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Heinrich von Schultheiß 1580 in Scharmede bei Salzkotten im Hochstift Paderborn 1646 vermutlich in Arnsberg war ein Hexe

Heinrich Schultheiß

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Heinrich von Schultheiß (* 1580 in Scharmede bei Salzkotten im Hochstift Paderborn; † 1646 vermutlich in Arnsberg) war ein Hexenkommissar im Herzogtum Westfalen. Er war maßgeblich an der westfälischen Hexenverfolgung beteiligt. Er wurde als Hexentheoretiker bekannt, vor allem durch Streitschriften zur Verteidigung der Hexenprozesse.

Familiäre Herkunft und Ausbildung

Wenn es richtig ist, dass Schultheiß Sohn eines Heinrich Schulte aus Scharmede im damaligen Hochstift Paderborn war, stammte er aus einer begüterten großbäuerlichen Familie. Vater Heinrich war zudem als Amtmann Vertreter der Obrigkeit und stand in Beziehung zum geistlichen und weltlichen Adel des Territoriums. Der junge Heinrich wuchs in einer Zeit auf, als die Gegenreformation unter Bischof Dietrich von Fürstenberg (1585–1618) im Hochstift ihren Höhepunkt erreichte. Unter ihm übernahmen die Jesuiten die Domschule, die auch Heinrich besuchte. Inwieweit diese für seine Haltung in der Hexenfrage prägend waren, ist unklar. Für seine spätere Entwicklung bemerkenswert ist allerdings, dass bereits sein Vater 1597 an einem Hexenprozess als Schöffe beteiligt war, bei dem zwölf Frauen verurteilt und hingerichtet wurden. Wenn auch vergebens, wurde der Vater von einem Sohn einer Verurteilten wegen Rechtsbeugung vor dem Reichskammergericht verklagt. Prägend dürfte auch der Verfolgungseifer von Bischof Dietrich im Paderborner Land und dessen Bruder Kaspar von Fürstenberg als Landdrost im Herzogtum Westfalen gewesen sein.

Neben der väterlichen Unterstützung erlaubte ihm eine kleine geistliche Pfründe ein Studium der Jurisprudenz in Köln und Würzburg. Seine juristischen Lehrer ließen keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Hexenverfolgung auf Basis des Malleus Maleficarum, plädierten dabei aber für die Zuständigkeit weltlicher Gerichte. Schultheiß schloss sein Studium mit dem Grad eines Doktors ab. Er gab seine geistlichen Pfründe auf und trat als weltlicher Fachmann für das römische Recht in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Johann Schweikhard von Cronberg. Er amtierte als kurmainzer Rat auf dem Eichsfeld. Er heiratete mit Adelheid Kemp eine Verwandte des kurkölnischen Kanzlers Dr. Johann Kemp. Damit war er in den Verkehrskreis der hohen kölnischen Beamtenschaft eingebunden. Wohl nicht zuletzt diese Verwandtschaft trug zum Wechsel in die Dienste der Kölner Kurfürsten bei.

Wirken als Hexenrichter

Um 1610 wurde Schultheiß zunächst Kommissar am Hofgericht in Köln und kam um 1614 nach Arnsberg in das Herzogtum Westfalen. Dort war er zunächst kurfürstlicher Rat und „advocatus fisci“ (d. h. Vertreter des Fiskus in Prozessen mit den Untertanen). Damit war er ein Mitglied der kurfürstlichen Zentralverwaltung und hatte gute Beziehungen sowohl zu seinen Vorgesetzten, den Landdrosten Kaspar und Friedrich von Fürstenberg. Auch sein Verhältnis gegenüber Ferdinand Erzbischof von Köln war vertrauensvoll.

