat die Kardinalswürde nichts mit dem Amt des Bischofs zu tun. Lediglich die Kardinalbischöfe sind historisch aus bischöflichen Ämtern hervorgegangen, nämlich aus den Suffraganen des Papstes. Die Kardinalpriester und -diakone führen sich dagegen nicht auf Bischofsämter, sondern auf die der römischen Stadtpfarrer und -diakone zurück; bei der ursprünglich den Kardinalbischöfen zustehenden Papstwahl hatten diese Klassen zunächst ein Beratungsrecht und erhielten 1059 dann ein Stimmrecht.

Papst

→ Hauptartikel: Papst

Der Papst ist der Bischof von Rom. Die Kirche ist der Ansicht, dass dem heiligen Petrus, dem ersten Bischof von Rom, als einzigem unter den Aposteln eine Führungsrolle verliehen wurde, die dem Papst in seiner Nachfolge das Recht gibt, die Kirche gemeinsam mit den Bischöfen zu leiten. Daher hält die Kirche für wahr, dass der Bischof von Rom als einziger unter den Bischöfen die Aufgabe hat, für die ganze Kirche zu sprechen, andere Bischöfe zu ernennen. Päpstliche Verlautbarungen, die den Anforderungen des Dekrets über die päpstliche Unfehlbarkeit des Ersten Vatikanischen Konzils entsprechen, sind unfehlbar; sie bringen darin den übernatürlichen, vom Geist der Wahrheit geweckten und genährten Glaubenssinn des ganzen Volkes Gottes zum Ausdruck, in dem sich „von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien“ eine „allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert“.

Zur Verwaltung der Weltkirche steht dem Papst die römische Kurie zur Seite. Seine wichtigsten Mitarbeiter stehen im Rang eines Kardinals (Kurienkardinal) oder Titularbischofs (Erzbischof oder Bischof).

Positionen und Titel

Bischöfe können in der katholischen Kirche bestimmte Aufgaben wahrnehmen oder sich in unterschiedlichen Stadien des Amtes befinden, darunter die folgenden:

Ernannter Bischof

„Ernannter Bischof“ wird der Priester genannt, der zum Bischof ernannt wurde, aber noch nicht geweiht ist.

Suffraganbischof

→ Hauptartikel: Suffraganbischof

Ein Suffraganbischof leitet eine von der Metropolitan-Erzdiözese verschiedene Diözese innerhalb derselben Kirchenprovinz.

Titularbischof

→ Hauptartikel: Titularbischof

Ein Titularbischof (oder Titularerzbischof) ist ein Bischof, der nicht Bischof einer Diözese ist. Sofern er nicht (seit 1970) Koadjutor oder emeritiert ist, ist er einem Titularsitz zugewiesen, der in der Regel der Name einer Stadt oder eines Gebiets ist, das früher Sitz einer Diözese war, dessen Bischofssitz aber nicht mehr als solcher fungiert. Titularbischöfe sind oft als Weihbischöfe, als Beamte in der Römischen Kurie, in den Patriarchalkurien der Ostkirchen, als päpstliche diplomatische Gesandte oder als Leiter bestimmter missionarischer vordiözesaner Gerichtsbarkeiten (insbesondere als apostolischer Vikar, der ab 2019 keinen Titularsitz mehr erhält) tätig. Seit 1970 trägt ein Koadjutor-Bischof (oder Erzbischof) den Titel des ihm zugewiesenen Sitzes, und ein emeritierter Bischof (oder Erzbischof) trägt den Titel seines letzten Amtssitzes.

Weihbischof

→ Hauptartikel: Weihbischof

Ein Weihbischof ist ein hauptamtlicher Assistent des Diözesanbischofs. Weihbischöfe sind Titularbischöfe ohne Sukzessionsrecht, die dem Diözesanbischof in vielfältiger Weise zur Seite stehen und häufig zu Generalvikaren oder Bischofsvikaren der Diözese, in der sie tätig sind, ernannt werden (Cann 403.1, 406 CIC).

Koadjutor

→ Hauptartikel: Koadjutor

Ein Koadjutor ist ein Bischof, der mit nahezu gleicher Autorität wie der Diözesanbischof ausgestattet ist; er hat besondere Befugnisse und das Recht, die Nachfolge des amtierenden Diözesanbischofs anzutreten (Cann 403.3 CIC). Die Ernennung von Koadjutoren wird als Mittel zur Gewährleistung der Kontinuität der Kirchenleitung angesehen. Bis in die jüngere Zeit bestand noch die Möglichkeit, dass ein Koadjutor-Bischof nicht das Recht auf Nachfolge hat.

Emeritierter Bischof

→ Hauptartikel: Emeritierter Bischof

Wenn ein Diözesanbischof oder Weihbischof in den Ruhestand tritt, erhält er den Ehrentitel „Emeritus“ des letzten Sitzes, dem er gedient hat, d. h. Erzbischof emeritus, Bischof emeritus oder Weihbischof emeritus des Sitzes. „Emeritus“ wird nicht für einen Titularsitz verwendet, kann aber für einen Bischof verwendet werden, der auf einen nicht-diözesanen Posten versetzt wurde, ohne tatsächlich im Ruhestand zu sein. So ist zum Beispiel Kardinal Luis Antonio Tagle, der zum Präfekten der Kongregation für die Evangelisierung der Völker ernannt wurde, emeritierter Erzbischof von Manila.

Traditionell wurden Bischöfe auf Lebenszeit ernannt. Wenn der seltene Fall eines Rücktritts eintrat, wurde dem Bischof ein Titularsitz zugewiesen. Der regelmäßige Status eines emeritierten Bischofs kam nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil auf, als die Bischöfe zunächst ermutigt und dann aufgefordert wurden, mit 75 Jahren ihren Rücktritt einzureichen. 1970 verfügte Papst Paul VI., dass Diözesanbischöfe, die ihr Amt niederlegen, nicht mehr auf einen Titularsitz versetzt werden, sondern weiterhin mit dem Namen des vormaligen Sitzes identifiziert werden.

Erzbischof

→ Hauptartikel: Erzbischof

Ein Erzbischof ist das Oberhaupt einer Erzdiözese oder ein Bischof, dem ein Titularsitz zugewiesen wurde, der eine Erzdiözese ist.

Metropolit

→ Hauptartikel: Metropolit

Ein Metropolit ist ein Erzbischof mit einer gewissen Jurisdiktion über eine Kirchenprovinz; in der Praxis bedeutet dies, dass er bei Versammlungen den Vorsitz führt und eine Suffragandiözese beaufsichtigt, wenn diese keinen Bischof hat (Cann 435–436 CIC).

Im Ostkatholizismus kann ein Metropolit auch das Oberhaupt einer autokephalen Kirche oder einer Kirche sui iuris sein, wenn die Zahl der Anhänger dieser Tradition gering ist. In der lateinischen Kirche sind Metropoliten immer Erzbischöfe; in vielen Ostkirchen lautet der Titel „Metropolit“, wobei das Erzbischofsamt davon getrennt sein kann.

Patriarch

→ Hauptartikel: Patriarch und Lateinische Patriarchen des Ostens

Der Titel Patriarch wird in der katholischen Kirche entweder für den Patriarchen einer Ostkirche sui iuris oder für einen der lateinischen Patriarchen verwendet. Der Patriarch einer Ostkirche sui iuris steht einer autonomen Kirche vor, wird von der Synode dieser Kirche gewählt und übt seine Autorität innerhalb seines Patriarchalterritoriums und auf Eparchien und Pfarreien außerhalb seines Territoriums aus. In der lateinischen Kirche steht der Ehrentitel „Patriarch“ oberhalb des Erzbischofs, der einigen lateinischen Diözesen aus historischen Gründen verliehen wurde.

Catholicos

→ Hauptartikel: Katholikos

Einige katholische Ostkirchen bezeichnen ihr Oberhaupt als catholicoi, eine historische Bezeichnung für das Oberhaupt einer Kirche. Die armenisch-katholische Kirche, die chaldäisch-katholische Kirche und die syro-malankarische katholische Kirche bezeichnen ihre Häupter als solche.

Großerzbischof

→ Hauptartikel: Großerzbischof

Großerzbischöfe sind die Leiter von bedeutenden erzbischöflichen Ostkirchen. Die Autorität der Großerzbischöfe innerhalb ihrer jeweiligen eigenrechtlichen Kirche ist der eines Patriarchen gleichgestellt, aber ihnen fallen weniger zeremonielle Ehren zu und ihre Wahl muss vom Heiligen Stuhl bestätigt werden.

Primas

→ Hauptartikel: Primas (Religion)

In der katholischen Kirche ist ein Primas in der Regel der Bischof der ältesten Diözese oder der Hauptstadt einer gegenwärtigen oder ehemaligen Nation. Der Titel ist ein reiner Ehrentitel.

Aspekte des Amtes

Kathedrale und Kathedra

→ Hauptartikel: Kathedrale

Die Kathedrale einer Diözese ist die Bischofskirche, in der der Diözesanbischof (Ordinarius) residiert. Als Haupt- und Mutterkirche eines Bistums ist sie der Ort, von dessen Kathedra aus der Ortsbischof die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben der Verkündigung, des liturgischen Dienstes und der pastoralen Aufsicht wahrnimmt. Die Kathedra, manchmal auch als (Bischofs-)Thron bezeichnet, steht im Altarraum der Kathedrale und ist ausschließlich für den Ordinarius reserviert; sie symbolisiert dessen geistliche und kirchliche Autorität.

Bischöflicher Stuhl

Der Bischöfliche Stuhl repräsentiert das Amt eines Bischofs und ist sowohl eigenständiges Rechtssubjekt als auch Vermögensträger, in Deutschland meist als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben dem Bischof als Repräsentant gehören zum bischöflichen Stuhl auch die Verwaltungseinrichtungen der Diözesankurie. Wenn ein Bischof stirbt oder aus anderen Gründen sein Amt verlässt, ist der bischöfliche Stuhl vakant (Sedisvakanz). Die Bezeichnung „Stuhl“ leitet sich von der Funktion der Kathedra ab, ein seit der Antike überliefertes Symbol der Vollmacht eines öffentlichen Amtsträgers.

In der Alten Kirche wurde synonym die Bezeichnung „heiliger Stuhl“ für jeden Bischofssitz verwendet. Erst später hat sie sich auf den besonders bedeutsamen bischöflichen Stuhl des Bistums Rom fokussiert und wird seit dem 19. Jahrhundert nahezu ausschließlich auf diesen bezogen. Einzige bekannte Ausnahme ist der bis heute auch von Rom anerkannte Ehrentitel des (erz-)bischöflichen Stuhles von Mainz als Heiliger Stuhl von Mainz. Der Heilige Stuhl bildet als „nichtstaatliche souveräne Macht“ ein eigenes Völkerrechtssubjekt und vertritt in internationalen Beziehungen den Staat Vatikanstadt und die ganze römisch-katholische Kirche.

