Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Geschäftsähnliche Handlungen sind auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete Erklärungen deren Rechtsfolgen kraft Gesetze

Geschäftsähnliche Handlung

  • Startseite
  • Geschäftsähnliche Handlung
Geschäftsähnliche Handlung
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Geschäftsähnliche Handlungen sind auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete Erklärungen, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten. Sie gehören zu den rechtmäßigen Rechtshandlungen, bei denen es gleichgültig ist, ob der Eintritt der Rechtsfolge gewollt ist oder nicht.

Geschäftsähnliche Handlung sind gegenüber dem Rechtsgeschäft abzugrenzen, bei dem der Eintritt einer Rechtsfolge stets gewollt ist und sie sind gegenüber den Realakten abzugrenzen, Tathandlungen, die auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind, bei auch denen die Rechtsfolge kraft Gesetzes eintritt. Der wesentliche Unterschied zum Rechtsgeschäft besteht somit darin, dass sich die Willensäußerung bei der geschäftsähnlichen Handlung auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs richtet, beim Rechtsgeschäft hingegen auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs (Willenserklärung). Zum anderen unterscheidet die Rechtsfiguren, dass bei der geschäftsähnlichen Handlung gesetzlich bestimmte Rechtsfolgen herbeigeführt werden, beim Rechtsgeschäft hingegen kraft Vereinbarung gewillkürte (gewollte) Rechtsfolgen. Der wesentliche Unterschied zum Realakt besteht darin, dass diesem keine Willensäußerung zugrunde liegt, sondern eine bloße Tathandlung als Willensbetätigung.

Beispiele

Geschäftsähnliche Handlungen sind in der Regel Aufforderungen oder Mitteilungen.

  • Mahnungen; gesetzliche Folge ist der Verzug (§ 286 ff. BGB)
  • Nachfristsetzung des § 281 Abs. 1 Satz 1, § 323 Abs. 1 BGB, gesetzliche Folge ist das Recht zum Rücktritt oder zusätzlich im Falle des § 281 BGB zum Schadenersatz
  • Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung über die Genehmigung nach § 108 Abs. 2, § 177 Abs. 2 BGB; gesetzliche Folge ist Beginn der Zweiwochenfrist, nach deren erfolglosen Ablauf die Genehmigung als verweigert gilt
  • Gewinnmitteilung nach § 661a BGB; gesetzliche Folge ist der (klagbare) Anspruch des Verbrauchers auf den Kaufpreis
  • Verschiedene Mitteilungen und Anzeigen: § 149, § 170, § 171 Abs. 1, § 409, § 415 Abs. 1 S. 2 BGB; gesetzliche Folgen sind i. d. R. gewisse Fiktionen
    • Mängelanzeige nach § 377 HGB; gesetzliche Folge ist die Erhaltung der Rechte des Käufers wegen Mängel (die Rechte müssen dann später durch Willenserklärung ausgeübt werden, sofern die Anzeige nicht konkludent eine solche war)
  • Nach herrschender Meinung auch Tilgungsbestimmungen (Verwendungszweckangaben).

Rechtsfolgen

Auf geschäftsähnliche Handlungen sind teilweise die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen analog anwendbar, insbesondere über die Geschäftsfähigkeit, der Stellvertretung und die Auslegungsvorschriften der § 133, § 157 BGB. Auch können geschäftsähnliche Handlungen beispielsweise im Fall eines Irrtums, einer Täuschung oder einer Drohung gemäß der §§ 119 ff. BGB analog angefochten werden. Vorschriften der Sittenwidrigkeit (beispielsweise § 138 BGB) ergeben bei rechtsgeschäftsähnlichen Handlung kaum Sinn, da die Rechtsfolge durch das (in der Regel verfassungskonforme) Gesetz bestimmt ist, welches somit keine Sittenwidrigkeit implizieren sollte.

Einzelnachweise

  1. Beck’scher Onlinekommentar-BGB/Wendtland, 31. Edition, München 2014, § 133 Rn. 16.
  2. Otto Palandt, Jürgen Ellenberger: BGB-Kommentar. 73. Auflage. 2014, Überblick vor § 104, Rn. 6.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7608083-3 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:19

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Geschäftsähnliche Handlung, Was ist Geschäftsähnliche Handlung? Was bedeutet Geschäftsähnliche Handlung?

