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Großbürger waren Bürger einer Stadt die das große Bürgerrecht der Stadt erworben hatten Großbürgerlicher Salon um 1895 H

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Großbürger waren Bürger einer Stadt, die das große Bürgerrecht der Stadt erworben hatten.

Heute werden zumeist auch jene Kreise als „großbürgerlich“ bezeichnet, denen man lediglich einen großen Wohlstand beimisst. Insoweit geht es dem Begriff des Großbürgers ähnlich wie dem des Patriziers, der nicht mehr nur eigentlich patrizische Familien bezeichnet, sondern auch auf solche Familien Anwendung findet, die in der Geschichte einer bestimmten Stadt Bedeutung erlangt haben.

Der Gegenbegriff ist der des Kleinbürgers.

Erwerb des Großbürgerrechts

Das Großbürgerrecht wurde, wie das Bürgerrecht, entgeltlich erworben. Es musste ein Bürgergeld entrichtet werden, das ein Vielfaches des normalen Bürgergeldes zum Erwerb des Bürgerrechts ausmachte. Das Großbürgerrecht war – zumindest in Hamburg – im Mannesstamm erblich.

Rechtsnatur des Großbürgerrechts

Es ist umstritten, ob es sich bei dem Großbürgerrecht im eigentlichen Sinn um eine von der sogenannten kleinen oder normalen Bürgerschaft rechtlich unterschiedene Bürgerstellung handelt oder lediglich um eine Handelskonzession. Denn jeder, der in den Städten Handel großen Umfangs betreiben wollte, bedurfte dazu des großen Bürgerrechts. Anders lagen die Dinge in Hamburg:

„In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem großen und dem kleinen Bürgerrecht unterschieden, und nur wer dank seiner ökonomischen Verhältnisse imstande war, das große Bürgerrecht zu erwerben, verfügte über die uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit, durfte in den Senat, die Bürgerschaft und andere Ämter gewählt werden – und das waren nur wenige. Die vermögenden Großkaufleute gaben in den Hansestädten den Ton an.“

„Sie sicherten aus eigener Verfügungsgewalt die Macht ihres Standes und ihrer Klasse, grenzten sich in Rang und Habitus gegen die kleinen Kaufleute, die ‚Krämer‘ ab und betrachteten sich mit einigem Recht als Herrscher ihrer Stadt.“

Rechte

Großbürger waren regelmäßig zuvor Bürger einer Stadt. Als Großbürger hatten sie neben den allgemeinen Befugnissen eines Bürgers weitergehende Vorrechte. Beispiel dafür war das Recht zum Fernhandel und das sonst dem Adel vorbehaltene freie Jagdrecht. Als besondere weitere Ausprägung in Hamburg durfte der Großbürger im Gegensatz zum einfachen Bürger Bankkonten unterhalten.

Soziale Stellung

Soziologisch können Großbürger und Stadtbürger unterschieden werden. Regelmäßig war der Bürger, der die große Bürgerschaft erlangte, schon zu einem gewissen Wohlstand gelangt, der es ihm erlaubte, das erhöhte Bürgergeld zu entrichten. Aus dem durch die große Bürgerschaft ermöglichten Großhandel wird er regelmäßig weiteren Wohlstand gezogen haben. So folgte aus den unterschiedlichen Geschäften, die den Bürgern einerseits und den Großbürgern andererseits möglich waren, eine fortschreitende Differenzierung nach auseinanderdriftenden wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Als Folge seines Wohlstands konnte der Großbürger einen nicht zuletzt der Repräsentation dienenden „großbürgerlichen Lebensstil“ führen, also ein aufwendiges Leben mit Stadt- und Landsitz, Personal und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Seine finanziellen Möglichkeiten einerseits und der Niedergang des landgesessenen Adels andererseits ermöglichten es dem Großbürger, adelige Landsitze zu erwerben. Überhaupt glichen sich in dieser Schicht die Lebensweisen des Bürgers und des niederen Adels weitgehend an. Oft war das Bestreben, adeligen Grundbesitz zu erwerben, auch mit dem Bestreben verbunden, selbst nobilitiert zu werden. Eine Ausnahme bilden insoweit die Hamburger, bei denen die Annahme von Adelstiteln bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verpönt war.

