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Der Europäische Datenschutzbeauftragte EDSB ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union die hauptsächlic

Europäischer Datenschutzbeauftragter

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Europäischer Datenschutzbeauftragter
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, die hauptsächlich dafür sorgt, dass das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz geachtet wird, wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten. Am 6. Dezember 2019 trat Wojciech Wiewiórowski sein Amt als Europäischer Datenschutzbeauftragter an. Er wurde im Wege eines gemeinsamen Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates für eine fünfjährige Amtszeit ernannt.

Europaische Union
Europäischer Datenschutzbeauftragter
— EDPS —
Staatliche Ebene Supranational
Stellung der Behörde Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU
Rechtsform Amt der EU
Bestehen seit Januar 2004
Hauptsitz Brüssel
Haushalt 19 476 998 Euro, davon 6 125 571 Euro für den EDSA
Koordinaten 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O50.84130174.3705475Koordinaten: 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O
Europäischer Datenschutzbeauftragter Wojciech Wiewiórowski
Mitarbeiter 66 (Stand: 2020)
Website https://edps.europa.eu/

Die Verordnung (EU) 2018/1725 enthält die Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Datenschutzbeauftragten (Kapitel VI) sowie dessen institutionelle Unabhängigkeit. Darin sind auch die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe festgelegt.

Aufgaben und Befugnisse

Die Aufgaben und Befugnisse des EDSB und seines Stellvertreters sowie die Unabhängigkeit der Kontrollbehörde sind nicht in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sondern in einer separaten Datenschutzverordnung (EU 2018/1725) festgelegt.

In der Praxis lassen sich die Aktivitäten des EDSB in drei Aufgabenbereiche untergliedern: Aufsicht, Beratung und Kooperation.

Aufsicht

In seiner Aufsichtsfunktion hat der Europäische Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die europäischen Einrichtungen und Organe zu beaufsichtigen. Diese Aufgabe nimmt er in Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten wahr, die in allen europäischen Einrichtungen und Organen eingesetzt werden. Die Datenschutzbeauftragten haben dem EDSB jede Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zu melden, oder die spezifische Risiken beinhalten könnte. Der EDSB prüft dann diese Verarbeitung im Hinblick auf die Bestimmungen der Datenschutzverordnung und gibt eine „Stellungnahme zur Vorabkontrolle“ ab. In den meisten Fällen wird dann eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die die Einrichtung oder das Organ befolgen muss, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

2009 nahm der EDSB beispielsweise über 100 Stellungnahmen zur Vorabkontrolle an, in denen es hauptsächlich um Fragen wie z. B. Gesundheitsdaten, Personalbeurteilung, Einstellung von Personal, Zeitmanagement, Telefonüberwachung, Leistungserfassungsinstrumente und Sicherheitsüberprüfungen ging. Diese Stellungnahmen werden auf der Website des EDSB veröffentlicht und ihre Umsetzung wird systematisch kontrolliert.

Die Anwendung der Datenschutzverordnung in der EU-Verwaltung wird ebenfalls streng überwacht, indem regelmäßig eine Bestandsaufnahme der Leistungsindikatoren in allen Einrichtungen und Organen der EU durchgeführt wird. Neben dieser allgemeinen Überwachung führt der EDSB auch Kontrollen vor Ort durch, um die Einhaltung der Bestimmungen in der Praxis zu prüfen.

Zur Aufsichtsfunktion des EDSB gehört die Prüfung von Beschwerden von Bediensteten der EU oder anderen Personen, die der Meinung sind, dass ihre personenbezogenen Daten von einem europäischen Organ oder einer europäischen Einrichtung nicht ordnungsgemäß verarbeitet wurden. Beispiele für Beschwerdegründe sind eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, der Zugang zu Daten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten, unverhältnismäßige Datenerhebung oder unrechtmäßige Nutzung der Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Der EDSB hat im Bereich der Aufsicht auch andere Arbeitsformen entwickelt, z. B. Stellungnahmen zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und die Ausarbeitung thematischer Leitlinien.

Beratung

Der EDSB berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union in Fragen des Datenschutzes in einer Reihe von Politikbereichen. Seine beratende Funktion erstreckt sich auf Vorschläge für neue Rechtsvorschriften sowie andere Initiativen, die den Schutz personenbezogener Daten in der EU betreffen. Ergebnis sind meist offizielle Stellungnahmen, der EDSB kann jedoch auch in Form von Kommentaren oder Strategiepapieren beratend tätig werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden auch technologische Entwicklungen überwacht, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken.

