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Die Finanzmarktförderungsgesetze sind vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderungsgesetze die seit 1990 verschiedene

Finanzmarktförderungsgesetz

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Die Finanzmarktförderungsgesetze sind vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderungsgesetze, die seit 1990 verschiedene Regelungen des Finanzwesens betreffen. Die Bundesregierung versuchte damit, Deutschland als attraktiven Finanzplatz zu etablieren und den Schutz der Anleger zu verbessern.

Erstes Finanzmarktförderungsgesetz

Das erste „Finanzmarktförderungsgesetz“ vom 22. Februar 1990 (BGBl. I S. 266) trägt den amtlichen Langtitel „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte“ und änderte ab 1. März 1990 Regelungen zu den Kapitalanlagegesellschaften und zu ausländischen Investmentanteilen. Außerdem wurden die Börsenumsatzsteuer ab 1991 und die Wechselsteuer ab 1992 aufgehoben.

Zweites Finanzmarktförderungsgesetz

Das „Zweite Finanzmarktförderungsgesetz“ mit dem amtlichen Langtitel „Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften“ vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) führte ab 1. August 1994 bzw. 1. Januar 1995 einen Insider-Straftatbestand ein. Außerdem wurde das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet (ab 2002 aufgegangen in Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Drittes Finanzmarktförderungsgesetz

Das „Dritte Finanzmarktförderungsgesetz“ vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) trägt den amtlichen Langtitel „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland“. Es führte ab 1. April 1998 zu Änderungen im Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und im Aktienrecht.

Viertes Finanzmarktförderungsgesetz

Das „Vierte Finanzmarktförderungsgesetz“, ebenfalls mit dem amtlichen Langtitel „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland“, vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) änderte ab 1. Juli 2002 hauptsächlich das Börsengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz. Hierdurch sollte den Finanzinstituten mehr Flexibilität ermöglicht, zugleich aber der Anlegerschutz verbessert werden.

Einzelnachweise

  1. börsennews.de Wirtschaftslexikon - Finanzmarktförderungsgesetz
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 26 Jun 2025 / 07:24

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Die Finanzmarktforderungsgesetze sind vom Deutschen Bundestag verabschiedete Anderungsgesetze die seit 1990 verschiedene Regelungen des Finanzwesens betreffen Die Bundesregierung versuchte damit Deutschland als attraktiven Finanzplatz zu etablieren und den Schutz der Anleger zu verbessern Erstes FinanzmarktforderungsgesetzDas erste Finanzmarktforderungsgesetz vom 22 Februar 1990 BGBl I S 266 tragt den amtlichen Langtitel Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmarkte und anderte ab 1 Marz 1990 Regelungen zu den Kapitalanlagegesellschaften und zu auslandischen Investmentanteilen Ausserdem wurden die Borsenumsatzsteuer ab 1991 und die Wechselsteuer ab 1992 aufgehoben Zweites FinanzmarktforderungsgesetzDas Zweite Finanzmarktforderungsgesetz mit dem amtlichen Langtitel Gesetz uber den Wertpapierhandel und zur Anderung borsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften vom 26 Juli 1994 BGBl I S 1749 fuhrte ab 1 August 1994 bzw 1 Januar 1995 einen Insider Straftatbestand ein Ausserdem wurde das Bundesaufsichtsamt fur den Wertpapierhandel BAWe mit Sitz in Frankfurt am Main gegrundet ab 2002 aufgegangen in Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht Drittes FinanzmarktforderungsgesetzDas Dritte Finanzmarktforderungsgesetz vom 24 Marz 1998 BGBl I S 529 tragt den amtlichen Langtitel Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland Es fuhrte ab 1 April 1998 zu Anderungen im Borsengesetz Wertpapierhandelsgesetz und im Aktienrecht Viertes FinanzmarktforderungsgesetzDas Vierte Finanzmarktforderungsgesetz ebenfalls mit dem amtlichen Langtitel Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland vom 21 Juni 2002 BGBl I S 2010 anderte ab 1 Juli 2002 hauptsachlich das Borsengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz Hierdurch sollte den Finanzinstituten mehr Flexibilitat ermoglicht zugleich aber der Anlegerschutz verbessert werden Einzelnachweiseborsennews de Wirtschaftslexikon FinanzmarktforderungsgesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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