Insignien und Kleidung

Siehe auch: Liturgisches Gewand#Römisch-katholische Kirche

Lateinische Kirche

Die sogenannten Pontifikalien eines Bischofs sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenaufgabe), Bischofsring (bzw. Fischerring des Bischofs von Rom) und Brustkreuz (Pektorale). Des Weiteren kommen hierzu die nur noch selten verwendeten Pontifikalschuhe und Pontifikalhandschuhe sowie die unter dem Messgewand getragene Dalmatik (beim Bischof spricht man von Pontifikaldalmatik), die eigentliche Kleidung des Diakons, welche die sakramentale Vollmacht des Bischofs symbolisieren soll.

Einige dieser Insignien finden sich auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel bei Äbten. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Pontifikalschuhe, -handschuhe, oder -dalmatiken zu verwenden. Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, das ihnen vom Papst verliehen wird. Außerdem sind die Erzbischöfe von Paderborn und Krakau sowie die Bischöfe von Eichstätt und Toul-Nancy berechtigt, zusätzlich das Rationale zu tragen.

Innerhalb seiner eigenen Diözese kann ein Bischof der lateinischen Kirche bischöfliche Gewänder und Insignien verwenden, darf dies aber in einer anderen Diözese nur mit der mutmaßlichen Zustimmung des zuständigen Ordinarius tun.

Die Alltagskleidung der Bischöfe der lateinischen Kirche kann aus einer schwarzen (oder in den tropischen Ländern weißen) Soutane mit violetter Knopfleiste sowie einem Brustkreuz und einem Bischofsring bestehen. In der Instruktion über die Kleidung der Prälaten von 1969 heißt es, dass die gewöhnliche Kleidung stattdessen eine einfache Soutane ohne farbige Verzierungen sein kann.

Die Chorkleidung eines Bischofs der lateinischen Kirche, die bei der Teilnahme an liturgischen Feiern getragen wird, besteht aus der violetten Soutane, Rochett, dem violetten Pileolus, dem violetten Birett und dem Brustkreuz. Bei Kardinälen sind Soutane, Pileolus und Birett rot. Die cappa magna kann getragen werden, allerdings nur innerhalb der eigenen Diözese und bei besonders feierlichen Anlässen.

Mitra, Pileolus und Stola werden im Allgemeinen von Bischöfen getragen, wenn sie liturgischen Funktionen vorstehen. Bei anderen liturgischen Handlungen als der Messe trägt der Bischof in der Regel den Chormantel. Innerhalb seiner eigenen Diözese und bei feierlichen Zelebrationen in anderen Diözesen mit Zustimmung des Ortsordinarius trägt er auch dort den Bischofsstab. Bei der Feier der Messe trägt der Bischof wie ein Priester das Messgewand. Das Cæremoniale Episcoporum empfiehlt, schreibt aber nicht vor, dass der Bischof bei feierlichen Anlässen unter dem Messgewand auch eine Dalmatik trägt, die immer weiß sein kann, insbesondere wenn er das Weihesakrament spendet, einen Abt oder eine Äbtissin segnet und eine Kirche oder einen Altar weiht. Das Cæremoniale Episcoporum erwähnt nicht mehr die Pontifikalhandschuhe, -sandalen, liturgischen Strümpfe und das Manipel.

Byzantinischer katholischer Ritus

Da die Bischöfe in der byzantinischen Kirche traditionell Mönche sind, ist ihre Alltagskleidung die Mönchskutte mit einer Panagia und je nach Rang auch ein Brustkreuz und eine zweite Panagia.

Bei der Teilnahme an liturgischen Feiern, bei denen er nicht zelebriert, kann ein Bischof eine Mantya, eine Panagia und ein Enkolpion tragen, wenn er Patriarch oder Metropolit ist. Außerdem trägt er einen Hirtenstab in Form eines Spazierstocks mit einem Knauf an der Spitze. Im byzantinischen Ritus gibt es keinen bischöflichen Ring.

Bei der Teilnahme an der Göttlichen Liturgie trägt der Bischof den Sakkos, die kaiserliche Dalmatik, das Omophorion, die Epigonation und die Mitra im byzantinischen Stil, die auf der geschlossenen Kaiserkrone des späten byzantinischen Reiches basiert und die Form einer bauchigen, vollständig geschlossenen Krone hat. Sie kann bestickt und reich mit Juwelen verziert sein und ist mit vier Ikonen versehen: Christus, die Theotokos, Johannes der Täufer und das Kreuz. Diese Mitren sind in der Regel aus Gold, können aber auch in anderen liturgischen Farben gehalten sein. Die Mitra wird von einem aufrecht stehenden Kreuz aus Metall gekrönt. Außerdem trägt der Bischof einen Bischofsstab nach dem Stil des jeweiligen Ritus. Wenn er anderen Gottesdiensten vorsteht, kann er weniger Gewänder tragen, aber auch eine Mantra, es sei denn, er trägt ein Sticharion.

Wappen und Wahlspruch

Seit dem 13. Jahrhundert kamen Wappen für Kleriker in Gebrauch, von Papst Bonifatius VIII. (1294–1303) ist das erste Papstwappen nachweisbar. Das Wappenwesen war damals bereits im Adel üblich. Heute spielen sie eine untergeordnete Rolle, aber in der Regel übernehmen neuernannte Bischöfe diese Tradition.

Ein Bischof ist bei der Auswahl der dargestellten Figuren und Symbole – Tiere, Pflanzen, Zeichen und Gegenstände – im Rahmen der Regeln der kirchlichen Heraldik frei. Die Gestaltung sagt häufig etwas über das Bistum des wappenführenden Bischofs und dessen Geschichte sowie über die Herkunft des Bischofs und seinen Werdegang aus. Meist wird das Wappen der eigenen Diözese in bestimmten Feldern zübernommen.

Die heraldischen Nebenstücke, die den Wappenschild umgeben, bringen eine Art Rangordnung zum Ausdruck. Über dem Schild steht der Galero, ein breitkrempiger Klerikerhut, von dem auf beiden Seiten Quasten in einer bestimmten Anzahl herunterhängen. Der Galero ist bei einem Kardinal rot und hat 15 Quasten auf jeder Seite, bei einem Diözesanbischof grün mit jeweils sechs Quasten. Hinter dem Schild wird ein Kreuzstab geführt, der anzeigt, ob der jeweilige Oberhirte Bischof oder Erzbischof ist.

Mit dem Wappen verbunden ist ein Wahlspruch, den der Bischof frei wählt und mit dem er eine Aussage über das Programm seiner Amtszeit machen will. Es ist in der Regel ein Bibelzitat oder ein Wort eines Kirchenlehrers. Beispiele:

  • Gaudete semper Dominus prope – „Freut euch allezeit, der Herr ist nahe“ (Phil 4,4–5 EU EU, Heiner Koch, Berlin)
  • Appropinquavit Regnum Dei – „Das Reich Gottes ist nahegekommen“ (Lk 10,9 EU, Peter Kohlgraf, Mainz)
  • Adiutores gaudii vestri – „Gehilfen zu eurer Freude“ (2 Kor 1,24 EU, Heiner Wilmer, Hildesheim)
  • Ubi spiritus domini ibi libertas – „Wo der Geist des Herrn (wirkt/herrscht), dort [ist] Freiheit“ (2 Kor 3,17 EU Reinhard Marx, München)
  • Vigilate et orate – „Wachet und betet“ (Mt 26,41 EU, Gerhard Feige, Erfurt).

Anrede

Die standesgemäße Anrede eines Bischofs ist „Exzellenz“, „Hochwürdigster Herr“ oder „Herr Bischof“, für einen Erzbischof entsprechend „Herr Erzbischof“. Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war darüber hinaus die Anrede „Euer Bischöfliche Gnaden“ verbreitet, die im Schriftverkehr mit „Ew. Bischöfliche Gnaden“ abgekürzt werden konnte. Die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet „Euer Eminenz“ oder „Herr Kardinal“.

Siehe auch: Anrede (Religion)

Besoldung in Deutschland

Die Höhe der Bischofsbesoldung orientiert sich an der Beamtenbesoldung für leitende Positionen des höheren Verwaltungsdienstes, der Besoldungsordnung B. Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Diözesen. Erzbischöfe werden maximal nach Besoldungsgruppe B 11 bezahlt, dies entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von etwa 12.000 Euro. Die Diözesanbischöfe von Freiburg (Erzbischof) und von Rottenburg-Stuttgart werden nach B 8 besoldet, die Weihbischöfe des Erzbistums Freiburg werden nach B 4 bzw. B 6 besoldet, die Weihbischöfe des Bistums Rottenburg-Stuttgart nur nach B 2 / B 3. Der Diözesanbischof von Speyer ist in B 7 eingewiesen, sein Weihbischof in B 4. Der Erzbischof von München-Freising wird etwa nach B 10 bezahlt, der Erzbischof von Bamberg nach B 9 und die übrigen fünf bayerischen Diözesanbischöfe nach B 6. In kleineren Diözesen richtet sich die Bezahlung des Bischofs nach B 2 bis B 6 (insbesondere in den neuen Bundesländern).

Die Bezahlung der römisch-katholischen und der evangelischen landeskirchlichen Bischöfe erfolgt jedoch nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern durch das jeweilige Bundesland – mit Ausnahme Hamburgs und Bremens. Allerdings wird den leitenden Geistlichen in der Regel kein unmittelbares Gehalt ausgezahlt, sondern Grundlage dieser Zahlungen sind Verträge aus dem 19. Jahrhundert, als im Zuge der Säkularisation Kirchengüter enteignet wurden und zum Ausgleich in den Staatskirchenverträgen Gesamtbeträge für die jährlichen Zahlungen vereinbart wurden, so genannte Dotationen, die der Kirche zur freien Verfügung stehen. Für die Dotationen an die Kirchen wurden im Jahre 2010 insgesamt 459 Millionen Euro in den Haushaltsplänen der Länder veranschlagt.

Bayern

Nach Artikel 10 § 1a des Bayerischen Konkordats aus dem Jahre 1924 sollen diese Zahlungen ersetzt werden:

„Der Staat wird die erzbischöflichen und bischöflichen Stühle […] mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten, deren jährliche Reineinkünfte sich bemessen auf der Grundlage jener, die im erwähnten Konkordate festgesetzt sind, wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist.“

Mithin zahlt der bayerische Staat weiterhin die Reineinkünfte unmittelbar an die Bistümer. Die Zahlungen sind Teil der sog. Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften.

Ernennungsverfahren und Rücktritt

Diözesanbischöfe

Bei der Vakanz eines Bischofssitzes beginnt das Verfahren zur Ernennung eines Nachfolgers unverzüglich.

