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Das Fünfte Laterankonzil lat Concilium Lateranense V war ein 1512 bis 1517 im Lateran zu Rom tagendes Ökumenisches Konzi

Fünftes Laterankonzil

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Fünftes Laterankonzil
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Das Fünfte Laterankonzil (lat. Concilium Lateranense V) war ein 1512 bis 1517 im Lateran zu Rom tagendes Ökumenisches Konzil der katholischen Kirche. Es wurde 1512 von Papst Julius II. einberufen, unter Leo X. nach dessen rascher Wahl 1513 fortgesetzt und 1517 frühzeitig abgeschlossen. Es begann die Kirchenreform, konnte sich aber in einigen theologischen Streitpunkten nicht einigen.

5. Konzil im Lateran
3. Mai 1512 – 16. März 1517
Akzeptiert von

römisch-katholische Kirche

Einberufen von Papst Julius II.
Präsidium

Papst Julius II., Papst Leo X.

Teilnehmer etwa 100 Bischöfe
Themen

Neuaristotelismus, Pragmatische Sanktion von Bourges, Konkordat mit Frankreich, Zinsnahme, Pfandhäuser

Dokumente

5 Dekrete

◀0Konzil von Basel/Ferrara/Florenz
Konzil von Trient0▶
Liste der ökumenischen Konzilien

Vorgeschichte

Den kirchenpolitischen Rahmen um das Konzil bildet die Diskussion um den Konziliarismus, der ein Produkt der vorausgegangenen Konzilien in Konstanz und Basel war. Das 1431 begonnene Konzil von Basel war 1438/39 gegen den Willen der dort tagenden Konzilsväter von Papst Eugen IV. nach Ferrara verlegt worden, wo eine Union mit der Ostkirche unternommen werden sollte. Die Union wurde im Juli 1439 zwar beschlossen, erwies sich aber wegen historischer und theologischer Vorurteile als nicht haltbar. Dennoch verschaffte die Verhandlung dem Papst einen Achtungserfolg über das Konzil von Basel, das zuvor vergeblich eigene Bemühungen um ein Treffen mit der griechischen Delegation unternommen hatte.

Dem nunmehr schismatischen Konzil von Basel wurde auf dem päpstlichen Konzil in Ferrara bzw. Florenz, wohin es nach einem Jahr verlegt wurde, jegliche Legitimität abgesprochen. Die Radikalität der dortigen Konzilsteilnehmer – in der Hauptsache französische und deutsche Kleriker – ließen die europäischen Mächte vom Konzil abrücken. Sie wendeten sich wieder dem Papst zu.

Das bedeutete aber nicht, dass die Idee des Konziliarismus einfach so verschwunden wäre. Im Gegenteil hatten sowohl der französische König (in der Pragmatischen Sanktion von Bourges) und der deutsche Klerus (in der Mainzer Akzeptation) Teile der Konzilsbeschlüsse von Basel anerkannt, darunter auch die Erklärung der „Tres veritates“, in dem das Konzil die Oberhoheit über die ganze Kirche, also auch über den Papst, beanspruchte. Die Pragmatische Sanktion von Bourges ist ein entscheidendes Dokument des Gallikanismus. Weil darin auch das Ernennungsrecht französischer Bischöfe durch den König festgehalten wurde, trachteten die Päpste fortan nach der Rücknahme der Erklärung.

Nach all diesen Vorfällen stand dem nach Ferrara und Florenz wieder gestärkten Papsttum nicht der Sinn nach einem weiteren Konzil, schon weil die Drohung mit einem solchen bald zur geläufigen Waffe der Politik wurde. Tatsächlich rief der französische König Ludwig XII. 1511 opponierende Kardinäle zu einem Konzil nach Pisa, dem so genannten Conciliabulum von Pisa. Die Einberufung dieses Gegenkonzils war der Auslöser für die Einberufung des Fünften Laterankonzils.

