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Der Bundespräsident Abkürzung BPr auch BPräs ist das Staatsoberhaupt Art 54 61 GG der Bundesrepublik Deutschland und pro

Deutscher Bundespräsident

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Deutscher Bundespräsident
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Der Bundespräsident (Abkürzung BPr, auch BPräs) ist das Staatsoberhaupt (Art. 54–61 GG) der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.

Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
Logo des Bundespräsidenten
Standarte des Bundespräsidenten
mit dem Bundesadler
Amtierend
Frank-Walter Steinmeier
seit dem 19. März 2017
Bundespräsidialamt
Anrede Herr Bundespräsident (grundsätzlich)
Exzellenz (im internationalen Schriftverkehr)
Amtssitz Schloss Bellevue in Berlin,
Villa Hammerschmidt in Bonn
Amtszeit 5 Jahre
(anschließende Wiederwahl einmalig möglich)
Vorläufer Reichspräsident
Stellvertreter Präsident des Bundesrates
Letzte Wahl 13. Februar 2022
Nächste Wahl 14. Februar 2027
Wahl durch Bundesversammlung
Schaffung des Amtes 24. Mai 1949
Erster Amtsinhaber Theodor Heuss
Gehalt 276.000 EUR jährlich
Website bundespraesident.de
Joachim GauckChristian WulffHorst KöhlerJohannes RauRoman HerzogRichard von WeizsäckerKarl CarstensWalter ScheelGustav HeinemannHeinrich LübkeTheodor Heuss

Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik (Art. 55 GG). Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem Bundespräsidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet, hält sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zurück. Die Regierungsarbeit wird in Deutschland vom Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet (Art. 65 GG). Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundespräsidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt. Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz (Art. 54–61 GG) definiert. Wie der Bundespräsident diese Aufgaben wahrnimmt, entscheidet er grundsätzlich autonom; ihm kommt diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auch bezüglich seiner Meinungsäußerungen.

Neben der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes (Art. 59 Absatz 1 Satz 1 GG) und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundespräsident wichtige Reservevollmachten, die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zuweisen, etwa im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands (Art. 81 GG), bei der Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 I GG), bei der Entscheidung über eine Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage (Art. 68 GG) und bei der Wahl einer Minderheitsregierung (Art. 63 GG). Außerdem erlangt ein Bundesgesetz erst dadurch Rechtskraft, dass der Bundespräsident es unterzeichnet (Art. 82 GG). Bei der Ausfertigung von Bundesgesetzen prüft der Bundespräsident als letztes entscheidendes Glied des Gesetzgebungsverfahrens deren Verfassungsmäßigkeit.

Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden, er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“. Er wird deswegen auch als eine „Gewalt sui generis“ angesehen. Nach Art. 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Körperschaften des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht führen. Deshalb kann er als „neutrale Kraft“ (pouvoir neutre) bezeichnet werden. Der Bundespräsident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch repräsentativ, sinnstiftend und integrativ. Um der Überparteilichkeit des Amtes zu entsprechen, haben traditionell alle Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen lassen.

Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt (vgl. Art. 54 II 1 GG). Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig (vgl. Art. 54 II 2 GG). Eine spätere Wiederwahl ist, auch nach zwei absolvierten Amtszeiten, theoretisch nicht ausgeschlossen, sofern zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war, gilt in der politischen Praxis jedoch als „unrealistisch“. Roman Herzog zufolge steht der Bundespräsident zur Bundesrepublik Deutschland in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis sui generis, ähnlich wie die Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 1 BMinG und daher in keinem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis.

Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.

Zwölfter Amtsinhaber ist seit dem 19. März 2017 Frank-Walter Steinmeier. Er wurde am 12. Februar 2017 für eine erste Amtszeit bis einschließlich 18. März 2022 und am 13. Februar 2022 für eine weitere bis einschließlich 18. März 2027 gewählt.

Geschichtliche Hintergründe

Siehe auch: Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands

Vom Deutschen Bund zum modernen Bundesstaat

Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849 („Paulskirchenverfassung“)

Das erste moderne Staatsoberhaupt für ganz Deutschland war Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich. Die Frankfurter Nationalversammlung wählte ihn am 29. Juni 1848.Am 12. Juli übertrug der Bundestag des Deutschen Bundes ihm seine Befugnisse. Trotz der Niederschlagung der Revolution 1849 haben die Staaten die Legalität und Legitimität seines Amtes nie angezweifelt. Zum 20. Dezember 1849 übertrug er die Geschäfte einer Bundeszentralkommission, die bis zur Wiederherstellung des alten Bundestags amtierte. Der Deutsche Bund selbst, vor und nach der Revolutionszeit, hatte hingegen kein Oberhaupt, sondern nur den Bundestag als oberstes Organ.

Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867 / Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 („Bismarcksche Reichsverfassung“)

Im Norddeutschen Bund von 1867 (seit 1871 unter dem Namen „Deutsches Reich“) war der König von Preußen das Staatsoberhaupt, mit der Bezeichnung Bundespräsidium. Den republikanisch klingenden Ausdruck „Bundespräsident“ hatte man absichtlich vermieden. Mit der neuen Verfassung vom 1. Januar 1871 erhielt der König zusätzlich den Titel „Deutscher Kaiser“. Das Amt auf Bundesebene war verfassungsmäßig stets an das des preußischen Königs gebunden, so dass die preußische Erbfolge automatisch auch für die Nachfolge im Kaiseramt galt. Die übrigen Staaten in Deutschland wie Bayern oder Baden behielten ihre Fürsten.

Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 („Weimarer Reichsverfassung“)

Der monarchische Bundesstaat endete mit der Novemberrevolution 1918, auf welche die Weimarer Nationalversammlung folgte. Sie wählte schon am 11. Februar 1919 Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten, der im Sommer 1919 mit der Weimarer Verfassung bestätigt wurde. Nach Ebert war Paul von Hindenburg von 1925 bis 1934 Reichspräsident, er verstarb im Amt. Hindenburg hatte im Januar 1933 den „Führer“ der NSDAP zum Reichskanzler ernannt, Adolf Hitler. Mit Hindenburgs Unterstützung machten die Nationalsozialisten aus Deutschland eine totalitäre Diktatur. Nach Hindenburgs Tod ließ sich Hitler, per fingierter Volksabstimmung, die Befugnisse des Reichspräsidenten übertragen. In seinem politischen Testament 1945 bestimmte Hitler Karl Dönitz zum Reichspräsidenten. Dönitz und seine Regierungsmitglieder wurden am 23. Mai 1945 im Sonderbereich Mürwik verhaftet und am 9. Juni 1945 von den vier Siegermächten für abgesetzt erklärt.

Vom Reichspräsidenten zum Bundespräsidenten

Weimarer Reichsverfassung

Allerdings ermöglichte das Notverordnungsrecht der Weimarer Reichsverfassung nicht zwangsläufig den Weg in die Präsidialdiktatur: In Art. 48 WRV war die Einrichtung eines noch zu beschließenden Ausführungsgesetzes vorgesehen, das die präsidialen Vollmachten erheblich konkretisieren und einschränken sowie einem möglichen Missbrauch Einhalt hätte gebieten können. Im Weiteren wurde auch die heute weggefallene allgemeine Befugnis des Präsidenten, das Parlament aufzulösen, in der Endphase der Weimarer Republik missbraucht. Noch während der Amtszeit Friedrich Eberts waren die umfangreichen Rechte in einer überwiegend als positiv bezeichneten Weise ausgeübt worden – das Scheitern der jungen Republik war also auch auf eine ungenügende Kontrolle der Verfassungseinhaltung zurückzuführen. Die Wegnahme der beiden wichtigen Rechte war schließlich eine deutliche Entmachtung des Präsidentenamts. Die Wahl und Absetzung des Bundeskanzlers liegt heute fast ausschließlich in der Hand des Bundestages.

Grundgesetz nach dem Schlussbericht des Herrenchiemseer Konvents vom 10.–25. August 1948

Im August 1948 trafen sich Juristen in Bayern. Die westdeutschen Ministerpräsidenten hatten diesem „Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee“ die Aufgabe erteilt, einen Entwurf für einen provisorischen westdeutschen Staat zu erarbeiten. Nicht offiziell, aber de facto wurde dieser Entwurf die Beratungsgrundlage für den Parlamentarischen Rat (1948/1949). Die Experten waren sich nicht einig geworden, ob der neue Staat wieder eine Einzelperson als Staatsoberhaupt haben sollte. Eine Minderheit im Unterausschuss III wollte stattdessen ein „Bundespräsidium“ sehen, das aus dem Bundeskanzler sowie den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bestehen sollte. Man begründete dies mit dem nur provisorischen Charakter des neuen Staates.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

Der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete, folgte dem Vorschlag der Mehrheit, zwar einen Bundespräsidenten vorzusehen, diesem aber relativ wenig Macht mitzugeben. Dies gilt allgemein als eine Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Amt des Reichspräsidenten. Geschaut wurde auf das Notverordnungsrecht, das Recht des Reichspräsidenten, im Notfall mit präsidentiellen Erlassen am gewählten Parlament vorbei zu regieren, und das Recht des Reichspräsidenten, die Regierungsmitglieder in eigener politischer Entscheidung zu ernennen. Man hielt dies für mitursächlich für die politische Krise der Weimarer Republik ab 1930 mit den Präsidialkabinetten unter den Reichskanzlern Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher und schließlich das Abgleiten in die Diktatur unter Hitler. Die SPD-Fraktion sprach sich deshalb und auch angesichts der damals fehlenden Souveränität des deutschen Staates dafür aus, auf die Einrichtung des Amtes eines Bundespräsidenten bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveränität zu verzichten und dessen Funktionen vom Präsidenten des Bundestags wahrnehmen zu lassen.

Stellung des Bundespräsidenten im Grundgesetz

Die geringe machtpolitische Ausstattung des Amtes des Bundespräsidenten im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt allgemein als eine Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Amt des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik. Während der Beratungen des Parlamentarischen Rates herrschte weitgehender Konsens aller Beteiligten, dass dem Präsidenten nicht wieder eine solch überragende Stellung im politischen System zukommen sollte wie seinerzeit dem Reichspräsidenten (insbesondere Paul von Hindenburg).

Parallel zu dieser Schmälerung seiner Befugnisse wurde auch der Wahlmodus für den Präsidenten verändert: Wurde der Reichspräsident noch vom Volk direkt gewählt (1925 und 1932), so wird der Bundespräsident von der nur für diesen Zweck zusammentretenden Bundesversammlung gewählt. Hierdurch wurde die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten indirekter: Er ist nicht mehr unmittelbar vom Souverän gewähltes Organ der politischen Staatsführung. Die Ablehnung einer Direktwahl des Bundespräsidenten wird auch damit begründet, dass sonst ein Missverhältnis zwischen starker demokratischer Legitimation (er wäre dann neben dem Bundestag das einzige direkt gewählte Verfassungsorgan des Bundes, zudem das einzige, das aus einer Person besteht) und geringer politischer Macht einträte.

Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54–56 GG)

Kandidatenauswahl (Art. 54 I GG)

Zum Bundespräsidenten kann gemäß Art. 54 Abs. 1 GG gewählt werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Der bisher jüngste Bundespräsident, Christian Wulff, war bei seiner Wahl 51 Jahre alt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung; dem Vorschlag ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Der Vorschlag ist beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einzureichen (§ 9 Abs. 1 BPräsWahlG).

Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die Parteien, in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den sie sich in der Bundesversammlung entsprechende Zustimmungen erhoffen.

Die Dominanz solcher Überlegungen und Absprachen bei der Kandidatenauswahl führt regelmäßig zu Diskussionen, die Verfassung zu ändern und eine Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk zu ermöglichen. Befürworter argumentieren, eine Direktwahl durch das Volk würde das gesamte Wahlverfahren transparenter machen und Entscheidungen wieder aus politischen Hinterzimmern in das Licht der Öffentlichkeit bringen. Gegner einer Direktwahl meinen, dass ein plebiszitär gewählter Präsident den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie zuwiderlaufen würde und außerdem sein Amt zu wenig Machtbefugnisse habe, um für eine Direktwahl infrage zu kommen.

Unvereinbarkeiten (Inkompatibilität) (Art. 55 GG)

Nach Art. 55 GG darf der Bundespräsident weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Die Regelung soll die Unabhängigkeit und Integrität des Bundespräsidenten steigern und ist damit Ausdruck der Gewaltenteilung in Art. 20 GG. Verletzt der Bundespräsident diese Pflicht, kann eine Sanktion gemäß Art. 61 GG erfolgen. Die Verletzung führt aber nach herrschender Meinung nicht automatisch zu einem Verlust des Amtes.

Die Pflichten des Art. 55 GG beginnen mit dem Amtsantritt und enden mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Bundespräsidenten.

Nach § 22 Europawahlgesetz verliert ein Abgeordneter die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament bei Annahme der Wahl zum Bundespräsidenten.

Bundesversammlung und Ablauf der Wahl (Art. 54 II–VII GG)

→ Hauptartikel: Bundesversammlung (Deutschland) und Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung spiegelt das föderative System der Bundesrepublik Deutschland wider: sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, Art. 54 Abs. 3 des Grundgesetzes. Üblicherweise handelt es sich dabei um Mitglieder der Landesparlamente und Landesregierungen, um Mitglieder der Bundesregierung, sofern sie kein eigenes Bundestagsmandat haben, und um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Schauspieler, Sportler, Künstler oder Vertreter von Spitzenverbänden. Die Mitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, § 7 Satz 3 BPräsWahlG.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt; sie soll in ihren Abläufen die besondere Würde des Amtes unterstreichen. Das schließt eine Personaldebatte aus (Rn. 108 ff; 138, 125 Rn. 25), auch die bloße Vorstellung der Kandidaten (Rn. 109); zulässig ist aber eine Debatte zur Geschäftsordnung (Rn. 112). Bei der Wahl muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinen. Erst wenn dies in zwei Wahlgängen keinem Kandidaten gelingt, reicht in einem dritten die relative Mehrheit aus. Zu einem dritten Wahlgang kam es 1969, als Gustav Heinemann mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, sowie 1994 und 2010, als Roman Herzog bzw. Christian Wulff dann doch noch die absolute Stimmenmehrheit erreichten.

Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist ohne Weiteres möglich. Staatsrechtler sind überwiegend der Meinung, dass die Formulierung „Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig“ in Art. 54 Abs. 2 des Grundgesetzes mehr als zwei Amtszeiten einer Person gestattet, sofern nicht mehr als zwei Amtszeiten unmittelbar aneinander anschließen. „Zulässig ist eine dritte Wahlperiode aber, wenn dazwischen die Amtszeit eines anderen Bundespräsidenten gelegen ist. Dabei ist es sogar gleichgültig, ob dieser eine volle fünfjährige Amtsperiode durchgehalten hat und aus welchen Gründen sich das Amt des Bundespräsidenten ggf. vorzeitig erledigt hat.“ Von den (abgesehen vom derzeitigen Amtsinhaber Steinmeier) bisher vier wiedergewählten Bundespräsidenten stand allerdings keiner je für die Wahl in eine dritte Amtszeit zur Verfügung. Nur zwei von diesen (Heuss und Weizsäcker) absolvierten zwei volle Amtszeiten, die anderen beiden traten vor Ablauf ihrer zweiten Amtszeit zurück: Heinrich Lübke erklärte im Oktober 1968 mit Wirkung zum 1. Juli 1969 (und damit drei Monate vor Ablauf seiner 2. Amtszeit) seinen Rücktritt. Horst Köhler wiederum trat am 30. Mai 2010 ein Jahr nach seiner Wiederwahl und somit vier Jahre vor Ablauf seiner zweiten Amtszeit zurück – im Gegensatz zu Lübke mit sofortiger Wirkung.

Vereidigung (Art. 56 GG)

In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident „bei seinem Amtsantritt“ vom Bundestagspräsidenten (§ 11 BPräsWahlG) wie folgt vereidigt (Art. 56 GG):

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

Die religiöse Beteuerung kann weggelassen werden. Der Amtseid muss aber als solcher geleistet werden; eine „eidesgleiche Bekräftigung“ nach § 64 Bundesbeamtengesetz und § 484 ZPO ist nicht zulässig. Diese Eidespflicht wird als verfassungsmäßig angesehen, da die Übernahme des Amtes des Bundespräsidenten freiwillig und der Eid in der Verfassung selbst vorgesehen sei.

Die vorgeschriebene Eidesleistung des Bundespräsidenten „bei seinem Amtsantritt“ bedeutet nicht, dass der Beginn seiner Amtszeit oder Amtsbefugnisse von der Eidesleistung abhingen (siehe Amtseid#Rechtliche Stellung in Deutschland). „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt“ vielmehr „mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages“ (§ 10 BPräsWahlG). Nach der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1949, als es noch keinen Amtsvorgänger gab, wie auch 2010 und 2012, als Horst Köhler und Christian Wulff ihr Präsidentenamt mit sofortiger Wirkung zur Verfügung gestellt hatten, begann die Amtszeit der Neugewählten mithin bereits mit der Annahme der Wahl, die alle noch in der Bundesversammlung erklärten.

Leistet der Bundespräsident den Amtseid vorsätzlich nicht, können der Bundestag oder der Bundesrat den Bundespräsidenten wegen Verletzung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen (Art. 61 GG).

Wird ein Bundespräsident für eine zweite Amtszeit gewählt, erfolgt für diese üblicherweise keine neuerliche Vereidigung. So wurde es bisher in allen diesen Fällen (1954, 1964, 1989, 2009 und 2022) gehandhabt.

Aufgaben und Befugnisse

Reichspräsident Friedrich Ebert bezeichnete sich selbst als „Hüter der Verfassung“. Unter diesem Ausdruck wurden verschiedentlich Erwartungen an das Amt herangetragen, unter anderem von Carl Schmitt, demzufolge der Reichspräsident aktiv die Rechtsordnung verteidigen solle. In der Bundesrepublik wurde die Bezeichnung für den Bundespräsidenten weitgehend abgelehnt. Allenfalls dem Bundesverfassungsgericht gesteht man eine derartige Rolle zu.

Weiterhin gibt es Stimmen, die im Bundespräsidenten eine „pouvoir neutre“ sehen wollen, die über den Parteien steht. Ebenso wie „Hüter der Verfassung“ verkennt diese Bezeichnung, dass der Bundespräsident zwar parteipolitisch, aber nicht staatspolitisch neutral ist. Die häufige Auffassung, der Bundespräsident sei der oberste Notar oder Staatsnotar der Bundesrepublik, wertet das Amt eher ab und verkennt seine Funktionen. Vielmehr hat der Bundespräsident rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktionen sowie, (großteils) nicht im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt, Repräsentations- und Integrationsfunktionen. Durch seine Handlungen und sein öffentliches Auftreten mache der Bundespräsident „den Staat selbst sichtbar“, er „repräsentiert die Existenz, Legitimität, Legalität und Einheit des Staates“.

Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt unter anderem folgende Aufgaben und Kompetenzen:

II. Der Bund und die Länder:

  • Er ordnet die Staatssymbole an (Art. 22 II GG).

III. Der Bundestag

  • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) (Art. 39 III 3 GG).

V. Der Bundespräsident

  • Er vertritt den Bund völkerrechtlich (Art. 59 I 1 GG).
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter (Art. 59 I 2 GG).
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist (Art. 60 I GG).
  • Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen (Art. 60 II GG).

VI. Die Bundesregierung

  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn (Art. 63 I 1 GG).
  • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl (Art. 63 IV 3 GG) oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages (Art. 68 I GG).
  • Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister (Art. 64 I 1 GG).
  • Er genehmigt die Geschäftsordnung der Bundesregierung (Art. 65 I 4 GG).

VII. Die Gesetzgebung des Bundes

  • Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden (Art. 82 I 1 GG).

X a. Verteidigungsfall

  • Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist (Art. 115a IV 3 GG), und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt (Art. 115a V 1 GG); der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung.

Weiteres

  • Er beruft eine Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein (§ 18 VI Parteiengesetz).
  • Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass.

Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. Im Normalfall bedürfen in der deutschen Verfassungswirklichkeit Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten nach Art. 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung, womit nach herrschender Meinung grundsätzlich alle amtlichen und politisch bedeutsamen Handlungen und Erklärungen gemeint sind. Dies bedeutet, der Bundespräsident kann keine Dekrete oder Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene politische Inhalte durchsetzen.

In bestimmten krisenhaften, im Grundgesetz klar definierten Situationen jedoch, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, wachsen dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht in dieser Hinsicht auch von machtpolitischen „Reservefunktionen“ des Bundespräsidenten.

Staatssymbole und Staatsakte (Art. 22 GG)

Der Bundespräsident ist berechtigt, die Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, die Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts) und deren Verwendung sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge (Art. 22 GG) tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden. Als Hoheitszeichen führt der Bundespräsident – in Fortsetzung der Tradition der Reichspräsidenten der Weimarer Republik – eine Standarte mit einer Abbildung des früheren Reichsadlers, heute Bundesadler genannt. Bei Trauerfeierlichkeiten für einen verstorbenen Bundespräsidenten wird als Sargdecke nach der Staatspraxis der Bundesrepublik die Bundesdienstflagge verwendet, und nicht etwa die Standarte wie für Reichspräsidenten in Weimarer Zeit.

Die deutsche Nationalhymne wurde in Briefwechseln zwischen Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer 1952 beziehungsweise zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl 1991 festgelegt. Die jeweilige Antwort der Bundeskanzler wird im Allgemeinen als Gegenzeichnung zur Verfügung des Bundespräsidenten interpretiert. Diese Deutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass die Briefwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und dadurch einen quasi-offiziellen Charakter erhielten. Problematisch ist diese legere Praxis jedoch bei strafbewehrten Staatssymbolen unter dem Aspekt des Vorbehalts des Gesetzes.

Diese Befugnisse haben keine Grundlage im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer begründet sie daher mit der traditionellen Definitionshoheit von Staatsoberhäuptern über Staatssymbole („Ehrenhoheit“).

Einberufung des Parlaments und Zusammenwirken (Art. 39 GG)

Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident jederzeit die Einberufung des Bundestags verlangen. Es ist zudem üblich, dass der Bundespräsident Bundestagsabgeordnete zu Gesprächen einlädt und das Präsidium des Bundestages sowie Parlamentsausschüsse zu Gesprächen empfängt. Durch derartige Begegnungen bekommt der Bundespräsident Informationen aus erster Hand und kann seinerseits Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Bisweilen nimmt der Bundespräsident selber an den Sitzungen des Bundestages teil, beteiligt sich jedoch üblicherweise nicht an den Debatten.

Parteipolitische Neutralität (Art. 55 GG)

Im Grundgesetz ist eine etwaige parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten nicht festgeschrieben, jedoch ist eine eher überparteiliche Amtsführung Tradition. Daraus folgen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes jedoch keine justiziablen Vorgaben für die Amtsausübung, so dass ein Amtsträger das Amt diesbezüglich auch anders führen könnte.

Völkerrechtliche Vertretung und außenpolitisches Engagement (Art. 59 GG)

Der Bundespräsident vertritt völkerrechtlich die Bundesrepublik Deutschland, Art. 59 Absatz 1 Satz 1 GG. Er beglaubigt deutsche Vertreter (in der Regel durch Akkreditierungsbrief) und empfängt und bestätigt Vertreter Internationaler Organisationen und ausländischer Staaten in Deutschland durch Entgegennahme ihrer Akkreditierung Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Bundesregierung. Für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge stellt der Bundespräsident deutschen Vertretern die erforderliche Vollmacht aus, und wenn diese unterzeichnet sind, verkündet er das Zustimmungs- und Transformationsgesetz und fertigt die Ratifikationsurkunde aus. Damit erklärt die Bundesrepublik im Außenverhältnis, den Vertrag für verbindlich und wirksam anzusehen. Die politische und materielle Entscheidung hierzu treffen allerdings die Bundesregierung und der Bundestag.

Der Bundespräsident unternimmt Staatsbesuche. Aus der zeitlichen Abfolge der besuchten Staaten lesen einige Beobachter einen Hinweis darauf ab, welche außenpolitischen Akzente der jeweilige Präsident voraussichtlich setzen möchte. Waren es anfangs häufig Frankreich und andere westliche Nachbarländer, so ist etwa Bundespräsident Köhler von dieser Regel abgewichen, indem er den ersten offiziellen Staatsbesuch seinem Geburtsland Polen, Deutschlands östlichem Nachbarn, abstattete.

Auflösung des Parlaments (Art. 63, 68 GG)

Dem Bundespräsidenten steht in klar definierten Situationen das verfassungsmäßige Recht zu, den Bundestag aufzulösen:

  • Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat für dieses Amt im dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit erhalten, muss der Bundespräsident innerhalb einer Woche entweder diesen ernennen (Minderheitsregierung) oder den Bundestag auflösen (Art. 63 Abs. 4 GG).
  • Ebenso kann der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen (Art. 68 GG). Dies geschah bisher viermal:
    • 1972 durch Gustav Heinemann
    • 1983 durch Karl Carstens
    • 2005 durch Horst Köhler
    • 2024 durch Frank-Walter Steinmeier

Alle diese Auflösungen wurden von den jeweiligen Kanzlern bzw. Regierungsfraktionen bewusst herbeigeführt, um gewünschte Neuwahlen zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht kam in Entscheidungen zu diesen Fällen zu der Ansicht, dass der Bundespräsident zu prüfen hat, ob der Bundeskanzler tatsächlich nicht mehr das Vertrauen des Bundestages besitzt oder ob dieser die Auflösung missbräuchlich betreiben will.

Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung (Art. 63, 69 GG)

Bundeskanzler (Art. 63 I GG)

Der Bundespräsident schlägt nach Art. 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Entscheidung frei. Üblicherweise wird jedoch der Kandidat vorgeschlagen, der aufgrund der Stärke seiner Fraktion bzw. einer bestehenden oder sich bildenden Koalition mit der im ersten Wahlgang erforderlichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages rechnen kann.

Sollte der Vorschlag im Bundestag keine absolute Mehrheit finden, so kann der Bundestag mit absoluter Mehrheit binnen vierzehn Tagen einen Bundeskanzler wählen, ohne dass dafür ein Vorschlag des Bundespräsidenten erforderlich ist. Gelingt dies nicht, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Erreicht der Gewählte die absolute Mehrheit, so muss der Bundespräsident ihn ernennen. Erreicht der Gewählte nur die einfache Mehrheit, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Siehe auch: Wahlverfahren für den Bundeskanzler

Stellvertreter des Bundeskanzlers (Vizekanzler: Art. 69 I GG)

Ausschließlich Sache des Bundeskanzlers ist nach Art. 69 Abs. 1 GG die Auswahl und Ernennung eines Bundesministers zu seinem Stellvertreter, der in der Umgangssprache auch als Vizekanzler bezeichnet wird. Der Bundespräsident wirkt hieran nicht mit.

Mitglieder der Bundesregierung (Art. 64 GG)

Der Bundespräsident ernennt die vom Bundeskanzler Vorgeschlagenen zu Bundesministern. Inwieweit der Bundespräsident dabei personelle Auswahlkompetenzen besitzt, ist im Grundgesetz nicht geregelt. In der traditionell gelebten Verfassungsrealität hat der Bundespräsident ein formales Prüfungsrecht, also bspw. bezüglich der Frage, ob der Vorgeschlagene den formalen Anforderungen des Amtes entspricht (bspw. ob er Deutscher ist, das Mindestalter erfüllt etc.). Ein weitergehendes materielles oder personelles Prüfungsrecht ist zwar im Grundgesetz keineswegs ausgeschlossen, hat sich aber in der Verfassungswirklichkeit nicht entwickelt. Die heutige Tradition, dass sich der Bundespräsident in die Personalpolitik des Bundeskanzlers nicht einmischt, geht zurück auf ein diesbezügliches Ansinnen von Theodor Heuss, der sich vor der Ernennung der Minister des ersten Kabinetts Adenauer eine Ministerliste vorlegen lassen wollte. Adenauer wies diese Forderung jedoch zurück, Heuss gab nach und etablierte so die seither geübte Vorgehensweise, die auch bei der Entlassung eines Ministers oder Kabinetts angewendet wird.

Rücktritte und geschäftsführende Amtsführung

Der Bundespräsident kann einen Rücktritt des Bundeskanzlers nicht ablehnen; er muss den Kanzler in diesem Fall entlassen. Er muss auch im Falle des erfolgreichen Misstrauensvotums den bisherigen Amtsinhaber entlassen und den neu Gewählten ernennen. Der Bundespräsident kann nach Art. 69 Abs. 3 des Grundgesetzes einen entlassenen Bundeskanzler oder Bundesminister ersuchen, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterzuführen. Er hat dies in aller Regel so gehandhabt. Einzige bedeutende Ausnahme bei einem Bundeskanzler war die Entlassung von Willy Brandt nach dessen Rücktritt 1974. Hier hatte Brandt darum gebeten, nicht mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betraut zu werden. Bundespräsident Gustav Heinemann entsprach diesem Wunsch; somit amtierte der soeben entlassene Vizekanzler Walter Scheel für einige Tage als Bundeskanzler.

Bundeswehr und Verteidigungsfall (Art. 65a GG)

Im Gegensatz zum Reichspräsidenten und der Reichswehr stehen die Streitkräfte des Bundes (Bundeswehr) nicht in einer Jurisdiktion des Bundespräsidenten; die Gefahr eines Staats im Staate war deswegen nie gegeben. Die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr liegt in Friedenszeiten beim Bundesverteidigungsminister. Weder der Bundespräsident noch der Bundeskanzler sind demnach in Friedenszeiten der Oberbefehlshaber der Bundeswehr. Allerdings geht die Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über. Die Feststellung des Verteidigungsfalls, die auf Antrag der Bundesregierung durch den Bundestag bei Zustimmung des Bundesrates erfolgt, bedarf der Verkündung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt (Art. 115a Abs. 3 S. 1 GG). Sobald der Verteidigungsfall verkündet ist, kann der Bundespräsident mit Zustimmung des Bundestages völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalls abgeben.

Arbeitsbeziehungen zur Bundesregierung

Der Bundespräsident selber nimmt nicht an den Kabinettssitzungen der Bundesregierung teil. Am Kabinettstisch sowie im Bundessicherheitsrat ist der Bundespräsident und sein Amt in der Person der Chefin des Bundespräsidialamtes im Rang einer Staatssekretärin repräsentiert. Jedoch empfängt der Bundespräsident in regelmäßigen Abständen den Bundeskanzler, einzelne Minister oder das gesamte Kabinett zu vertraulichen Konsultationen und Empfängen. Der Bundeskanzler informiert den Bundespräsidenten ferner über die laufenden Regierungsgeschäfte durch Übersendung der wesentlichen Unterlagen sowie durch schriftliche und persönliche Berichte über Angelegenheiten von Bedeutung. Auf Auslandsreisen wird der Bundespräsident oft von Fachministern und Staatssekretären der Bundesregierung begleitet. Auch pflegt das Bundespräsidialamt Arbeitsbeziehungen mit dem Bundeskanzleramt und den einzelnen Ministerien.

Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG)

Im Falle einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag ist der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates befugt, aber nicht verpflichtet, den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG zu erklären. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht eingetreten

Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen (Art. 82 GG)

Jedes Parlamentsgesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Bundespräsidenten haben bisher neun Mal, jedes Mal unter großer öffentlicher Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt nicht unterzeichnet. In einigen Fällen monierte der Bundespräsident Fehler im Gesetzgebungsverfahren, in anderen materielle Verstöße gegen das Grundgesetz.

  • Heuss unterschrieb 1951 das Gesetz über die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus rein formalen Gründen nicht, weil keine Zustimmung des Bundesrats vorlag.
  • Im Oktober 1961 verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lübke dem Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel seine Unterschrift. Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
  • Zweimal zeigte Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf: Sowohl für das Ingenieurgesetz (1969) als auch für das Architektengesetz (1970) sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben.
  • Das „Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung“ wurde 1976 von Scheel gestoppt, der die Zustimmung des Bundesrats vermisste.
  • Bundespräsident von Weizsäcker hielt 1991 das „10. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah, für materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht. Dies führte zur Einfügung des Art. 87d Abs. 1 Satz 2 in das Grundgesetz, der es dem Gesetzgeber freistellte, ob er die Luftverkehrsverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich durch von Weizsäcker unterzeichnet.
  • Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht. Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG stand, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.
  • Nach mehrwöchiger Prüfung entschied Frank-Walter Steinmeier im Herbst 2020, dass er das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nicht unterzeichnen werde.

In neun Fällen unterzeichneten Bundespräsidenten zwar Gesetze, verbanden dies jedoch mit einer öffentlichen Erklärung über verfassungsmäßige Bedenken. So verhielten sich u. a. Carstens beim Staatshaftungsgesetz 1981, von Weizsäcker bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung 1994, Herzog beim Atomgesetz 1994, Rau beim Zuwanderungsgesetz 2002, Köhler beim Luftsicherheitsgesetz 2006 und Steinmeier beim Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit 2021.

Formelle Prüfungskompetenz

Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Teile der Rechtswissenschaft sehen dies sogar als Prüfungspflicht. Zwar gab es früher in der Politikwissenschaft unterschiedliche Auffassungen, wie weit das formelle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten reicht. In der aktuellen Praxis und im öffentlichen Selbstverständnis des Bundespräsidialamtes umfasst die formelle Prüfungskompetenz jedoch das ganze Gesetzgebungsverfahren. Die Vertreter der weitestgehenden formellen Prüfungskompetenz wollen auch die Überprüfung der Verwaltungszuständigkeiten vom formellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten erfasst sehen, dies führt beispielsweise dazu, dass der Bundespräsident im Rahmen seiner formellen Prüfungskompetenz auch das Verbot der Aufgabenübertragung des Bundes an Gemeinden und Gemeindeverbände (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 GG) überprüfen darf.

Materielle Prüfungskompetenz

Bei der materiellen Prüfungskompetenz handelt es sich um die Möglichkeit des Bundespräsidenten, ein ihm zur Unterzeichnung vorgelegtes Gesetz auf seine inhaltliche Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen und seine Unterzeichnung von seinem Prüfungsergebnis abhängig zu machen. Unterzeichnet der Bundespräsident nicht, tritt das Gesetz nicht in Kraft (→ Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)). Die materielle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten gehört zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Das Instrument der Blockade eines Gesetzes über den Weg der materiellen Prüfungskompetenz wurde jedoch bislang von den amtierenden Bundespräsidenten stets nur zurückhaltend in seiner de facto Veto-Funktion eingesetzt (→ Liste nicht ausgefertigter Gesetze). In den Politik- und Rechtswissenschaften gibt es bezüglich des Umfangs der Prüfungskompetenz hinsichtlich des materiellen Rechts verschiedene Sichtweisen, in der offiziellen Darstellung des Amtes selbst ist dies jedoch unstrittig.

Konsequenzen

Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande.

Der Politik verbleiben als Möglichkeiten

  • die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
  • die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
  • Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
  • den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden, während die Anklage selbst von zwei Dritteln der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder erhoben werden muss (Art. 61 Abs. 1 GG).

Ernennung einer ständigen Wahlkreiskommission (§ 3 II BWahlG)

Der Bundespräsident ernennt eine ständige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern.(§ 3 II [Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung] Bundeswahlgesetz). Die Wahlkreiskommission ist ein parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium, das für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl maßgebliche Vorarbeit leistet. Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.

Karitatives Engagement

Der Bundespräsident übernimmt eine Reihe von Schirmherrschaften über von ihm persönlich für sinnvoll erachtete Projekte, falls diese eine positive Wirkung für Deutschland entfalten. Auch wenn der Bundespräsident nicht an die Übernahme von Schirmherrschaften seiner Vorgänger gebunden ist, führt er etliche hiervon weiter, so die Schirmherrschaft über die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Ebenso verleiht der Bundespräsident Preise, darunter den Deutschen Zukunftspreis, und gratuliert zu Jubiläen wie dem 65. Hochzeitstag oder dem 100. Geburtstag. Ebenfalls übernimmt er die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind in einer Familie, wenn die Eltern dies wünschen.

Reden

Der Bundespräsident erzielt einen wesentlichen Teil seiner politischen Wirkung durch Reden, die gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder anstoßen. Als Beispiele hierfür gelten die Weizsäcker-Rede anlässlich des 40. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges 1985 und die so genannte „Ruck-Rede“ von Roman Herzog 1997. Wie kein anderer Politiker ist der Präsident von der Tagespolitik unabhängig und kann so wesentlich freier Themen und Zeitpunkt seiner Äußerungen bestimmen.