Themen, die den EDSB aktuell besonders beschäftigen, sind u. a das „TFTP-SWIFT-Abkommen“ über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten, die Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Stockholmer Programm im Bereich der Justiz- und Innenpolitik, die Überprüfung der Eurodac-Verordnung, die Passenger Name Records und die aktuelle Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zur Modernisierung der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) als Reaktion auf neue Herausforderungen durch die Globalisierung und technologische Entwicklung. Dieses entscheidende Ziel wird auf der Agenda des EDSB für die kommenden Jahre ganz oben stehen.

Im Rahmen seiner beratenden Funktion kann der EDSB auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, die für seine Aufgaben relevant sind, als Streithelfer auftreten. Im Juni 2009 unterstützte er beispielsweise eine Klage in einem Verfahren, in dem es um das Verhältnis zwischen Transparenz und Datenschutz ging.

Kooperation

Der EDSB kooperiert mit anderen Datenschutzbehörden, um die Kohärenz beim Datenschutz in Europa zu verbessern.

Die wichtigste Plattform für die Kooperation zwischen den Datenschutzbehörden in Europa ist der Europäische Datenschutzausschuss. Der EDSB beteiligt sich aktiv an der Tätigkeit der Gruppe, die eine wichtige Rolle bei der einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) spielt. Der EDSB und die Arbeitsgruppe arbeiten in mehreren Bereichen erfolgreich zusammen, vor allem aber bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und im Hinblick auf die Herausforderungen, die durch neue Technologien entstehen. Volle Unterstützung durch den EDSB erhalten auch Initiativen mit dem Ziel, die Einhaltung europäischer Datenschutzgrundsätze bei internationalen Datenströmen zu gewährleisten.

Eine der wichtigsten Kooperationsaufgaben bezieht sich auf die Fingerabdruck-Datenbank , bei der sich der EDSB die Zuständigkeiten für die Überwachung des Datenschutzes mit den nationalen Datenschutzbehörden teilt.

Der EDSB kooperiert auch in der ehemaligen „dritten Säule“ der EU – dem Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit – mit den Datenschutzbehörden und der Gruppe „Polizei und Justiz“.

Die Kooperation umfasst unter anderem die Teilnahme an zwei großen jährlichen Datenschutzkonferenzen: einer Europäischen Konferenz, zu der Datenschutzbehörden aus den EU-Mitgliedstaaten und der Europarat zusammenkommen, und einer Internationalen Konferenz, an der Datenschutzexperten aus dem öffentlichen wie privaten Sektor teilnehmen.

Datenschutzbeauftragte

Amtszeit Datenschutzbeauftragter Stellv. Datenschutzbeauftragter
2004–2009 Peter Johan Hustinx
2009–2014 Peter Johan Hustinx Giovanni Buttarelli
2014–2019 Giovanni Buttarelli Wojciech Wiewiórowski
2019–2024 Wojciech Wiewiórowski

Literatur

  • Peter J. Hustinx: Data Protection in the European Union. P&I 2005, S. 62–65. online (PDF)
  • Peter J. Hustinx: Datenschutz und Sicherheit in der EU. online (PDF)
  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte: Der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und der Datenschutz. Europäische Gemeinschaften, Referenzdokumente, 2005. online (PDF, edps.europa.eu)
  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EPDS/CEPD): Der Europäische Datenschutzbeauftragte als Berater der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Vorschlägen für Rechtsvorschriften und zugehörigen Dokumenten. Strategiepapier, Brüssel, 18. März 2005. online (PDF, edps.europa.eu)

Weblinks

  • www.edps.eu, Website des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Rechtstexte

  • Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8, 12. Januar 2001, S. 1)
  • Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281, 23. November 1995, S. 31)

Informationen zum EDSB

  • EDSB-Website
  • Stellungnahmen des EDSB zur Vorabkontrolle
  • Stellungnahmen des EDSB zu Rechtsetzungsvorschlägen
  • Jahresbericht des EDSB
  • EDSB-Informationsbroschüre (PDF; 1 MB)
  • Weltweite Aktivitäten des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Sonstige relevante Informationen

