Deutschösterreich Deutsch Österreich oder auch amtlich Republik Deutschösterreich 1918 19 bezeichnete in der Österreichi
Deutschösterreich

Deutschösterreich, Deutsch-Österreich oder auch amtlich Republik Deutschösterreich (1918/19), bezeichnete in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien). Nach der Auflösung des Vielvölkerstaates entstand 1918 aus einem Großteil der deutschsprachigen Gebiete die Republik Österreich.
Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21. Oktober 1918 als Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs in Wien zusammengetreten. In den folgenden Tagen erfolgte der faktische Zerfall der Doppelmonarchie. Am 30. Oktober 1918 wählten die deutschsprachigen Abgeordneten den Staatsrat als Exekutivausschuss, der die Staatsregierung Renner I für das von der Versammlung vertretene deutsche Sprachgebiet berief und am 31. Oktober angelobte.
In den am 3. November 1918 von Exponenten der alten Ordnung geschlossenen Waffenstillstand von Villa Giusti wollten sich die Repräsentanten Deutschösterreichs nicht hineinziehen lassen und enthielten sich jeglicher Mitwirkung oder Kenntnisnahme. Am 12. November 1918, dem Tag nach der Verzichtserklärung des Kaisers und der Enthebung seiner letzten Regierung, riefen sie auf Grund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 11. November die deutschösterreichische Republik aus und beschlossen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Sie bezeichneten den neuen Staat als „demokratische Republik“ (Art. 1), die gemäß Art. 2 „Bestandteil der Deutschen Republik“ sein sollte.
Artikel 2 erwies sich bereits im Frühjahr 1919 als politisch undurchführbar. Abweichend von dem am 12. November 1918 gefassten Beschluss musste Deutschösterreich am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs geforderten Staatsnamen Republik Österreich und voller Souveränität gegenüber der deutschen Republik zustimmen, anders wäre kein Vertrag zustande gekommen. Diese Änderungen wurden von der Konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 beschlossen. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass Deutschösterreich unter dem Namen „Republik Österreich“ kein Rechtsnachfolger des ehemaligen kaiserlichen Österreich ist.
Vorgeschichte
Mit dem sich abzeichnenden militärischen Zusammenbruch im Herbst 1918 und der daraus resultierenden Niederlage der k. u. k. Armee im Ersten Weltkrieg begann der Zerfall Österreich-Ungarns. Kroaten, Serben und Slowenen (6. Oktober), Polen (7. Oktober) und Tschechen (28. Oktober) erklärten ihre Unabhängigkeit von der Habsburgermonarchie und riefen eigene Staaten aus. Am 24. Oktober erklärte die ungarische Regierung die Realunion von Österreich-Ungarn – mit Zustimmung des Königs – zum Monatsende als erloschen. Am 30. Oktober wurde durch die Provisorische Nationalversammlung der Staat Deutschösterreich konstituiert. Mit dem Waffenstillstand vom 3. November schied Österreich offiziell aus dem Ersten Weltkrieg aus.
Als Kaiser von Österreich verzichtete Karl I. am 11. November 1918 „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“, zwei Tage später erklärte er den gleichen Verzicht als König Karl IV. von Ungarn.
Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Räterepublik ein verkleinertes Königreich ohne König. Weite Gebiete wechselten zum Kriegssieger Italien, zum neuen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, zu Rumänien und zu Polen, das als Staat aus Teilen Altösterreichs, des Deutschen Reiches und Russlands wieder erschaffen wurde.
Gründungsphase
Am 16. Oktober 1918 hatte Kaiser Karl I. in seinem Völkermanifest an Stelle der cisleithanischen Reichshälfte die Bildung eines Staatenbundes mit ihm als Kaiser angeregt. (Im Königreich Ungarn unterblieb eine ähnliche Initiative, da die magyarische Regierung an der Einheit der historischen Gebiete des Königreichs festhalten wollte.)
Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Österreich (ihre Funktionsperiode war im Krieg bis 31. Dezember 1918 verlängert worden) im niederösterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten zusammen (es handelte sich ausschließlich um Männer). Sie übernahmen die Idee des Staatenbundes nicht. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der Monarchie zusammen, die überwiegend deutsch, also deutschsprachig, besiedelt waren. Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen.
Zu gleichberechtigten Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer (Deutschnationale Bewegung), Jodok Fink (Christlichsoziale Partei) und Karl Seitz (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) gewählt (sie wechselten sich in ihren Funktionen wöchentlich ab). Für sich selbst beschloss die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war. Diese war schon Jahrzehnte vorher in der politischen Publizistik verwendet worden; z. B. brachte der spätere erste Bundespräsident Österreichs, Michael Hainisch, 1892 eine statistisch-volkswirtschaftliche Studie unter dem Titel Die Zukunft der Deutschösterreicher heraus.
Seitz, bis 4. März eines der drei Staatsoberhäupter, vom 5. März 1919 an das republikanische Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: „Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.“ Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ die vergangene Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als „Südostdeutschland“ bezeichnet. Auch Namen wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf. Schließlich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten.
Von der provisorischen Nationalversammlung wurde
- (vergeblich) die Gebietsgewalt über alle cisleithanischen Gebiete mit einer mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung beansprucht,
- die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekündigt (sie fand am 16. Februar 1919 statt),
- aus der Mitte der Abgeordneten am 30. Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss, der Staatsrat, mit den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern (darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar), gewählt und es wurden
- weitere fünf Ausschüsse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert.
Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik; die Völker des heutigen Serbien, Kroatien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Mit 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet.