Der Bonner Hof und die kurfürstlichen Beamten im Herzogtum waren im Zuge der Staatsbildung der frühen Neuzeit bestrebt, die Rechte des (fernen) Kurfürsten gegen die Landstände durchzusetzen. Wenngleich diese Bemühungen im Wesentlichen nur begrenzten Erfolg hatten, ist dieser berufliche Hintergrund doch bezeichnend. Das Phänomen der Hexenprozesse im 17. Jahrhundert war eben kein Relikt des Mittelalters, sondern vielmehr in gewissem Sinn Teil des frühneuzeitlichen Modernisierungsprozesses und des konfessionellen Zeitalters. Gerade auch bei Schultheiß sind Bekämpfung des „Hexenunwesen“ und Kampf gegen den Protestantismus nur schwerlich zu trennen.

Als Hexenprozesskommissar leitete Schultheiß 1616 die Hexenprozesse in Hirschberg, 1629 in Arnsberg und war 1628 in dieser Funktion im Gogericht Erwitte tätig. Die letzten Prozesse, die man ihm zuschreiben kann, fanden 1643 in Werl statt. Formal waren die Hexenkommissare nur Berater der Gerichte, haben aber faktisch eine richterliche Funktion inne. Schultheiß hat die für eine Verurteilung nötigen Geständnisse durch Suggestivfragen und durch Folter erzielt. Es kam mehrfach vor, dass Angeklagte die Folter überstanden und freigelassen werden mussten. Aber häufig wurden sie dann bei folgenden Prozessen erneut verhaftet, starben unter der Folter oder wurden verurteilt.

Daneben war er 1623 an Verfahren gegen Hochverrat im Bistum Paderborn beteiligt und war auch in diesem Zusammenhang für verschiedene Todesurteile und die Hinrichtung von Unterstützern des evangelischen Heerführers Christian von Braunschweig verantwortlich. Die Tätigkeit von Schultheiß als Hexenjäger fiel in den 1630er Jahren mit dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen überhaupt zusammen. Nach Angaben von Decker fallen allein in die Jahre 1628 bis 1631 im Herzogtum Westfalen über 600 Hinrichtungen. Nachweislich war Schultheiß dabei an Prozessen in Anröchte, Oestereiden, Erwitte und in Arnsberg beteiligt.

Neben den zahlreichen weitgehend unbekannten Verurteilten fiel dem Hexenrichter mit Henneke von Essen auch ein Kollege in den Diensten des Kurstaates und mehrfacher Bürgermeister der Residenzstadt Arnsberg zum Opfer.

Ob er zum Dank für seine geleisteten Dienste in den frühen 1630er Jahren in den Adelsstand erhoben wurde, ist nicht gesichert. Möglicherweise benutzte er das "von" auf der Titelseite seiner Hexenschrift auch, um einen Anspruch der Gleichberechtigung von Doktoren gegenüber dem Adel auszudrücken. Damit hatte er eine bemerkenswert moderne Karriere hinter sich. Obwohl sein Vater wirtschaftlich Großgrundbesitzer war, blieb dieser rechtlich doch Eigenhöriger. Sein Sohn schaffte durch Bildung und Protektion dagegen den Aufstieg nicht nur ins Bildungsbürgertum, sondern möglicherweise sogar in den Adel. Auch sein Lebensstil bewegte sich wenig eindeutig zwischen den Ständen. Einerseits spricht der systematische Erwerb von Landbesitz und der Bau eines „Lusthauses“ im Dickenbruch bei Arnsberg für den Versuch, einen adeligen Lebensstil zu kopieren. Auf der anderen Seite ist der Kauf eines Sägewerks Beleg für einen ausgeprägten bürgerlichen Erwerbstrieb. In der Stadt Arnsberg bewohnte Schultheiß ein Haus direkt am Marktplatz und unmittelbar in der Nähe des Rathauses. Ob der volkstümliche Name „Himmelspförtner Haus“ sich auf die Tätigkeit von Schultheiß als Richter in Hexenprozessen bezieht, ist freilich umstritten. Das „Himmelspförtner Haus“ ist ein Haus auf dem Grundstück der späteren Gastwirtschaft Zur Krim.