Gesellschaftliche Differenzierung

Ein Beispiel für die im Laufe der Zeit durch die unterschiedlichen Bürgerrechte entstandene gesellschaftliche Differenzierung ist die „Freie und Hansestadt Hamburg“. Hamburg war stets eine rein bürgerliche Stadt, in welcher der Adel keine Rechte haben durfte. Ursprünglich handelte es sich um ein probates Mittel, von vornherein möglichen Konflikten mit den Adeligen und ihren Herren im Umland der Stadt vorzubeugen. Im Laufe der Zeit wurde die Distanz zu Adel und Orden Bestandteil des hanseatischen Wesens Hamburger Ausprägung. Eine Auswirkung dieses Prinzips war beispielsweise, dass Bürger, die ungeachtet dieses Grundkonsenses auswärtige Standeserhebungen entgegennahmen, keine städtischen Ehrenämter mehr ergreifen durften. Dies führte ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dazu, dass sich Bürger, die nicht in städtische Ämter gewählt werden wollten, in die Nobilitierung flüchteten, denn die Übernahme städtischer Ehrenämter war mit der Aufgabe der kaufmännischen Tätigkeit verknüpft. Auch durfte ein Wahlamt nicht abgelehnt werden. Die Weigerung, das Amt anzunehmen, war mit dem Zwang gekoppelt, die Stadt zu verlassen. Die Bürgerlichkeit der Stadt ging so weit, dass der Oberkommandierende des Militärs lediglich den Rang eines Obersten bekleiden durfte, weil die Bürger der Stadt keine höheren Militärchargen mit ihrem gesellschaftlichen Geltungsanspruch in der Stadt haben wollten.

Ungeachtet dieses auf den ersten Blick egalitären Ansatzes war Hamburg tatsächlich eine ungleiche Gesellschaft schärfster Ausprägung. Es wurde strengstens darauf geachtet, so z. B. bei der Heirat, dass „die drei Stände: der Handelsadel, der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Schärfste getrennt“ waren.

Andere Staaten, andere Entwicklungen

Die Entwicklung in anderen Staaten ist nicht mit der Entwicklung in Deutschland identisch. In Südeuropa spielte der wieder stadtsässig gewordene Adel in Handel und Gewerbe eine beträchtliche Rolle, insbesondere im italienischen Adel.

Großbürgertum als Bourgeoisie

Der aus Frankreich stammende Klassenbegriff „Bourgeois“ wurde schon von Diderot negativ gebraucht. Nach Karl Marx ist die als kapitalistisches Großbürgertum definierte Bourgeoisie die im Kapitalismus herrschende der beiden Grundklassen Bourgeoisie (Großbürgertum) und Proletariat (abhängig beschäftigte Arbeiterschaft). Historisch habe sie sich aus dem dritten Stand der Feudalgesellschaft heraus entwickelt (Handwerker, Händler, freie und landbesitzende Großbauern). Ein Teil der Handwerker wurde nach Marx zu . Nach der Ablösung des Feudalismus durch den Kapitalismus beuten die mit Bourgeoisie gemeinten Kapitalisten die Arbeiterklasse (das Proletariat) aus. Während unter Citoyen das emanzipatorische Bürgertum der Französischen Revolution verstanden wird, ist mit Bourgeoisie oder Juste Milieu das Bürgertum als Herrschaftsinstanz gemeint.