Der neue Staat
Erste Regierung
Am 30. Oktober 1918 ernannte der Staatsrat unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Regierung (Staatsregierung Renner I); mit deren Angelobung am Folgetag war die Staatswerdung abgeschlossen. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte deutsche Restösterreich bzw. das neue Österreich (der österreichische Name sollte im neuen Staatsnamen erhalten bleiben) reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, übergab ihre Deutschösterreich betreffenden Agenden Anfang November der Staatsregierung Renner I, wurde aber auf Wunsch des Kaisers erst am 11. November 1918 von ihm enthoben, als er seine Verzichtserklärung abgegeben hatte.
Klärung der Staatsform
Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen. Sozialdemokraten plädierten von Anfang an für die Republik ohne rechtlichen Zusammenhang mit der früheren Verfassung, wollten also auf revolutionärem Wege die Bildung eines neuen republikanischen Staates einleiten. Die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als „lebenslänglichen Volksanwalt“, wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb, vorstellen. Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand. Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Renner und Vertretern der wenige Stunden später entlassenen k.k. Regierung an der Erklärung, die der zur vollständigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte, um einen Konflikt des Monarchen mit den Repräsentanten des republikanischen Staates zu vermeiden.
Am 11. November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I. in Schloss Schönbrunn die so genannte Verzichtserklärung. Die Schlüsselsätze dieser Erklärung lauteten:
„Im voraus erkenne ich die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.“
In der Erklärung enthob der Kaiser von Österreich weiters seine Regierung ihres Amtes; noch am gleichen Abend übersiedelte er nach Schloss Eckartsau in den Donauauen, damals ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung.
Proklamation der Republik
Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.
Die ersten beiden Artikel lauteten:
„Artikel 1.
Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.Artikel 2.
Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.“
Die öffentliche Proklamation der Republik war von Tumulten begleitet, bei denen aus den vor dem Parlament gehissten rot-weiß-roten Fahnen der weiße Streifen herausgerissen wurde.
Gebietsansprüche
Nach dem Krieg sprach man von Restösterreich für die deutlich verkleinerten Gebiete, die schon vor 1918 als „Österreich“ im engeren Sinne bezeichnet wurden, also die Habsburgischen Erblande ohne die Länder der Böhmischen Krone. Restösterreich umfasste Nieder- und Oberösterreich (mit Wien: das eigentliche Kernherzogtum Österreich), Innerösterreich (Steiermark und Kärnten, die Krain war unstrittig hauptsächlich slowenisch/italienisch), Tirol mit Vorarlberg, sowie Salzburg (erst 1803 an Österreich). Insbesondere die Grenzgebiete Böhmens zum Deutschen Reich waren strittig.
Die Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf „die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ (also im ganzen „österreichischen“ Landesteil Cisleithanien der Doppelmonarchie ab 1867). Diese proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:
- Niederösterreich (und dem südmährischen Kreis Znaim)
- Oberösterreich (und dem deutschen Südböhmen um Krumau)
- Steiermark (inklusive Marburg an der Drau, jedoch ohne die slowenische Untersteiermark)
- Kärnten (inklusive das mehrheitlich slowenisch besiedelte Südkärnten sowie das dreisprachige Kanaltal)
- Tirol (mit Südtirol und ganz Ladinien, jedoch ohne das Trentino)
- Vorarlberg
- Salzburg
- Provinz Deutschböhmen (mit den Städten Eger, Karlsbad, Aussig und Reichenberg)
- Provinz Sudetenland (Nordost-Böhmen, Nord-Mähren sowie Österreichisch-Schlesien)
- die „Einschlussgebiete“ Iglau, Olmütz und Brünn (Sprachinseln mehrheitlich deutscher Städte in tschechischem Gebiet)
Auf Deutsch-Westungarn (später Burgenland) wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker politisch, nicht aber rechtlich Anspruch erhoben. Der rechtliche Anspruch Österreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye und wurde 1921 weitgehend eingelöst.
Das Ende des Staatskonzepts Deutschösterreichs
Es stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem neuen Staat nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich mit einer deutschen Bevölkerungsmehrheit in einem Staatsverband zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, bereits seit dem 3. November 1918 italienisch besetzt, wurde schließlich von Italien formell annektiert; die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden.
85 der 208 an der Provisorischen Nationalversammlung teilnehmenden (Reichsrats-)Abgeordneten waren 1911 in Gebieten gewählt worden, in denen die Konstituierende Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht mitgewählt werden konnte. Das neue Parlament (159 gewählte und 11 einberufene Abgeordnete) bestand aus 72 Sozialdemokraten, 69 Christlichsozialen, 26 Vertretern deutschnationaler Gruppierungen, einem Tschechen, einem bürgerlichen Demokraten und einem Zionisten. Man hatte für Südtiroler und untersteirische Gebiete Abgeordnete aus den bei der Wahl verwendeten Parteilisten einberufen. Die ursprüngliche Absicht der provisorischen Verfassung, für die von Deutschen besiedelten Gebiete Tschechiens, deren Bewohner nicht mitwählen konnten, ernannte Volksvertreter einzusetzen, konnte aber, da sich die Sozialdemokraten dagegen aussprachen, nicht verwirklicht werden. Dies hätte zu enormen außenpolitischen Problemen geführt.
