Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Der Frachtführer englisch carrier ist ein Kaufmann der gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Lan

Frachtführer

  • Startseite
  • Frachtführer
Frachtführer
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Der Frachtführer (englisch carrier) ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Land (auf Straße oder Schiene), auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen transportiert und dem Empfänger abliefert.

Allgemeines

Das Handelsrecht befasst sich mit einigen gewerblich tätigen Unternehmern, die den Transport von Personen oder Gütern übernehmen. Dazu gehören Frachtführer, Spediteur und Verfrachter. Die Spediteure, Frachtführer und Verfrachter sind meist auch Lagerhalter, weil sie im Bereich ihres Handelsgewerbes auch regelmäßig Güter lagern.

Rechtsfragen

Der Frachtführer wird durch den Frachtvertrag nach § 407 HGB verpflichtet, das Frachtgut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Der Absender wird verpflichtet, als Gegenleistung die vereinbarte Fracht zu zahlen, und zwar bei Ablieferung des Gutes (§ 420 Abs. 1 HGB). Ein Inkasso der Fracht in Form der Nachnahme ist möglich (§ 422 HGB). Der Frachtführer hat Lieferfristen zu beachten (§ 423 HGB). Die Obhutshaftung des Frachtführers ergibt sich aus § 425 Abs. 1 HGB, wonach er für den Sachschaden haftet, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.

Gemäß § 408 HGB kann vom Frachtführer ein Frachtbrief ausgestellt werden. Über die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann vom Frachtführer auch ein Ladeschein ausgestellt werden, der die in § 408 Abs. 1 HGB genannten Angaben enthalten soll (§ 443 Abs. 1 HGB). Der Frachtführer hat nach § 440 Abs. 1 HGB für alle Forderungen aus dem Frachtvertrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm zur Beförderung übergebenen Gut des Absenders, insbesondere solange er mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann. Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der legitimierte Besitzer des Ladescheins berechtigt, vom Frachtführer die Ablieferung des Gutes zu verlangen (§ 445 Abs. 1 HGB). Macht er von diesem Recht Gebrauch, ist er entsprechend § 421 Abs. 2 und 3 HGB zur Zahlung der Fracht und einer sonstigen Vergütung verpflichtet. Der Ladeschein ist nach § 448 HGB ein Traditionspapier, so dass der legitimierte Besitzer des Ladescheins auch Eigentümer der transportierten Güter ist.

Dem Frachtvertrag dürfen die Beförderungsbedingungen wie beispielsweise die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen hinzugefügt werden.

Arten

Frachtführer gibt es zu Lande als Güterkraftverkehr auf Straßen und als Schienengüterverkehr auf Schienen sowie als Binnenschifffahrt mit Frachtschiffen auf Binnengewässern. Für den Frachtführer auf See gibt es den Rechtsbegriff des Verfrachters mit eigenständigen Regelungen im Rahmen des Seerechts. In der Luftfahrt befördern die Luftfrachtführer Luftfracht. Der Spediteur besorgt als Vermittler gewerbsmäßig den Güterversand durch Abschluss von Frachtverträgen mit Frachtführern und Verfrachtern, während die Frachtführer und Verfrachter den Transport durchführen.

International

In Österreich enthält § 425 UGB eine Legaldefinition, wonach Frachtführer (auch Frächter genannt) ist, „wer es übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen“. Mangels Erwähnung ist der Luftfrachtführer aus den Bestimmungen der § 425 ff. UGB ausgenommen. Es gilt das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, wonach der vertragliche Luftfrachtführer eine Person ist, die als eine Vertragspartei mit einem Reisenden oder einem Absender oder mit einer für den Reisenden oder den Absender handelnden Person einen dem Warschauer Abkommen unterliegenden Beförderungsvertrag geschlossen hat. Reiseveranstalter unterliegen als vertragliche Luftfrachtführer dem Montrealer Übereinkommen. Nach § 426 UGB kann die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangt werden. Der Frachtführer haftet gemäß § 429 UGB für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung oder durch Versäumung der Lieferzeit entsteht, es sei denn, dass der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten (höhere Gewalt). Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten (§ 436 UGB).

