Der Führerschein nach EU Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006 126 EG über den
Führerscheinklassen

Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerscheinrichtlinie)).
Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem überwiegend an das der EU angeglichen.
Ausweisformat und Ausgestaltung des EU-Führerscheins
Die verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU wurden zum 19. Januar 2013 nach der dritten Führerschein-Richtlinie durch den einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des Europäischen Union EU müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der dritten Führerschein-Richtlinie erfüllen. Je nach Ausstellungsjahr gilt eine bestimmte Umtauschfrist für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Das Kartenformat folgt den Vorgaben von biometrischen Identitätsdokumenten, deshalb enthält der Führerschein ein entsprechendes Lichtbild der Person. Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
- Format 35 mm × 45 mm;
- Kopf in keine Richtung geneigt;
- Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet;
- Gesichtsausdruck neutral;
- Augen blicken direkt in Richtung Kamera;
- Hintergrund einfarbig;
- Bild nicht älter als sechs Monate.
Die EU-Führerscheine enthalten folgende Daten (Anhang I der 3. EU-Führerscheinrichtlinie):
Vorderseite
- 1. Name des Inhabers
- 2. Vorname des Inhabers
- 3. Geburtsdatum und Geburtsort (Zum Beispiel TT.MM.JJJJ Paris)
- 4a. Ausstellungsdatum des Führerscheins
- 4b. Ablaufdatum des Führerscheins, bei unbefristeten Führerscheinen —
- 4c. Ausstellende Behörde (Bsp. Landratsamt bei deutschen EU-Führerscheinen, Bezirkshauptmannschaft bei österreichischen Führerscheinen)
- 4d. Nummer für Verwaltungszwecke (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
- 5. Führerscheinnummer
- 6. Bild des Inhabers
- 7. Unterschrift des Inhabers
- 8. Wohnort (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
- 9. Fahrerlaubnisklassen (Bsp. AM/A1/A2/A/B/L), nationale Klassen werden in einer anderen Schriftart gedruckt als die harmonisierten Klassen.
Rückseite
- 10. Erteilungsdatum für jede Klasse (TT.MM.JJ)
- 11. Ablaufdatum der jeweiligen Klasse (TT.MM.JJ)
- 12. Beschränkungen/Zusatzangaben (Zum Beispiel 01.06 für Brille oder Kontaktlinsen, siehe auch Schlüsselzahlen)
- 13. Angaben für Verwaltungszwecke des aufnehmenden Mitgliedstaates (Wird in Deutschland z. B. für das durchgestrichene rote D benutzt, um die Aberkennung der Fahrerlaubnis für Deutschland nach §§ 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 5, 47 Abs. 2 S. 3 FeV oder §§ 69 Abs. 1 S. 1, 69b Abs. 2 S. 2 StGB auf ausländischen Führerscheinen (auch EU-Führerscheinen) zu vermerken).
- 14. Angaben für Verwaltungszwecke/Verkehrssicherheit (Zum Beispiel in Deutschland für das Prüfungsdatum der Fahrerlaubnisklasse, damit der Fahrprüfer das Prüfungsdatum eintragen und den Führerschein direkt aushändigen kann. Unter 10. ist dann nur oder ) angegeben)
Zudem sind die EU-Führerscheine vorbereitet, um einen Mikrochip oder ähnlich aufzunehmen. Der EU-Führerschein entspricht grundlegend dem Anhang 6 der Wiener Straßenverkehrskonvention (1968).
Führerscheinklassen
Die Führerscheinklassen und EU-Fahrzeugklassen wurden in der Europäischen Union vereinheitlicht. Eine weitere Differenzierung der Tabelle erfolgt durch Schlüsselzahlen.
Klasse | Symbol | Beschreibung Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich) | Erwerb | Setzt voraus | Schließt ein | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
Kleinkrafträder | ||||||
AM | zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer. | ab 16 Jahren bzw. in Österreich und Deutschland ab 15 Jahren, in Italien ab 14 Jahren. | – | Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich. In Italien dürfen Passagiere erst ab 16 Jahren mitgenommen werden. | ||
Motorrad/Krafträder* | ||||||
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW | ab 16 bzw. 18 Jahren | – | AM | ||
A2 | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind | frühestens ab 18 Jahren (bspw. Griechenland: 20 Jahre) | – | A1, AM | Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich. Je nach Land ist dafür zusätzlich eine Prüfung oder ein Kurs notwendig. | |
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW | Frühestens ab 20 Jahren (bspw. Griechenland: 22 Jahre) bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2. | – | A1, A2, AM | Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr. | |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge | ||||||
B1 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse | je nach Land ab 16 oder 18 Jahren | – | In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (zum Beispiel in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. | ||
B | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | – | AM (in Deutschland), B1. A1 in Ländern, die Richtlinie 2006/126/EG Art. 6, Ziff. 3b in nationales Recht umgesetzt haben (s. Details). | Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden. | |
C1 | Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | ab 18 Jahren | B | – | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
C | Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre | B | C1 | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
Omnibusse | ||||||
D1 | Omnibusse mit bis zu 17 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge | ab 21 Jahren | B | – | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
D | Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) | Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren | B | D1 D1E und DE, sofern CE vorhanden | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger | ||||||
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren | B | – | Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. | |
C1E | Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse | ab 18 Jahren | C1 | BE | Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t | |
CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge | ab 18 Jahren | C | BE, C1E D1E und DE sofern D1 bzw. D vorhanden | Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig | |
D1E | Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | ab 21 Jahren | D1 | BE | Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges) | |
DE | Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren | D | BE, D1E | befristet gültig |
* Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.
Überblick der Führerscheine der verschiedenen Mitgliedstaaten
Die Tabelle ist nicht vollständig, somit ist nur eine Auswahl enthalten.
Mitgliedstaat | Vorderseite | Rückseite | Gültigkeit des Führerscheindokuments | Ausstellende Behörde |
---|---|---|---|---|
Belgien | 10 Jahre | Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen | ||
Deutschland | 15 Jahre | Führerscheinstellen als Fahrerlaubnisbehörden gem. § 73 Abs. 1 S. 1 FeV | ||
Dänemark | 15 Jahre | |||
Frankreich | 1–5 Jahre für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und für die gewerbliche Nutzung der Klassen A und B. 15 Jahre für die Klassen AM, A1, A2, A, B1, B, BE | Präfektur via ANTS | ||
Finnland | 2–15 Jahre, abhängig von der Fahrerlaubnisklasse | Traficom | ||
Griechenland | 15 Jahre | |||
Italien | Klassen AM, A1, A2, A, B1, B und BE
| |||
Kroatien | Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, H
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, F, G
| |||
Luxemburg | Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:
| SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) | ||
Österreich | 15 Jahre | Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder Landespolizeidirektionen | ||
Polen | 15 Jahre | Starosta (Hauptmann) oder prezydent miasta (kreisfreie Städte) | ||
Rumänien | Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:
| |||
Schweden | Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:
| Transportstyrelsen |
EWR-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:
EWR-Staat | Vorderseite | Rückseite | Gültigkeit des Führerscheindokuments | Ausstellende Behörde |
---|---|---|---|---|
Norwegen | 15 Jahre | Statens vegvesen | ||
Island |
| Isländische Verkehrsbehörde |
EFTA-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:
EFTA-Staat | Vorder- und Rückseite | Gültigkeit des Führerscheindokuments | Ausstellende Behörde |
---|---|---|---|
Schweiz | „Definitiver“ Führerausweis:
„Zweiphasen“-Führerausweis:
Mit Ablauf der Probezeit von 3 Jahren mit klagloser Fahrpraxis wird der „definitive“ Führerausweis erteilt. | Motorfahrzeugkontrolle oder Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons |
Regelungen in verschiedenen Ländern
Fahrerlaubnisklassen, die nur auf nationaler Ebene ausgestellt werden und gültig sind (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Mofas etc.), sind in den folgenden Artikeln über besondere nationale Regelungen zu finden:
- Besondere Regelungen in Deutschland siehe: Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)
- Besondere Regelungen in Österreich siehe: Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)
Krafträder Klasse A1 mit dem Auto-Führerschein Klasse B
Gem. Art. 6 Nr. 3 der Richtlinie 2006/126/EG (dritten EU-Führerscheinrichtlinie) können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Da die nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.