Ein wichtiges Element bei der Auswahl eines Bischofs ist die Liste der Priester, sowohl des Diözesan- als auch des Ordensklerus, die die Bischöfe der Kirchenprovinz oder der gesamten Bischofskonferenz ohne Bezug auf einen bestimmten Sitz für die Ernennung zum Bischof für geeignet halten. Sie sind verpflichtet, diese Liste mindestens alle drei Jahre zu erstellen (Can. 377 § 2 CIC).

Hinsichtlich der Ernennung für einen bestimmten Bischofssitz bittet der päpstliche Vertreter (apostolischer Nuntius oder Delegat) entweder den scheidenden Bischof oder, im Falle einer Sedisvakanz, den Generalvikar oder Diözesanadministrator, einen Bericht über die Situation und den Bedarf zu erstellen. Der päpstliche Vertreter ist außerdem verpflichtet, den Metropolitanerzbischof und die anderen Bischöfe der Provinz, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz und zumindest einige Mitglieder des Konsultorenkollegiums und des Domkapitels zu konsultieren. Er kann auch andere Kleriker, Diözesan- oder Ordensleute sowie Laien, „die sich durch Lebensweisheit auszeichnen“, zu Rate ziehen (Can 377 § 3 CIC). Das Kirchenrecht besteht darauf, dass die Konsultierten vertraulich informiert werden und ihre Meinung äußern können, und verlangt, dass sie „einzeln und geheim“ konsultiert werden.

Der Nuntius entscheidet sich für eine kurze Liste von drei Kandidaten (terna), die weiter untersucht werden sollen, und holt zu jedem von ihnen Informationen ein. Anschließend übermittelt er die Liste dem Heiligen Stuhl mit den drei Kandidaten, die ihm am geeignetsten erscheinen, zusammen mit den Informationen, die er über sie gesammelt hat.

Die Eigenschaften, die ein Kandidat haben muss, sind in Can 378 §1 CIC aufgeführt. Er muss nicht nur mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Priester sein, sondern sich auch „durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden“ auszeichnen und die anderen für die Ausübung des betreffenden Amtes erforderlichen Eigenschaften besitzen; außerdem muss er in der Heiligen Schrift, der Theologie und dem Kirchenrecht bewandert sein und vorzugsweise in einem dieser Bereiche promoviert haben.

Die für die Ernennung zuständige Kongregation der Römischen Kurie prüft die vorgelegten Unterlagen. Sie kann alle von ihm vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen und ihn auffordern, eine neue Liste zu erstellen, oder sie kann ihn bitten, weitere Informationen über eine oder mehrere der bereits vorgestellten Personen zu liefern. Wenn sich die Kongregation für eine Person entschieden hat, die ernannt werden soll, werden die Liste und die damit verbundenen Schlussfolgerungen dem Papst vorgelegt und er wird gebeten, die Ernennung vorzunehmen. Wenn er zustimmt, wird der päpstliche Akt dem Nuntius übermittelt, damit dieser die Zustimmung der Person zu ihrer Ernennung einholt und einen Termin für die Veröffentlichung festlegt. Der ernannte Bischof ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Eingang der päpstlichen Ernennungsbulle, die in der Regel mindestens einen Monat nach der Veröffentlichung erstellt wird, die Bischofsweihe zu empfangen. Findet die Weihe innerhalb der Diözese statt, übernimmt er das Amt sofort. Findet die Weihe an einem anderen Ort statt, ist nach der Weihe ein gesonderter Akt erforderlich, um das neue Amt in Besitz zu nehmen (Can 379 CIC). Der Abschluss des Prozesses erfordert viel Zeit und dauert in der Regel mindestens neun Monate, gelegentlich sogar bis zu zwei Jahre.

Weihbischöfe

Das oben beschriebene Verfahren ist das übliche Verfahren für die Ernennung eines Diözesanbischofs. Bei der Ernennung eines Weihbischofs wählt der Diözesanbischof die drei Priester aus, die für die Ernennung vorgeschlagen werden, aber der Nuntius hat weiterhin die Aufgabe, Informationen und Meinungen über die Kandidaten einzuholen, und die Kongregation kann entweder einen von ihnen auswählen oder darum bitten, dass eine andere Kandidatenliste vorgelegt wird (Can 377 §4 CIC).

Besondere Verfahren

In einigen Ländern entscheidet das Domkapitel oder ein anderes Gremium über die drei Namen, die über den Nuntius an den Heiligen Stuhl geschickt werden. Wenn keiner der drei Kandidaten für den Heiligen Stuhl akzeptabel ist, wird das Kapitel um eine weitere Liste gebeten. Der Heilige Stuhl kann die Liste jedoch auch in ihrer Gesamtheit ablehnen und eine Person ernennen, die nicht vom Kapitel vorgeschlagen wurde. In anderen Fällen wählt das Domkapitel den Bischof aus einer Dreierliste, die ihm vom Heiligen Stuhl vorgelegt wird.

Das Domkapitel ist an der Wahl der Bischöfe von 13 der 27 deutschen Diözesen (Aachen, Köln, Essen, Freiburg, Fulda, Hildesheim, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Paderborn, Rottenburg-Stuttgart, Trier), 3 Schweizer Diözesen (Basel, Chur, Sankt Gallen) und 1 österreichischen (Salzburg) beteiligt.

Für die gemäß der apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus errichteten Personalordinariate wird der Ordinarius aus Respekt vor der synodalen Tradition des Anglikanismus vom römischen Pontifex aus einer vom Leitungsrat vorgelegten terna von Namen ernannt (Ergänzende Normen, Art. 4 § 1).

In der Vergangenheit wurden bei der Ernennung von Bischöfen Königen und anderen zivilen Instanzen Privilegien gewährt. In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils legt der Codex des kanonischen Rechts von 1983 fest, dass künftig „weltlichen Autoritäten keine Rechte und Privilegien in bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation oder Designation von Bischöfen eingeräumt“ werden (Can 377 § 5 CIC). In etwa einem Dutzend Ländern hat die zivile Regierung noch das Recht der Konsultation oder sogar der Vorstellung.

Rücktritt mit 75 Jahren

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil werden Diözesanbischöfe und ihnen gleichgestellte Bischöfe, wenn sie „wegen zunehmenden Alters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage sind, ihr Amt zu versehen, [...] inständig gebeten, von sich aus freiwillig oder auf Einladung der zuständigen Obrigkeit den Verzicht auf ihr Amt anzubieten.“ Das Alter von 75 Jahren wurde vorgeschlagen und von Papst Johannes Paul II. gesetzlich festgeschrieben.

In Canon 401 § 1 des Codex des kanonischen Rechts von 1983 heißt es: „Ein Diözesanbischof, der das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat, ist gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird.“ Am 15. Februar 2018 hat Papst Franziskus die gleiche Regel für Bischöfe, die nicht Kardinäle sind und an der Römischen Kurie dienen, eingeführt. Zuvor verloren diese mit 75 Jahren automatisch ihr Amt.

Rezeption in der Kunst

Die Großplastik Eichelbischof (2021) des Künstlers Jacques Tilly fand große mediale Resonanz. Zu sehen ist die Gestalt eines Bischofs, der als Mitra die Eichel eines Penis trägt. Sie soll nach Angaben des Künstlers die unzureichende Aufarbeitung des sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der römisch-katholischen Kirche sowie die negativen Auswirkungen der kirchlichen Sexualmoral im Allgemeinen und der männlichen Dominanz in der katholischen Kirche im Besonderen zeigen.

Siehe auch

  • Liste der römisch-katholischen Bischöfe für Deutschland, für Österreich, für die Schweiz.

Literatur

  • Bischof. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 481–492. 

Weblinks

  • Liste der katholischen Bischöfe weltweit: www.catholic-hierarchy.org (en)

Einzelnachweise

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 894.
  2. Hermann Josef Pottmeyer: Bischof. III. Systematisch-theologisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 486. , unter Bezug auf Lumen gentium 18 und 24.
  3. https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html Nr. 21
  4. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1556.
  5. Phil Schulze Dieckhoff: Das Bischofsamt im Dialog: lutherisch-katholische Verständigungen (= Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien). Bonifatius, Paderborn 2022, ISBN 978-3-9879000-2-0, S. 405. 
  6. https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html Nr. 22
  7. Ordinatio Sacerdotalis (22. Mai 1994) | Johannes Paul II. Abgerufen am 14. September 2023. 
  8. Canon 285.3. Abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  9. Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Presbyterorum ordinis über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7.
  10. Zweites Vatikanisches Konzil: Lumen gentium Nr. 20.
  11. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 12. September 2023. 
  12. Canon 966.1. Abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  13. Canons 966.1 & 976. Abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  14. Canon 763. Abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  15. Canon 764. Abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  16. Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 377 § 1.
  17. Alexander Schwabe: Deutsche Bischofskonferenz: Hirtenduell in Himmelspforten. In: Spiegel Online. 9. Februar 2008, abgerufen am 12. April 2020. 
  18. Statistiken der Katholischen Kirche 2019.
  19. Lumen Gentium 18. Archiviert vom Original am 6. September 2014; abgerufen am 6. Oktober 2014 (englisch). 
  20. Lumen gentium Nr. 12.
  21. TAGLE Card. Luis Antonio Gokim. Abgerufen im 1. Januar 1 (englisch). 
  22. Frank J. Rodimer: The Bishop Emeritus: Resigned but still ministering In: , 22. März 2010. Abgerufen am 17. Oktober 2018 (englisch). 
  23. Frag’ den Pater: Es antwortet Pater Bernd Hagenkord SJ. In: Radio Vatikan. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. November 2013; abgerufen am 12. Februar 2015. 
  24. Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 390.
  25. Instruction on the Dress, Titles and Coats-of-Arms of Cardinals, Bishops and Lesser Prelates, 28 March 1969 (Memento vom 2. Juni 2017 im Internet Archive), 14
  26. Caeremoniale Episcoporum, 64
  27. Caeremoniale Episcoporum, 59
  28. Caeremoniale Episcoporum, 56
  29. Roland Müller: Kirchliche Heraldik: Eine aussagekräftige Tradition im Wandel. In: katholisch.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 28. Dezember 2023. 
  30. Gehälter von Klerikern. (PDF) In: Gehälter von Klerikern Evangelische und katholische Kirche 8/2004. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland, 12. August 2005, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2012; abgerufen am 10. Mai 2010. 
  31. Einzelplan 0 des Haushalts 2010/11 des Erzbistums Freiburg. (PDF; 247 kB) 12. Dezember 2009, S. 3, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. September 2011; abgerufen am 8. August 2010. 
  32. Priesterbesoldungs- und Versorgungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. (PDF; 95 kB) 29. September 2003, S. 10, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 31. Januar 2012; abgerufen am 8. August 2010. 
  33. Oberhirtliches Verordnungsblatt. Amtsblatt für das Bistum Speyer. (PDF) 25. März 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. März 2012; abgerufen am 8. August 2010. 
  34. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BAY_2220_3_UK-1
  35. Florian Kolf: Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? (Memento vom 10. Januar 2018 im Internet Archive). Handelsblatt, 11. Oktober 2013.
  36. Vgl. exemplarisch Art. 18 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 1998 und Art. 14 Wittenberger Vertrag.
  37. Jagd auf die Kirchenmäuse. (htm) In: Der Spiegel. 26. Juli 2010, abgerufen am 15. Februar 2014. 
  38. Text des Konkordats von 1924. gesetze-bayern.de, abgerufen am 5. Juni 2021. 
  39. Gesetz zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen Bayerns. Abgerufen am 5. Juni 2021. 
  40. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 6. September 2023. 
  41. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 9. September 2023. 
  42. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 9. September 2023. 
  43. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 9. September 2023. 
  44. Bischofswahl im deutschsprachigen Raum. 24. November 2020, abgerufen am 10. September 2023. 
  45. Ergänzende Normen zur Apostolischen Konstitution »Anglicanorum coetibus«. Abgerufen am 10. September 2023. 
  46. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 10. September 2023. 
  47. CIC/1983 deutsch online: Buch 2. Abgerufen am 6. September 2023. 
  48. Motu Proprio: Kein Automatismus bei Kurienbischofs-Rücktritt - Vatican News. 15. Februar 2018, abgerufen am 6. September 2023. 
  49. General-Anzeiger Bonn: Mit Skulptur „Der Eichelbischof“: Protest in Köln kritisiert Vertuschung des Missbrauchsskandals. 23. Februar 2021, abgerufen am 5. Januar 2025. 
  50. Katholische Kirche an der Wegscheide – DW – 19.09.2021. Abgerufen am 5. Januar 2025. 
  51. Daniel Deckers: Missbrauch im Erzbistum Köln: Fast perfekt vertuscht. In: faz.net. 17. März 2021, abgerufen am 5. Januar 2025. 
  52. Philipp Gessler: Betroffenensprecher über Missbrauch: „Woelki ist Teil eines Systems“. In: Die Tageszeitung: taz. 26. Februar 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 5. Januar 2025]). 
  53. Kirchen-Kritik in Köln mit Penis-Mitra. In: t-online.de. 24. Februar 2021, abgerufen am 5. Januar 2025. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 11:49