Die erste Zusammenkunft der Konstituierenden Nationalversammlung ohne Vertreter dieser Gebiete bewirkte die Demonstration der Sudetendeutschen am 4. März 1919. Renner rechnete am 5. März 1919 in der zweiten Sitzung vor, dass rund vier Millionen „unzweifelhaft deutsche Einwohner“, das seien „mehr als die ganze Schweiz Einwohner hat“, daran gehindert worden seien, das neue Parlament Deutschösterreichs mitzuwählen; damit habe man „eine Teilung Deutschlands“ bewirkt. Im Einzelnen nannte der Staatskanzler:
- Deutschböhmen mit 14.496 km² und 2,23 Mio. Einwohnern;
- den Böhmerwaldgau (an Oberösterreich anzuschließen) mit 3.280 km² und 183.000 Einwohnern;
- das Sudetenland mit 6.533 km² und 678.800 Einwohnern;
- den Kreis Deutsch-Südmähren (an Niederösterreich anzuschließen) mit 1.840 km² und 173.000 Einwohnern;
- die Sprachinseln Brünn mit 140.000 Einwohnern,
- Olmütz mit 48.000 Einwohnern sowie
- Iglau mit 37.000 Einwohnern;
- weiters an Niederösterreich anzuschließende südmährische Gemeinden mit 385 km² und 22.900 Einwohnern;
- im Norden somit 27.022 km² und 3.515.509 Einwohner,
- Deutsch-Südtirol mit 6.496 km² und 250.861 Einwohnern.
Am 6. September 1919 kam es im Parlament in Wien zu heftigen Debatten hinsichtlich des in Aussicht genommenen Friedensvertrages; insbesondere der christlichsoziale Abgeordnete Leopold Kunschak prangerte Ministerpräsident Clemenceaus Begleitnote zum Vertrag, die schwere Vorwürfe gegen Österreich enthielt, scharf an. Dennoch stimmten am Ende der Debatte die Christlichsozialen und die Sozialdemokraten, nicht aber die Großdeutschen der Vertragsunterzeichnung zu, erhoben aber zugleich Protest gegen die Losreißung der Sudetendeutschen und gegen die Abtrennung Südtirols.
Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint-Germain, der als „Diktat der Siegermächte“ bezeichnet wurde (vgl. Pariser Vorortverträge) und die größtenteils bereits erfolgte Auflösung der österreichischen Reichshälfte juristisch regelte. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name des Landes gemäß den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschösterreich auf Republik Österreich geändert.
Den Bestrebungen zum Zusammenschluss mit dem republikanischen Deutschen Reich stand das „Anschlussverbot“ entgegen, das sowohl im Vertrag von Saint-Germain für Österreich (Art. 88: „Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. […]“) als auch im Versailler Vertrag für das Deutsche Reich (Art. 80: „Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten […]“) festgehalten wurde. Die Siegermächte des „Großen Krieges“ wollten damit ein neues übermächtiges Deutschland verhindern.
Im Gesetz vom 21. Oktober 1919 über die Staatsform hieß es daher:
„Artikel 1.
Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen ‚Republik Österreich‘. […]Artikel 2.
Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschösterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist, hat an Stelle dieser Bezeichnung nunmehr der Name ‚Republik Österreich‘ zu treten.Artikel 3.
In Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung: ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches‘ […] außer Kraft gesetzt.“
Abgesehen von den nicht erreichten Zielen wurden im Friedensvertrag die Kärntner Gebiete Mießtal und Unterdrauburg Slowenien und das seit November 1918 von Italien besetzte Kanaltal mit Tarvis Italien zugesprochen, Feldsberg und Gmünd-Böhmzeil in Niederösterreich der Tschechoslowakei. Die Untersteiermark, der südlichste Teil der historischen Steiermark, schloss sich – vom steirischen Landtag mit Bedauern zur Kenntnis genommen – Ende Oktober 1918 dem neu entstandenen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben an. Andererseits wurde im Vertrag Deutsch-Westungarn Österreich zugesprochen und im Herbst 1921 angeschlossen; das Gebiet von Ödenburg, natürliche Hauptstadt des Gebiets, blieb auf Grund der Volksabstimmung 1921 im Burgenland, deren Seriosität von den deutschösterreichischen Politikern sehr stark bezweifelt wurde, bei Ungarn. Ohne Abstimmung verblieben deutschsprachige Gebiete des Komitats Wieselburg sowie des Komitats Eisenburg bei Ungarn.
Karl Renner, der auch den Staatsregierungen Renner II und III vorstand, verfasste 1920 eine Hymne, Deutschösterreich, du herrliches Land, die den nicht mehr staatsoffiziellen Landesnamen enthielt. Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklärt. Die Sozialdemokratische Arbeiter-Partei Deutschösterreichs änderte hingegen ihren Namen nicht.
Siehe auch
- Münchner Abkommen
- Böhmische Gebiete Deutschösterreichs
- Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik
Literatur
- Bundesministerium für Unterricht (Hrsg.): Österreich, freies Land – freies Volk. Dokumente, Band 3. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1957.
- Zbyněk A. Zeman: Der Zusammenbruch des Habsburgerreiches, 1914–1918. Verlag für Geschichte und Politik/Oldenbourg, Wien/München 1963 (Original: The break-up of the Habsburg Empire, 1914–1918. Oxford University Press, London/New York 1961).
- Rudolf Neck (Hrsg.): Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Verlag Oldenbourg, München 1968, OBV.
- Friedrich Funder: Vom Gestern ins Heute. Aus dem Kaiserreich in die Republik. Verlag Herold, Wien 1971³, OBV.
- Walter Goldinger, Dieter A. Binder: Geschichte der Republik Österreich, 1918–1938. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1992, ISBN 3-7028-0315-7.
- Karl Glaubauf: Die Volkswehr 1918–20 und die Gründung der Republik. Stöhr-Verlag, Wien 1993, ISBN 3-901208-08-9.