Stellvertretung des Bundespräsidenten (Art. 57 GG)

Ein gesondertes Amt des Vizepräsidenten sieht das Grundgesetz nicht vor. Art. 57 GG bestimmt lediglich: „Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen“. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bundespräsident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfähig ist. Häufig kommt es auch zu einer teilweisen Vertretung, etwa wenn der Bundespräsident auf Staatsbesuch ist und dabei seinen (außenpolitischen) Verpflichtungen nachkommt, andererseits aber ein Gesetz unterschrieben werden muss. Das Gesetz wird dann regelmäßig „für den Bundespräsidenten“ vom (nicht weisungsabhängigen) Bundesratspräsidenten unterzeichnet.

Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss am 12. September 1949 fungierte der am 7. September 1949 gewählte erste Bundesratspräsident Karl Arnold für 5 Tage, bis zu seiner Amtseinführung als kommissarisches Staatsoberhaupt. Zuvor war das Amt nicht besetzt.

Durch den Rücktritt Horst Köhlers vom Amt des Bundespräsidenten am 31. Mai 2010 erhielt das Vertretungsrecht abermals größere Bedeutung. Bis zur Wahl des Nachfolgers Christian Wulff am 30. Juni 2010 führte Bundesratspräsident Jens Böhrnsen die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten weiter. Am 17. Februar 2012, als Christian Wulff zurücktrat, übernahm Bundesratspräsident Horst Seehofer die Geschäfte des Bundespräsidenten, bis das Amt durch die Wahl Joachim Gaucks am 18. März 2012 neu besetzt wurde.

Ende der Amtszeit (Art. 54, 61 GG)

Der Bundespräsident wird traditionell mit einem Großen Zapfenstreich aus seinem Amt verabschiedet. Bisher lehnte dies nur Heinemann ab.

Die Amtszeit endet vorzeitig, wenn der Bundespräsident

  • stirbt,
  • zurücktritt (Demissionserklärung Heinrich Lübkes vom 14. Oktober 1968 zum Ablauf des 30. Juni 1969, Rücktritt Horst Köhlers am 31. Mai 2010 und Christian Wulffs am 17. Februar 2012),
  • seine Wählbarkeit verliert, indem er
    • die deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt oder
    • das (aktive bzw. passive) Wahlrecht durch Richterspruch verliert, oder
  • nach Art. 61 GG seines Amtes enthoben wird (Abschnitt Juristischer Sonderstatus und Möglichkeit der Amtsenthebung).

In diesem Fall tritt die Bundesversammlung nach Art. 54 Abs. 4 Satz 1 GG spätestens 30 Tage nach der Erledigung des Amtes zusammen und wählt einen Bundespräsidenten, dessen Amtszeit unmittelbar nach der Annahme der Wahl beginnt. Bis zur Neuwahl übt der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten nach Art. 57 GG aus.

Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundespräsidenten nach Art. 115h GG verlängern. Die Amtszeit des Bundespräsidenten oder die Wahrnehmung der Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates im Vertretungsfall enden in diesem Falle neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Amtssitz und Hoheitszeichen

Amtssitz

Erster Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin-Tiergarten, zweiter Amtssitz die Villa Hammerschmidt in Bonn-Gronau. Das 1998 eingeweihte Bundespräsidialamt – wegen seiner Form auch „Präsidentenei“ genannt – befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schloss Bellevue.

Nach der Gründung der Bundesrepublik gab es zunächst nur den Amtssitz in Bonn; 1956 wurde das Schloss Bellevue zum zweiten Amtssitz erklärt. Bevor der erste Bundespräsident Theodor Heuss Ende 1950 die Villa Hammerschmidt bezog, war 1949/1950 die spätere sowjetische Botschaft auf der Bad Godesberger Viktorshöhe der Amtssitz.

Amtswohnung

Nach dem letzten größeren Umbau von Schloss Bellevue steht dort keine Privatwohnung mehr für den Bundespräsidenten zur Verfügung. Stattdessen kann er als Amtswohnung die Villa Wurmbach in der Pücklerstraße (Berlin-Dahlem) nutzen.

Die Villa Wurmbach ist umschlossen von jenem Areal, auf dem die gemeinsame Zentrale von Ahnenerbe und Institut für Wehrwissenschaftliche Zweckforschung ihre Arbeit und ihre Verbrechen steuerten. Die Villa selbst, bis Februar 1933 im Besitz von Hugo Heymann, wurde unter dubiosen Umständen arisiert und in einem bemerkenswerten Verfahren nach Kriegsende nicht restituiert.

Standarte und Amtsinsignie

Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein rotgerändertes, goldfarbenes Quadrat, in dem sich der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, befindet. Das Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte ist wie 1:12. Wenn der Bundespräsident in Berlin verweilt oder abwesend ist, ohne am Aufenthaltsort eine offizielle Residenz (etwa bei einem Staatsbesuch) einzurichten, ist der Stander am Schloss Bellevue gesetzt, andernfalls nicht. Die Standarte des Bundespräsidenten wurde schon für den Reichspräsidenten bis 1933 verwendet.

Der Bundespräsident trägt als Amtsinsignie die höchste Klasse des Bundesverdienstkreuzes, die Sonderstufe des Großkreuzes. Der Bundespräsident ist der einzige Träger des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, dem dieser nicht verliehen wird, sondern der ihn kraft Amtes trägt. Der Sonderstatus als Staatsoberhaupt ergibt sich nach Herzog aus althergebrachten Begriffen des Ordensrechts, aufgrund deren er wahrscheinlich als „Ordensherr“ oder als „Großmeister“ zu bezeichnen wäre, welche jedoch als überholt gelten. Der förmlich-feierliche Akt, wie der Bundespräsident in den Besitz der Ordensinsignien – „Sonderstufe zum Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ kommen soll, hat in der Geschichte Schwierigkeiten bereitet. Laut Protokoll fand in den ersten Jahren der Bundesrepublik der neue Bundespräsident die Insignien einfach auf dem Schreibtisch seines Amtszimmers vor. Heute werden ihm diese vom Präsidenten des Bundestages im Rahmen eines kleinen feierlichen Empfanges übergeben, zu dem sich die Verfassungsorgane ohnehin vor der feierlichen Eidesleistung nach Art. 56 zusammenfinden.

Ein Dienstwagen des Bundespräsidenten (Stand 2009)
Das Sonderkennzeichen

Reisemittel und Kennzeichen

Dem Bundespräsidenten stehen für die Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte verschiedene Reisemittel zur Verfügung. Der Dienstwagen des Bundespräsidenten ist eine gepanzerte Limousine aus der Oberklasse eines in der Regel deutschen Herstellers. Er hat das amtliche Sonderkennzeichen „0 – 1“. Im offiziellen Einsatz wird die Standarte des Bundespräsidenten am rechten Kotflügel gesetzt. Der Wagen wird stets von einem Beamten des Bundeskriminalamts (Personenschützer) mit Sonderqualifizierung im Führen von besonders schweren und gepanzerten Fahrzeugen unter besonderen Bedingungen gesteuert.

Für weitere Reisen nutzt der Bundespräsident die Flugzeuge und Hubschrauber der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung oder Hubschrauber der Bundespolizei.

Juristischer Sonderstatus und Möglichkeit der Amtsenthebung

Privilegien im Straf- und Zivilrecht

Wenn der Bundespräsident als Zeuge in einem Verfahren aussagen soll, muss er in seiner Wohnung vernommen werden. Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen. Das Protokoll über seine gerichtliche Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen. Dies ergibt sich für den Zivilprozess aus § 375 Abs. 2 ZPO und für den Strafprozess aus § 49 StPO. Der Bundespräsident kann weiterhin das Zeugnis verweigern, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde, vgl. § 54 Abs. 3 StPO.

Wer sich wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) strafbar macht, wird strafrechtlich verfolgt, wenn der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt. Eine Nötigung des Bundespräsidenten (§ 106 StGB) wird auch ohne dessen Einverständnis verfolgt.

Während seiner Amtszeit genießt der Bundespräsident strafrechtliche Immunität, die auf staatsanwaltschaftlichen Antrag hin vom Bundestag mit Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden kann. Der Bundespräsident kann nicht abgewählt werden. Die einzige Möglichkeit, ihn seines Amtes zu entheben, ist die Präsidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 61 GG.

Präsidentenanklage

→ Hauptartikel: Präsidentenanklage

Die Präsidentenanklage kann gemäß dem Grundgesetz auf Antrag „von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates“ durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die Anklage gegen den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes wird durch Einreichung einer Anklageschrift beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Anklage kann nur binnen drei Monaten, nachdem der ihr zugrunde liegende Sachverhalt der antragsberechtigten Körperschaft bekannt geworden ist, erhoben werden. Die Anklageschrift muss die Handlung oder Unterlassung, derentwegen die Anklage erhoben wird, die Beweismittel und die Bestimmung der Verfassung oder des Gesetzes, die verletzt sein soll, bezeichnen. Sie muss die Feststellung enthalten, dass der Beschluss auf Erhebung der Anklage mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates gefasst worden ist. Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des Bundespräsidenten, durch sein Ausscheiden aus dem Amt oder durch Auflösung des Bundestages oder den Ablauf seiner Wahlperiode nicht berührt. Die Anklage kann bis zur Verkündung des Urteils auf Grund eines Beschlusses der antragstellenden Körperschaft zurückgenommen werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages oder der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates. Das Bundesverfassungsgericht kann zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung eine Voruntersuchung anordnen; es muss sie anordnen, wenn der Vertreter der Anklage oder der Bundespräsident sie beantragt. Die Durchführung der Voruntersuchung ist einem Richter des nicht zur Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Senats zu übertragen. Nach Erhebung der Anklage kann das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erklären, dass der Präsident an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung. Zur Verhandlung ist der Bundespräsident zu laden. Dabei ist er darauf hinzuweisen, dass ohne ihn verhandelt wird, wenn er unentschuldigt ausbleibt oder ohne ausreichenden Grund sich vorzeitig entfernt. In der Verhandlung trägt der Beauftragte der antragstellenden Körperschaft zunächst die Anklage vor. Sodann erhält der Bundespräsident Gelegenheit, sich zur Anklage zu erklären. Hierauf findet die Beweiserhebung statt. Zum Schluss wird der Vertreter der Anklage mit seinem Antrag und der Bundespräsident mit seiner Verteidigung gehört. Er hat das letzte Wort. Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil fest, ob der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines genau zu bezeichnenden Bundesgesetzes schuldig ist. Kommt es im Verfahren dann zu dem Schluss, der Bundespräsident habe vorsätzlich gegen das Grundgesetz oder gegen ein Bundesgesetz verstoßen, kann es ihn des Amtes entheben. Im Falle der Verurteilung kann das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten seines Amtes für verlustig erklären. Mit der Verkündung des Urteils tritt der Amtsverlust ein.

Das Instrument der Präsidentenanklage wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie angewandt.

Bezüge

Amtsbezüge

Der Anspruch auf Besoldung ergibt sich dem Grunde nach aus Art. 55 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach darf der Bundespräsident „kein anderes besoldetes Amt“ ausüben, woraus im Umkehrschluss folgt, dass auch sein Amt ein besoldetes ist. Die Höhe der Besoldung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus einer bloßen Erläuterung zu Titel 421 01-011 im Einzelplan 0101 des jährlichen Bundeshaushaltsgesetzes. Damit wird gemäß § 3 der Bundeshaushaltsordnung aber kein Anspruch des Bundespräsidenten begründet, sondern nur das Bundespräsidialamt ermächtigt, die veranschlagten Ausgaben zu leisten. Auf dieser Grundlage erhält der Bundespräsident Amtsbezüge in Höhe von zehn Neunteln der Bezüge des Bundeskanzlers. Diese sind in § 11 Abs. 1 des Bundesministergesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre geregelt. Hinzu tritt freie Amtswohnung mit Ausstattung und Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung) in Höhe von 78.000 Euro, aus dem auch die Löhne des Hauspersonals zu zahlen sind.

Die Amtsbezüge betragen im September 2023 laut Bundeshaushaltsplan 2023 21.666 Euro im Monat.

Ruhebezüge

→ Hauptartikel: Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) vom 17. Juni 1953. Seit 1959 werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder gewöhnlich als Ehrensold auf Lebenszeit weitergezahlt. Das gilt auch bei einem Ausscheiden aus politischen oder gesundheitlichen Gründen vor Ablauf der Amtszeit. Versorgungsbezüge aus einer anderweitigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst werden auf den Ehrensold angerechnet, der sich dann dementsprechend verringert. Ein Aufwandsgeld wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt nicht mehr gezahlt.

Die Amts- und Ruhebezüge des Bundespräsidenten unterliegen der Versteuerung (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Fortdauernde Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben

Nicht um eine Versorgungsregelung handelt es sich bei der fortdauernden Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben, die in der Staatspraxis in unterschiedlichem Umfang auch anderen Amtsinhabern gewährt wird, z. B. ehemaligen Bundeskanzlern und Bundestagspräsidenten. Mangels gesetzlicher Regelung besteht darauf kein Anspruch, sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Werden Leistungen gewährt, können sie nach sachlichen Gesichtspunkten unterschiedlich bemessen werden, z. B. abhängig von der Zeit, die seit dem Ausscheiden verstrichen ist. Dementsprechend sieht der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März 2019 vor, dass die Personalausstattung der Büros zukünftiger ehemaliger Bundespräsidenten nach Ablauf von zehn Jahren um eine Referentenstelle verringert wird. Die fortdauernde Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten umfasst lebenslang ein Büro im Bundespräsidialamt – jedoch nicht in dessen Gebäude – mit Personal, Reisen, Dienstfahrzeugen und Fahrer. Der Bundesrechnungshof hat dies 2018 als „Automatismus der ‚lebenslangen Vollausstattung‘“ bezeichnet und außerdem beanstandet, dass in der Verwaltungspraxis auch rein private Aufwendungen, Aufgaben der Ehefrauen und Unterstützung bei Nebentätigkeiten vom Bund finanziert wurden. Die bislang längste Gewährung einer Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben erstreckte sich über 37 Jahre nach einer fünfjährigen Amtszeit.

Vom Bundespräsidenten verliehene und anerkannte Ehrenzeichen

Als „Repräsentant der Ehrenhoheit des Bundes“ verleiht der Bundespräsident neben dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland folgende Ehrenzeichen:

  • das Silberne Lorbeerblatt für herausragende sportliche Leistungen (von 1978 bis 1993 auch die Silbermedaille für den Behindertensport),
  • das Grubenwehr-Ehrenzeichen für besondere Verdienste um das Grubenrettungswesen,
  • die Zelter-Plakette aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Chorvereinigung,
  • die Pro-Musica-Plakette aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung,
  • die Eichendorff-Plakette aus Anlass des mindestens 100-jährigen Bestehens von Wander- und Gebirgsvereinen,
  • die Sportplakette aus Anlass des 100-jährigen Bestehens von Sportvereinen.

Außerdem gibt es eine Reihe von Ehrenzeichen staatlicher Stellen und nichtstaatlicher Organisationen, die vom Bundespräsidenten offiziell anerkannt sind, nämlich der Orden Pour le Mérite für Wissenschaft und Künste, das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz, die Medaille für Rettung aus Seenot der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, das Ehrenzeichen der Deutschen Verkehrswacht, das Ehrenzeichen des Johanniterordens, die Goethe-Medaille, das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks, das Ehrenzeichen der Bundeswehr, die Einsatzmedaille der Bundeswehr, die Einsatzmedaille Fluthilfe 2002, das Deutsche Sportabzeichen, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes.

Orden und Ehrenzeichen können nur vom Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden. Der Stiftungserlass sowie die Genehmigung sind im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Weitere Zuwendungen des Bundespräsidenten

Im Rahmen der von Theodor Heuss gegründeten Deutschen Künstlerhilfe gewährt der Bundespräsident verdienten oder in Bedrängnis geratenen Künstlern als laufende Zuwendung einen „Ehrensold“ oder lässt ihnen eine einmalige Zuwendung zukommen. Die besondere Verpflichtung des deutschen Staates für kinderreiche Familien bringt der Bundespräsident durch die Übernahme einer Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie zum Ausdruck. Bei besonderen Jubiläen spricht er seine Glückwünsche aus.

Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Nr. Name (Lebensdaten) Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Tage Vollendete Amtszeiten Wahl(en)
Amt vakant 23.05.1949 12.09.1949 112
01 Theodor Heuss (1884–1963) FDP 1 12.09.1949 1 12.09.1959 3653 2 1949/1954
02 Heinrich Lübke (1894–1972) CDU 13.09.1959 30.06.1969 3579 1; in der 2. zurückgetreten 1959/1964
03 Gustav Heinemann (1899–1976) SPD 01.07.1969 30.06.1974 1826 1 1969
04 Walter Scheel (1919–2016) FDP 01.07.1974 30.06.1979 1826 1 1974
05 Karl Carstens (1914–1992) CDU 01.07.1979 30.06.1984 1827 1 1979
06 Richard von Weizsäcker (1920–2015) CDU 01.07.1984 30.06.1994 3652 2 1984/1989
07 Roman Herzog (1934–2017) CDU 01.07.1994 30.06.1999 1826 1 1994
08 Johannes Rau (1931–2006) SPD 01.07.1999 30.06.2004 1827 1 1999
09 Horst Köhler (1943–2025) CDU 01.07.2004 231.05.2010 2 2161 1; in der 2. zurückgetreten 2004/2009
Amt vakant 01.06.2010 29.06.2010 29
10 Christian Wulff (* 1959) CDU [1]30.06.2010 317.02.2012 3 598 zurückgetreten 2010
Amt vakant 18.02.2012 17.03.2012 29
11 Joachim Gauck (* 1940) parteilos 18.03.2012 18.03.2017 1827 1 2012
12 Frank-Walter Steinmeier (* 1956) SPD 19.03.2017 18.03.2027 3046 1; in der 2. amtierend 2017/2022

Theodor Heuss und Richard von Weizsäcker sind die bisher einzigen Bundespräsidenten, die zwei vollständige Amtszeiten absolviert haben.Heinrich Lübke, Horst Köhler und Christian Wulff beendeten durch ihren Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten ihre Amtszeit vorzeitig.

Obwohl bereits mehrere Frauen für das Amt der Bundespräsidentin vorgeschlagen wurden (Bundesversammlungen in Deutschland), wurde das Amt bisher nur von männlichen Personen bekleidet. Die offizielle Anrede für eine weibliche Amtsinhaberin lautet Frau Bundespräsidentin.

Anmerkungen:

1 
Art. 136 Abs. 2 GG bestimmt: „Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu.“ Der Bundesrat war erstmals am 7. September 1949 zusammengetreten und hatte dabei Karl Arnold (CDU) zu seinem Präsidenten gewählt.
2 
Nach dem Rücktritt Horst Köhlers am 31. Mai 2010 bis zum Amtsantritt Wulffs am 30. Juni 2010 nahm der Präsident des Bundesrates, Jens Böhrnsen (SPD), nach Art. 57 GG die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr.
3 
Ab dem Rücktritt Christian Wulffs am 17. Februar 2012 nahm Bundesratspräsident Horst Seehofer (CSU) die Befugnisse des Bundespräsidenten bis zum Amtsantritt Gaucks am 18. März 2012 wahr.

Theodor Heuss (1949–1959)

Theodor Heuss wurde am 12. September 1949 durch die erste Bundesversammlung zum ersten bundesdeutschen Staatsoberhaupt gewählt. Als erster Bundespräsident prägte er das Amt in besonderer Weise. Eine dritte Amtszeit, zu der eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte.

Der Liberale war bereits in der Weimarer Republik von 1924 bis 1928 als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dann, von 1930 bis 1933, in deren Nachfolgepartei, der Deutschen Staatspartei (DStP), Volksvertreter im Reichstag. 1933 stimmte Heuss im Deutschen Reichstag – wegen der informellen Fraktionsdisziplin – dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 zu.

Heinrich Lübke (1959–1969)

Nachdem der damalige Bundeskanzler Adenauer von seiner am 8. April 1959 propagierten Absicht, selbst zu kandidieren, wieder abgerückt war, einigten sich CDU und CSU auf Heinrich Lübke.

Dieser versuchte als Bundespräsident, aktiv die Politik mitzugestalten. Wie sein Amtsvorgänger Heuss wollte er sich eine Ministerliste vorlegen lassen, was Adenauer jedoch auch ihm verweigerte. Beim Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel machte er von seiner Prüfungskompetenz Gebrauch und unterzeichnete es nicht, da es seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz verstieß.

Von seiner Präsidentschaft blieben manche rhetorische Fehlgriffe in Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu fragwürdigen Situationen führten, aber einer fortgeschrittenen Zerebralsklerose zugeschrieben werden konnten. Viele Zitate, die für Irritationen sorgten, waren jedoch, wie der damalige Spiegel-Mitarbeiter Hermann L. Gremliza 40 Jahre später offenbarte, bloße Erfindungen der Redaktion des Nachrichtenmagazins.

Ab 1966 wurde Lübke aus der DDR sowie von bundesdeutschen Medien beschuldigt, als Ingenieur im Dritten Reich an der Planung von KZ-Baracken mitgewirkt zu haben. Als der Ruf nach seinem Rücktritt Anfang 1968 immer lauter wurde, erklärte er am 14. Oktober 1968, seinem 74. Geburtstag, seine regulär erst mit dem 12. September 1969 ablaufende zweite Amtszeit schon mit dem 30. Juni 1969 zu beenden, um das Amt aus dem anstehenden Bundestagswahlkampf 1969 herauszuhalten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Unterlagen zu Lübkes Beteiligung am KZ-Bau, die im Jahr 1967 von der DDR der Weltöffentlichkeit präsentiert wurden und die die Illustrierte Stern zusammen mit einem angezweifelten Gutachten des US-amerikanischen Schriftsachverständigen am 28. Januar 1968 veröffentlicht hatte (die meisten Schriftstücke waren authentisch), vom DDR-Staatssicherheitsdienst manipuliert worden waren.

Gustav Heinemann (1969–1974)

Gustav Heinemann wurde im dritten Wahlgang und ohne absolute Mehrheit der Bundesversammlung ins Amt gewählt und verschiedentlich als unbequemer Mahner und ein im Christentum fest verwurzelter Politiker gewürdigt.

Seine moralischen Überzeugungen, die ihn 1950 aus Protest gegen die Wiederbewaffnung zum Rücktritt als Bundesminister des Innern und zum Austritt aus der CDU geführt hatten, prägten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Er selbst sah sich als „Bürgerpräsident“ und betonte die demokratischen, liberalen Traditionen Deutschlands. In einem Interview sagte er, er wolle lieber ein „Bürgerpräsident“ sein als ein „Staatspräsident“. In diesem Sinne führte er die Tradition ein, zu Neujahrsempfängen auch einfache Bürger einzuladen. Außenpolitisch lagen ihm die Aussöhnung mit den europäischen Nachbarländern und die Förderung des Friedens in Europa am Herzen.

Obwohl ihm die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung 1974 eine Wiederwahl ermöglicht hätten, verzichtete er auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit. Er starb zwei Jahre später.

Walter Scheel (1974–1979)

Der ehemalige stellvertretende Bundeskanzler im Amt des Bundesaußenministers versuchte auch in seinem neuen Amt, politisch mitzuwirken. Dieses Ansinnen scheiterte jedoch auch am entschiedenen Widerstand von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Insbesondere zu Beginn seiner Amtszeit wurde er häufig als überambitioniert eingeschätzt, später allerdings wurde er in der Bevölkerung unerwartet populär und erwarb sich als Redner Respekt.

Scheels bekannte Interpretation des Volksliedes Hoch auf dem gelben Wagen entstand noch vor seiner Präsidentenzeit. Er sang es u. a. als Bundesaußenminister am 6. Dezember 1973 für eine Spendenveranstaltung in der ZDF-Show Drei mal Neun.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung stellte sich Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am 30. Juni 1979 aus dem Amt des Bundespräsidenten.

Karl Carstens (1979–1984)

Karl Carstens war der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik. Carstens’ Kandidatur war zuvor wegen seiner früheren NSDAP-Mitgliedschaft kritisiert worden. Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage Helmut Kohls 1982/1983. Gegen diese Anordnung des Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil allerdings Carstens’ Entscheidung.

Carstens ist auch durch seine Vorliebe für Wanderungen bekannt geworden, auf denen er die Bundesrepublik erwandert hat. Aus Altersgründen verzichtete er auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit und schied damit am 30. Juni 1984 aus dem Amt.

Richard von Weizsäcker (1984–1994)

Richard von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Seine Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 brachte ihm großen internationalen Respekt ein, wurde aber aus konservativen Kreisen auch kritisiert, da er die Interpretation des 8. Mai vom „Tag der Niederlage“ hin zum „Tag der Befreiung“ verschob. Sein Wirken wurde als überparteilich rezipiert, seine teils scharfe Kritik am Parteienstaat kann mit einer persönlichen Distanz zu Helmut Kohl (Bundeskanzler von 1982 bis 1998) erklärt werden.

Bei seiner Wiederwahl (23. Mai 1989) gab es zum einzigen Mal in der bundesdeutschen Geschichte keinen Gegenkandidaten.

1990–1994 war von Weizsäcker der erste Bundespräsident des vereinten Deutschlands.

Roman Herzog (1994–1999)

1993 war zunächst Steffen Heitmann der Wunschkandidat Helmut Kohls und der CDU für das Amt des Bundespräsidenten. Nach kontroversen Äußerungen verzichtete Heitmann auf eine Kandidatur.Roman Herzog wurde stattdessen Kandidat. Im Reichstagsgebäude wählte die 10. Bundesversammlung am 23. Mai 1994 Roman Herzog (CDU) zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Der bis zu seiner Wahl als Präsident des Bundesverfassungsgerichts amtierende Herzog wird besonders als Präsident der Ruck-Rede in Berlin 1997 wahrgenommen. Diese Rede war ein Beispiel seiner Kritik an der politischen Situation in Deutschland. Er begründete damit die Idee der Berliner Rede, die von Bundespräsident Rau fortgeführt wurde. Herzogs Amtszeit war geprägt durch seine Anprangerung von Versäumnissen der Politik in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation. Ein anderes wichtiges Werk von Herzog begann 1997, als er den Deutschen Zukunftspreis ins Leben rief.

Herzog hatte bereits zu Amtsantritt deutlich gemacht, nur für eine Amtszeit amtieren zu wollen. Auch hätten die im Lauf seiner Amtszeit veränderten Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung eine Kandidatur für eine zweite Amtszeit erschwert.

Johannes Rau (1999–2004)

Johannes Rau führte die Berliner Reden fort und hielt sie jedes Jahr erneut. Er sprach in ihr Themen wie die Integration von Ausländern und die Auswirkungen von Gentechnologie, Ökonomismus und Globalisierung an. Er vermied jedoch im Wesentlichen Angriffe auf handelnde Politiker.

Seinen – durchaus nicht nur abwertend gemeinten – Spitznamen „Bruder Johannes“ hatte er jedoch schon wesentlich früher wegen seiner öffentlich gelebten Religiosität respektive seines oft als pastoral empfundenen Habitus erhalten. Andere fanden sein Lebensmotto „Versöhnen statt spalten“, an das er sich auch während seiner Amtszeit zu halten versuchte, für den Inhaber des Bundespräsidentenamtes ideal.

Johannes Rau hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf Deutsch vor dem israelischen Parlament, der Knesset.

Horst Köhler (2004–2010)

Horst Köhler war der erste Bundespräsident, der vor seiner Wahl zum Staatsoberhaupt keine exponierte Rolle in der deutschen Politik gespielt hatte und der erste, der vorzeitig von dem Amt zurücktrat. Da er nicht als Parteipolitiker in Erscheinung getreten war, trauten ihm manche Beobachter größere Unabhängigkeit und Distanz zu. Allerdings war er von 1990 bis 1993 Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Mitglied der Trilateralen Kommission und Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), und bis zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten war er Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF). Auch mischte er sich öffentlich in die Tagespolitik ein. Er bezeichnete die Agenda 2010 als „noch zu wenig weit reichend“ und sprach sich 2004 gegen die von Bundeskanzler Schröder vorgeschlagene Verlegung des Tages der Deutschen Einheit aus. Während der Finanzkrise bezeichnete er in einem Interview im Mai 2008 die internationalen Finanzmärkte als „Monster“.

In seiner Antrittsrede am 1. Juli 2004 sagte Köhler, „dass Deutschland als Land der Ideen vor allem ein Land für Kinder“ werden müsse. Lob, aber noch mehr Kritik zog er sich im September 2004 durch die Aufforderung in einem Interview des Focus zu, unterschiedliche Lebensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern zu akzeptieren und Flexibilität zu zeigen.

Köhlers staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflösung des Deutschen Bundestages im Jahr 2005, nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem Ziel von Neuwahlen im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt hatte. Dagegen klagten, wie im Jahre 1983, Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht, allerdings auch dieses Mal erfolglos. Kritik an seinem Amtsverständnis trug es Köhler ein, dass er zwei im Oktober und Dezember 2006 verabschiedeten Gesetzen, die er für verfassungswidrig hielt, die Ausfertigung verweigerte.

Am 23. Mai 2009 wurde Köhler von der 13. Bundesversammlung für eine zweite Amtszeit im ersten Wahlgang wiedergewählt. Nach Kritik an einer Äußerung Köhlers in einem Interview, dass „im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege“, erklärte Köhler am 31. Mai 2010 in einer Pressekonferenz, die erst zwei Stunden vorher einberufen worden war, seinen Rücktritt mit sofortiger Wirkung. Die Neuwahl des Bundespräsidenten wurde für den 30. Juni 2010 angesetzt.

Christian Wulff (2010–2012)

Christian Wulff wurde am 30. Juni 2010 im dritten Wahlgang gewählt. Seine Amtszeit begann, da das Amt seit dem Rücktritt Horst Köhlers vakant war, sofort mit der Annahme der Wahl. Mit 51 Jahren war Wulff der jüngste Bundespräsident seit Bestehen der Bundesrepublik.

Kurz vor seiner Wahl regte Wulff an, finanzielle Abstriche beim lebenslangen Ehrensold des Bundespräsidenten vorzunehmen.

Wulff setzte Akzente in der Integrationspolitik. Schon bei seiner Vereidigung am 2. Juli 2010 sprach er von der Notwendigkeit, auf andere Kulturen zuzugehen „in unserer bunten Republik Deutschland“, und am 3. Oktober 2010 davon, wie Christentum und Judentum gehöre „der Islam […] inzwischen auch zu Deutschland“ (vgl. Politisches Wirken).

Ab Herbst 2011 geriet Wulff mit einer Kredit- und Medienaffäre zunehmend in die Kritik. Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte – das erste Mal, dass dies bei einem Bundespräsidenten geschah –, trat er am 17. Februar 2012 mit sofortiger Wirkung zurück: Es habe sich gezeigt, dass das für die Amtsführung erforderliche „Vertrauen […] einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger“ und damit seine „Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt“ seien.

Joachim Gauck (2012–2017)

Joachim Gauck war der erste Parteilose und der erste ehemalige DDR-Bürger, der zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Nach dem Rücktritt seines Vorgängers Christian Wulff hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihn für das höchste Staatsamt vorgeschlagen, nachdem er schon 2010 deren unterlegener Kandidat gegen Christian Wulff gewesen war. Am 18. März 2012 wurde er im ersten Wahlgang mit 991 von 1228 gültigen Stimmen gewählt und am 23. März 2012 als Bundespräsident vereidigt. Am 6. Juni 2016 gab er bekannt, dass er für eine zweite Amtsperiode aufgrund seines Alters nicht zur Verfügung stehe. Seine Amtszeit endete mit dem 18. März 2017.

Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)

Frank-Walter Steinmeier wurde am 12. Februar 2017 im ersten Wahlgang mit 931 von 1239 gültigen Stimmen gewählt. Er hat sein neues Amt am 19. März 2017 angetreten und wurde am 22. März 2017 vereidigt. Am 28. Mai 2021 gab er bekannt, dass er sich für eine zweite Amtsperiode zur Wahl stellt. Am 22. Dezember 2021 teilte Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, mit, dass seine Partei Steinmeier bei der im Februar anstehenden Wahl in der Bundesversammlung, in welcher die Ampel-Parteien eine Mehrheit haben, unterstützen wird. Er begründete dies mit dem Engagement des Bundespräsidenten für den Zusammenhalt „in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung“. Im Januar kündigten auch die Grünen und die Unionsparteien an, Steinmeiers Kandidatur zu unterstützen. Bei der Wahl am 13. Februar 2022 wurde Steinmeier im ersten Wahlgang mit 1045 von 1425 gültigen Stimmen wiedergewählt.

Ehepartnerinnen bzw. Lebensgefährtinnen der Bundespräsidenten

Nr. Ehefrau bzw. Lebensgefährtin (Lebensdaten) Bundespräsident
01 Elly Heuss-Knapp 4 (1881–1952) Theodor Heuss
02 Wilhelmine Lübke (1885–1981) Heinrich Lübke
03 Hilda Heinemann (1896–1979) Gustav Heinemann
04 Mildred Scheel (1931–1985) Walter Scheel
05 Veronica Carstens (1923–2012) Karl Carstens
06 Marianne von Weizsäcker (* 1932) Richard von Weizsäcker
07 Christiane Herzog (1936–2000) Roman Herzog
08 Christina Rau (* 1956) Johannes Rau
09 Eva Luise Köhler (* 1947) Horst Köhler
10 Bettina Wulff (* 1973) Christian Wulff
11 Daniela Schadt 5 (* 1960) Joachim Gauck
12 Elke Büdenbender (* 1962) Frank-Walter Steinmeier

Anmerkungen:

4 
Nach dem Tod von Elly Heuss-Knapp im Jahr 1952 übernahm Hedwig Heuss, die Witwe des ältesten Bruders von Theodor Heuss, die repräsentativen Aufgaben der First Lady Deutschlands. Sie war jedoch nicht Theodor Heuss’ Lebensgefährtin oder spätere Ehefrau. Er hat weder während noch nach seiner Amtszeit erneut geheiratet.
5 
Daniela Schadt ist die Lebensgefährtin von Gauck; verheiratet ist er seit 1959 jedoch mit Gerhild Gauck, die seit 1991 von ihm getrennt lebt.

Die Ehefrauen der Bundespräsidenten genießen auch ohne formelles Amt ein besonderes gesellschaftliches Ansehen. Sie engagieren sich karitativ und übernehmen traditionell die Schirmherrschaft über das von Elly Heuss-Knapp begründete Müttergenesungswerk. Hilda Heinemann setzte sich für geistig Behinderte ein, Mildred Scheel für die von ihr gegründete Deutsche Krebshilfe, Veronica Carstens für Naturheilkunde und Homöopathie, Marianne von Weizsäcker für Suchtkranke, Christiane Herzog für die Mukoviszidose-Stiftung, Christina Rau für die Kindernothilfe und Eva Luise Köhler u. a. für die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen.

Oft sieht das Staatszeremoniell vor, dass der Präsident zu besonderen Anlässen mit seiner Gattin auftritt. Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet. Mehrheitlich gingen die Ehefrauen der Bundespräsidenten zum Zeitpunkt ihrer Wahl und danach keinem Beruf nach; Veronica Carstens jedoch führte ihre Arztpraxis über 1979 hinaus fort. Bettina Wulff gab 2010 nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft auf. Auch Daniela Schadt beendete zur Wahl ihres Lebensgefährten Gauck 2012 ihre Tätigkeit als Politikjournalistin bei der Nürnberger Zeitung und zog nach Berlin. Elke Büdenbender ließ sich 2017 nach der Wahl ihres Mannes zum Bundespräsidenten von ihrem Richteramt beurlauben, kehrte jedoch in der zweiten Amtszeit Steinmeiers 2022 in ihren Beruf zurück.