Niedergang des Großbürgertums

Zwei Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise zwischen den Kriegen sowie der fortschreitende Industrialismus – als Abkehr vom individualistischen Wirtschaftsstil des bürgerlichen Unternehmers – und der damit einhergehende Konzentrationsprozess in der Wirtschaft haben die wirtschaftlichen Grundlagen des Großbürgertums so weit zerstört, dass es als gesellschaftlich unterscheidbare Gruppe nicht mehr vorhanden ist, als Milieu jedoch noch heute (2007) existiert. Großbürgerlicher Lebensstil findet sich heute insbesondere noch bei Industriellenfamilien, die ihr Vermögen bewahren konnten, obwohl diese Schicht, da regelmäßig aus dem Handwerkerstand hervorgegangen, nicht zu den im engeren Sinne großbürgerlichen Kreisen gehörte und von Großbürgern, die sich als Handelsadel verstanden, ausgegrenzt wurde.

Der moderne Wohlfahrtsstaat mit seiner nivellierenden Funktion und hohen Besteuerung, verbunden mit dem Streben vieler Frauen nach Selbstverwirklichung im Erwerbsberuf sowie der Ersatz von Mäzenatentum und karitativem Wirken Einzelner durch öffentliches Handeln oder das von Unternehmen, ist ein weiterer Grund für das Zurückweichen „großbürgerlicher“ Lebensform, die gemeinhin voraussetzt:

  • Eigenständiges wirtschaftliches Handeln – statt Angestelltendasein, dem zunehmend auch Mitglieder der Freien Berufe zuzurechnen sind,
  • Materieller Wohlstand durch berufliche Leistungen oder Erbschaftsvermögen,
  • Jedenfalls während der Erziehungsphase einer regelmäßig größeren Kinderschar nicht erwerbstätige Ehefrauen, die sich um den bürgerlichen Haushalt und oft um karitative Aufgaben kümmern,
  • Gehobene, oft grenzüberschreitende und kostenaufwendige Ausbildung der Kinder,
  • Mäzenatentum mit karitativem, sozialem oder politischem Engagement.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Formen des Honoratioren-Bürgertums nach und nach weitgehend preisgegeben, weil sie in einer auf einen Durchschnittsstil ausgerichteten Gesellschaft als nicht mehr zeitgemäß empfunden wurden. Diese Entwicklung hat sich im Anschluss an die 68er-Bewegung zu einer mehr oder weniger bewussten Antibürgerlichkeit radikalisiert, als diverse Neue Soziale Bewegungen gesellschaftlich tonangebend wurden, während viele (Neu-)Reiche sich in den abgehobenen Lebensstil des Jet-Set flüchteten. Um das Jahr 2000 ging der Trend dann zum Bobo-Dasein hin, dem Lebensstil der neuen Eliten des Informationszeitalters, der „zusammenführt, was bisher als unvereinbar galt: Reichtum und Rebellion, beruflichen Erfolg und nonkonformistische Haltung, das Denken der Hippies und den unternehmerischen Geist der Yuppies. Der ‚bourgeoise Bohemien‘ ist ein neuer Typus, der idealistisch lebt, einen sanften Materialismus pflegt, korrekt und kreativ zugleich ist.“ (David Brooks, Bobos in Paradise, 2000)

Die unverminderte Attraktivität großbürgerlicher Attribute – ohne allerdings von einem im eigentlichen Sinn großbürgerlichen Lebensstil begleitet zu sein – belegen die Bestrebungen neu aufgestiegener Mitglieder der Gesellschaft, einzelne großbürgerliche Lebenselemente zu imitieren.

Großbürgerliche Geschlechter

Familien, die das erbliche Großbürgerrecht in einer Freien Reichsstadt erworben haben, sind unter anderem:

  • Berenberg (Hanseatengeschlecht)
  • Jauch (Hanseatengeschlecht)