Den weiteren Aufstieg verhinderte der Vormarsch protestantischer Truppen im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges. Bereits 1633 musste Schultheiß nach Köln fliehen, wo er auch seine Schrift über Hexenprozesse (s. u.) drucken ließ. Nach seiner Rückkehr ins Herzogtum Westfalen war er im Jahr 1643 an den „Zaubereiprozessen“ in Werl beteiligt.

In den Hexenverfahren spielte er eine verhängnisvolle Rolle, weil er kein Erbarmen mit den Opfern zeigte. Das Verfahren von Schultheiß entsprach dabei dem damals üblichen Vorgehen. Aufgrund von Denunziationen erfolgten Verhaftung, Folter, Geständnis und Urteil. Gestorben ist er wohl im Jahr 1646 in Arnsberg.

Autor und Theoretiker der Hexenprozesse

Schultheiß ist heute vor allem berüchtigt durch sein Buch „Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey...zu procediren“ von 1634. Dieses Buch hatte mit etwa 500 Seiten einen durchaus beachtlichen Umfang. Allerdings handelte es sich weniger um ein wissenschaftlich-juristisches Werk im engeren Sinne, sondern um eine Schrift, die sich vornehmlich an den Adel in seiner Eigenschaft als Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit richtete. Dafür sprechen sowohl die deutsche Sprache wie auch die Dialogform der Schrift. Auch inhaltlich war es nur teilweise eine Anleitung, wie ein Hexenprozess zu führen sei. Daneben spielte auch die Rechtfertigung des eigenen Vorgehens, etwa im Fall des Bürgermeisters von Essen, im Herzogtum Westfalen und dem Hochstift Paderborn eine wichtige Rolle.

Bemerkenswerterweise ging Schultheiß nur indirekt auf den ebenfalls eng mit Paderborn verbundenen Zeitgenossen Friedrich Spee von Langenfeld und seine gegen die Hexenprozesse gerichtete Streitschrift „Cautio criminalis, seu de processibus contra Sagas Liber“ ein.

Inwieweit die Schrift von Schultheiß tatsächlich Einfluss hatte, ist unbekannt, da nicht klar ist, in welcher Auflage sie erschienen war. Heute existieren noch fünf Exemplare. Auch war sein Buch bei den Zeitgenossen nicht unumstritten. Vielmehr haben sie vielfach das Werk negativ beurteilt.

Das Buch Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen des Amsterdamer Kaufmanns Hermann Löher von 1676 gibt z. B. auf S. 246 ein Verhör des damaligen Hirschberger Richters Heinrich von Schultheiss von 1616 wieder, der eine Angeklagte, die Wintersche, verhört und dabei Antworten suggeriert. Mit dieser Angeklagten hat sich der Hirschberger Pfarrer Michael Stappert unterhalten und diese Aufzeichnungen gemacht.

Wie anachronistisch das Buch von Schultheiß offenbar war, zeigt die Distanzierung von Kurfürst Ferdinand von Köln, der selbst einer der Verantwortlichen für zahlreiche Hexenprozesse war. Geradezu katastrophal für den Autor fiel ein Gutachten seiner eigenen „Alma mater“ der Universität Köln aus. Darin hieß es unter anderem: Die Schrift von Schultheiß „fuße auf ungewissen Grundfesten, nämlich auf menschlichen Mutmaßungen, auf liederlichen, frevlerischen Nachdenken...“

Veröffentlichungen

  • Eine Außführliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Göttlichen Majestät und der Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren ... Köln 1634 (Digitalisat)

