Die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV war eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eidgenössische Alk
Eidgenössische Alkoholverwaltung

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) war eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Eidgenössische Alkoholverwaltung | |
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Französische Bezeichnung | Régie fédérale des alcools (RFA) |
Italienische Bezeichnung | Regìa federale degli alcool (RFA) |
Rätoromanische Bezeichnung | Administraziun federala d’alcohol (AFA) |
Hauptsitz | Bern |
Aufsicht | Eidgenössisches Finanzdepartement EFD |
Webpräsenz | www.eav.admin.ch |
Die EAV war bis Ende 2017 zuständig für den Vollzug der schweizerischen Alkoholgesetzgebung. Dieses regelte die Produktion und den Import von Spirituosen und Ethanol, den Handel von sowie die Werbung für Spirituosen. Ziel dieser Gesetzgebung ist der Gesundheitsschutz (Art. 105 der Bundesverfassung). Nicht zum Anwendungsbereich der Alkoholgesetzgebung gehören gegorene alkoholische Getränke wie Bier und Wein.
Zweck und Aufgaben
Die EAV nahm die Aufgaben im Bereich der Bundesmonopole auf die Herstellung von Spirituosen sowie auf die Herstellung und den Import von Ethanol wahr. Mit ihren Partnern in den Kantonen sorgte sie für die Einhaltung der für Spirituosen geltenden Werbe- und Handelsbestimmungen.
Der jährliche Reingewinn von ca. 260 Millionen Franken floss zu 90 % in die Finanzierung der AHV/IV und zu 10 % in Präventionsprojekte ein (der sogenannte ).
Besteuerung
Die zentrale Aufgabe der EAV war die Erhebung der Verbrauchssteuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols auf Spirituosen. Hierzu überwachte sie die konsequente Markttrennung zwischen Spirituosen bzw. Ethanol zu Konsumzwecken und Ethanol zu industriellen Zwecken, welches von der Steuer befreit ist.
Werbebestimmungen
Die EAV sorgte für die Einhaltung der im Alkoholgesetz vorgeschriebenen Werbevorschriften für Spirituosen, die nur produktbezogene Werbung zulassen. Die Darstellung eines Lebensstils in Zusammenhang mit Spirituosen ist nicht erlaubt. Sie legte dabei einen hohen Wert auf Beratung. Auf dem eigens dafür entwickelten Webportal konnten Werbeentwürfe vor ihrer Publikation auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz kostenlos überprüft werden.
Handelsvorschriften
Für den Grosshandel erteilte die EAV Bewilligungen. Für den Verkauf und den Ausschank von Spirituosen an Endkunden muss eine kantonale Kleinhandelsbewilligung beantragt werden. Die Kantone sind für den Vollzug der Handelsvorschriften (z. B. Verbot von Happy Hours-Angeboten) zuständig. Die EAV stand ihnen dabei beratend zur Seite.
Jugendschutz
Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind im Alkohol- und Lebensmittelgesetz verankert. Die Abgabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten sowie die Abgabe von Wein und Bier an Kinder unter 16 Jahren. Die Kantone dürfen auch strengere Gesetze anwenden – so werden z. B. im Kanton Tessin an unter 18-Jährige überhaupt keine alkoholischen Getränke verkauft. An Verkaufspunkten sind gut sichtbare Hinweisschilder anzubringen, die klar auf die Abgabebeschränkungen aufmerksam machen. Die EAV förderte die Durchführung von , die sich als das wirksamste und kostengünstigste Instrument zur Einhaltung der Abgabebeschränkungen bewährt haben. Sie bot auch kostenlose Schulungsunterlagen für das Verkaufspersonal an.
Ethanolimport
Die Aufgaben im Bereich des Importmonopols für Ethanol wurden bis Ende 2018 von der Alcosuisse AG wahrgenommen. Das Profitcenter mit Leistungsauftrag und Globalbudget belieferte die Schweizer Wirtschaft jährlich mit rund 40.000 t Ethanol. Bereits Mitte 2018 verkaufte der Bund Alcosuisse an die Thommen-Furler AG in Rüti bei Büren und beschloss die Aufhebung des Monopols und des Pflichtlagers auf Anfang 2019. Dazu wurde das Alkoholgesetz im Jahr 2016 entsprechend teilrevidiert.
In Folge der Covid-19-Pandemie kam es zu einem Mangel an Desinfektionsmitteln, da der Bund die Ethanol-Reserven nicht sichergestellt hatte. Das Parlament gab dem Bundesrat den Auftrag, wieder ein Pflichtlager für Ethanol einführen. Als Grundlage sieht der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz (kurz: LVS; vgl. Wirtschaftliche Landesversorgung). Die Vernehmlassung dauert noch bis am 29. Juni 2021.