Konzilsverlauf

Das Fünfte Laterankonzil war das nach Zählweise der lateinischen Kirche 18. Ökumenische Konzil und das bislang letzte, das im Lateran stattfand. Es wurde am 19. April 1512 von Papst Julius II. einberufen und am 10. Mai 1512 eröffnet. An der Eröffnungssitzung nahmen 15 Kardinäle und 79 Bischöfe teil, dabei handelte es sich fast ausschließlich um Italiener.

Das Konzil stand in seiner Geschäftsordnung im Gegensatz zu seinen beiden unmittelbaren Vorgängern und knüpfte wieder an die Praxis vor Konstanz an. Die Geschäftsordnung wurde vom Papst bestimmt und die Dekrete als Päpstliche Bullen verabschiedet.

Verurteilung des Gegenkonzils von Pisa

Zunächst ging das Konzil an die Entmachtung des Gegenkonzils von Pisa, das es als schismatisch verurteilte. Die Könige von England und Aragón sowie Kaiser Maximilian I. versicherten dem Papst ihre Unterstützung. Nachdem Julius II. am 21. Februar 1513 gestorben war, ließ auch der französische König die Versammlung in Pisa fallen. Mit Frankreich wurde noch während des Konzils von Papst Leo X. das Konkordat von Bologna (1516) geschlossen, das die Verbindungen zwischen Kirche und Staat regelte und vom Konzil bestätigt wurde.

Dogmatische Definition über die Unsterblichkeit der individuellen Seele

In seiner einzigen dogmatischen Definition Apostolici Regiminis befasste sich das Konzil mit der Frage der Unsterblichkeit der individuellen Seele. Der Neuaristotelismus hatte die averroistische Vorstellung vom Monopsychismus wieder belebt. Averroes war der wichtigste Kommentator aristotelischer Werke im Mittelalter gewesen und hatte über scholastische Theologen wie Thomas von Aquin auch im Abendland eine breite Rezeption erfahren. Nach Averroes ist die vernünftige Seele in allen Menschen numerisch dieselbe, es gibt also keine individuelle Seele, sondern nur diese allgemeine Seele und nur diese ist unsterblich. Dies wurde im 16. Jahrhundert auch von Neuaristotelikern wie Pietro Pomponazzi behauptet. Das Konzil wendete sich gegen diese mit der christlichen Theologie unvereinbare Vorstellung und erklärte in der achten Sitzung am 19. Dezember 1513, dass der Mensch eine individuelle und unsterbliche Seele besitze, was die Voraussetzung für eine persönliche Unsterblichkeit ist.

Bemühen um Kirchenreform

→ Hauptartikel: Kirchenreform

Auf der Tagesordnung des Konzils stand erneut eine Kirchenreform, die auch schon auf den vorangegangenen Kirchenversammlungen versucht worden, aber nie über Ansätze hinaus gekommen war.

An Vorschlägen mangelte es dabei nicht, etliche Teilnehmer meldeten sich mit teils heftiger Kritik an den Zuständen in der Kirche zu Wort, an den Ämterhäufungen, der Vernachlässigung der Residenzpflicht, den Privilegien der Bettelorden. Eine spanische Denkschrift forderte, das Gericht müsse im Haus des Herrn beginnen. Vorgeschlagen wurden die Revision des kirchlichen Gesetzbuchs, die Vereinheitlichung des Ordenswesens und der Liturgie, eine Neuauflage der Unionsverhandlungen mit den getrennten Ostkirchen und die Mission der erst kürzlich neu entdeckten Territorien.

Zu einer harten Reform konnte sich das Konzil indes nicht entschließen. Es erließ einige Dekrete, in denen Bischöfen, Legaten und Kardinälen ihre Pflichten eingeschärft wurden und bestimmte Missstände hinsichtlich der laxen Ausführung übertragener Aufgaben verboten wurden. So wurden die Würdenträger verpflichtet, administrative Aufgaben wie etwa Visitationen selbst zu übernehmen, anstatt ihr Amt als Sinekure zu verstehen und für alle Aufgaben Vertreter zu berufen. Ferner erließ das Konzil Vorschriften über das kuriale Taxwesen, die Bücherzensur und die gemeinnützigen Leihhäuser.