Die Regelung wurde von Land zu Land unterschiedlich umgesetzt. Sie gilt ebenfalls für Touristen, sofern diese die entsprechenden Auflagen erfüllen:
- Italien: Bei Führerscheinerwerb (Klasse B) nach 1998: Die Kategorien A1 und A sind auf Dreiräder (Code 79.03) und Dreiräder mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (Code 79.04) beschränkt. Erwerb vor 1998 keine Beschränkung.
- Lettland: Keine Beschränkung.
- Portugal: Mindestalter 25 Jahre.
- Tschechien: Nur Krafträder mit Automatikgetriebe.
- Slowakei: Nach 2 Jahren und nur Krafträder mit Automatikgetriebe.
- Belgien: Nach 2 Jahren. Bei Führerscheinen ab 1. Mai 2011 sind zusätzlich 4 Übungsstunden erforderlich.
- Spanien, Polen: Nach 3 Jahren.
- Frankreich: Nach 2 Jahren und 7 Übungsstunden Oder: Wenn ein Versicherungsnachweis geführt werden kann, dass innerhalb von 5 Jahren vor dem Jahr 2011 ein entsprechendes Fahrzeug geführt wurde.
- Österreich: Nach 5 Jahren, 6 Übungsstunden in der Fahrschule oder beim Automobilclub und Eintragung von Schlüsselzahl 111 („Code 111“) im Führerschein.
- Malta: 10 Übungsstunden.
- Griechenland: Nach 6 Jahren, Mindestalter 27 Jahre, 5 Übungsstunden und Eintragung von Schlüsselzahl 121.
- Deutschland: Nach 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre, 13½ Übungsstunden und Eintragung von Schlüsselzahl 196.
- Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.
In Deutschland dürfen seit 2020 Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen (EU-Fahrzeugklasse L3e-A1). Das Mindestalter beträgt jedoch 25 Jahre (§ 6b Abs. 2 FeV) und es ist ein 5-jähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich (§ 6b Abs. 1 S. 2 FeV). Nach absolvierter Zusatzausbildung wird die Berechtigung durch die zusätzliche Schlüsselzahl „196“ im Führerschein unter der Klasse B vermerkt. Außerhalb Deutschlands gilt die Erweiterung nicht, da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt (§ 6b Abs. 1 S. 4 FeV). Ein Aufstieg in die Klassen A2 und A, wie beim A1-Führerschein, ist nicht vorgesehen.
Viele „alte“ Auto-Führerscheine fast aller Länder erlauben auch, die Klasse A1 zu fahren, zum Beispiel die der BRD vor dem 1. April 1980. Hierbei handelt es sich dann jedoch um die reguläre Klasse A1 und ist somit auch international gültig. Der Umfang alter Führerscheine aller Mitgliedsländer ist im Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen aufgelistet.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein (auch: zwischenstaatlicher Führerschein (österreichische Variante)) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird jedoch nur noch selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig (Internationaler Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968).
Der internationale Führerschein aus dem Pariser Abkommen (1926) und dem Genfer Abkommen (1949) sind für sich alleine gültig.
Innerhalb der Europäischen Union sowie in den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ist der nationale Führerschein weiterhin ausreichend. Ebenso ist das Lenken eines Fahrzeugs in den gerne aufgesuchten Touristenzielen Kanada, Südafrika, Neuseeland und Australien mit dem nationalen Dokument möglich, das Mitführen eines Internationalen Führerscheins ist nicht zwingend erforderlich. In Australien und Neuseeland wird ein englischsprachiger Führerschein verlangt, eine Übersetzung des nationalen Führerscheins reicht jedoch aus.
In manchen Bundesstaaten der USA wird der Internationale Führerschein seit Anfang 2009 benötigt; hier wird das Mitführen des „Internationalen Führerscheins gemäß Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968“ empfohlen, obwohl er in den USA nicht offiziell anerkannt ist. Die Schweiz stellt jedoch keinen anderen Internationalen Führerschein aus.
Österreich stellt den „Internationalen Führerschein gemäß von 1949“ aus, den die USA offiziell anerkennen. Deutschland stellt hingegen noch den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 aus, der zum Beispiel in Ägypten anerkannt wird.
Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert.
Staat | nur nationaler Führerschein ausreichend | zusätzlich Internationaler Führerschein | Anmerkung |
---|---|---|---|
Europa | |||
Belarus | mit notariell beglaubigter Übersetzung | wird nicht anerkannt | Obwohl Belarus Vertragsstaat des Wiener Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr (1968) ist, erkennt Belarus den internationalen Führerschein nach Anhang 7 des Abkommens nicht an. |
EU-Staaten | ja | - | |
EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) Island, Liechtenstein, Norwegen | ja | - | |
Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) | ja | - | |
Moldau | ja | empfohlen | |
Russland | ja | empfohlen | |
Schweiz | ja | - | |
Türkei | ja | - | |
Ukraine | ja | empfohlen | |
Vereinigtes Königreich | ja | - | |
Nordamerika | |||
Dominikanische Republik | ja | empfohlen | - |
Haiti | - | ja | - |
Kanada | ja | empfohlen | Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen Führerscheins abgeschlossen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu 60 Tage bzw. 6 Monate gefahren werden. Rein vorsorglich ist die Mitnahme des internationalen Führerscheins empfehlenswert. |
Vereinigte Staaten | wird geduldet, aber keine Rechtsgrundlage | ja, empfohlen | In einigen US-Bundesstaaten kann der internationale Führerschein verpflichtend sein. |
Mexiko | - | ja | - |
Mittel-/Südamerika | |||
Argentinien | - | ja | Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) oder Genfer Abkommen (1949) benötigt, da Argentinien kein Vertragsstaat des Wiener Abkommens (1968) ist. |
Belize | ja | - | - |
Bahamas | im Scheckkartenformat für touristische Aufenthalte | - | - |
Bolivien | - | ja | - |
Brasilien | Grundsätzlich ja, mit Identitätsnachweis (Reisepass) | empfohlen | Für das Führen von Kfz in Brasilien bei touristischen Aufenthalten reicht grundsätzlich ein nationaler deutscher Führerschein und ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Verständigungsproblemen wird zusätzlich die Mitnahme des internationalen Führerscheins oder eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische empfohlen. Für den grauen deutschen Führerschein ist eine beglaubigte Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Das Führen von Kfz der Klassen C, D und E erfordert in Brasilien das Mindestalter 21. Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden. |
Chile | ja | empfohlen | Für Polizeikontrollen oder Autovermietungen empfiehlt es sich, eine Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ins spanische mitzuführen. Alternativ ist auch der internationale Führerschein geeignet. |
Costa Rica | ja, mit Reisepass | empfohlen | Für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten genügt das Mitführen des nationalen deutschen Führerscheins mit einem gültigen Reisepass. Für eventuelle Polizeikontrollen wird aufgrund der Verständigung empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen. |
Ecuador | - | ja | - |
El Salvador | ja | empfohlen | - |
Guatemala | ja | empfohlen | - |
Guayana | - | ja | Fahren eines Kfz nur mit lokalem Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen oder Internationalen Führerscheins erworben werden kann. |
Honduras | - | ja | - |
Jamaika | - | ja | - |
Kolumbien | ja | empfohlen | - |
Kuba | ja | - | Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche Führerschein in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden. |
Nicaragua | ja | - | Der nationale deutsche Führerschein wird für touristische Kurzaufenthalte anerkannt. |
Paraguay | - | ja | Internationaler Führerschein nur für 90 Tage anerkannt. Für Aufenthalte über 90 Tage ist grundsätzlich eine paraguayische Fahrerlaubnis erforderlich. |
Panama | ja | - | Touristen können bis zu 90 Tage mit einem deutschen Führerschein in Panama fahren. Für einen Zeitraum darüber hinaus wird eine panamarische Fahrerlaubnis benötigt. |
Peru | ja | ja | Der deutsche nationale Führerschein und der internationale Führerschein werden anerkannt. Empfehlenswert ist eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins, wenn kein internationaler Führerschein mitgeführt wird. |
Suriname | - | ja | - |
Uruguay | im Scheckkartenformat für touristische Aufenthalte | - | Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt. |
Venezuela | - | ja | - |
Australien/Ozeanien | |||
Australien | ja, wird geduldet | zusätzlich empfohlen | Australien ist nur beim Genfer Abkommen (1949) Vertragstaat. |
Neuseeland | - | ja | Mit dem nationalen Führerschein plus Übersetzung oder internationalem Führerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden. |
Fidschi | - | ja | - |
Nauru | - | ja | - |
Papua-Neuguinea | - | ja | - |
Salomonen | - | ja | - |
Vanuatu | - | ja | - |
Asien | |||