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Dieser Artikel behandelt das Bischofsamt der romisch katholischen Kirche Zum Amt in den ubrigen christlichen Denominationen siehe Bischof zum Familiennamen siehe Bischof Familienname zu weiteren Bedeutungen siehe Bischof Begriffsklarung Ein Bischof der romisch katholischen Kirche ist ein Amtstrager der die hochste Stufe des Weihesakramentes die Bischofsweihe empfangen hat Er hat die Aufgabe die Katholiken in seinem Zustandigkeitsbereich zu lehren und zu leiten Die Bischofe bilden gemeinsam das Bischofskollegium und sind zusammen mit dem Papst Trager hochster und voller Gewalt auch in Hinblick auf die Gesamtkirche etwa in Form eines Okumenischen Konzils Katholische Bischofe bei der Eroffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils auf dem Petersplatz in Rom 1961 Merkmale des BischofsamtesGesamtkirche Das Bischofsamt wird nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstanden als bruderlicher Dienst altgriechisch diakonia diakonia lateinisch ministerium am und im Volk Gottes zu dessen Wohl es ausgeubt werden soll In der Nachfolge der Apostel reprasentieren die Bischofe Christus in der Kirche In den Bischofen denen die Priester zur Seite stehen ist also inmitten der Glaubigen der Herr Jesus Christus der Hohepriester anwesend Zur Rechten des Vaters sitzend ist er nicht fern von der Versammlung seiner Bischofe sondern vorzuglich durch ihren erhabenen Dienst verkundet er allen Volkern Gottes Wort und spendet den Glaubenden immerfort die Sakramente des Glaubens Um solche Aufgaben zu erfullen sind die Apostel mit einer besonderen Ausgiessung des herabkommenden Heiligen Geistes von Christus beschenkt worden vgl Apg 1 8 2 4 Joh 20 22 23 Sie hinwiederum ubertrugen ihren Helfern durch die Auflegung der Hande die geistliche Gabe vgl 1 Tim 4 14 2 Tim 1 6 7 die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist Zweites Vatikanisches Konzil Konsitution Lumen gentium uber die Kirche 21 So setzt sich nach katholischer Lehre in den Bischofen die Lehr und Leitungsvollmacht fort die Jesus den zwolf Aposteln ubertrug Im Pfingstereignis wurden die Apostel vom Heiligen Geist mit einem besonderen Charisma und Amt ausgestattet Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach In einer ununterbrochenen Reihe der Handauflegungen apostolische Sukzession sind die heutigen Bischofe mit den Aposteln verbunden Dabei ist nicht der formaljuristische Beweis der Nachfolge entscheidend Die Sukzession ist ein Zeichen der Nachfolge nur im Zusammenhang mit der Ubereinstimmung mit dem Glauben der voraufgehenden Bischofe Der oberste Dienst der Einheit kommt dem Bischof von Rom zu Wie nach der Verfugung des Herrn der heilige Petrus und die ubrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden so sind in entsprechender Weise der Bischof von Rom der Nachfolger Petri und die Bischofe die Nachfolger der Apostel untereinander verbunden Glied der Korperschaft der Bischofe wird man durch die sakramentale Weihe und die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums Das Kollegium oder die Korperschaft der Bischofe hat aber nur Autoritat wenn das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom dem Nachfolger Petri als seinem Haupt und unbeschadet dessen primatialer Gewalt uber alle Hirten und Glaubigen Lumen Gentium 22 Ein romisch katholischer Bischof ist wie die katholischen Priester mannlich Vor der Bischofsweihe muss er zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein Die Ausubung offentlicher Amter ist Bischofen ebenso wie allen Klerikern untersagt wenn nicht eine ausdruckliche Erlaubnis des Heiligen Stuhls vorliegt Teilkirchen Diozesen Eparchien Diozesanbischofe in den katholischen Ostkirchen Eparchialbischofe genannt sind mit der Leitung der Regionen beauftragt die in der lateinischen Kirche als Diozese und in den Ostkirchen als Eparchie bezeichnet werden Sie konnen zusatzliche Titel wie Erzbischof Kardinal Patriarch oder Papst tragen In den Teilkirchen ubt ein Bischof das hochste Hirtenamt aus Die einzelnen Bischofe denen die Sorge fur eine Teilkirche anvertraut ist weiden unter der Autoritat des Papstes als deren eigentliche ordentliche und unmittelbare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn indem sie ihre Aufgabe zu lehren zu heiligen und zu leiten an ihnen ausuben Zweites Vatikanisches Konzil Dekret Christus Dominus uber die Hirtenaufgabe der Bischofe Nr 11 So hat der Bischof in Ausubung seines Hirtenamtes munus pascendi in seiner Diozese unbeschadet der Pflichten gegen den Papst die Fulle der Leitungs Lehr und Heiligungsgewalt inne entsprechend dem dreifachen Amt Christi als Lehrer in der Unterweisung als Priester im heiligen Kult als Diener in der Leitung und ist damit auch der erste Spender der Sakramente Er teilt diese Aufgaben mit den Priestern und Diakonen die ihm unterstehen Aufgaben Ein Diozesanbischof muss 1 die Verkundigung des Evangeliums und das katholische Bildungswesen in all seinen Formen beaufsichtigen 2 die Spendung der Sakramente beaufsichtigen 3 in seiner Diozese Gesetze erlassen und als Richter in kirchenrechtlichen Angelegenheiten auftreten Cann 386 387 CIC Als Hirte der Diozese tragt er die Verantwortung fur die Seelsorge aller Katholiken die in seinem Zustandigkeitsbereich leben Er ist verpflichtet an jedem Sonntag und an den heiligen Pflichttagen die Messe zu feiern und fur die ihm anvertrauten Glaubigen zu beten die Kleriker fur ihre Aufgaben in den verschiedenen Einrichtungen einzusetzen und die Finanzen zu uberwachen Ein Bischof muss sich besonders um die Priester kummern ihnen zuhoren sie als Berater einsetzen dafur sorgen dass sie in jeder Hinsicht angemessen versorgt sind und ihre im Codex des Kirchenrechts verankerten Rechte verteidigen Cann 381 402 CIC Vorbehalten sind dem Bischof die Spendung des Weihesakramentes Bischofsweihe Priesterweihe und Diakonenweihe und die Firmung Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien wie etwa die Jungfrauenweihe die Kirch und Altarweihe bleiben dem Ortsbischof vorbehalten sind aber an einen anderen Bischof oder sogar einen Priester delegierbar In grosseren Diozesen stehen dem Diozesanbischof dafur ein Weihbischof oder auch mehrere zur Seite In den katholischen Ostkirchen wird die Firmung Chrismation regelmassig von Priestern gespendet da sie gleichzeitig mit der Taufe vollzogen wird in der Westkirche kann bei der Taufe von Erwachsenen oder in Notfallen auch ein Priester die Firmung spenden Am Grundonnerstag oder einige Tage vorher leiten die lateinisch katholischen Bischofe die Chrisam Messe Bei dieser Messe wird zwar das Krankenol fur das Sakrament der Krankensalbung gesegnet doch kann es im Bedarfsfall auch von einem beliebigen Priester gesegnet werden Das Chrisam kann jedoch ausschliesslich ein Bischof segnen In den katholischen Ostkirchen wird das Chrisam ausschliesslich von den Oberhauptern der Kirchen sui juris Patriarchen und Metropoliten geweiht Diozesanbischofe durfen dies nicht tun Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war es auch dem Bischof vorbehalten Kelch und Patene zu konsekrieren die wahrend der Messe verwendet wurden Eine der Anderungen die seit dem Konzil eingefuhrt wurden besteht darin dass nun ein einfacher Segen gesprochen wird der von jedem Priester erteilt werden kann Kirchenrechtliche Vollmachten Nur ein Bischof oder ein anderer Ordinarius kann ein nihil obstat fur theologische Bucher erteilen indem er bescheinigt dass sie frei von lehrmassigen oder moralischen Irrtumern sind dies ist ein Ausdruck der Lehrbefugnis und verantwortung des Bischofs Sowohl in der westlichen als auch in der ostlichen katholischen Kirche kann jeder Priester die Messe oder die Gottliche Liturgie feiern Um die Messe oder die Gottliche Liturgie offentlich zu feiern benotigt ein Priester jedoch die Erlaubnis des ortlichen bischoflichen Ordinariats er muss dafur eine Bescheinigung seines Heimatbischofs Celebret vorlegen Im Osten wird ein vom Bischof unterzeichnete Antimension auf dem Altar aufbewahrt um daran zu erinnern wessen Altar es ist und unter wessen Omophorion der Priester einer Ortsgemeinde dient Damit Priester das Busssakrament gultig spenden konnen mussen sie uber die Fakultaten Erlaubnis und Vollmacht des Ortsbischofs verfugen Wenn der Ponitent jedoch in Todesgefahr ist hat ein Priester sowohl das Recht als auch die Pflicht die Beichte zu horen egal wo er sich befindet Um der Zeremonie einer Eheschliessung vorzustehen mussen Bischofe Priester und Diakone uber entsprechende Jurisdiktion verfugen oder die Delegation der zustandigen Autoritat empfangen Sofern ein bestimmter Bischof es nicht verboten hat darf jeder Bischof in der gesamten katholischen Kirche predigen jeder Priester oder Diakon darf ebenfalls uberall predigen sofern seine Predigtbefugnis nicht eingeschrankt oder aufgehoben wurde Ritus der Bischofsweihe von Shawn McKnight Jefferson City 2018Ernennung und Weihe Ortsbischofe Diozesanbischofe werden direkt vom Papst ernannt oder je nach geltendem Staatskirchenrecht von verschiedenen Wahlgremien z B dem Domkapitel gewahlt Eine solche Wahl ist rechtmassig wenn sie vom Papst bestatigt wird Voraussetzung fur den Amtsantritt ist die Bischofsweihe die dem Ernannten so er noch nicht Bischof ist zuvor gespendet wird Die Weihe zum Bischof erfolgt durch einen Bischof Hauptkonsekrator mit mindestens zwei assistierenden Bischofen Mitkonsekratoren Mit der Handauflegung durch die Konsekratoren und die weiteren