Literatur

  • Rainer Decker: Der Arnsberger Hexen-Richter Dr. Heinrich von Schultheiß (ca. 1580–1646). In: Arnsberger Heimatblätter. Jg. 16 (1995), S. 22–35.
  • Peter Arnold Heuser, Rainer Decker: Die theologische Fakultät der Universität Köln und die Hexenverfolgung. Die Hexenprozess-Instruktion (1634) des Arnsberger Juristen Dr. Heinrich Schultheiß im Spiegel eines Fakultätsgutachtens von 1643. In: Westfälische Zeitschrift Band 164 2014, S. 171–219.
  • Tanja Gawlich: Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Aschendorff, Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 297–320.
  • Michael Gosmann: Arnsberger Hexenprozesse aus dem Jahr 1629. Neubearbeitung der Edition von Prof. Joseph Vitalian Lomberg (1739-1805) aus dem Jahr 1781. In: Südwestfalenarchiv 22/23 2022/2023 S. 142–229
  • Sarah Masiak: Hexenkommissar Dr. Heinrich Schultheiß (um 1580-1646) und wir? Vortrag zur Eröffnung der Ausstellung "Hexenkommissar Dr. Heinrich Schultheiß" am 7.8.2022 im Innenhof des ehemaligen Klosters Wedinghausen. In: Südwestfalenarchiv 22/23 2022/2023 S. 142–151

Weblinks

  • Druckschriften von und über Heinrich von Schultheiß im VD 17.

Einzelnachweise

  1. Michael Gosmann: Arnsberger Hexenprozesse aus dem Jahr 1629. Neubearbeitung der Edition von Prof. Joseph Vitalian Lomberg (1739–1805) aus dem Jahr 1781. In: Südwestfalenarchiv 22/23 2022/2023 S. 142–229
  2. Gawlich, S. 310–314.
  3. Peter Arnold Heuser / Rainer Decker: Die theologische Fakultät der Universität Köln und die Hexenverfolgung. Die Hexenprozess-Instruktion (1634) des Arnsberger Juristen Dr. Heinrich von Schultheiß im Spiegel eines Fakultätsgutachtens von 1643. In: Westfälische Zeitschrift 164/2014 S. 188f.
Normdaten (Person): GND: 1069936286 (lobid, GND Explorer, OGND, AKS) | VIAF: 220695372 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Schultheiß, Heinrich von
KURZBESCHREIBUNG deutscher Hexenjäger
GEBURTSDATUM 1580
GEBURTSORT Scharmede bei Salzkotten, Hochstift Paderborn
STERBEDATUM 1646
STERBEORT unsicher: Arnsberg, Herzogtum Westfalen

