Eine Teilanmeldung ist im deutschen und europäischen Patentrecht eine Patentanmeldung deren Inhalt einer anhängigen früh
Europäische Teilanmeldung

Eine Teilanmeldung ist im deutschen und europäischen Patentrecht eine Patentanmeldung, deren Inhalt einer anhängigen früher angemeldeten Patentanmeldung (Stammanmeldung) entnommen wurde und der der Zeitrang (Anmeldetag und Prioritätsanspruch) der Stammanmeldung zuerkannt wird.
Rechtsgrundlage
Im deutschen Patentgesetz ist § 39 39 PatG die Grundlage. Im europäischen Patentübereinkommen sind Artikel 76 EPÜ und Regel 36 die Grundlage.
Regelungsinhalt, Zweck
Die Regelungen im deutschen und europäischen Recht sind in vielerlei Hinsicht gleich. Eine Teilanmeldung kann zu einer Stammanmeldung eingereicht werden, solange letztere noch anhängig ist, d. h. nicht zurückgewiesen oder zurückgenommen und auch nicht zum Patent erteilt wurde. Der Inhalt der Teilanmeldung muss im Rahmen des Inhalts der Stammanmeldung bleiben. Dafür wird der Teilanmeldung den Zeitrang der Stammanmeldung zuerkannt.
Der Zweck einer Teilanmeldung ist es, in ihr Inhalte der Patentprüfung zuzuführen, die schon in der Stammanmeldung standen, dort aber nicht geprüft werden konnten. Häufigster Grund hierfür ist mangelnde Einheitlichkeit. Eine Patentanmeldung kann mehrere unterschiedliche Erfindungen enthalten. In einer Anmeldung (die Stammanmeldung) kann aber nur eine Erfindung geprüft und patentiert werden (Erfordernis der Einheitlichkeit). Eine oder mehrere andere Erfindungen können nicht in der Stammanmeldung geprüft und erteilt werden. Für sie muss eine Teilanmeldung eingereicht werden.
Einzelheiten
Der Vorgang der Teilung
Im deutschen Verfahren muss in der Stammanmeldung eine inhaltlich unspezifische Teilungserklärung abgegeben werden. Gleichzeitig oder binnen dreier Monate danach müssen die vollständigen Unterlagen der Teilanmeldung eingereicht werden.
Im europäischen Verfahren muss lediglich bei der Einreichung der Teilanmeldung das Aktenzeichen der Stammanmeldung angegeben werden.
Kaskade
Es ist möglich, eine Teilanmeldung aus einer Teilanmeldung heraus anzumelden.
Gebühren
Für die Teilanmeldung sind die gleichen Gebühren wie bisher für die Stammanmeldung zu bezahlen, einschließlich der bisher aufgelaufenen Jahresgebühren. Das europäische Patentamt verlangt darüber hinaus, sofern es sich um eine Teilanmeldung der zweiten oder weiteren Generation handelt, eine Teilungsgebühr.
Änderungen
Deutsches Recht
Im deutschen Recht konnte auch ein Patent im Einspruchsverfahren geteilt werden. Diese Möglichkeit wurde aber gestrichen.
Europäisches Recht
Die Fristen für die Einreichung von Teilanmeldungen wurden bereits mehrfach in der Geschichte des europäischen Patentrechts geändert, insbesondere in den 1970er Jahren und am 1. April 2010.
- Situation vor dem 1. April 2010: Vor dem 1. April 2010 konnten Teilanmeldungen nur dann eingereicht werden, wenn die dazugehörige Stammanmeldung noch anhängig war. Dies bedeutet, dass keine Teilanmeldung mehr möglich war, sobald der Hinweis auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt veröffentlicht worden war.
- Situation seit dem 1. April 2010: Mit dem 1. April 2010 traten geänderte Regeln zur Einreichung von europäischen Teilanmeldungen in Kraft. Diese Regeln legten eine strenge 24-Monatsfrist ab Zustellung des ersten Prüfbescheides der Prüfungsabteilung zur Einreichung von Teilanmeldungen fest.
- Änderungen zum 1. April 2014: Gemäß Beschluss des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 16. Oktober 2013 werden die Regeln 36, 38 und 135 der Ausführungsordnung EPÜ betreffend die Einreichung von Teilanmeldungen geändert. Die neuen Regeln werden für alle ab dem 1. April 2014 eingereichten europäischen Teilanmeldungen anwendbar sein.
