Das Gerichtsamt Königsbrück war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 18
Gerichtsamt Königsbrück

Das Gerichtsamt Königsbrück war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Königsbrück.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Königsbrück. Das neu gebildete Gerichtsamt Königsbrück unterstand dem Bezirksgericht Kamenz. Sein Gerichtsbezirk umfasste Königsbrück, Bohra, Cosel, Glauschnitz, Gottschdorf, Gräfenhain (Ober- und Nieder-), Grüngräbchen, Höckendorf, Koitzsch, Krakau, Laußnitz, Lüttichau, Neukirch, Otterschütz, Quoosdorf, Reichenau, Reichenbach, Röhrsdorf, Rohna, Schmorkau, Schwepnitz, Sella, Steinborn, Stenz, , Zeißholz mit Reitschmühle, Zietsch, Zochau und den Laußnitzer, Ockrillaer und Würschnitzer Forstrevieren.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Königsbrück wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Kamenz mit Sitz in der Stadt Kamenz integriert.
Das Gerichtsamt Königsbrück wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Königsbrück abgelöst.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgericht nutzte das 1851 erbaute Gebäude des königlichen Gerichts (Markt 13). Es handelt sich um ein dreigeschossiges Gebäude. Es ist ortsgeschichtlich und baugeschichtlich von Bedeutung und steht daher unter Denkmalschutz.
Siehe auch
- Gerichte im Königreich Sachsen
- Liste der Kulturdenkmale in Königsbrück
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 250, Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- Bestand 50535 Gerichtsamt Königsbrück im Staatsfilialarchiv Bautzen, Online
Koordinaten: 51° 15′ 48,78″ N, 13° 54′ 12,47″ O
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Gerichtsamt Konigsbruck war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Konigreich Sachsen Eingangsgericht Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Konigsbruck GeschichteNach dem Tod des sachsischen Konigs Friedrich August II wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger Konig Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet An die Stelle der bisher im Konigreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsamter in nahezu allen grosseren Stadten Die Details der Verwaltungsreform regelten das sachsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11 August 1855 und die Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 Stichtag fur das Inkrafttreten der neuen Behordenstruktur im Konigreich Sachsen war der 1 Oktober 1856 Aufgelost wurde das Konigliche Gericht Konigsbruck Das neu gebildete Gerichtsamt Konigsbruck unterstand dem Bezirksgericht Kamenz Sein Gerichtsbezirk umfasste Konigsbruck Bohra Cosel Glauschnitz Gottschdorf Grafenhain Ober und Nieder Grungrabchen Hockendorf Koitzsch Krakau Laussnitz Luttichau Neukirch Otterschutz Quoosdorf Reichenau Reichenbach Rohrsdorf Rohna Schmorkau Schwepnitz Sella Steinborn Stenz Zeissholz mit Reitschmuhle Zietsch Zochau und den Laussnitzer Ockrillaer und Wurschnitzer Forstrevieren Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsamter 1874 auf die umgestalteten bzw neu gebildeten Amtshauptmannschaften uber Seitdem das bisherige konigliche Gericht als konigliches Gerichtsamt bezeichnet wurde fuhrte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Konigsbruck wurden im Zuge der Neustrukturierung der sachsischen Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Kamenz mit Sitz in der Stadt Kamenz integriert Das Gerichtsamt Konigsbruck wurde 1879 auf Grund des Gesetzes uber die Bestimmungen zur Ausfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27 Januar 1877 und des Gesetzes uber die Zustandigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1 Marz 1879 durch das neu gegrundete Amtsgericht Konigsbruck abgelost GerichtsgebaudeGerichtsgebaude Das Amtsgericht nutzte das 1851 erbaute Gebaude des koniglichen Gerichts Markt 13 Es handelt sich um ein dreigeschossiges Gebaude Es ist ortsgeschichtlich und baugeschichtlich von Bedeutung und steht daher unter Denkmalschutz Siehe auchGerichte im Konigreich Sachsen Liste der Kulturdenkmale in KonigsbruckEinzelnachweisePierer s Universal Lexikon Band 12 Altenburg 1861 S 749 750 Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 in Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen 1856 S 250 Digitalisat Gesetz und Verordnungsblatt 2117 1856 Bestand 50535 Gerichtsamt Konigsbruck im Staatsfilialarchiv Bautzen OnlineGerichte in Konigsbruck Standesherrschaft Konigsbruck bis 1839 Gerichtsexpedition des Justizamtes Kamenz in Konigsbruck 1839 1853 Konigliches Gericht Konigsbruck 1853 1856 Gerichtsamt Konigsbruck 1856 1879 Amtsgericht Konigsbruck 1879 1952 1952 1992 Gerichte im Bezirk des Appellationsgerichtes Budissin Bezirksgericht Zittau Gerichtsamt Zittau Gerichtsamt Ostritz Gerichtsamt Reichenau Gerichtsamt Grossschonau Bezirksgericht Lobau Gerichtsamt Lobau Gerichtsamt Weissenberg Gerichtsamt Bernstadt Gerichtsamt Herrnhut Gerichtsamt Ebersbach Gerichtsamt Neusalza Bezirksgericht Budissin Gerichtsamt Budissin Gerichtsamt Schirgiswalde Gerichtsamt Konigswartha Gerichtsamt Bischofswerda Bezirksgericht Kamenz Gerichtsamt Kamenz Gerichtsamt Konigsbruck Gerichtsamt Pulsnitz 51 263549 13 903464 Koordinaten 51 15 48 78 N 13 54 12 47 O