Heimatloser Ausländer ist nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet HAuslG eine in D
Heimatloser Ausländer

Heimatloser Ausländer ist nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) eine in Deutschland verwendete Bezeichnung für fremde Staatsangehörige oder Staatenlose, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge und Verschleppte des NS-Regimes, insbesondere als ehemalige Zwangsarbeiter im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin (West) aufhielten.
Gesetzliche Regelung
Heimatlose Ausländer wurden in der amerikanischen und britischen Besatzungszone als Displaced Persons bezeichnet und unterstanden ab 1951 nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland der deutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 130.000 heimatlose Ausländer in Deutschland, die nicht repatriiert worden waren, insbesondere aus der Sowjetunion, dem Baltikum und Polen. Das Gesetz erfasst nur Zivilisten als heimatlose Ausländer, keine Kriegsgefangenen.
Für diverse Rechtsgebiete spricht das HAuslG ein Diskriminierungsverbot und die ausdrückliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen aus:
- Eigentumserwerb
- Freizügigkeit
- Schulwesen
- Ablegung von Prüfungen und Anerkennung von Examina
- Ausübung freier Berufe
- Ausübung nichtselbständiger Arbeit
- Sozial- und Arbeitslosenversicherung und Arbeitsfürsorge
- Öffentliche Fürsorge
- Steuerwesen
Heimatlose Ausländer bedürfen keines Aufenthaltstitels und werden unter erleichterten Bedingungen eingebürgert. Eine Gleichstellung mit deutschen Flüchtlingen oder Vertriebenen stellte das Gesetz aber nicht her. Diese genossen gegenüber deutschen Staatsangehörigen Sonderrechte, die eine materielle Entschädigung für Vermögensverluste darstellten (Soforthilfe, Lastenausgleich).
Der Status „Heimatloser Ausländer“ wird an die Nachkommen vererbt, erlischt jedoch bei Änderung der Staatsangehörigkeit. Heimatlose Ausländer besitzen kein Wahlrecht und keinen deutschen Reisepass, können beides aber durch Einbürgerung erwerben.
2003 lebten noch 10 023 heimatlose Ausländer in Deutschland.
Terminologie und Konnotation
Die International Refugee Organization (IRO) wies darauf hin, dass der betroffene Personenkreis nicht „heimatlos“ sei und schlug vor, den zutreffenderen Begriff „Flüchtlinge unter der Protektion der UN“ zu verwenden. Die Bundesregierung, in der das Vertriebenenministerium die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusste, wollte jedoch eine Gleichstellung von DPs mit deutschen Flüchtlingen vermeiden und den Begriff des „Flüchtlings“ nicht verwenden. Das Ersetzen des Begriffs „Displaced Person“ durch den des „Heimatlosen Ausländers“ vermied zudem den darin enthaltenen Hinweis auf die unverschuldete Zwangsverschleppung und damit die Erinnerung an deutsches schuldhaftes Handeln im Zweiten Weltkrieg. Die Autoren Föhrding und Verfürth weisen in dem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rolle von hin, der „als Prototyp eines Nazi-Wiedergängers im Bonner Behördenapparat“ zum damaligen Zeitpunkt Leiter des Aufenthalts- und Ausländerrechtsreferats im Bundesinnenministerium war, und von Alt-Nazi Theodor Oberländer, damals Staatssekretär für Flüchtlingsfragen im bayerischen Staatsministerium des Innern, die sich beide an einem regelrechten Kesseltreiben gegen die noch in Deutschland verbliebenen, zumeist jüdischen DPs beteiligt hätten.
Siehe auch
- DP-Wohnungen in der Frankfurter Waldschmidstraße
- Siedlung Hessische Straße in Dortmund-Eving, errichtet für „Heimatlose Ausländer“
- DP-Lager Feldafing, ein Auffanglager in Feldafing (Landkreis Starnberg)
- DP-Lager Wehnen bei Oldenburg im Bad Zwischenahner Ortsteil Wehnen
- Valka-Lager in Nürnberg-Langwasser
Literatur
- Wolfgang Jacobmeyer: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer. Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945–1951 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 65). Göttingen 1985, ISBN 3-525-35724-9.
- Hans-Peter Föhrding und Heinz Verfürth: Als die Juden nach Deutschland flohen. Ein vergessenes Kapitel der Nachkriegsgeschichte, Köln 2017. ISBN 978-3-462-04866-7
Weblinks
- Hans-Jörg Kühne: Was sind „Heimatlose Ausländer“? Eine kurze Begriffsgeschichte (ohne Jahr)
Einzelnachweise
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAuslG) vom 25. April 1951 (PDF-Datei; 15 kB)
- Der Begriff "Displaced Person" ( des vom 4. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. geschichtsatlas.de, abgerufen am 20. März 2016
- Behandelt wie ein drittklassiges Pack Der Spiegel, 32/1983 vom 8. August 1983
- UNRRA - die Repatriierung der "Heimatlosen Ausländer" ( des vom 21. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. geschichtsatlas.de, abgerufen am 20. März 2016
- Heimatlose Ausländer ( des vom 25. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Lexikon des Bundesinnenministeriums
- Aufenthaltsstatus 1998-2003 (altes Recht) Statistik des Bundesverwaltungsamts, abgerufen am 20. März 2016
- Hans-Peter Föhrding und Heinz Verfürth: Als die Juden nach Deutschland flohen, S. 262 ff.
