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Graumannscher Münzfuß

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Graumannscher Münzfuß
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Der Graumann’sche Münzfuß ist ein vom preußischen Generalmünzmeister Johann Philipp Graumann entwickelter Münzfuß. Nach dem Graumann’schen Münzfuß wurden ab 1750 aus einer feinen kölnischen Mark Silber 14 preußische Reichstaler geprägt. Der Graumann’sche Münzfuß wird daher auch 14-Taler-Münzfuß oder kurz 14-Taler-Fuß genannt. Die Entwicklung eines einheitlichen deutschen Münzsystems im 18. und 19. Jahrhundert wurde maßgeblich vom Graumann’schen Münzfuß beeinflusst.

Eine Kurzbezeichnung ist Graumann’scher Fuß.

Graumann’scher Münzfuß und preußischer Reichstaler

Kurz vor der Mitte des 18. Jahrhunderts warb Friedrich II. von Preußen den Münzmeister Graumann aus Braunschweig-Lüneburg ab. Ihm wurde die Aufgabe zugewiesen, ein praktikables Münzsystem zu entwickeln. Es sollte das vorherige Münzsystem ablösen, das auf dem Leipziger Münzfuß, einem 12-Taler-Fuß, beruhte.

Der Reichstaler nach dem Graumann’schen Münzfuß war eine von zehn deutschen Talersorten in der Spätphase des Heiligen Römischen Reichs. Die Bedeutung des Graumann’schen Münzfußes ergibt sich aus der Tatsache, dass er Grundlage der „zukunftsträchtigsten Talermünze“ der damaligen Zeit war. Vor allem war er ab 1831 Grundlage der Bestrebungen im Deutschen Zollverein, der von Preußen geführt wurde, zu einem einheitlicheren deutschen Münzsystem zu gelangen.

Die preußischen Reichstaler wurden bis 1856 geprägt. Zu den nach dem Graumann’schen Münzfuß ausgebrachten Kleinmünzen gehörte bis 1821 in den meisten, aber nicht allen preußischen Provinzen der Gute Groschen. 24 Gute Groschen ergeben einen preußischen Reichstaler. Ab 1821 wurde in Preußen einheitlich der Reichstaler im 14-Taler-Fuß in 30 Silbergroschen eingeteilt.

Der 14-Taler-Münzfuß ab 1834

2 Thaler Königreich Hannover, Georg V. 1854, Inschrift Rs.: „VEREINSMÜNZE • 2 THALER 3½ GULDEN • VII EINE F. MARK • 1854 •“ (We. 1812)

Ab 1834 übernahmen alle Länder mit Talerwährung, die dem Deutschen Zollverein angehörten, den Graumann’schen 14-Taler-Münzfuß. Auch Länder, die dem Zollverein zunächst nicht angehörten, schlossen sich an (Hannover 1834; die beiden mecklenburgischen Länder 1848). Diese Angleichung strahlte auch auf die süddeutschen Länder mit Guldenwährung aus. 1837 entschlossen sie sich zur Bildung des Süddeutschen Münzvereins, die einen 24½-Gulden-Münzfuß für die Guldenprägung vorschrieb. Diese Festlegung erfolgte so, dass 1838 im Dresdner Münzvertrag eine gemeinsame Münze der Gulden- wie der Talerländer definiert werden konnte: die Vereinsmünze zu 7 Stück aus der Mark fein. Die Vereinsmünze war daher ein 2-Taler-Stück („Doppeltaler“) nach dem Graumann’schen Münzfuß und gleichzeitig ein 3½-Gulden-Stück.

Siehe auch: Sächsische Münzgeschichte#Prägung im 14-Taler-Fuß (1839–1856)

Wirken nach Umstellung auf das Zollpfund 1857

Durch den Wiener Münzvertrag wurde 1857 in Bezug auf die Silbergroßmünzen ein weitgehend einheitlicher Währungsraum „zwischen Adria und Ostsee“ geschaffen. Der neue Münzfuß wurde dabei so gewählt, dass sich der Feingehalt der sich ergebenden Talermünzen fast nicht von dem der älteren Vereinstaler (siehe oben) unterschied. Dies wurde erreicht, indem der Übergang von der kölnischen Gewichtsmark auf das Zollpfund zu 500 g mit einem 30-Taler-Münzfuß kombiniert wurde.

In modifizierter Form wurden so Talermünzen im 14-Taler-Fuß bis 1871 geprägt. Der Einfluss setzt sich auch in der nachfolgenden Markwährung des Deutschen Reichs fort: Die Definition des Goldstandards der Mark geht von einem Drittel des Werts eines Silbertalers nach dem Graumann’schen Münzfuß aus.

Siehe auch

  • Preußische Münzgeschichte

Literatur

  • Rainer Gömmel: Die Entwicklung der Wirtschaft im Zeitalter des Merkantalismus 1620–1800. München, 1998, S. 53f.