anwesenden Bischofe empfangt der Geweihte die Vollform des Weihesakraments und wird in das Bischofskollegium aufgenommen Anschliessend verspricht der Kandidat den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten und leistet einen Treueid gegenuber dem Papst Legitim ist die Weihe nur wenn sie der Papst zuvor erlaubt hat Das entsprechende Dekret wird in der Weiheliturgie verlesen Sakramental ist der Ernannte mit der Bischofsweihe Bischof Diozesanbischof wird er mit der Amtseinfuhrung mit der er von seinem Amt Besitz ergreift CIC can 382 2f Das geschieht in der Regel im Weihegottesdienst bei einem bereits geweihten neuen Diozesanbischof in einem Einfuhrungsgottesdienst in dem er das apostolische Schreiben seiner Ernennung vorzeigt Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit Mit Vollendung des 75 Lebensjahres sind jedoch alle Diozesanbischofe gemass Kirchenrecht can 401 1 CIC und dem Apostolischen Schreiben Imparare a congedarsi angehalten dem Papst den Amtsverzicht anzubieten siehe Altdiozesanbischof Ebenso kann ein Bischof schon vor Erreichen des 75 Lebensjahres den Amtsverzicht anbieten wenn er wegen angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist seine Amtsgeschafte wahrzunehmen emeritierter Bischof Ein Amtsverzicht wird allerdings nicht immer angenommen Bischof und Papst Papst Benedikt und Bischofe Sao Paulo 2007 Die Bischofe sind dem Jurisdiktionsprimat des Papstes unterstellt Zu diesem gehoren insbesondere die Ernennung zum Weih Bischof die Einsetzung und Absetzung eines Ortsbischofs einer Diozese die Entscheidung in Strafsachen Kirchenrecht Laut Uberlieferung und Tradition der katholischen Kirche war der Apostel Petrus der erste Bischof der Stadt Rom hierauf beruht der Primat seines Nachfolgers auf dem Stuhl Petri Dem Papst stehen in seinen Aufgaben die Romische Kurie und die Rota Romana als geistlicher Gerichtsstand der Bischofe unterstutzend zur Verfugung Fur den Papst gilt Zwar kann jeder mannliche Katholik der zur Amtsubernahme fahig und willens ist zum Bischof von Rom gewahlt werden ist der Gewahlte aber kein Bischof werden ihm noch im Konklave die notigen Weihen gespendet Praktisch hat das keine Bedeutung da seit der Wahl Urbans VI 1378 alle Papste dem Kardinalskollegium entstammten Als letzter Papst der bei seiner Wahl zwar Kardinal aber nicht Bischof war wurde Gregor XVI im Jahr 1831 gewahlt Die lateinisch katholischen Bischofe mussen alle funf Jahre einen Ad limina Besuch beim Heiligen Stuhl machen Cann 399 400 CIC Zahl katholischer Bischofe2019 gab es weltweit 5 389 Bischofe davon 4 116 Diozesanbischofe Anzahl der Bischofe 2019 Kontinent Bischofe Davon DiozesanbischofeAfrika 0 722 0 507Amerika 2 042 1 472Asien 0 800 0 611Europa 1 690 1 442Ozeanien 0 135 0 0 85Gesamt 5 389 4 116Siehe auch Liste der romisch katholischen Bischofe fur Deutschland Osterreich und die SchweizAmterhierarchiePapst Johannes Paul II und Kardinal Wyszynski 1980 Ein Bischof ist entweder Diozesanbischof auch residierender Bischof oder Ortsbischof genannt oder Titularbischof Weihbischofe sind stets Titularbischofe und einem Diozesanbischof als Helfer bei den bischoflichen Funktionen zugeordnet Der Diozesanbischof ist Vorsteher seiner Diozese Bistum und hat uber sie die volle Leitungsgewalt oberste Lehr und Rechtsvollmacht inne Er ist allein dem Papst verantwortlich Zur Verwaltung der Diozese stehen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite die mit ihm die bischofliche Kurie bilden unter anderen der Generalvikar der allgemeine und standige Vertreter des Bischofs der Offizial Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt und der Kanzler Vorsteher der bischoflichen Registratur Priester und Laiengremien haben beratende Funktionen Bischofe beraten sich uber Bistumsgrenzen hinaus in der meist nationalen Bischofskonferenz Bei Bedarf kann ein Bischof fur seine Diozese auch eine Diozesansynode einberufen Der Diozesanbischof kann durch Weihbischofe unterstutzt werden die meist jeweils einen Teil des Bistums im Auftrag des Diozesanbischofs betreuen Andere Weihbischofe haben besondere seelsorgerische Aufgaben oder sind Teil der bischoflichen Kurie Im deutschen Sprachraum haben auch aus geschichtlichen Grunden fast alle Diozesen mehrere Weihbischofe was andernorts nicht so ist Erzbischof Ein Metropolit bzw Erzbischof ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz die aus mehreren Bistumern den Suffraganbistumern besteht Der Metropolit ist Diozesanbischof innerhalb der Kirchenprovinz Eine Leitungsgewalt in den Suffraganbistumern hat er aber nicht Der Begriff Erzbischof war ursprunglich mit dem des Metropoliten gleichbedeutend Als Erzbischof werden allerdings auch die Titularbischofe ehemaliger Erzbistumer bezeichnet die keinerlei Jurisdiktion besitzen Von da ausgehend hat sich die Bezeichnung Erzbischof heute auch als eine Art Rang etabliert samtliche kirchenrechtlichen Funktionen des Metropoliten werden nur noch unter dem letzteren Titel im Kirchenrecht aufgefuhrt Ranghohe Kurienbischofe und alle Nuntii werden zu Titularerzbischofen ernannt Einzelne exemte und Suffragandiozesen haben den Ehrenrang Erzdiozese erhalten z B Strassburg und auch einzelne Bischofe anderer Diozesen erhalten den Ehrentitel Erzbischof z B Josef Stimpfle Dabei sind als gangige Praxis vor allem zwei Dinge zu beobachten Kurienerzbischofe die auf einen einfachen Bischofssitz versetzt werden behalten stets ihren Titel z B Johannes Dyba Und bei Zirkumskriptionsveranderungen werden zwar Metropolitansitze aufgehoben oder verschoben die so degradierten Bistumer aber ausnahmslos dadurch entschadigt dass sie weiterhin im Range einer Erzdiozese verbleiben z B Aix et Arles Dennoch werden die Begriffe Erzbischof und Metropolit wenigstens in Deutschland weiterhin landlaufig als Synonyme verwendet Vor diesem Hintergrund ist es als Kuriosum zu werten dass die Erzbischofe von Udine und Izmir als Metropoliten ohne Suffragane aufgefuhrt werden Dennoch sind Erzbischofe ohne Metropolitansitz weiterhin sowohl grundsatzlich wie zahlenmassig die Ausnahme Pierbattista Pizzaballa Patriarch von Jerusalem 2016 Manche romisch katholische Bischofe tragen den Ehrentitel eines Patriarchen Venedig Lissabon Ostindien andere sind Patriarchen im Sinne einer eigenen Jurisdiktion uber ihr Patriarchat Unierte Ostkirchen und Jerusalem verbunden mit besonderen Vorrechten Bis 2005 gehorte der Titel Patriarch des Abendlandes auch Patriarch des Westens zu den Titeln des Papstes und kennzeichnete den Papst als Patriarchen mit der Jurisdiktion uber die Westkirche Kardinal Hauptartikel Kardinal und Kardinalskollegium Die Kardinale werden vom Papst ernannt Kardinale gelten als papstliche Berater Sie bekleiden innerhalb der Kurie der katholischen Kirche ein hohes Amt oder sind Diozesanbischofe wichtiger Diozesen oder Patriarchate Die Mitglieder des Kardinalskollegiums die junger als 80 Jahre sind wahlen nach dem Tod oder dem Rucktritt des Amtsinhabers einen neuen Papst In der Regel ist ein Kardinal vor seiner Ernennung bereits zum Bischof geweiht ansonsten hat dies gemass Kirchenrecht nach der Ernennung zu geschehen Im Einzelfall z B bei hohem Alter kann der Papst davon dispensieren so geschehen bei Leo Kardinal Scheffczyk Karl Josef Kardinal Becker SJ und zuletzt im November 2020 bei Raniero Cantalamessa OFMCap Davon abgesehen hat die Kardinalswurde nichts mit dem Amt des Bischofs zu tun Lediglich die Kardinalbischofe sind historisch aus bischoflichen Amtern hervorgegangen namlich aus den Suffraganen des Papstes Die Kardinalpriester und diakone fuhren sich dagegen nicht auf Bischofsamter sondern auf die der romischen Stadtpfarrer und diakone zuruck bei der ursprunglich den Kardinalbischofen zustehenden Papstwahl hatten diese Klassen zunachst ein Beratungsrecht und erhielten 1059 dann ein Stimmrecht Papst Hauptartikel Papst Der Papst ist der Bischof von Rom Die Kirche ist der Ansicht dass dem heiligen Petrus dem ersten Bischof von Rom als einzigem unter den Aposteln eine Fuhrungsrolle verliehen wurde die dem Papst in seiner Nachfolge das Recht gibt die Kirche gemeinsam mit den Bischofen zu leiten Daher halt die Kirche fur wahr dass der Bischof von Rom als einziger unter den Bischofen die Aufgabe hat fur die ganze Kirche zu sprechen andere Bischofe zu ernennen Papstliche Verlautbarungen die den Anforderungen des Dekrets uber die papstliche Unfehlbarkeit des Ersten Vatikanischen Konzils entsprechen sind unfehlbar sie bringen darin den ubernaturlichen vom Geist der Wahrheit geweckten und genahrten Glaubenssinn des ganzen Volkes Gottes zum Ausdruck in dem sich von den Bischofen bis zu den letzten glaubigen Laien eine allgemeine Ubereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten aussert Zur Verwaltung der Weltkirche steht dem Papst die romische Kurie zur Seite Seine wichtigsten Mitarbeiter stehen im Rang eines Kardinals Kurienkardinal oder Titularbischofs Erzbischof oder Bischof Positionen und Titel Bischofe konnen in der katholischen Kirche bestimmte Aufgaben wahrnehmen oder sich in unterschiedlichen Stadien des Amtes befinden darunter die folgenden Ernannter Bischof Ernannter Bischof wird der Priester genannt der zum Bischof ernannt wurde aber noch nicht geweiht ist Suffraganbischof Hauptartikel Suffraganbischof Ein Suffraganbischof leitet eine von der Metropolitan Erzdiozese verschiedene Diozese innerhalb derselben Kirchenprovinz Titularbischof Hauptartikel Titularbischof Ein Titularbischof oder Titularerzbischof ist ein Bischof der