Afghanistan | - | ja | Es liegen keine gesicherten Informationen vor, welche rechtlichen Bestimmungen zum Führerschein in Afghanistan angewendet werden. |
Aserbaidschan | - | ja | - |
Armenien | ja | empfohlen | Bei einem längeren Aufenthalt oder bei einem Kauf eines Kfz wird grundsätzlich ein armenischer Führerschein benötigt. |
Bahrain | - | ja | - |
Bangladesch | - | ja | |
Bhutan | - | ja | - |
Brunei Darussalam | - | ja | - |
China | - | - | Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 3 Monate kann eine vorläufige Fahrerlaubnis erworben werden. In der Regel muss noch zusätzlich eine Fahrprüfung abgelegt werden. |
Georgien | ja | ja | Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein (1949, 1968) werden anerkannt. |
Hongkong | ja | empfohlen | - |
Indien | - | ja | - |
Indonesien | - | ja | - |
Irak | - | ja | - |
Iran | - | ja | - |
Israel | ja | - | Nach 12 Monaten mit ständigem Wohnsitz muss der Führerschein umgeschrieben werden. |
Japan | nur mit Übersetzung der JAF | - | In Japan wird eine Übersetzung des nationalen Führerscheins gefordert, die bis zu einem Jahr nach Einreise gültig ist. Die Übersetzung kann von der (JAF) erstellt werden, die in großen Städten „International Service Counter“ betreibt. Die Gebühren betragen 3000 Yen (ca. 24 Euro) und sind in der Landeswährung zu entrichten. Einige spezialisierte Reisebüros in Deutschland bieten die Übersetzung vor einer Reise als Service an. |
Jemen | - | ja | - |
Jordanien | ja | empfohlen | - |
Kambodscha | - | ja | Für deutsche Inhaber der Visum-Kategorie T ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Deutschen Führerschein ausreichend. |
Katar | ja | ja | Der nationale deutsche Führerschein gilt nur sieben Tage lang. Danach muss man sich eine „Temporary Visitor’s Driving Licence“ ausstellen lassen. Mit dem internationalen Führerschein in Verbindung mit den deutschen nationalen Führerschein kann bis zu sechs Monate ab Einreise gefahren werden. |
Kuwait | - | ja | - |
Laos | - | ja | - |
Libanon | - | ja | Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) oder Genfer Abkommen (1949) benötigt, da der Libanon nicht Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) ist. |
Macau | ja | empfohlen | - |
Malaysia | - | ja | Für Kurzaufenthalte ist der nationale deutsche Führerschein in Verbindung mit dem internationalen Führerschein ausreichend. |
Mongolei | mit Übersetzung | ja | Der deutsche Führerschein wird in Verbindung mit einer Übersetzung von einem amtlichen Übersetzer für Aufenthalte bis zu einem Jahr anerkannt. Mit der Übersetzung gleichwertig ist auch ein internationaler Führerschein. |
Myanmar | - | - | Keine Anerkennung deutscher und internationaler Führerscheine. |
Nepal | - | ja | Der deutsche nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem internationalen Führerschein für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen ausreichend. Für Aufenthalte über 15 Tagen ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich. |
Nordkorea | - | - | Das Führen von Kraftfahrzeugen ist in Rahmen einer touristischen Reise nicht möglich. Ausländische Führerscheine werden nicht anerkannt. |
Oman | ja | empfohlen | Für Aufenthalte, die drei Monate überschreiten, wird ein omanischer Führerschein benötigt. |
Osttimor | - | ja | - |
Pakistan | - | ja | - |
Philippinen | ja | - | Der deutsche Führerschein ist für Aufenthalte bis zu drei Monaten ausreichend. |
Saudi-Arabien | - | ja | Seit Juni 2018 dürfen auch Frauen Auto fahren. |
Sri Lanka | - | ja | Der Inhaber des int. Führerscheins muss ein Antrag für ein „Recognition Permit“ bei der Automobile Association of Ceylon als Anerkennung des deutschen Führerscheins stellen. |
Syrien | - | ja | Es wird der internationale Führerschein nach dem Pariser Abkommen (1926) benötigt, da Syrien kein Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1968) ist. |
Südkorea | - | ja | Internationale Führerscheine beider Abkommen sind gültig; seit 1. Januar 2002 gilt ebenso der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968, aber eingeschränkt auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. |
Tadschikistan | - | ja | - |
Taiwan | - | ja | - |
Thailand | - | ja | Es wird der internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen (1949) oder Wiener Abkommen (1968) benötigt. Wichtig ist weiterhin, dass der deutsche Führerschein der Klasse B nur zum Fahren eines 50 ccm-Motorrad/Moped berechtigt, die meisten Mopeds in Thailand jedoch 125 ccm und mehr aufweisen. Für einen üblichen 125-ccm-Roller ist also die A1-Fahrerlaubnisklasse zwingend erforderlich. Für ein Motorrad/Moped über 125 ccm ist sogar die Fahrerlaubnisklasse A2 oder A erforderlich. Bei einem Unfall hat man keinerlei Versicherungsschutz, wenn man nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nachweisen kann. Der Verleiher kontrolliert das Vorliegen der erforderlichen Fahrberechtigung nur selten. |
Usbekistan | ja | - | Eine Übersetzung des deutschen Führerscheins ins Russische oder Usbekische kann für die Interaktion mit den lokalen Behörden (bsp. Polizeikontrolle) vorteilhaft sein. |
Vereinigte Arabische Emirate | ja | empfohlen | Abhängig von der Mietwagenfirma und Standort wird häufig ein internationaler Führerschein verlangt. |
Vietnam | - | ja | Das Fahren von Motorrädern/Motorrollern mit >50ccm ist mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt. |
Afrika | |||
Ägypten | - | ja | Ägypten ist am 15. Dezember 2023 dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) beigetreten, sodass ein internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) ausreichend ist (Art. 41 Nr. 2, 48 des Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968)). |
Äquatorialguinea | - | ja | |
Äthiopien | ja | empfohlen | Das Führen von Kraftfahrzeugen ist mit einem gültigen nationalen oder internationalen Führerschein innerhalb der ersten 45 Tage gestattet, danach muss ein äthiopischer Führerschein beantragt werden, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba beantragen können. |
Algerien | ja | empfohlen | - |
Angola | - | ja | Für den deutschen Führerschein sollte eine Übersetzung in portugiesischer Sprache mitgeführt werden. |
Benin | - | ja | - |
Botsuana | mit amtlicher Übersetzung | ja | - |
Burkina Faso | ja | empfohlen | Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins kann eine temporäre Fahrerlaubnis ausgestellt werden. |
Cabo Verde | - | ja | - |
Dschibuti | ja | ja | Ein nationaler deutscher Führerschein oder ein internationaler Führerschein werden anerkannt. |
Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) | - | ja | - |
Eritrea | - | ja | - |
Eswatini | - | ja | |
Demokratische Republik Kongo | - | ja | Trotz internationalen Führerschein kann die Anerkennung verweigert werden, die Weiterfahrt untersagt und zu Zahlungen aufgefordert werden. |
Gabun | ja | empfohlen | Von offizieller Seite ist nur der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird der internationale Führerschein empfohlen. |
Gambia | - | ja | - |
Ghana | - | ja | - |
Guinea | ja | empfohlen | - |
Guinea-Bissau | - | ja | - |
Kamerun | - | ja | |
Kenia | - | ja | - |
Lesotho | mit beglaubigter Übersetzung ins Englische | ja | - |
Libyen | - | ja | - |
Madagaskar | - | ja | - |
Mali | - | ja | - |
Marokko | ja | ja | Der nationale deutsche Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu einem Jahr ausreichend, bei längerem Aufenthalt muss eine marokkanische Fahrerlaubnis beantragt werden. Für nationale Führerscheine aus Ländern, mit welchen Marokko keine Gegenseitigkeitsvereinbarungen abgeschlossen hat, wird der internationale Führerschein benötigt. Alle internationalen Führerscheine nach den jeweiligen drei Abkommen werden anerkannt. |
Malawi | - | ja | - |
Mauretanien | - | ja | - |
Mauritius | - | ja | In Verbindung mit einem nationalen deutschen Führerschein, der mind. ein Jahr alt sein muss. Bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks kann ersatzweise eine temporäre Fahrerlaubnis ausgestellt werden, wenn man den internationalen Führerschein nicht besitzt. Der nationale deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird in der Praxis toleriert. |
Namibia | - | ja | Alternativ amtliche Übersetzung des Führerscheins in Englisch möglich. |
Niger | - | ja | - |
Republik Kongo | - | ja | - |
Südafrika | - | ja | - |
Sambia | - | ja | - |
Senegal | - | ja | - |
Seychellen | ja | - | - |
Sierra Leone | - | ja | - |
Simbabwe | - | ja | - |
Sudan | - | ja | - |
Südsudan | - | ja | - |
Togo | im Scheckkartenformat | empfohlen | - |
Tschad | - | ja | - |
Tunesien | ja | empfohlen | - |
Zentralafrikanische Republik | - | ja | - |
Quelle:
Weblinks
- Urteil des EUGH vom 6. April 2006 Rs. C-227/05 (Halbritter) – Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheines nach Ablauf einer Sperrfrist
Einzelnachweise
- Richtlinie 2006/126/EG (PDF) (Führerscheinrichtlinie).
- Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden. bundesregierung.de, abgerufen am 8. April 2025.
- Ärger um einen Aufkleber. 23. Oktober 2017, abgerufen am 3. August 2024.
- https://flotte.de/artikel/112/18624/fahrerlaubnisentziehung-rotes-schrag-durchgestrichenes-d-im-eu-fuhrerschein. Abgerufen am 3. August 2024.
- Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: § 18 Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 StVG, §§ 46 f. Fe ... / D. Reaktion bei ... Abgerufen am 3. August 2024.
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- In Deutschland gibt es hierzu Ausnahmeregelungen, siehe Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)#Dreirädrige Fahrzeuge
- Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.
- Führerschein. SNCA, 1. September 2020, abgerufen am 7. Januar 2024.
- Führerscheinbehörden in Österreich. Abgerufen am 7. Januar 2024.
- Förnya körkortet - Transportstyrelsen. Abgerufen am 1. Dezember 2024 (schwedisch).
- Arrêté du 17 décembre 2010 relatif aux conditions requises pour la conduite des motocyclettes légères et des véhicules de la catégorie L5e par les titulaires de la catégorie B du permis de conduire (Version 2. März 2022). 6. März 2022 (französisch).
- Tagesordnungen & Termine. In: Bundesrat.de. Abgerufen am 18. Januar 2020.
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- Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen, abgerufen am 25. Oktober 2020
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- Übersicht über die Länder, in denen der internationale Führerschein benötigt wird ( vom 7. Dezember 2014 im Internet Archive)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Fuhrerschein nach EU Recht ist ein nationaler Fuhrerschein gemass dem in Anhang I der Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein dritte Fuhrerschein Richtlinie wiedergegebenen Muster Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU Fuhrerscheine werden gegenseitig anerkannt Art 2 Nr 1 der Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein dritte Fuhrerscheinrichtlinie EU Fuhrerschein Seite 1 Muster Links oben im blauen Rechteck das Unterscheidungszeichen A fur den ausstellenden Mitgliedstaat Osterreich Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem uberwiegend an das der EU angeglichen Ausweisformat und Ausgestaltung des EU FuhrerscheinsDie verschiedenen Fuhrerscheinmodelle innerhalb der EU wurden zum 19 Januar 2013 nach der dritten Fuhrerschein Richtlinie durch den einheitlichen Fuhrerschein im Scheckkartenformat abgelost Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden Alte Fuhrerscheine haben Ubergangsfristen die Mitgliedstaaten des Europaischen Union EU mussen allerdings sicherstellen dass bis zum 19 Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Fuhrerscheine alle Anforderungen der dritten Fuhrerschein Richtlinie erfullen Je nach Ausstellungsjahr gilt eine bestimmte Umtauschfrist fur Fuhrerscheine die vor dem 19 Januar 2013 ausgestellt wurden Das Kartenformat folgt den Vorgaben von biometrischen Identitatsdokumenten deshalb enthalt der Fuhrerschein ein entsprechendes Lichtbild der Person Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen Format 35 mm 45 mm Kopf in keine Richtung geneigt Gesicht gleichmassig ausgeleuchtet Gesichtsausdruck neutral Augen blicken direkt in Richtung Kamera Hintergrund einfarbig Bild nicht alter als sechs Monate Die EU Fuhrerscheine enthalten folgende Daten Anhang I der 3 EU Fuhrerscheinrichtlinie Vorderseite 1 Name des Inhabers 2 Vorname des Inhabers 3 Geburtsdatum und Geburtsort Zum Beispiel TT MM JJJJ Paris 4a Ausstellungsdatum des Fuhrerscheins 4b Ablaufdatum des Fuhrerscheins bei unbefristeten Fuhrerscheinen 4c Ausstellende Behorde Bsp Landratsamt bei deutschen EU Fuhrerscheinen Bezirkshauptmannschaft bei osterreichischen Fuhrerscheinen 4d Nummer fur Verwaltungszwecke nicht bei allen EU Fuhrerscheinen 5 Fuhrerscheinnummer 6 Bild des Inhabers 7 Unterschrift des Inhabers 8 Wohnort nicht bei allen EU Fuhrerscheinen 9 Fahrerlaubnisklassen Bsp AM A1 A2 A B L nationale Klassen werden in einer anderen Schriftart gedruckt als die harmonisierten Klassen Ruckseite 10 Erteilungsdatum fur jede Klasse TT MM JJ 11 Ablaufdatum der jeweiligen Klasse TT MM JJ 12 Beschrankungen Zusatzangaben Zum Beispiel 01 06 fur Brille oder Kontaktlinsen siehe auch Schlusselzahlen 13 Angaben fur Verwaltungszwecke des aufnehmenden Mitgliedstaates Wird in Deutschland z B fur das durchgestrichene rote D benutzt um die Aberkennung der Fahrerlaubnis fur Deutschland nach 46 Abs 1 S 1 Abs 5 47 Abs 2 S 3 FeV oder 69 Abs 1 S 1 69b Abs 2 S 2 StGB auf auslandischen Fuhrerscheinen auch EU Fuhrerscheinen zu vermerken 14 Angaben fur Verwaltungszwecke Verkehrssicherheit Zum Beispiel in Deutschland fur das Prufungsdatum der Fahrerlaubnisklasse damit der Fahrprufer das Prufungsdatum eintragen und den Fuhrerschein direkt aushandigen kann Unter 10 ist dann nur oder angegeben Zudem sind die EU Fuhrerscheine vorbereitet um einen Mikrochip oder ahnlich aufzunehmen Der EU Fuhrerschein entspricht grundlegend dem Anhang 6 der Wiener Strassenverkehrskonvention 1968 FuhrerscheinklassenDie Fuhrerscheinklassen und EU Fahrzeugklassen wurden in der Europaischen Union vereinheitlicht Eine weitere Differenzierung der Tabelle erfolgt durch Schlusselzahlen Klasse Symbol Beschreibung Terminologie gemass EU Richtlinie Deutschland Osterreich Erwerb Setzt voraus Schliesst ein BemerkungenKleinkraftraderAM zwei oder dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit von bis zu 45 km h bis 4 kW 50 cm bis 270 kg leer Vierradrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km h bis 6 kW bis 50 cm bis 425 kg leer ab 16 Jahren bzw in Osterreich und Deutschland ab 15 Jahren in Italien ab 14 Jahren Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre moglich In Italien durfen Passagiere erst ab 16 Jahren mitgenommen werden Motorrad Kraftrader A1 Kraftrader mit einem Hubraum von bis zu 125 cm mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW Leichtkraftrader und einem Leistungsgewicht bis zu 0 1 kW kg sowie dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 bzw 18 Jahren AMA2 Kraftrader mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0 2 kW kg die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind fruhestens ab 18 Jahren bspw Griechenland 20 Jahre A1 AM Nach zweijahrigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschrankte Klasse A moglich Je nach Land ist dafur zusatzlich eine Prufung oder ein Kurs notwendig A Kraftrader uber 50 cm oder uber 45 km h auch mit Beiwagen sowie dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW Fruhestens ab 20 Jahren bspw Griechenland 22 Jahre bei mindestens zweijahriger Fahrpraxis Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich der Klasse A2 A1 A2 AM Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfallt ab dem 24 Lebensjahr Mehrspurige KraftfahrzeugeB1 Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren In den Staaten in denen diese Klasse nicht eingefuhrt wurde zum Beispiel in Deutschland wird fur Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benotigt B Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3 5 t zulassiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplatzen einschliesslich Fahrer Je nach Land ab 17 Begleitetes Fahren oder ab 18 Jahren AM in Deutschland B1 A1 in Landern die Richtlinie 2006 126 EG Art 6 Ziff 3b in nationales Recht umgesetzt haben s Details Auch mit Anhanger bis 0 75 t zulassiger Gesamtmasse zulassige Gesamtmasse des Zuges 4 25 t oder mit Anhanger uber 0 75 t zulassiger Gesamtmasse zulassige Gesamtmasse des Zuges 3 5 t Letztere Kombination