Siehe auch

  • Bundespräsident (Österreich)
  • Bundespräsident (Schweiz)

Literatur

  • Christoph Degenhart: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht. Mit Bezügen zum Europarecht. 27. Auflage, Müller, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-8114-9805-1, S. 301–309.
  • Eberhard Jäckel, Horst Möller, Hermann Rudolph (Hrsg.): Von Heuss bis Herzog – die Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1999, ISBN 3-421-05221-2
  • Daniel Lenski: Von Heuss bis Carstens. Das Amtsverständnis der ersten fünf Bundespräsidenten unter besonderer Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Edition Kirchhof & Franke, Berlin 2009, ISBN 978-3-933816-41-2 (Rezension).
  • Lutz Mehlhorn: Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5887-9, Dissertation Georg-August-Universität Göttingen
  • Robert Chr. van Ooyen: Der Bundespräsident als „Integrationsfigur“? In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Band 57, Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 235–254.
  • Walther Maximilian Pohl: Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen, in: Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 2, Kovač, Hamburg 2001, Dissertation TU Dresden. ISBN 978-3-421-05841-6.
  • Günther Scholz, Martin E. Süskind: Die Bundespräsidenten: von Theodor Heuss bis Johannes Rau, 5., neu durchgesehene, überarbeitete und ergänzende Auflage, DVA (Deutsche Verlags-Anstalt), Stuttgart/München 1997 (Inhaltsverzeichnis), ISBN 978-3-421-05439-5.
  • Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd II. Staatsorgane, Staatsfunktionen, Finanz- und Haushaltsverfassung, Notstandsverfassung. C.H. Beck, München 1980, ISBN 3-406-07018-3.
  • Gerd Strohmeier: Der Bundespräsident: Was er kann, darf und muss bzw. könnte, dürfte und müsste. In: Zeitschrift für Politikwissenschaft. Band 55, Nr. 2, 2008, S. 175–198 (Online [PDF]). 

Weblinks

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  • Offizielle Website des deutschen Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes mit Seite zu den Amtsinhabern (Die Bundespräsidenten)
  • Horst Pötzsch: Bundespräsident. In: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Dossier Deutsche Demokratie, 15. Dezember 2009
  • Staat-Klar! Der Bundespräsident, Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu den Funktionen des Bundespräsidenten (Video, 2012, 15:11 min)
  • Literatur von und über Bundespräsident im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Fußnoten

  1. Wie wird der Bundespräsident bezahlt. In: www.bundespraesident.de. Abgerufen am 11. April 2025. 
  2. Abkürzungsverzeichnis des Bundes. GOVDATA, 23. Juni 2020, abgerufen am 22. Juli 2020.  (> Teil I)
  3. Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages. (PDF) Deutscher Bundestag, 26. Juni 2017, abgerufen am 29. Mai 2022. 
  4. Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 – 2 BvE 2/09 –, Rn. 94,. In: Website https://www.bundesverfassungsgericht.de/. Bundesverfassungsgericht, 10. Juni 2014, abgerufen am 10. September 2023 (Quelle: https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Verfassungsrechtliche-Grundlagen/verfassungsrechtliche-grundlagen-node.html). 
  5. Richard Max Adolf Becker: "Grundgesetz" (Entwurf) Formulierungen der Fachausschüsse, zusammengestellt nach Drucksache Nr. 203 vom 18. Oktober 1948 samt Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zu diesen Formulierungen Variante IV: Antrag Dr. Becker. In: Website https://www.verfassungen.de/. 18. August 1948, abgerufen am 10. September 2023. 
  6. Verfasser: Ben Konfitin, Ref. iur. Jennifer Schwagmeier (aktualisiert von Franziska Stamm): Aktueller Begriff. (PDF) Der Bundespräsident. In: Website https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag – Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse – Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 (Verfassung und Verwaltung), 27. Januar 2022, abgerufen am 26. November 2023. 
  7. Vgl. BVerfGE 136, 277 – null 91: Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. 93: Aus der Sicht des Verfassungsgebers der Jahre 1948/49 hatte dieses Präsidialsystem mit seinen weitreichenden Machtbefugnissen jedoch entscheidend dazu beigetragen, der Diktatur den Weg zu bereiten (vgl. Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2. Sitzung, Sten. Bericht, S. 25). Bei der Schaffung des Grundgesetzes bestand deshalb weitgehend Einigkeit, dass der Bundespräsident … nicht mit einer dem Reichspräsidenten vergleichbaren Machtfülle ausgestattet (vgl. statt vieler Fritz, in: Bonner Kommentar, Bd. 8, Art. 54 Rn. 14 <Februar 2001>), auf dieses Amt aber auch nicht verzichtet werden sollte. 94: Demgemäß sollte der Bundespräsident gegenüber anderen Organen möglichst unabhängig, insbesondere nicht verantwortlich im parlamentarischen Sinne sein (vgl. Carlo Schmid, in: Parlamentarischer Rat, Hauptausschuss, Protokoll, S. 116) und eine ausgleichende Stellung haben (vgl. Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, S. 41 f). 95: Vor diesem Hintergrund entspricht es den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. BVerfGE 89, 359 <362 f.>; vgl. auch BVerfGE 114, 121 <159>)
  8. Dazu näher: Amt und Aufgaben des Bundespräsidenten, Selbstbeschreibung auf der Internetpräsenz des Bundespräsidialamtes, abgerufen am 22. Juli 2012.
  9. Urteil des BVerfG, 2 BvE 4/13 vom 10. Juni 2014, Abs.-Nr. 28.
  10. Urteil des BVerfG, 2 BvE 4/13 vom 10. Juni 2014, Abs.-Nr. 21 f.
  11. Heinrich Wilms: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der Föderalismusreform. Stuttgart 2007.
  12. Raban Graf von Westphalen (Hrsg.): Deutsches Regierungssystem. München/Wien 2001, S. 314 ff.
  13. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 – 2 BvQ 59/19 –, Rn. 21, bverfg.de (abgerufen am 13. Dezember 2023); BVerfGE 131, 47 <53>; 34, 9 <23>.
  14. Abweichend: Manfred G. Schmidt: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-50871-5, S. 68 ff., der ihn zur Exekutive zählt.
  15. Ben Konfitin, Ref. iur. Jennifer Schwagmeier (aktualisiert von Franziska Stamm): Aktueller Begriff | Der Bundespräsident. (PDF) Deutscher Bundestag – Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse – Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 (Verfassung und Verwaltung). In: bundestag.de. 27. Januar 2022, abgerufen am 26. November 2023: „Teils wird er der vollziehenden Gewalt zugerechnet, teils keiner der drei Staatsgewalten. Er ist kein Teil der Bundesregierung und – anders als etwa der französische Staatspräsident – kein regierender Präsident.“ 
  16. Vgl. BVerfG, 2 BvE 2/09 vom 10. Juni 2014, Abs.-Nr. 94.
  17. Marcus Höreth: Das Amt des Bundespräsidenten und sein Prüfungsrecht, Beilage Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2008 vom 14. April 2008 (Bundeszentrale für politische Bildung).
  18. Dieter Umbach, in: Dieter C. Umbach, Thomas Clemens (Hrsg.): Grundgesetz, Mitarbeiterkommentar, Bd. II, C.F. Müller, Heidelberg 2002, S. 308 f.
  19. Vgl. Roman Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 54 Rn. 4.
  20. Der Bundespräsident soll als unabhängige Persönlichkeit das Gemeinsame repräsentieren, Vertrauen schaffen, moralische Maßstäbe setzen, Ratschläge geben, in Kontroversen ausgleichend wirken und Würde ausstrahlen. Alle bisherigen Amtsinhaber haben diese Integrationsfunktion wahrgenommen, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. In der Regel genießen sie eine höhere Beliebtheit als andere Politiker, und das Amt des Bundespräsidenten wird von den Bürgern positiver bewertet als jedes andere politische Amt. Vgl. Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 97–103. Fußnoten Meta-Links
  21. Martina Peucker: Staatsorganisationsrecht. 3. Auflage. 2013, Rn. 179; Werner J. Patzelt: Der Bundespräsident. In: Gabriel/Holtmann (Hrsg.): Handbuch Politisches System der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. 2005, S. 291 ff., hier S. 298.
  22. Ulfried Hemmrich: Der Bundespräsident Art. 54 (Wahl des Bundespräsidenten). In: Ingo von Münch (Hrsg.): Grundgesetz-Kommentar, Band 2, C.H. Beck, München 1983, S. 756, Rn. 9.
  23. a. A. Jürgen Jekewitz: Art. 54 (Rn. 8). In: Erhard Denninger, Wolfgang Hoffmann-Riem, Hans P. Schneider, Ekkehart Stein (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Reihe Alternativkommentare). 3. Auflage (Loseblattsammlung: letzte Ergänzung Aug. 2002). Luchterhand Verlag, Neuwied 2001, ISBN 3-472-03584-6.
  24. Stefan Ulrich Pieper: Art. 54 (Rn. 19). In: Volker Epping, Christian Hillgruber: Beck’scher Online-Kommentar zum Grundgesetz, 45. Edition, Verlag C.H. Beck, München 2020.
  25. Roman Herzog: Art. 54 GG IV. Das Amtsverhältnis des Bundespräsidenten. In: Dürig/Herzog/Scholz (Hrsg.): Grundgesetz-Kommentar. 100. Ergänzungslieferung Auflage. Band IV. C. H. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80082-5, S. 27. 
  26. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Amtssitze. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 2. Oktober 2024. 
  27. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Bundespräsidialamt. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 2. Oktober 2024. 
  28. Martin Mutschlechner: Der Erzherzog und die Revolution 1848. In: Die Welt der Habsburger. Schönbrunn Group, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  29. Online-Dienste des Deutschen Bundestages: Parlament. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49. In: Website https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 25. November 2023. 
  30. Vgl. Artikel 11 Verfassung des Norddeutschen Bundes: „Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu, welche in Ausübung desselben den Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist.“
  31. Vgl. Artikel 11. Verfassung des Deutschen Bundes: „Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt.“
  32. Antonia Kleikamp: Wie Hitlers Nachfolger den Holocaust verschleierte, Welt Online vom 7. Dezember 2015, abgerufen am 25. November 2019.
  33. Das Grundgesetz hat Geburtstag. Von der Dauerhaftigkeit eines Provisoriums, Legal Tribune Online vom 23. Mai 2010, abgerufen am 25. November 2019.
  34. Eric Markuse: Bayerische Verfassung. In: Website https://www.bayern.landtag.de/. Bayerischer Landtag, abgerufen am 7. Dezember 2023. 
  35. Angela Bauer-Kirsch: Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee – Wegbereiter des Parlamentarischen Rates. Diss., Bonn 2005, S. 82, 105.
  36. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Website des Bundespräsidenten, abgerufen am 11. April 2014.
  37. Der Parlamentarische Rat 1948–1949, Bd. 13: Ausschuß für Organisation des Bundes / Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege, bearb. v. Edgar Büttner und Michael Wettengel, Oldenbourg, München, S. LXVII.
  38. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Website des Bundespräsidenten, abgerufen am 11. April 2014.
  39. Von dem Reichspräsidenten der Weimarer Verfassung unterscheidet sich der nach dem Entwurf vorgesehene Bundespräsident dadurch, dass er nicht durch das Volk gewählt wird, dass ihm kein bestimmender Einfluss auf die Regierungsbildung eingeräumt ist und dass er auch nur in einem einzigen Fall das Recht zur Auflösung des Bundestages haben soll (Art. 88 III „Chiemseer Entwurf“ Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder darstellender Teil VI. Bundespräsident oder Bundespräsidium). Darüber hinaus soll er weder ein Notverordnungsrecht haben noch bei der Reichsexekution mitwirken.
  40. Udo Fink, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 54 Rn. 4.
  41. Joachim Gauck: Der älteste Präsident Deutschlands. In: Portal weser-kurier.de. WESER-KURIER, Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten, 21. Februar 2012, abgerufen am 10. September 2023. 
  42. Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG) (PDF; 11 kB)
  43. Bodo Pieroth, in: Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Beck, 15. Aufl. 2018, Art. 55 Rn. 1.
  44. Roman Herzog, in: Maunz/Dürig: Grundgesetz, Beck, 87. Aufl. 2019, Art. 55 Rn. 6 I.
  45. Roman Herzog: Dürig/Herzog/Scholz/Herzog, 100. EL Januar 2023, GG Art. 54 Rn. 26-48. In: Website https://beck-online.beck.de/. C. H. Beck, Januar 2023, abgerufen am 10. September 2023. 
  46. David Fischer: BUNDESVERSAMMLUNG 2022 – UNSERE WAHLLEUTE UNTERWEGS IN BERLIN. In: Website https://www.gruene-landtag-bw.de/. Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, 17. Februar 2022, abgerufen am 10. September 2023. 
  47. Der Parlamentarische Rat: V Der Bundespräsident: Art. 54 [Wahl durch die Bundesversammlung] GG. (PDF) In: Website https://www.bgbl.de/. Bundesministerium der Justiz, 23. Mai 1949, abgerufen am 10. September 2023. 
  48. Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts: BVerfGE 136, 277-323. In: Website des Bundesverfassungsgerichts. Bundesverfassungsgericht, 10. Juni 2014, abgerufen am 10. September 2023 (Jarass/Pieroth/Jarass, 17. Aufl. 2022, GG Art. 54 Rn. 3-7). 
  49. Dieter C. Umbach, in: Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Bd. II, 2002, Art. 54 Rn. 49–51, S. 323 f.
  50. Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 54 Rn. 21 (mit Hervorhebungen im Original).
  51. Vgl. Wolfgang Kessel, in: Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, de Gruyter, Berlin 1989, § 59 Rn. 42.
  52. Protokoll der 17. Bundesversammlung. (PDF) Deutscher Bundestag, 13. Februar 2022, abgerufen am 24. Mai 2022. 
  53. Hannes Alpen: Der Verteidiger der Demokratie. In: Website https://www.friedrich-ebert.de/. Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., abgerufen am 2. Oktober 2024: „Freiheit und Recht sind Zwillingsschwestern. Die Freiheit kann sich nur in fester staatlicher Ordnung gestalten. Sie zu schützen und wiederherzustellen, wo sie angetastet wird, das ist das erste Gebot derer, die die Freiheit lieben. Rede in der Nationalversammlung, 11.2.1919“ 
  54. Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. 9. Auflage, Springer VS, Wiesbaden 2015 (1983), S. 314.
  55. Werner Link: Zur Lehre von der „neutralen Gewalt" des Staatsoberhauptes. In: bpb.de. APuZ 17/1971: Bundeszentrale für politische Bildung, 24. April 1971, abgerufen am 26. September 2024. 
  56. Das Zusammenwirken der Verfassungsorgane. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 26. September 2024. 
  57. Ben Konfitin/Ref. iur. Jennifer Schwagmeier: Aktueller Begriff – Der Bundespräsident. (PDF) In: bundestag.de. Deutscher Bundestag – Fachbereich WD 3, Verfassung und Verwaltung, 23. Dezember 2016, abgerufen am 26. September 2024. 
  58. Nierhaus, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 54, Rn. 4–7 (Hervorhebungen im Original).
  59. Staatspflege. Bundespräsidialamt, abgerufen am 15. September 2024. 
  60. Vgl. Artikel 39 Absatz 3 Satz 2 zweite Alternative Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
  61. Martin Nettesheim: § 62 Die Aufgaben des Bundespräsidenten. In: Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. III Demokratie – Bundesorgane. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2005, ISBN 3-8114-3302-4, S. 1095–1098 (Ausführlich etwa Rudolf Bernhardt, Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Bundesstaat, 1957.). 
  62. Rudolf Streinz: Art. 59 [Völkerrechtliche Vertretungsmacht]. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar. 6. Auflage. C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62413-1, S. 1351. 
  63. Bernhard Kempen: Artikel 59 Abs. 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Dem Bundespräsidenten zugewiesene Aufgaben. In: Christian Starck (Hrsg.): Das Bonner Grundgesetz. 4. Auflage. Band 2. Franz Vahlen, München 2000, ISBN 3-8006-2383-8, S. 1837 (Beglaubigung ist die förmliche Erklärung des Entsendestaates an den Empfangsstaat, durch eine bestimmte Person völkerrechtlich vertreten zu werden. Entsprechend gilt dies für die Vertretung von und bei Internationalen Organisationen.). 
  64. Die Bundesregierung: § 12 [Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung] Bundesbeamtengesetz (BBG). (PDF) In: Website des Bundesgesetzblattes. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, 11. Februar 2009, abgerufen am 3. August 2023 (§ 43 [Gnadenrecht] Bundesbeamtengesetz (BBG): Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab diesem Zeitpunkt § 42 Bundesbeamtengesetz (BBG) entsprechend. § 54 [Einstweiliger Ruhestand] Bundesbeamtengesetz (BBG): Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit sind:). 
  65. Vgl. Artikel 1 Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
  66. Roman Herzog: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art. 60 [Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten]. In: Roman Herzog, Matthias Herdegen, Rupert Scholz, Hans Klein (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar. 54. Ergänzungslieferung Auflage. Band IV. C. H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-45862-0, S. 1 (1-26 S.). 
  67. Der Bundespräsident behält sich vor, in rechtskräftig abgeschlossenen Strafsachen, Disziplinarsachen oder Ehrengerichtssachen, in denen das Begnadigungsrecht dem Bund zusteht, folgende Gnadenerweise selbst zu erteilen: 1. den Erlass oder die Milderung einer Strafe, wenn der Bundesgerichtshof oder in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug oder wenn ein anderes Gericht des Bundes erkannt hat, mit Ausnahme der Gewährung von Strafausstand; 2. die Beseitigung der dienst- oder versorgungsrechtlichen Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung; 3. die Aufhebung der nachstehend bezeichneten Disziplinarmaßnahmen: a) Entfernung aus dem Dienst oder dem Dienstverhältnis, b) Aberkennung des Ruhegehalts oder Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen; 4. die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags; 5. die Aufhebung der gegen einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof erkannten Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft. (Art. 1 [Vorbehaltene Gnadenentschließungen] Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes)
  68. Roman Herzog: Artikel 60 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In: Roman Herzog, Matthias Herdegen, Rupert Scholz, Hans Klein (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar. 54. Auflage. Band IV. C. H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-45862-0, S. 14–15 (Der Bundespräsident hat kein umfassendes, sondern „im Einzelfall“ und „für den Bund“ vorgesehenes Begnadigungsrecht, welches den Erlass von Amnestien ausschließt. Amnestien kann nur der Gesetzgeber erlassen, vgl. hierzu BVerfGE 2, 213 (219).). 
  69. Hartmut Maurer: Staatsrecht I. Grundlagen – Verfassungsorgane – Staatsfunktionen. 6. Auflage. C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59528-8, S. 12–13 (Der Bundespräsident hat den Bundeskanzler (Art. 63 GG), die Bundesminister (Art. 64 I GG), die Bundesbeamten und die Bundesoffiziere (Art. 60 I GG) zu ernennen und zu entlassen. Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten eine vom Bundespräsidenten vollzogene Urkunde über ihre Ernennung (§ 2 I BMinG)). 
  70. Roman Herzog: Artikel 63 [VI. Abschnitt: Die Bundesregierung: Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers] Abs. 4 Satz 3. In: Roman Herzog, Matthias Herdegen, Rupert Scholz, Hans H. Klein (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar. Band IV. Bonn 23. Mai 1949. 
  71. Parlamentarischer Rat: Artikel 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip] Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bundesministerium des Innern und für Heimat Abteilung – Leitung, Planung und Kommunikation, 2023, abgerufen am 15. September 2024. 
  72. Horst Pötzsch: Bundesregierung. Bundeszentrale für politische Bildung, 15. Dezember 2009, abgerufen am 15. September 2024 (Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 105–109.). 
  73. Hans Hofmann: Artikel 2 [Die Grundrechte: Allgemeines Freiheitsrecht]. In: Hans Hofmann, Axel Hopfauf (Hrsg.): GG Kommentar zum Grundgesetz. 12. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Hürth 2011, ISBN 978-3-452-29703-7, S. 180 (Siehe hierzu Abschnitt 5 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien: Die Daten in der Überschrift und nach der Schlussformel werden durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten bei der Ausfertigung eingesetzt. Unter dem Datum der Schlussformel ist Raum zu lassen für die Unterzeichnung und das große Bundessiegel. Es zeichnen untereinander: die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, bei Verhinderung die zur Vertretung berechtigte Person, das federführende Mitglied der Bundesregierung und die beteiligten Mitglieder der Bundesregierung in der amtlichen Reihenfolge. Das Bundespräsidialamt leitet das von der Bundespräsidentin oder vom Bundespräsidenten ausgefertigte Gesetz der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkündung im Bundesgesetzblatt zu.). 
  74. Hans Hofmann: Artikel 82 [Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten der Gesetze]. In: Hans Hofmann, Axel Hopfauf (Hrsg.): GG Kommentar zum Grundgesetz. 12. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Hürth 2011, ISBN 978-3-452-29703-7, S. 1669 (Dem Verkündungserfordernis gem. Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG ist jedenfalls dann genügt, wenn die Bezug genommenen Regelungen im BGBl. oder im BAnz verkündet worden sind (BVerfGE 22, 347)). 
  75. Dietmar Seidel, Der Bundespräsident als Träger der auswärtigen Gewalt, Duncker & Humblot, Berlin 1972, S. 57 f., 63, 79; Andrea Hartmann, Majestätsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes (§§ 94 ff. RStGB, 90 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert, BWV, Berlin 2006 (= Juristische Zeitgeschichte Abt. 3, Bd. 24), S. 286, Anm. 10.
  76. Vgl. § 18 [Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung] Absatz 6 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149): „Der Bundespräsident kann eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen.“ Nach der Aufdeckung verschiedener Parteispendenskandale setzte der damalige Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2000 eine Sachverständigenkommission ein, um weiterhin bestehende Probleme der Parteienfinanzierung zu untersuchen. Die Empfehlungen der „Parteienfinanzierungskommission“, die im folgenden Jahr vorgelegt wurden, flossen teilweise in die Änderung des Parteiengesetzes ein, die der Bundestag 2002 beschloss. Die Abgeordneten führten strengere Regelungen für Barspenden, erweiterte Anzeigepflichten und neue Strafvorschriften ein. (Vgl. Heinrich Pehle; 14. März 2018): Parteien in Deutschland – Die Finanzierung der Parteien in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de).
  77. Der Bundespräsident Lübke, der Bundeskanzler Ludwig Erhard, der Bundesminister des Innern Lücke: Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966, BGBl I Nr. 23 / S. 337 vom 8. Juni 1966. (PDF) In: protokoll-inland.de. Bundesministerium der Justiz, 2. Juni 1966, abgerufen am 15. September 2024. 
  78. Referat PK II 2 – Internet, Soziale Medien: Staats- und Festakte. In: protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 15. September 2024. 
  79. Vgl. dazu Evelyn Schmidtke, Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls. Tectum Verlag, Marburg 2001, ISBN 3-8288-8278-1, S. 26–30 (books.google.de).
  80. Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 18. Aufl. 2010, S. 205 Rn. 388.
  81. Bundesdienstflagge als Sargdecke (Memento des Originals vom 29. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, Informationsseite des Bundesministers des Innern, abgerufen am 11. August 2012.
  82. Trauerfeierlichkeiten für Reichspräsident Friedrich Ebert (Memento des Originals vom 27. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, Informationsseite des Bundesministers des Innern, abgerufen am 11. August 2012.
  83. Briefwechsel 1991
  84. BVerfGE 81, 298.
  85. Webseite des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 29. April 2014.
  86. Urteil des BVerfG vom 10. Juni 2014 – 2 BvE 4/13 –, Abs.-Nr. 23.
  87. Akkreditierung von Botschafterin Dr. Heike Peitsch. In: luxemburg.diplo.de. Deutsche Botschaft Luxemburg, abgerufen am 27. September 2024 (Über die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunächst das Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswärtigen Amts. Zu dieser Entscheidung wird die Zustimmung des Bundespräsidenten eingeholt. Nach Erteilung des Agréments im Empfängerstaat durch Anfrage des Auswärtigen Amtes, ernennt der Bundespräsident die vorgeschlagene Person zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben. Der Botschafter übergibt dem Staatsoberhaupt des Empfängerstaates das Beglaubigungsschreiben. Dieser Akt, Akkreditierung genannt, ermöglicht ihm die Aufnahme der Amtsgeschäfte als Botschafter im Empfängerland. Der Botschafter ist der persönliche Vertreter des Bundespräsidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaats. (§ 3 Auslandsvertretungen Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)).). 
  88. Wenn ein ausländischer Staat einen Botschafter nach Deutschland entsenden möchte, muss er zunächst die Zustimmung der Bundesrepublik einholen. Hierzu beantragt er das Agrément beim Bundespräsidenten, wobei das Verfahren dem der Entsendung deutscher Diplomaten entspricht.
    Bei der Akkreditierung in Deutschland wird der designierte Botschafter mit einem kleinen militärischen Zeremoniell vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten empfangen. Im Anschluss trägt er sich in das Gästebuch ein und begibt sich dann mit hochrangigen Mitarbeitern seiner Botschaft in den Langhanssaal von Schloss Bellevue, wo er dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers überreicht.
    Anschließend ziehen sich der neue Botschafter und der Bundespräsident zu einem ersten Gespräch zurück, das sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der Übermittlung politischer Nachrichten dient. Zum Abschluss erfolgt die Verabschiedung des Botschafters mit einem kleinen militärischen Zeremoniell, bei dem die Nationalflagge seines Landes vor Schloss Bellevue gehisst wird, um zu signalisieren, dass er sein Amt nun rechtswirksam ausübt. Der Botschafter fährt im Wagen des Bundespräsidenten zu und von seinem Amtssitz, während die Berliner Polizei eine Ehreneskorte von fünf Motorradfahrern bereitstellt. (vgl. https://www.bundespraesident.de/)
  89. Vgl. Art. 59 Abs. 1 Satz 2 – [Völkerrechtliche Vertretung und Verträge] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
  90. Vgl. Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge (RvV) nach § 72 Absatz 6 GGO
  91. Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments: Ratifikation völkerrechtlicher Verträge: eine rechtsvergleichende Perspektive Deutschland. (PDF) Europäische Parlament, April 2018, abgerufen am 27. September 2024. 
  92. Sebastian Einbock: Eintrag Abschluss völkerrechtlicher Verträge in Rechtslexikon „Jura Lexikon online“. In: juraforum.de. 28. März 2024, abgerufen am 27. September 2024. 
  93. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung: Umsetzung völkerrechtlicher Verträge: VN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. (PDF) In: bundestag.de. 16. Deutscher Bundestag, 8. Mai 2009, abgerufen am 27. September 2024. 
  94. Jürgen Bröhme: Transparenz als Verfassungsprinzip. Grundgesetz und Europäische Union (= Jus Publicum; Bd. 106), Tübingen 2004.
  95. Vgl. Artikel 47 Verfassung des Deutschen Reichs (1919): „Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.“
  96. Vgl. Art. 65a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956, Bundesgesetzblatt I S. 112.
  97. Vgl. Art. 58 [Gegenzeichnung] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG): „Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.“
  98. Vgl. Art. 65 [Befugnisse in der Bundesregierung] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“
  99. Vgl. Art. 115b [Übergang der Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.“
  100. Vgl. Art. 115a [Feststellung des Verteidigungsfalles] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.“ Kategorien
  101. Vgl. Art. 115a [Feststellung des Verteidigungsfalles] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben.“
  102. Webseite des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Chefin des Bundespräsidialamtes. Abgerufen am 21. März 2023. 
  103. Dietmar Seidel: Der Bundespräsident als Träger der auswärtigen Gewalt (Schriften zum Öffentlichen Recht. Bd. 197), Berlin 1972.
  104. Tim Szatkowski: Karl Carstens. Eine politische Biographie, Böhlau, Köln [u. a.] 2007, S. 320. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 2. Dezember 1960 zugestimmt; Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte es im Bundeskanzleramt monatelang festgehalten, weil er es für verfassungswidrig hielt (siehe z. B. Der Spiegel 28/1961, Halt im Kanzleramt).
  105. „Bundespräsident Horst Köhler fertigt Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht aus“, Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 24. Oktober 2006.
  106. „Bundespräsident Horst Köhler fertigt Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation nicht aus“, Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 8. Dezember 2006.
  107. Friederike Sophie Detjen: Das neunte „Nein“ – Ein Update zum NetzDG, 19. November 2020.
  108. Verfassungsrechtliche Grundlagen. Amtliche Funktionen. Website des Bundespräsidialamtes, abgerufen am 5. Juni 2015.
  109. Die Bundeswahlleiterin: Wahlkreiskommission. In: bundeswahlleiterin.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 28. September 2024. 
  110. Schirmherrschaften, Website des Bundespräsidialamts, abgerufen am 3. Oktober 2012.
  111. Reden und Ansprachen, Webseite des Bundespräsidenten, abgerufen am 11. April 2014.
  112. Zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Ansprache des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 in der Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
  113. Berliner Rede von Roman Herzog (Aufbruch ins 21. Jahrhundert) vom 26. April 1997 – „Ruck-Rede“
  114. Roman Herzog: GG Art. 57 [Vertretung]. In: Beck-online Datenbank. C. H. Beck, Januar 2023, abgerufen am 10. September 2023 (rechtsvergleichend hierzu Art. 51 WeimVerf. „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Reichskanzler vertreten. Dauert die Verhinderung voraussichtlich längere Zeit, so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln.“ [Neue Fassung des Absatzes 1 durch Reichsgesetz zur Änderung der Reichsverfassung vom 17. 12.1931 (RGBl. 1932 I, S. 547): (1) „Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten“.] (2) „Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl. documentarchiv.de sowie Gesetz über die Stellvertretung des Reichspräsidenten. Vom 10. März 1925.). 
  115. Roman Herzog: GG Art. 57 [Vertretung des Bundespräsidenten] II. Der Vertretungsfall. In: Datenbank Beck-online. C. H. Beck, Januar 2023, abgerufen am 10. September 2023. 
  116. Marvin Brendel: Vor 60 Jahren: Theodor Heuss wird erster Bundespräsident. In: Blogprojekt des Geschichtskombinates. GeschichtsPuls, 12. September 2009, abgerufen am 10. September 2023. 
  117. Markus Lingen: Wahl von Theodor Heuss (FDP) zum ersten Bundespräsidenten. In: Website https://www.kas.de/. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., abgerufen am 10. September 2023. 
  118. Martin Muno: Wie wird der Bundespräsident gewählt? In: Website ARD-aktuell / tagesschau.de. ARD, 31. Mai 2010, abgerufen am 10. September 2023. 
  119. Peter Limbourg (Intendant): Rücktrittsrede Bundespräsident Wulff # 17.02.2012. In: Website https://www.dw.com/. Deutsche Welle, 17. Februar 2012, abgerufen am 10. September 2023. 
  120. Reinhold Weber, (§ 18 MStV): Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff (Archiv). In: Website Archiv Dossiers LpP. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 10. September 2023. 
  121. Simona Boyer: Der Große Zapfenstreich: Die feierlichste Zeremonie der Bundeswehr. In: Website https://www.bundeswehr.de/. Bundesministerium der Verteidigung, abgerufen am 10. September 2023. 
  122. Ute Welty, Christoph Dyckerhoff: Interview zum Zapfenstreich: "Wulff weiß nicht, was er angerichtet hat. In: Website ARD-aktuell / tagesschau.de. ARD, 6. März 2012, abgerufen am 10. September 2023. 
  123. Roman Herzog: Grundgesetz-Kommentar Art. 54 III GG. Die Amtszeit des Bundespräsidenten. In: Website. Dürig/Herzog/Scholz, Januar 2009, S. 24-25, abgerufen am 10. September 2023. 
  124. Ernst Benda: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes — Drucksache IV/891. (PDF) In: Website Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode. Deutscher Bundestag, 31. Mai 1965, abgerufen am 10. September 2023 (Dürig/Herzog/Scholz/Gärditz, 100. EL Januar 2023, GG Art. 115h Rn. 1-7). 
  125. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Amtssitze. In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, abgerufen am 10. September 2023. 
  126. Hans-Peter Schwarz: Konrad Adenauer: A German Politician and Statesman in a Period of War, Revolution and Reconstruction. Band 2: The Statesman, 1952–1967, Berghahn Books, Providence 1997, S. 379. Zeitgleich wurde beschlossen, im wiederhergerichteten Reichstag regelmäßig Bundestagssitzungen stattfinden zu lassen. Damit sollte demonstriert werden, dass man die deutsche Frage (Wiedervereinigung) und die Hauptstadtfrage für offen hielt.
  127. Weg der Demokratie
  128. Julien Reitzenstein: Himmlers Forscher. Wehrwissenschaft und Medizinverbrechen im „Ahnenerbe“ der SS. Schöningh, Paderborn 2014, S. 9–10.
  129. Ansgar Siemens: Streit über Gedenken: Die dunkle Geschichte der Präsidentenvilla, Spiegel Online, 17. August 2017.
  130. Anordnung über die deutschen Flaggen, 7. Juni 1950.
  131. Hanno S. Ritter: Sonderkennzeichen Deutschland – Dienstfahrzeuge des Bundes. In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 10. September 2023. 
  132. Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages: Nutzung der Flugbereitschaft insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehörigen. In: Website. Deutscher Bundestag, 14. Juli 2022, abgerufen am 10. September 2023 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/2054 –). 
  133. Marco Fenske, Eva Quadbeck: Nach Baerbocks Reiseabbruch: Pannen an Regierungsflugzeugen: die deutsche Flotte im Überblick. In: Website https://www.rnd.de/. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 15. August 2023, abgerufen am 10. September 2023. 
  134. Dieter Romann: Bundespolizei-Flugdienst. In: Website der Bundespolizeipräsidiums. Bundespolizeipräsidium, abgerufen am 10. September 2023. 
  135. Nikolaus Bosch: StGB § 78b Ruhen. Hrsg.: Schönke/Schröder. 30. Auflage. C. H. Beck, München, ISBN 978-3-406-70383-6, Rn. 8. 
  136. Der Parlamentarische Rat: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatt Jahrgang 1949 Nr. 1, Seite 1. Bundesministerium der Justiz, 23. Mai 1949, abgerufen am 10. September 2023. 
  137. Der Bundesminister der Justiz Thomas Dehler: §§ 53-57 Bundesverfassungsgerichtsgesetz – Vierter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 4 [Präsidentenanklage]. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 16. April 1951, abgerufen am 10. September 2023. 