Literatur

  • Dolores L. Augustine: Patricians and Parvenues. Wealth and High Society in Wilhelmine Germany. Berg Books, Oxford 1994, ISBN 0-85496-397-9 (englisch).
  • David Blackbourn, Richard J. Evans (Hrsg.): The German Bourgeoisie. Essays on the social history of the German middle class from the late 18th to the early 20th century. Routledge, London 2015, ISBN 978-1-13802-061-0 (EA London 1991, englisch).
  • Michael Hartmann: Der Mythos von den Leistungseliten. Spitzenkarrieren und soziale Herkunft in Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft. Campus Verlag, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-593-37151-0 (EA Frankfurt/M. 2002)
  • Oskar Köhler: Bürger, Bürgertum. In: Görres-Gesellschaft (Hrsg.): Staatslexikon, Band 1. 7. Auflage. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-19301-9, Sp. 1040 ff. (mit weiterführenden Literaturangaben).
  • Michel Pinçon, Monique Pinçon-Charlot: Voyage en grande bourgeoisie. Journal d'enquête. P.U.F., Paris 2002, ISBN 2-13-048683-5 (französisch).
  • Reinhard Rürup: Jüdisches Großbürgertum am Ende des 18. Jahrhunderts. In: Rüdiger Hohls, Iris Schröder, Hannes Siegrist (Hrsg.): Europa und die Europäer. Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte. Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08691-9, Seiten 134–138 (Festschrift für Hartmut Kaelble zum 65. Geburtstag)
  • Dieter Ziegler (Hrsg.): Großbürger und Unternehmer. 2000, ISBN 3-525-35682-X (Auszüge Google books).

Siehe auch

  • Bildungsbürgertum
  • Bürgertum
  • Bürgeradel

Weblinks

  • Rezension zu Michel Pinçon, Monique Pinçon-Charlot: Voyage en grande bourgeoisie. In: Journal d'enquête. Paris 2002.

Quellen

  1. Matthias Wegner: Hanseaten, Berlin 1999, S. 34: „In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem großen und dem kleinen Bürgerrecht unterschieden, und nur wer dank seiner ökonomischen Verhältnisse imstande war, das große Bürgerrecht zu erwerben, verfügte über die uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit, durfte in den Senat, die Bürgerschaft und andere Ämter gewählt werden – und das waren nur wenige.“; Robert Steimel: Mit Köln versippt Band II, Einleitung
  2. H. Pesch: Bürger und Bürgerschaft in Köln, Marburg 1908, S. 35
  3. Matthias Wegner: Hanseaten, Berlin 1999, S. 34
  4. Wegner, S. 35
  5. Meyer's Conversations-Lexicon, 1840ff, 14. Band, S. 922: Dort herrschte „eine altmodische Oberservanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen ..., wo die drei Stände: der Handelsadel, der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Schärfste getrennt“ waren.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4121386-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 19:35