- Wilhelm Brauneder: Deutsch-Österreich 1918. Die Republik entsteht. Amalthea Verlag, Wien/München 2000, ISBN 3-85002-433-4.
Weblinks
- Staatsgesetzblätter 1918. In: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich, Jahrgang 1918 (online bei ANNO).
- Staatsgesetzblätter 1919. In: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich, Jahrgang 1919 (online bei ANNO).
- Eintrag zu Deutschösterreich im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon), 28. März 2014, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- Reinhard Mußgnug: „Deutschland und Österreich am Ende des Ersten Weltkriegs – Die Geschichte einer gescheiterten Wiedervereinigung“ auf YouTube, abgerufen am 20. Juni 2019.
- Rolf Steininger: Anschlusspläne Österreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918, in: historisches-lexikon-bayerns.de, 14. Oktober 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
Einzelnachweise
- Wiener Zeitung Nr. 273 (Digitalisat), S. 14, linke Spalte.
- Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. StGBl. Nr. 5/1918. In: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich, Jahrgang 1918, S. 4 f. (online bei ANNO).
- Gesetz über die Staatsform. StGBl. Nr. 484/1919. In: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich, Jahrgang 1919, S. 1153 (online bei ANNO).
- Gesetz vom 21. Oktober über die Staatsform. St.G.Bl. Nr. 484. In: Hans Kelsen, Matthias Jestaedt (Hrsg.): Veröffentlichte Schriften 1919–1920. Band 5. Mohr Siebeck, 2011, ISBN 978-3-16-149984-5, S. 447 (online).
- Karl I.: (…) Kundgebung (…) (Verzichtserklärung). In: Extra-Ausgabe der Wiener Zeitung, 11. November 1918, S. 1 (online bei ANNO).
- Stenographisches Protokoll der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten. Wien, am 21. Oktober 1918. In: Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, Jahrgang 0001, S. 1–12 (online bei ANNO).
- Bundesministerium für Unterricht (Hrsg.): Österreich, freies Land – freies Volk. Wien 1957, S. 139.
- Goldinger, Binder: Geschichte der Republik Österreich, 1918–1938, S. 14.
- Stenographisches Protokoll der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten. Wien, am 21. Oktober 1918. In: Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, Jahrgang 0001, S. 6 (online bei ANNO).
- Neck: Österreich im Jahre 1918, S. 75.
- Goldinger, Binder: Geschichte der Republik Österreich, 1918–1938, S. 19.
- Ernst Bruckmüller, in: Österreichische Galerie Belvedere: Das neue Österreich. Wien 2005, S. 242.
- Neck: Österreich im Jahre 1918, S. 77.
- Ludwig Karl Adamovich, Bernd-Christian Funk, Gerhart Holzinger, Stefan L. Frank: Österreichisches Staatsrecht. Band 1: Grundlagen. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Wien 1997, ISBN 3-211-82977-6, S. 72 ff.
- Goldinger, Binder: Geschichte der Republik Österreich, 1918–1938, S. 28 f.
- Stenographisches Protokoll. 2. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich. Mittwoch, den 5. März 1919. In: Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, Jahrgang 0002, S. 26 (online bei ANNO).
- Carlo Moos: Südtirol im St. Germain-Kontext. In: Georg Grote, Hannes Obermair (Hrsg.): A Land on the Threshold. South Tyrolean Transformations, 1915–2015. Peter Lang, Oxford/Bern/New York 2017, ISBN 978-3-0343-2240-9, S. 27–39, hier S. 29–30.
- Protokoll über die konstituierende Landesversammlung in Steiermark am 6. November 1918. In: Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Land Steiermark, Jahrgang 1918, Stmk LGBl 1918/78, S. 232 (online bei ANNO).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Deutschosterreich Deutsch Osterreich oder auch amtlich Republik Deutschosterreich 1918 19 bezeichnete in der Osterreichisch Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der osterreichischen Lander Cisleithanien Nach der Auflosung des Vielvolkerstaates entstand 1918 aus einem Grossteil der deutschsprachigen Gebiete die Republik Osterreich Das Gesetz uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich das Staatsgrundgesetz Deutschosterreichs Kopie des Protokolls im Heeresgeschichtlichen Museum Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21 Oktober 1918 als Provisorische Nationalversammlung Deutschosterreichs in Wien zusammengetreten In den folgenden Tagen erfolgte der faktische Zerfall der Doppelmonarchie Am 30 Oktober 1918 wahlten die deutschsprachigen Abgeordneten den Staatsrat als Exekutivausschuss der die Staatsregierung Renner I fur das von der Versammlung vertretene deutsche Sprachgebiet berief und am 31 Oktober angelobte In den am 3 November 1918 von Exponenten der alten Ordnung geschlossenen Waffenstillstand von Villa Giusti wollten sich die Reprasentanten Deutschosterreichs nicht hineinziehen lassen und enthielten sich jeglicher Mitwirkung oder Kenntnisnahme Am 12 November 1918 dem Tag nach der Verzichtserklarung des Kaisers und der Enthebung seiner letzten Regierung riefen sie auf Grund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 11 November die deutschosterreichische Republik aus und beschlossen das Gesetz uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich Sie bezeichneten den neuen Staat als demokratische Republik Art 1 die gemass Art 2 Bestandteil der Deutschen Republik sein sollte Artikel 2 erwies sich bereits im Fruhjahr 1919 als politisch undurchfuhrbar Abweichend von dem am 12 November 1918 gefassten Beschluss musste Deutschosterreich am 10 September 1919 im Vertrag von Saint Germain dem von den Siegermachten des Ersten Weltkriegs geforderten Staatsnamen Republik