  138. Deutscher Bundestag: Datenhandbuch. In: Website https://webarchiv.bundestag.de/. Deutscher Bundestag, 31. Januar 2010, abgerufen am 10. September 2023. 
  139. Haushaltsausschuss des Bundestages: Drucksache 20/3100 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) PDF | 18 MB — Status: 5. August 2022 Weitere Informationen. In: Website des Bundestages. Deutscher Bundestag, Online-Dienste: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, Gesetzliche Vertreterin: Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, 5. August 2022, abgerufen am 3. August 2023. 
  140. Bundesministerium der Finanzen, Bundespräsidialamt: Bundeshaushaltsplan 2023 – Einzelplan 01 – Bundespräsident und Bundespräsidialamt. (PDF) In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 10. September 2023. 
  141. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Fragen und Antworten. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 10. September 2023. 
  142. Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (PDF; 28 kB)
  143. Sekretariat des Bundesrates: Kapitel 0112 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024). (PDF) In: Website https://www.bundesrat.de/. Bundesrat, 18. August 2023, abgerufen am 10. September 2023. 
  144. Bundesrechnungshof bemängelt Luxusversorgung. In: Spiegel Online. 21. September 2018, abgerufen am 21. September 2018. 
  145. Bundesrechnungshof: Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundestagspräsidenten Teilprüfung: Bundeskanzler. (PDF) In: Website https://www.bundesrechnungshof.de/. Bundesrechnungshof, 18. August 2018, abgerufen am 10. September 2023. 
  146. Vorwort zum Einzelplan 01 (Aufgaben und Aufbau der Verwaltung des Bundespräsidialamtes) im Bundeshaushalt 2012 (Memento vom 16. Januar 2013 im Internet Archive) (PDF; 81 kB) auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Abgerufen am 29. September 2012.
  147. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Silbernes Lorbeerblatt. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 9. September 2023. 
  148. Kabinett Schmidt II: Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblattes. Bundesministerium der Justiz, 13. April 1978, abgerufen am 9. September 2023. 
  149. Alexander von Sallach: Silbermedaille für den Behindertensport. In: Website www.die-deutschen-orden.de. www.die-deutschen-orden.de, abgerufen am 9. September 2023. 
  150. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Grubenwehr-Ehrenzeichen. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 9. September 2023. 
  151. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 9. September 2023. 
  152. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Weitere Ehrenzeichen. In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 9. September 2023. 
  153. Der Bundesminister des Innern Gerhard Schröder: Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 4. Juli 1958, abgerufen am 9. September 2023. 
  154. Ambs/Häberle: 2. Auszeichnungen für sportliche Zwecke (Abs. 2), in Strafrechtliche Nebengesetze mit Straf- und Bußgeldvorschriften des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts, Beck'sche Kurz-Kommentare; Band 17. In: Website https://beck-online.beck.de/. Erbs / Kohlhaas, Dezember 2018, abgerufen am 9. September 2023. 
  155. Der Bundesminister des Innern Gerhard Schröder: Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 15. Juni 1959, abgerufen am 9. September 2023. 
  156. Der Bundesminister des Innern Werner Maihofer, der Bundesminister des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher: Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 27. Juni 1975, abgerufen am 9. September 2023. 
  157. Der Bundesminister des Innern Werner Maihofer: Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblattes. Bundesministerium der Justiz, 16. September 1975, abgerufen am 9. September 2023. 
  158. Der Bundesminister der Verteidigung Hans Apel, der Bundesminister des Innern Gerhart Rudolf Baum: Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 26. September 2023, abgerufen am 10. September 2023. 
  159. Der Bundesminister der Verteidigung Volker Rühe, der Bundesminister des Innern Manfred Kanther: "Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 668)". (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 2. Mai 1996, abgerufen am 10. September 2023. 
  160. Bundesminister der Verteidigung Peter Struck, der Bundesminister des Innern Otto Schily, der Bundesminister des Auswärtigen Joschka Fischer: Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 28. Januar 2003, abgerufen am 10. September 2023. 
  161. Der Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Bundesminister des Innern Otto Schily, der Bundesminister der Verteidigung Peter Struck: Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 22. September 2002, abgerufen am 10. September 2023. 
  162. Bundesminister des Innern Schröder: Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzbaltts. Bundesministerium der Justiz, 4. Juli 1958, abgerufen am 10. September 2023. 
  163. Der Bundesminister des Innern Hermann Höcherl: Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen. (PDF) In: Website des Bundesgesetzblatts. Bundesministerium der Justiz, 3. August 1964, abgerufen am 10. September 2023. 
  164. Kabinett Adenauer I: Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. (PDF) In: Website https://www.bgbl.de/. Bundesministerium der Justiz, 26. Juli 1957, abgerufen am 9. September 2023. 
  165. Theodor Heuss: Theodor Heuss Der Bundespräsident Briefe 1954‒1959. (PDF) Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, abgerufen am 27. Mai 2023. 
  166. Darstellung des Amts und der Aufgaben des Bundespräsidenten im Online-Portal des Bundespräsidenten, abgerufen am 29. September 2012.
  167. „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ (§ 10 BPräsWahlG) – Die Amtszeit beginnt nicht erst mit der Eidesleistung. Dazu Maunz–Dürig, Grundgesetz, 56. Ergänzungslieferung 2009, Rn. 2 zu Art. 56 GG: „Eidesleistung und Amtsantritt stehen nach Art. 56 Satz 1 zwar in einem nahen zeitlichen Zusammenhang, bedingen einander aber nicht. Von Verfassungs wegen ist sowohl der Fall denkbar, dass der neugewählte Bundespräsident noch vor seiner Vereidigung amtlich tätig wird (weil seine Amtszeit bereits begonnen hat), als auch der Fall, dass die Leistung des Eides noch vor dem Beginn der Amtszeit erfolgt (also noch während der Amtszeit des Vorgängers). Doch stehen dem zuletzt genannten Ablauf der Ereignisse zumindest Gesichtspunkte des politischen Taktes gegenüber dem Vorgänger im Wege. […] In keinem Falle aber trifft Art. 56 selbst irgendeine Bestimmung über den Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten.“
  168. Bundespräsidialamt: Die deutschen Bundespräsidenten. Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Februar 2022, abgerufen am 27. Mai 2023. 
  169. Hellmuth Karasek: zu jung oder zu alt. Hamburger Abendblatt, 18. Februar 2012, abgerufen am 27. Mai 2023. 
  170. Bundesministerium des Innern – Protokoll Inland der Bundesregierung: Ratgeber für Anschriften und Anreden. (PDF) In: Website https://www.protokoll-inland.de/. Bundesministerium des Innern / Protokoll Inland der Bundesregierung, Dezember 2016, abgerufen am 10. September 2023. 
  171. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Theodor Heuss (1949–1959). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 27. Mai 2023. 
  172. Bundeszentrale für politische Bildung Social Media Redaktion: Der erste Bundespräsident – Deine tägliche Dosis Politik. In: Website https://www.bpb.de/. Bundeszentrale für politische Bildung, 12. September 2022, abgerufen am 10. September 2023. 
  173. Horst Köhler: Theodor Heuss – Erzieher zur Demokratie. (PDF) In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, 4. Dezember 2007, abgerufen am 10. September 2023. 
  174. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Theodor Heuss (1949–1959). In: Website https://www.bundespraesident.de/. Bundespräsidialamt, abgerufen am 10. September 2023. 
  175. Michael Schoberth: Theodor Heuss – Das Wirken und Schaffen des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. In: Website Theodor-Heuss-Haus. Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, abgerufen am 10. September 2023. 
  176. Michael Schoberth: Theodor Heuss. Das Wirken und Schaffen des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik DeutschlandTheodor Heuss Das Wirken und Schaffen des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. In: theodor-heuss-haus.de. Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, abgerufen am 27. Mai 2023. 
  177. Peter Borowsky: 68er-Bewegung. Das Ende der „Ära Adenauer“. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung (nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern), 5. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (Als im Sommer 1959 die zweite Amtszeit von Bundespräsident Theodor Heuss ablief, schlug Adenauer zunächst Ludwig Erhard als Nachfolger vor. In der Öffentlichkeit wurde sofort der Verdacht laut, daß Adenauer den populären Wirtschaftsminister in das machtlose Repräsentationsamt „fortloben“ wollte, damit Erhard nicht mehr als Kanzlernachfolger in Betracht käme. Erhard lehnte ab, und daraufhin meldete Adenauer zur allgemeinen Überraschung selbst am 7. April 1959 seine Kandidatur für das Präsidentenamt an. Er hatte offenkundig die Absicht, als Bundespräsident die Politik seines Nachfolgers zu kontrollieren. Als Adenauer jedoch einsah, wie begrenzt die Möglichkeiten des Bundespräsidenten sind, in politische Entscheidungen einzugreifen, und als sich herausstellte, daß die CDU/CSU-Fraktion trotz Adenauers Bedenken an Ludwig Erhard als Kanzlerkandidaten festhalten würde, zog er am 5. Juni 1959 seine Kandidatur wieder zurück und überredete Landwirtschaftsminister Heinrich Lübke, sich der Wahl zu stellen. Lübke wurde daraufhin am 1. Juli 1959 von der Bundesversammlung in Berlin zum Bundespräsidenten gewählt und blieb nach seiner Wiederwahl 1964 bis 1969 im Amt.). 
  178. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Die deutschen Bundespräsidenten. In: Website des Bundespräsidialamts. Bundespräsidialamt, 14. Februar 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (1959 wurde Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Das wichtigste außenpolitische Projekt war ihm die Entwicklungshilfe, die Bekämpfung des Hungers in der Welt. Innenpolitisch setzte er sich für eine Einbeziehung der SPD in die Regierungsverantwortung ein, wie sie in Form der Großen Koalition zwischen 1966 und 1969 Realität wurde.). 
  179. Politik Ressort der WELT-Redaktion: Chronik: Warum Bundespräsidenten Gesetze nicht unterschrieben. In: welt.de. Axel Springer SE, 24. Oktober 2006, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  180. Michael Hollmann: Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel. In: bundesarchiv.de. Präsident des Bundesarchiv, abgerufen am 20. Mai 2023 (Vgl. die Schriftwechsel zwischen Bleek und Globke vom 14. und 24. Juli 1961 sowie zwischen Adenauer und Lübke vom 14. Aug. und 1. Sept. 1961 in B 136/2479 und B 122/45543. - Während Adenauer auf eine Verkündigung des von Bundestag und Bundesrat ordnungsgemäß verabschiedeten Gesetzes drängte, veranlasste Lübke nach Zuleitung des Gesetzes am 15. Aug. 1961 eine zusätzliche Überprüfung durch den Tübinger Staatsrechtslehrer Otto Bachof. Am 7. Okt. 1961 teilte der Bundespräsident dem Bundeskanzler mit, dass er das Gesetz in materieller wie in formeller Hinsicht für verfassungswidrig halte und sich nicht dazu entschließen könne, es in der vorgelegten Fassung auszufertigen und zu verkünden. (Bachofs Gutachten vom 15. Sept. 1961 und Lübkes Schreiben vom 7. Okt. 1961 in B 136/2479 und B 122/45543). Das unausgefertigte Gesetz wurde in der neuen Legislaturperiode nicht wieder aufgegriffen.). 
  181. Philip Cassier: Schändliches Trauerspiel um den Bundespräsidenten. In: welt.de, ICON, Stil-Magazin der WELT. Welt am Sonntag, 31. Mai 2010, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  182. konkret, 3 (2006), S. 74.
  183. Rücktritt als Präsident: Als Lübke den Köhler machte, Welt Online, 31. Mai 2010.
  184. Bereits im Januar und November 1966 legte SED-Propagandachef Albert Norden auf internationalen Pressekonferenzen in Ost-Berlin eine Dokumentation vor, die mehrere Aktenstücke von der Arbeit der Baugruppe Schlempp in Neu-Staßfurt zeigte, sowie weitere aufgefundene Dokumente zu Lübkes Tätigkeit im Architektur- und Ingenieurbüro Walter Schlempp, das der Verfügung von Hitlers Generalbauinspektor Albert Speer unterstand.
  185. Jens-Christian Wagner: Affären: Der Fall Lübke, Die Zeit, Nr. 30 vom 19. Juli 2007.
  186. Lars-Broder Keil: Heinrich Lübke und die Staatssicherheit, Welt Online, 9. Mai 2007.
  187. Philip Cassier: Schändliches Trauerspiel um den Bundespräsidenten, Welt Online, 8. Januar 2012.
  188. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Die Bundesversammlungen 1949–1994. Eine Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 1999, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Bonn 1999, ISBN 3-930341-44-1, S. 177; vgl. umfassend Joachim Braun, Der unbequeme Präsident. (Gustav Heinemann) Mit einem Vorwort von Siegfried Lenz. C.F. Müller, Karlsruhe 1972.
  189. Am Ende seines Lebens allein, Die Zeit, Nr. 30 vom 16. Juli 1976
  190. Dokumente zur Zeit: „Es scheint weit gekommen…“, Die Zeit, Nr. 46 vom 11. November 1977.
  191. Otto Langels: Vor 50 Jahren. Die Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 5. März 2019, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  192. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Gustav Heinemann (1969–1974). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  193. Anselm Doering-Manteuffel: Biographischer Werdegang Gustav W. Heinemann. In: kas.de. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. - Wissenschaftliche Dienste / Archiv für Christlich-Demokratische Politik, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  194. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten: Gustav Heinemann (1969–1974). In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023 (Nach seiner Amtszeit kehrte Heinemann wieder nach Essen zurück, nahm aber bis zu seinem Tod am 7. Juli 1976 auch aktiv Anteil am politischen Geschehen.). 
  195. Horst Möller (München): Scheel, Walter 1919–2016. FDP-Politiker, Bundesminister, Bundespräsident. In: Nationalbiografie-online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1. Januar 2023, abgerufen am 20. Mai 2023 (Höhepunkt der politischen Laufbahn Scheels war 1974 die Wahl zum Bundespräsidenten. Er übte dieses Amt mit sichtbarer Freude am Repräsentieren aus, verstand sich aber als politischer Bundespräsident und agierte auch so: Er besaß weiterhin Einfluss in der FDP und weigerte sich beispielsweise im August 1976, das Gesetz über die Aufhebung des Prüfungsverfahrens bei Wehrdienstverweigerung (Postkartennovelle) zu unterzeichnen.). 
  196. Paul Lersch: „Zufall, daß er das Amt nicht ruiniert hat“. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1979, S. 27–32 (online – 28. Mai 1979). 
  197. Andreas Krüger: "HOCH AUF DEM GELBEN WAGEN". Düsseldorfer produzierte Walter Scheels Hit. In: wz.de. Westdeutsche Zeitung GmbH & Co. KG, 26. August 2016, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  198. Ernst Eisenbichler: Kanzler-Macher, Bundespräsident, Sänger. Ein Rückblick. In: br.de. Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, 24. August 2016, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  199. 7. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland: Wahl des fünften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland durch die 7. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. (PDF) Stenographischer Bericht. In: Website des 20. Deutschen Bundestages. 20. Deutscher Bundestag – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1979, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  200. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten (Stabsstelle Kommunikation | Presse): Karl Carstens (1979–1984). In: Website des Bundespräsidenten. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023 (Als die CDU ihn 1979 als Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten aufstellte, warf die Presse ihm seine frühere nominelle NSDAP-Mitgliedschaft vor.). 
  201. Sandra Schmid (sas, Online-Dienste des Deutschen Bundestages): Vor 40 Jahren: Karl Carstens ordnet die Auflösung des Bundestages an. In: 20. Deutscher Bundestag. 20. Deutscher Bundestag – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, 4. Januar 2023, abgerufen am 20. Mai 2023 (Vor 40 Jahren, am 6. Januar 1983, hat der damalige Bundespräsident Karl Carstens die Auflösung des Deutschen Bundestages angeordnet und damit den Weg zu Neuwahlen freigemacht. Die Bundestagswahl fand dann am Sonntag, 6. März 1983, statt und bestätigte die von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) geführte Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP im Amt.). 
  202. Das Bundesverfassungsgericht befand, der Bundespräsident dürfe seiner eigenen Beurteilung der politischen Gegebenheiten nicht den Vorrang vor der Einschätzung des Bundeskanzlers geben, wenn letzterer zu der Überzeugung gelangt sei, seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten seien bei den gegebenen politischen Kräfteverhältnissen erschöpft. Der Bundespräsident habe „die Einschätzungskompetenz und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten, wenn nicht eine andere, die Auflösung verwehrende Einschätzung der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist.“ (BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 – 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 –, BVerfGE 62, S. 1 ff., Leitsatz 8.2, Absatz-Nr. 139) – Allerdings sei die Voraussetzung für die Auflösung des Bundestages das Vorhandensein einer „echten“ Krise. Somit war das Vorgehen der Bundesregierung Kohl zumindest problematisch.
  203. Zündorf, Irmgard: Karl Carstens 1914–1992. In: Lebendiges Museum Online, LeMO-Biografien. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 25. Mai 2016, abgerufen am 20. Mai 2023 (Volksnähe zeigt er mit ausgedehnten Wanderungen, durch die er auch als „Wanderpräsident“ bezeichnet wird, und mit regelmäßigen Jugendtreffen in der Villa Hammerschmidt. Januar 1982: Etwa 2.000 Menschen begleiten Bundespräsident Carstens auf seiner Wanderung in einem Waldgebiet zwischen Hattingen und Essen. Seit Beginn seiner Amtszeit 1979 hat Carstens die Bundesrepublik bereits von der Ostsee bis zu den Alpen zu Fuß durchquert.). 
  204. Ralf Geißler: https://www.deutschlandfunkkultur.de/der-wanderpraesident-100.html. In: deutschlandfunkkultur.de. Deutschlandfunk Kultur, 5. Mai 2009, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  205. Vgl. folgende Nachrufe (alle vom 31. Januar 2015): Spiegel Online, Zum Tod Richard von Weizsäckers: Ein einziger, befreiender Satz; FAZ, Richard von Weizsäcker ist tot: Der Präsident der Bundesrepublik, Süddeutsche.de (Der Bundeskönig, Wie eine Rede die Deutschen befreite); Zeit Online, Zum Tode von Richard von Weizsäcker: Präsident und Gestalter der Einheit; Le Figaro, Décès de Von Weizsäcker, président de la réunification allemande.
  206. Wolfgang Benz (TU Berlin): Zwischen Amnesie und Erinnerungskultur – Die Deutschen und der 8. Mai 1945. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 24. Mai 2019, abgerufen am 20. Mai 2023 (Die schärfste Gangart schlug der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag an. Alfred Dregger machte sich mit seinen Attacken gegen die Weizsäcker-Rede zum Wortführer der Rechten mit Sentenzen, wie sie heute wieder aus den Reihen der AfD zu hören sind. Dem Diktum „der 8. Mai war ein Tag der Befreiung“ setzte Dregger das trotzige Auftrumpfen entgegen „Es muss endlich Schluss sein mit der uns von den Siegermächten aufgezwungenen Geschichtsbetrachtung“. So sprach Dregger auch zehn Jahre später – nunmehr als Ehrenvorsitzender der Fraktion – vor dem „Verband Deutscher Soldaten“, bejubelt von Ultrarechten, die etwa die Teilung Deutschlands nicht als Folge nationalsozialistischer Hybris, sondern als Diktat der Sieger sehen wollten. Die Wehrmachtsausstellung nannte er einen „Angriff auf Deutschland“.). 
  207. Ruppert Mayr: Unabhängig und überparteilich. In: saarbruecker-zeitung.de. Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH, 14. April 2010, abgerufen am 20. Mai 2023 (Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Überparteilichkeit.): „Der 8. Mai sei ein Tag der Befreiung – das Kriegsende sei nicht mehr nur als Niederlage zu verstehen, sondern als Befreiung „von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ und als neue Chance. Flucht und Vertreibung dürften nicht losgelöst von der „Gewaltherrschaft, die zum Kriege führte“, gesehen werden.“ 
  208. Internetredaktion des Bundespräsidialamtes: Gedenkveranstaltung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa. In: bundespraesident.de. Sprecherin des Bundespräsidenten / Presse und Kommunikation, 9. Mai 1985, abgerufen am 20. Mai 2023 (Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Überparteilichkeit.): „Viele Völker gedenken heute des Tages, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Seinem Schicksal gemäß hat jedes Volk dabei seine eigenen Gefühle. Sieg oder Niederlage, Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Übergang zu neuer Abhängigkeit, Teilung, neue Bündnisse, gewaltige Machtverschiebungen – der 8. Mai 1945 ist ein Datum von entscheidender historischer Bedeutung in Europa.“ 
  209. Thorsten Denkler, (Berlin): Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl. In Feindschaft verbunden. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Februar 2015, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  210. 9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland: Stenografischer-Bericht zur 9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. (PDF; 0,4 MB) In: www.bundestag.de. 9. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1989, S. 4, abgerufen am 20. Mai 2023 (Richard von Weizsäcker betritt die Bonner Beethovenhalle am 23. Mai 1989, begleitet von den Bundestagsvizepräsidenten Annemarie Renger und Richard Stücklen, in welcher er zum Bundespräsidenten gewählt wird.): „Rita Süßmuth: "Für die Wahl zum Bundespräsidenten ist von den Vorsitzenden der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP sowie vom Vorsitzenden der SPD Herr Dr. Richard von Weizsäcker vorgeschlagen worden. Er hat seine Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur erklärt. Ich stelle im Namen des Sitzungsvorstandes fest, dass der Wahlvorschlag den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.“ 
  211. Internetredaktion des Bundespräsidialamts: Richard von Weizsäcker (1984–1994). In: bundespraesident.de. Der Bundespräsident – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 20. Mai 2023 (Nach dem Fall der Mauer mahnte er zur „Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik Deutschland“ und setzte sich für Berlin als Hauptstadt des vereinigten Deutschlands ein.). 
  212. Manfred Agethen: Biographie Steffen Heitmann. In: Internetpublikation der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., abgerufen am 20. Mai 2023 (1993 war Heitmann für einige Wochen Kandidat der CDU für das Amt des Bundespräsidenten. Nach öffentlicher und parteiinterner Schelte wegen unbedachter Äußerungen vor allem zur Ausländer- und Familienpolitik zog er seine Kandidatur Ende November zurück; vielen Kritikern missfiel seine ausgeprägt konservative Grundhaltung.). 
  213. Online-Redaktion des Deutschen Bundestages: Geschichte. Vor 65 Jahren: Erste Bundesversammlung in Berlin. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 10. Juli 2019, abgerufen am 23. Mai 2023. 
  214. Michael Kuhlmann: „Ruck-Rede“ vor 25 Jahren. Roman Herzogs Weckruf an die Nation. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 15. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  215. phoenix.online: Roman Herzog: „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen“. In: phoenix.de. Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), 26. April 2021, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  216. Online-Redaktion Süddeutsche Zeitung Ressort Politik: Hintergrund. Die „Berliner Reden“ der Bundespräsidenten. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Mai 2010, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  217. Redaktion Digital der Bundesregierung: "Berliner Rede" von Bundespräsident Johannes Rau. am 18. Mai 2001 im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek zu Berlin:. In: bundesregierung.de. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 18. Mai 2001, abgerufen am 23. Mai 2023. 
  218. Michael Kuhlmann: „Ruck-Rede“ vor 25 Jahren. Roman Herzogs Weckruf an die Nation. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 25. April 2022, abgerufen am 20. Mai 2023 (Herzog: „Was ist los mit unserem Land? Im Klartext: Der Verlust wirtschaftlicher Dynamik, die Erstarrung der Gesellschaft, eine unglaubliche mentale Depression – das sind die Stichworte der Krise. Sie bilden einen allgegenwärtigen Dreiklang, aber einen Dreiklang, aber in Moll.“). 
  219. Online-Redaktion des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e. V.: 17. September 1997 – Pressemitteilungen vom Deutschen Zukunftspreis 1997. Deutscher Zukunftspreis 1997 – Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation. In: deutscher-zukunftspreis.de. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V., 17. September 1997, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  220. Frank Grotelüschen: 20 Jahre Deutscher Zukunftspreis. Im Dickicht der Visionen. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 27. November 2016, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  221. o. V.: Roman Herzog. In: timenote.info. timenote.info, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  222. Berliner Rede von Bundespräsident Johannes Rau am 12. Mai 2004
  223. Renate Faerber-Husemann: Zum Tode von Johannes Rau. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 27. Januar 2006, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  224. Auf den Spuren von „Bruder Johannes“. In: wuppertal-total.de. Wuppertal total, 1. September 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Mai 2023; abgerufen am 27. März 2025. 
  225. Simon Hage: Reaktionen auf Rauhs Tod. "Ein Vorbild verloren". In: Der Spiegel (online). Der Spiegel GmbH & Co. KG, 27. Januar 2006, abgerufen am 23. Mai 2023. 
  226. Haunhorst, Regina/Zündorf, Irmgard: Biografie Johanne Rau. In: LeMO-Biografien, Lebendiges Museum Online. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,, 28. Juli 2021, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  227. Steinbeis, Maximilian: Wozu überhaupt noch ein Bundespräsident? In: verfassungsblog.de (doi:10.17176/20181008-135357-0). Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH, 31. Mai 2010, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  228. Chmura, Nadine/Haunhorst, Regina: Biografie Horst Köhler. In: LeMO-Biografien, Lebendiges Museum Online. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 19. Februar 2016, abgerufen am 19. Mai 2023: „Staatssekretär im Bundesfinanzministerium als Nachfolger von Hans Tietmeyer. Köhler ist für Grundsatzfragen der Finanzpolitik, für die Finanzbeziehungen zur Europäischen Gemeinschaft und für die Treuhandanstalt zuständig. Er wird außerdem zum wichtigsten Berater und Unterhändler Bundeskanzler Helmut Kohls (CDU) in allen internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen. Köhler handelt die Zahlungen für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland und die deutsche Finanzhilfe für den Golfkrieg aus. Bei den Verhandlungen über den Maastrichter Vertrag plädiert er für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, mahnt jedoch gleichzeitig eine verstärkte politische Integration an.“ 
  229. Peter Richard: 1989: Deutsche Gruppe der Trilateralen Kommission e. V., Berlin. In: finaletheorie.org. Abgerufen am 19. Mai 2023. 
  230. Horst Köhler: Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Horst Köhler. In: horstkoehler.de. Horst Köhler, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  231. Redaktion der Bundeszentrale für politische Bildung: Die deutschen Bundespräsidenten. In: bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Februar 2022, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  232. International Monetary Fund: Horst Köhler Geschäftsführender Direktor, IWF. Biographische Informationen. In: imf.org. International Monetary Fund, 26. Februar 2002, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  233. Chronik: Wichtige Stationen in Köhlers Amtszeit. In: Der Tagesspiegel Online. 31. Mai 2010, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2024]).  Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Westfälische Nachrichten. 18. Mai 2009, abgerufen am 24. September 2024.  Thomas Sigmund: Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Köhlers. In: Handelsblatt Online (Politik). Handelsblatt GmbH, 18. Mai 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Mai 2023; abgerufen am 24. September 2024 (Artikelvorschau). 
  234. Annette Rollmann: "Die Deutschen haben zu wenig Vertrauen in sich selbst". Interview mit Horst Köhler, Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten von CDU/CSU und FDP. In: Das Parlament Nr. 19. Deutscher Bundestag, 3. Mai 2004, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  235. Redaktion Politik: Briefwechsel im Wortlaut. Schröder und Köhler streiten über Tag der Einheit. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, 11. Mai 2010, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  236. Köhler: Finanzmärkte sind Monster geworden, Der Tagesspiegel vom 15. Mai 2008.
  237. Konrad-Adenauer-Stiftung (PDF; 61 kB)
  238. Köhler-Äußerung: Wahlkampf mit der Gleichheit (Memento vom 21. Mai 2011 im Internet Archive), stern.de vom 13. September 2004, abgerufen am 18. März 2012.
  239. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
  240. Bettina Klein: „Das Parlament fühlt sich auf den Schlips getreten“. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts, 14. Dezember 2006, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  241. Sonja Schwetje (Chefredakteurin): Kritik an Köhlers Amtsverständnis. Regierung ruft zur Mäßigung auf. In: n-tv.de. ntv Nachrichtenfernsehen GmbH, 13. Dezember 2006, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  242. Bundeswehr in Afghanistan: Köhler entfacht neue Kriegsdebatte, Spiegel Online, 27. Mai 2010.
  243. Überraschung in Berlin: Bundespräsident Köhler tritt zurück, Spiegel Online, 31. Mai 2010.
  244. Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler vom 31. Mai 2010
  245. Westdeutscher Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts: Stichtag. 30. Juni 2010 – Christian Wulff zum Bundespräsidenten gewählt. In: 1.wdr.de. Westdeutscher Rundfunk Köln Anstalt des öffentlichen Rechts, 30. Juni 2015, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  246. Bundespräsidenten-Kandidat: Wulff will bei sich selbst sparen, Stern, 21. Juni 2010.
  247. „Ehrensold unerträglich hoch“, Neue Osnabrücker Zeitung, 29. Juni 2010.
  248. Cerstin Gammelin (Sprecherin des Bundespräsidenten): Antrittsrede nach der Vereidigung zum Bundespräsidenten im Deutschen Bundestag. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, 2. Juli 2010, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  249. Rücktrittserklärung von Bundespräsident Christian Wulff vom 17. Februar 2012
  250. Hanna Spanhel: Gauck, Wulff, Köhler. Wer war vor Steinmeier Bundespräsident? In: stuttgarter-nachrichten.de. Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, 28. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  251. Webseite des Deutschen Bundestages (Memento vom 10. Januar 2016 im Internet Archive), abgerufen am 10. Januar 2016.
  252. Bundespräsidialamt: Dankesworte an die Bundesversammlung vom 18. März 2012, Text der Rede, abgerufen am 24. März 2012.
  253. Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 6. Juni 2016, Erklärung zur Amtszeit, abgerufen am 15. Februar 2017.
  254. Bundespräsidialamt: Informationen zur Wahl des Bundespräsidenten vom 12. Februar 2017, abgerufen am 15. Februar 2017.
  255. Online-Dienste des Deutschen Bundestages: Parlament. Frank-Walter Steinmeier zum neuen Bundespräsidenten gewählt. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, 12. Februar 2017, abgerufen am 19. Mai 2023. 
  256. Bundeszentrale für politische Bildung: Bundespräsidentenwahl in Deutschland 2017, abgerufen am 10. März 2017.
  257. Pressestatement zu einer weiteren Amtszeit. Bundespräsidialamt, 28. Mai 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. Mai 2021; abgerufen am 29. Mai 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  258. FDP unterstützt Steinmeier: Soll Bundespräsident bleiben. 22. Dezember 2021, abgerufen am 30. Dezember 2021. 
  259. Auch Union unterstützt zweite Amtszeit Steinmeiers. In: Der Spiegel. 5. Januar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 5. Januar 2022]). 
  260. Bundespräsident Steinmeier wiedergewählt. In: tagesschau.de. 13. Februar 2022, abgerufen am 13. Februar 2022. 
  261. Alexander Goller: Mehr als nur die Gattin des Präsidenten, entnommen aus Elly Heuss-Knapp. Gründerin des Müttergenesungswerkes. Eine Biografie. Deutschlandradio, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  262. Die Varianten für Schloss Bellevue, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Juni 2010.
  263. Heike Specht: First Ladies in Deutschland. Die Rolle der Bundespräsidenten- und Kanzlergattinnen. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio, abgerufen am 16. Mai 2019 (Die Historikerin Heike Specht hat bei ihren Recherchen zu ihrem Buch über die deutschen Präsidenten- und Kanzlergattinnen herausgefunden, dass sich grob zwei Frauentypen herauskristallisieren lassen: solche, die sich wie Rut Brandt nicht aktiv ins politische Geschehen einmischen wollten und solche, wie es eine Doris Schröder-Köpf deutlich gezeigt hat, die sehr selbstbewusst darauf bedacht waren, eigene politische Akzente zu setzen.). 
  264. Cerstin Gammelin, Sprecherin des Bundespräsidenten im Bundespräsidialamt: Veronica Carstens. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 20. Mai 2023. 
  265. Lächeln für Deutschland, Spiegel Online vom 13. Juli 2010.
  266. Gaucks First Lady gibt Job auf, Spiegel Online vom 25. Februar 2012.
  267. Elke Büdenbender: Das ist Deutschlands neue First Lady. In: Augsburger Allgemeine. 13. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2017. 
  268. Zweite Amtszeit auch für Deutschlands First Lady Elke Büdenbender. In: Handelsblatt. 13. Februar 2022, abgerufen am 13. Februar 2022. 
Listen der Staatsoberhäupter der Staaten Europas (zeitgenössisch)

Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und Vatikanstadt
Albanien | Andorra: Fr./Sp.* | Belarus | Belgien | Bosnien und Herzegowina (Vors.)* | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Moldau | Monaco | Montenegro | Niederlande | Nordmazedonien | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino* | Schweden | Schweiz (Präs.)* | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich | Zypern

Abhängige Gebiete
Färöer | Gibraltar | Grönland | Guernsey | Isle of Man | Jersey

Umstrittene Gebiete
Kosovo | Türkische Republik Nordzypern

 * kollektives Staatsoberhaupt/Repräsentant

Staatsoberhäupter in: Afrika | Amerika | Asien | Australien und Ozeanien | Europa

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Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 01:24

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Der Bundesprasident Abkurzung BPr auch BPras ist das Staatsoberhaupt Art 54 61 GG der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr hochstes Verfassungsorgan Bundesprasident der Bundesrepublik DeutschlandLogo des BundesprasidentenStandarte des Bundesprasidenten mit dem BundesadlerAmtierend Frank Walter Steinmeier seit dem 19 Marz 2017BundesprasidialamtAnrede Herr Bundesprasident grundsatzlich Exzellenz im internationalen Schriftverkehr Amtssitz Schloss Bellevue in Berlin Villa Hammerschmidt in BonnAmtszeit 5 Jahre anschliessende Wiederwahl einmalig moglich Vorlaufer ReichsprasidentStellvertreter Prasident des BundesratesLetzte Wahl 13 Februar 2022Nachste Wahl 14 Februar 2027Wahl durch BundesversammlungSchaffung des Amtes 24 Mai 1949Erster Amtsinhaber Theodor HeussGehalt 276 000 EUR jahrlichWebsite bundespraesident de Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik Art 55 GG Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt die dem Bundesprasidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet halt sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zuruck Die Regierungsarbeit wird in Deutschland vom Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet Art 65 GG Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundesprasidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein reprasentative Aufgaben beschrankt Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz Art 54 61 GG definiert Wie der Bundesprasident diese Aufgaben wahrnimmt entscheidet er grundsatzlich autonom ihm kommt diesbezuglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu auch bezuglich seiner Meinungsausserungen Neben der volkerrechtlichen Vertretung des Bundes Art 59 Absatz 1 Satz 1 GG und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundesprasident wichtige Reservevollmachten die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von grosser Tragweite zuweisen etwa im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands Art 81 GG bei der Wahl des Bundeskanzlers Art 63 I GG bei der Entscheidung uber eine Auflosung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage Art 68 GG und bei der Wahl einer Minderheitsregierung Art 63 GG Ausserdem erlangt ein Bundesgesetz erst dadurch Rechtskraft dass der Bundesprasident es unterzeichnet Art 82 GG Bei der Ausfertigung von Bundesgesetzen pruft der Bundesprasident als letztes entscheidendes Glied des Gesetzgebungsverfahrens deren Verfassungsmassigkeit Innerhalb des politischen Systems kann der Bundesprasident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden er verkorpert als Staatsoberhaupt die Einheit des Staates Er wird deswegen auch als eine Gewalt sui generis angesehen Nach Art 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Korperschaften des Bundes oder eines Landes angehoren Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausuben Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht fuhren Deshalb kann er als neutrale Kraft pouvoir neutre bezeichnet werden Der Bundesprasident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch reprasentativ sinnstiftend und integrativ Um der Uberparteilichkeit des Amtes zu entsprechen haben traditionell alle Prasidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen lassen Der Bundesprasident wird fur eine Amtszeit von funf Jahren von der Bundesversammlung gewahlt vgl Art 54 II 1 GG Eine anschliessende Wiederwahl ist nur einmal zulassig vgl Art 54 II 2 GG Eine spatere Wiederwahl ist auch nach zwei absolvierten Amtszeiten theoretisch nicht ausgeschlossen sofern zwischenzeitlich ein anderer Bundesprasident im Amt war gilt in der politischen Praxis jedoch als unrealistisch Roman Herzog zufolge steht der Bundesprasident zur Bundesrepublik Deutschland in einem besonderen offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis sui generis ahnlich wie die Mitglieder der Bundesregierung gemass 1 BMinG und daher in keinem Beamten Richter oder Soldatenverhaltnis Die Amtssitze des Bundesprasidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn In der Ausubung seiner Aufgaben unterstutzt ihn das Bundesprasidialamt Zwolfter Amtsinhaber ist seit dem 19 Marz 2017 Frank Walter Steinmeier Er wurde am 12 Februar 2017 fur eine erste Amtszeit bis einschliesslich 18 Marz 2022 und am 13 Februar 2022 fur eine weitere bis einschliesslich 18 Marz 2027 gewahlt Geschichtliche HintergrundeSiehe auch Liste der Staatsoberhaupter Deutschlands Vom Deutschen Bund zum modernen Bundesstaat Verfassung des deutschen Reiches vom 28 Marz 1849 Paulskirchenverfassung Johann von Osterreich war als Reichsverweser vorlaufiges Staatsoberhaupt und setzte die Provisorische Zentralgewalt ein Der Onkel des damaligen osterreichischen Kaisers war einerseits den Konservativen wegen seiner volkstumlichen Art andererseits den Liberalen genehm Das erste moderne Staatsoberhaupt fur ganz Deutschland war Reichsverweser Erzherzog Johann von Osterreich Die Frankfurter Nationalversammlung wahlte ihn am 29 Juni 1848 Am 12 Juli ubertrug der Bundestag des Deutschen Bundes ihm seine Befugnisse Trotz der Niederschlagung der Revolution 1849 haben die Staaten die Legalitat und Legitimitat seines Amtes nie angezweifelt Zum 20 Dezember 1849 ubertrug er die Geschafte einer Bundeszentralkommission die bis zur Wiederherstellung des alten Bundestags amtierte Der Deutsche Bund selbst vor und nach der Revolutionszeit hatte hingegen kein Oberhaupt sondern nur den Bundestag als oberstes Organ Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 1 Juli 1867 Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871 Bismarcksche Reichsverfassung Im Norddeutschen Bund von 1867 seit 1871 unter dem Namen Deutsches Reich war der Konig von Preussen das Staatsoberhaupt mit der Bezeichnung Bundesprasidium Den republikanisch klingenden Ausdruck Bundesprasident hatte man absichtlich vermieden Mit der neuen Verfassung vom 1 Januar 1871 erhielt der Konig zusatzlich den Titel Deutscher Kaiser Das Amt auf Bundesebene war verfassungsmassig stets an das des preussischen Konigs gebunden so dass die preussische Erbfolge automatisch auch fur die Nachfolge im Kaiseramt galt Die ubrigen Staaten in Deutschland wie Bayern oder Baden behielten ihre Fursten Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11 August 1919 Weimarer Reichsverfassung Der monarchische Bundesstaat endete mit der Novemberrevolution 1918 auf welche die Weimarer Nationalversammlung folgte Sie wahlte schon am 11 Februar 1919 Friedrich Ebert zum Reichsprasidenten der im Sommer 1919 mit der Weimarer Verfassung bestatigt wurde Nach Ebert war Paul von Hindenburg von 1925 bis 1934 Reichsprasident er verstarb im Amt Hindenburg hatte im Januar 1933 den Fuhrer der NSDAP zum Reichskanzler ernannt Adolf Hitler Mit Hindenburgs Unterstutzung machten die Nationalsozialisten aus Deutschland eine totalitare Diktatur Nach Hindenburgs Tod liess sich Hitler per fingierter Volksabstimmung die Befugnisse des Reichsprasidenten ubertragen In seinem politischen Testament 1945 bestimmte Hitler Karl Donitz zum Reichsprasidenten Donitz und seine Regierungsmitglieder wurden am 23 Mai 1945 im Sonderbereich Murwik verhaftet und am 9 Juni 1945 von den vier Siegermachten fur abgesetzt erklart Vom Reichsprasidenten zum Bundesprasidenten Weimarer Reichsverfassung Allerdings ermoglichte das Notverordnungsrecht der Weimarer Reichsverfassung nicht zwangslaufig den Weg in die Prasidialdiktatur In Art 48 WRV war die Einrichtung eines noch zu beschliessenden Ausfuhrungsgesetzes vorgesehen das die prasidialen Vollmachten erheblich konkretisieren und einschranken sowie einem moglichen Missbrauch Einhalt hatte gebieten konnen Im Weiteren wurde auch die heute weggefallene allgemeine Befugnis des Prasidenten das Parlament aufzulosen in der Endphase der Weimarer Republik missbraucht Noch wahrend der Amtszeit Friedrich Eberts waren die umfangreichen Rechte in einer uberwiegend als positiv bezeichneten Weise ausgeubt worden das Scheitern der jungen Republik war also auch auf eine ungenugende Kontrolle der Verfassungseinhaltung zuruckzufuhren Die Wegnahme der beiden wichtigen Rechte war schliesslich eine deutliche Entmachtung des Prasidentenamts Die Wahl und Absetzung des Bundeskanzlers liegt heute fast ausschliesslich in der Hand des Bundestages Grundgesetz nach dem Schlussbericht des Herrenchiemseer Konvents vom 10 25 August 1948 Im August 1948 trafen sich Juristen in Bayern Die westdeutschen Ministerprasidenten hatten diesem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee die Aufgabe erteilt einen Entwurf fur einen provisorischen westdeutschen Staat zu erarbeiten Nicht offiziell aber de facto wurde dieser Entwurf die Beratungsgrundlage fur den Parlamentarischen Rat 1948 1949 Die Experten waren sich nicht einig geworden ob der neue Staat wieder eine Einzelperson als Staatsoberhaupt haben sollte Eine Minderheit im Unterausschuss III wollte stattdessen ein Bundesprasidium sehen das aus dem Bundeskanzler sowie den Prasidenten von Bundestag und Bundesrat bestehen sollte Man begrundete dies mit dem nur provisorischen Charakter des neuen Staates Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 Der Parlamentarische Rat der das Grundgesetz ausarbeitete folgte dem Vorschlag der Mehrheit zwar einen Bundesprasidenten vorzusehen diesem aber relativ wenig Macht mitzugeben Dies gilt allgemein als eine Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Amt des Reichsprasidenten Geschaut wurde auf das Notverordnungsrecht das Recht des Reichsprasidenten im Notfall mit prasidentiellen Erlassen am gewahlten Parlament vorbei zu regieren und das Recht des Reichsprasidenten die Regierungsmitglieder in eigener politischer Entscheidung zu ernennen Man hielt dies fur mitursachlich fur die politische Krise der Weimarer Republik ab 1930 mit den Prasidialkabinetten unter den Reichskanzlern Heinrich Bruning Franz von Papen und Kurt von Schleicher und schliesslich das Abgleiten in die Diktatur unter Hitler Die SPD Fraktion sprach sich deshalb und auch angesichts der damals fehlenden Souveranitat des deutschen Staates dafur aus auf die Einrichtung des Amtes eines Bundesprasidenten bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveranitat zu verzichten und dessen Funktionen vom Prasidenten des Bundestags wahrnehmen zu lassen Stellung des Bundesprasidenten im Grundgesetz Die geringe machtpolitische Ausstattung des Amtes des Bundesprasidenten im Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland gilt allgemein als eine Reaktion auf die Erfahrungen mit dem Amt des Reichsprasidenten in der Weimarer Republik Wahrend der Beratungen des Parlamentarischen Rates herrschte weitgehender Konsens aller Beteiligten dass dem Prasidenten nicht wieder eine solch uberragende Stellung im politischen System zukommen sollte wie seinerzeit dem Reichsprasidenten insbesondere Paul von Hindenburg Parallel zu dieser Schmalerung seiner Befugnisse wurde auch der Wahlmodus fur den Prasidenten verandert Wurde der Reichsprasident noch vom Volk direkt gewahlt 1925 und 1932 so wird der Bundesprasident von der nur fur diesen Zweck zusammentretenden Bundesversammlung gewahlt Hierdurch wurde die demokratische Legitimation des Bundesprasidenten indirekter Er ist nicht mehr unmittelbar vom Souveran gewahltes Organ der politischen Staatsfuhrung Die Ablehnung einer Direktwahl des Bundesprasidenten wird auch damit begrundet dass sonst ein Missverhaltnis zwischen starker demokratischer Legitimation er ware dann neben dem Bundestag das einzige direkt gewahlte Verfassungsorgan des Bundes zudem das einzige das aus einer Person besteht und geringer politischer Macht eintrate Wahl des Bundesprasidenten Art 54 56 GG Kandidatenauswahl Art 54 I GG Zum Bundesprasidenten kann gemass Art 54 Abs 1 GG gewahlt werden wer deutscher Staatsangehoriger ist das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist Der bisher jungste Bundesprasident Christian Wulff war bei seiner Wahl 51 Jahre alt Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung dem Vorschlag ist eine schriftliche Zustimmungserklarung des Vorgeschlagenen beizufugen Der Vorschlag ist beim Prasidenten des Bundestages schriftlich einzureichen 9 Abs 1 BPrasWahlG Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen Uberlegungen gepragt Je nach Ausgangslage versuchen die Parteien in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden fur den sie sich in der Bundesversammlung entsprechende Zustimmungen erhoffen Die Dominanz solcher Uberlegungen und Absprachen bei der Kandidatenauswahl fuhrt regelmassig zu Diskussionen die Verfassung zu andern und eine Direktwahl des Bundesprasidenten durch das Volk zu ermoglichen Befurworter argumentieren eine Direktwahl durch das Volk wurde das gesamte Wahlverfahren transparenter machen und Entscheidungen wieder aus politischen Hinterzimmern in das Licht der Offentlichkeit bringen Gegner einer Direktwahl meinen dass ein plebiszitar gewahlter Prasident den Prinzipien einer reprasentativen Demokratie zuwiderlaufen wurde und ausserdem sein Amt zu wenig Machtbefugnisse habe um fur eine Direktwahl infrage zu kommen Unvereinbarkeiten Inkompatibilitat Art 55 GG Nach Art 55 GG darf der Bundesprasident weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Korperschaft des Bundes oder eines Landes angehoren Er darf ferner kein anderes besoldetes Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausuben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehoren Die Regelung soll die Unabhangigkeit und Integritat des Bundesprasidenten steigern und ist damit Ausdruck der Gewaltenteilung in Art 20 GG Verletzt der Bundesprasident diese Pflicht kann eine Sanktion gemass Art 61 GG erfolgen Die Verletzung fuhrt aber nach herrschender Meinung nicht automatisch zu einem Verlust des Amtes Die Pflichten des Art 55 GG beginnen mit dem Amtsantritt und enden mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Bundesprasidenten Nach 22 Europawahlgesetz verliert ein Abgeordneter die Mitgliedschaft im Europaischen Parlament bei Annahme der Wahl zum Bundesprasidenten Bundesversammlung und Ablauf der Wahl Art 54 II VII GG Hauptartikel Bundesversammlung Deutschland und Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung Die Bundesversammlung spiegelt das foderative System der Bundesrepublik Deutschland wider sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Volksvertretungen der Lander nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Art 54 Abs 3 des Grundgesetzes Ublicherweise handelt es sich dabei um Mitglieder der Landesparlamente und Landesregierungen um Mitglieder der Bundesregierung sofern sie kein eigenes Bundestagsmandat haben und um Personlichkeiten des offentlichen Lebens wie Schauspieler Sportler Kunstler oder Vertreter von Spitzenverbanden Die Mitglieder sind an Auftrage und Weisungen nicht gebunden 7 Satz 3 BPrasWahlG Der Bundesprasident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewahlt sie soll in ihren Ablaufen die besondere Wurde des Amtes unterstreichen Das schliesst eine Personaldebatte aus Rn 108 ff 138 125 Rn 25 auch die blosse Vorstellung der Kandidaten Rn 109 zulassig ist aber eine Debatte zur Geschaftsordnung Rn 112 Bei der Wahl muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinen Erst wenn dies in zwei Wahlgangen keinem Kandidaten gelingt reicht in einem dritten die relative Mehrheit aus Zu einem dritten Wahlgang kam es 1969 als Gustav Heinemann mit einfacher Mehrheit gewahlt wurde sowie 1994 und 2010 als Roman Herzog bzw Christian Wulff dann doch noch die absolute Stimmenmehrheit erreichten Die Wahl erfolgt auf funf Jahre eine einmalige Wiederwahl ist ohne Weiteres moglich Staatsrechtler sind uberwiegend der Meinung dass die Formulierung Anschliessende Wiederwahl ist nur einmal zulassig in Art 54 Abs 2 des Grundgesetzes mehr als zwei Amtszeiten einer Person gestattet sofern nicht mehr als zwei Amtszeiten unmittelbar aneinander anschliessen Zulassig ist eine dritte Wahlperiode aber wenn dazwischen die Amtszeit eines anderen Bundesprasidenten gelegen ist Dabei ist es sogar gleichgultig ob dieser eine volle funfjahrige Amtsperiode durchgehalten hat und aus welchen Grunden sich das Amt des Bundesprasidenten ggf vorzeitig erledigt hat Von den abgesehen vom derzeitigen Amtsinhaber Steinmeier bisher vier wiedergewahlten Bundesprasidenten stand allerdings keiner je fur die Wahl in eine dritte Amtszeit zur Verfugung Nur zwei von diesen Heuss und Weizsacker absolvierten zwei volle Amtszeiten die anderen beiden traten vor Ablauf ihrer zweiten Amtszeit zuruck Heinrich Lubke erklarte im Oktober 1968 mit Wirkung zum 1 Juli 1969 und damit drei Monate vor Ablauf seiner 2 Amtszeit seinen Rucktritt Horst Kohler wiederum trat am 30 Mai 2010 ein Jahr nach seiner Wiederwahl und somit vier Jahre vor Ablauf seiner zweiten Amtszeit zuruck im Gegensatz zu Lubke mit sofortiger Wirkung Vereidigung Art 56 GG In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundesprasident bei seinem Amtsantritt vom Bundestagsprasidenten 11 BPrasWahlG wie folgt vereidigt Art 56 GG Ich schwore dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen seinen Nutzen mehren Schaden von ihm wenden das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen meine Pflichten gewissenhaft erfullen und Gerechtigkeit gegen jedermann uben werde So wahr mir Gott helfe Die religiose Beteuerung kann weggelassen werden Der Amtseid muss aber als solcher geleistet werden eine eidesgleiche Bekraftigung nach 64 Bundesbeamtengesetz und 484 ZPO ist nicht zulassig Diese Eidespflicht wird als verfassungsmassig angesehen da die Ubernahme des Amtes des Bundesprasidenten freiwillig und der Eid in der Verfassung selbst vorgesehen sei Die vorgeschriebene Eidesleistung des Bundesprasidenten bei seinem Amtsantritt bedeutet nicht dass der Beginn seiner Amtszeit oder Amtsbefugnisse von der Eidesleistung abhingen siehe Amtseid Rechtliche Stellung in Deutschland Das Amt des Bundesprasidenten beginnt vielmehr mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgangers jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklarung beim Prasidenten des Bundestages 10 BPrasWahlG Nach der Wahl des deutschen Bundesprasidenten 1949 als es noch keinen Amtsvorganger gab wie auch 2010 und 2012 als Horst Kohler und Christian Wulff ihr Prasidentenamt mit sofortiger Wirkung zur Verfugung gestellt hatten begann die Amtszeit der Neugewahlten mithin bereits mit der Annahme der Wahl die alle noch in der Bundesversammlung erklarten Leistet der Bundesprasident den Amtseid vorsatzlich nicht konnen der Bundestag oder der Bundesrat den Bundesprasidenten wegen Verletzung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen Art 61 GG Wird ein Bundesprasident fur eine zweite Amtszeit gewahlt erfolgt fur diese ublicherweise keine neuerliche Vereidigung So wurde es bisher in allen diesen Fallen 1954 1964 1989 2009 und 2022 gehandhabt Aufgaben und BefugnisseAmtszimmer des Bundesprasidenten im Schloss Bellevue Reichsprasident Friedrich Ebert bezeichnete sich selbst als Huter der Verfassung Unter diesem Ausdruck wurden verschiedentlich Erwartungen an das Amt herangetragen unter anderem von Carl Schmitt demzufolge der Reichsprasident aktiv die Rechtsordnung verteidigen solle In der Bundesrepublik wurde die Bezeichnung fur den Bundesprasidenten weitgehend abgelehnt Allenfalls dem Bundesverfassungsgericht gesteht man eine derartige Rolle zu Weiterhin gibt es Stimmen die im Bundesprasidenten eine pouvoir neutre sehen wollen die uber den Parteien steht Ebenso wie Huter der Verfassung verkennt diese Bezeichnung dass der Bundesprasident zwar parteipolitisch aber nicht staatspolitisch neutral ist Die haufige Auffassung der Bundesprasident sei der oberste Notar oder Staatsnotar der Bundesrepublik wertet das Amt eher ab und verkennt seine Funktionen Vielmehr hat der Bundesprasident rechts und verfassungswahrende Kontrollfunktionen sowie grossteils nicht im Grundgesetz ausdrucklich erwahnt Reprasentations und Integrationsfunktionen Durch seine Handlungen und sein offentliches Auftreten mache der Bundesprasident den Staat selbst sichtbar er reprasentiert die Existenz Legitimitat Legalitat und Einheit des Staates Der Bundesprasident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt unter anderem folgende Aufgaben und Kompetenzen II Der Bund und die Lander Er ordnet die Staatssymbole an Art 22 II GG III Der Bundestag Er beruft den Bundestag abweichend von den Parlamentsbeschlussen Art 39 III 3 GG V Der Bundesprasident Er vertritt den Bund volkerrechtlich Art 59 I 1 GG Er beglaubigt diplomatische Vertreter Art 59 I 2 GG Er ernennt und entlasst Bundesrichter Bundesbeamte Offiziere und Unteroffiziere sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfugungen bestimmt ist Art 60 I GG Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat er kann aber keine Amnestie aussprechen Art 60 II GG VI Die Bundesregierung Er schlagt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor ernennt und entlasst ihn Art 63 I 1 GG Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl Art 63 IV 3 GG oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflosung des Deutschen Bundestages Art 68 I GG Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlasst er Bundesminister Art 64 I 1 GG Er genehmigt die Geschaftsordnung der Bundesregierung Art 65 I 4 GG VII Die Gesetzgebung des Bundes Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lasst sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkunden Art 82 I 1 GG X a Verteidigungsfall Er verkundet dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist Art 115a IV 3 GG und er gibt volkerrechtliche Erklarungen ab wenn ein Angriff erfolgt Art 115a V 1 GG der Bundesprasident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklarung Weiteres Er beruft eine Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein 18 VI Parteiengesetz Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass Viele Tatigkeiten werden der Funktion des Bundesprasidenten als Staatsnotar zugeordnet Im Normalfall bedurfen in der deutschen Verfassungswirklichkeit Anordnungen und Verfugungen des Bundesprasidenten nach Art 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung womit nach herrschender Meinung grundsatzlich alle amtlichen und politisch bedeutsamen Handlungen und Erklarungen gemeint sind Dies bedeutet der Bundesprasident kann keine Dekrete oder Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene politische Inhalte durchsetzen In bestimmten krisenhaften im Grundgesetz klar definierten Situationen jedoch in denen die Handlungsfahigkeit der Bundesregierung beeintrachtigt ist wachsen dem Bundesprasidenten besondere Befugnisse zu deren Ausubung teilweise nicht gegenzeichnungsbedurftig ist Man spricht in dieser Hinsicht auch von machtpolitischen Reservefunktionen des Bundesprasidenten Staatssymbole und Staatsakte Art 22 GG Der Bundesprasident ist berechtigt die Nationalhymne Flagge Wappen Uniformen Dienstkleidung die Amtstracht der Richter des Bundes mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts und deren Verwendung sowie Staatsakte und Staatsbegrabnisse anzuordnen sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge Art 22 GG tatig geworden ist Diese Anordnungen mussen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden Als Hoheitszeichen fuhrt der Bundesprasident in Fortsetzung der Tradition der Reichsprasidenten der Weimarer Republik eine Standarte mit einer Abbildung des fruheren Reichsadlers heute Bundesadler genannt Bei Trauerfeierlichkeiten fur einen verstorbenen Bundesprasidenten wird als Sargdecke nach der Staatspraxis der Bundesrepublik die Bundesdienstflagge verwendet und nicht etwa die Standarte wie fur Reichsprasidenten in Weimarer Zeit Die deutsche Nationalhymne wurde in Briefwechseln zwischen Bundesprasident Heuss und Bundeskanzler Adenauer 1952 beziehungsweise zwischen Bundesprasident von Weizsacker und Bundeskanzler Kohl 1991 festgelegt Die jeweilige Antwort der Bundeskanzler wird im Allgemeinen als Gegenzeichnung zur Verfugung des Bundesprasidenten interpretiert Diese Deutung wird durch die Tatsache unterstutzt dass die Briefwechsel im Bundesgesetzblatt veroffentlicht wurden und dadurch einen quasi offiziellen Charakter erhielten Problematisch ist diese legere Praxis jedoch bei strafbewehrten Staatssymbolen unter dem Aspekt des Vorbehalts des Gesetzes Diese Befugnisse haben keine Grundlage im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer begrundet sie daher mit der traditionellen Definitionshoheit von Staatsoberhauptern uber Staatssymbole Ehrenhoheit Einberufung des Parlaments und Zusammenwirken Art 39 GG Gemass Artikel 39 des Grundgesetzes kann der Bundesprasident jederzeit die Einberufung des Bundestags verlangen Es ist zudem ublich dass der Bundesprasident Bundestagsabgeordnete zu Gesprachen einladt und das Prasidium des Bundestages sowie Parlamentsausschusse zu Gesprachen empfangt Durch derartige Begegnungen bekommt der Bundesprasident Informationen aus erster Hand und kann seinerseits Einfluss auf das politische Geschehen nehmen Bisweilen nimmt der Bundesprasident selber an den Sitzungen des Bundestages teil beteiligt sich jedoch ublicherweise nicht an den Debatten Parteipolitische Neutralitat Art 55 GG Im Grundgesetz ist eine etwaige parteipolitische Neutralitat des Bundesprasidenten nicht festgeschrieben jedoch ist eine eher uberparteiliche Amtsfuhrung Tradition Daraus folgen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes jedoch keine justiziablen Vorgaben fur die Amtsausubung so dass ein Amtstrager das Amt diesbezuglich auch anders fuhren konnte Volkerrechtliche Vertretung und aussenpolitisches Engagement Art 59 GG Der Bundesprasident vertritt volkerrechtlich die Bundesrepublik Deutschland Art 59 Absatz 1 Satz 1 GG Er beglaubigt deutsche Vertreter in der Regel durch Akkreditierungsbrief und empfangt und bestatigt Vertreter Internationaler Organisationen und auslandischer Staaten in Deutschland durch Entgegennahme ihrer Akkreditierung Voraussetzung dafur ist die Zustimmung der Bundesregierung Fur den Abschluss volkerrechtlicher Vertrage stellt der Bundesprasident deutschen Vertretern die erforderliche Vollmacht aus und wenn diese unterzeichnet sind verkundet er das Zustimmungs und Transformationsgesetz und fertigt die Ratifikationsurkunde aus Damit erklart die Bundesrepublik im Aussenverhaltnis den Vertrag fur verbindlich und wirksam anzusehen Die politische und materielle Entscheidung hierzu treffen allerdings die Bundesregierung und der Bundestag Der Bundesprasident unternimmt Staatsbesuche Aus der zeitlichen Abfolge der besuchten Staaten lesen einige Beobachter einen Hinweis darauf ab welche aussenpolitischen Akzente der jeweilige Prasident voraussichtlich setzen mochte Waren es anfangs haufig Frankreich und andere westliche Nachbarlander so ist etwa Bundesprasident Kohler von dieser Regel abgewichen indem er den ersten offiziellen Staatsbesuch seinem Geburtsland Polen Deutschlands ostlichem Nachbarn abstattete Auflosung des Parlaments Art 63 68 GG Dem Bundesprasidenten steht in klar definierten Situationen das verfassungsmassige Recht zu den Bundestag aufzulosen Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat fur dieses Amt im dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit erhalten muss der Bundesprasident innerhalb einer Woche entweder diesen ernennen Minderheitsregierung oder den Bundestag auflosen Art 63 Abs 4 GG Ebenso kann der Bundesprasident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflosen Art 68 GG Dies geschah bisher viermal 1972 durch Gustav Heinemann 1983 durch Karl Carstens 2005 durch Horst Kohler 2024 durch Frank Walter Steinmeier Alle diese Auflosungen wurden von den jeweiligen Kanzlern bzw Regierungsfraktionen bewusst herbeigefuhrt um gewunschte Neuwahlen zu ermoglichen Das Bundesverfassungsgericht kam in Entscheidungen zu diesen Fallen zu der Ansicht dass der Bundesprasident zu prufen hat ob der Bundeskanzler tatsachlich nicht mehr das Vertrauen des Bundestages besitzt oder ob dieser die Auflosung missbrauchlich betreiben will Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung Art 63 69 GG Bundeskanzler Art 63 I GG Der Bundesprasident schlagt nach Art 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten fur die Wahl zum Bundeskanzler vor Rechtlich ist der Bundesprasident in seiner Entscheidung frei Ublicherweise wird jedoch der Kandidat vorgeschlagen der aufgrund der Starke seiner Fraktion bzw einer bestehenden oder sich bildenden Koalition mit der im ersten Wahlgang erforderlichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages rechnen kann Sollte der Vorschlag im Bundestag keine absolute Mehrheit finden so kann der Bundestag mit absoluter Mehrheit binnen vierzehn Tagen einen Bundeskanzler wahlen ohne dass dafur ein Vorschlag des Bundesprasidenten erforderlich ist Gelingt dies nicht so findet unverzuglich ein neuer Wahlgang statt in dem gewahlt ist wer die meisten Stimmen erhalt Erreicht der Gewahlte die absolute Mehrheit so muss der Bundesprasident ihn ernennen Erreicht der Gewahlte nur die einfache Mehrheit so hat der Bundesprasident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulosen Siehe auch Wahlverfahren fur den Bundeskanzler Stellvertreter des Bundeskanzlers Vizekanzler Art 69 I GG Ausschliesslich Sache des Bundeskanzlers ist nach Art 69 Abs 1 GG die Auswahl und Ernennung eines Bundesministers zu seinem Stellvertreter der in der Umgangssprache auch als Vizekanzler bezeichnet wird Der Bundesprasident wirkt hieran nicht mit Mitglieder der Bundesregierung Art 64 GG Der Bundesprasident ernennt die vom Bundeskanzler Vorgeschlagenen zu Bundesministern Inwieweit der Bundesprasident dabei personelle Auswahlkompetenzen besitzt ist im Grundgesetz nicht geregelt In der traditionell gelebten Verfassungsrealitat hat der Bundesprasident ein formales Prufungsrecht also bspw bezuglich der Frage ob der Vorgeschlagene den formalen Anforderungen des Amtes entspricht bspw ob er Deutscher ist das Mindestalter erfullt etc Ein weitergehendes materielles oder personelles Prufungsrecht ist zwar im Grundgesetz keineswegs ausgeschlossen hat sich aber in der Verfassungswirklichkeit nicht entwickelt Die heutige Tradition dass sich der Bundesprasident in die Personalpolitik des Bundeskanzlers nicht einmischt geht zuruck auf ein diesbezugliches Ansinnen von Theodor Heuss der sich vor der Ernennung der Minister des ersten Kabinetts Adenauer eine Ministerliste vorlegen lassen wollte Adenauer wies diese Forderung jedoch zuruck Heuss gab nach und etablierte so die seither geubte Vorgehensweise die auch bei der Entlassung eines Ministers oder Kabinetts angewendet wird Rucktritte und geschaftsfuhrende Amtsfuhrung Der Bundesprasident kann einen Rucktritt des Bundeskanzlers nicht ablehnen er muss den Kanzler in diesem Fall entlassen Er muss auch im Falle des erfolgreichen Misstrauensvotums den bisherigen Amtsinhaber entlassen und den neu Gewahlten ernennen Der Bundesprasident kann nach Art 69 Abs 3 des Grundgesetzes einen entlassenen Bundeskanzler oder Bundesminister ersuchen die Amtsgeschafte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterzufuhren Er hat dies in aller Regel so gehandhabt Einzige bedeutende Ausnahme bei einem Bundeskanzler war die Entlassung von Willy Brandt nach dessen Rucktritt 1974 Hier hatte Brandt darum gebeten nicht mit der Weiterfuhrung der Amtsgeschafte betraut zu werden Bundesprasident Gustav Heinemann entsprach diesem Wunsch somit amtierte der soeben entlassene Vizekanzler Walter Scheel fur einige Tage als Bundeskanzler Bundeswehr und Verteidigungsfall Art 65a GG Im Gegensatz zum Reichsprasidenten und der Reichswehr stehen die Streitkrafte des Bundes Bundeswehr nicht in einer Jurisdiktion des Bundesprasidenten die Gefahr eines Staats im Staate war deswegen nie gegeben Die Befehls und Kommandogewalt uber die Bundeswehr liegt in Friedenszeiten beim Bundesverteidigungsminister Weder der Bundesprasident noch der Bundeskanzler sind demnach in Friedenszeiten der Oberbefehlshaber der Bundeswehr Allerdings geht die Befehls und Kommandogewalt im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler uber Die Feststellung des Verteidigungsfalls die auf Antrag der Bundesregierung durch den Bundestag bei Zustimmung des Bundesrates erfolgt bedarf der Verkundung durch den Bundesprasidenten im Bundesgesetzblatt Art 115a Abs 3 S 1 GG Sobald der Verteidigungsfall verkundet ist kann der Bundesprasident mit Zustimmung des Bundestages volkerrechtliche Erklarungen uber das Bestehen des Verteidigungsfalls abgeben Arbeitsbeziehungen zur Bundesregierung Der Bundesprasident selber nimmt nicht an den Kabinettssitzungen der Bundesregierung teil Am Kabinettstisch sowie im Bundessicherheitsrat ist der Bundesprasident und sein Amt in der Person der Chefin des Bundesprasidialamtes im Rang einer Staatssekretarin reprasentiert Jedoch empfangt der Bundesprasident in regelmassigen Abstanden den Bundeskanzler einzelne Minister oder das gesamte Kabinett zu vertraulichen Konsultationen und Empfangen Der Bundeskanzler informiert den Bundesprasidenten ferner uber die laufenden Regierungsgeschafte durch Ubersendung der wesentlichen Unterlagen sowie durch schriftliche und personliche Berichte uber Angelegenheiten von Bedeutung Auf Auslandsreisen wird der Bundesprasident oft von Fachministern und Staatssekretaren der Bundesregierung begleitet Auch pflegt das Bundesprasidialamt Arbeitsbeziehungen mit dem Bundeskanzleramt und den einzelnen Ministerien Gesetzgebungsnotstand Art 81 GG Im Falle einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag ist der Bundesprasident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates befugt aber nicht verpflichtet den Gesetzgebungsnotstand nach Art 81 GG zu erklaren Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht eingetreten Unterzeichnung und Prufung von Gesetzen Art 82 GG Jedes Parlamentsgesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundesprasidenten nach Art 82 Abs 1 Satz 1 GG Die Bundesprasidenten haben bisher neun Mal jedes Mal unter grosser offentlicher Beachtung Bundesgesetze nicht ausgefertigt das heisst nicht unterzeichnet In einigen Fallen monierte der Bundesprasident Fehler im Gesetzgebungsverfahren in anderen materielle Verstosse gegen das Grundgesetz Heuss unterschrieb 1951 das Gesetz uber die Verwaltung der Einkommen und Korperschaftsteuer aus rein formalen Grunden nicht weil keine Zustimmung des Bundesrats vorlag Im Oktober 1961 verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lubke dem Gesetz gegen den Betriebs und Belegschaftshandel seine Unterschrift Er sah darin einen unzulassigen Eingriff in die Berufsfreiheit Art 12 Abs 1 GG Zweimal zeigte Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf Sowohl fur das Ingenieurgesetz 1969 als auch fur das Architektengesetz 1970 sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben Das Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung wurde 1976 von Scheel gestoppt der die Zustimmung des Bundesrats vermisste Bundesprasident von Weizsacker hielt 1991 das 10 Gesetz zur Anderung des Luftverkehrsgesetzes welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah fur materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht Dies fuhrte zur Einfugung des Art 87d Abs 1 Satz 2 in das Grundgesetz der es dem Gesetzgeber freistellte ob er die Luftverkehrsverwaltung in offentlich rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schliesslich durch von Weizsacker unterzeichnet Horst Kohler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art 