  • Datenschutzseite der Europäischen Kommission
  • Website des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission
  • Artikel-29-Datenschutzgruppe
  • Datenschutzseite des Europäischen Parlaments
  • Datenschutzseite des Rates der Europäischen Union
  • Verzeichnis der nationalen Datenschutzbehörden

Fußnoten

  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2286 (EUR-Lex (PDF) [abgerufen am 1. Oktober 2020]). 
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2320 (EUR-Lex (PDF) [abgerufen am 1. Oktober 2020]). 
  3. Beschluss (EU) 2019/2071 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2019 zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
  4. Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgerufen am 13. Oktober 2019
  5. Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgerufen am 15. Dezember 2019
  6. Aufsichtsfunktion (Memento des Originals vom 27. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  7. behördlicher Datenschutzbeauftragten (Memento des Originals vom 11. April 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  8. „Stellungnahme zur Vorabkontrolle“
  9. Beschwerden
  10. Consultation
  11. dem sogenannten Bavarian-Lager-Fall (Memento des Originals vom 9. März 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2; PDF; 40 kB
  12. Kooperation (Memento des Originals vom 22. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  13. Weltweite Aktivitäten des Europäischen Datenschutzbeauftragten
  14. Eurodac
  15. Europäische Konferenz
  16. internationale Konferenz
Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 06:40