Um die Abhängigkeit der Schweiz zum Ausland zu vermindern, planen Alcosuisse und die Schweizer Zucker AG, Ethanol aus Zuckerrüben herzustellen. Die Produktion wurde im Juni 2022 aufgenommen.
Organisation
Die EAV wurde 1887 aus der Taufe gehoben und gilt als die älteste Anstalt des Bundes. Sie verfügte ab 1900 über eine juristische Rechtspersönlichkeit. Sie führte dezentrale Kontrollen in der ganzen Schweiz durch. Die EAV und ihr Profitcenter standen durch ihre vielseitigen Aufgaben mit mehr als 135’000 Firmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Privatpersonen in regelmässigem Kontakt.
Restrukturierung
Anfang 2018 wurde die EAV in das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) integriert. Seit der Integration sind die neuen Bereiche "Alkohol" und "Tabak- und Biersteuer" des Bundesamts für Zoll und grenzsicherheit mit Sitz in Delsberg (JU) für den Vollzug der Alkoholgesetzgebung zuständig. Eine Teilrevision des hat die dazu nötige gesetzliche Grundlage geliefert. Der An- und Verkauf von Industriealkohol wurde ab 1998 an die spätere Aktiengesellschaft ausgegliedert und soll vollständig privatisiert werden. Zwei Jahre später erfolgte eine alkoholpolitische Umorientierung, die wegführen soll von der Reduktion von Spirituosen zu einer marktorientierten Förderung von Edelbränden.
Direktoren
- 1887–1922 Edmund Wilhelm Milliet
- 1922–1937 Carl Tanner
- 1937–1966 Otto Kellerhals
- 1966–1977 Viktor Kühne
- 1977–1989 Hans Müller-Dätwyler
- 1989–1996 Ernst Scheurer
- 1996–2008 Lucien Erard
- 2008–2012 Alexandre Schmidt
- 2012–2015 Fritz Etter
- 2015–2017 Stefan Schmidt (ad interim)
Quelle: Archiv für Agrargeschichte
Geschichtlicher Hintergrund
Aufgrund von sozialen und wirtschaftlichen Problemen tranken viele Arbeiter in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts billigen Schnaps, auch genannt (Jeremias Gotthelf). Die schlechten Arbeitsbedingungen (lange Arbeitszeiten, schwere körperliche Tätigkeiten usw.) führten dazu, dass der Kartoffelschnaps bei den untersten Bevölkerungsschichten zur weit verbreiteten Droge wurde. Oft tranken Kinder, Frauen und Männer schon früh morgens als Ersatz fürs Essen oder als Betäubung für die Arbeit und Schule den hochprozentigen Schnaps. Die Kirche und andere soziale Gruppierungen befürchteten eine physische Verrohung der Arbeiterklasse. Der Kartoffelschnaps wurde zur Volksseuche, bekannt unter dem Namen Kartoffelschnapspest.
Siehe auch
- Alkoholgesetz (Schweiz)
Literatur
- Juri Auderset, Peter Moser: Rausch & Ordnung. Eine illustrierte Geschichte der Alkoholfrage, der schweizerischen Alkoholpolitik und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (1887-2015). Eidgenössische Zollverwaltung, Bern 2016, ISBN 978-3-906211-10-7.
Weblinks
- Website der Eidgenössischen Alkoholverwaltung EAV
- Website der Eidgenössischen Zollverwaltung: Abteilung Alkohol und Tabak
- Website von Alcosuisse
Einzelnachweise
- Alkohol. Geschichte der Alkoholfrage und -politik. In: admin.ch. Eidgenössische Zollverwaltung, abgerufen am 18. Mai 2020.
- Coronakrise Schweiz – Die Lehren gezogen: Bundesrat will wieder Ethanol-Pflichtlager. In: Srf.ch. 19. März 2021, abgerufen am 19. März 2021.
- Thommen-Furler AG übernimmt Alcosuisse AG. In: Thommen-furler.ch. Thommen-Furler AG, abgerufen am 19. März 2021.
- Corona: Bund hat Desinfektionsmittel-Vorrat verschlafen. In: Blick.ch. 6. April 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Ethanol-Pflichtlager soll aufgebaut werden. In: Admin.ch. Der Bundesrat, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 19. März 2021, abgerufen am 20. März 2021.