Osterreich und voller Souveranitat gegenuber der deutschen Republik zustimmen anders ware kein Vertrag zustande gekommen Diese Anderungen wurden von der Konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz uber die Staatsform vom 21 Oktober 1919 beschlossen Im Gesetz wurde auch festgelegt dass Deutschosterreich unter dem Namen Republik Osterreich kein Rechtsnachfolger des ehemaligen kaiserlichen Osterreich ist VorgeschichteMit dem sich abzeichnenden militarischen Zusammenbruch im Herbst 1918 und der daraus resultierenden Niederlage der k u k Armee im Ersten Weltkrieg begann der Zerfall Osterreich Ungarns Kroaten Serben und Slowenen 6 Oktober Polen 7 Oktober und Tschechen 28 Oktober erklarten ihre Unabhangigkeit von der Habsburgermonarchie und riefen eigene Staaten aus Am 24 Oktober erklarte die ungarische Regierung die Realunion von Osterreich Ungarn mit Zustimmung des Konigs zum Monatsende als erloschen Am 30 Oktober wurde durch die Provisorische Nationalversammlung der Staat Deutschosterreich konstituiert Mit dem Waffenstillstand vom 3 November schied Osterreich offiziell aus dem Ersten Weltkrieg aus Als Kaiser von Osterreich verzichtete Karl I am 11 November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschaften zwei Tage spater erklarte er den gleichen Verzicht als Konig Karl IV von Ungarn Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Raterepublik ein verkleinertes Konigreich ohne Konig Weite Gebiete wechselten zum Kriegssieger Italien zum neuen Staat der Slowenen Kroaten und Serben zu Rumanien und zu Polen das als Staat aus Teilen Altosterreichs des Deutschen Reiches und Russlands wieder erschaffen wurde Grundungsphase Hauptartikel Ausrufung der Republik Deutschosterreich Am 16 Oktober 1918 hatte Kaiser Karl I in seinem Volkermanifest an Stelle der cisleithanischen Reichshalfte die Bildung eines Staatenbundes mit ihm als Kaiser angeregt Im Konigreich Ungarn unterblieb eine ahnliche Initiative da die magyarische Regierung an der Einheit der historischen Gebiete des Konigreichs festhalten wollte Am 21 Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewahlten Reichsratsabgeordneten des deutschen Osterreich ihre Funktionsperiode war im Krieg bis 31 Dezember 1918 verlangert worden im niederosterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten zusammen es handelte sich ausschliesslich um Manner Sie ubernahmen die Idee des Staatenbundes nicht Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der Monarchie zusammen die uberwiegend deutsch also deutschsprachig besiedelt waren Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen Zu gleichberechtigten Prasidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer Deutschnationale Bewegung Jodok Fink Christlichsoziale Partei und Karl Seitz Sozialdemokratische Arbeiterpartei gewahlt sie wechselten sich in ihren Funktionen wochentlich ab Fur sich selbst beschloss die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung fur Deutschosterreich womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war Diese war schon Jahrzehnte vorher in der politischen Publizistik verwendet worden z B brachte der spatere erste Bundesprasident Osterreichs Michael Hainisch 1892 eine statistisch volkswirtschaftliche Studie unter dem Titel Die Zukunft der Deutschosterreicher heraus Seitz bis 4 Marz eines der drei Staatsoberhaupter vom 5 Marz 1919 an das republikanische Staatsoberhaupt erklarte nach seiner Wahl Wir legen heute den Grundstein fur ein neues Deutschosterreich Dieses neue Deutschosterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes Speziell die Sozialdemokraten und die Grossdeutschen verbanden damals mit dem Begriff Osterreich die vergangene Habsburgermonarchie Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen vor der Beschlussfassung mehrfach geanderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als Sudostdeutschland bezeichnet Auch Namen wie Hochdeutschland Deutsches Bergreich Donau Germanien Ostsass Ostdeutscher Bund Deutschmark Teutheim Treuland Friedeland oder Deutsches Friedland waren als Vorschlage in Umlauf Schliesslich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch die den Osterreich Begriff nicht vollig aufgeben wollten Von der provisorischen Nationalversammlung wurde vergeblich die Gebietsgewalt uber alle cisleithanischen Gebiete mit einer mehrheitlich deutschsprachigen Bevolkerung beansprucht die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekundigt sie fand am 16 Februar 1919 statt aus der Mitte der Abgeordneten am 30 Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss der Staatsrat mit den drei Prasidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar gewahlt und es wurden weitere funf Ausschusse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie Am 24 Oktober erklarten galizische Politiker ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos Tschechische Politiker grundeten am 28 Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik die Volker des heutigen Serbien Kroatien und Slowenien bildeten am 29 Oktober das Konigreich der Serben Kroaten und Slowenen ab 1929 Konigreich Jugoslawien Mit 31 Oktober erklarte das Konigreich Ungarn die Realunion mit Osterreich fur beendet Der neue StaatErste Regierung Am 30 Oktober 1918 ernannte der Staatsrat unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Regierung Staatsregierung Renner I mit deren Angelobung am Folgetag war die Staatswerdung abgeschlossen Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten Christlichsozialen und Grossdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich konigliche Regierung Lammasch deren Zustandigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte deutsche Restosterreich bzw das neue Osterreich der osterreichische Name sollte im neuen Staatsnamen erhalten bleiben reduziert hatte Sie administrierte die Auflosung des fruheren Staatsgebietes soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war ubergab ihre Deutschosterreich betreffenden Agenden Anfang November der Staatsregierung Renner I wurde aber auf Wunsch des Kaisers erst am 11 November 1918 von ihm enthoben als er seine Verzichtserklarung abgegeben hatte Klarung der Staatsform Die Verzichtserklarung Kaiser Karls I von Osterreich 11 November 1918 zwei Tage spater gab er als Konig Karl IV von Ungarn eine ahnliche Erklarung ab Kopie ausgestellt im Heeresgeschichtlichen Museum Wien Das Original wurde 1927 beim Brand des Wiener Justizpalastes vernichtet Siegelmarke der Deutschosterreichischen StaatskanzleiDas erste Staatswappen der Republik Deutschosterreich vom Staatsrat beschlossen am 31 Oktober 1918 Entwurf Karl Renner Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen Sozialdemokraten pladierten von Anfang an fur die Republik ohne rechtlichen Zusammenhang mit der fruheren Verfassung wollten also auf revolutionarem Wege die Bildung eines neuen republikanischen Staates einleiten Die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als lebenslanglichen Volksanwalt wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb vorstellen Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Renner und Vertretern der wenige Stunden spater entlassenen k k Regierung an der Erklarung die der zur vollstandigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte um einen Konflikt des Monarchen mit den Reprasentanten des republikanischen Staates zu vermeiden Am 11 November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I in Schloss Schonbrunn die so genannte Verzichtserklarung Die Schlusselsatze dieser Erklarung lauteten Im voraus erkenne ich die Entscheidung an die Deutschosterreich uber seine kunftige Staatsform trifft Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung ubernommen Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschaften Wiener Zeitung Nr 261 Extra Ausgabe 11 November 1918 In der Erklarung enthob der Kaiser von Osterreich weiters seine Regierung ihres Amtes noch am gleichen Abend ubersiedelte er nach Schloss Eckartsau in den Donauauen damals ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung Proklamation der Republik Zu diesem Zeitpunkt war fur den 12 November von den neuen Politikern langst die Ausrufung der Republik vereinbart worden Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem sich am gleichen Tag de facto selbst auflosenden Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebaude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich Das Gesetz zahlt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates Die ersten beiden Artikel lauteten Artikel 1 Deutschosterreich ist eine demokratische Republik Alle offentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt Artikel 2 Deutschosterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschosterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschosterreich Die offentliche Proklamation der Republik war von Tumulten begleitet bei denen aus den vor dem Parlament gehissten rot weiss roten Fahnen der weisse Streifen herausgerissen wurde GebietsansprucheVon der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschosterreich 1918 1919 Nach dem Krieg sprach man von Restosterreich fur die deutlich verkleinerten Gebiete die schon vor 1918 als Osterreich im engeren Sinne bezeichnet wurden also die Habsburgischen Erblande ohne die Lander der Bohmischen Krone Restosterreich umfasste Nieder und Oberosterreich mit Wien das eigentliche Kernherzogtum Osterreich Innerosterreich Steiermark und Karnten die Krain war unstrittig hauptsachlich slowenisch italienisch Tirol mit Vorarlberg sowie Salzburg erst 1803 an Osterreich Insbesondere die Grenzgebiete Bohmens zum Deutschen Reich waren strittig Die Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf die Gebietshoheit uber das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander also im ganzen osterreichischen Landesteil Cisleithanien der Doppelmonarchie ab 1867 Diese proklamierte Republik umfasste 118 311 km und 10 37 Mio Einwohner bestehend aus Niederosterreich und dem sudmahrischen Kreis Znaim Oberosterreich und dem deutschen Sudbohmen um Krumau Steiermark inklusive Marburg an der Drau jedoch ohne die slowenische Untersteiermark Karnten inklusive das mehrheitlich slowenisch besiedelte Sudkarnten sowie das dreisprachige Kanaltal Tirol mit Sudtirol und ganz Ladinien jedoch ohne das Trentino Vorarlberg Salzburg Provinz Deutschbohmen mit den Stadten Eger Karlsbad Aussig und Reichenberg Provinz Sudetenland Nordost Bohmen Nord Mahren sowie Osterreichisch Schlesien die Einschlussgebiete Iglau Olmutz und Brunn Sprachinseln mehrheitlich deutscher Stadte in tschechischem Gebiet Auf Deutsch Westungarn spater Burgenland wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Volker politisch nicht aber rechtlich Anspruch erhoben Der rechtliche Anspruch Osterreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint Germain en Laye und wurde 1921 weitgehend eingelost Das Ende des Staatskonzepts DeutschosterreichsZeitungsmarken 1920Geldschein der osterreichisch ungarischen Kronenwahrung mit Stempelaufdruck Deutschosterreich Es stellte sich bereits