Selbst diese vergleichsweise weichen Beschlüsse konnten noch durch Dispensen wieder ausgehebelt werden. Für eine konsequente Linie fehlte es am entsprechenden Willen, da Leo X. kein Reformpapst war. Die Beschlüsse des Konzils fanden daher kaum einen Nachhall. Das lag nicht zuletzt an seiner zeitlichen Verortung: Als man es in der 12. Sitzung schloss, schrieb man den 16. März 1517. Sieben Monate später begann die Reformation.

Die Reformation war schließlich der Auslöser für die Einberufung des Reformkonzils von Trient (1545–1563).

Siehe auch

  • Laterankonzile

Literatur

  • Oliver de la Brosse, Joseph Lecler, Henri Holstein, Charles Lefebvre: Lateran V und Trient 1. Teil (= Geschichte der Ökumenischen Konzilien, Band X). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1978, ISBN 978-3-7867-0716-5.
  • Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 6. Aufl. der Neuausgabe, Herder-Verlag, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-18040-5, S. 75–76.
  • Hubert Jedin: Papsttum und Kirchenreform; Das Fünfte Laterankonzil. In: ders.: Geschichte des Konzils von Trient, Bd. 1: Der Kampf um das Konzil. Herder, Freiburg i. Br. 1949, 3. Auflage 1977; Nachdruck: Mit einer neuen Einführung von Peter Walter. WBG, Darmstadt Sonderausgabe 2017, ISBN 978-3-534-26892-4, S. 93–110.
  • Francis Rapp: Vom Papst aufgeschoben, vom Konzil skizziert: Die Reform. In: Marc Venard, Heribert Smolinsky (Hrsg.): Von der Reform zur Reformation (1450–1530) (= Die Geschichte des Christentums. Religion. Politik. Kultur, Bd. 7). Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sonderausgabe 2010, ISBN 978-3-451-30400-2, S. 132–141, bes. 136–139.
  • Marc Venard: Das Fünfte Laterankonzil (1512–1517) und das Konzil von Trient (1545–1563). In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Von Nicaenum bis zum Vaticanum II. Patmos Verlag, Düsseldorf 1993, ISBN 3-491-71105-3, S. 331–383, bes. 333–348.

Einzelnachweise

  1. Hubert Jedin, Kleine Konziliengeschichte, 6. Aufl., Herder 1978, S. 77
  2. Hubert Jedin, Kleine Konziliengeschichte, 6. Aufl., Herder 1978, S. 78.
  3. Ludwig Ott, Handbuch der Dogmatik, 11. Auflage, Bonn 2005, S. 156
  4. Hubert Jedin, Kleine Konziliengeschichte, 6. Aufl., Herder 1978, S. 79.

Weblinks

  • Dokumente
Ökumenische Konzilien

Ökumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen:
Nicäa I | Konstantinopel I | Ephesos | Chalcedon | Konstantinopel II | Konstantinopel III | Nicäa II

Weitere ökumenische Konzilien der orthodoxen Kirchen: Quinisextum

Weitere ökumenische Konzilien der römisch-katholischen Kirche:
Konstantinopel IV (869/870) | Lateran I | Lateran II | Lateran III | Lateran IV | Lyon I | Lyon II | Vienne | Konstanz | Ferrara/Florenz | Lateran V | Trient | Vatikan I | Vatikan II

Normdaten (Veranstaltung): GND: 1128101998 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n88085456 | VIAF: 129350690