In der Schweiz bestimmt Art. 440 OR, dass Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. Der Absender hat nach Art. 441 OR dem Frachtführer die Adresse des Empfängers und den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt und das Gewicht der Frachtstücke, die Lieferungszeit und den Transportweg sowie bei wertvollen Gegenständen auch deren Wert genau zu bezeichnen. Wenn ein Frachtgut verloren oder zugrunde gegangen ist, so hat der Frachtführer gemäß Art. 447 OR den vollen Wert zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass der Verlust oder Untergang durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Absenders oder des Empfängers verursacht sei oder auf Umständen beruhe, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten.

Siehe auch

  • Speditionsgewerbe
  • Lohnfuhrunternehmen
  • Rollkarte
  • Transportrecht

Literatur

  • Wieske, Thomas, Transportrecht schnell erfasst, 4. Aufl., Berlin Heidelberg 2020, Verlag: Springer, ISBN 978-3-662-58487-3
  • Hartenstein, Olaf / Reuschle, Fabian (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht, 3. Aufl., Köln 2015, Verlag Carl Heymanns, ISBN 978-3-452-28142-5
  • Baumbach/Hopt, HGB. Kommentar, 40. Aufl., München 2021, Verlag C.H Beck, ISBN 978-3-406-75414-2
  • Koller, Ingo, Transportrecht. Kommentar, 10. Aufl., München 2020, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-74187-6

Einzelnachweise

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 815
  2. Wolfgang Oelfke, Speditionsbetriebslehre und Logistik, 1999, S. 11
  3. Wolfgang Oelfke, Speditionsbetriebslehre und Logistik, 1999, S. 11
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4155120-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 13:52

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Frachtführer, Was ist Frachtführer? Was bedeutet Frachtführer?

