Das Gerichtsamt Döhlen war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 na
Gerichtsamt Döhlen

Das Gerichtsamt Döhlen war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Döhlen.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das . Das neu gebildete Gerichtsamt Döhlen unterstand dem Bezirksgericht Dresden. Sein Gerichtsbezirk umfasste Döhlen mit Oberdöhlen, Birkigt, Deuben, Gittersee, Großburgk mit Neuburgk, Kleinburgk, Kohlsdorf (Hammer), Niederhermsdorf, Niederhäslich, Niederpesterwitz, Oberpesterwitz, Potschappel mit Leisnitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Unterweißig, Weißig (Ober-), Wurgwitz mit Hammer-Wurgwitz, Zauckerode, Zschiedge sowie das Döhlener Forstrevier.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Döhlen wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Dresden mit Sitz in der Stadt Dresden integriert.
Das Gerichtsamt Döhlen wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Döhlen abgelöst.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsamt nutzte das 1856 erbaute Gerichtsgebäude (Lutherstraße 24). Das ehemalige Amtsgericht, mit flachen Anbauten und frei stehendem Gefängnis, steht aufgrund seiner städtebaulichen, ortsgeschichtlichen und baugeschichtlichen Bedeutung als eines der Döhlener Kulturdenkmale unter Denkmalschutz.
Richter
Gerichtsleiter waren:
- Julius Wilhelm Raabe (1857–1863)
- Alfred Arthur Lorenz (1863–1879)
Siehe auch
- Gerichte im Königreich Sachsen
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 254, Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- Bestand 13564 Gerichtsamt Döhlen im Hauptstaatsarchiv Dresden, Online
- Eintrag in der Denkmaldatenbank des Landes Sachsen zur Denkmal-ID 08963727 (PDF, inklusive Kartenausschnitt)
Koordinaten: 51° 0′ 25,1″ N, 13° 38′ 57″ O
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Gerichtsamt Dohlen war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Konigreich Sachsen Eingangsgericht Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Dohlen GeschichteNach dem Tod des sachsischen Konigs Friedrich August II wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger Konig Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet An die Stelle der bisher im Konigreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsamter in nahezu allen grosseren Stadten Die Details der Verwaltungsreform regelten das sachsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11 August 1855 und die Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 Stichtag fur das Inkrafttreten der neuen Behordenstruktur im Konigreich Sachsen war der 1 Oktober 1856 Aufgelost wurde das Das neu gebildete Gerichtsamt Dohlen unterstand dem Bezirksgericht Dresden Sein Gerichtsbezirk umfasste Dohlen mit Oberdohlen Birkigt Deuben Gittersee Grossburgk mit Neuburgk Kleinburgk Kohlsdorf Hammer Niederhermsdorf Niederhaslich Niederpesterwitz Oberpesterwitz Potschappel mit Leisnitz Saalhausen Schweinsdorf Unterweissig Weissig Ober Wurgwitz mit Hammer Wurgwitz Zauckerode Zschiedge sowie das Dohlener Forstrevier Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsamter 1874 auf die umgestalteten bzw neu gebildeten Amtshauptmannschaften uber Seitdem das bisherige konigliche Gericht als konigliches Gerichtsamt bezeichnet wurde fuhrte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Dohlen wurden im Zuge der Neustrukturierung der sachsischen Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Dresden mit Sitz in der Stadt Dresden integriert Das Gerichtsamt Dohlen wurde 1879 auf Grund des Gesetzes uber die Bestimmungen zur Ausfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27 Januar 1877 und des Gesetzes uber die Zustandigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1 Marz 1879 durch das neu gegrundete Amtsgericht Dohlen abgelost GerichtsgebaudeGerichtsgebaude Das Gerichtsamt nutzte das 1856 erbaute Gerichtsgebaude Lutherstrasse 24 Das ehemalige Amtsgericht mit flachen Anbauten und frei stehendem Gefangnis steht aufgrund seiner stadtebaulichen ortsgeschichtlichen und baugeschichtlichen Bedeutung als eines der Dohlener Kulturdenkmale unter Denkmalschutz RichterGerichtsleiter waren Julius Wilhelm Raabe 1857 1863 Alfred Arthur Lorenz 1863 1879 Siehe auchGerichte im Konigreich SachsenEinzelnachweisePierer s Universal Lexikon Band 12 Altenburg 1861 S 749 750 Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 in Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen 1856 S 254 Digitalisat Gesetz und Verordnungsblatt 2117 1856 Bestand 13564 Gerichtsamt Dohlen im Hauptstaatsarchiv Dresden Online Eintrag in der Denkmaldatenbank des Landes Sachsen zur Denkmal ID 08963727 PDF inklusive Kartenausschnitt Gerichte im Bezirk des Appellationsgerichtes Dresden Bezirksgericht Dresden Gerichtsamt Dippoldiswalde Gerichtsamt Dohlen Gerichtsamt Dresden Gerichtsamt Moritzburg Gerichtsamt Radeberg Gerichtsamt Radeburg Gerichtsamt Schonfeld Gerichtsamt Tharandt Gerichtsamt Wilsdruff Bezirksgericht Pirna Gerichtsamt Altenberg Gerichtsamt Gottleuba Gerichtsamt Hohnstein Gerichtsamt Konigstein Gerichtsamt Lauenstein Gerichtsamt Neustadt Gerichtsamt Pirna Gerichtsamt Schandau Gerichtsamt Sebnitz Gerichtsamt Stolpen Bezirksgericht Freiberg Gerichtsamt Brand Gerichtsamt Frauenstein Gerichtsamt Freiberg Gerichtsamt Sayda Bezirksgericht Meissen Gerichtsamt Grossenhain Gerichtsamt Lommatzsch Gerichtsamt Meissen Gerichtsamt Nossen Gerichtsamt Riesa 51 00698 13 64917 Koordinaten 51 0 25 1 N 13 38 57 O