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 17:35

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Das Funfte Laterankonzil lat Concilium Lateranense V war ein 1512 bis 1517 im Lateran zu Rom tagendes Okumenisches Konzil der katholischen Kirche Es wurde 1512 von Papst Julius II einberufen unter Leo X nach dessen rascher Wahl 1513 fortgesetzt und 1517 fruhzeitig abgeschlossen Es begann die Kirchenreform konnte sich aber in einigen theologischen Streitpunkten nicht einigen 5 Konzil im Lateran 3 Mai 1512 16 Marz 1517Akzeptiert von romisch katholische KircheEinberufen von Papst Julius II Prasidium Papst Julius II Papst Leo X Teilnehmer etwa 100 BischofeThemen Neuaristotelismus Pragmatische Sanktion von Bourges Konkordat mit Frankreich Zinsnahme PfandhauserDokumente5 Dekrete 0 Konzil von Basel Ferrara FlorenzKonzil von Trient0 Liste der okumenischen KonzilienDie Funfte Laterankonzil 1512 1517 Gemalde des 16 Jahrhunderts VorgeschichteBulla monitorii et declarationisLitterae super abrogatione pragmatice sanctionis 1512 Den kirchenpolitischen Rahmen um das Konzil bildet die Diskussion um den Konziliarismus der ein Produkt der vorausgegangenen Konzilien in Konstanz und Basel war Das 1431 begonnene Konzil von Basel war 1438 39 gegen den Willen der dort tagenden Konzilsvater von Papst Eugen IV nach Ferrara verlegt worden wo eine Union mit der Ostkirche unternommen werden sollte Die Union wurde im Juli 1439 zwar beschlossen erwies sich aber wegen historischer und theologischer Vorurteile als nicht haltbar Dennoch verschaffte die Verhandlung dem Papst einen Achtungserfolg uber das Konzil von Basel das zuvor vergeblich eigene Bemuhungen um ein Treffen mit der griechischen Delegation unternommen hatte Dem nunmehr schismatischen Konzil von Basel wurde auf dem papstlichen Konzil in Ferrara bzw Florenz wohin es nach einem Jahr verlegt wurde jegliche Legitimitat abgesprochen Die Radikalitat der dortigen Konzilsteilnehmer in der Hauptsache franzosische und deutsche Kleriker liessen die europaischen Machte vom Konzil abrucken Sie wendeten sich wieder dem Papst zu Das bedeutete aber nicht dass die Idee des Konziliarismus einfach so verschwunden ware Im Gegenteil hatten sowohl der franzosische Konig in der Pragmatischen Sanktion von Bourges und der deutsche Klerus in der Mainzer Akzeptation Teile der Konzilsbeschlusse von Basel anerkannt darunter auch die Erklarung der Tres veritates in dem das Konzil die Oberhoheit uber die ganze Kirche also auch uber den Papst beanspruchte Die Pragmatische Sanktion von Bourges ist ein entscheidendes Dokument des Gallikanismus Weil darin auch das Ernennungsrecht franzosischer Bischofe durch den Konig festgehalten wurde trachteten die Papste fortan nach der Rucknahme der Erklarung Nach all diesen Vorfallen stand dem nach Ferrara und Florenz wieder gestarkten Papsttum nicht der Sinn nach einem weiteren Konzil schon weil die Drohung mit einem solchen bald zur gelaufigen Waffe der Politik wurde Tatsachlich rief der franzosische Konig Ludwig XII 1511 opponierende Kardinale zu einem Konzil nach Pisa dem so genannten Conciliabulum von Pisa Die Einberufung dieses Gegenkonzils war der Ausloser fur die Einberufung des Funften Laterankonzils KonzilsverlaufDas Funfte Laterankonzil war das nach Zahlweise der lateinischen Kirche 18 Okumenische Konzil und das bislang letzte das im Lateran stattfand Es wurde am 19 April 1512 von Papst Julius II einberufen und am 10 Mai 1512 eroffnet An der Eroffnungssitzung nahmen 15 Kardinale und 79 Bischofe teil dabei handelte es sich fast ausschliesslich um Italiener Das Konzil stand in seiner Geschaftsordnung im