im Fruhjahr 1919 heraus dass das Staatskonzept Deutschosterreichs nicht realisierbar war Es gelang dem neuen Staat nicht all jene Gebiete des fruheren kaiserlichen Osterreich mit einer deutschen Bevolkerungsmehrheit in einem Staatsverband zusammenzufassen auf die er Anspruch erhob Sudtirol bereits seit dem 3 November 1918 italienisch besetzt wurde schliesslich von Italien formell annektiert die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Bohmens und Mahrens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik der unter anderem unter Berufung auf das von US Prasident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Volker angestrebt wurde konnte nicht realisiert werden 85 der 208 an der Provisorischen Nationalversammlung teilnehmenden Reichsrats Abgeordneten waren 1911 in Gebieten gewahlt worden in denen die Konstituierende Nationalversammlung am 16 Februar 1919 nicht mitgewahlt werden konnte Das neue Parlament 159 gewahlte und 11 einberufene Abgeordnete bestand aus 72 Sozialdemokraten 69 Christlichsozialen 26 Vertretern deutschnationaler Gruppierungen einem Tschechen einem burgerlichen Demokraten und einem Zionisten Man hatte fur Sudtiroler und untersteirische Gebiete Abgeordnete aus den bei der Wahl verwendeten Parteilisten einberufen Die ursprungliche Absicht der provisorischen Verfassung fur die von Deutschen besiedelten Gebiete Tschechiens deren Bewohner nicht mitwahlen konnten ernannte Volksvertreter einzusetzen konnte aber da sich die Sozialdemokraten dagegen aussprachen nicht verwirklicht werden Dies hatte zu enormen aussenpolitischen Problemen gefuhrt Die erste Zusammenkunft der Konstituierenden Nationalversammlung ohne Vertreter dieser Gebiete bewirkte die Demonstration der Sudetendeutschen am 4 Marz 1919 Renner rechnete am 5 Marz 1919 in der zweiten Sitzung vor dass rund vier Millionen unzweifelhaft deutsche Einwohner das seien mehr als die ganze Schweiz Einwohner hat daran gehindert worden seien das neue Parlament Deutschosterreichs mitzuwahlen damit habe man eine Teilung Deutschlands bewirkt Im Einzelnen nannte der Staatskanzler Deutschbohmen mit 14 496 km und 2 23 Mio Einwohnern den Bohmerwaldgau an Oberosterreich anzuschliessen mit 3 280 km und 183 000 Einwohnern das Sudetenland mit 6 533 km und 678 800 Einwohnern den Kreis Deutsch Sudmahren an Niederosterreich anzuschliessen mit 1 840 km und 173 000 Einwohnern die Sprachinseln Brunn mit 140 000 Einwohnern Olmutz mit 48 000 Einwohnern sowie Iglau mit 37 000 Einwohnern weiters an Niederosterreich anzuschliessende sudmahrische Gemeinden mit 385 km und 22 900 Einwohnern im Norden somit 27 022 km und 3 515 509 Einwohner Deutsch Sudtirol mit 6 496 km und 250 861 Einwohnern Am 6 September 1919 kam es im Parlament in Wien zu heftigen Debatten hinsichtlich des in Aussicht genommenen Friedensvertrages insbesondere der christlichsoziale Abgeordnete Leopold Kunschak prangerte Ministerprasident Clemenceaus Begleitnote zum Vertrag die schwere Vorwurfe gegen Osterreich enthielt scharf an Dennoch stimmten am Ende der Debatte die Christlichsozialen und die Sozialdemokraten nicht aber die Grossdeutschen der Vertragsunterzeichnung zu erhoben aber zugleich Protest gegen die Losreissung der Sudetendeutschen und gegen die Abtrennung Sudtirols Am 10 September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint Germain der als Diktat der Siegermachte bezeichnet wurde vgl Pariser Vorortvertrage und die grosstenteils bereits erfolgte Auflosung der osterreichischen Reichshalfte juristisch regelte Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21 Oktober wurde der Name des Landes gemass den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschosterreich auf Republik Osterreich geandert Den Bestrebungen zum Zusammenschluss mit dem republikanischen Deutschen Reich stand das Anschlussverbot entgegen das sowohl im Vertrag von Saint Germain fur Osterreich Art 88 Die Unabhangigkeit Osterreichs ist unabanderlich es sei denn dass der Rat des Volkerbundes einer Abanderung zustimmt als auch im Versailler Vertrag fur das Deutsche Reich Art 80 Deutschland erkennt die Unabhangigkeit Osterreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmachten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich sie unbedingt zu achten festgehalten wurde Die Siegermachte des Grossen Krieges wollten damit ein neues ubermachtiges Deutschland verhindern Im Gesetz vom 21 Oktober 1919 uber die Staatsform hiess es daher Artikel 1 Deutschosterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen Republik Osterreich Artikel 2 Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschosterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist hat an Stelle dieser Bezeichnung nunmehr der Name Republik Osterreich zu treten Artikel 3 In Durchfuhrung des Staatsvertrages von St Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung Deutschosterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches ausser Kraft gesetzt Abgesehen von den nicht erreichten Zielen wurden im Friedensvertrag die Karntner Gebiete Miesstal und Unterdrauburg Slowenien und das seit November 1918 von Italien besetzte Kanaltal mit Tarvis Italien zugesprochen Feldsberg und Gmund Bohmzeil in Niederosterreich der Tschechoslowakei Die Untersteiermark der sudlichste Teil der historischen Steiermark schloss sich vom steirischen Landtag mit Bedauern zur Kenntnis genommen Ende Oktober 1918 dem neu entstandenen Staat der Slowenen Kroaten und Serben an Andererseits wurde im Vertrag Deutsch Westungarn Osterreich zugesprochen