- Hochwertiges Ethanol aus Schweizer Produktion. (PDF; 161 KB) In: Zucker.ch. Alcosuisse, Schweizer Zucker AG, 22. Februar 2021, archiviert vom 6. März 2021; abgerufen am 19. März 2021. (nicht mehr online verfügbar) am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Neu: Ethanol aus Schweizer Zuckerrüben. In: Schweizerbauer.ch. 22. Februar 2021, abgerufen am 19. März 2021.
- Renate Hodel, lid: Schweizer Ethanol aus Rüben ist gefragt. Schweizer Bauer, 5. Oktober 2023, abgerufen am 10. Oktober 2023.
- Francesco Spöring: J. Auderset u.a.: Rausch & Ordnung. In: H-Soz-Kult. 30. März 2017, abgerufen am 28. September 2020 (Rezension).
- Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV). In: Archiv für Agrargeschichte. Abgerufen am 27. April 2025.
Koordinaten: 46° 57′ 12,7″ N, 7° 25′ 53,7″ O; CH1903: 599464 / 200272
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Eidgenossische Alkoholverwaltung EAV war eine Bundesbehorde der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eidgenossische AlkoholverwaltungFranzosische Bezeichnung Regie federale des alcools RFA Italienische Bezeichnung Regia federale degli alcool RFA Ratoromanische Bezeichnung Administraziun federala d alcohol AFA Hauptsitz BernAufsicht Eidgenossisches Finanzdepartement EFDWebprasenz www eav admin chEidgenossische Alkoholverwaltung in Bern Sitz bis 2018 Die EAV war bis Ende 2017 zustandig fur den Vollzug der schweizerischen Alkoholgesetzgebung Dieses regelte die Produktion und den Import von Spirituosen und Ethanol den Handel von sowie die Werbung fur Spirituosen Ziel dieser Gesetzgebung ist der Gesundheitsschutz Art 105 der Bundesverfassung Nicht zum Anwendungsbereich der Alkoholgesetzgebung gehoren gegorene alkoholische Getranke wie Bier und Wein Zweck und AufgabenDie EAV nahm die Aufgaben im Bereich der Bundesmonopole auf die Herstellung von Spirituosen sowie auf die Herstellung und den Import von Ethanol wahr Mit ihren Partnern in den Kantonen sorgte sie fur die Einhaltung der fur Spirituosen geltenden Werbe und Handelsbestimmungen Der jahrliche Reingewinn von ca 260 Millionen Franken floss zu 90 in die Finanzierung der AHV IV und zu 10 in Praventionsprojekte ein der sogenannte Besteuerung Die zentrale Aufgabe der EAV war die Erhebung der Verbrauchssteuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols auf Spirituosen Hierzu uberwachte sie die konsequente Markttrennung zwischen Spirituosen bzw Ethanol zu Konsumzwecken und Ethanol zu industriellen Zwecken welches von der Steuer befreit ist Werbebestimmungen Die EAV sorgte fur die Einhaltung der im Alkoholgesetz vorgeschriebenen Werbevorschriften fur Spirituosen die nur produktbezogene Werbung zulassen Die Darstellung eines Lebensstils in Zusammenhang mit Spirituosen ist nicht erlaubt Sie legte dabei einen hohen Wert auf Beratung Auf dem eigens dafur entwickelten Webportal konnten Werbeentwurfe vor ihrer Publikation auf ihre Ubereinstimmung mit dem Gesetz kostenlos uberpruft werden Handelsvorschriften Fur den Grosshandel erteilte die EAV Bewilligungen Fur den Verkauf und den Ausschank von Spirituosen an Endkunden muss eine kantonale Kleinhandelsbewilligung beantragt werden Die Kantone sind fur den Vollzug der Handelsvorschriften z B Verbot von Happy Hours Angeboten zustandig Die EAV stand ihnen dabei beratend zur Seite Jugendschutz Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind im Alkohol und Lebensmittelgesetz verankert Die Abgabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten sowie die Abgabe von Wein und Bier an Kinder unter 16 Jahren Die Kantone durfen auch strengere Gesetze anwenden so werden z B im Kanton Tessin an unter 18 Jahrige uberhaupt keine alkoholischen Getranke verkauft An Verkaufspunkten sind gut sichtbare Hinweisschilder anzubringen die klar auf die Abgabebeschrankungen aufmerksam machen Die EAV forderte die Durchfuhrung von die sich als das wirksamste und kostengunstigste Instrument zur Einhaltung der Abgabebeschrankungen bewahrt haben Sie bot auch kostenlose