87d Abs 1 GG nicht Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zuruck da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art 84 Abs 1 Satz 7 GG stand der es dem Bund verbietet per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu ubertragen Nach mehrwochiger Prufung entschied Frank Walter Steinmeier im Herbst 2020 dass er das Gesetz zur Bekampfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitat nicht unterzeichnen werde In neun Fallen unterzeichneten Bundesprasidenten zwar Gesetze verbanden dies jedoch mit einer offentlichen Erklarung uber verfassungsmassige Bedenken So verhielten sich u a Carstens beim Staatshaftungsgesetz 1981 von Weizsacker bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung 1994 Herzog beim Atomgesetz 1994 Rau beim Zuwanderungsgesetz 2002 Kohler beim Luftsicherheitsgesetz 2006 und Steinmeier beim Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit 2021 Formelle Prufungskompetenz Der Bundesprasident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formelles Prufungsrecht ob diese verfassungsgemass zustande gekommen sind Teile der Rechtswissenschaft sehen dies sogar als Prufungspflicht Zwar gab es fruher in der Politikwissenschaft unterschiedliche Auffassungen wie weit das formelle Prufungsrecht des Bundesprasidenten reicht In der aktuellen Praxis und im offentlichen Selbstverstandnis des Bundesprasidialamtes umfasst die formelle Prufungskompetenz jedoch das ganze Gesetzgebungsverfahren Die Vertreter der weitestgehenden formellen Prufungskompetenz wollen auch die Uberprufung der Verwaltungszustandigkeiten vom formellen Prufungsrecht des Bundesprasidenten erfasst sehen dies fuhrt beispielsweise dazu dass der Bundesprasident im Rahmen seiner formellen Prufungskompetenz auch das Verbot der Aufgabenubertragung des Bundes an Gemeinden und Gemeindeverbande Art 85 Abs 1 Satz 2 GG uberprufen darf Materielle Prufungskompetenz Bei der materiellen Prufungskompetenz handelt es sich um die Moglichkeit des Bundesprasidenten ein ihm zur Unterzeichnung vorgelegtes Gesetz auf seine inhaltliche Ubereinstimmung mit dem Grundgesetz zu uberprufen und seine Unterzeichnung von seinem Prufungsergebnis abhangig zu machen Unterzeichnet der Bundesprasident nicht tritt das Gesetz nicht in Kraft Gesetzgebungsverfahren Deutschland Die materielle Prufungskompetenz des Bundesprasidenten gehort zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland Das Instrument der Blockade eines Gesetzes uber den Weg der materiellen Prufungskompetenz wurde jedoch bislang von den amtierenden Bundesprasidenten stets nur zuruckhaltend in seiner de facto Veto Funktion eingesetzt Liste nicht ausgefertigter Gesetze In den Politik und Rechtswissenschaften gibt es bezuglich des Umfangs der Prufungskompetenz hinsichtlich des materiellen Rechts verschiedene Sichtweisen in der offiziellen Darstellung des Amtes selbst ist dies jedoch unstrittig Konsequenzen Wird ein Gesetz vom Bundesprasidenten nicht unterschrieben so kommt es nicht zustande Der Politik verbleiben als Moglichkeiten die verfassungskonforme Anderung des Gesetzes selbst die Anderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat vgl Art 79 Abs 2 GG Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel die Verfassungsmassigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmassigkeit der Verweigerung festzustellen und den Bundesprasidenten was bisher noch nie erfolgt ist vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen was zu dessen Amtsenthebung fuhren kann Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden wahrend die Anklage selbst von zwei Dritteln der Bundestags oder Bundesratsmitglieder erhoben werden muss Art 61 Abs 1 GG Ernennung einer standigen Wahlkreiskommission 3 II BWahlG Der Bundesprasident ernennt eine standige Wahlkreiskommission Sie besteht aus dem Prasidenten des Statistischen Bundesamtes einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und funf weiteren Mitgliedern 3 II Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung Bundeswahlgesetz Die Wahlkreiskommission ist ein parteipolitisch unabhangiges weisungsfreies Sachverstandigengremium das fur die Entscheidung des Deutschen Bundestages uber die Wahlkreiseinteilung fur die jeweils nachste Bundestagswahl massgebliche Vorarbeit leistet Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es uber Anderungen der Bevolkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen ob und welche Anderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf fur erforderlich halt Karitatives Engagement Der Bundesprasident ubernimmt eine Reihe von Schirmherrschaften uber von ihm personlich fur sinnvoll erachtete Projekte falls diese eine positive Wirkung fur Deutschland entfalten Auch wenn der Bundesprasident nicht an die Ubernahme von Schirmherrschaften seiner Vorganger gebunden ist fuhrt er etliche hiervon weiter so die Schirmherrschaft uber die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbruchiger DGzRS und das Deutsche Rote Kreuz DRK Ebenso verleiht der Bundesprasident Preise darunter den Deutschen Zukunftspreis und gratuliert zu Jubilaen wie dem 65 Hochzeitstag oder dem 100 Geburtstag Ebenfalls ubernimmt er die Ehrenpatenschaft fur das siebte Kind in einer Familie wenn die Eltern dies wunschen Reden Bundesprasident Heinrich Lubke zu Besuch in Kirchheim in Schwaben Der Bundesprasident erzielt einen wesentlichen Teil seiner politischen Wirkung durch Reden die gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder anstossen Als Beispiele hierfur gelten die Weizsacker Rede anlasslich des 40 Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges 1985 und die so genannte Ruck Rede von Roman Herzog 1997 Wie kein anderer Politiker ist der Prasident von der Tagespolitik unabhangig und kann so wesentlich freier Themen und Zeitpunkt seiner Ausserungen bestimmen Stellvertretung des Bundesprasidenten Art 57 GG Ein gesondertes Amt des Vizeprasidenten sieht das Grundgesetz nicht vor Art 57 GG bestimmt lediglich Die Befugnisse des Bundesprasidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Prasidenten des Bundesrates wahrgenommen Dies gilt unabhangig davon ob der Bundesprasident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfahig ist Haufig kommt es auch zu einer teilweisen Vertretung etwa wenn der Bundesprasident auf Staatsbesuch ist und dabei seinen aussenpolitischen Verpflichtungen nachkommt andererseits aber ein Gesetz unterschrieben werden muss Das Gesetz wird dann regelmassig fur den Bundesprasidenten vom nicht weisungsabhangigen Bundesratsprasidenten unterzeichnet Bis zur Wahl des ersten Bundesprasidenten Theodor Heuss am 12 September 1949 fungierte der am 7 September 1949 gewahlte erste Bundesratsprasident Karl Arnold fur 5 Tage bis zu seiner Amtseinfuhrung als kommissarisches Staatsoberhaupt Zuvor war das Amt nicht besetzt Durch den Rucktritt Horst Kohlers vom Amt des Bundesprasidenten am 31 Mai 2010 erhielt das Vertretungsrecht abermals grossere Bedeutung Bis zur Wahl des Nachfolgers Christian Wulff am 30 Juni 2010 fuhrte Bundesratsprasident Jens Bohrnsen die Amtsgeschafte des Bundesprasidenten weiter Am 17 Februar 2012 als Christian Wulff zurucktrat ubernahm Bundesratsprasident Horst Seehofer die Geschafte des Bundesprasidenten bis das Amt durch die Wahl Joachim Gaucks am 18 Marz 2012 neu besetzt wurde Ende der Amtszeit Art 54 61 GG Der Bundesprasident wird traditionell mit einem Grossen Zapfenstreich aus seinem Amt verabschiedet Bisher lehnte dies nur Heinemann ab Die Amtszeit endet vorzeitig wenn der Bundesprasident stirbt zurucktritt Demissionserklarung Heinrich Lubkes vom 14 Oktober 1968 zum Ablauf des 30 Juni 1969 Rucktritt Horst Kohlers am 31 Mai 2010 und Christian Wulffs am 17 Februar 2012 seine Wahlbarkeit verliert indem er die deutsche Staatsangehorigkeit aufgibt oder das aktive bzw passive Wahlrecht durch Richterspruch verliert oder nach Art 61 GG seines Amtes enthoben wird Abschnitt Juristischer Sonderstatus und Moglichkeit der Amtsenthebung In diesem Fall tritt die Bundesversammlung nach Art 54 Abs 4 Satz 1 GG spatestens 30 Tage nach der Erledigung des Amtes zusammen und wahlt einen Bundesprasidenten dessen Amtszeit unmittelbar nach der Annahme der Wahl beginnt Bis zur Neuwahl ubt der Prasident des Bundesrates die Befugnisse des Bundesprasidenten nach Art 57 GG aus Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundesprasidenten nach Art 115h GG verlangern Die Amtszeit des Bundesprasidenten oder die Wahrnehmung der Befugnisse durch den Prasidenten des Bundesrates im Vertretungsfall enden in diesem Falle neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles Amtssitz und HoheitszeichenAmtssitz Schloss BellevueVilla Hammerschmidt Erster Amtssitz des Bundesprasidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin Tiergarten zweiter Amtssitz die Villa Hammerschmidt in Bonn Gronau Das 1998 eingeweihte Bundesprasidialamt wegen seiner Form auch Prasidentenei genannt befindet sich in unmittelbarer Nahe zum Schloss Bellevue Nach der Grundung der Bundesrepublik gab es zunachst nur den Amtssitz in Bonn 1956 wurde das Schloss Bellevue zum zweiten Amtssitz erklart Bevor der erste Bundesprasident Theodor Heuss Ende 1950 die Villa Hammerschmidt bezog war 1949 1950 die spatere sowjetische Botschaft auf der Bad Godesberger Viktorshohe der Amtssitz Amtswohnung Nach dem letzten grosseren Umbau von Schloss Bellevue steht dort keine Privatwohnung mehr fur den Bundesprasidenten zur Verfugung Stattdessen kann er als Amtswohnung die Villa Wurmbach in der Pucklerstrasse Berlin Dahlem nutzen Die Villa Wurmbach ist umschlossen von jenem Areal auf dem die gemeinsame Zentrale von Ahnenerbe und Institut fur Wehrwissenschaftliche Zweckforschung ihre Arbeit und ihre Verbrechen steuerten Die Villa selbst bis Februar 1933 im Besitz von Hugo Heymann wurde unter dubiosen Umstanden arisiert und in einem bemerkenswerten Verfahren nach Kriegsende nicht restituiert Standarte und Amtsinsignie Die Standarte des Bundesprasidenten ist ein rotgerandertes goldfarbenes Quadrat in dem sich der Bundesadler schwebend nach der Stange gewendet befindet Das Verhaltnis der Breite des roten Randes zur Hohe der Standarte ist wie 1 12 Wenn der Bundesprasident in Berlin verweilt oder abwesend ist ohne am Aufenthaltsort eine offizielle Residenz etwa bei einem Staatsbesuch einzurichten ist der Stander am Schloss Bellevue gesetzt andernfalls nicht Die Standarte des Bundesprasidenten wurde schon fur den Reichsprasidenten bis 1933 verwendet Der Bundesprasident tragt als Amtsinsignie die hochste Klasse des Bundesverdienstkreuzes die Sonderstufe des Grosskreuzes Der Bundesprasident ist der einzige Trager des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland dem dieser nicht verliehen wird sondern der ihn kraft Amtes tragt Der Sonderstatus als Staatsoberhaupt ergibt sich nach Herzog aus althergebrachten Begriffen des Ordensrechts aufgrund deren er wahrscheinlich als Ordensherr oder als Grossmeister zu bezeichnen ware welche jedoch als uberholt gelten Der formlich feierliche Akt wie der Bundesprasident in den Besitz der Ordensinsignien Sonderstufe zum Grosskreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland kommen soll hat in der Geschichte Schwierigkeiten bereitet Laut Protokoll fand in den ersten Jahren der Bundesrepublik der neue Bundesprasident die Insignien einfach auf dem Schreibtisch seines Amtszimmers vor Heute werden ihm diese vom Prasidenten des Bundestages im Rahmen eines kleinen feierlichen Empfanges ubergeben zu dem sich die Verfassungsorgane ohnehin vor der feierlichen Eidesleistung nach Art 56 zusammenfinden Ein Dienstwagen des Bundesprasidenten Stand 2009 Das Sonderkennzeichen Reisemittel und Kennzeichen Dem Bundesprasidenten stehen fur die Wahrnehmung seiner Amtsgeschafte verschiedene Reisemittel zur Verfugung Der Dienstwagen des Bundesprasidenten ist eine gepanzerte Limousine aus der Oberklasse eines in der Regel deutschen Herstellers Er hat das amtliche Sonderkennzeichen 0 1 Im offiziellen Einsatz wird die Standarte des Bundesprasidenten am rechten Kotflugel gesetzt Der Wagen wird stets von einem Beamten des Bundeskriminalamts Personenschutzer mit Sonderqualifizierung im Fuhren von besonders schweren und gepanzerten Fahrzeugen unter besonderen Bedingungen gesteuert Fur weitere Reisen nutzt der Bundesprasident die Flugzeuge und Hubschrauber der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung oder Hubschrauber der Bundespolizei Juristischer Sonderstatus und Moglichkeit der AmtsenthebungPrivilegien im Straf und Zivilrecht Wenn der Bundesprasident als Zeuge in einem Verfahren aussagen soll muss er in seiner Wohnung vernommen werden Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen Das Protokoll uber seine gerichtliche Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen Dies ergibt sich fur den Zivilprozess aus 375 Abs 2 ZPO und fur den Strafprozess aus 49 StPO Der Bundesprasident kann weiterhin das Zeugnis verweigern wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten wurde vgl 54 Abs 3 StPO Wer sich wegen Verunglimpfung des Bundesprasidenten 90 StGB strafbar macht wird strafrechtlich verfolgt wenn der Bundesprasident die Strafverfolgungsbehorden dazu ermachtigt Eine Notigung des Bundesprasidenten 106 StGB wird auch ohne dessen Einverstandnis verfolgt Wahrend seiner Amtszeit geniesst der Bundesprasident strafrechtliche Immunitat die auf staatsanwaltschaftlichen Antrag hin vom Bundestag mit Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden kann Der Bundesprasident kann nicht abgewahlt werden Die einzige Moglichkeit ihn seines Amtes zu entheben ist die Prasidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art 61 GG Prasidentenanklage Hauptartikel Prasidentenanklage Die Prasidentenanklage kann gemass dem Grundgesetz auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates durch Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden Die Anklage gegen den Bundesprasidenten wegen vorsatzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes wird durch Einreichung einer Anklageschrift beim Bundesverfassungsgericht erhoben Die Anklage kann nur binnen drei Monaten nachdem der ihr zugrunde liegende Sachverhalt der antragsberechtigten Korperschaft bekannt geworden ist erhoben werden Die Anklageschrift muss die Handlung oder Unterlassung derentwegen die Anklage erhoben wird die Beweismittel und die Bestimmung der Verfassung oder des Gesetzes die verletzt sein soll bezeichnen Sie muss die Feststellung enthalten dass der Beschluss auf Erhebung der Anklage mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates gefasst worden ist Die Einleitung und Durchfuhrung des Verfahrens wird durch den Rucktritt des Bundesprasidenten durch sein Ausscheiden aus dem Amt oder durch Auflosung des Bundestages oder den Ablauf seiner Wahlperiode nicht beruhrt Die Anklage kann bis zur Verkundung des Urteils auf Grund eines Beschlusses der antragstellenden Korperschaft zuruckgenommen werden Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages oder der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates Das Bundesverfassungsgericht kann zur Vorbereitung der mundlichen Verhandlung eine Voruntersuchung anordnen es muss sie anordnen wenn der Vertreter der Anklage oder der Bundesprasident sie beantragt Die Durchfuhrung der Voruntersuchung ist einem Richter des nicht zur Entscheidung in der Hauptsache zustandigen Senats zu ubertragen Nach Erhebung der Anklage kann das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erklaren dass der Prasident an der Ausubung seines Amtes verhindert ist Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grund mundlicher Verhandlung Zur Verhandlung ist der Bundesprasident zu laden Dabei ist er darauf hinzuweisen dass ohne ihn verhandelt wird wenn er unentschuldigt ausbleibt oder ohne ausreichenden Grund sich vorzeitig entfernt In der Verhandlung tragt der Beauftragte der antragstellenden Korperschaft zunachst die Anklage vor Sodann erhalt der Bundesprasident Gelegenheit sich zur Anklage zu erklaren Hierauf findet die Beweiserhebung statt Zum Schluss wird der Vertreter der Anklage mit seinem Antrag und der Bundesprasident mit seiner Verteidigung gehort Er hat das letzte Wort Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil fest ob der Bundesprasident einer vorsatzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines genau zu bezeichnenden Bundesgesetzes schuldig ist Kommt es im Verfahren dann zu dem Schluss der Bundesprasident habe vorsatzlich gegen das Grundgesetz oder gegen ein Bundesgesetz verstossen kann es ihn des Amtes entheben Im Falle der Verurteilung kann das Bundesverfassungsgericht den Bundesprasidenten seines Amtes fur verlustig erklaren Mit der Verkundung des Urteils tritt der Amtsverlust ein Das Instrument der Prasidentenanklage wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie angewandt BezugeBlick auf das Bundesprasidialamt Hauptsitz Amtsbezuge Der Anspruch auf Besoldung ergibt sich dem Grunde nach aus Art 55 Abs 2 des Grundgesetzes Danach darf der Bundesprasident kein anderes besoldetes Amt ausuben woraus im Umkehrschluss folgt dass auch sein Amt ein besoldetes ist Die Hohe der Besoldung ist nicht gesetzlich geregelt sondern ergibt sich aus einer blossen Erlauterung zu Titel 421 01 011 im Einzelplan 0101 des jahrlichen Bundeshaushaltsgesetzes Damit wird gemass 3 der Bundeshaushaltsordnung aber kein Anspruch des Bundesprasidenten begrundet sondern nur das Bundesprasidialamt ermachtigt die veranschlagten Ausgaben zu leisten Auf dieser Grundlage erhalt der Bundesprasident Amtsbezuge in Hohe von zehn Neunteln der Bezuge des Bundeskanzlers Diese sind in 11 Abs 1 des Bundesministergesetzes in Verbindung mit dem Gesetz uber die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretare geregelt Hinzu tritt freie Amtswohnung mit Ausstattung und Aufwandsgeld Aufwandsentschadigung in Hohe von 78 000 Euro aus dem auch die Lohne des Hauspersonals zu zahlen sind Die Amtsbezuge betragen im September 2023 laut Bundeshaushaltsplan 2023 21 666 Euro im Monat Ruhebezuge Hauptartikel Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten Die Bezuge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten BPrasRuhebezG vom 17 Juni 1953 Seit 1959 werden die Amtsbezuge mit Ausnahme der Aufwandsgelder gewohnlich als Ehrensold auf Lebenszeit weitergezahlt Das gilt auch bei einem Ausscheiden aus politischen oder gesundheitlichen Grunden vor Ablauf der Amtszeit Versorgungsbezuge aus einer anderweitigen Tatigkeit im offentlichen Dienst werden auf den Ehrensold angerechnet der sich dann dementsprechend verringert Ein Aufwandsgeld wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt nicht mehr gezahlt Die Amts und Ruhebezuge des Bundesprasidenten unterliegen der Versteuerung Einkommensteuer Solidaritatszuschlag und ggf Kirchensteuer Fortdauernde Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben Nicht um eine Versorgungsregelung handelt es sich bei der fortdauernden Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben die in der Staatspraxis in unterschiedlichem Umfang auch anderen Amtsinhabern gewahrt wird z B ehemaligen Bundeskanzlern und Bundestagsprasidenten Mangels gesetzlicher Regelung besteht darauf kein Anspruch sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung Werden Leistungen gewahrt konnen sie nach sachlichen Gesichtspunkten unterschiedlich bemessen werden z B abhangig von der Zeit die seit dem Ausscheiden verstrichen ist Dementsprechend sieht der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 20 Marz 2019 vor dass die Personalausstattung der Buros zukunftiger ehemaliger Bundesprasidenten nach Ablauf von zehn Jahren um eine Referentenstelle verringert wird Die fortdauernde Amtsausstattung ehemaliger Bundesprasidenten umfasst lebenslang ein Buro im Bundesprasidialamt jedoch nicht in dessen Gebaude mit Personal Reisen Dienstfahrzeugen und Fahrer Der Bundesrechnungshof hat dies 2018 als Automatismus der lebenslangen Vollausstattung bezeichnet und ausserdem beanstandet dass in der Verwaltungspraxis auch rein private Aufwendungen Aufgaben der Ehefrauen und Unterstutzung bei Nebentatigkeiten vom Bund finanziert wurden Die bislang langste Gewahrung einer Amtsausstattung fur nachwirkende Aufgaben erstreckte sich uber 37 Jahre nach einer funfjahrigen Amtszeit Vom Bundesprasidenten verliehene und anerkannte EhrenzeichenAls Reprasentant der Ehrenhoheit des Bundes verleiht der Bundesprasident neben dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland folgende Ehrenzeichen das Silberne Lorbeerblatt fur herausragende sportliche Leistungen von 1978 bis 1993 auch die Silbermedaille fur den Behindertensport das Grubenwehr Ehrenzeichen fur besondere Verdienste um das Grubenrettungswesen die Zelter Plakette aus Anlass des 100 jahrigen Bestehens einer Chorvereinigung die Pro Musica Plakette aus Anlass des 100 jahrigen Bestehens einer Musikvereinigung die Eichendorff Plakette aus Anlass des mindestens 100 jahrigen Bestehens von Wander und Gebirgsvereinen die Sportplakette aus Anlass des 100 jahrigen Bestehens von Sportvereinen Ausserdem gibt es eine Reihe von Ehrenzeichen staatlicher Stellen und nichtstaatlicher Organisationen die vom Bundesprasidenten offiziell anerkannt sind namlich der Orden Pour le Merite fur Wissenschaft und Kunste das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes das Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz die Medaille fur Rettung aus Seenot der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbruchiger das Ehrenzeichen der Deutschen Verkehrswacht das Ehrenzeichen des Johanniterordens die Goethe Medaille das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks das Ehrenzeichen der Bundeswehr die Einsatzmedaille der Bundeswehr die Einsatzmedaille Fluthilfe 2002 das Deutsche Sportabzeichen das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der Deutschen Lebens Rettungs Gesellschaft und das Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes Orden und Ehrenzeichen konnen nur vom Bundesprasidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden Der Stiftungserlass sowie die Genehmigung sind im Bundesgesetzblatt zu verkunden Weitere Zuwendungen des BundesprasidentenIm Rahmen der von Theodor Heuss gegrundeten Deutschen Kunstlerhilfe gewahrt der Bundesprasident verdienten oder in Bedrangnis geratenen Kunstlern als laufende Zuwendung einen Ehrensold oder lasst ihnen eine einmalige Zuwendung zukommen Die besondere Verpflichtung des deutschen Staates fur kinderreiche Familien bringt der Bundesprasident durch die Ubernahme einer Ehrenpatenschaft fur das siebte Kind einer Familie zum Ausdruck Bei besonderen Jubilaen spricht er seine Gluckwunsche aus Die bisherigen Bundesprasidenten der Bundesrepublik DeutschlandBundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland Nr Name Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Tage Vollendete Amtszeiten Wahl en Amt vakant 23 05 1949 12 09 1949 1120 1 Theodor Heuss 1884 1963 FDP 1 12 09 1949 1 12 09 1959 3653 2 1949 19540 2 Heinrich Lubke 1894 1972 CDU 13 09 1959 30 06 1969 3579 1 in der 2 zuruckgetreten 1959 19640 3 Gustav Heinemann 1899 1976 SPD 01 07 1969 30 06 1974 1826 1 19690 4 Walter Scheel 1919 2016 FDP 01 07 1974 30 06 1979 1826 1 19740 5 Karl Carstens 1914 1992 CDU 01 07 1979 30 06 1984 1827 1 19790 6 Richard von Weizsacker 1920 2015 CDU 01 07 1984 30 06 1994 3652 2 1984 19890 7 Roman Herzog 1934 2017 CDU 01 07 1994 30 06 1999 1826 1 19940 8 Johannes Rau 1931 2006 SPD 01 07 1999 30 06 2004 1827 1 19990 9 Horst Kohler 1943 2025 CDU 01 07 2004 2 31 05 2010 2 2161 1 in der 2 zuruckgetreten 2004 2009Amt vakant 01 06 2010 29 06 2010 2910 Christian Wulff 1959 CDU 1 30 06 2010 3 17 02 2012 3 598 zuruckgetreten 2010Amt vakant 18 02 2012 17 03 2012 2911 Joachim Gauck 1940 parteilos 18 03 2012 18 03 2017 1827 1 201212 Frank Walter Steinmeier 1956 SPD 19 03 2017 18 03 2027 3046 1 in der 2 amtierend 2017 2022 Theodor Heuss und Richard von Weizsacker sind die bisher einzigen Bundesprasidenten die zwei vollstandige Amtszeiten absolviert haben Heinrich Lubke Horst Kohler und Christian Wulff beendeten durch ihren Rucktritt vom Amt des Bundesprasidenten ihre Amtszeit vorzeitig Obwohl bereits mehrere Frauen fur das Amt der Bundesprasidentin vorgeschlagen wurden Bundesversammlungen in Deutschland wurde das Amt bisher nur von mannlichen Personen bekleidet Die offizielle Anrede fur eine weibliche Amtsinhaberin lautet Frau Bundesprasidentin Anmerkungen 1 Art 136 Abs 2 GG bestimmt Bis zur Wahl des ersten Bundesprasidenten werden dessen Befugnisse von dem Prasidenten des Bundesrates ausgeubt Das Recht der Auflosung des Bundestages steht ihm nicht zu Der Bundesrat war erstmals am 7 September 1949 zusammengetreten und hatte dabei Karl Arnold CDU zu seinem Prasidenten gewahlt 2 Nach dem Rucktritt Horst Kohlers am 31 Mai 2010 bis zum Amtsantritt Wulffs am 30 Juni 2010 nahm der Prasident des Bundesrates Jens Bohrnsen SPD nach Art 57 GG die Befugnisse des Bundesprasidenten wahr 3 Ab dem Rucktritt Christian Wulffs am 17 Februar 2012 nahm Bundesratsprasident Horst Seehofer CSU die Befugnisse des Bundesprasidenten bis zum Amtsantritt Gaucks am 18 Marz 2012 wahr Theodor Heuss 1949 1959 Theodor Heuss Theodor Heuss wurde am 12 September 1949 durch die erste Bundesversammlung zum ersten bundesdeutschen Staatsoberhaupt gewahlt Als erster Bundesprasident pragte er das Amt in besonderer Weise Eine dritte Amtszeit zu der eine Grundgesetzanderung notig gewesen ware lehnte er ab da er die Schaffung einer lex Heuss vermeiden wollte Der Liberale war bereits in der Weimarer Republik von 1924 bis 1928 als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei DDP und dann von 1930 bis 1933 in deren Nachfolgepartei der Deutschen Staatspartei DStP Volksvertreter im Reichstag 1933 stimmte Heuss im Deutschen Reichstag wegen der informellen Fraktionsdisziplin dem Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 zu Heinrich Lubke 1959 1969 Heinrich Lubke Nachdem der damalige Bundeskanzler Adenauer von seiner am 8 April 1959 propagierten Absicht selbst zu kandidieren wieder abgeruckt war einigten sich CDU und CSU auf Heinrich Lubke Dieser versuchte als Bundesprasident aktiv die Politik mitzugestalten Wie sein Amtsvorganger Heuss wollte er sich eine Ministerliste vorlegen lassen was Adenauer jedoch auch ihm verweigerte Beim Gesetz gegen den Betriebs und Belegschaftshandel machte er von seiner Prufungskompetenz Gebrauch und unterzeichnete es nicht da es seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz verstiess Von seiner Prasidentschaft blieben manche rhetorische Fehlgriffe in Erinnerung die auch auf Auslandsreisen zu fragwurdigen Situationen fuhrten aber einer fortgeschrittenen Zerebralsklerose zugeschrieben werden konnten Viele Zitate die fur Irritationen sorgten waren jedoch wie der damalige Spiegel Mitarbeiter Hermann L Gremliza 40 Jahre spater offenbarte blosse Erfindungen der Redaktion des Nachrichtenmagazins Ab 1966 wurde Lubke aus der DDR sowie von bundesdeutschen Medien beschuldigt als Ingenieur im Dritten Reich an der Planung von KZ Baracken mitgewirkt zu haben Als der Ruf nach seinem Rucktritt Anfang 1968 immer lauter wurde erklarte er am 14 Oktober 1968 seinem 74 Geburtstag seine regular erst mit dem 12 September 1969 ablaufende zweite Amtszeit schon mit dem 30 Juni 1969 zu beenden um das Amt aus dem anstehenden Bundestagswahlkampf 1969 herauszuhalten Im Nachhinein stellte sich heraus dass die Unterlagen zu Lubkes Beteiligung am KZ Bau die im Jahr 1967 von der DDR der Weltoffentlichkeit prasentiert wurden und die die Illustrierte Stern zusammen mit einem angezweifelten Gutachten des US amerikanischen Schriftsachverstandigen am 28 Januar 1968 veroffentlicht hatte die meisten Schriftstucke waren authentisch vom DDR Staatssicherheitsdienst manipuliert worden waren Gustav Heinemann 1969 1974 Gustav Heinemann Gustav Heinemann wurde im dritten Wahlgang und ohne absolute Mehrheit der Bundesversammlung ins Amt gewahlt und verschiedentlich als unbequemer Mahner und ein im Christentum fest verwurzelter Politiker gewurdigt Seine moralischen Uberzeugungen die ihn 1950 aus Protest gegen die Wiederbewaffnung zum Rucktritt als Bundesminister des Innern und zum Austritt aus der CDU gefuhrt hatten pragten auch seine Amtszeit als oberster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Er selbst sah sich als Burgerprasident und betonte die demokratischen liberalen Traditionen Deutschlands In einem Interview sagte er er wolle lieber ein Burgerprasident sein als ein Staatsprasident In diesem Sinne fuhrte er die Tradition ein zu Neujahrsempfangen auch einfache Burger einzuladen Aussenpolitisch lagen ihm die Aussohnung mit den europaischen Nachbarlandern und die Forderung des Friedens in Europa am Herzen Obwohl ihm die Mehrheitsverhaltnisse in der Bundesversammlung 1974 eine Wiederwahl ermoglicht hatten verzichtete er auf die Kandidatur fur eine zweite Amtszeit Er starb zwei Jahre spater Walter Scheel 1974 1979 Walter Scheel Der ehemalige stellvertretende Bundeskanzler im Amt des Bundesaussenministers versuchte auch in seinem neuen Amt politisch mitzuwirken Dieses Ansinnen scheiterte jedoch auch am entschiedenen Widerstand von Bundeskanzler Helmut Schmidt Insbesondere zu Beginn seiner Amtszeit wurde er haufig als uberambitioniert eingeschatzt spater allerdings wurde er in der Bevolkerung unerwartet popular und erwarb sich als Redner Respekt Scheels bekannte Interpretation des Volksliedes Hoch auf dem gelben Wagen entstand noch vor seiner Prasidentenzeit Er sang es u a als Bundesaussenminister am 6 Dezember 1973 fur eine Spendenveranstaltung in der ZDF Show Drei mal Neun Angesichts der Mehrheitsverhaltnisse in der Bundesversammlung stellte sich Scheel nicht erneut der Wahl und schied nach einer Amtszeit am 30 Juni 1979 aus dem Amt des Bundesprasidenten Karl Carstens 1979 1984 Karl Carstens Karl Carstens war der funfte Bundesprasident der Bundesrepublik Carstens Kandidatur war zuvor wegen seiner fruheren NSDAP Mitgliedschaft kritisiert worden Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflosung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage Helmut Kohls 1982 1983 Gegen diese Anordnung des Bundesprasidenten hatten einige Abgeordnete geklagt das Bundesverfassungsgericht bestatigte in einem umstrittenen Urteil allerdings Carstens Entscheidung Carstens ist auch durch seine Vorliebe fur Wanderungen bekannt geworden auf denen er die Bundesrepublik erwandert hat Aus Altersgrunden verzichtete er auf die Kandidatur fur eine zweite Amtszeit und schied damit am 30 Juni 1984 aus dem Amt Richard von Weizsacker 1984 1994 Richard von Weizsacker Richard von Weizsacker ging als einer der bedeutendsten Bundesprasidenten in die Geschichte ein Seine Rede zum 40 Jahrestag des Kriegsendes am 8 Mai 1985 brachte ihm grossen internationalen Respekt ein wurde aber aus konservativen Kreisen auch kritisiert da er die Interpretation des 8 Mai vom Tag der Niederlage hin zum Tag der Befreiung verschob Sein Wirken wurde als uberparteilich rezipiert seine teils scharfe Kritik am Parteienstaat kann mit einer personlichen Distanz zu Helmut Kohl Bundeskanzler von 1982 bis 1998 erklart werden Bei seiner Wiederwahl 23 Mai 1989 gab es zum einzigen Mal in der bundesdeutschen Geschichte keinen Gegenkandidaten 1990 1994 war von Weizsacker der erste Bundesprasident des vereinten Deutschlands Roman Herzog 1994 1999 Roman Herzog 1993 war zunachst Steffen Heitmann der Wunschkandidat Helmut Kohls und der CDU fur das Amt des Bundesprasidenten Nach kontroversen Ausserungen verzichtete Heitmann auf eine Kandidatur Roman Herzog wurde stattdessen Kandidat Im Reichstagsgebaude wahlte die 10 Bundesversammlung am 23 Mai 1994 Roman Herzog CDU zum siebten Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland Der bis zu seiner Wahl als Prasident des Bundesverfassungsgerichts amtierende Herzog wird besonders als Prasident der Ruck Rede in Berlin 1997 wahrgenommen Diese Rede war ein Beispiel seiner Kritik an der politischen Situation in Deutschland Er begrundete damit die Idee der Berliner Rede die von Bundesprasident Rau fortgefuhrt wurde Herzogs Amtszeit war gepragt durch seine Anprangerung von Versaumnissen der Politik in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation Ein anderes wichtiges Werk von Herzog begann 1997 als er den Deutschen Zukunftspreis ins Leben rief Herzog hatte bereits zu Amtsantritt deutlich gemacht nur fur eine Amtszeit amtieren zu wollen Auch hatten die im Lauf seiner Amtszeit veranderten Mehrheitsverhaltnisse in der Bundesversammlung eine Kandidatur fur eine zweite Amtszeit erschwert Johannes Rau 1999 2004 Johannes Rau Johannes Rau fuhrte die Berliner Reden fort und hielt sie jedes Jahr erneut Er sprach in ihr Themen wie die Integration von Auslandern und die Auswirkungen von Gentechnologie Okonomismus und Globalisierung an Er vermied jedoch im Wesentlichen Angriffe auf handelnde Politiker Seinen durchaus nicht nur abwertend gemeinten Spitznamen Bruder Johannes hatte er jedoch schon wesentlich fruher wegen seiner offentlich gelebten Religiositat respektive seines oft als pastoral empfundenen Habitus erhalten Andere fanden sein Lebensmotto Versohnen statt spalten an das er sich auch wahrend seiner Amtszeit zu halten versuchte fur den Inhaber des Bundesprasidentenamtes ideal Johannes Rau hielt als erster Bundesprasident eine Rede auf Deutsch vor dem israelischen Parlament der Knesset Horst Kohler 2004 2010 Horst Kohler Horst Kohler war der erste Bundesprasident der vor seiner Wahl zum Staatsoberhaupt keine exponierte Rolle in der deutschen Politik gespielt hatte und der erste der vorzeitig von dem Amt zurucktrat Da er nicht als Parteipolitiker in Erscheinung getreten war trauten ihm manche Beobachter grossere Unabhangigkeit und Distanz zu Allerdings war er von 1990 bis 1993 Staatssekretar im Bundesfinanzministerium Mitglied der Trilateralen Kommission und Prasident des Deutschen Sparkassen und Giroverbands der Europaischen Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung EBWE und bis zu seiner Wahl zum Bundesprasidenten war er Geschaftsfuhrender Direktor des Internationalen Wahrungsfonds IWF Auch mischte er sich offentlich in die Tagespolitik ein Er bezeichnete die Agenda 2010 als noch zu wenig weit reichend und sprach sich 2004 gegen die von Bundeskanzler Schroder vorgeschlagene Verlegung des Tages der Deutschen Einheit aus Wahrend der Finanzkrise bezeichnete er in einem Interview im Mai 2008 die internationalen Finanzmarkte als Monster In seiner Antrittsrede am 1 Juli 2004 sagte Kohler dass Deutschland als Land der Ideen vor allem ein Land fur Kinder werden musse Lob aber noch mehr Kritik zog er sich im September 2004 durch die Aufforderung in einem Interview des Focus zu unterschiedliche Lebensverhaltnisse in den neuen und alten Bundeslandern zu akzeptieren und Flexibilitat zu zeigen Kohlers staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflosung des Deutschen Bundestages im Jahr 2005 nachdem Bundeskanzler Gerhard Schroder mit dem Ziel von Neuwahlen im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt hatte Dagegen klagten wie im Jahre 1983 Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht allerdings auch dieses Mal erfolglos Kritik an seinem Amtsverstandnis trug es Kohler ein dass er zwei im Oktober und Dezember 2006 verabschiedeten Gesetzen die er fur verfassungswidrig hielt die Ausfertigung verweigerte Am 23 Mai 2009 wurde Kohler von der 13 Bundesversammlung fur eine zweite Amtszeit im ersten Wahlgang wiedergewahlt Nach Kritik an einer Ausserung Kohlers in einem Interview dass im Notfall auch militarischer Einsatz notwendig ist um unsere Interessen zu wahren zum Beispiel freie Handelswege erklarte Kohler am 31 Mai 2010 in einer Pressekonferenz die erst zwei Stunden vorher einberufen worden war seinen Rucktritt mit sofortiger Wirkung Die Neuwahl des Bundesprasidenten wurde fur den 30 Juni 2010 angesetzt Christian Wulff 2010 2012 Christian Wulff Christian Wulff wurde am 30 Juni 2010 im dritten Wahlgang gewahlt Seine Amtszeit begann da das Amt seit dem Rucktritt Horst Kohlers vakant war sofort mit der Annahme der Wahl Mit 51 Jahren war Wulff der jungste Bundesprasident seit Bestehen der Bundesrepublik Kurz vor seiner Wahl regte Wulff an finanzielle Abstriche beim lebenslangen Ehrensold des Bundesprasidenten vorzunehmen Wulff setzte