und im Herbst 1921 angeschlossen das Gebiet von Odenburg naturliche Hauptstadt des Gebiets blieb auf Grund der Volksabstimmung 1921 im Burgenland deren Seriositat von den deutschosterreichischen Politikern sehr stark bezweifelt wurde bei Ungarn Ohne Abstimmung verblieben deutschsprachige Gebiete des Komitats Wieselburg sowie des Komitats Eisenburg bei Ungarn Karl Renner der auch den Staatsregierungen Renner II und III vorstand verfasste 1920 eine Hymne Deutschosterreich du herrliches Land die den nicht mehr staatsoffiziellen Landesnamen enthielt Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklart Die Sozialdemokratische Arbeiter Partei Deutschosterreichs anderte hingegen ihren Namen nicht Siehe auch Erste Republik Osterreich Siehe auchMunchner Abkommen Bohmische Gebiete Deutschosterreichs Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen RepublikLiteraturBundesministerium fur Unterricht Hrsg Osterreich freies Land freies Volk Dokumente Band 3 Osterreichischer Bundesverlag Wien 1957 Zbynek A Zeman Der Zusammenbruch des Habsburgerreiches 1914 1918 Verlag fur Geschichte und Politik Oldenbourg Wien Munchen 1963 Original The break up of the Habsburg Empire 1914 1918 Oxford University Press London New York 1961 Rudolf Neck Hrsg Osterreich im Jahre 1918 Berichte und Dokumente Verlag Oldenbourg Munchen 1968 OBV Friedrich Funder Vom Gestern ins Heute Aus dem Kaiserreich in die Republik Verlag Herold Wien 1971 OBV Walter Goldinger Dieter A Binder Geschichte der Republik Osterreich 1918 1938 Verlag fur Geschichte und Politik Wien 1992 ISBN 3 7028 0315 7 Karl Glaubauf Die Volkswehr 1918 20 und die Grundung der Republik Stohr Verlag Wien 1993 ISBN 3 901208 08 9 Wilhelm Brauneder Deutsch Osterreich 1918 Die Republik entsteht Amalthea Verlag Wien Munchen 2000 ISBN 3 85002 433 4 WeblinksCommons Deutschosterreich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Staatsgesetzblatter 1918 In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1918 online bei ANNO Staatsgesetzblatter 1919 In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1919 online bei ANNO Eintrag zu Deutschosterreich im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon 28 Marz 2014 abgerufen am 28 Oktober 2014 Reinhard Mussgnug Deutschland und Osterreich am Ende des Ersten Weltkriegs Die Geschichte einer gescheiterten Wiedervereinigung auf YouTube abgerufen am 20 Juni 2019 Rolf Steininger Anschlussplane Osterreichs und osterreichischer Bundeslander nach 1918 in historisches lexikon bayerns de 14 Oktober 2013 abgerufen am 28 Oktober 2014 EinzelnachweiseWiener Zeitung Nr 273 Digitalisat S 14 linke Spalte Gesetz vom 12 November 1918 uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich StGBl Nr 5 1918 In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1918 S 4 f online bei ANNO Gesetz uber die Staatsform StGBl Nr 484 1919 In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1919 S 1153 online bei ANNO Gesetz vom 21 Oktober uber die Staatsform St G Bl Nr 484 In Hans Kelsen Matthias Jestaedt Hrsg Veroffentlichte Schriften 1919 1920 Band 5 Mohr Siebeck 2011 ISBN 978 3 16 149984 5 S 447 online Karl I Kundgebung Verzichtserklarung In Extra Ausgabe der Wiener Zeitung 11 November 1918 S 1 online bei ANNO Stenographisches Protokoll der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten Wien am 21 Oktober 1918 In Stenographische Protokolle uber die Sitzungen des Nationalrates der Republik Osterreich Jahrgang 0001 S 1 12 online bei ANNO Bundesministerium fur Unterricht Hrsg Osterreich freies Land freies Volk Wien 1957 S 139 Goldinger Binder Geschichte der Republik Osterreich 1918 1938 S 14 Stenographisches Protokoll der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten Wien am 21 Oktober 1918 In Stenographische Protokolle uber die Sitzungen des Nationalrates der Republik Osterreich Jahrgang 0001 S 6 online bei ANNO Neck Osterreich im Jahre 1918 S 75 Goldinger Binder Geschichte der Republik Osterreich 1918 1938 S 19 Ernst Bruckmuller in Osterreichische Galerie Belvedere Das neue Osterreich Wien 2005 S 242 Neck Osterreich im Jahre 1918 S 77 Ludwig Karl Adamovich Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger Stefan L Frank Osterreichisches Staatsrecht Band 1 Grundlagen Springers Kurzlehrbucher der Rechtswissenschaft Springer Wien 1997 ISBN 3 211 82977 6 S 72 ff Goldinger Binder Geschichte der Republik Osterreich 1918 1938 S 28 f Stenographisches Protokoll 2 Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung fur Deutschosterreich Mittwoch den 5 Marz 1919 In Stenographische Protokolle uber die Sitzungen des Nationalrates der Republik Osterreich Jahrgang 0002 S 26 online bei ANNO Carlo Moos Sudtirol im St Germain Kontext In Georg Grote Hannes Obermair Hrsg A Land on the Threshold South Tyrolean Transformations 1915 2015 Peter Lang Oxford Bern New York 2017 ISBN 978 3 0343 2240 9 S 27 39 hier S 29 30 Protokoll uber die konstituierende Landesversammlung in Steiermark am 6 November 1918 In Landesgesetz und Verordnungsblatt fur das Land Steiermark Jahrgang 1918 Stmk LGBl 1918 78 S 232 online bei ANNO Regierungssysteme und Vorgangerstaaten Osterreichs Markgrafschaft Osterreich 976 1156 Herzogtum Osterreich 1156 1453 Erzherzogtum Osterreich 1453 1806 Kaisertum Osterreich 1804 1867 Osterreich Ungarn 1867 1918 Deutschosterreich 1918 1919 Erste Republik Osterreich 1919 1934 Austrofaschistischer Standestaat 1934 1938 Alpen und Donau Reichsgaue Ostmark 1938 1945 Besetztes Nachkriegsosterreich 1945 1955 Zweite Republik Osterreich seit 1945 1955