Geschaftsahnliche Handlungen sind auf einen tatsachlichen Erfolg gerichtete Erklarungen deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten Sie gehoren zu den rechtmassigen Rechtshandlungen bei denen es gleichgultig ist ob der Eintritt der Rechtsfolge gewollt ist oder nicht Geschaftsahnliche Handlung sind gegenuber dem Rechtsgeschaft abzugrenzen bei dem der Eintritt einer Rechtsfolge stets gewollt ist und sie sind gegenuber den Realakten abzugrenzen Tathandlungen die auf einen tatsachlichen Erfolg gerichtet sind bei auch denen die Rechtsfolge kraft Gesetzes eintritt Der wesentliche Unterschied zum Rechtsgeschaft besteht somit darin dass sich die Willensausserung bei der geschaftsahnlichen Handlung auf die Herbeifuhrung eines tatsachlichen Erfolgs richtet beim Rechtsgeschaft hingegen auf die Herbeifuhrung eines rechtlichen Erfolgs Willenserklarung Zum anderen unterscheidet die Rechtsfiguren dass bei der geschaftsahnlichen Handlung gesetzlich bestimmte Rechtsfolgen herbeigefuhrt werden beim Rechtsgeschaft hingegen kraft Vereinbarung gewillkurte gewollte Rechtsfolgen Der wesentliche Unterschied zum Realakt besteht darin dass diesem keine Willensausserung zugrunde liegt sondern eine blosse Tathandlung als Willensbetatigung BeispieleGeschaftsahnliche Handlungen sind in der Regel Aufforderungen oder Mitteilungen Mahnungen gesetzliche Folge ist der Verzug 286 ff BGB Nachfristsetzung des 281 Abs 1 Satz 1 323 Abs 1 BGB gesetzliche Folge ist das Recht zum Rucktritt oder zusatzlich im Falle des 281 BGB zum Schadenersatz Aufforderung zur Abgabe einer Erklarung uber die Genehmigung nach 108 Abs 2 177 Abs 2 BGB gesetzliche Folge ist Beginn der Zweiwochenfrist nach deren erfolglosen Ablauf die Genehmigung als verweigert gilt Gewinnmitteilung nach 661a BGB gesetzliche Folge ist der klagbare Anspruch des Verbrauchers auf den Kaufpreis Verschiedene Mitteilungen und Anzeigen 149 170 171 Abs 1 409 415 Abs 1 S 2 BGB gesetzliche Folgen sind i d R gewisse Fiktionen Mangelanzeige nach 377 HGB gesetzliche Folge ist die Erhaltung der Rechte des Kaufers wegen Mangel die Rechte mussen dann spater durch Willenserklarung ausgeubt werden sofern die Anzeige nicht konkludent eine solche war Nach herrschender Meinung auch Tilgungsbestimmungen Verwendungszweckangaben RechtsfolgenAuf geschaftsahnliche Handlungen sind teilweise die Vorschriften uber Rechtsgeschafte und Willenserklarungen analog anwendbar insbesondere uber die Geschaftsfahigkeit der Stellvertretung und die Auslegungsvorschriften der 133 157 BGB Auch konnen geschaftsahnliche Handlungen beispielsweise im Fall eines Irrtums einer Tauschung oder einer Drohung gemass der 119 ff BGB analog angefochten werden Vorschriften der Sittenwidrigkeit beispielsweise 138 BGB ergeben bei rechtsgeschaftsahnlichen Handlung kaum Sinn da die Rechtsfolge durch das in der Regel verfassungskonforme Gesetz bestimmt ist welches somit keine Sittenwidrigkeit implizieren sollte EinzelnachweiseBeck scher Onlinekommentar BGB Wendtland 31 Edition Munchen 2014 133 Rn 16 Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Uberblick vor 104 Rn 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7608083 3 GND Explorer lobid OGND AKS

Neueste Artikel
  • Juli 18, 2025

    Joseph Thürmer

  • Juli 18, 2025

    Joseph Schöffel

  • Juli 18, 2025

    Joseph Fröhlich

  • Juli 18, 2025

    Joseph Feßler

  • Juli 18, 2025

    Josef Tölk

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.