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Der Europäische Datenschutzausschuss EDSA englisch European Data Protection Board EDPB ist eine unabhängige europäische

Europäischer Datenschutzausschuss

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Europäischer Datenschutzausschuss
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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) (englisch European Data Protection Board, EDPB) ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit dem Ziel, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der EU zu fördern. Am 25. Mai 2018 ersetzte der EDSA die Artikel-29-Arbeitsgruppe.

Europaische Union
Europäischer Datenschutzausschuss
— EDPB —
Staatliche Ebene supranational
Stellung der Behörde Kohärenzgremium von Aufsichtsbehörden
Rechtsform Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit
Aufsichts­behörde(n) Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bestehen seit Mai 2018
Entstanden aus Artikel-29-Datenschutzgruppe
Hauptsitz Brüssel
Haushalt 6 125 571 Euro
Koordinaten 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O50.84130174.3705475Koordinaten: 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O
Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses Anu Talus
Mitarbeiter 18 (Stand: 2020)
Website https://edpb.europa.eu/

Der Auftrag des EDSA

  • Herausgabe von Leitlinien, Empfehlungen und Ermittlung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der DSGVO,
  • Beratung der Europäischen Kommission in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
  • Verabschiedung von Stellungnahmen zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Entscheidungen mit grenzüberschreitender Wirkung,
  • Als Streitbeilegungsstelle im Streitfall zwischen den nationalen Behörden zu fungieren, die bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten,
  • Förderung der Entwicklung von Verhaltenskodizes und Einrichtung von Zertifizierungsmechanismen im Bereich des Datenschutzes,
  • Förderung der Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.

Vorsitz

Der Europäische Datenschutzausschuss wird von seiner Vorsitzenden vertreten, welche aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird und einmal verlängert werden kann. Für die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gilt das gleiche Wahlverfahren und die gleiche Amtszeit.

Am Jahresbeginn 2025 wird der Vorsitz des Verwaltungsrates von folgenden Personen wahrgenommen:

  • Anu Talus, Vorsitzende,
  • Irene Loizidou Nicolaidou, stellvertretende Vorsitzende
  • Zdravko Vukić, stellvertretender Vorsitzender

EDPB-Mitglieder

Der Ausschuss setzt sich aus den 27 EU und den 3 EEA EFTA Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen.

Weblinks

  • Internetauftritt des Europäischen Datenschutzausschusses
  • Eine offizielle Website der Europäischen Union, EDSA
  • Website der Europäischen Kommission – EDPB

Einzelnachweise

  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2284, Tabelle, Zeile Kapitel 3 0 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]). 
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2321 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]). 
  3. Art. 70: Aufgaben des Vorstandes, DSGVO, abgerufen am 15. März 2020
Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa

Europäischer Datenschutzbeauftragter | Europäischer Datenschutzausschuss

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Landesbeauftragte für den Datenschutz in Deutschland
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Baden-Württemberg) | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht für alle privaten Stellen, für alle Behörden (Bayern) | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Berlin) | Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg (Brandenburg) | (Bremen) | Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Hamburg) | Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Hessen) | (Mecklenburg-Vorpommern) | (Niedersachsen) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen) | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Rheinland-Pfalz) | (Saarland) | Sächsischer Datenschutzbeauftragter (Sachsen) | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt) | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein) | (Thüringen)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 16:47