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Grossburger waren Burger einer Stadt die das grosse Burgerrecht der Stadt erworben hatten Grossburgerlicher Salon um 1895 Heute werden zumeist auch jene Kreise als grossburgerlich bezeichnet denen man lediglich einen grossen Wohlstand beimisst Insoweit geht es dem Begriff des Grossburgers ahnlich wie dem des Patriziers der nicht mehr nur eigentlich patrizische Familien bezeichnet sondern auch auf solche Familien Anwendung findet die in der Geschichte einer bestimmten Stadt Bedeutung erlangt haben Der Gegenbegriff ist der des Kleinburgers Erwerb des GrossburgerrechtsDas Grossburgerrecht wurde wie das Burgerrecht entgeltlich erworben Es musste ein Burgergeld entrichtet werden das ein Vielfaches des normalen Burgergeldes zum Erwerb des Burgerrechts ausmachte Das Grossburgerrecht war zumindest in Hamburg im Mannesstamm erblich Rechtsnatur des GrossburgerrechtsEs ist umstritten ob es sich bei dem Grossburgerrecht im eigentlichen Sinn um eine von der sogenannten kleinen oder normalen Burgerschaft rechtlich unterschiedene Burgerstellung handelt oder lediglich um eine Handelskonzession Denn jeder der in den Stadten Handel grossen Umfangs betreiben wollte bedurfte dazu des grossen Burgerrechts Anders lagen die Dinge in Hamburg In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem grossen und dem kleinen Burgerrecht unterschieden und nur wer dank seiner okonomischen Verhaltnisse imstande war das grosse Burgerrecht zu erwerben verfugte uber die uneingeschrankte Handels und Gewerbefreiheit durfte in den Senat die Burgerschaft und andere Amter gewahlt werden und das waren nur wenige Die vermogenden Grosskaufleute gaben in den Hansestadten den Ton an Sie sicherten aus eigener Verfugungsgewalt die Macht ihres Standes und ihrer Klasse grenzten sich in Rang und Habitus gegen die kleinen Kaufleute die Kramer ab und betrachteten sich mit einigem Recht als Herrscher ihrer Stadt RechteGrossburger waren regelmassig zuvor Burger einer Stadt Als Grossburger hatten sie neben den allgemeinen Befugnissen eines Burgers weitergehende Vorrechte Beispiel dafur war das Recht zum Fernhandel und das sonst dem Adel vorbehaltene freie Jagdrecht Als besondere weitere Auspragung in Hamburg durfte der Grossburger im Gegensatz zum einfachen Burger Bankkonten unterhalten Soziale StellungSoziologisch konnen Grossburger und Stadtburger unterschieden werden Regelmassig war der Burger der die grosse Burgerschaft erlangte schon zu einem gewissen Wohlstand gelangt der es ihm erlaubte das erhohte Burgergeld zu entrichten Aus dem durch die grosse Burgerschaft ermoglichten Grosshandel wird er regelmassig weiteren Wohlstand gezogen haben So folgte aus den unterschiedlichen Geschaften die den Burgern einerseits und den Grossburgern andererseits moglich waren eine fortschreitende Differenzierung nach auseinanderdriftenden wirtschaftlichen Moglichkeiten Als Folge seines Wohlstands konnte der Grossburger einen nicht zuletzt der Reprasentation dienenden grossburgerlichen Lebensstil fuhren also ein aufwendiges Leben mit Stadt und Landsitz Personal und gesellschaftlichen Veranstaltungen Seine finanziellen Moglichkeiten einerseits und der Niedergang des landgesessenen Adels andererseits ermoglichten es dem Grossburger adelige Landsitze zu erwerben Uberhaupt glichen sich in dieser Schicht die Lebensweisen des Burgers und des niederen Adels weitgehend an Oft war das Bestreben adeligen Grundbesitz zu erwerben auch mit dem Bestreben verbunden selbst nobilitiert zu werden Eine Ausnahme bilden insoweit die Hamburger bei denen die Annahme von Adelstiteln bis weit in die zweite Halfte des 19 Jahrhunderts verpont war Gesellschaftliche DifferenzierungEin Beispiel fur die im Laufe der Zeit durch die unterschiedlichen Burgerrechte entstandene gesellschaftliche Differenzierung ist die Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg war stets eine rein burgerliche Stadt in welcher der Adel keine Rechte haben durfte Ursprunglich handelte es sich um ein probates Mittel von vornherein moglichen Konflikten mit den