kann durch Schlusselzahl 96 auf 4 25 t zulassiger Zuggesamtmasse erweitert werden C1 Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7 5 t zulassiger Gesamtmasse maximal 9 Sitzplatze einschliesslich Fahrer ab 18 Jahren B Anhanger bis 0 75 t zulassiger Gesamtmasse befristet gultigC Mehrspurige Kraftfahrzeuge uber 3 5 t zulassiger Gesamtmasse maximal 9 Sitzplatze einschliesslich Fahrer Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre B C1 Anhanger bis 0 75 t zulassiger Gesamtmasse befristet gultigOmnibusseD1 Omnibusse mit bis zu 17 Sitzplatzen einschliesslich Fahrer und hochstens 8 m Lange ab 21 Jahren B Anhanger bis 0 75 t zulassiger Gesamtmasse befristet gultigD Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplatzen einschliesslich Fahrer Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren B D1 D1E und DE sofern CE vorhanden Anhanger bis 0 75 t zulassiger Gesamtmasse befristet gultigMehrspurige Kraftfahrzeuge mit AnhangerBE Zuge aus B Zugfahrzeug und Anhanger uber 0 75 t zulassiger Gesamtmasse sofern der Zug nicht unter Klasse B fallt Je nach Land ab 17 Begleitetes Fahren oder 18 Jahren B Anhanger bis 3 5 t zulassiger Gesamtmasse Hinweis B96 ist keine eigene Fuhrerscheinklasse fur Anhanger sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlusselzahl 96 C1E Zuge aus C1 Zugfahrzeug und Anhanger uber 0 75 t zulassiger Gesamtmasse sowie Zuge aus B Zugfahrzeug und Anhanger uber 3 5 t zulassiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE Zuge bis 12 t zulassiger Gesamtmasse unter 21 Jahren keine gewerbliche Guterbeforderung uber 7 5 tCE Lastzuge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE C1E D1E und DE sofern D1 bzw D vorhanden Anhanger uber 0 75 t zulassiger Gesamtmasse unter 21 Jahren keine gewerbliche Guterbeforderung uber 7 5 t befristet gultigD1E Zuge aus D1 Zugfahrzeug und Anhanger mit mehr als 0 75 t zulassiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE Zuge bis 12 t zulassiger Gesamtmasse zulassige Gesamtmasse des Anhangers nicht grosser als Leermasse des Zugfahrzeuges DE Zuge aus D Zugfahrzeug und Anhanger mit mehr als 0 75 t zulassiger Gesamtmasse Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren D BE D1E befristet gultig Als Kraftrad gilt jedes zweiradrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002 24 EG Als dreiradriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Radern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002 24 EG Uberblick der Fuhrerscheine der verschiedenen MitgliedstaatenDie Tabelle ist nicht vollstandig somit ist nur eine Auswahl enthalten Mitgliedstaat Vorderseite Ruckseite Gultigkeit des Fuhrerscheindokuments Ausstellende BehordeBelgien Belgien 10 Jahre Foderaler Offentlicher Dienst Mobilitat und TransportwesenDeutschland Deutschland 15 Jahre Fuhrerscheinstellen als Fahrerlaubnisbehorden gem 73 Abs 1 S 1 FeVDanemark Danemark 15 JahreFrankreich Frankreich 1 5 Jahre fur die Klassen C1 C C1E CE D1 D D1E DE und fur die gewerbliche Nutzung der Klassen A und B 15 Jahre fur die Klassen AM A1 A2 A B1 B BE Prafektur via ANTSFinnland Finnland 2 15 Jahre abhangig von der Fahrerlaubnisklasse TraficomGriechenland Griechenland 15 JahreItalien Italien Klassen AM A1 A2 A B1 B und BE 10 JahreKroatien Kroatien Klassen C1 C1E C CE D1 D1E D DE H 5 Jahre Klassen AM A1 A2 A B BE F G 10 JahreLuxemburg Luxemburg Klassen AM A1 A2 A B und BE 10 Jahre bis zum 70 Lebensjahr 3 Jahre zwischen dem 70 und 79 Lebensjahr 1 Jahr ab dem 80 Lebensjahr Klassen C1 C1E C CE D D1 D1E und DE 5 Jahre bis zum 70 Lebensjahr Ab dem 70 Lebensjahr 3 Jahre Fuhrerscheine fur Personen uber 75 Jahre werden fur diese Klassen nicht ausgestellt SNCA Societe Nationale de Circulation Automobile Osterreich Osterreich 15 Jahre Bezirkshauptmannschaft bzw Magistrat oder LandespolizeidirektionenPolen Polen 15 Jahre Starosta Hauptmann oder prezydent miasta kreisfreie Stadte Rumanien Rumanien Klassen AM A1 A2 A B und BE 10 Jahre Klassen C1 C1E C CE D D1 D1E und DE 5 JahreSchweden Schweden Klassen AM A1 A2 A B und BE 10 Jahre Klassen C1 C1E C CE D D1 D1E und DE 5 Jahre Transportstyrelsen EWR Staaten Fuhrerscheine welche der EU Fuhrerscheinrichtlinie entsprechen EWR Staat Vorderseite Ruckseite Gultigkeit des Fuhrerscheindokuments Ausstellende BehordeNorwegen Norwegen 15 Jahre Statens vegvesenIsland Island 15 Jahre bis zum 70 Lebensjahr 4 Jahre ab dem 71 Lebensjahr 3 Jahre ab dem 72 Lebensjahr 2 Jahre zwischen dem 72 Lebensjahr 79 Lebensjahr 1 Jahr ab dem 80 Lebensjahr Islandische Verkehrsbehorde EFTA Staaten Fuhrerscheine welche der EU Fuhrerscheinrichtlinie entsprechen EFTA Staat Vorder und Ruckseite Gultigkeit des Fuhrerscheindokuments Ausstellende BehordeSchweiz Schweiz Definitiver Fuhrerausweis unbefristet Zweiphasen Fuhrerausweis 3 Jahre Mit Ablauf der Probezeit von 3 Jahren mit klagloser Fahrpraxis wird der definitive Fuhrerausweis erteilt Motorfahrzeugkontrolle oder Strassenverkehrsamt des jeweiligen KantonsRegelungen in verschiedenen LandernFahrerlaubnisklassen die nur auf nationaler Ebene ausgestellt werden und gultig sind landwirtschaftliche Fahrzeuge Mofas etc sind in den folgenden Artikeln uber besondere nationale Regelungen zu finden Besondere Regelungen in Deutschland siehe Fuhrerschein und Fahrerlaubnis Deutschland Besondere Regelungen in Osterreich siehe Fuhrerschein und Lenkberechtigung Osterreich Kraftrader Klasse A1 mit dem Auto Fuhrerschein Klasse BGem Art 6 Nr 3 der Richtlinie 2006 126 EG dritten EU Fuhrerscheinrichtlinie konnen die Mitgliedstaaten fur das Fuhren von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Aquivalenzen festlegen a dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Fuhrerschein der Klasse B sofern der Inhaber dieses Fuhrerscheins mindestens das 21 Lebensjahr vollendet hat b Kraftrader der Klasse A1 fallen unter den Fuhrerschein der Klasse B Da die nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt geben die Mitgliedstaaten auf dem Fuhrerschein nicht an dass der Inhaber zum Fuhren dieser Fahrzeuge berechtigt ist Die Regelung wurde von Land zu Land unterschiedlich umgesetzt Sie gilt ebenfalls fur Touristen sofern diese die entsprechenden Auflagen erfullen Italien Bei Fuhrerscheinerwerb Klasse B nach 1998 Die Kategorien A1 und A sind auf Dreirader Code 79 03 und Dreirader mit Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Code 79 04 beschrankt Erwerb vor 1998 keine Beschrankung Lettland Keine Beschrankung Portugal Mindestalter 25 Jahre Tschechien Nur Kraftrader mit Automatikgetriebe Slowakei Nach 2 Jahren und nur Kraftrader mit Automatikgetriebe Belgien Nach 2 Jahren Bei Fuhrerscheinen ab 1 Mai 2011 sind zusatzlich 4 Ubungsstunden erforderlich Spanien Polen Nach 3 Jahren Frankreich Nach 2 Jahren und 7 Ubungsstunden Oder Wenn ein Versicherungsnachweis gefuhrt werden kann dass innerhalb von 5 Jahren vor dem Jahr 2011 ein entsprechendes Fahrzeug gefuhrt wurde Osterreich Nach 5 Jahren 6 Ubungsstunden in der Fahrschule oder beim Automobilclub und Eintragung von Schlusselzahl 111 Code 111 im Fuhrerschein Malta 10 Ubungsstunden Griechenland Nach 6 Jahren Mindestalter 27 Jahre 5 Ubungsstunden und Eintragung von Schlusselzahl 121 Deutschland Nach 5 Jahren Mindestalter 25 Jahre 13 Ubungsstunden und Eintragung von Schlusselzahl 196 Ungarn Nach 5 Ubungsstunden 3 Theorie 2 Praxis theoretischer und vereinfachter praktischer Prufung In Deutschland durfen seit 2020 Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von vier theoretischen und funf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1 5 Stunden gesamt 13 5 Stunden auch Leichtkraftrader der Klasse A1 fuhren EU Fahrzeugklasse L3e A1 Das Mindestalter betragt jedoch 25 Jahre 