Der Frachtfuhrer englisch carrier ist ein Kaufmann der gewerbsmassig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Land auf Strasse oder Schiene auf Binnengewassern oder mit Luftfahrzeugen transportiert und dem Empfanger abliefert AllgemeinesDas Handelsrecht befasst sich mit einigen gewerblich tatigen Unternehmern die den Transport von Personen oder Gutern ubernehmen Dazu gehoren Frachtfuhrer Spediteur und Verfrachter Die Spediteure Frachtfuhrer und Verfrachter sind meist auch Lagerhalter weil sie im Bereich ihres Handelsgewerbes auch regelmassig Guter lagern RechtsfragenDer Frachtfuhrer wird durch den Frachtvertrag nach 407 HGB verpflichtet das Frachtgut zum Bestimmungsort zu befordern und dort an den Empfanger abzuliefern Der Absender wird verpflichtet als Gegenleistung die vereinbarte Fracht zu zahlen und zwar bei Ablieferung des Gutes 420 Abs 1 HGB Ein Inkasso der Fracht in Form der Nachnahme ist moglich 422 HGB Der Frachtfuhrer hat Lieferfristen zu beachten 423 HGB Die Obhutshaftung des Frachtfuhrers ergibt sich aus 425 Abs 1 HGB wonach er fur den Sachschaden haftet der durch Verlust oder Beschadigung des Gutes in der Zeit von der Ubernahme zur Beforderung bis zur Ablieferung oder durch Uberschreitung der Lieferfrist entsteht Gemass 408 HGB kann vom Frachtfuhrer ein Frachtbrief ausgestellt werden Uber die Verpflichtung zur Ablieferung des Gutes kann vom Frachtfuhrer auch ein Ladeschein ausgestellt werden der die in 408 Abs 1 HGB genannten Angaben enthalten soll 443 Abs 1 HGB Der Frachtfuhrer hat nach 440 Abs 1 HGB fur alle Forderungen aus dem Frachtvertrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm zur Beforderung ubergebenen Gut des Absenders insbesondere solange er mittels Konnossements Ladescheins oder Lagerscheins daruber verfugen kann Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der legitimierte Besitzer des Ladescheins berechtigt vom Frachtfuhrer die Ablieferung des Gutes zu verlangen 445 Abs 1 HGB Macht er von diesem Recht Gebrauch ist er entsprechend 421 Abs 2 und 3 HGB zur Zahlung der Fracht und einer sonstigen Vergutung verpflichtet Der Ladeschein ist nach 448 HGB ein Traditionspapier so dass der legitimierte Besitzer des Ladescheins auch Eigentumer der transportierten Guter ist Dem Frachtvertrag durfen die Beforderungsbedingungen wie beispielsweise die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen hinzugefugt werden ArtenFrachtfuhrer gibt es zu Lande als Guterkraftverkehr auf Strassen und als Schienenguterverkehr auf Schienen sowie als Binnenschifffahrt mit Frachtschiffen auf Binnengewassern Fur den Frachtfuhrer auf See gibt es den Rechtsbegriff des Verfrachters mit eigenstandigen Regelungen im Rahmen des Seerechts In der Luftfahrt befordern die Luftfrachtfuhrer Luftfracht Der Spediteur besorgt als Vermittler gewerbsmassig den Guterversand durch Abschluss von Frachtvertragen mit Frachtfuhrern und Verfrachtern wahrend die Frachtfuhrer und Verfrachter den Transport durchfuhren InternationalIn Osterreich enthalt 425 UGB eine Legaldefinition wonach Frachtfuhrer auch Frachter genannt ist wer es ubernimmt die Beforderung von Gutern zu Lande oder auf Flussen oder sonstigen Binnengewassern auszufuhren Mangels Erwahnung ist der Luftfrachtfuhrer aus den Bestimmungen der 425 ff UGB ausgenommen Es gilt das Warschauer Abkommen uber die Beforderung im internationalen Luftverkehr wonach der vertragliche Luftfrachtfuhrer eine Person ist die als eine Vertragspartei mit einem Reisenden oder einem Absender oder mit einer fur den Reisenden oder den Absender handelnden Person einen dem Warschauer Abkommen unterliegenden Beforderungsvertrag geschlossen hat Reiseveranstalter unterliegen als vertragliche Luftfrachtfuhrer dem Montrealer Ubereinkommen Nach 426 UGB kann die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangt werden Der Frachtfuhrer haftet gemass 429 UGB fur den Schaden der durch Verlust oder Beschadigung des Gutes in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung oder durch Versaumung der Lieferzeit entsteht es sei denn dass der Verlust die Beschadigung oder die Verspatung auf Umstanden beruht die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtfuhrers nicht abgewendet werden konnten hohere Gewalt Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfanger verpflichtet dem Frachtfuhrer nach Massgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten 436 UGB In der Schweiz bestimmt Art 440 OR dass Frachtfuhrer ist wer gegen Vergutung Frachtlohn den Transport von Sachen auszufuhren ubernimmt Der Absender hat nach Art 441 OR dem Frachtfuhrer die Adresse des Empfangers und den Ort der Ablieferung die Anzahl die Verpackung den Inhalt und das Gewicht der Frachtstucke die Lieferungszeit und den Transportweg sowie bei wertvollen Gegenstanden auch deren Wert genau zu bezeichnen Wenn ein Frachtgut verloren oder zugrunde gegangen ist so hat der Frachtfuhrer gemass Art 447 OR den vollen Wert zu ersetzen sofern er nicht beweist dass der Verlust oder Untergang durch die naturliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Absenders oder des Empfangers verursacht sei oder auf Umstanden beruhe die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtfuhrers nicht abgewendet werden konnten Siehe auchSpeditionsgewerbe Lohnfuhrunternehmen Rollkarte TransportrechtLiteraturWieske Thomas Transportrecht schnell erfasst 4 Aufl Berlin Heidelberg 2020 Verlag Springer ISBN 978 3 662 58487 3 Hartenstein Olaf Reuschle Fabian Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2015 Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 452 28142 5 Baumbach Hopt HGB Kommentar 40 Aufl Munchen 2021 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 75414 2 Koller Ingo Transportrecht Kommentar 10 Aufl Munchen 2020 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 74187 6EinzelnachweiseCarl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 815 Wolfgang Oelfke Speditionsbetriebslehre und Logistik 1999 S 11 Wolfgang Oelfke Speditionsbetriebslehre und Logistik 1999 S 11Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4155120 5 GND Explorer lobid OGND AKS

Neueste Artikel
  • Juni 21, 2025

    Kurköln

  • Juni 23, 2025

    Kurfürstenkollegium

  • Juni 24, 2025

    Kurfürstendamm

  • Juni 21, 2025

    Kurfürst

  • Juni 24, 2025

    Kurantmünze

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.