- https://ausstellung.geschichte-innenministerien.de/biografien/kurt-breull/
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Heimatloser Auslander ist nach dem Gesetz uber die Rechtsstellung heimatloser Auslander im Bundesgebiet HAuslG eine in Deutschland verwendete Bezeichnung fur fremde Staatsangehorige oder Staatenlose die sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Fluchtlinge und Verschleppte des NS Regimes insbesondere als ehemalige Zwangsarbeiter im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin West aufhielten Gesetzliche RegelungHeimatlose Auslander wurden in der amerikanischen und britischen Besatzungszone als Displaced Persons bezeichnet und unterstanden ab 1951 nach der Grundung der Bundesrepublik Deutschland der deutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 130 000 heimatlose Auslander in Deutschland die nicht repatriiert worden waren insbesondere aus der Sowjetunion dem Baltikum und Polen Das Gesetz erfasst nur Zivilisten als heimatlose Auslander keine Kriegsgefangenen Fur diverse Rechtsgebiete spricht das HAuslG ein Diskriminierungsverbot und die ausdruckliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehorigen aus Eigentumserwerb Freizugigkeit Schulwesen Ablegung von Prufungen und Anerkennung von Examina Ausubung freier Berufe Ausubung nichtselbstandiger Arbeit Sozial und Arbeitslosenversicherung und Arbeitsfursorge Offentliche Fursorge Steuerwesen Heimatlose Auslander bedurfen keines Aufenthaltstitels und werden unter erleichterten Bedingungen eingeburgert Eine Gleichstellung mit deutschen Fluchtlingen oder Vertriebenen stellte das Gesetz aber nicht her Diese genossen gegenuber deutschen Staatsangehorigen Sonderrechte die eine materielle Entschadigung fur Vermogensverluste darstellten Soforthilfe Lastenausgleich Der Status Heimatloser Auslander wird an die Nachkommen vererbt erlischt jedoch bei Anderung der Staatsangehorigkeit Heimatlose Auslander besitzen kein Wahlrecht und keinen deutschen Reisepass konnen beides aber durch Einburgerung erwerben 2003 lebten noch 10 023 heimatlose Auslander in Deutschland Terminologie und KonnotationDie International Refugee Organization IRO wies darauf hin dass der betroffene Personenkreis nicht heimatlos sei und schlug vor den zutreffenderen Begriff Fluchtlinge unter der Protektion der UN zu verwenden Die Bundesregierung in der das Vertriebenenministerium die Gesetzgebung massgeblich beeinflusste wollte jedoch eine Gleichstellung von DPs mit deutschen Fluchtlingen vermeiden und den Begriff des Fluchtlings nicht verwenden Das Ersetzen des Begriffs Displaced Person durch den des Heimatlosen Auslanders vermied zudem den darin enthaltenen Hinweis auf die unverschuldete Zwangsverschleppung und damit die Erinnerung an deutsches schuldhaftes Handeln im Zweiten Weltkrieg Die Autoren Fohrding und Verfurth weisen in dem Zusammenhang ausdrucklich auf die Rolle von hin der als Prototyp eines Nazi Wiedergangers im Bonner Behordenapparat zum damaligen Zeitpunkt Leiter des Aufenthalts und Auslanderrechtsreferats im Bundesinnenministerium war und von Alt Nazi Theodor Oberlander damals Staatssekretar fur Fluchtlingsfragen im bayerischen Staatsministerium des Innern die sich beide an einem regelrechten Kesseltreiben gegen die noch in Deutschland verbliebenen zumeist judischen DPs beteiligt hatten Siehe auchDP Wohnungen in der Frankfurter Waldschmidstrasse Siedlung Hessische Strasse in Dortmund Eving errichtet fur Heimatlose Auslander DP Lager Feldafing ein Auffanglager in Feldafing Landkreis Starnberg DP Lager Wehnen bei Oldenburg im Bad Zwischenahner Ortsteil Wehnen Valka Lager in Nurnberg LangwasserLiteraturWolfgang Jacobmeyer Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Auslander Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945 1951 Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 65 Gottingen 1985 ISBN 3 525 35724 9 Hans Peter Fohrding und Heinz Verfurth Als die Juden nach Deutschland flohen Ein vergessenes Kapitel der Nachkriegsgeschichte Koln 2017 ISBN 978 3 462 04866 7WeblinksHans Jorg Kuhne Was sind Heimatlose Auslander Eine kurze Begriffsgeschichte ohne Jahr 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