nicht Bischof einer Diozese ist Sofern er nicht seit 1970 Koadjutor oder emeritiert ist ist er einem Titularsitz zugewiesen der in der Regel der Name einer Stadt oder eines Gebiets ist das fruher Sitz einer Diozese war dessen Bischofssitz aber nicht mehr als solcher fungiert Titularbischofe sind oft als Weihbischofe als Beamte in der Romischen Kurie in den Patriarchalkurien der Ostkirchen als papstliche diplomatische Gesandte oder als Leiter bestimmter missionarischer vordiozesaner Gerichtsbarkeiten insbesondere als apostolischer Vikar der ab 2019 keinen Titularsitz mehr erhalt tatig Seit 1970 tragt ein Koadjutor Bischof oder Erzbischof den Titel des ihm zugewiesenen Sitzes und ein emeritierter Bischof oder Erzbischof tragt den Titel seines letzten Amtssitzes Weihbischof Hauptartikel Weihbischof Ein Weihbischof ist ein hauptamtlicher Assistent des Diozesanbischofs Weihbischofe sind Titularbischofe ohne Sukzessionsrecht die dem Diozesanbischof in vielfaltiger Weise zur Seite stehen und haufig zu Generalvikaren oder Bischofsvikaren der Diozese in der sie tatig sind ernannt werden Cann 403 1 406 CIC Koadjutor Hauptartikel Koadjutor Ein Koadjutor ist ein Bischof der mit nahezu gleicher Autoritat wie der Diozesanbischof ausgestattet ist er hat besondere Befugnisse und das Recht die Nachfolge des amtierenden Diozesanbischofs anzutreten Cann 403 3 CIC Die Ernennung von Koadjutoren wird als Mittel zur Gewahrleistung der Kontinuitat der Kirchenleitung angesehen Bis in die jungere Zeit bestand noch die Moglichkeit dass ein Koadjutor Bischof nicht das Recht auf Nachfolge hat Emeritierter Bischof Hauptartikel Emeritierter Bischof Wenn ein Diozesanbischof oder Weihbischof in den Ruhestand tritt erhalt er den Ehrentitel Emeritus des letzten Sitzes dem er gedient hat d h Erzbischof emeritus Bischof emeritus oder Weihbischof emeritus des Sitzes Emeritus wird nicht fur einen Titularsitz verwendet kann aber fur einen Bischof verwendet werden der auf einen nicht diozesanen Posten versetzt wurde ohne tatsachlich im Ruhestand zu sein So ist zum Beispiel Kardinal Luis Antonio Tagle der zum Prafekten der Kongregation fur die Evangelisierung der Volker ernannt wurde emeritierter Erzbischof von Manila Traditionell wurden Bischofe auf Lebenszeit ernannt Wenn der seltene Fall eines Rucktritts eintrat wurde dem Bischof ein Titularsitz zugewiesen Der regelmassige Status eines emeritierten Bischofs kam nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil auf als die Bischofe zunachst ermutigt und dann aufgefordert wurden mit 75 Jahren ihren Rucktritt einzureichen 1970 verfugte Papst Paul VI dass Diozesanbischofe die ihr Amt niederlegen nicht mehr auf einen Titularsitz versetzt werden sondern weiterhin mit dem Namen des vormaligen Sitzes identifiziert werden Erzbischof Hauptartikel Erzbischof Ein Erzbischof ist das Oberhaupt einer Erzdiozese oder ein Bischof dem ein Titularsitz zugewiesen wurde der eine Erzdiozese ist Metropolit Hauptartikel Metropolit Ein Metropolit ist ein Erzbischof mit einer gewissen Jurisdiktion uber eine Kirchenprovinz in der Praxis bedeutet dies dass er bei Versammlungen den Vorsitz fuhrt und eine Suffragandiozese beaufsichtigt wenn diese keinen Bischof hat Cann 435 436 CIC Im Ostkatholizismus kann ein Metropolit auch das Oberhaupt einer autokephalen Kirche oder einer Kirche sui iuris sein wenn die Zahl der Anhanger dieser Tradition gering ist In der lateinischen Kirche sind Metropoliten immer Erzbischofe in vielen Ostkirchen lautet der Titel Metropolit wobei das Erzbischofsamt davon getrennt sein kann Patriarch Hauptartikel Patriarch und Lateinische Patriarchen des Ostens Der Titel Patriarch wird in der katholischen Kirche entweder fur den Patriarchen einer Ostkirche sui iuris oder fur einen der lateinischen Patriarchen verwendet Der Patriarch einer Ostkirche sui iuris steht einer autonomen Kirche vor wird von der Synode dieser Kirche gewahlt und ubt seine Autoritat innerhalb seines Patriarchalterritoriums und auf Eparchien und Pfarreien ausserhalb seines Territoriums aus In der lateinischen Kirche steht der Ehrentitel Patriarch oberhalb des Erzbischofs der einigen lateinischen Diozesen aus historischen Grunden verliehen wurde Catholicos Hauptartikel Katholikos Einige katholische Ostkirchen bezeichnen ihr Oberhaupt als catholicoi eine historische Bezeichnung fur das Oberhaupt einer Kirche Die armenisch katholische Kirche die chaldaisch katholische Kirche und die syro malankarische katholische Kirche bezeichnen ihre Haupter als solche Grosserzbischof Hauptartikel Grosserzbischof Grosserzbischofe sind die Leiter von bedeutenden erzbischoflichen Ostkirchen Die Autoritat der Grosserzbischofe innerhalb ihrer jeweiligen eigenrechtlichen Kirche ist der eines Patriarchen gleichgestellt aber ihnen fallen weniger zeremonielle Ehren zu und ihre Wahl muss vom Heiligen Stuhl bestatigt werden Primas Hauptartikel Primas Religion In der katholischen Kirche ist ein Primas in der Regel der Bischof der altesten Diozese oder der Hauptstadt einer gegenwartigen oder ehemaligen Nation Der Titel ist ein reiner Ehrentitel Aspekte des AmtesDie Katheda in der Kathedrale von NimesKathedrale und Kathedra Hauptartikel Kathedrale Die Kathedrale einer Diozese ist die Bischofskirche in der der Diozesanbischof Ordinarius residiert Als Haupt und Mutterkirche eines Bistums ist sie der Ort von dessen Kathedra aus der Ortsbischof die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben der Verkundigung des liturgischen Dienstes und der pastoralen Aufsicht wahrnimmt Die Kathedra manchmal auch als Bischofs Thron bezeichnet steht im Altarraum der Kathedrale und ist ausschliesslich fur den Ordinarius reserviert sie symbolisiert dessen geistliche und kirchliche Autoritat Bischoflicher Stuhl Der Bischofliche Stuhl reprasentiert das Amt eines Bischofs und ist sowohl eigenstandiges Rechtssubjekt als auch Vermogenstrager in Deutschland meist als Korperschaft des offentlichen Rechts Neben dem Bischof als Reprasentant gehoren zum bischoflichen Stuhl auch die Verwaltungseinrichtungen der Diozesankurie Wenn ein Bischof stirbt oder aus anderen Grunden sein Amt verlasst ist der bischofliche Stuhl vakant Sedisvakanz Die Bezeichnung Stuhl leitet sich von der Funktion der Kathedra ab ein seit der Antike uberliefertes Symbol der Vollmacht eines offentlichen Amtstragers In der Alten Kirche wurde synonym die Bezeichnung heiliger Stuhl fur jeden Bischofssitz verwendet Erst spater hat sie sich auf den besonders bedeutsamen bischoflichen Stuhl des Bistums Rom fokussiert und wird seit dem 19 Jahrhundert nahezu ausschliesslich auf diesen bezogen Einzige bekannte Ausnahme ist der bis heute auch von Rom anerkannte Ehrentitel des erz bischoflichen Stuhles von Mainz als Heiliger Stuhl von Mainz Der Heilige Stuhl bildet als nichtstaatliche souverane Macht ein eigenes Volkerrechtssubjekt und vertritt in internationalen Beziehungen den Staat Vatikanstadt und die ganze romisch katholische Kirche Insignien und Kleidung Bischof Gerhard Ludwig Muller mit Mitra Bischofsstab Brustkreuz und Ring 2006Siehe auch Liturgisches Gewand Romisch katholische Kirche Lateinische Kirche Die sogenannten Pontifikalien eines Bischofs sind Mitra Stab Verdeutlichung der Hirtenaufgabe Bischofsring bzw Fischerring des Bischofs von Rom und Brustkreuz Pektorale Des Weiteren kommen hierzu die nur noch selten verwendeten Pontifikalschuhe und Pontifikalhandschuhe sowie die unter dem Messgewand getragene Dalmatik beim Bischof spricht man von Pontifikaldalmatik die eigentliche Kleidung des Diakons welche die sakramentale Vollmacht des Bischofs symbolisieren soll Einige dieser Insignien finden sich auch bei nichtbischoflichen Amtstragern mit besonderer Jurisdiktion wie zum Beispiel bei Abten Diese sind jedoch nicht berechtigt Pontifikalschuhe handschuhe oder dalmatiken zu verwenden Metropoliten tragen zusatzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium das ihnen vom Papst verliehen wird Ausserdem sind die Erzbischofe von Paderborn und Krakau sowie die Bischofe von Eichstatt und Toul Nancy berechtigt zusatzlich das Rationale zu tragen Innerhalb seiner eigenen Diozese kann ein Bischof der lateinischen Kirche bischofliche Gewander und Insignien verwenden darf dies aber in einer anderen Diozese nur mit der mutmasslichen Zustimmung des zustandigen Ordinarius tun Die Kardinale Walter Kasper und Godfried Danneels in Chorkleidung Brugge 2008 Die Alltagskleidung der Bischofe der lateinischen Kirche kann aus einer schwarzen oder in den tropischen Landern weissen Soutane mit violetter Knopfleiste sowie einem Brustkreuz und einem Bischofsring bestehen In der Instruktion uber die Kleidung der Pralaten von 1969 heisst es dass die gewohnliche Kleidung stattdessen eine einfache Soutane ohne farbige Verzierungen sein kann Die Chorkleidung eines Bischofs der lateinischen Kirche die bei der Teilnahme an liturgischen Feiern getragen wird besteht aus der violetten Soutane Rochett dem violetten Pileolus dem violetten Birett und dem Brustkreuz Bei Kardinalen sind Soutane Pileolus und Birett rot Die cappa magna kann getragen werden allerdings nur innerhalb der eigenen Diozese und bei besonders feierlichen Anlassen Mitra Pileolus und Stola werden im Allgemeinen von Bischofen getragen wenn sie liturgischen Funktionen vorstehen Bei anderen liturgischen Handlungen als der Messe tragt der Bischof in der Regel den Chormantel Innerhalb seiner eigenen Diozese und bei feierlichen Zelebrationen in anderen Diozesen