Akzente in der Integrationspolitik Schon bei seiner Vereidigung am 2 Juli 2010 sprach er von der Notwendigkeit auf andere Kulturen zuzugehen in unserer bunten Republik Deutschland und am 3 Oktober 2010 davon wie Christentum und Judentum gehore der Islam inzwischen auch zu Deutschland vgl Politisches Wirken Ab Herbst 2011 geriet Wulff mit einer Kredit und Medienaffare zunehmend in die Kritik Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunitat beantragt hatte das erste Mal dass dies bei einem Bundesprasidenten geschah trat er am 17 Februar 2012 mit sofortiger Wirkung zuruck Es habe sich gezeigt dass das fur die Amtsfuhrung erforderliche Vertrauen einer breiten Mehrheit der Burgerinnen und Burger und damit seine Wirkungsmoglichkeiten nachhaltig beeintrachtigt seien Joachim Gauck 2012 2017 Joachim Gauck Joachim Gauck war der erste Parteilose und der erste ehemalige DDR Burger der zum Bundesprasidenten gewahlt wurde Nach dem Rucktritt seines Vorgangers Christian Wulff hatten SPD und Bundnis 90 Die Grunen ihn fur das hochste Staatsamt vorgeschlagen nachdem er schon 2010 deren unterlegener Kandidat gegen Christian Wulff gewesen war Am 18 Marz 2012 wurde er im ersten Wahlgang mit 991 von 1228 gultigen Stimmen gewahlt und am 23 Marz 2012 als Bundesprasident vereidigt Am 6 Juni 2016 gab er bekannt dass er fur eine zweite Amtsperiode aufgrund seines Alters nicht zur Verfugung stehe Seine Amtszeit endete mit dem 18 Marz 2017 Frank Walter Steinmeier seit 2017 Frank Walter Steinmeier Frank Walter Steinmeier wurde am 12 Februar 2017 im ersten Wahlgang mit 931 von 1239 gultigen Stimmen gewahlt Er hat sein neues Amt am 19 Marz 2017 angetreten und wurde am 22 Marz 2017 vereidigt Am 28 Mai 2021 gab er bekannt dass er sich fur eine zweite Amtsperiode zur Wahl stellt Am 22 Dezember 2021 teilte Christian Lindner Bundesvorsitzender der FDP mit dass seine Partei Steinmeier bei der im Februar anstehenden Wahl in der Bundesversammlung in welcher die Ampel Parteien eine Mehrheit haben unterstutzen wird Er begrundete dies mit dem Engagement des Bundesprasidenten fur den Zusammenhalt in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung Im Januar kundigten auch die Grunen und die Unionsparteien an Steinmeiers Kandidatur zu unterstutzen Bei der Wahl am 13 Februar 2022 wurde Steinmeier im ersten Wahlgang mit 1045 von 1425 gultigen Stimmen wiedergewahlt Ehepartnerinnen bzw Lebensgefahrtinnen der BundesprasidentenNr Ehefrau bzw Lebensgefahrtin Lebensdaten Bundesprasident0 1 Elly Heuss Knapp 4 1881 1952 Theodor Heuss0 2 Wilhelmine Lubke 1885 1981 Heinrich Lubke0 3 Hilda Heinemann 1896 1979 Gustav Heinemann0 4 Mildred Scheel 1931 1985 Walter Scheel0 5 Veronica Carstens 1923 2012 Karl Carstens0 6 Marianne von Weizsacker 1932 Richard von Weizsacker0 7 Christiane Herzog 1936 2000 Roman Herzog0 8 Christina Rau 1956 Johannes Rau0 9 Eva Luise Kohler 1947 Horst Kohler10 Bettina Wulff 1973 Christian Wulff11 Daniela Schadt 5 1960 Joachim Gauck12 Elke Budenbender 1962 Frank Walter Steinmeier Anmerkungen 4 Nach dem Tod von Elly Heuss Knapp im Jahr 1952 ubernahm Hedwig Heuss die Witwe des altesten Bruders von Theodor Heuss die reprasentativen Aufgaben der First Lady Deutschlands Sie war jedoch nicht Theodor Heuss Lebensgefahrtin oder spatere Ehefrau Er hat weder wahrend noch nach seiner Amtszeit erneut geheiratet 5 Daniela Schadt ist die Lebensgefahrtin von Gauck verheiratet ist er seit 1959 jedoch mit Gerhild Gauck die seit 1991 von ihm getrennt lebt Die Ehefrauen der Bundesprasidenten geniessen auch ohne formelles Amt ein besonderes gesellschaftliches Ansehen Sie engagieren sich karitativ und ubernehmen traditionell die Schirmherrschaft uber das von Elly Heuss Knapp begrundete Muttergenesungswerk Hilda Heinemann setzte sich fur geistig Behinderte ein Mildred Scheel fur die von ihr gegrundete Deutsche Krebshilfe Veronica Carstens fur Naturheilkunde und Homoopathie Marianne von Weizsacker fur Suchtkranke Christiane Herzog fur die Mukoviszidose Stiftung Christina Rau fur die Kindernothilfe und Eva Luise Kohler u a fur die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen Oft sieht das Staatszeremoniell vor dass der Prasident zu besonderen Anlassen mit seiner Gattin auftritt Von dieser wird politische Neutralitat und Zuruckhaltung erwartet Mehrheitlich gingen die Ehefrauen der Bundesprasidenten zum Zeitpunkt ihrer Wahl und danach keinem Beruf nach Veronica Carstens jedoch fuhrte ihre Arztpraxis uber 1979 hinaus fort Bettina Wulff gab 2010 nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundesprasidenten ihre Tatigkeit in der gewerblichen Wirtschaft auf Auch Daniela Schadt beendete zur Wahl ihres Lebensgefahrten Gauck 2012 ihre Tatigkeit als Politikjournalistin bei der Nurnberger Zeitung und zog nach Berlin Elke Budenbender liess sich 2017 nach der Wahl ihres Mannes zum Bundesprasidenten von ihrem Richteramt beurlauben kehrte jedoch in der zweiten Amtszeit Steinmeiers 2022 in ihren Beruf zuruck Siehe auchBundesprasident Osterreich Bundesprasident Schweiz LiteraturChristoph Degenhart Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Mit Bezugen zum Europarecht 27 Auflage Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 9805 1 S 301 309 Eberhard Jackel Horst Moller Hermann Rudolph Hrsg Von Heuss bis Herzog die Bundesprasidenten im politischen System der Bundesrepublik Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1999 ISBN 3 421 05221 2 Daniel Lenski Von Heuss bis Carstens Das Amtsverstandnis der ersten funf Bundesprasidenten unter besonderer Berucksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen Edition Kirchhof amp Franke Berlin 2009 ISBN 978 3 933816 41 2 Rezension Lutz Mehlhorn Der Bundesprasident der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich Nomos Verlagsgesellschaft mbH amp Co KG Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 5887 9 Dissertation Georg August Universitat Gottingen Robert Chr van Ooyen Der Bundesprasident als Integrationsfigur In Jahrbuch des offentlichen Rechts der Gegenwart Band 57 Mohr Siebeck Tubingen 2009 S 235 254 Walther Maximilian Pohl Die Prufungskompetenz des Bundesprasidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen in Verfassungsrecht in Forschung und Praxis Band 2 Kovac Hamburg 2001 Dissertation TU Dresden ISBN 978 3 421 05841 6 Gunther Scholz Martin E Suskind Die Bundesprasidenten von Theodor Heuss bis Johannes Rau 5 neu durchgesehene uberarbeitete und erganzende Auflage DVA Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart Munchen 1997 Inhaltsverzeichnis ISBN 978 3 421 05439 5 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd II Staatsorgane Staatsfunktionen Finanz und Haushaltsverfassung Notstandsverfassung C H Beck Munchen 1980 ISBN 3 406 07018 3 Gerd Strohmeier Der Bundesprasident Was er kann darf und muss bzw konnte durfte und musste In Zeitschrift fur Politikwissenschaft Band 55 Nr 2 2008 S 175 198 Online PDF WeblinksWeitere Inhalte in den Schwesterprojekten der Wikipedia Commons Medieninhalte Kategorie Wiktionary WorterbucheintrageWikinews NachrichtenOffizielle Website des deutschen Bundesprasidenten und des Bundesprasidialamtes mit Seite zu den Amtsinhabern Die Bundesprasidenten Horst Potzsch Bundesprasident In Bundeszentrale fur politische Bildung bpb Dossier Deutsche Demokratie 15 Dezember 2009 Staat Klar Der Bundesprasident Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu den Funktionen des Bundesprasidenten Video 2012 15 11 min Literatur von und uber Bundesprasident im Katalog der Deutschen NationalbibliothekFussnotenWie wird der Bundesprasident bezahlt In www bundespraesident de Abgerufen am 11 April 2025 Abkurzungsverzeichnis des Bundes GOVDATA 23 Juni 2020 abgerufen am 22 Juli 2020 gt Teil I Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages PDF Deutscher Bundestag 26 Juni 2017 abgerufen am 29 Mai 2022 Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 10 Juni 2014 2 BvE 2 09 Rn 94 In Website https www bundesverfassungsgericht de Bundesverfassungsgericht 10 Juni 2014 abgerufen am 10 September 2023 Quelle https www bundespraesident de DE Amt und Aufgaben Verfassungsrechtliche Grundlagen verfassungsrechtliche grundlagen node html Richard Max Adolf Becker Grundgesetz Entwurf Formulierungen der Fachausschusse zusammengestellt nach Drucksache Nr 203 vom 18 Oktober 1948 samt Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zu diesen Formulierungen Variante IV Antrag Dr Becker In Website https www verfassungen de 18 August 1948 abgerufen am 10 September 2023 Verfasser Ben Konfitin Ref iur Jennifer Schwagmeier aktualisiert von Franziska Stamm Aktueller Begriff PDF Der Bundesprasident In Website https www bundestag de Deutscher Bundestag Abteilung Aussenbeziehungen Europa und Analyse Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 Verfassung und Verwaltung 27 Januar 2022 abgerufen am 26 November 2023 Vgl BVerfGE 136 277 null 91 Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundesprasidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert 93 Aus der Sicht des Verfassungsgebers der Jahre 1948 49 hatte dieses Prasidialsystem mit seinen weitreichenden Machtbefugnissen jedoch entscheidend dazu beigetragen der Diktatur den Weg zu bereiten vgl Susterhenn in Parlamentarischer Rat 2 Sitzung Sten Bericht S 25 Bei der Schaffung des Grundgesetzes bestand deshalb weitgehend Einigkeit dass der Bundesprasident nicht mit einer dem Reichsprasidenten vergleichbaren Machtfulle ausgestattet vgl statt vieler Fritz in Bonner Kommentar Bd 8 Art 54 Rn 14 lt Februar 2001 gt auf dieses Amt aber auch nicht verzichtet werden sollte 94 Demgemass sollte der Bundesprasident gegenuber anderen Organen moglichst unabhangig insbesondere nicht verantwortlich im parlamentarischen Sinne sein vgl Carlo Schmid in Parlamentarischer Rat Hauptausschuss Protokoll S 116 und eine ausgleichende Stellung haben vgl Bericht uber den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee S 41 f 95 Vor diesem Hintergrund entspricht es den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundesprasidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland dass der Bundesprasident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitaten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt vgl BVerfGE 89 359 lt 362 f gt vgl auch BVerfGE 114 121 lt 159 gt Dazu naher Amt und Aufgaben des Bundesprasidenten Selbstbeschreibung auf der Internetprasenz des Bundesprasidialamtes abgerufen am 22 Juli 2012 Urteil des BVerfG 2 BvE 4 13 vom 10 Juni 2014 Abs Nr 28 Urteil des BVerfG 2 BvE 4 13 vom 10 Juni 2014 Abs Nr 21 f Heinrich Wilms Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht unter Berucksichtigung der Foderalismusreform Stuttgart 2007 Raban Graf von Westphalen Hrsg Deutsches Regierungssystem Munchen Wien 2001 S 314 ff BVerfG Beschluss des Zweiten Senats vom 17 September 2019 2 BvQ 59 19 Rn 21 bverfg de abgerufen am 13 Dezember 2023 BVerfGE 131 47 lt 53 gt 34 9 lt 23 gt Abweichend Manfred G Schmidt Das politische System der Bundesrepublik Deutschland C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 50871 5 S 68 ff der ihn zur Exekutive zahlt Ben Konfitin Ref iur Jennifer Schwagmeier aktualisiert von Franziska Stamm Aktueller Begriff Der Bundesprasident PDF Deutscher Bundestag Abteilung Aussenbeziehungen Europa und Analyse Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste WD 3 Verfassung und Verwaltung In bundestag de 27 Januar 2022 abgerufen am 26 November 2023 Teils wird er der vollziehenden Gewalt zugerechnet teils keiner der drei Staatsgewalten Er ist kein Teil der Bundesregierung und anders als etwa der franzosische Staatsprasident kein regierender Prasident Vgl BVerfG 2 BvE 2 09 vom 10 Juni 2014 Abs Nr 94 Marcus Horeth Das Amt des Bundesprasidenten und sein Prufungsrecht Beilage Aus Politik und Zeitgeschichte 16 2008 vom 14 April 2008 Bundeszentrale fur politische Bildung Dieter Umbach in Dieter C Umbach Thomas Clemens Hrsg Grundgesetz Mitarbeiterkommentar Bd II C F Muller Heidelberg 2002 S 308 f Vgl Roman Herzog in Maunz Durig Herzog Grundgesetz Art 54 Rn 4 Der Bundesprasident soll als unabhangige Personlichkeit das Gemeinsame reprasentieren Vertrauen schaffen moralische Massstabe setzen Ratschlage geben in Kontroversen ausgleichend wirken und Wurde ausstrahlen Alle bisherigen Amtsinhaber haben diese Integrationsfunktion wahrgenommen wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten In der Regel geniessen sie eine hohere Beliebtheit als andere Politiker und das Amt des Bundesprasidenten wird von den Burgern positiver bewertet als jedes andere politische Amt Vgl Potzsch Horst Die Deutsche Demokratie 5 uberarbeitete und aktualisierte Auflage Bonn Bundeszentrale fur politische Bildung 2009 S 97 103 Fussnoten Meta Links Martina Peucker Staatsorganisationsrecht 3 Auflage 2013 Rn 179 Werner J Patzelt Der Bundesprasident In Gabriel Holtmann Hrsg Handbuch Politisches System der Bundesrepublik Deutschland 3 Auflage 2005 S 291 ff hier S 298 Ulfried Hemmrich Der Bundesprasident Art 54 Wahl des Bundesprasidenten In Ingo von Munch Hrsg Grundgesetz Kommentar Band 2 C H Beck Munchen 1983 S 756 Rn 9 a A Jurgen Jekewitz Art 54 Rn 8 In Erhard Denninger Wolfgang Hoffmann Riem Hans P Schneider Ekkehart Stein Hrsg Kommentar zum Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Reihe Alternativkommentare 3 Auflage Loseblattsammlung letzte Erganzung Aug 2002 Luchterhand Verlag Neuwied 2001 ISBN 3 472 03584 6 Stefan Ulrich Pieper Art 54 Rn 19 In Volker Epping Christian Hillgruber Beck scher Online Kommentar zum Grundgesetz 45 Edition Verlag C H Beck Munchen 2020 Roman Herzog Art 54 GG IV Das Amtsverhaltnis des Bundesprasidenten In Durig Herzog Scholz Hrsg Grundgesetz Kommentar 100 Erganzungslieferung Auflage Band IV C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 80082 5 S 27 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Amtssitze In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 2 Oktober 2024 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Bundesprasidialamt In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 2 Oktober 2024 Martin Mutschlechner Der Erzherzog und die Revolution 1848 In Die Welt der Habsburger Schonbrunn Group abgerufen am 19 Mai 2023 Online Dienste des Deutschen Bundestages Parlament Die Regierung der Paulskirche Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848 49 In Website https www bundestag de Deutscher Bundestag Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland abgerufen am 25 November 2023 Vgl Artikel 11 Verfassung des Norddeutschen Bundes Das Prasidium des Bundes steht der Krone Preussen zu welche in Ausubung desselben den Bund volkerrechtlich zu vertreten im Namen des Bundes Krieg zu erklaren und Frieden zu schliessen Bundnisse und andere Vertrage mit fremden Staaten einzugehen Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist Vgl Artikel 11 Verfassung des Deutschen Bundes Das Prasidium des Bundes steht dem Konige von Preussen zu welcher den Namen Deutscher Kaiser fuhrt Antonia Kleikamp Wie Hitlers Nachfolger den Holocaust verschleierte Welt Online vom 7 Dezember 2015 abgerufen am 25 November 2019 Das Grundgesetz hat Geburtstag Von der Dauerhaftigkeit eines Provisoriums Legal Tribune Online vom 23 Mai 2010 abgerufen am 25 November 2019 Eric Markuse Bayerische Verfassung In Website https www bayern landtag de Bayerischer Landtag abgerufen am 7 Dezember 2023 Angela Bauer Kirsch Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Wegbereiter des Parlamentarischen Rates Diss Bonn 2005 S 82 105 Verfassungsrechtliche Grundlagen Website des Bundesprasidenten abgerufen am 11 April 2014 Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Bd 13 Ausschuss fur Organisation des Bundes Ausschuss fur Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege bearb v Edgar Buttner und Michael Wettengel Oldenbourg Munchen S LXVII Verfassungsrechtliche Grundlagen Website des Bundesprasidenten abgerufen am 11 April 2014 Von dem Reichsprasidenten der Weimarer Verfassung unterscheidet sich der nach dem Entwurf vorgesehene Bundesprasident dadurch dass er nicht durch das Volk gewahlt wird dass ihm kein bestimmender Einfluss auf die Regierungsbildung eingeraumt ist und dass er auch nur in einem einzigen Fall das Recht zur Auflosung des Bundestages haben soll Art 88 III Chiemseer Entwurf Grundgesetz fur einen Bund deutscher Lander darstellender Teil VI Bundesprasident oder Bundesprasidium Daruber hinaus soll er weder ein Notverordnungsrecht haben noch bei der Reichsexekution mitwirken Udo Fink in v Mangoldt Klein Starck GG Art 54 Rn 4 Joachim Gauck Der alteste Prasident Deutschlands In Portal weser kurier de WESER KURIER Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten 21 Februar 2012 abgerufen am 10 September 2023 Gesetz uber die Wahl des Bundesprasidenten durch die Bundesversammlung BPrasWahlG PDF 11 kB Bodo Pieroth in Jarass Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Beck 15 Aufl 2018 Art 55 Rn 1 Roman Herzog in Maunz Durig Grundgesetz Beck 87 Aufl 2019 Art 55 Rn 6 I Roman Herzog Durig Herzog Scholz Herzog 100 EL Januar 2023 GG Art 54 Rn 26 48 In Website https beck online beck de C H Beck Januar 2023 abgerufen am 10 September 2023 David Fischer BUNDESVERSAMMLUNG 2022 UNSERE WAHLLEUTE UNTERWEGS IN BERLIN In Website https www gruene landtag bw de Fraktion GRUNE im Landtag von Baden Wurttemberg 17 Februar 2022 abgerufen am 10 September 2023 Der Parlamentarische Rat V Der Bundesprasident Art 54 Wahl durch die Bundesversammlung GG PDF In Website https www bgbl de Bundesministerium der Justiz 23 Mai 1949 abgerufen am 10 September 2023 Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 136 277 323 In Website des Bundesverfassungsgerichts Bundesverfassungsgericht 10 Juni 2014 abgerufen am 10 September 2023 Jarass Pieroth Jarass 17 Aufl 2022 GG Art 54 Rn 3 7 Dieter C Umbach in Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch Bd II 2002 Art 54 Rn 49 51 S 323 f Maunz Durig Herzog GG Art 54 Rn 21 mit Hervorhebungen im Original Vgl Wolfgang Kessel in Hans Peter Schneider Wolfgang Zeh Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland de Gruyter Berlin 1989 59 Rn 42 Protokoll der 17 Bundesversammlung PDF Deutscher Bundestag 13 Februar 2022 abgerufen am 24 Mai 2022 Hannes Alpen Der Verteidiger der Demokratie In Website https www friedrich ebert de Friedrich Ebert Stiftung e V abgerufen am 2 Oktober 2024 Freiheit und Recht sind Zwillingsschwestern Die Freiheit kann sich nur in fester staatlicher Ordnung gestalten Sie zu schutzen und wiederherzustellen wo sie angetastet wird das ist das erste Gebot derer die die Freiheit lieben Rede in der Nationalversammlung 11 2 1919 Wolfgang Rudzio Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 9 Auflage Springer VS Wiesbaden 2015 1983 S 314 Werner Link Zur Lehre von der neutralen Gewalt des Staatsoberhauptes In bpb de APuZ 17 1971 Bundeszentrale fur politische Bildung 24 April 1971 abgerufen am 26 September 2024 Das Zusammenwirken der Verfassungsorgane In bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 26 September 2024 Ben Konfitin Ref iur Jennifer Schwagmeier Aktueller Begriff Der Bundesprasident PDF In bundestag de Deutscher Bundestag Fachbereich WD 3 Verfassung und Verwaltung 23 Dezember 2016 abgerufen am 26 September 2024 Nierhaus in Sachs Hrsg Grundgesetz 5 Aufl 2009 Art 54 Rn 4 7 Hervorhebungen im Original Staatspflege Bundesprasidialamt abgerufen am 15 September 2024 Vgl Artikel 39 Absatz 3 Satz 2 zweite Alternative Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III Gliederungsnummer 100 1 veroffentlichten bereinigten Fassung Martin Nettesheim 62 Die Aufgaben des Bundesprasidenten In Josef Isensee und Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland 3 Auflage III Demokratie Bundesorgane C F Muller Verlag Heidelberg 2005 ISBN 3 8114 3302 4 S 1095 1098 Ausfuhrlich etwa Rudolf Bernhardt Der Abschluss volkerrechtlicher Vertrage im Bundesstaat 1957 Rudolf Streinz Art 59 Volkerrechtliche Vertretungsmacht In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 62413 1 S 1351 Bernhard Kempen Artikel 59 Abs 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Dem Bundesprasidenten zugewiesene Aufgaben In Christian Starck Hrsg Das Bonner Grundgesetz 4 Auflage Band 2 Franz Vahlen Munchen 2000 ISBN 3 8006 2383 8 S 1837 Beglaubigung ist die formliche Erklarung des Entsendestaates an den Empfangsstaat durch eine bestimmte Person volkerrechtlich vertreten zu werden Entsprechend gilt dies fur die Vertretung von und bei Internationalen Organisationen Die Bundesregierung 12 Zustandigkeit und Wirksamwerden der Ernennung Bundesbeamtengesetz BBG PDF In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Justiz und Bundesamt fur Justiz 11 Februar 2009 abgerufen am 3 August 2023 43 Gnadenrecht Bundesbeamtengesetz BBG Der Bundesprasidentin oder dem Bundesprasidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt gilt ab diesem Zeitpunkt 42 Bundesbeamtengesetz BBG entsprechend 54 Einstweiliger Ruhestand Bundesbeamtengesetz BBG Die Bundesprasidentin oder der Bundesprasident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit sind Vgl Artikel 1 Anordnung des Bundesprasidenten uber die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen Beamten Richterinnen und Richter des Bundes Roman Herzog Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Art 60 Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten In Roman Herzog Matthias Herdegen Rupert Scholz Hans Klein Hrsg Grundgesetz Kommentar 54 Erganzungslieferung Auflage Band IV C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 45862 0 S 1 1 26 S Der Bundesprasident behalt sich vor in rechtskraftig abgeschlossenen Strafsachen Disziplinarsachen oder Ehrengerichtssachen in denen das Begnadigungsrecht dem Bund zusteht folgende Gnadenerweise selbst zu erteilen 1 den Erlass oder die Milderung einer Strafe wenn der Bundesgerichtshof oder in Ausubung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug oder wenn ein anderes Gericht des Bundes erkannt hat mit Ausnahme der Gewahrung von Strafausstand 2 die Beseitigung der dienst oder versorgungsrechtlichen Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung 3 die Aufhebung der nachstehend bezeichneten Disziplinarmassnahmen a Entfernung aus dem Dienst oder dem Dienstverhaltnis b Aberkennung des Ruhegehalts oder Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhaltnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 4 die Gewahrung eines Unterhaltsbeitrags 5 die Aufhebung der gegen einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof erkannten Ausschliessung aus der Rechtsanwaltschaft Art 1 Vorbehaltene Gnadenentschliessungen Anordnung des Bundesprasidenten uber die Ausubung des Begnadigungsrechts des Bundes Roman Herzog Artikel 60 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland In Roman Herzog Matthias Herdegen Rupert Scholz Hans Klein Hrsg Grundgesetz Kommentar 54 Auflage Band IV C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 45862 0 S 14 15 Der Bundesprasident hat kein umfassendes sondern im Einzelfall und fur den Bund vorgesehenes Begnadigungsrecht welches den Erlass von Amnestien ausschliesst Amnestien kann nur der Gesetzgeber erlassen vgl hierzu BVerfGE 2 213 219 Hartmut Maurer Staatsrecht I Grundlagen Verfassungsorgane Staatsfunktionen 6 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59528 8 S 12 13 Der Bundesprasident hat den Bundeskanzler Art 63 GG die Bundesminister Art 64 I GG die Bundesbeamten und die Bundesoffiziere Art 60 I GG zu ernennen und zu entlassen Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten eine vom Bundesprasidenten vollzogene Urkunde uber ihre Ernennung 2 I BMinG Roman Herzog Artikel 63 VI Abschnitt Die Bundesregierung Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers Abs 4 Satz 3 In Roman Herzog Matthias Herdegen Rupert Scholz Hans H Klein Hrsg Grundgesetz Kommentar Band IV Bonn 23 Mai 1949 Parlamentarischer Rat Artikel 65 Richtlinienkompetenz Ressort und Kollegialprinzip Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium des Innern und fur Heimat Abteilung Leitung Planung und Kommunikation 2023 abgerufen am 15 September 2024 Horst Potzsch Bundesregierung Bundeszentrale fur politische Bildung 15 Dezember 2009 abgerufen am 15 September 2024 Die Deutsche Demokratie 5 uberarbeitete und aktualisierte Auflage Bonn Bundeszentrale fur politische Bildung 2009 S 105 109 Hans Hofmann Artikel 2 Die Grundrechte Allgemeines Freiheitsrecht In Hans Hofmann Axel Hopfauf Hrsg GG Kommentar zum Grundgesetz 12 Auflage Carl Heymanns Verlag Hurth 2011 ISBN 978 3 452 29703 7 S 180 Siehe hierzu Abschnitt 5 Ausfertigung und Verkundung der Gesetze Gemeinsame Geschaftsordnung der Bundesministerien Die Daten in der Uberschrift und nach der Schlussformel werden durch die Bundesprasidentin oder den Bundesprasidenten bei der Ausfertigung eingesetzt Unter dem Datum der Schlussformel ist Raum zu lassen fur die Unterzeichnung und das grosse Bundessiegel Es zeichnen untereinander die Bundesprasidentin oder der Bundesprasident die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bei Verhinderung die zur Vertretung berechtigte Person das federfuhrende Mitglied der Bundesregierung und die beteiligten Mitglieder der Bundesregierung in der amtlichen Reihenfolge Das Bundesprasidialamt leitet das von der Bundesprasidentin oder vom Bundesprasidenten ausgefertigte Gesetz der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkundung im Bundesgesetzblatt zu Hans Hofmann Artikel 82 Ausfertigung Verkundung und Inkrafttreten der Gesetze In Hans Hofmann Axel Hopfauf Hrsg GG Kommentar zum Grundgesetz 12 Auflage Carl Heymanns Verlag Hurth 2011 ISBN 978 3 452 29703 7 S 1669 Dem Verkundungserfordernis gem Art 82 Abs 1 S 1 GG ist jedenfalls dann genugt wenn die Bezug genommenen Regelungen im BGBl oder im BAnz verkundet worden sind BVerfGE 22 347 Dietmar Seidel Der Bundesprasident als Trager der auswartigen Gewalt Duncker amp Humblot Berlin 1972 S 57 f 63 79 Andrea Hartmann Majestatsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes 94 ff RStGB 90 StGB Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19 Jahrhundert BWV Berlin 2006 Juristische Zeitgeschichte Abt 3 Bd 24 S 286 Anm 10 Vgl 18 Grundsatze und Umfang der staatlichen Finanzierung Absatz 6 Gesetz uber die politischen Parteien Parteiengesetz vom 31 Januar 1994 BGBl I S 149 Der Bundesprasident kann eine Kommission unabhangiger Sachverstandiger zu Fragen der Parteienfinanzierung berufen Nach der Aufdeckung verschiedener Parteispendenskandale setzte der damalige Bundesprasident Johannes Rau im Jahr 2000 eine Sachverstandigenkommission ein um weiterhin bestehende Probleme der Parteienfinanzierung zu untersuchen Die Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission die im folgenden Jahr vorgelegt wurden flossen teilweise in die Anderung des Parteiengesetzes ein die der Bundestag 2002 beschloss Die Abgeordneten fuhrten strengere Regelungen fur Barspenden erweiterte Anzeigepflichten und neue Strafvorschriften ein Vgl Heinrich Pehle 14 Marz 2018 Parteien in Deutschland Die Finanzierung der Parteien in Deutschland Bundeszentrale fur politische Bildung bpb de Der Bundesprasident Lubke der Bundeskanzler Ludwig Erhard der Bundesminister des Innern Lucke Anordnung uber Staatsbegrabnisse und Staatsakte vom 2 Juni 1966 BGBl I Nr 23 S 337 vom 8 Juni 1966 PDF In protokoll inland de Bundesministerium der Justiz 2 Juni 1966 abgerufen am 15 September 2024 Referat PK II 2 Internet Soziale Medien Staats und Festakte In protokoll inland de Bundesministerium des Innern und fur Heimat abgerufen am 15 September 2024 Vgl dazu Evelyn Schmidtke Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls Tectum Verlag Marburg 2001 ISBN 3 8288 8278 1 S 26 30 books google de Alfred Katz Staatsrecht Grundkurs im offentlichen Recht 18 Aufl 2010 S 205 Rn 388 Bundesdienstflagge als Sargdecke Memento des Originals vom 29 Januar 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Informationsseite des Bundesministers des Innern abgerufen am 11 August 2012 Trauerfeierlichkeiten fur Reichsprasident Friedrich Ebert Memento des Originals vom 27 Oktober 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Informationsseite des Bundesministers des Innern abgerufen am 11 August 2012 Briefwechsel 1991 BVerfGE 81 298 Webseite des Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland abgerufen am 29 April 2014 Urteil des BVerfG vom 10 Juni 2014 2 BvE 4 13 Abs Nr 23 Akkreditierung von Botschafterin Dr Heike Peitsch In luxemburg diplo de Deutsche Botschaft Luxemburg abgerufen am 27 September 2024 Uber die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunachst das Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswartigen Amts Zu dieser Entscheidung wird die Zustimmung des Bundesprasidenten eingeholt Nach Erteilung des Agrements im Empfangerstaat durch Anfrage des Auswartigen Amtes ernennt der Bundesprasident die vorgeschlagene Person zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben Der Botschafter ubergibt dem Staatsoberhaupt des Empfangerstaates das Beglaubigungsschreiben Dieser Akt Akkreditierung genannt ermoglicht ihm die Aufnahme der Amtsgeschafte als Botschafter im Empfangerland Der Botschafter ist der personliche Vertreter des Bundesprasidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaats 3 Auslandsvertretungen Gesetz uber den Auswartigen Dienst GAD Wenn ein auslandischer Staat einen Botschafter nach Deutschland entsenden mochte muss er zunachst die Zustimmung der Bundesrepublik einholen Hierzu beantragt er das Agrement beim Bundesprasidenten wobei das Verfahren dem der Entsendung deutscher Diplomaten entspricht Bei der Akkreditierung in Deutschland wird der designierte Botschafter mit einem kleinen militarischen Zeremoniell vor dem Amtssitz des Bundesprasidenten empfangen Im Anschluss tragt er sich in das Gastebuch ein und begibt sich dann mit hochrangigen Mitarbeitern seiner Botschaft in den Langhanssaal von Schloss Bellevue wo er dem Bundesprasidenten sein Beglaubigungsschreiben sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgangers uberreicht Anschliessend ziehen sich der neue Botschafter und der Bundesprasident zu einem ersten Gesprach zuruck das sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der Ubermittlung politischer Nachrichten dient Zum Abschluss erfolgt die Verabschiedung des Botschafters mit einem kleinen militarischen Zeremoniell bei dem die Nationalflagge seines Landes vor Schloss Bellevue gehisst wird um zu signalisieren dass er sein Amt nun rechtswirksam ausubt Der Botschafter fahrt im Wagen des Bundesprasidenten zu und von seinem Amtssitz wahrend die Berliner Polizei eine Ehreneskorte von funf Motorradfahrern bereitstellt vgl https www bundespraesident de Vgl Art 59 Abs 1 Satz 2 Volkerrechtliche Vertretung und Vertrage Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Vgl Richtlinien fur die Behandlung volkerrechtlicher Vertrage RvV nach 72 Absatz 6 GGO Wissenschaftlicher Dienst des Europaischen Parlaments Ratifikation volkerrechtlicher Vertrage eine rechtsvergleichende Perspektive Deutschland PDF Europaische Parlament April 2018 abgerufen am 27 September 2024 Sebastian Einbock Eintrag Abschluss volkerrechtlicher Vertrage in Rechtslexikon Jura Lexikon online In juraforum de 28 Marz 2024 abgerufen am 27 September 2024 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Fachbereich WD 3 Verfassung und Verwaltung Umsetzung volkerrechtlicher Vertrage VN Konvention uber die Rechte der Menschen mit Behinderungen PDF In bundestag de 16 Deutscher Bundestag 8 Mai 2009 abgerufen am 27 September 2024 Jurgen Brohme Transparenz als Verfassungsprinzip Grundgesetz und Europaische Union Jus Publicum Bd 106 Tubingen 2004 Vgl Artikel 47 Verfassung des Deutschen Reichs 1919 Der Reichsprasident hat den Oberbefehl uber die gesamte Wehrmacht des Reichs Vgl Art 65a Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Gesetz zur Erganzung des Grundgesetzes vom 19 Marz 1956 Bundesgesetzblatt I S 112 Vgl Art 58 Gegenzeichnung Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland GG Anordnungen und Verfugungen des Bundesprasidenten bedurfen zu ihrer Gultigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zustandigen Bundesminister Vgl Art 65 Befugnisse in der Bundesregierung Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und tragt dafur die Verantwortung Vgl Art 115b Ubergang der Befehls und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Mit der Verkundung des Verteidigungsfalles geht die Befehls und Kommandogewalt uber die Streitkrafte auf den Bundeskanzler uber Vgl Art 115a Feststellung des Verteidigungsfalles Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Die Feststellung dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht Verteidigungsfall trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Kategorien Vgl Art 115a Feststellung des Verteidigungsfalles Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkundet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen so kann der Bundesprasident volkerrechtliche Erklarungen uber das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben Webseite des Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland Chefin des Bundesprasidialamtes Abgerufen am 21 Marz 2023 Dietmar Seidel Der Bundesprasident als Trager der auswartigen Gewalt Schriften zum Offentlichen Recht Bd 197 Berlin 1972 Tim Szatkowski Karl Carstens Eine politische Biographie Bohlau Koln u a 2007 S 320 Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 2 Dezember 1960 zugestimmt Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte es im Bundeskanzleramt monatelang festgehalten weil er es fur verfassungswidrig hielt siehe z B Der Spiegel 28 1961 Halt im Kanzleramt Bundesprasident Horst Kohler fertigt Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht aus Pressemitteilung des Bundesprasidenten vom 24 Oktober 2006 Bundesprasident Horst Kohler fertigt Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation nicht aus Pressemitteilung des Bundesprasidenten vom 8 Dezember 2006 Friederike Sophie Detjen Das neunte Nein Ein Update zum NetzDG 19 November 2020 Verfassungsrechtliche Grundlagen Amtliche Funktionen Website des Bundesprasidialamtes abgerufen am 5 Juni 2015 Die Bundeswahlleiterin Wahlkreiskommission In bundeswahlleiterin de Statistisches Bundesamt abgerufen am 28 September 2024 Schirmherrschaften Website des Bundesprasidialamts abgerufen am 3 Oktober 2012 Reden und Ansprachen Webseite des Bundesprasidenten abgerufen am 11 April 2014 Zum 40 Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Ansprache des Bundesprasidenten Richard von Weizsacker am 8 Mai 1985 in der Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages Berliner Rede von Roman Herzog Aufbruch ins 21 Jahrhundert vom 26 April 1997 Ruck Rede Roman Herzog GG Art 57 Vertretung In Beck online Datenbank C H Beck Januar 2023 abgerufen am 10 September 2023 rechtsvergleichend hierzu Art 51 WeimVerf Der Reichsprasident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Reichskanzler vertreten Dauert die Verhinderung voraussichtlich langere Zeit so ist die Vertretung durch ein Reichsgesetz zu regeln Neue Fassung des Absatzes 1 durch Reichsgesetz zur Anderung der Reichsverfassung vom 17 12 1931 RGBl 1932 I S 547 1 Der Reichsprasident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Prasidenten des Reichsgerichts vertreten 2 Das gleiche gilt fur den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Prasidentschaft bis zur Durchfuhrung der neuen Wahl documentarchiv de sowie Gesetz uber die Stellvertretung des Reichsprasidenten Vom 10 Marz 1925 Roman Herzog GG Art 57 Vertretung des Bundesprasidenten II Der Vertretungsfall In Datenbank Beck online C H Beck Januar 2023 abgerufen am 10 September 2023 Marvin Brendel Vor 60 Jahren Theodor Heuss wird erster Bundesprasident In Blogprojekt des Geschichtskombinates GeschichtsPuls 12 September 2009 abgerufen am 10 September 2023 Markus Lingen Wahl von Theodor Heuss FDP zum ersten Bundesprasidenten In Website https www kas de Konrad Adenauer Stiftung e V abgerufen am 10 September 2023 Martin Muno Wie wird der Bundesprasident gewahlt In Website ARD aktuell tagesschau de ARD 31 Mai 2010 abgerufen am 10 September 2023 Peter Limbourg Intendant Rucktrittsrede Bundesprasident Wulff 17 02 2012 In Website https www dw com Deutsche Welle 