Entsprechend den geltenden Regeln können Teilanmeldungen wieder zu allen noch anhängigen europäischen Patentanmeldungen eingereicht werden. Die 24-Monatsfristen zur Einreichung von Teilanmeldungen werden damit de facto wieder abgeschafft. Zudem wird eine weitere Amtsgebühr für die Einreichung von Teilanmeldungen der 2. Generation und jeder weiteren Generation eingeführt.
Literatur
- Georg Benkard, Europäisches Patentübereinkommen. Kommentar, 2. Aufl., München 2012, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-60579-6
- Friedrich-Karl Beier, Kurt Haertel, Gerhard Schricker, Joseph Straus (Hrsg.): Europäisches Patentübereinkommen, Münchner Gemeinschaftskommentar, in Lieferungen, Carl Heymanns Verlag 1984 ff. (2005 bis 28. Lieferung), ISBN 3-452-19412-4
- Matthias Brandi-Dorn, Stephan Gruber, Ian Muir: Europäisches und Internationales Patentrecht. 5. Auflage, C. H. Beck, 2002, ISBN 3-406-49180-4
- Lise Dybdahl: Europäisches Patentrecht. 2. Auflage, Carl Heymanns Verlag, 2004, ISBN 3-452-25682-0
- Margarete Singer / Dieter Stauder (Hg.): The European Patent Convention. A Commentary. 2 Vol., 3. Aufl., Thomson / Sweet & Maxwell / Carl Heymanns, Köln, Berlin, Berlin, Bonn, München 2003.
- Margarete Singer / Dieter Stauder: Europäisches Patentübereinkommen, 5. Auflage, Carl Heymanns Verlag, 2010, ISBN 978-3-452-27135-8
Weblinks
- Das Europäische Patentübereinkommen
- Vertragsstaaten des EPÜ
- beispielhafte Einführung von Ralf Sieckmann zu europäischen Patentanmeldungen – eine Auswahl von früheren Vorträgen in Powerpoint® zu diesem Thema (PDF)
- Links zu internationalen Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, z. B. PVÜ, EPÜ, PCT, MMA, etc.
- Zum Stand der Patentrechtsvereinheitlichung
Einzelnachweise
- European Patent Office: Richtlinien für die Prüfung. Abgerufen am 8. März 2022.
- CA/145/08, München, 10. Oktober 2008 (PDF; 35 kB), Seiten 2 bis 3 "Kapitel III. Entwicklung der Ausführungsordnung betreffend Teilanmeldungen"
- Webseite des Europäischen Patentamtes, Geänderte Fristen zur Einreichung von Teilanmeldungen ( des vom 3. Juni 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , News, 3. April 2009. Stand 24. Oktober 2009.
- Entscheidung des Verwaltungsrates vom 16. Oktober 2013 über die geänderten Regeln 36, 38 und 135 der Ausführungsordnung zum EPÜ ( des vom 27. Oktober 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Protocol of the Administrative Council's Meeting of 16 October 2013 (CA/89/13) (PDF; 44 kB)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Eine Teilanmeldung ist im deutschen und europaischen Patentrecht eine Patentanmeldung deren Inhalt einer anhangigen fruher angemeldeten Patentanmeldung Stammanmeldung entnommen wurde und der der Zeitrang Anmeldetag und Prioritatsanspruch der Stammanmeldung zuerkannt wird RechtsgrundlageIm deutschen Patentgesetz ist 39 39 PatG die Grundlage Im europaischen Patentubereinkommen sind Artikel 76 EPU und Regel 36 die Grundlage Regelungsinhalt ZweckDie Regelungen im deutschen und europaischen Recht sind in vielerlei Hinsicht gleich Eine Teilanmeldung kann zu einer Stammanmeldung eingereicht werden solange letztere noch anhangig ist d h nicht zuruckgewiesen oder zuruckgenommen und auch nicht zum Patent erteilt wurde Der Inhalt der Teilanmeldung muss im Rahmen des Inhalts der Stammanmeldung bleiben Dafur wird der Teilanmeldung den Zeitrang der Stammanmeldung zuerkannt Der Zweck einer Teilanmeldung ist es in ihr Inhalte der Patentprufung zuzufuhren die schon in der Stammanmeldung standen dort aber nicht gepruft werden konnten Haufigster Grund hierfur ist mangelnde Einheitlichkeit Eine Patentanmeldung kann mehrere unterschiedliche Erfindungen enthalten In einer Anmeldung die Stammanmeldung kann aber nur eine Erfindung gepruft und patentiert werden Erfordernis