Schulungsunterlagen fur das Verkaufspersonal an Ethanolimport Die Aufgaben im Bereich des Importmonopols fur Ethanol wurden bis Ende 2018 von der Alcosuisse AG wahrgenommen Das Profitcenter mit Leistungsauftrag und Globalbudget belieferte die Schweizer Wirtschaft jahrlich mit rund 40 000 t Ethanol Bereits Mitte 2018 verkaufte der Bund Alcosuisse an die Thommen Furler AG in Ruti bei Buren und beschloss die Aufhebung des Monopols und des Pflichtlagers auf Anfang 2019 Dazu wurde das Alkoholgesetz im Jahr 2016 entsprechend teilrevidiert In Folge der Covid 19 Pandemie kam es zu einem Mangel an Desinfektionsmitteln da der Bund die Ethanol Reserven nicht sichergestellt hatte Das Parlament gab dem Bundesrat den Auftrag wieder ein Pflichtlager fur Ethanol einfuhren Als Grundlage sieht der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz kurz LVS vgl Wirtschaftliche Landesversorgung Die Vernehmlassung dauert noch bis am 29 Juni 2021 Um die Abhangigkeit der Schweiz zum Ausland zu vermindern planen Alcosuisse und die Schweizer Zucker AG Ethanol aus Zuckerruben herzustellen Die Produktion wurde im Juni 2022 aufgenommen OrganisationDie EAV wurde 1887 aus der Taufe gehoben und gilt als die alteste Anstalt des Bundes Sie verfugte ab 1900 uber eine juristische Rechtspersonlichkeit Sie fuhrte dezentrale Kontrollen in der ganzen Schweiz durch Die EAV und ihr Profitcenter standen durch ihre vielseitigen Aufgaben mit mehr als 135 000 Firmen landwirtschaftlichen Betrieben oder Privatpersonen in regelmassigem Kontakt Restrukturierung Anfang 2018 wurde die EAV in das Bundesamt fur Zoll und Grenzsicherheit BAZG integriert Seit der Integration sind die neuen Bereiche Alkohol und Tabak und Biersteuer des Bundesamts fur Zoll und grenzsicherheit mit Sitz in Delsberg JU fur den Vollzug der Alkoholgesetzgebung zustandig Eine Teilrevision des hat die dazu notige gesetzliche Grundlage geliefert Der An und Verkauf von Industriealkohol wurde ab 1998 an die spatere Aktiengesellschaft ausgegliedert und soll vollstandig privatisiert werden Zwei Jahre spater erfolgte eine alkoholpolitische Umorientierung die wegfuhren soll von der Reduktion von Spirituosen zu einer marktorientierten Forderung von Edelbranden Direktoren 1887 1922 Edmund Wilhelm Milliet 1922 1937 Carl Tanner 1937 1966 Otto Kellerhals 1966 1977 Viktor Kuhne 1977 1989 Hans Muller Datwyler 1989 1996 Ernst Scheurer 1996 2008 Lucien Erard 2008 2012 Alexandre Schmidt 2012 2015 Fritz Etter 2015 2017 Stefan Schmidt ad interim Quelle Archiv fur AgrargeschichteGeschichtlicher HintergrundAufgrund von sozialen und wirtschaftlichen Problemen tranken viele Arbeiter in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts billigen Schnaps auch genannt Jeremias Gotthelf Die schlechten Arbeitsbedingungen lange Arbeitszeiten schwere korperliche Tatigkeiten usw fuhrten dazu dass der Kartoffelschnaps bei den untersten Bevolkerungsschichten zur weit verbreiteten Droge wurde Oft tranken Kinder Frauen und Manner schon fruh morgens als Ersatz furs Essen oder als Betaubung fur die Arbeit und Schule den hochprozentigen Schnaps Die Kirche und andere soziale Gruppierungen befurchteten eine physische Verrohung der Arbeiterklasse Der Kartoffelschnaps wurde zur Volksseuche bekannt unter dem Namen Kartoffelschnapspest Siehe auchAlkoholgesetz Schweiz LiteraturJuri Auderset Peter Moser Rausch amp Ordnung Eine illustrierte Geschichte der Alkoholfrage der schweizerischen Alkoholpolitik und der Eidgenossischen Alkoholverwaltung 1887 2015 Eidgenossische Zollverwaltung Bern 2016 ISBN 978 3 906211 10 7 WeblinksWebsite der Eidgenossischen Alkoholverwaltung EAV Website der Eidgenossischen Zollverwaltung Abteilung Alkohol und Tabak Website von AlcosuisseEinzelnachweiseAlkohol Geschichte der Alkoholfrage und politik In admin ch Eidgenossische Zollverwaltung abgerufen am 18 Mai 2020 Coronakrise Schweiz Die Lehren gezogen Bundesrat will wieder Ethanol Pflichtlager In Srf ch 19 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