17 Februar 2012 abgerufen am 10 September 2023 Reinhold Weber 18 MStV Rucktritt von Bundesprasident Christian Wulff Archiv In Website Archiv Dossiers LpP Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 10 September 2023 Simona Boyer Der Grosse Zapfenstreich Die feierlichste Zeremonie der Bundeswehr In Website https www bundeswehr de Bundesministerium der Verteidigung abgerufen am 10 September 2023 Ute Welty Christoph Dyckerhoff Interview zum Zapfenstreich Wulff weiss nicht was er angerichtet hat In Website ARD aktuell tagesschau de ARD 6 Marz 2012 abgerufen am 10 September 2023 Roman Herzog Grundgesetz Kommentar Art 54 III GG Die Amtszeit des Bundesprasidenten In Website Durig Herzog Scholz Januar 2009 S 24 25 abgerufen am 10 September 2023 Ernst Benda Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses 12 Ausschuss uber den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erganzung des Grundgesetzes Drucksache IV 891 PDF In Website Deutscher Bundestag 4 Wahlperiode Deutscher Bundestag 31 Mai 1965 abgerufen am 10 September 2023 Durig Herzog Scholz Garditz 100 EL Januar 2023 GG Art 115h Rn 1 7 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Amtssitze In Website des Bundesprasidialamts Bundesprasidialamt abgerufen am 10 September 2023 Hans Peter Schwarz Konrad Adenauer A German Politician and Statesman in a Period of War Revolution and Reconstruction Band 2 The Statesman 1952 1967 Berghahn Books Providence 1997 S 379 Zeitgleich wurde beschlossen im wiederhergerichteten Reichstag regelmassig Bundestagssitzungen stattfinden zu lassen Damit sollte demonstriert werden dass man die deutsche Frage Wiedervereinigung und die Hauptstadtfrage fur offen hielt Weg der Demokratie Julien Reitzenstein Himmlers Forscher Wehrwissenschaft und Medizinverbrechen im Ahnenerbe der SS Schoningh Paderborn 2014 S 9 10 Ansgar Siemens Streit uber Gedenken Die dunkle Geschichte der Prasidentenvilla Spiegel Online 17 August 2017 Anordnung uber die deutschen Flaggen 7 Juni 1950 Hanno S Ritter Sonderkennzeichen Deutschland Dienstfahrzeuge des Bundes In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz abgerufen am 10 September 2023 Barbel Bas Prasidentin des Deutschen Bundestages Nutzung der Flugbereitschaft insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehorigen In Website Deutscher Bundestag 14 Juli 2022 abgerufen am 10 September 2023 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD Drucksache 20 2054 Marco Fenske Eva Quadbeck Nach Baerbocks Reiseabbruch Pannen an Regierungsflugzeugen die deutsche Flotte im Uberblick In Website https www rnd de RedaktionsNetzwerk Deutschland 15 August 2023 abgerufen am 10 September 2023 Dieter Romann Bundespolizei Flugdienst In Website der Bundespolizeiprasidiums Bundespolizeiprasidium abgerufen am 10 September 2023 Nikolaus Bosch StGB 78b Ruhen Hrsg Schonke Schroder 30 Auflage C H Beck Munchen ISBN 978 3 406 70383 6 Rn 8 Der Parlamentarische Rat Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 PDF In Website des Bundesgesetzblatt Jahrgang 1949 Nr 1 Seite 1 Bundesministerium der Justiz 23 Mai 1949 abgerufen am 10 September 2023 Der Bundesminister der Justiz Thomas Dehler 53 57 Bundesverfassungsgerichtsgesetz Vierter Abschnitt Verfahren in den Fallen des 13 Nr 4 Prasidentenanklage PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 16 April 1951 abgerufen am 10 September 2023 Deutscher Bundestag Datenhandbuch In Website https webarchiv bundestag de Deutscher Bundestag 31 Januar 2010 abgerufen am 10 September 2023 Haushaltsausschuss des Bundestages Drucksache 20 3100 Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes uber die Feststellung des Bundeshaushaltsplans fur das Haushaltsjahr 2023 Haushaltsgesetz 2023 PDF 18 MB Status 5 August 2022 Weitere Informationen In Website des Bundestages Deutscher Bundestag Online Dienste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland Gesetzliche Vertreterin Barbel Bas Prasidentin des Deutschen Bundestages 5 August 2022 abgerufen am 3 August 2023 Bundesministerium der Finanzen Bundesprasidialamt Bundeshaushaltsplan 2023 Einzelplan 01 Bundesprasident und Bundesprasidialamt PDF In bundeshaushalt de Bundesministerium der Finanzen abgerufen am 10 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Fragen und Antworten In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 10 September 2023 Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten PDF 28 kB Sekretariat des Bundesrates Kapitel 0112 Entwurf eines Gesetzes uber die Feststellung des Bundeshaushaltsplans fur das Haushaltsjahr 2024 Haushaltsgesetz 2024 HG 2024 PDF In Website https www bundesrat de Bundesrat 18 August 2023 abgerufen am 10 September 2023 Bundesrechnungshof bemangelt Luxusversorgung In Spiegel Online 21 September 2018 abgerufen am 21 September 2018 Bundesrechnungshof Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs 2 BHO uber die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundesprasidenten Bundeskanzler und Bundestagsprasidenten Teilprufung Bundeskanzler PDF In Website https www bundesrechnungshof de Bundesrechnungshof 18 August 2018 abgerufen am 10 September 2023 Vorwort zum Einzelplan 01 Aufgaben und Aufbau der Verwaltung des Bundesprasidialamtes im Bundeshaushalt 2012 Memento vom 16 Januar 2013 im Internet Archive PDF 81 kB auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen Referat Offentlichkeitsarbeit Abgerufen am 29 September 2012 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Silbernes Lorbeerblatt In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 9 September 2023 Kabinett Schmidt II Erlass uber die Stiftung der Silbermedaille fur den Behindertensport PDF In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Justiz 13 April 1978 abgerufen am 9 September 2023 Alexander von Sallach Silbermedaille fur den Behindertensport In Website www die deutschen orden de www die deutschen orden de abgerufen am 9 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Grubenwehr Ehrenzeichen In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 9 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Zelter und PRO MUSICA Plaketten In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 9 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Weitere Ehrenzeichen In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 9 September 2023 Der Bundesminister des Innern Gerhard Schroder Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und uber die Anerkennung als Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 4 Juli 1958 abgerufen am 9 September 2023 Ambs Haberle 2 Auszeichnungen fur sportliche Zwecke Abs 2 in Strafrechtliche Nebengesetze mit Straf und Bussgeldvorschriften des Wirtschafts und Verwaltungsrechts Beck sche Kurz Kommentare Band 17 In Website https beck online beck de Erbs Kohlhaas Dezember 2018 abgerufen am 9 September 2023 Der Bundesminister des Innern Gerhard Schroder Zweiter Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 15 Juni 1959 abgerufen am 9 September 2023 Der Bundesminister des Innern Werner Maihofer der Bundesminister des Auswartigen Hans Dietrich Genscher Vierter Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 27 Juni 1975 abgerufen am 9 September 2023 Der Bundesminister des Innern Werner Maihofer Funfter Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Justiz 16 September 1975 abgerufen am 9 September 2023 Der Bundesminister der Verteidigung Hans Apel der Bundesminister des Innern Gerhart Rudolf Baum Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 26 September 2023 abgerufen am 10 September 2023 Der Bundesminister der Verteidigung Volker Ruhe der Bundesminister des Innern Manfred Kanther Siebter Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2 Mai 1996 BGBl I S 668 PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 2 Mai 1996 abgerufen am 10 September 2023 Bundesminister der Verteidigung Peter Struck der Bundesminister des Innern Otto Schily der Bundesminister des Auswartigen Joschka Fischer Erlass uber die Genehmigung einer Anderung des Erlasses uber die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 28 Januar 2003 abgerufen am 10 September 2023 Der Bundeskanzler Gerhard Schroder der Bundesminister des Innern Otto Schily der Bundesminister der Verteidigung Peter Struck Achter Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 22 September 2002 abgerufen am 10 September 2023 Bundesminister des Innern Schroder Erlass uber die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und uber die Anerkennung als Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzbaltts Bundesministerium der Justiz 4 Juli 1958 abgerufen am 10 September 2023 Der Bundesminister des Innern Hermann Hocherl Dritter Erlass uber die Anerkennung als Ehrenzeichen PDF In Website des Bundesgesetzblatts Bundesministerium der Justiz 3 August 1964 abgerufen am 10 September 2023 Kabinett Adenauer I Gesetz uber Titel Orden und Ehrenzeichen PDF In Website https www bgbl de Bundesministerium der Justiz 26 Juli 1957 abgerufen am 9 September 2023 Theodor Heuss Theodor Heuss Der Bundesprasident Briefe 1954 1959 PDF Stiftung Bundesprasident Theodor Heuss Haus abgerufen am 27 Mai 2023 Darstellung des Amts und der Aufgaben des Bundesprasidenten im Online Portal des Bundesprasidenten abgerufen am 29 September 2012 Das Amt des Bundesprasidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgangers jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklarung beim Prasidenten des Bundestages 10 BPrasWahlG Die Amtszeit beginnt nicht erst mit der Eidesleistung Dazu Maunz Durig Grundgesetz 56 Erganzungslieferung 2009 Rn 2 zu Art 56 GG Eidesleistung und Amtsantritt stehen nach Art 56 Satz 1 zwar in einem nahen zeitlichen Zusammenhang bedingen einander aber nicht Von Verfassungs wegen ist sowohl der Fall denkbar dass der neugewahlte Bundesprasident noch vor seiner Vereidigung amtlich tatig wird weil seine Amtszeit bereits begonnen hat als auch der Fall dass die Leistung des Eides noch vor dem Beginn der Amtszeit erfolgt also noch wahrend der Amtszeit des Vorgangers Doch stehen dem zuletzt genannten Ablauf der Ereignisse zumindest Gesichtspunkte des politischen Taktes gegenuber dem Vorganger im Wege In keinem Falle aber trifft Art 56 selbst irgendeine Bestimmung uber den Beginn der Amtszeit des Bundesprasidenten Bundesprasidialamt Die deutschen Bundesprasidenten Bundeszentrale fur politische Bildung 14 Februar 2022 abgerufen am 27 Mai 2023 Hellmuth Karasek zu jung oder zu alt Hamburger Abendblatt 18 Februar 2012 abgerufen am 27 Mai 2023 Bundesministerium des Innern Protokoll Inland der Bundesregierung Ratgeber fur Anschriften und Anreden PDF In Website https www protokoll inland de Bundesministerium des Innern Protokoll Inland der Bundesregierung Dezember 2016 abgerufen am 10 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Theodor Heuss 1949 1959 In bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 27 Mai 2023 Bundeszentrale fur politische Bildung Social Media Redaktion Der erste Bundesprasident Deine tagliche Dosis Politik In Website https www bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung 12 September 2022 abgerufen am 10 September 2023 Horst Kohler Theodor Heuss Erzieher zur Demokratie PDF In Website des Bundesprasidialamts Bundesprasidialamt 4 Dezember 2007 abgerufen am 10 September 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Theodor Heuss 1949 1959 In Website https www bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 10 September 2023 Michael Schoberth Theodor Heuss Das Wirken und Schaffen des ersten Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland In Website Theodor Heuss Haus Stiftung Bundesprasident Theodor Heuss Haus abgerufen am 10 September 2023 Michael Schoberth Theodor Heuss Das Wirken und Schaffen des ersten Bundesprasidenten der Bundesrepublik DeutschlandTheodor Heuss Das Wirken und Schaffen des ersten Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland In theodor heuss haus de Stiftung Bundesprasident Theodor Heuss Haus abgerufen am 27 Mai 2023 Peter Borowsky 68er Bewegung Das Ende der Ara Adenauer In bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung nichtrechtsfahige Bundesanstalt im Geschaftsbereich des Bundesministeriums des Innern 5 April 2022 abgerufen am 20 Mai 2023 Als im Sommer 1959 die zweite Amtszeit von Bundesprasident Theodor Heuss ablief schlug Adenauer zunachst Ludwig Erhard als Nachfolger vor In der Offentlichkeit wurde sofort der Verdacht laut dass Adenauer den popularen Wirtschaftsminister in das machtlose Reprasentationsamt fortloben wollte damit Erhard nicht mehr als Kanzlernachfolger in Betracht kame Erhard lehnte ab und daraufhin meldete Adenauer zur allgemeinen Uberraschung selbst am 7 April 1959 seine Kandidatur fur das Prasidentenamt an Er hatte offenkundig die Absicht als Bundesprasident die Politik seines Nachfolgers zu kontrollieren Als Adenauer jedoch einsah wie begrenzt die Moglichkeiten des Bundesprasidenten sind in politische Entscheidungen einzugreifen und als sich herausstellte dass die CDU CSU Fraktion trotz Adenauers Bedenken an Ludwig Erhard als Kanzlerkandidaten festhalten wurde zog er am 5 Juni 1959 seine Kandidatur wieder zuruck und uberredete Landwirtschaftsminister Heinrich Lubke sich der Wahl zu stellen Lubke wurde daraufhin am 1 Juli 1959 von der Bundesversammlung in Berlin zum Bundesprasidenten gewahlt und blieb nach seiner Wiederwahl 1964 bis 1969 im Amt Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Die deutschen Bundesprasidenten In Website des Bundesprasidialamts Bundesprasidialamt 14 Februar 2022 abgerufen am 20 Mai 2023 1959 wurde Lubke zum Bundesprasidenten gewahlt Das wichtigste aussenpolitische Projekt war ihm die Entwicklungshilfe die Bekampfung des Hungers in der Welt Innenpolitisch setzte er sich fur eine Einbeziehung der SPD in die Regierungsverantwortung ein wie sie in Form der Grossen Koalition zwischen 1966 und 1969 Realitat wurde Politik Ressort der WELT Redaktion Chronik Warum Bundesprasidenten Gesetze nicht unterschrieben In welt de Axel Springer SE 24 Oktober 2006 abgerufen am 20 Mai 2023 Michael Hollmann Gesetz gegen den Betriebs und Belegschaftshandel In bundesarchiv de Prasident des Bundesarchiv abgerufen am 20 Mai 2023 Vgl die Schriftwechsel zwischen Bleek und Globke vom 14 und 24 Juli 1961 sowie zwischen Adenauer und Lubke vom 14 Aug und 1 Sept 1961 in B 136 2479 und B 122 45543 Wahrend Adenauer auf eine Verkundigung des von Bundestag und Bundesrat ordnungsgemass verabschiedeten Gesetzes drangte veranlasste Lubke nach Zuleitung des Gesetzes am 15 Aug 1961 eine zusatzliche Uberprufung durch den Tubinger Staatsrechtslehrer Otto Bachof Am 7 Okt 1961 teilte der Bundesprasident dem Bundeskanzler mit dass er das Gesetz in materieller wie in formeller Hinsicht fur verfassungswidrig halte und sich nicht dazu entschliessen konne es in der vorgelegten Fassung auszufertigen und zu verkunden Bachofs Gutachten vom 15 Sept 1961 und Lubkes Schreiben vom 7 Okt 1961 in B 136 2479 und B 122 45543 Das unausgefertigte Gesetz wurde in der neuen Legislaturperiode nicht wieder aufgegriffen Philip Cassier Schandliches Trauerspiel um den Bundesprasidenten In welt de ICON Stil Magazin der WELT Welt am Sonntag 31 Mai 2010 abgerufen am 20 Mai 2023 konkret 3 2006 S 74 Rucktritt als Prasident Als Lubke den Kohler machte Welt Online 31 Mai 2010 Bereits im Januar und November 1966 legte SED Propagandachef Albert Norden auf internationalen Pressekonferenzen in Ost Berlin eine Dokumentation vor die mehrere Aktenstucke von der Arbeit der Baugruppe Schlempp in Neu Stassfurt zeigte sowie weitere aufgefundene Dokumente zu Lubkes Tatigkeit im Architektur und Ingenieurburo Walter Schlempp das der Verfugung von Hitlers Generalbauinspektor Albert Speer unterstand Jens Christian Wagner Affaren Der Fall Lubke Die Zeit Nr 30 vom 19 Juli 2007 Lars Broder Keil Heinrich Lubke und die Staatssicherheit Welt Online 9 Mai 2007 Philip Cassier Schandliches Trauerspiel um den Bundesprasidenten Welt Online 8 Januar 2012 Deutscher Bundestag Hrsg Die Bundesversammlungen 1949 1994 Eine Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundesprasidenten am 23 Mai 1999 Referat Offentlichkeitsarbeit Bonn 1999 ISBN 3 930341 44 1 S 177 vgl umfassend Joachim Braun Der unbequeme Prasident Gustav Heinemann Mit einem Vorwort von Siegfried Lenz C F Muller Karlsruhe 1972 Am Ende seines Lebens allein Die Zeit Nr 30 vom 16 Juli 1976 Dokumente zur Zeit Es scheint weit gekommen Die Zeit Nr 46 vom 11 November 1977 Otto Langels Vor 50 Jahren Die Wahl Gustav Heinemanns zum Bundesprasidenten In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 5 Marz 2019 abgerufen am 20 Mai 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Gustav Heinemann 1969 1974 In bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 20 Mai 2023 Anselm Doering Manteuffel Biographischer Werdegang Gustav W Heinemann In kas de Konrad Adenauer Stiftung e V Wissenschaftliche Dienste Archiv fur Christlich Demokratische Politik abgerufen am 20 Mai 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Gustav Heinemann 1969 1974 In bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 20 Mai 2023 Nach seiner Amtszeit kehrte Heinemann wieder nach Essen zuruck nahm aber bis zu seinem Tod am 7 Juli 1976 auch aktiv Anteil am politischen Geschehen Horst Moller Munchen Scheel Walter 1919 2016 FDP Politiker Bundesminister Bundesprasident In Nationalbiografie online Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1 Januar 2023 abgerufen am 20 Mai 2023 Hohepunkt der politischen Laufbahn Scheels war 1974 die Wahl zum Bundesprasidenten Er ubte dieses Amt mit sichtbarer Freude am Reprasentieren aus verstand sich aber als politischer Bundesprasident und agierte auch so Er besass weiterhin Einfluss in der FDP und weigerte sich beispielsweise im August 1976 das Gesetz uber die Aufhebung des Prufungsverfahrens bei Wehrdienstverweigerung Postkartennovelle zu unterzeichnen Paul Lersch Zufall dass er das Amt nicht ruiniert hat In Der Spiegel Nr 22 1979 S 27 32 online 28 Mai 1979 Andreas Kruger HOCH AUF DEM GELBEN WAGEN Dusseldorfer produzierte Walter Scheels Hit In wz de Westdeutsche Zeitung GmbH amp Co KG 26 August 2016 abgerufen am 20 Mai 2023 Ernst Eisenbichler Kanzler Macher Bundesprasident Sanger Ein Ruckblick In br de Bayerischer Rundfunk Anstalt des offentlichen Rechts 24 August 2016 abgerufen am 20 Mai 2023 7 Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland Wahl des funften Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland durch die 7 Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland PDF Stenographischer Bericht In Website des 20 Deutschen Bundestages 20 Deutscher Bundestag Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland 23 Mai 1979 abgerufen am 20 Mai 2023 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Stabsstelle Kommunikation Presse Karl Carstens 1979 1984 In Website des Bundesprasidenten Bundesprasidialamt abgerufen am 20 Mai 2023 Als die CDU ihn 1979 als Kandidaten fur das Amt des Bundesprasidenten aufstellte warf die Presse ihm seine fruhere nominelle NSDAP Mitgliedschaft vor Sandra Schmid sas Online Dienste des Deutschen Bundestages Vor 40 Jahren Karl Carstens ordnet die Auflosung des Bundestages an In 20 Deutscher Bundestag 20 Deutscher Bundestag Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland 4 Januar 2023 abgerufen am 20 Mai 2023 Vor 40 Jahren am 6 Januar 1983 hat der damalige Bundesprasident Karl Carstens die Auflosung des Deutschen Bundestages angeordnet und damit den Weg zu Neuwahlen freigemacht Die Bundestagswahl fand dann am Sonntag 6 Marz 1983 statt und bestatigte die von Bundeskanzler Helmut Kohl CDU gefuhrte Regierungskoalition aus CDU CSU und FDP im Amt Das Bundesverfassungsgericht befand der Bundesprasident durfe seiner eigenen Beurteilung der politischen Gegebenheiten nicht den Vorrang vor der Einschatzung des Bundeskanzlers geben wenn letzterer zu der Uberzeugung gelangt sei seine politischen Gestaltungsmoglichkeiten seien bei den gegebenen politischen Krafteverhaltnissen erschopft Der Bundesprasident habe die Einschatzungskompetenz und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten wenn nicht eine andere die Auflosung verwehrende Einschatzung der politischen Lage der Einschatzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist BVerfG Urteil vom 16 Februar 1983 2 BvE 1 2 3 4 83 BVerfGE 62 S 1 ff Leitsatz 8 2 Absatz Nr 139 Allerdings sei die Voraussetzung fur die Auflosung des Bundestages das Vorhandensein einer echten Krise Somit war das Vorgehen der Bundesregierung Kohl zumindest problematisch Zundorf Irmgard Karl Carstens 1914 1992 In Lebendiges Museum Online LeMO Biografien Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 25 Mai 2016 abgerufen am 20 Mai 2023 Volksnahe zeigt er mit ausgedehnten Wanderungen durch die er auch als Wanderprasident bezeichnet wird und mit regelmassigen Jugendtreffen in der Villa Hammerschmidt Januar 1982 Etwa 2 000 Menschen begleiten Bundesprasident Carstens auf seiner Wanderung in einem Waldgebiet zwischen Hattingen und Essen Seit Beginn seiner Amtszeit 1979 hat Carstens die Bundesrepublik bereits von der Ostsee bis zu den Alpen zu Fuss durchquert Ralf Geissler https www deutschlandfunkkultur de der wanderpraesident 100 html In deutschlandfunkkultur de Deutschlandfunk Kultur 5 Mai 2009 abgerufen am 20 Mai 2023 Vgl folgende Nachrufe alle vom 31 Januar 2015 Spiegel Online Zum Tod Richard von Weizsackers Ein einziger befreiender Satz FAZ Richard von Weizsacker ist tot Der Prasident der Bundesrepublik Suddeutsche de Der Bundeskonig Wie eine Rede die Deutschen befreite Zeit Online Zum Tode von Richard von Weizsacker Prasident und Gestalter der Einheit Le Figaro Deces de Von Weizsacker president de la reunification allemande Wolfgang Benz TU Berlin Zwischen Amnesie und Erinnerungskultur Die Deutschen und der 8 Mai 1945 In bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung 24 Mai 2019 abgerufen am 20 Mai 2023 Die scharfste Gangart schlug der Vorsitzende der CDU Fraktion im Deutschen Bundestag an Alfred Dregger machte sich mit seinen Attacken gegen die Weizsacker Rede zum Wortfuhrer der Rechten mit Sentenzen wie sie heute wieder aus den Reihen der AfD zu horen sind Dem Diktum der 8 Mai war ein Tag der Befreiung setzte Dregger das trotzige Auftrumpfen entgegen Es muss endlich Schluss sein mit der uns von den Siegermachten aufgezwungenen Geschichtsbetrachtung So sprach Dregger auch zehn Jahre spater nunmehr als Ehrenvorsitzender der Fraktion vor dem Verband Deutscher Soldaten bejubelt von Ultrarechten die etwa die Teilung Deutschlands nicht als Folge nationalsozialistischer Hybris sondern als Diktat der Sieger sehen wollten Die Wehrmachtsausstellung nannte er einen Angriff auf Deutschland Ruppert Mayr Unabhangig und uberparteilich In saarbruecker zeitung de Saarbrucker Zeitung Medienhaus GmbH 14 April 2010 abgerufen am 20 Mai 2023 Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40 Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Uberparteilichkeit Der 8 Mai sei ein Tag der Befreiung das Kriegsende sei nicht mehr nur als Niederlage zu verstehen sondern als Befreiung von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und als neue Chance Flucht und Vertreibung durften nicht losgelost von der Gewaltherrschaft die zum Kriege fuhrte gesehen werden Internetredaktion des Bundesprasidialamtes Gedenkveranstaltung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zum 40 Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa In bundespraesident de Sprecherin des Bundesprasidenten Presse und Kommunikation 9 Mai 1985 abgerufen am 20 Mai 2023 Kaum ein Jahr im Amt bietet er mit seiner historischen Rede zum 40 Jahrestag des Kriegsendes 1985 eine Demonstration seiner Uberparteilichkeit Viele Volker gedenken heute des Tages an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging Seinem Schicksal gemass hat jedes Volk dabei seine eigenen Gefuhle Sieg oder Niederlage Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Ubergang zu neuer Abhangigkeit Teilung neue Bundnisse gewaltige Machtverschiebungen der 8 Mai 1945 ist ein Datum von entscheidender historischer Bedeutung in Europa Thorsten Denkler Berlin Richard von Weizsacker und Helmut Kohl In Feindschaft verbunden In sueddeutsche de Suddeutsche Zeitung GmbH 11 Februar 2015 abgerufen am 20 Mai 2023 9 Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland Stenografischer Bericht zur 9 Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland PDF 0 4 MB In www bundestag de 9 Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland 23 Mai 1989 S 4 abgerufen am 20 Mai 2023 Richard von Weizsacker betritt die Bonner Beethovenhalle am 23 Mai 1989 begleitet von den Bundestagsvizeprasidenten Annemarie Renger und Richard Stucklen in welcher er zum Bundesprasidenten gewahlt wird Rita Sussmuth Fur die Wahl zum Bundesprasidenten ist von den Vorsitzenden der Koalitionsparteien CDU CSU und FDP sowie vom Vorsitzenden der SPD Herr Dr Richard von Weizsacker vorgeschlagen worden Er hat seine Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur erklart Ich stelle im Namen des Sitzungsvorstandes fest dass der Wahlvorschlag den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht Internetredaktion des Bundesprasidialamts Richard von Weizsacker 1984 1994 In bundespraesident de Der Bundesprasident Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland abgerufen am 20 Mai 2023 Nach dem Fall der Mauer mahnte er zur Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik Deutschland und setzte sich fur Berlin als Hauptstadt des vereinigten Deutschlands ein Manfred Agethen Biographie Steffen Heitmann In Internetpublikation der Konrad Adenauer Stiftung e V Konrad Adenauer Stiftung e V abgerufen am 20 Mai 2023 1993 war Heitmann fur einige Wochen Kandidat der CDU fur das Amt des Bundesprasidenten Nach offentlicher und parteiinterner Schelte wegen unbedachter Ausserungen vor allem zur Auslander und Familienpolitik zog er seine Kandidatur Ende November zuruck vielen Kritikern missfiel seine ausgepragt konservative Grundhaltung Online Redaktion des Deutschen Bundestages Geschichte Vor 65 Jahren Erste Bundesversammlung in Berlin In bundestag de Deutscher Bundestag 10 Juli 2019 abgerufen am 23 Mai 2023 Michael Kuhlmann Ruck Rede vor 25 Jahren Roman Herzogs Weckruf an die Nation In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 15 April 2022 abgerufen am 20 Mai 2023 phoenix online Roman Herzog Durch Deutschland muss ein Ruck gehen In phoenix de Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ARD und des Zweiten Deutschen Fernsehens ZDF 26 April 2021 abgerufen am 20 Mai 2023 Online Redaktion Suddeutsche Zeitung Ressort Politik Hintergrund Die Berliner Reden der Bundesprasidenten In sueddeutsche de Suddeutsche Zeitung GmbH 11 Mai 2010 abgerufen am 20 Mai 2023 Redaktion Digital der Bundesregierung Berliner Rede von Bundesprasident Johannes Rau am 18 Mai 2001 im Otto Braun Saal der Staatsbibliothek zu Berlin In bundesregierung de Presse und Informationsamt der Bundesregierung 18 Mai 2001 abgerufen am 23 Mai 2023 Michael Kuhlmann Ruck Rede vor 25 Jahren Roman Herzogs Weckruf an die Nation In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 25 April 2022 abgerufen am 20 Mai 2023 Herzog Was ist los mit unserem Land Im Klartext Der Verlust wirtschaftlicher Dynamik die Erstarrung der Gesellschaft eine unglaubliche mentale Depression das sind die Stichworte der Krise Sie bilden einen allgegenwartigen Dreiklang aber einen Dreiklang aber in Moll Online Redaktion des Stifterverbands fur die Deutsche Wissenschaft e V 17 September 1997 Pressemitteilungen vom Deutschen Zukunftspreis 1997 Deutscher Zukunftspreis 1997 Preis des Bundesprasidenten fur Technik und Innovation In deutscher zukunftspreis de Stifterverband fur die Deutsche Wissenschaft e V 17 September 1997 abgerufen am 20 Mai 2023 Frank Groteluschen 20 Jahre Deutscher Zukunftspreis Im Dickicht der Visionen In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 27 November 2016 abgerufen am 20 Mai 2023 o V Roman Herzog In timenote info timenote info abgerufen am 20 Mai 2023 Berliner Rede von Bundesprasident Johannes Rau am 12 Mai 2004 Renate Faerber Husemann Zum Tode von Johannes Rau In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 27 Januar 2006 abgerufen am 20 Mai 2023 Auf den Spuren von Bruder Johannes In wuppertal total de Wuppertal total 1 September 2019 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 19 Mai 2023 abgerufen am 27 Marz 2025 Simon Hage Reaktionen auf Rauhs Tod Ein Vorbild verloren In Der Spiegel online Der Spiegel GmbH amp Co KG 27 Januar 2006 abgerufen am 23 Mai 2023 Haunhorst Regina Zundorf Irmgard Biografie Johanne Rau In LeMO Biografien Lebendiges Museum Online Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 28 Juli 2021 abgerufen am 20 Mai 2023 Steinbeis Maximilian Wozu uberhaupt noch ein Bundesprasident In verfassungsblog de doi 10 17176 20181008 135357 0 Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH 31 Mai 2010 abgerufen am 19 Mai 2023 Chmura Nadine Haunhorst Regina Biografie Horst Kohler In LeMO Biografien Lebendiges Museum Online Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 19 Februar 2016 abgerufen am 19 Mai 2023 Staatssekretar im Bundesfinanzministerium als Nachfolger von Hans Tietmeyer Kohler ist fur Grundsatzfragen der Finanzpolitik fur die Finanzbeziehungen zur Europaischen Gemeinschaft und fur die Treuhandanstalt zustandig Er wird ausserdem zum wichtigsten Berater und Unterhandler Bundeskanzler Helmut Kohls CDU in allen internationalen Wirtschafts und Finanzfragen Kohler handelt die Zahlungen fur den Abzug der sowjetischen Streitkrafte aus Deutschland und die deutsche Finanzhilfe fur den Golfkrieg aus Bei den Verhandlungen uber den Maastrichter Vertrag pladiert er fur die Einfuhrung einer gemeinsamen europaischen Wahrung mahnt jedoch gleichzeitig eine verstarkte politische Integration an Peter Richard 1989 Deutsche Gruppe der Trilateralen Kommission e V Berlin In finaletheorie org Abgerufen am 19 Mai 2023 Horst Kohler Bundesprasident a D Prof Dr Horst Kohler In horstkoehler de Horst Kohler abgerufen am 20 Mai 2023 Redaktion der Bundeszentrale fur politische Bildung Die deutschen Bundesprasidenten In bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung 14 Februar 2022 abgerufen am 20 Mai 2023 International Monetary Fund Horst Kohler Geschaftsfuhrender Direktor IWF Biographische Informationen In imf org International Monetary Fund 26 Februar 2002 abgerufen am 20 Mai 2023 Chronik Wichtige Stationen in Kohlers Amtszeit In Der Tagesspiegel Online 31 Mai 2010 ISSN 1865 2263 tagesspiegel de abgerufen am 24 September 2024 Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Kohlers In Westfalische Nachrichten 18 Mai 2009 abgerufen am 24 September 2024 Thomas Sigmund Wichtige Ereignisse der Amtszeit Horst Kohlers In Handelsblatt Online Politik Handelsblatt GmbH 18 Mai 2009 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 20 Mai 2023 abgerufen am 24 September 2024 Artikelvorschau Annette Rollmann Die Deutschen haben zu wenig Vertrauen in sich selbst Interview mit Horst Kohler Kandidat fur das Amt des Bundesprasidenten von CDU CSU und FDP In Das Parlament Nr 19 Deutscher Bundestag 3 Mai 2004 abgerufen am 20 Mai 2023 Redaktion Politik Briefwechsel im Wortlaut Schroder und Kohler streiten uber Tag der Einheit In sueddeutsche de Suddeutsche Zeitung GmbH 11 Mai 2010 abgerufen am 20 Mai 2023 Kohler Finanzmarkte sind Monster geworden Der Tagesspiegel vom 15 Mai 2008 Konrad Adenauer Stiftung PDF 61 kB Kohler Ausserung Wahlkampf mit der Gleichheit Memento vom 21 Mai 2011 im Internet Archive stern de vom 13 September 2004 abgerufen am 18 Marz 2012 Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Bettina Klein Das Parlament fuhlt sich auf den Schlips getreten In deutschlandfunk de Deutschlandradio Korperschaft des offentlichen Rechts 14 Dezember 2006 abgerufen am 19 Mai 2023 Sonja Schwetje Chefredakteurin Kritik an Kohlers Amtsverstandnis Regierung ruft zur Massigung auf In n tv de ntv Nachrichtenfernsehen GmbH 13 Dezember 2006 abgerufen am 19 Mai 2023 Bundeswehr in Afghanistan Kohler entfacht neue Kriegsdebatte Spiegel Online 27 Mai 2010 Uberraschung in Berlin Bundesprasident Kohler tritt zuruck Spiegel Online 31 Mai 2010 Erklarung von Bundesprasident Horst Kohler vom 31 Mai 2010 Westdeutscher Rundfunk Koln Anstalt des offentlichen Rechts Stichtag 30 Juni 2010 Christian Wulff zum Bundesprasidenten gewahlt In 1 wdr de Westdeutscher Rundfunk Koln Anstalt des offentlichen Rechts 30 Juni 2015 abgerufen am 19 Mai 2023 Bundesprasidenten Kandidat Wulff will bei sich selbst sparen Stern 21 Juni 2010 Ehrensold unertraglich hoch Neue Osnabrucker Zeitung 29 Juni 2010 Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten Antrittsrede nach der Vereidigung zum Bundesprasidenten im Deutschen Bundestag In bundespraesident de Bundesprasidialamt 2 Juli 2010 abgerufen am 19 Mai 2023 Rucktrittserklarung von Bundesprasident Christian Wulff vom 17 Februar 2012 Hanna Spanhel Gauck Wulff Kohler Wer war vor Steinmeier Bundesprasident In stuttgarter nachrichten de Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH 28 Mai 2021 abgerufen am 19 Mai 2023 Webseite des Deutschen Bundestages Memento vom 10 Januar 2016 im Internet Archive abgerufen am 10 Januar 2016 Bundesprasidialamt Dankesworte an die Bundesversammlung vom 18 Marz 2012 Text der Rede abgerufen am 24 Marz 2012 Pressemitteilung des Bundesprasidenten vom 6 Juni 2016 Erklarung zur Amtszeit abgerufen am 15 Februar 2017 Bundesprasidialamt Informationen zur Wahl des Bundesprasidenten vom 12 Februar 2017 abgerufen am 15 Februar 2017 Online Dienste des Deutschen Bundestages Parlament Frank Walter Steinmeier zum neuen Bundesprasidenten gewahlt In bundestag de Deutscher Bundestag Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland 12 Februar 2017 abgerufen am 19 Mai 2023 Bundeszentrale fur politische Bildung Bundesprasidentenwahl in Deutschland 2017 abgerufen am 10 Marz 2017 Pressestatement zu einer weiteren Amtszeit Bundesprasidialamt 28 Mai 2021 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 28 Mai 2021 abgerufen am 29 Mai 2021 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 FDP unterstutzt Steinmeier Soll Bundesprasident bleiben 22 Dezember 2021 abgerufen am 30 Dezember 2021 Auch Union unterstutzt zweite Amtszeit Steinmeiers In Der Spiegel 5 Januar 2022 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 5 Januar 2022 Bundesprasident Steinmeier wiedergewahlt In tagesschau de 13 Februar 2022 abgerufen am 13 Februar 2022 Alexander Goller Mehr als nur die Gattin des Prasidenten entnommen aus Elly Heuss Knapp Grunderin des Muttergenesungswerkes Eine Biografie Deutschlandradio abgerufen am 20 Mai 2023 Die Varianten fur Schloss Bellevue Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13 Juni 2010 Heike Specht First Ladies in Deutschland Die Rolle der Bundesprasidenten und Kanzlergattinnen In deutschlandfunk de Deutschlandradio abgerufen am 16 Mai 2019 Die Historikerin Heike Specht hat bei ihren Recherchen zu ihrem Buch uber die deutschen Prasidenten und Kanzlergattinnen herausgefunden dass sich grob zwei Frauentypen herauskristallisieren lassen solche die sich wie Rut Brandt nicht aktiv ins politische Geschehen einmischen wollten und solche wie es eine Doris Schroder Kopf deutlich gezeigt hat die sehr selbstbewusst darauf bedacht waren eigene politische Akzente zu setzen Cerstin Gammelin Sprecherin des Bundesprasidenten im Bundesprasidialamt Veronica Carstens In bundespraesident de Bundesprasidialamt abgerufen am 20 Mai 2023 Lacheln fur Deutschland Spiegel Online vom 13 Juli 2010 Gaucks First Lady gibt Job auf Spiegel Online vom 25 Februar 2012 Elke Budenbender Das ist Deutschlands neue First Lady In Augsburger Allgemeine 13 Februar 2017 abgerufen am 18 Februar 2017 Zweite Amtszeit auch fur Deutschlands First Lady Elke Budenbender In Handelsblatt 13 Februar 2022 abgerufen am 13 Februar 2022 Listen der Staatsoberhaupter der Staaten Europas zeitgenossisch Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und Vatikanstadt Albanien Andorra Fr Sp Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Vors Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien 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