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Der Europaische Datenschutzbeauftragte EDSB ist eine unabhangige Kontrollbehorde der Europaischen Union die hauptsachlich dafur sorgt dass das Recht auf Privatsphare und Datenschutz geachtet wird wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten Am 6 Dezember 2019 trat Wojciech Wiewiorowski sein Amt als Europaischer Datenschutzbeauftragter an Er wurde im Wege eines gemeinsamen Beschlusses des Europaischen Parlaments und des Rates fur eine funfjahrige Amtszeit ernannt Europaische Union Europaischer Datenschutzbeauftragter EDPS Staatliche Ebene SupranationalStellung der Behorde Aufsichtsbehorde fur die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EURechtsform Amt der EUBestehen seit Januar 2004Hauptsitz BrusselHaushalt 19 476 998 Euro davon 6 125 571 Euro fur den EDSAKoordinaten 50 50 28 7 N 4 22 14 O 50 8413017 4 3705475 Koordinaten 50 50 28 7 N 4 22 14 OEuropaischer Datenschutzbeauftragter Wojciech WiewiorowskiMitarbeiter 66 Stand 2020 Website https edps europa eu Die Verordnung EU 2018 1725 enthalt die Aufgaben und Befugnisse des Europaischen Datenschutzbeauftragten Kapitel VI sowie dessen institutionelle Unabhangigkeit Darin sind auch die Datenschutzbestimmungen fur die EU Organe festgelegt Aufgaben und BefugnisseDie Aufgaben und Befugnisse des EDSB und seines Stellvertreters sowie die Unabhangigkeit der Kontrollbehorde sind nicht in der Datenschutz Grundverordnung DS GVO sondern in einer separaten Datenschutzverordnung EU 2018 1725 festgelegt In der Praxis lassen sich die Aktivitaten des EDSB in drei Aufgabenbereiche untergliedern Aufsicht Beratung und Kooperation Aufsicht In seiner Aufsichtsfunktion hat der Europaische Datenschutzbeauftragte die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die europaischen Einrichtungen und Organe zu beaufsichtigen Diese Aufgabe nimmt er in Zusammenarbeit mit den behordlichen Datenschutzbeauftragten wahr die in allen europaischen Einrichtungen und Organen eingesetzt werden Die Datenschutzbeauftragten haben dem EDSB jede Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zu melden oder die spezifische Risiken beinhalten konnte Der EDSB pruft dann diese Verarbeitung im Hinblick auf die Bestimmungen der Datenschutzverordnung und gibt eine Stellungnahme zur Vorabkontrolle ab In den meisten Fallen wird dann eine Reihe von Empfehlungen formuliert die die Einrichtung oder das Organ befolgen muss um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen 2009 nahm der EDSB beispielsweise uber 100 Stellungnahmen zur Vorabkontrolle an in denen es hauptsachlich um Fragen wie z B Gesundheitsdaten Personalbeurteilung Einstellung von Personal Zeitmanagement Telefonuberwachung Leistungserfassungsinstrumente und Sicherheitsuberprufungen ging Diese Stellungnahmen werden auf der Website des EDSB veroffentlicht und ihre Umsetzung wird systematisch kontrolliert Die Anwendung der Datenschutzverordnung in der EU Verwaltung wird ebenfalls streng uberwacht indem regelmassig eine Bestandsaufnahme der Leistungsindikatoren in allen Einrichtungen und Organen der EU durchgefuhrt wird Neben dieser allgemeinen Uberwachung fuhrt der EDSB auch Kontrollen vor Ort durch um die Einhaltung der Bestimmungen in der Praxis zu prufen Zur Aufsichtsfunktion des EDSB gehort die Prufung von Beschwerden von Bediensteten der EU oder anderen Personen die der Meinung sind dass ihre personenbezogenen Daten von einem europaischen Organ oder einer europaischen Einrichtung nicht ordnungsgemass verarbeitet wurden Beispiele fur Beschwerdegrunde sind eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht der Zugang zu Daten das Recht auf Berichtigung oder Loschung von Daten unverhaltnismassige Datenerhebung oder unrechtmassige Nutzung der Daten durch den fur die Verarbeitung Verantwortlichen Der EDSB hat im Bereich der Aufsicht auch andere Arbeitsformen entwickelt z B Stellungnahmen zu verwaltungsrechtlichen Massnahmen und die Ausarbeitung thematischer Leitlinien Beratung Der EDSB berat die Europaische Kommission das Europaische Parlament und den Rat der Europaischen Union in Fragen des Datenschutzes in einer Reihe von Politikbereichen Seine beratende Funktion erstreckt sich auf Vorschlage fur neue Rechtsvorschriften sowie andere Initiativen die den Schutz personenbezogener Daten in der EU betreffen Ergebnis sind meist offizielle Stellungnahmen der EDSB kann jedoch auch in Form von Kommentaren oder Strategiepapieren beratend tatig werden Im Rahmen dieser Tatigkeit werden auch technologische Entwicklungen uberwacht die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken Themen die den EDSB aktuell besonders beschaftigen sind u a das TFTP SWIFT Abkommen uber die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten die Anderung der Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Stockholmer Programm im Bereich der Justiz und Innenpolitik die Uberprufung der Eurodac Verordnung die Passenger Name Records und die aktuelle Uberarbeitung des Rechtsrahmens fur den Datenschutz zur Modernisierung der Datenschutzrichtlinie 95 46 EG als Reaktion auf neue Herausforderungen durch die Globalisierung und technologische Entwicklung Dieses entscheidende Ziel wird auf der Agenda des EDSB fur die kommenden Jahre ganz oben stehen Im Rahmen seiner beratenden Funktion kann der EDSB auch in Verfahren vor dem Europaischen Gerichtshof die fur seine Aufgaben relevant sind als Streithelfer auftreten Im Juni 2009 unterstutzte er beispielsweise eine Klage in einem Verfahren in dem es um das Verhaltnis zwischen Transparenz und Datenschutz ging Kooperation Der EDSB kooperiert mit anderen