6b Abs 2 FeV und es ist ein 5 jahriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich 6b Abs 1 S 2 FeV Nach absolvierter Zusatzausbildung wird die Berechtigung durch die zusatzliche Schlusselzahl 196 im Fuhrerschein unter der Klasse B vermerkt Ausserhalb Deutschlands gilt die Erweiterung nicht da es sich um eine nationale Schlusselzahl handelt 6b Abs 1 S 4 FeV Ein Aufstieg in die Klassen A2 und A wie beim A1 Fuhrerschein ist nicht vorgesehen Viele alte Auto Fuhrerscheine fast aller Lander erlauben auch die Klasse A1 zu fahren zum Beispiel die der BRD vor dem 1 April 1980 Hierbei handelt es sich dann jedoch um die regulare Klasse A1 und ist somit auch international gultig Der Umfang alter Fuhrerscheine aller Mitgliedslander ist im Beschluss EU 2016 1945 der Kommission uber Aquivalenzen zwischen Fuhrerscheinklassen aufgelistet Internationaler Fuhrerschein Hauptartikel Internationaler Fuhrerschein Der Internationale Fuhrerschein auch zwischenstaatlicher Fuhrerschein osterreichische Variante ist ein zeitlich befristetes und weltweit gultiges Zusatzdokument zum nationalen Fuhrerschein es wird jedoch nur noch selten benotigt Das Dokument enthalt alle Daten des normalen Fuhrerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gultig Internationaler Fuhrerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 Der internationale Fuhrerschein aus dem Pariser Abkommen 1926 und dem Genfer Abkommen 1949 sind fur sich alleine gultig Innerhalb der Europaischen Union sowie in den EFTA Staaten Island Norwegen Liechtenstein und der Schweiz ist der nationale Fuhrerschein weiterhin ausreichend Ebenso ist das Lenken eines Fahrzeugs in den gerne aufgesuchten Touristenzielen Kanada Sudafrika Neuseeland und Australien mit dem nationalen Dokument moglich das Mitfuhren eines Internationalen Fuhrerscheins ist nicht zwingend erforderlich In Australien und Neuseeland wird ein englischsprachiger Fuhrerschein verlangt eine Ubersetzung des nationalen Fuhrerscheins reicht jedoch aus In manchen Bundesstaaten der USA wird der Internationale Fuhrerschein seit Anfang 2009 benotigt hier wird das Mitfuhren des Internationalen Fuhrerscheins gemass Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr von 1968 empfohlen obwohl er in den USA nicht offiziell anerkannt ist Die Schweiz stellt jedoch keinen anderen Internationalen Fuhrerschein aus Osterreich stellt den Internationalen Fuhrerschein gemass von 1949 aus den die USA offiziell anerkennen Deutschland stellt hingegen noch den Internationalen Fuhrerschein nach dem Pariser Abkommen uber Kraftfahrzeugverkehr vom 24 April 1926 aus der zum Beispiel in Agypten anerkannt wird Ausserhalb der EU ist das Mitfuhren eines internationalen Fuhrerscheins grundsatzlich empfehlenswert Staat nur nationaler Fuhrerschein ausreichend zusatzlich Internationaler Fuhrerschein AnmerkungEuropaBelarus mit notariell beglaubigter Ubersetzung wird nicht anerkannt Obwohl Belarus Vertragsstaat des Wiener Abkommens uber den Kraftfahrzeugverkehr 1968 ist erkennt Belarus den internationalen Fuhrerschein nach Anhang 7 des Abkommens nicht an EU Staaten ja EWR Staaten Europaischer Wirtschaftsraum Island Liechtenstein Norwegen ja Westbalkan Staaten Albanien Bosnien und Herzegowina Kosovo Montenegro Nordmazedonien Serbien ja Moldau ja empfohlenRussland ja empfohlenSchweiz ja Turkei ja Ukraine ja empfohlenVereinigtes Konigreich ja NordamerikaDominikanische Republik ja empfohlen Haiti ja Kanada ja empfohlen Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen Fuhrerscheins abgeschlossen Mit dem deutschen Fuhrerschein kann bei Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu 60 Tage bzw 6 Monate gefahren werden Rein vorsorglich ist die Mitnahme des internationalen Fuhrerscheins empfehlenswert Vereinigte Staaten wird geduldet aber keine Rechtsgrundlage ja empfohlen In einigen US Bundesstaaten kann der internationale Fuhrerschein verpflichtend sein Mexiko ja Mittel SudamerikaArgentinien ja Es wird der internationale Fuhrerschein nach dem Pariser Abkommen 1926 oder Genfer Abkommen 1949 benotigt da Argentinien kein Vertragsstaat des Wiener Abkommens 1968 ist Belize ja Bahamas im Scheckkartenformat fur touristische Aufenthalte Bolivien ja Brasilien Grundsatzlich ja mit Identitatsnachweis Reisepass empfohlen Fur das Fuhren von Kfz in Brasilien bei touristischen Aufenthalten reicht grundsatzlich ein nationaler deutscher Fuhrerschein und ein zusatzlicher Identitatsnachweis Reisepass Zur Vermeidung von Verstandigungsproblemen wird zusatzlich die Mitnahme des internationalen Fuhrerscheins oder eine beglaubigte Ubersetzung ins Portugiesische empfohlen Fur den grauen deutschen Fuhrerschein ist eine beglaubigte Ubersetzung zwingend vorgeschrieben Das Fuhren von Kfz der Klassen C D und E erfordert in Brasilien das Mindestalter 21 Bei langerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Fuhrerschein in Brasilien ausgestellt werden Chile ja empfohlen Fur Polizeikontrollen oder Autovermietungen empfiehlt es sich eine Ubersetzung des nationalen deutschen Fuhrerscheins ins spanische mitzufuhren Alternativ ist auch der internationale Fuhrerschein geeignet Costa Rica ja mit Reisepass empfohlen Fur Aufenthalte von bis zu 3 Monaten genugt das Mitfuhren des nationalen deutschen Fuhrerscheins mit einem gultigen Reisepass Fur eventuelle Polizeikontrollen wird aufgrund der Verstandigung empfohlen einen internationalen Fuhrerschein mitzufuhren Ecuador ja El Salvador ja empfohlen Guatemala ja empfohlen Guayana ja Fahren eines Kfz nur mit lokalem Fuhrerschein gestattet der gegen Vorlage des deutschen oder Internationalen Fuhrerscheins erworben werden kann Honduras ja Jamaika ja Kolumbien ja empfohlen Kuba ja Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche Fuhrerschein in einen kubanischen Fuhrerschein umgeschrieben werden Nicaragua ja Der nationale deutsche Fuhrerschein wird fur touristische Kurzaufenthalte anerkannt Paraguay ja Internationaler Fuhrerschein nur fur 90 Tage anerkannt Fur Aufenthalte uber 90 Tage ist grundsatzlich eine paraguayische Fahrerlaubnis erforderlich Panama ja Touristen konnen bis zu 90 Tage mit einem deutschen Fuhrerschein in Panama fahren Fur einen Zeitraum daruber hinaus wird eine panamarische Fahrerlaubnis benotigt Peru ja ja Der deutsche nationale Fuhrerschein und der internationale Fuhrerschein werden anerkannt Empfehlenswert ist eine spanischsprachige Ubersetzung des nationalen deutschen Fuhrerscheins wenn kein internationaler Fuhrerschein mitgefuhrt wird Suriname ja Uruguay im Scheckkartenformat fur touristische Aufenthalte Der deutsche Fuhrerschein im Scheckkartenformat wird fur touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt Venezuela ja Australien OzeanienAustralien ja wird geduldet zusatzlich empfohlen Australien ist nur beim Genfer Abkommen 1949 Vertragstaat Neuseeland ja Mit dem nationalen Fuhrerschein plus Ubersetzung oder internationalem Fuhrerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden Fidschi ja Nauru ja Papua Neuguinea ja Salomonen ja Vanuatu ja AsienAfghanistan ja Es liegen keine gesicherten Informationen vor welche rechtlichen Bestimmungen zum Fuhrerschein in Afghanistan angewendet werden Aserbaidschan ja Armenien ja empfohlen Bei einem langeren Aufenthalt oder bei einem Kauf eines Kfz wird grundsatzlich ein armenischer Fuhrerschein benotigt Bahrain ja Bangladesch jaBhutan ja Brunei Darussalam ja China Auslandische bzw internationale Fuhrerscheine werden in China nicht anerkannt Fur Aufenthalte bis zu 3 Monate kann eine vorlaufige Fahrerlaubnis erworben werden In der Regel muss noch zusatzlich eine Fahrprufung abgelegt werden Georgien ja ja Ein in der EU ausgestellter Fuhrerschein