Einzelnachweise

  1. Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 23. Aufl. 1. Bd., Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2004, K 16.
  2. Werner Pfeiffer: Geschichte des Geldes in Schleswig-Holstein. Westholsteinische Verlagsanstalt Boysens & Co., Heide in Holstein 1972, S. 65.
  3. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Münzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7–10, Zitat S. 9.
  4. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Münzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7–10.
  5. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Münzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 11–16.
  6. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Münzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 21ff., Zitat S. 23.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:10

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Der Graumann sche Munzfuss ist ein vom preussischen Generalmunzmeister Johann Philipp Graumann entwickelter Munzfuss Nach dem Graumann schen Munzfuss wurden ab 1750 aus einer feinen kolnischen Mark Silber 14 preussische Reichstaler gepragt Der Graumann sche Munzfuss wird daher auch 14 Taler Munzfuss oder kurz 14 Taler Fuss genannt Die Entwicklung eines einheitlichen deutschen Munzsystems im 18 und 19 Jahrhundert wurde massgeblich vom Graumann schen Munzfuss beeinflusst Ein Reichs Thaler Friedrichs II von 1777Preussischer Reichstaler von 1819 nach dem Graumannschen Munzfuss Eine Kurzbezeichnung ist Graumann scher Fuss Graumann scher Munzfuss und preussischer Reichstaler1 3 preussischer Reichstaler nach dem Graumann schen Munzfuss Kurz vor der Mitte des 18 Jahrhunderts warb Friedrich II von Preussen den Munzmeister Graumann aus Braunschweig Luneburg ab Ihm wurde die Aufgabe zugewiesen ein praktikables Munzsystem zu entwickeln Es sollte das vorherige Munzsystem ablosen das auf dem Leipziger Munzfuss einem 12 Taler Fuss beruhte Der Reichstaler nach dem Graumann schen Munzfuss war eine von zehn deutschen Talersorten in der Spatphase des Heiligen Romischen Reichs Die Bedeutung des Graumann schen Munzfusses ergibt sich aus der Tatsache dass er Grundlage der zukunftstrachtigsten Talermunze der damaligen Zeit war Vor allem war er ab 1831 Grundlage der Bestrebungen im Deutschen Zollverein der von Preussen gefuhrt wurde zu einem einheitlicheren deutschen Munzsystem zu gelangen Die preussischen Reichstaler wurden bis 1856 gepragt Zu den nach dem Graumann schen Munzfuss ausgebrachten Kleinmunzen gehorte bis 1821 in den meisten aber nicht allen preussischen Provinzen der Gute Groschen 24 Gute Groschen ergeben einen preussischen Reichstaler Ab 1821 wurde in Preussen einheitlich der Reichstaler im 14 Taler Fuss in 30 Silbergroschen eingeteilt Der 14 Taler Munzfuss ab 18342 Thaler Konigreich Hannover Georg V 1854 Inschrift Rs VEREINSMUNZE 2 THALER 3 GULDEN VII EINE F MARK 1854 We 1812 Ab 1834 ubernahmen alle Lander mit Talerwahrung die dem Deutschen Zollverein angehorten den Graumann schen 14 Taler Munzfuss Auch Lander die dem Zollverein zunachst nicht angehorten schlossen sich an Hannover 1834 die beiden mecklenburgischen Lander 1848 Diese Angleichung strahlte auch auf die suddeutschen Lander mit Guldenwahrung aus 1837 entschlossen sie sich zur Bildung des Suddeutschen Munzvereins die einen 24 Gulden Munzfuss fur die Guldenpragung vorschrieb Diese Festlegung erfolgte so dass 1838 im Dresdner Munzvertrag eine gemeinsame Munze der Gulden wie der Talerlander definiert werden konnte die Vereinsmunze zu 7 Stuck aus der Mark fein Die Vereinsmunze war daher ein 2 Taler Stuck Doppeltaler nach dem Graumann schen Munzfuss und gleichzeitig ein 3 Gulden Stuck Siehe auch Sachsische Munzgeschichte Pragung im 14 Taler Fuss 1839 1856 Wirken nach Umstellung auf das Zollpfund 1857Durch den Wiener Munzvertrag wurde 1857 in Bezug auf die Silbergrossmunzen ein weitgehend einheitlicher Wahrungsraum zwischen Adria und Ostsee geschaffen Der neue Munzfuss wurde dabei so gewahlt dass sich der Feingehalt der sich ergebenden Talermunzen fast nicht von dem der alteren Vereinstaler siehe oben unterschied Dies wurde erreicht indem der Ubergang von der kolnischen Gewichtsmark auf das Zollpfund zu 500 g mit einem 30 Taler Munzfuss kombiniert wurde In modifizierter Form wurden so Talermunzen im 14 Taler Fuss bis 1871 gepragt Der Einfluss setzt sich auch in der nachfolgenden Markwahrung des Deutschen Reichs fort Die Definition des Goldstandards der Mark geht von einem Drittel des Werts eines Silbertalers nach dem Graumann schen Munzfuss aus Siehe auchPreussische MunzgeschichteLiteraturRainer Gommel Die Entwicklung der Wirtschaft im Zeitalter des Merkantalismus 1620 1800 Munchen 1998 S 53f EinzelnachweiseDuden Die deutsche Rechtschreibung 23 Aufl 1 Bd Bibliographisches Institut amp F A Brockhaus AG Mannheim 2004 K 16 Werner Pfeiffer Geschichte des Geldes in Schleswig Holstein Westholsteinische Verlagsanstalt Boysens amp Co Heide in Holstein 1972 S 65 Hans Dietrich Kahl Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18 Jahrhunderts bis 1878 Dr Busso Peus Nachf Frankfurt Main 1972 S 7 10 Zitat S 9 Hans Dietrich Kahl Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18 Jahrhunderts bis 1878 Dr Busso Peus Nachf Frankfurt Main 1972 S 7 10 Hans Dietrich Kahl Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18 Jahrhunderts bis 1878 Dr Busso Peus Nachf Frankfurt Main 1972 S 11 16 Hans Dietrich Kahl Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18 Jahrhunderts bis 1878 Dr Busso Peus Nachf Frankfurt Main 1972 S 21ff Zitat S 23

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