mit Zustimmung des Ortsordinarius tragt er auch dort den Bischofsstab Bei der Feier der Messe tragt der Bischof wie ein Priester das Messgewand Das Caeremoniale Episcoporum empfiehlt schreibt aber nicht vor dass der Bischof bei feierlichen Anlassen unter dem Messgewand auch eine Dalmatik tragt die immer weiss sein kann insbesondere wenn er das Weihesakrament spendet einen Abt oder eine Abtissin segnet und eine Kirche oder einen Altar weiht Das Caeremoniale Episcoporum erwahnt nicht mehr die Pontifikalhandschuhe sandalen liturgischen Strumpfe und das Manipel Byzantinischer katholischer Ritus Da die Bischofe in der byzantinischen Kirche traditionell Monche sind ist ihre Alltagskleidung die Monchskutte mit einer Panagia und je nach Rang auch ein Brustkreuz und eine zweite Panagia Bei der Teilnahme an liturgischen Feiern bei denen er nicht zelebriert kann ein Bischof eine Mantya eine Panagia und ein Enkolpion tragen wenn er Patriarch oder Metropolit ist Ausserdem tragt er einen Hirtenstab in Form eines Spazierstocks mit einem Knauf an der Spitze Im byzantinischen Ritus gibt es keinen bischoflichen Ring Bei der Teilnahme an der Gottlichen Liturgie tragt der Bischof den Sakkos die kaiserliche Dalmatik das Omophorion die Epigonation und die Mitra im byzantinischen Stil die auf der geschlossenen Kaiserkrone des spaten byzantinischen Reiches basiert und die Form einer bauchigen vollstandig geschlossenen Krone hat Sie kann bestickt und reich mit Juwelen verziert sein und ist mit vier Ikonen versehen Christus die Theotokos Johannes der Taufer und das Kreuz Diese Mitren sind in der Regel aus Gold konnen aber auch in anderen liturgischen Farben gehalten sein Die Mitra wird von einem aufrecht stehenden Kreuz aus Metall gekront Ausserdem tragt der Bischof einen Bischofsstab nach dem Stil des jeweiligen Ritus Wenn er anderen Gottesdiensten vorsteht kann er weniger Gewander tragen aber auch eine Mantra es sei denn er tragt ein Sticharion Wappen und Wahlspruch Wappen eines romisch katholischen Bischofs erkennbar am grunen Bischofshut galero mit zwolf seitlich herabhangenden Quasten fiocchi sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten bischoflichen Kreuz Seit dem 13 Jahrhundert kamen Wappen fur Kleriker in Gebrauch von Papst Bonifatius VIII 1294 1303 ist das erste Papstwappen nachweisbar Das Wappenwesen war damals bereits im Adel ublich Heute spielen sie eine untergeordnete Rolle aber in der Regel ubernehmen neuernannte Bischofe diese Tradition Ein Bischof ist bei der Auswahl der dargestellten Figuren und Symbole Tiere Pflanzen Zeichen und Gegenstande im Rahmen der Regeln der kirchlichen Heraldik frei Die Gestaltung sagt haufig etwas uber das Bistum des wappenfuhrenden Bischofs und dessen Geschichte sowie uber die Herkunft des Bischofs und seinen Werdegang aus Meist wird das Wappen der eigenen Diozese in bestimmten Feldern zubernommen Die heraldischen Nebenstucke die den Wappenschild umgeben bringen eine Art Rangordnung zum Ausdruck Uber dem Schild steht der Galero ein breitkrempiger Klerikerhut von dem auf beiden Seiten Quasten in einer bestimmten Anzahl herunterhangen Der Galero ist bei einem Kardinal rot und hat 15 Quasten auf jeder Seite bei einem Diozesanbischof grun mit jeweils sechs Quasten Hinter dem Schild wird ein Kreuzstab gefuhrt der anzeigt ob der jeweilige Oberhirte Bischof oder Erzbischof ist Mit dem Wappen verbunden ist ein Wahlspruch den der Bischof frei wahlt und mit dem er eine Aussage uber das Programm seiner Amtszeit machen will Es ist in der Regel ein Bibelzitat oder ein Wort eines Kirchenlehrers Beispiele Gaudete semper Dominus prope Freut euch allezeit der Herr ist nahe Phil 4 4 5 EU EU Heiner Koch Berlin Appropinquavit Regnum Dei Das Reich Gottes ist nahegekommen Lk 10 9 EU Peter Kohlgraf Mainz Adiutores gaudii vestri Gehilfen zu eurer Freude 2 Kor 1 24 EU Heiner Wilmer Hildesheim Ubi spiritus domini ibi libertas Wo der Geist des Herrn wirkt herrscht dort ist Freiheit 2 Kor 3 17 EU Reinhard Marx Munchen Vigilate et orate Wachet und betet Mt 26 41 EU Gerhard Feige Erfurt Anrede Die standesgemasse Anrede eines Bischofs ist Exzellenz Hochwurdigster Herr oder Herr Bischof fur einen Erzbischof entsprechend Herr Erzbischof Bis in die erste Halfte des 20 Jahrhunderts war daruber hinaus die Anrede Euer Bischofliche Gnaden verbreitet die im Schriftverkehr mit Ew Bischofliche Gnaden abgekurzt werden konnte Die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet Euer Eminenz oder Herr Kardinal Siehe auch Anrede Religion Besoldung in Deutschland Die Hohe der Bischofsbesoldung orientiert sich an der Beamtenbesoldung fur leitende Positionen des hoheren Verwaltungsdienstes der Besoldungsordnung B Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Diozesen Erzbischofe werden maximal nach Besoldungsgruppe B 11 bezahlt dies entspricht einem Brutto Monatseinkommen von etwa 12 000 Euro Die Diozesanbischofe von Freiburg Erzbischof und von Rottenburg Stuttgart werden nach B 8 besoldet die Weihbischofe des Erzbistums Freiburg werden nach B 4 bzw B 6 besoldet die Weihbischofe des Bistums Rottenburg Stuttgart nur nach B 2 B 3 Der Diozesanbischof von Speyer ist in B 7 eingewiesen sein Weihbischof in B 4 Der Erzbischof von Munchen Freising wird etwa nach B 10 bezahlt der Erzbischof von Bamberg nach B 9 und die ubrigen funf bayerischen Diozesanbischofe nach B 6 In kleineren Diozesen richtet sich die Bezahlung des Bischofs nach B 2 bis B 6 insbesondere in den neuen Bundeslandern Die Bezahlung der romisch katholischen und der evangelischen landeskirchlichen Bischofe erfolgt jedoch nicht aus Kirchensteuermitteln sondern durch das jeweilige Bundesland mit Ausnahme Hamburgs und Bremens Allerdings wird den leitenden Geistlichen in der Regel kein unmittelbares Gehalt ausgezahlt sondern Grundlage dieser Zahlungen sind Vertrage aus dem 19 Jahrhundert als im Zuge der Sakularisation Kirchenguter enteignet wurden und zum Ausgleich in den Staatskirchenvertragen Gesamtbetrage fur die jahrlichen Zahlungen vereinbart wurden so genannte Dotationen die der Kirche zur freien Verfugung stehen Fur die Dotationen an die Kirchen wurden im Jahre 2010 insgesamt 459 Millionen Euro in den Haushaltsplanen der Lander veranschlagt Bayern Nach Artikel 10 1a des Bayerischen Konkordats aus dem Jahre 1924 sollen diese Zahlungen ersetzt werden Der Staat wird die erzbischoflichen und bischoflichen Stuhle mit einer Dotation in Gutern und standigen Fonds ausstatten deren jahrliche Reineinkunfte sich bemessen auf der Grundlage jener die im erwahnten Konkordate festgesetzt sind wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist Mithin zahlt der bayerische Staat weiterhin die Reineinkunfte unmittelbar an die Bistumer Die Zahlungen sind Teil der sog Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften Ernennungsverfahren und RucktrittDiozesanbischofe Bei der Vakanz eines Bischofssitzes beginnt das Verfahren zur Ernennung eines Nachfolgers unverzuglich Ein wichtiges Element bei der Auswahl eines Bischofs ist die Liste der Priester sowohl des Diozesan als auch des Ordensklerus die die Bischofe der Kirchenprovinz oder der gesamten Bischofskonferenz ohne Bezug auf einen bestimmten Sitz fur die Ernennung zum Bischof fur geeignet halten Sie sind verpflichtet diese Liste mindestens alle drei Jahre zu erstellen Can 377 2 CIC Hinsichtlich der Ernennung fur einen bestimmten Bischofssitz bittet der papstliche Vertreter apostolischer Nuntius oder Delegat entweder den scheidenden Bischof oder im Falle einer Sedisvakanz den Generalvikar oder Diozesanadministrator einen Bericht uber die Situation und den Bedarf zu erstellen Der papstliche Vertreter ist ausserdem verpflichtet den Metropolitanerzbischof und die anderen Bischofe der Provinz den Vorsitzenden der Bischofskonferenz und zumindest einige Mitglieder des Konsultorenkollegiums und des Domkapitels zu konsultieren Er kann auch andere Kleriker Diozesan oder Ordensleute sowie Laien die sich durch Lebensweisheit auszeichnen zu Rate ziehen Can 377 3 CIC Das Kirchenrecht besteht darauf dass die Konsultierten vertraulich informiert werden und ihre Meinung aussern konnen und verlangt dass sie einzeln und geheim konsultiert werden Der Nuntius entscheidet sich fur eine kurze Liste von drei Kandidaten terna die weiter untersucht werden sollen und holt zu jedem von ihnen Informationen ein Anschliessend ubermittelt er die Liste dem Heiligen Stuhl mit den drei Kandidaten die ihm am geeignetsten erscheinen zusammen mit den Informationen die er uber sie gesammelt hat Die Eigenschaften die ein Kandidat haben muss sind in Can 378 1 CIC aufgefuhrt Er muss nicht nur mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens funf Jahren Priester sein sondern sich auch durch festen Glauben gute Sitten Frommigkeit Seeleneifer Lebensweisheit Klugheit sowie menschliche Tugenden auszeichnen und die anderen fur die Ausubung des betreffenden Amtes erforderlichen Eigenschaften besitzen ausserdem muss er in der Heiligen Schrift der Theologie und dem Kirchenrecht bewandert sein und vorzugsweise in einem dieser Bereiche promoviert haben Die fur die Ernennung zustandige Kongregation der Romischen Kurie pruft die vorgelegten Unterlagen Sie kann alle von ihm vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen und ihn auffordern eine neue Liste zu erstellen oder sie kann ihn bitten weitere Informationen uber eine oder mehrere der bereits vorgestellten Personen zu liefern Wenn sich die Kongregation fur eine Person