bzw der internationale Fuhrerschein 1949 1968 werden anerkannt Hongkong ja empfohlen Indien ja Indonesien ja Irak ja Iran ja Israel ja Nach 12 Monaten mit standigem Wohnsitz muss der Fuhrerschein umgeschrieben werden Japan nur mit Ubersetzung der JAF In Japan wird eine Ubersetzung des nationalen Fuhrerscheins gefordert die bis zu einem Jahr nach Einreise gultig ist Die Ubersetzung kann von der JAF erstellt werden die in grossen Stadten International Service Counter betreibt Die Gebuhren betragen 3000 Yen ca 24 Euro und sind in der Landeswahrung zu entrichten Einige spezialisierte Reiseburos in Deutschland bieten die Ubersetzung vor einer Reise als Service an Jemen ja Jordanien ja empfohlen Kambodscha ja Fur deutsche Inhaber der Visum Kategorie T ist der internationale Fuhrerschein in Verbindung mit dem nationalen Deutschen Fuhrerschein ausreichend Katar ja ja Der nationale deutsche Fuhrerschein gilt nur sieben Tage lang Danach muss man sich eine Temporary Visitor s Driving Licence ausstellen lassen Mit dem internationalen Fuhrerschein in Verbindung mit den deutschen nationalen Fuhrerschein kann bis zu sechs Monate ab Einreise gefahren werden Kuwait ja Laos ja Libanon ja Es wird der internationale Fuhrerschein nach dem Pariser Abkommen 1926 oder Genfer Abkommen 1949 benotigt da der Libanon nicht Vertragsstaat des Wiener Ubereinkommens uber den Strassenverkehr 1968 ist Macau ja empfohlen Malaysia ja Fur Kurzaufenthalte ist der nationale deutsche Fuhrerschein in Verbindung mit dem internationalen Fuhrerschein ausreichend Mongolei mit Ubersetzung ja Der deutsche Fuhrerschein wird in Verbindung mit einer Ubersetzung von einem amtlichen Ubersetzer fur Aufenthalte bis zu einem Jahr anerkannt Mit der Ubersetzung gleichwertig ist auch ein internationaler Fuhrerschein Myanmar Keine Anerkennung deutscher und internationaler Fuhrerscheine Nepal ja Der deutsche nationale Fuhrerschein ist in Verbindung mit dem internationalen Fuhrerschein fur Aufenthalte von bis zu 15 Tagen ausreichend Fur Aufenthalte uber 15 Tagen ist ein nepalesischer Fuhrerschein erforderlich Nordkorea Das Fuhren von Kraftfahrzeugen ist in Rahmen einer touristischen Reise nicht moglich Auslandische Fuhrerscheine werden nicht anerkannt Oman ja empfohlen Fur Aufenthalte die drei Monate uberschreiten wird ein omanischer Fuhrerschein benotigt Osttimor ja Pakistan ja Philippinen ja Der deutsche Fuhrerschein ist fur Aufenthalte bis zu drei Monaten ausreichend Saudi Arabien ja Seit Juni 2018 durfen auch Frauen Auto fahren Sri Lanka ja Der Inhaber des int Fuhrerscheins muss ein Antrag fur ein Recognition Permit bei der Automobile Association of Ceylon als Anerkennung des deutschen Fuhrerscheins stellen Syrien ja Es wird der internationale Fuhrerschein nach dem Pariser Abkommen 1926 benotigt da Syrien kein Vertragsstaat des Wiener Ubereinkommens uber den Strassenverkehr 1968 ist Sudkorea ja Internationale Fuhrerscheine beider Abkommen sind gultig seit 1 Januar 2002 gilt ebenso der internationale Fuhrerschein nach dem Abkommen von 1968 aber eingeschrankt auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum Tadschikistan ja Taiwan ja Thailand ja Es wird der internationale Fuhrerschein nach dem Genfer Abkommen 1949 oder Wiener Abkommen 1968 benotigt Wichtig ist weiterhin dass der deutsche Fuhrerschein der Klasse B nur zum Fahren eines 50 ccm Motorrad Moped berechtigt die meisten Mopeds in Thailand jedoch 125 ccm und mehr aufweisen Fur einen ublichen 125 ccm Roller ist also die A1 Fahrerlaubnisklasse zwingend erforderlich Fur ein Motorrad Moped uber 125 ccm ist sogar die Fahrerlaubnisklasse A2 oder A erforderlich Bei einem Unfall hat man keinerlei Versicherungsschutz wenn man nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nachweisen kann Der Verleiher kontrolliert das Vorliegen der erforderlichen Fahrberechtigung nur selten Usbekistan ja Eine Ubersetzung des deutschen Fuhrerscheins ins Russische oder Usbekische kann fur die Interaktion mit den lokalen Behorden bsp Polizeikontrolle vorteilhaft sein Vereinigte Arabische Emirate ja empfohlen Abhangig von der Mietwagenfirma und Standort wird haufig ein internationaler Fuhrerschein verlangt Vietnam ja Das Fahren von Motorradern Motorrollern mit gt 50ccm ist mit einem Fuhrerschein der Klasse B nicht erlaubt AfrikaAgypten ja Agypten ist am 15 Dezember 2023 dem Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr 1968 beigetreten sodass ein internationaler Fuhrerschein nach dem Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr 1968 ausreichend ist Art 41 Nr 2 48 des Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr 1968 Aquatorialguinea jaAthiopien ja empfohlen Das Fuhren von Kraftfahrzeugen ist mit einem gultigen nationalen oder internationalen Fuhrerschein innerhalb der ersten 45 Tage gestattet danach muss ein athiopischer Fuhrerschein beantragt werden den auslandische Staatsangehorige nur in Addis Abeba beantragen konnen Algerien ja empfohlen Angola ja Fur den deutschen Fuhrerschein sollte eine Ubersetzung in portugiesischer Sprache mitgefuhrt werden Benin ja Botsuana mit amtlicher Ubersetzung ja Burkina Faso ja empfohlen Gegen Vorlage des deutschen Fuhrerscheins kann eine temporare Fahrerlaubnis ausgestellt werden Cabo Verde ja Dschibuti ja ja Ein nationaler deutscher Fuhrerschein oder ein internationaler Fuhrerschein werden anerkannt Elfenbeinkuste Cote d Ivoire ja Eritrea ja Eswatini jaDemokratische Republik Kongo ja Trotz internationalen Fuhrerschein kann die Anerkennung verweigert werden die Weiterfahrt untersagt und zu Zahlungen aufgefordert werden Gabun ja empfohlen Von offizieller Seite ist nur der nationale deutsche Fuhrerschein mit franzosischer Ubersetzung vorgeschrieben Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird der internationale Fuhrerschein empfohlen Gambia ja Ghana ja Guinea ja empfohlen Guinea Bissau ja Kamerun jaKenia ja Lesotho mit beglaubigter Ubersetzung ins Englische ja Libyen ja Madagaskar ja Mali ja Marokko ja ja Der nationale deutsche Fuhrerschein ist fur Aufenthalte von bis zu einem Jahr ausreichend bei langerem Aufenthalt muss eine marokkanische Fahrerlaubnis beantragt werden Fur nationale Fuhrerscheine aus Landern mit welchen Marokko keine Gegenseitigkeitsvereinbarungen abgeschlossen hat wird der internationale Fuhrerschein benotigt Alle internationalen Fuhrerscheine nach den jeweiligen drei Abkommen werden anerkannt Malawi ja Mauretanien ja Mauritius ja In Verbindung mit einem nationalen deutschen Fuhrerschein der mind ein Jahr alt sein muss Bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis Line Barracks kann ersatzweise eine temporare Fahrerlaubnis ausgestellt werden wenn man den internationalen Fuhrerschein nicht besitzt Der nationale deutsche Fuhrerschein im Scheckkartenformat wird in der Praxis toleriert Namibia ja Alternativ amtliche Ubersetzung des Fuhrerscheins in Englisch moglich Niger ja Republik Kongo ja Sudafrika ja Sambia ja Senegal ja Seychellen ja Sierra Leone ja Simbabwe ja Sudan ja Sudsudan ja Togo im Scheckkartenformat empfohlen Tschad ja Tunesien ja empfohlen Zentralafrikanische Republik ja Quelle WeblinksUrteil des EUGH vom 6 April 2006 Rs C 227 05 Halbritter Gegenseitige Anerkennung eines EU Fuhrerscheines nach Ablauf einer SperrfristEinzelnachweiseRichtlinie 2006 126 EG PDF Fuhrerscheinrichtlinie Diese Fuhrerscheine mussen umgetauscht werden bundesregierung de abgerufen am 8 April 2025 Arger um einen Aufkleber 23 Oktober 2017 abgerufen am 3 August 2024 https flotte de artikel 112 18624 fahrerlaubnisentziehung rotes schrag durchgestrichenes d im eu fuhrerschein Abgerufen am 3 August 2024 Copyright Haufe Lexware GmbH amp Co KG all rights reserved 