Datenschutzbehorden um die Koharenz beim Datenschutz in Europa zu verbessern Die wichtigste Plattform fur die Kooperation zwischen den Datenschutzbehorden in Europa ist der Europaische Datenschutzausschuss Der EDSB beteiligt sich aktiv an der Tatigkeit der Gruppe die eine wichtige Rolle bei der einheitlichen Anwendung der Datenschutz Grundverordnung DS GVO spielt Der EDSB und die Arbeitsgruppe arbeiten in mehreren Bereichen erfolgreich zusammen vor allem aber bei der Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung DS GVO und im Hinblick auf die Herausforderungen die durch neue Technologien entstehen Volle Unterstutzung durch den EDSB erhalten auch Initiativen mit dem Ziel die Einhaltung europaischer Datenschutzgrundsatze bei internationalen Datenstromen zu gewahrleisten Eine der wichtigsten Kooperationsaufgaben bezieht sich auf die Fingerabdruck Datenbank bei der sich der EDSB die Zustandigkeiten fur die Uberwachung des Datenschutzes mit den nationalen Datenschutzbehorden teilt Der EDSB kooperiert auch in der ehemaligen dritten Saule der EU dem Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehorden und der Gruppe Polizei und Justiz Die Kooperation umfasst unter anderem die Teilnahme an zwei grossen jahrlichen Datenschutzkonferenzen einer Europaischen Konferenz zu der Datenschutzbehorden aus den EU Mitgliedstaaten und der Europarat zusammenkommen und einer Internationalen Konferenz an der Datenschutzexperten aus dem offentlichen wie privaten Sektor teilnehmen DatenschutzbeauftragteAmtszeit Datenschutzbeauftragter Stellv Datenschutzbeauftragter2004 2009 Peter Johan Hustinx2009 2014 Peter Johan Hustinx Giovanni Buttarelli2014 2019 Giovanni Buttarelli Wojciech Wiewiorowski2019 2024 Wojciech WiewiorowskiLiteraturPeter J Hustinx Data Protection in the European Union P amp I 2005 S 62 65 online PDF Peter J Hustinx Datenschutz und Sicherheit in der EU online PDF Der Europaische Datenschutzbeauftragte Der Zugang der Offentlichkeit zu Dokumenten und der Datenschutz Europaische Gemeinschaften Referenzdokumente 2005 online PDF edps europa eu Der Europaische Datenschutzbeauftragte EPDS CEPD Der Europaische Datenschutzbeauftragte als Berater der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Vorschlagen fur Rechtsvorschriften und zugehorigen Dokumenten Strategiepapier Brussel 18 Marz 2005 online PDF edps europa eu Weblinkswww edps eu Website des Europaischen DatenschutzbeauftragtenRechtstexte Verordnung EG Nr 45 2001 vom 18 Dezember 2000 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr ABl L 8 12 Januar 2001 S 1 Richtlinie 95 46 EG vom 24 Oktober 1995 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ABl L 281 23 November 1995 S 31 Informationen zum EDSB EDSB Website Stellungnahmen des EDSB zur Vorabkontrolle Stellungnahmen des EDSB zu Rechtsetzungsvorschlagen Jahresbericht des EDSB EDSB Informationsbroschure PDF 1 MB Weltweite Aktivitaten des Europaischen DatenschutzbeauftragtenSonstige relevante Informationen Datenschutzseite der Europaischen Kommission Website des Datenschutzbeauftragten der Europaischen Kommission Artikel 29 Datenschutzgruppe Datenschutzseite des Europaischen Parlaments Datenschutzseite des Rates der Europaischen Union Verzeichnis der nationalen DatenschutzbehordenFussnotenEndgultiger Erlass EU Euratom 2020 227 des Gesamthaushaltsplans der Europaischen Union fur das Haushaltsjahr 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 57 27 Februar 2020 Einzelplan IX Europaischer Datenschutzbeauftragter S 2286 EUR Lex PDF abgerufen am 1 Oktober 2020 Endgultiger Erlass EU Euratom 2020 227 des Gesamthaushaltsplans der Europaischen Union fur das Haushaltsjahr 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 57 27 Februar 2020 Einzelplan IX Europaischer Datenschutzbeauftragter S 2320 EUR Lex PDF abgerufen am 1 Oktober 2020 Beschluss EU 2019 2071 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Dezember 2019 zur Ernennung des Europaischen Datenschutzbeauftragten Verordnung EU 2018 1725 des Europaischen Parlaments und des Rates abgerufen am 13 Oktober 2019 Verordnung EU 2018 1725 des Europaischen Parlaments und des Rates abgerufen am 15 Dezember 2019 Aufsichtsfunktion Memento des Originals vom 27 Januar 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 behordlicher Datenschutzbeauftragten Memento des Originals vom 11 April 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Stellungnahme zur Vorabkontrolle Beschwerden Consultation dem sogenannten Bavarian Lager Fall Memento des Originals vom 9 Marz 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF 40 kB Kooperation Memento des Originals vom 22 Januar 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Weltweite Aktivitaten des Europaischen Datenschutzbeauftragten Eurodac Europaische Konferenz internationale KonferenzDatenschutzaufsichtsbehorden in Europa Europaischer Datenschutzbeauftragter Europaischer Datenschutzausschuss Albanien Andorra Armenien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Datatilsynet Danemark Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Deutschland Estland Finnland Commission Nationale de l Informatique et des Libertes Frankreich Griechenland Data Protection Commission Irland Island Garante per la protezione dei dati personali Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Nationale Kommission fur den Datenschutz Luxemburg Malta Datatilsynet Norwegen Autoriteit Persoonsgegevens Niederlande Datenschutzbehorde und Parlamentarisches Datenschutzkomitee Osterreich Polen Portugal Rumanien Integritetsskyddsmyndigheten Schweden Eidgenossischer Datenschutz und 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