Gegensatz zu seinen beiden unmittelbaren Vorgangern und knupfte wieder an die Praxis vor Konstanz an Die Geschaftsordnung wurde vom Papst bestimmt und die Dekrete als Papstliche Bullen verabschiedet Verurteilung des Gegenkonzils von Pisa Zunachst ging das Konzil an die Entmachtung des Gegenkonzils von Pisa das es als schismatisch verurteilte Die Konige von England und Aragon sowie Kaiser Maximilian I versicherten dem Papst ihre Unterstutzung Nachdem Julius II am 21 Februar 1513 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Neuaristotelikern wie Pietro Pomponazzi behauptet Das Konzil wendete sich gegen diese mit der christlichen Theologie unvereinbare Vorstellung und erklarte in der achten Sitzung am 19 Dezember 1513 dass der Mensch eine individuelle und unsterbliche Seele besitze was die Voraussetzung fur eine personliche Unsterblichkeit ist Cristoforo Marcello In quarta Lateranensis Concilii sessione habita oratio 1513Bemuhen um Kirchenreform Hauptartikel Kirchenreform Auf der Tagesordnung des Konzils stand erneut eine Kirchenreform die auch schon auf den vorangegangenen Kirchenversammlungen versucht worden aber nie uber Ansatze hinaus gekommen war An Vorschlagen mangelte es dabei nicht etliche Teilnehmer meldeten sich mit teils heftiger Kritik an den Zustanden in der Kirche zu Wort an den Amterhaufungen der Vernachlassigung der Residenzpflicht den Privilegien der Bettelorden Eine spanische Denkschrift forderte das Gericht musse im Haus des Herrn beginnen Vorgeschlagen wurden die Revision des 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des Konzils fanden daher kaum einen Nachhall Das lag nicht zuletzt an seiner zeitlichen Verortung Als man es in der 12 Sitzung schloss schrieb man den 16 Marz 1517 Sieben Monate spater begann die Reformation Die Reformation war schliesslich der Ausloser fur die Einberufung des Reformkonzils von Trient 1545 1563 Siehe auchLaterankonzileLiteraturOliver de la Brosse Joseph Lecler Henri Holstein Charles Lefebvre Lateran V und Trient 1 Teil Geschichte der Okumenischen Konzilien Band X Matthias Grunewald Verlag Mainz 1978 ISBN 978 3 7867 0716 5 Hubert Jedin Kleine Konziliengeschichte 6 Aufl der Neuausgabe Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1990 ISBN 3 451 18040 5 S 75 76 Hubert Jedin Papsttum und Kirchenreform Das Funfte Laterankonzil In ders Geschichte des Konzils von Trient Bd 1 Der Kampf um das Konzil Herder Freiburg i Br 1949 3 Auflage 1977 Nachdruck Mit einer neuen Einfuhrung von Peter Walter WBG Darmstadt Sonderausgabe 2017 ISBN 978 3 534 26892 4 S 93 110 Francis Rapp Vom Papst aufgeschoben vom Konzil skizziert Die Reform In Marc Venard Heribert Smolinsky Hrsg Von der Reform zur Reformation 1450 1530 Die Geschichte des Christentums Religion Politik Kultur Bd 7 Verlag Herder Freiburg im Breisgau 1995 Sonderausgabe 2010 ISBN 978 3 451 30400 2 S 132 141 bes 136 139 Marc Venard Das Funfte Laterankonzil 1512 1517 und das Konzil von Trient 1545 1563 In Giuseppe Alberigo Hrsg Geschichte der Konzilien Von Nicaenum bis zum Vaticanum II Patmos Verlag Dusseldorf 1993 ISBN 3 491 71105 3 S 331 383 bes 333 348 EinzelnachweiseHubert Jedin Kleine Konziliengeschichte 6 Aufl Herder 1978 S 77 Hubert Jedin Kleine Konziliengeschichte 6 Aufl Herder 1978 S 78 Ludwig Ott Handbuch der Dogmatik 11 Auflage Bonn 2005 S 156 Hubert Jedin Kleine Konziliengeschichte 6 Aufl Herder 1978 S 79 WeblinksDokumenteOkumenische Konzilien Okumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen Nicaa I Konstantinopel I Ephesos Chalcedon Konstantinopel II Konstantinopel III Nicaa II Weitere 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