Adeligen und ihren Herren im Umland der Stadt vorzubeugen Im Laufe der Zeit wurde die Distanz zu Adel und Orden Bestandteil des hanseatischen Wesens Hamburger Auspragung Eine Auswirkung dieses Prinzips war beispielsweise dass Burger die ungeachtet dieses Grundkonsenses auswartige Standeserhebungen entgegennahmen keine stadtischen Ehrenamter mehr ergreifen durften Dies fuhrte ab der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts dazu dass sich Burger die nicht in stadtische Amter gewahlt werden wollten in die Nobilitierung fluchteten denn die Ubernahme stadtischer Ehrenamter war mit der Aufgabe der kaufmannischen Tatigkeit verknupft Auch durfte ein Wahlamt nicht abgelehnt werden Die Weigerung das Amt anzunehmen war mit dem Zwang gekoppelt die Stadt zu verlassen Die Burgerlichkeit der Stadt ging so weit dass der Oberkommandierende des Militars lediglich den Rang eines Obersten bekleiden durfte weil die Burger der Stadt keine hoheren Militarchargen mit ihrem gesellschaftlichen Geltungsanspruch in der Stadt haben wollten Ungeachtet dieses auf den ersten Blick egalitaren Ansatzes war Hamburg tatsachlich eine ungleiche Gesellschaft scharfster Auspragung Es wurde strengstens darauf geachtet so z B bei der Heirat dass die drei Stande der Handelsadel der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Scharfste getrennt waren Andere Staaten andere EntwicklungenDie Entwicklung in anderen Staaten ist nicht mit der Entwicklung in Deutschland identisch In Sudeuropa spielte der wieder stadtsassig gewordene Adel in Handel und Gewerbe eine betrachtliche Rolle insbesondere im italienischen Adel Grossburgertum als BourgeoisieDer aus Frankreich stammende Klassenbegriff Bourgeois wurde schon von Diderot negativ gebraucht Nach Karl Marx ist die als kapitalistisches Grossburgertum definierte Bourgeoisie die im Kapitalismus herrschende der beiden Grundklassen Bourgeoisie Grossburgertum und Proletariat abhangig beschaftigte Arbeiterschaft Historisch habe sie sich aus dem dritten Stand der Feudalgesellschaft heraus entwickelt Handwerker Handler freie und landbesitzende Grossbauern Ein Teil der Handwerker wurde nach Marx zu Nach der Ablosung des Feudalismus durch den Kapitalismus beuten die mit Bourgeoisie gemeinten Kapitalisten die Arbeiterklasse das Proletariat aus Wahrend unter Citoyen das emanzipatorische Burgertum der Franzosischen Revolution verstanden wird ist mit Bourgeoisie oder Juste Milieu das Burgertum als Herrschaftsinstanz gemeint Niedergang des GrossburgertumsZwei Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise zwischen den Kriegen sowie der fortschreitende Industrialismus als Abkehr vom individualistischen Wirtschaftsstil des burgerlichen Unternehmers und der damit einhergehende Konzentrationsprozess in der Wirtschaft haben die wirtschaftlichen Grundlagen des Grossburgertums so weit zerstort dass es als gesellschaftlich unterscheidbare Gruppe nicht mehr vorhanden ist als Milieu jedoch noch heute 2007 existiert Grossburgerlicher Lebensstil findet sich heute insbesondere noch bei Industriellenfamilien die ihr Vermogen bewahren konnten obwohl diese Schicht da regelmassig aus dem Handwerkerstand hervorgegangen nicht zu den im engeren Sinne grossburgerlichen Kreisen gehorte und von Grossburgern die sich als Handelsadel verstanden ausgegrenzt wurde Der moderne Wohlfahrtsstaat mit seiner nivellierenden Funktion und hohen Besteuerung verbunden mit dem Streben vieler Frauen nach Selbstverwirklichung im Erwerbsberuf sowie der Ersatz von Mazenatentum und karitativem Wirken Einzelner durch offentliches Handeln oder das von Unternehmen ist ein weiterer Grund fur das Zuruckweichen grossburgerlicher Lebensform die gemeinhin voraussetzt Eigenstandiges wirtschaftliches Handeln statt Angestelltendasein dem zunehmend auch Mitglieder der Freien Berufe zuzurechnen sind Materieller Wohlstand durch berufliche Leistungen oder Erbschaftsvermogen Jedenfalls wahrend der Erziehungsphase einer regelmassig grosseren Kinderschar nicht erwerbstatige Ehefrauen die sich um den burgerlichen Haushalt und oft um karitative Aufgaben kummern Gehobene oft grenzuberschreitende und kostenaufwendige Ausbildung der Kinder Mazenatentum mit karitativem sozialem oder politischem Engagement In der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts wurden die Formen des Honoratioren Burgertums nach und nach weitgehend preisgegeben weil sie in einer auf einen Durchschnittsstil ausgerichteten Gesellschaft als nicht mehr zeitgemass empfunden wurden Diese Entwicklung hat sich im Anschluss an die 68er Bewegung zu einer mehr oder weniger bewussten Antiburgerlichkeit radikalisiert als diverse Neue Soziale Bewegungen gesellschaftlich tonangebend wurden wahrend viele Neu Reiche sich in den abgehobenen Lebensstil des Jet Set fluchteten Um das Jahr 2000 ging der Trend dann zum Bobo Dasein hin dem Lebensstil der neuen Eliten des Informationszeitalters der zusammenfuhrt was bisher als unvereinbar galt Reichtum und Rebellion beruflichen Erfolg und nonkonformistische Haltung das Denken der Hippies und den unternehmerischen Geist der Yuppies Der bourgeoise Bohemien ist ein neuer Typus der idealistisch lebt einen sanften Materialismus pflegt korrekt und kreativ zugleich ist David Brooks Bobos in Paradise 2000 Die unverminderte Attraktivitat grossburgerlicher Attribute ohne allerdings von einem im eigentlichen Sinn grossburgerlichen Lebensstil begleitet zu sein belegen die Bestrebungen neu aufgestiegener Mitglieder der Gesellschaft einzelne grossburgerliche Lebenselemente zu imitieren Grossburgerliche GeschlechterFamilien die das erbliche Grossburgerrecht in einer Freien Reichsstadt erworben haben sind unter anderem Berenberg Hanseatengeschlecht Jauch Hanseatengeschlecht LiteraturDolores L Augustine Patricians and Parvenues Wealth and High Society in Wilhelmine Germany Berg Books Oxford 1994 ISBN 0 85496 397 9 englisch David Blackbourn Richard J Evans Hrsg The German Bourgeoisie Essays on the social history of the German middle class from the late 18th to the early 20th century Routledge London 2015 ISBN 978 1 13802 061 0 EA London 1991 englisch Michael Hartmann Der Mythos von den Leistungseliten Spitzenkarrieren und soziale Herkunft in Wirtschaft Politik Justiz und Wissenschaft Campus Verlag Frankfurt M 2004 ISBN 3 593 37151 0 EA Frankfurt M 2002 Oskar Kohler Burger Burgertum In Gorres Gesellschaft Hrsg Staatslexikon Band 1 7 Auflage Herder Freiburg im Breisgau 1985 ISBN 3 451 19301 9 Sp 1040 ff mit weiterfuhrenden Literaturangaben Michel Pincon Monique Pincon Charlot Voyage en grande bourgeoisie Journal d enquete P U F Paris 2002 ISBN 2 13 048683 5 franzosisch Reinhard Rurup Judisches Grossburgertum am Ende des 18 Jahrhunderts In Rudiger Hohls Iris Schroder Hannes Siegrist Hrsg Europa und die Europaer Quellen und Essays zur modernen europaischen Geschichte Steiner Stuttgart 2005 ISBN 3 515 08691 9 Seiten 134 138 Festschrift fur Hartmut Kaelble zum 65 Geburtstag Dieter Ziegler Hrsg Grossburger und Unternehmer 2000 ISBN 3 525 35682 X Auszuge Google books Siehe auchBildungsburgertum Burgertum BurgeradelWeblinksRezension zu Michel Pincon Monique Pincon Charlot Voyage en grande bourgeoisie In Journal d enquete Paris 2002 QuellenMatthias Wegner Hanseaten Berlin 1999 S 34 In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem grossen und dem kleinen Burgerrecht unterschieden und nur wer dank seiner okonomischen Verhaltnisse imstande war das grosse Burgerrecht zu erwerben verfugte uber die uneingeschrankte Handels und Gewerbefreiheit durfte in den Senat die Burgerschaft und andere Amter gewahlt werden und das waren nur wenige Robert Steimel Mit Koln versippt Band II Einleitung H Pesch Burger und Burgerschaft in Koln Marburg 1908 S 35 Matthias Wegner Hanseaten Berlin 1999 S 34 Wegner S 35 Meyer s Conversations Lexicon 1840ff 14 Band S 922 Dort herrschte eine altmodische Oberservanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen wo die drei Stande der Handelsadel der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Scharfste getrennt waren Normdaten Sachbegriff GND 4121386 5 GND Explorer lobid OGND AKS

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