18 Entziehung der Fahrerlaubnis 3 StVG 46 f Fe D Reaktion bei Abgerufen am 3 August 2024 Landkreis Cham Merkblatt zum EU Fuhrerschein Scheckkartenfuhrerschein Abgerufen am 3 August 2024 Franziska Muhlbach Sternchen im Fuhrerschein Wichtige Bedeutung die nur wenige kennen 17 Februar 2024 abgerufen am 4 September 2024 Motorradfuhrerschein Fuhrerscheinklassen A A1 A2 und AM ADAC abgerufen am 11 Marz 2020 In Deutschland gibt es hierzu Ausnahmeregelungen siehe Fuhrerschein und Fahrerlaubnis Deutschland Dreiradrige Fahrzeuge Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den Fuhrerschein Fuhrerschein SNCA 1 September 2020 abgerufen am 7 Januar 2024 Fuhrerscheinbehorden in Osterreich Abgerufen am 7 Januar 2024 Fornya korkortet Transportstyrelsen Abgerufen am 1 Dezember 2024 schwedisch Arrete du 17 decembre 2010 relatif aux conditions requises pour la conduite des motocyclettes legeres et des vehicules 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Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Haiti Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Kanada Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Fuhrerschein Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt USA Vereinigte Staaten Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Mexiko Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Argentinien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Belize Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Bahamas Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Bolivien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Brasilien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Chile Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Costa Rica Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Ecuador Reise und Sicherheitshinweise Auswartiges Amt Stand 29 07 2019 Auswartiges Amt El Salvador Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Guatemala Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Guyana Reise und Sicherheitshinweise Auswartiges Amt Stand 29 07 2019 Auswartiges Amt Honduras Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 26 Juli 2023 Auswartiges Amt Jamaika Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 26 Juli 2023 Auswartiges Amt Kolumbien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Kuba Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Nicaragua Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Paraguay Reise und Sicherheitshinweise Auswartiges Amt Stand 29 07 2019 Auswartiges Amt Panama Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Peru Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Suriname Reise und Sicherheitshinweise Auswartiges Amt Stand 29 07 2019 Auswartiges Amt Uruguay Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Venezuela Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt Fidschi Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 27 Juli 2023 Auswartiges Amt Nauru Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Papua Neuguinea Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 21 November 2023 Auswartiges Amt Salomonen Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt Vanuatu Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Afghanistan Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Aserbaidschan Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 13 August 2023 Auswartiges Amt Armenien Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 13 August 2023 Auswartiges Amt Bangladesch Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 21 November 2023 Auswartiges Amt Bhutan Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Brunei Darussalam Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt China Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt Fuhrerschein Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt Georgien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 13 August 2023 Auswartiges Amt Hongkong Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Indonesien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 14 Juli 2023 Deutsche Botschaft in Tel Aviv Auswartiges Amt Jemen Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 26 Juli 2023 Auswartiges Amt Jordanien Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Kambodscha Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Katar Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Kuwait Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Laos Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Libanon Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 28 Juli 2023 Auswartiges Amt Macau Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Malaysia Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Mongolei Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Myanmar Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Nepal Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 21 November 2023 Auswartiges Amt Demokratische Volksrepublik Korea Nordkorea Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Oman Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 26 Juli 2023 Auswartiges Amt Timor Leste Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Pakistan Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung 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und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Guinea Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 27 August 2023 Auswartiges Amt Guinea Bissau Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 27 August 2023 Auswartiges Amt Kamerun Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 13 Oktober 2023 Auswartiges Amt Kenia Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 14 Juli 2023 Auswartiges Amt Lesotho Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Libyen Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Madagaskar Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 30 Juli 2023 Auswartiges Amt Mali Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Marokko Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 30 Juli 2023 Fuhrerschein Abgerufen am 30 Juli 2023 Auswartiges Amt Malawi Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 13 Oktober 2023 Auswartiges Amt Mauretanien Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 19 August 2023 Auswartiges Amt Mauritius Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 30 Juli 2023 Auswartiges Amt Namibia Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Niger Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 26 Juli 2023 Auswartiges Amt Republik Kongo Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Fuhrerscheine Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Sambia Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 18 August 2023 Auswartiges Amt Senegal Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 27 August 2023 Auswartiges Amt Seychellen Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Sierra Leone Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 27 August 2023 Auswartiges Amt Simbabwe Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Sudsudan Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 29 Juli 2023 Auswartiges Amt Togo Reise und Sicherheitshinweise Abgerufen am 17 Juli 2023 Auswartiges Amt Tschad Reise und Sicherheitshinweise Teilreisewarnung Abgerufen am 19 August 2023 Tunesien Auswartiges Amt 5 Dezember 2022 abgerufen am 5 Januar 2023 Auswartiges Amt Zentralafrikanische Republik Reise und Sicherheitshinweise Reisewarnung Abgerufen am 17 Juli 2023 Ubersicht uber die Lander in denen der internationale Fuhrerschein benotigt wird Memento vom 7 Dezember 2014 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten