Der Gerichtsbezirk Görz slowenisch Gorica italienisch Gorizia war ein dem unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürstet
Gerichtsbezirk Görz

Der Gerichtsbezirk Görz (slowenisch Gorica, italienisch Gorizia) war ein dem unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca. Görz war der flächenmäßig größte und zugleich bevölkerungsreichste Gerichtsbezirk der 13 Gerichtsbezirke umfassenden Grafschaft Görz. Er wies zudem die zweithöchste Bevölkerungsdichte auf.
Ehemaliger Gerichtsbezirk Görz | |
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(slowenisch: Gorica) | |
(italienisch: Gorizia) | |
Basisdaten | |
Kronland | Görz und Gradisca |
Bezirk | Görz |
Sitz des Gerichts | Görz (Gorica/Gorizia) |
zuständiges Landesgericht | |
Fläche | 403,49 km2 (1910) |
Einwohner | 76.016 |
Aufgelöst | 1919 |
Abgetreten an | Italien |
Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der heutigen, slowenischen Region Goriška und gehörte zum Bezirk Görz. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Großteil des Gebietes an Jugoslawien, heute ist es Teil von Slowenien.
Geschichte
Um 1850 wurde in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Görz geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen , das wiederum dem , das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war. Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Görz.
Der Gerichtsbezirk Görz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Haidenschaft und Kanalburg den Bezirk Görz, wobei die Stadt Görz eine Stadt mit eigenem Statut und nicht Teil des (Land)-Bezirks Görz war.
Der Gerichtsbezirk Görz wies 1910 eine Bevölkerung von 76.016 Personen auf, von denen 52.207 Slowenisch (68,7 %) als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 3.521 Deutschsprachige (6,7 %), 17.545 Italienischsprachige (23,1 %) und 2.743 Anderssprachige oder Staatsfremde. Die italienische Minderheit lebte überwiegend in Görz, wo sie fast 50 % der Bevölkerung stellte. Eine größere Anzahl Italienischsprachiger gab es nur noch in Lucinico, das fast ausschließlich von Italienern besiedelt war. Ansonsten lebten im Umland von Görz mit wenigen Ausnahmen fast ausschließlich Slowenen, während mehr als 90 % der deutschsprachigen Minderheit des Gerichtsbezirks in Görz lebte.
Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Görz zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Großteil des Gerichtsbezirks an Jugoslawien. Das Gebiet des Gerichtsbezirks verteilt sich heute vor allem auf die slowenischen Gemeinden Šempeter-Vrtojba, Nova Gorica, Miren-Kostanjevica, Brda und Renče-Vogrsko. Die Stadt Görz blieb hingegen größtenteils Teil Italiens.
Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 24 Gemeinden (Biglia), Čepovan, , Görz (Gorica bzw. Gorizia), Grgar (Gargaro), (Ločnik), Miren (Merena), Selo (Opatje), , (Ossegliano-Sankt Michael), , , (Ranziano), Solkan (Salcano), (Sankt Andrä bzw. Sant’ Andrea), (Sankt Florian bzw. San Floriano), (Sankt Martin-Quisca bzw. San Martino-Quisca), Šent Peter (Sankt Peter bzw. San Pietro), (Savogna), (Schönpaß), (Gorenja), , und .
Einzelnachweise
- Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 …“
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 8
Literatur
- k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Gerichtsbezirk Gorz slowenisch Gorica italienisch Gorizia war ein dem unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefursteten Grafschaft Gorz und Gradisca Gorz war der flachenmassig grosste und zugleich bevolkerungsreichste Gerichtsbezirk der 13 Gerichtsbezirke umfassenden Grafschaft Gorz Er wies zudem die zweithochste Bevolkerungsdichte auf Ehemaliger Gerichtsbezirk Gorz slowenisch Gorica italienisch Gorizia BasisdatenKronland Gorz und GradiscaBezirk GorzSitz des Gerichts Gorz Gorica Gorizia zustandiges Landesgericht Flache 403 49 km2 1910 Einwohner 76 016Aufgelost 1919Abgetreten an Italien Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der heutigen slowenischen Region Goriska und gehorte zum Bezirk Gorz Nach dem Ersten Weltkrieg musste Osterreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Grossteil des Gebietes an Jugoslawien heute ist es Teil von Slowenien GeschichteUm 1850 wurde in der Gefursteten Grafschaft Gorz und Gradisca so wie im gesamten Kaisertum Osterreich die ursprungliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelost In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Gorz geschaffen Der Gerichtsbezirk unterstand dem fur die gesamte Grafschaft zustandigen das wiederum dem das am 1 Mai 1850 seine Tatigkeit aufnahm unterstellt war Auch nachdem Gorz und Gradisca bzw Triest sowie Istrien vom ursprunglichen Kronland Kustenland ihre Selbstandigkeit als Kronland erlangten blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz fur den Gerichtsbezirk Gorz Der Gerichtsbezirk Gorz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Haidenschaft und Kanalburg den Bezirk Gorz wobei die Stadt Gorz eine Stadt mit eigenem Statut und nicht Teil des Land Bezirks Gorz war Der Gerichtsbezirk Gorz wies 1910 eine Bevolkerung von 76 016 Personen auf von denen 52 207 Slowenisch 68 7 als Umgangssprache angaben Im Gerichtsbezirk lebten zudem 3 521 Deutschsprachige 6 7 17 545 Italienischsprachige 23 1 und 2 743 Anderssprachige oder Staatsfremde Die italienische Minderheit lebte uberwiegend in Gorz wo sie fast 50 der Bevolkerung stellte Eine grossere Anzahl Italienischsprachiger gab es nur noch in Lucinico das fast ausschliesslich von Italienern besiedelt war Ansonsten lebten im Umland von Gorz mit wenigen Ausnahmen fast ausschliesslich Slowenen wahrend mehr als 90 der deutschsprachigen Minderheit des Gerichtsbezirks in Gorz lebte Durch die Grenzbestimmungen des am 10 September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint Germain wurde der Gerichtsbezirk Gorz zur Ganze Italien zugeschlagen Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Grossteil des Gerichtsbezirks an Jugoslawien Das Gebiet des Gerichtsbezirks verteilt sich heute vor allem auf die slowenischen Gemeinden Sempeter Vrtojba Nova Gorica Miren Kostanjevica Brda und Rence Vogrsko Die Stadt Gorz blieb hingegen grosstenteils Teil Italiens GerichtssprengelDer Gerichtssprengel umfasste 1910 24 Gemeinden Biglia Cepovan Gorz Gorica bzw Gorizia Grgar Gargaro Locnik Miren Merena Selo Opatje Ossegliano Sankt Michael Ranziano Solkan Salcano Sankt Andra bzw Sant Andrea Sankt Florian bzw San Floriano Sankt Martin Quisca bzw San Martino Quisca Sent Peter Sankt Peter bzw San Pietro Savogna Schonpass Gorenja und EinzelnachweiseAllgemeines Reichs Gesetz und Regierungsblatt fur das Kaiserthum Oesterreich 1850 XLI Stuck Nr 138 Verordnung des Ministers der Justiz vom 6 April 1850 Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Oesterreich Jahrgang 1868 XVII Stuck Nr 44 Gesetz vom 19 Mai 1868 uber die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehorden in den Konigreichen Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Oesterreich Jahrgang 1868 XLI Stuck Nr 101 Verordnung vom 10 Juli 1868 k k Statistische Zentralkommission Hrsg Spezialortsrepertorium fur das Osterreichisch Illyrische Kustenland Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszahlung vom 31 Dezember 1910 Wien 1918 S 8Literaturk k Statistische Zentralkommission Hrsg Spezialortsrepertorium fur das Osterreichisch Illyrische Kustenland Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszahlung vom 31 Dezember 1910 Wien 1918 Spezialortsrepertorien der osterreichischen Lander Ehemalige Gerichtsbezirke im Kronland Gorz und Gradisca Cervignano Comen Cormons Flitsch Gorz Gradisca Haidenschaft Kanalburg Karfreit Kirchheim Monfalcone Tolmein Sesana