der Einheitlichkeit Eine oder mehrere andere Erfindungen konnen nicht in der Stammanmeldung gepruft und erteilt werden Fur sie muss eine Teilanmeldung eingereicht werden EinzelheitenDer Vorgang der Teilung Im deutschen Verfahren muss in der Stammanmeldung eine inhaltlich unspezifische Teilungserklarung abgegeben werden Gleichzeitig oder binnen dreier Monate danach mussen die vollstandigen Unterlagen der Teilanmeldung eingereicht werden Im europaischen Verfahren muss lediglich bei der Einreichung der Teilanmeldung das Aktenzeichen der Stammanmeldung angegeben werden Kaskade Es ist moglich eine Teilanmeldung aus einer Teilanmeldung heraus anzumelden Gebuhren Fur die Teilanmeldung sind die gleichen Gebuhren wie bisher fur die Stammanmeldung zu bezahlen einschliesslich der bisher aufgelaufenen Jahresgebuhren Das europaische Patentamt verlangt daruber hinaus sofern es sich um eine Teilanmeldung der zweiten oder weiteren Generation handelt eine Teilungsgebuhr Anderungen Deutsches Recht Im deutschen Recht konnte auch ein Patent im Einspruchsverfahren geteilt werden Diese Moglichkeit wurde aber gestrichen Europaisches Recht Die Fristen fur die Einreichung von Teilanmeldungen wurden bereits mehrfach in der Geschichte des europaischen Patentrechts geandert insbesondere in den 1970er Jahren und am 1 April 2010 Situation vor dem 1 April 2010 Vor dem 1 April 2010 konnten Teilanmeldungen nur dann eingereicht werden wenn die dazugehorige Stammanmeldung noch anhangig war Dies bedeutet dass keine Teilanmeldung mehr moglich war sobald der Hinweis auf die Erteilung im Europaischen Patentblatt veroffentlicht worden war Situation seit dem 1 April 2010 Mit dem 1 April 2010 traten geanderte Regeln zur Einreichung von europaischen Teilanmeldungen in Kraft Diese Regeln legten eine strenge 24 Monatsfrist ab Zustellung des ersten Prufbescheides der Prufungsabteilung zur Einreichung von Teilanmeldungen fest Anderungen zum 1 April 2014 Gemass Beschluss des Verwaltungsrates der Europaischen Patentorganisation vom 16 Oktober 2013 werden die Regeln 36 38 und 135 der Ausfuhrungsordnung EPU betreffend die Einreichung von Teilanmeldungen geandert Die neuen Regeln werden fur alle ab dem 1 April 2014 eingereichten europaischen Teilanmeldungen anwendbar sein Entsprechend den geltenden Regeln konnen Teilanmeldungen wieder zu allen noch anhangigen europaischen Patentanmeldungen eingereicht werden Die 24 Monatsfristen zur Einreichung von Teilanmeldungen werden damit de facto wieder abgeschafft Zudem wird eine weitere Amtsgebuhr fur die Einreichung von Teilanmeldungen der 2 Generation und jeder weiteren Generation eingefuhrt LiteraturGeorg Benkard Europaisches Patentubereinkommen Kommentar 2 Aufl Munchen 2012 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60579 6 Friedrich Karl Beier Kurt Haertel Gerhard Schricker Joseph Straus Hrsg Europaisches Patentubereinkommen Munchner Gemeinschaftskommentar in Lieferungen Carl Heymanns Verlag 1984 ff 2005 bis 28 Lieferung ISBN 3 452 19412 4 Matthias Brandi Dorn Stephan Gruber Ian Muir Europaisches und Internationales Patentrecht 5 Auflage C H Beck 2002 ISBN 3 406 49180 4 Lise Dybdahl Europaisches Patentrecht 2 Auflage Carl Heymanns Verlag 2004 ISBN 3 452 25682 0 Margarete Singer Dieter Stauder Hg The European Patent Convention A Commentary 2 Vol 3 Aufl Thomson Sweet amp Maxwell Carl Heymanns Koln Berlin Berlin Bonn Munchen 2003 Margarete Singer Dieter Stauder Europaisches Patentubereinkommen 5 Auflage Carl Heymanns Verlag 2010 ISBN 978 3 452 27135 8WeblinksDas Europaische Patentubereinkommen Vertragsstaaten des EPU beispielhafte Einfuhrung von Ralf Sieckmann zu europaischen Patentanmeldungen eine Auswahl von fruheren Vortragen in Powerpoint zu diesem Thema PDF Links zu 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