entschieden hat die ernannt werden soll werden die Liste und die damit verbundenen Schlussfolgerungen dem Papst vorgelegt und er wird gebeten die Ernennung vorzunehmen Wenn er zustimmt wird der papstliche Akt dem Nuntius ubermittelt damit dieser die Zustimmung der Person zu ihrer Ernennung einholt und einen Termin fur die Veroffentlichung festlegt Der ernannte Bischof ist verpflichtet innerhalb von drei Monaten nach Eingang der papstlichen Ernennungsbulle die in der Regel mindestens einen Monat nach der Veroffentlichung erstellt wird die Bischofsweihe zu empfangen Findet die Weihe innerhalb der Diozese statt ubernimmt er das Amt sofort Findet die Weihe an einem anderen Ort statt ist nach der Weihe ein gesonderter Akt erforderlich um das neue Amt in Besitz zu nehmen Can 379 CIC Der Abschluss des Prozesses erfordert viel Zeit und dauert in der Regel mindestens neun Monate gelegentlich sogar bis zu zwei Jahre Weihbischofe Das oben beschriebene Verfahren ist das ubliche Verfahren fur die Ernennung eines Diozesanbischofs Bei der Ernennung eines Weihbischofs wahlt der Diozesanbischof die drei Priester aus die fur die Ernennung vorgeschlagen werden aber der Nuntius hat weiterhin die Aufgabe Informationen und Meinungen uber die Kandidaten einzuholen und die Kongregation kann entweder einen von ihnen auswahlen oder darum bitten dass eine andere Kandidatenliste vorgelegt wird Can 377 4 CIC Besondere Verfahren In einigen Landern entscheidet das Domkapitel oder ein anderes Gremium uber die drei Namen die uber den Nuntius an den Heiligen Stuhl geschickt werden Wenn keiner der drei Kandidaten fur den Heiligen Stuhl akzeptabel ist wird das Kapitel um eine weitere Liste gebeten Der Heilige Stuhl kann die Liste jedoch auch in ihrer Gesamtheit ablehnen und eine Person ernennen die nicht vom Kapitel vorgeschlagen wurde In anderen Fallen wahlt das Domkapitel den Bischof aus einer Dreierliste die ihm vom Heiligen Stuhl vorgelegt wird Das Domkapitel ist an der Wahl der Bischofe von 13 der 27 deutschen Diozesen Aachen Koln Essen Freiburg Fulda Hildesheim Limburg Mainz Munster Osnabruck Paderborn Rottenburg Stuttgart Trier 3 Schweizer Diozesen Basel Chur Sankt Gallen und 1 osterreichischen Salzburg beteiligt Fur die gemass der apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus errichteten Personalordinariate wird der Ordinarius aus Respekt vor der synodalen Tradition des Anglikanismus vom romischen Pontifex aus einer vom Leitungsrat vorgelegten terna von Namen ernannt Erganzende Normen Art 4 1 In der Vergangenheit wurden bei der Ernennung von Bischofen Konigen und anderen zivilen Instanzen Privilegien gewahrt In Ubereinstimmung mit dem Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils legt der Codex des kanonischen Rechts von 1983 fest dass kunftig weltlichen Autoritaten keine Rechte und Privilegien in bezug auf Wahl Nomination Prasentation oder Designation von Bischofen eingeraumt werden Can 377 5 CIC In etwa einem Dutzend Landern hat die zivile Regierung noch das Recht der Konsultation oder sogar der Vorstellung Rucktritt mit 75 Jahren Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil werden Diozesanbischofe und ihnen gleichgestellte Bischofe wenn sie wegen zunehmenden Alters oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage sind ihr Amt zu versehen instandig gebeten von sich aus freiwillig oder auf Einladung der zustandigen Obrigkeit den Verzicht auf ihr Amt anzubieten Das Alter von 75 Jahren wurde vorgeschlagen und von Papst Johannes Paul II gesetzlich festgeschrieben In Canon 401 1 des Codex des kanonischen Rechts von 1983 heisst es Ein Diozesanbischof der das funfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat ist gebeten seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten der nach Abwagung aller Umstande entscheiden wird Am 15 Februar 2018 hat Papst Franziskus die gleiche Regel fur Bischofe die nicht Kardinale sind und an der Romischen Kurie dienen eingefuhrt Zuvor verloren diese mit 75 Jahren automatisch ihr Amt Rezeption in der KunstDer Eichelbischof des Kunstlers Jacques Tilly auf der Domplatte in Koln anlasslich der Fruhjahrskonferenz der Deutschen Bischofskonferenz 2021 Die Grossplastik Eichelbischof 2021 des Kunstlers Jacques Tilly fand grosse mediale Resonanz Zu sehen ist die Gestalt eines Bischofs der als Mitra die Eichel eines Penis tragt Sie soll nach Angaben des Kunstlers die unzureichende Aufarbeitung des sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der romisch katholischen Kirche sowie die negativen Auswirkungen der kirchlichen Sexualmoral im Allgemeinen und der mannlichen Dominanz in der katholischen Kirche im Besonderen zeigen Siehe auchListe der romisch katholischen Bischofe fur Deutschland fur Osterreich fur die Schweiz LiteraturBischof In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 2 Herder Freiburg im Breisgau 1994 Sp 481 492 WeblinksListe der katholischen Bischofe weltweit www catholic hierarchy org en EinzelnachweiseKatechismus der Katholischen Kirche Nr 894 Hermann Josef Pottmeyer Bischof III Systematisch theologisch In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 2 Herder Freiburg im Breisgau 1994 Sp 486 unter Bezug auf Lumen gentium 18 und 24 https www vatican va archive hist councils ii vatican council documents vat ii const 19641121 lumen gentium ge html Nr 21 Katechismus der Katholischen Kirche Nr 1556 Phil Schulze Dieckhoff Das Bischofsamt im Dialog lutherisch katholische Verstandigungen Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien Bonifatius Paderborn 2022 ISBN 978 3 9879000 2 0 S 405 https www vatican va archive hist councils ii vatican council documents vat ii const 19641121 lumen gentium ge html Nr 22 Ordinatio Sacerdotalis 22 Mai 1994 Johannes Paul II Abgerufen am 14 September 2023 Canon 285 3 Abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Zweites Vatikanisches Konzil Dekret Presbyterorum ordinis uber Dienst und Leben der Priester Nr 7 Zweites Vatikanisches Konzil Lumen gentium Nr 20 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 12 September 2023 Canon 966 1 Abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Canons 966 1 amp 976 Abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Canon 763 Abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Canon 764 Abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Codex des Kanonischen Rechtes Can 377 1 Alexander Schwabe Deutsche Bischofskonferenz Hirtenduell in Himmelspforten In Spiegel Online 9 Februar 2008 abgerufen am 12 April 2020 Statistiken der Katholischen Kirche 2019 Lumen Gentium 18 Archiviert vom Original am 6 September 2014 abgerufen am 6 Oktober 2014 englisch Lumen gentium Nr 12 TAGLE Card Luis Antonio Gokim Abgerufen im 1 Januar 1 englisch Frank J Rodimer The Bishop Emeritus Resigned but still ministering In 22 Marz 2010 Abgerufen am 17 Oktober 2018 englisch Frag den Pater Es antwortet Pater Bernd Hagenkord SJ In Radio Vatikan Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 6 November 2013 abgerufen am 12 Februar 2015 Codex des Kanonischen Rechtes Can 390 Instruction on the Dress Titles and Coats of Arms of Cardinals Bishops and Lesser Prelates 28 March 1969 Memento vom 2 Juni 2017 im Internet Archive 14 Caeremoniale Episcoporum 64 Caeremoniale Episcoporum 59 Caeremoniale Episcoporum 56 Roland Muller Kirchliche Heraldik Eine aussagekraftige Tradition im Wandel In katholisch de 10 Juni 2021 abgerufen am 28 Dezember 2023 Gehalter von Klerikern PDF In Gehalter von Klerikern Evangelische und katholische Kirche 8 2004 Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland 12 August 2005 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 24 Marz 2012 abgerufen am 10 Mai 2010 Einzelplan 0 des Haushalts 2010 11 des Erzbistums Freiburg PDF 247 kB 12 Dezember 2009 S 3 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 19 September 2011 abgerufen am 8 August 2010 Priesterbesoldungs und Versorgungsordnung der Diozese Rottenburg Stuttgart PDF 95 kB 29 September 2003 S 10 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 31 Januar 2012 abgerufen am 8 August 2010 Oberhirtliches Verordnungsblatt Amtsblatt fur das Bistum Speyer PDF 25 Marz 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 5 Marz 2012 abgerufen am 8 August 2010 https www gesetze bayern de Content Document BAY 2220 3 UK 1 Florian Kolf Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehalter Memento vom 10 Januar 2018 im Internet Archive Handelsblatt 11 Oktober 2013 Vgl exemplarisch Art 18 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Sachsen Anhalt vom 15 Januar 1998 und Art 14 Wittenberger Vertrag Jagd auf die Kirchenmause htm In Der Spiegel 26 Juli 2010 abgerufen am 15 Februar 2014 Text des Konkordats von 1924 gesetze bayern de abgerufen am 5 Juni 2021 Gesetz zur Ausfuhrung konkordats und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen Bayerns Abgerufen am 5 Juni 2021 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 6 September 2023 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 9 September 2023 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 9 September 2023 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 9 September 2023 Bischofswahl im deutschsprachigen Raum 24 November 2020 abgerufen am 10 September 2023 Erganzende Normen zur Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus Abgerufen am 10 September 2023 CIC 1983 deutsch online Buch 2 Abgerufen am 10 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