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Der Europaische Datenschutzausschuss EDSA englisch European Data Protection Board EDPB ist eine unabhangige europaische Einrichtung mit dem Ziel die einheitliche Anwendung der Datenschutz Grundverordnung DSGVO sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehorden der EU zu fordern Am 25 Mai 2018 ersetzte der EDSA die Artikel 29 Arbeitsgruppe Europaische Union Europaischer Datenschutzausschuss EDPB Staatliche Ebene supranationalStellung der Behorde Koharenzgremium von AufsichtsbehordenRechtsform Einrichtung der Union mit eigener RechtspersonlichkeitAufsichts behorde n Europaischer DatenschutzbeauftragterBestehen seit Mai 2018Entstanden aus Artikel 29 DatenschutzgruppeHauptsitz BrusselHaushalt 6 125 571 EuroKoordinaten 50 50 28 7 N 4 22 14 O 50 8413017 4 3705475 Koordinaten 50 50 28 7 N 4 22 14 OVorsitzende des Europaischen Datenschutzausschusses Anu TalusMitarbeiter 18 Stand 2020 Website https edpb europa eu Der Auftrag des EDSAHerausgabe von Leitlinien Empfehlungen und Ermittlung bewahrter Praktiken im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der DSGVO Beratung der Europaischen Kommission in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten im Europaischen Wirtschaftsraum EWR Verabschiedung von Stellungnahmen zur Gewahrleistung einer koharenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehorden insbesondere bei Entscheidungen mit grenzuberschreitender Wirkung Als Streitbeilegungsstelle im Streitfall zwischen den nationalen Behorden zu fungieren die bei der Durchsetzung von grenzuberschreitenden Fallen zusammenarbeiten Forderung der Entwicklung von Verhaltenskodizes und Einrichtung von Zertifizierungsmechanismen im Bereich des Datenschutzes Forderung der Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von Informationen und bewahrten Verfahren zwischen den nationalen Aufsichtsbehorden VorsitzDer Europaische Datenschutzausschuss wird von seiner Vorsitzenden vertreten welche aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit fur eine Amtszeit von funf Jahren gewahlt wird und einmal verlangert werden kann Fur die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gilt das gleiche Wahlverfahren und die gleiche Amtszeit Am Jahresbeginn 2025 wird der Vorsitz des Verwaltungsrates von folgenden Personen wahrgenommen Anu Talus Vorsitzende Irene Loizidou Nicolaidou stellvertretende Vorsitzende Zdravko Vukic stellvertretender VorsitzenderEDPB MitgliederDer Ausschuss setzt sich aus den 27 EU und den 3 EEA EFTA Vertretern der nationalen Datenschutzbehorden und dem Europaischen Datenschutzbeauftragten EDSB zusammen WeblinksInternetauftritt des Europaischen Datenschutzausschusses Eine offizielle Website der Europaischen Union EDSA Website der Europaischen Kommission EDPBEinzelnachweiseEndgultiger Erlass EU Euratom 2020 227 des Gesamthaushaltsplans der Europaischen Union fur das Haushaltsjahr 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 57 27 Februar 2020 Einzelplan IX Europaischer Datenschutzbeauftragter S 2284 Tabelle Zeile Kapitel 3 0 EUR Lex PDF 33 6 MB abgerufen am 1 Oktober 2020 Endgultiger Erlass EU Euratom 2020 227 des Gesamthaushaltsplans der Europaischen Union fur das Haushaltsjahr 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 57 27 Februar 2020 Einzelplan IX Europaischer Datenschutzbeauftragter S 2321 EUR Lex PDF 33 6 MB abgerufen am 1 Oktober 2020 Art 70 Aufgaben des Vorstandes DSGVO abgerufen am 15 Marz 2020Datenschutzaufsichtsbehorden in Europa Europaischer Datenschutzbeauftragter Europaischer Datenschutzausschuss Albanien Andorra Armenien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Datatilsynet Danemark Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Deutschland Estland Finnland Commission Nationale de l Informatique et des Libertes Frankreich Griechenland Data Protection Commission Irland Island Garante per la protezione dei dati personali Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Nationale Kommission fur den Datenschutz Luxemburg Malta Datatilsynet Norwegen Autoriteit Persoonsgegevens Niederlande Datenschutzbehorde und Parlamentarisches Datenschutzkomitee Osterreich Polen Portugal Rumanien Integritetsskyddsmyndigheten Schweden Eidgenossischer Datenschutz und Offentlichkeitsbeauftragter Schweiz Slowakei Slowenien Agencia Espanola de Proteccion de Datos Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Konigreich Zypern Landesbeauftragte fur den Datenschutz in Deutschland Landesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Wurttemberg Bayerisches Landesamt fur Datenschutzaufsicht fur alle privaten Stellen fur alle Behorden Bayern Berliner Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Berlin Landesbeauftragter fur den Datenschutz und fur das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg Brandenburg Bremen Hamburgischer Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit Hamburg Hessischer Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Landesbeauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein 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