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 20 Jul 2025 / 01:31

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Heinrich von Schultheiss 1580 in Scharmede bei Salzkotten im Hochstift Paderborn 1646 vermutlich in Arnsberg war ein Hexenkommissar im Herzogtum Westfalen Er war massgeblich an der westfalischen Hexenverfolgung beteiligt Er wurde als Hexentheoretiker bekannt vor allem durch Streitschriften zur Verteidigung der Hexenprozesse Heinrich von SchultheissFamiliare Herkunft und AusbildungWenn es richtig ist dass Schultheiss Sohn eines Heinrich Schulte aus Scharmede im damaligen Hochstift Paderborn war stammte er aus einer beguterten grossbauerlichen Familie Vater Heinrich war zudem als Amtmann Vertreter der Obrigkeit und stand in Beziehung zum geistlichen und weltlichen Adel des Territoriums Der junge Heinrich wuchs in einer Zeit auf als die Gegenreformation unter Bischof Dietrich von Furstenberg 1585 1618 im Hochstift ihren Hohepunkt erreichte Unter ihm ubernahmen die Jesuiten die Domschule die auch Heinrich besuchte Inwieweit diese fur seine Haltung in der Hexenfrage pragend waren ist unklar Fur seine spatere Entwicklung bemerkenswert ist allerdings dass bereits sein Vater 1597 an einem Hexenprozess als Schoffe beteiligt war bei dem zwolf Frauen verurteilt und hingerichtet wurden Wenn auch vergebens wurde der Vater von einem Sohn einer Verurteilten wegen Rechtsbeugung vor dem Reichskammergericht verklagt Pragend durfte auch der Verfolgungseifer von Bischof Dietrich im Paderborner Land und dessen Bruder Kaspar von Furstenberg als Landdrost im Herzogtum Westfalen gewesen sein Neben der vaterlichen Unterstutzung erlaubte ihm eine kleine geistliche Pfrunde ein Studium der Jurisprudenz in Koln und Wurzburg Seine juristischen Lehrer liessen keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Hexenverfolgung auf Basis des Malleus Maleficarum pladierten dabei aber fur die Zustandigkeit weltlicher Gerichte Schultheiss schloss sein Studium mit dem Grad eines Doktors ab Er gab seine geistlichen Pfrunde auf und trat als weltlicher Fachmann fur das romische Recht in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Johann Schweikhard von Cronberg Er amtierte als kurmainzer Rat auf dem Eichsfeld Er heiratete mit Adelheid Kemp eine Verwandte des kurkolnischen Kanzlers Dr Johann Kemp Damit war er in den Verkehrskreis der hohen kolnischen Beamtenschaft eingebunden Wohl nicht zuletzt diese Verwandtschaft trug zum Wechsel in die Dienste der Kolner Kurfursten bei Wirken als HexenrichterWohnhaus des Hexenrichters Schultheiss in Arnsberg Um 1610 wurde Schultheiss zunachst Kommissar am Hofgericht in Koln und kam um 1614 nach Arnsberg in das Herzogtum Westfalen Dort war er zunachst kurfurstlicher Rat und advocatus fisci d h Vertreter des Fiskus in Prozessen mit den Untertanen Damit war er ein Mitglied der kurfurstlichen Zentralverwaltung und hatte gute Beziehungen sowohl zu seinen Vorgesetzten den Landdrosten Kaspar und Friedrich von Furstenberg Auch sein Verhaltnis gegenuber Ferdinand Erzbischof von Koln war vertrauensvoll Der Bonner Hof und die kurfurstlichen Beamten im Herzogtum waren im Zuge der Staatsbildung der fruhen Neuzeit bestrebt die Rechte des fernen Kurfursten gegen die Landstande durchzusetzen Wenngleich diese Bemuhungen im Wesentlichen nur begrenzten Erfolg hatten ist dieser berufliche Hintergrund doch bezeichnend Das Phanomen der Hexenprozesse im 17 Jahrhundert war eben kein Relikt des Mittelalters sondern vielmehr in gewissem Sinn Teil des fruhneuzeitlichen Modernisierungsprozesses und des konfessionellen Zeitalters Gerade auch bei Schultheiss sind Bekampfung des Hexenunwesen und Kampf gegen den Protestantismus nur schwerlich zu trennen Als Hexenprozesskommissar leitete Schultheiss 1616 die Hexenprozesse in Hirschberg 1629 in Arnsberg und war 1628 in dieser Funktion im Gogericht Erwitte tatig Die letzten Prozesse die man ihm zuschreiben kann fanden 1643 in Werl statt Formal waren die Hexenkommissare nur Berater der Gerichte haben aber faktisch eine richterliche Funktion inne Schultheiss hat die fur eine Verurteilung notigen Gestandnisse durch Suggestivfragen und durch Folter erzielt Es kam mehrfach vor dass Angeklagte die Folter uberstanden und freigelassen werden mussten Aber haufig wurden sie dann bei folgenden Prozessen erneut verhaftet starben unter der Folter oder wurden verurteilt Daneben war er 1623 an Verfahren gegen Hochverrat im Bistum Paderborn beteiligt und war auch in diesem Zusammenhang fur verschiedene Todesurteile und die Hinrichtung von Unterstutzern des evangelischen Heerfuhrers Christian von Braunschweig verantwortlich Die Tatigkeit von Schultheiss als Hexenjager fiel in den 1630er Jahren mit dem Hohepunkt der Hexenverfolgungen uberhaupt zusammen Nach Angaben von Decker fallen allein in die Jahre 1628 bis 1631 im Herzogtum Westfalen uber 600 Hinrichtungen Nachweislich war Schultheiss dabei an Prozessen in Anrochte Oestereiden Erwitte und in Arnsberg beteiligt Neben den zahlreichen weitgehend unbekannten Verurteilten fiel dem Hexenrichter mit Henneke von Essen auch ein Kollege in den Diensten des Kurstaates und mehrfacher Burgermeister der Residenzstadt Arnsberg zum Opfer Ob er zum Dank fur seine geleisteten Dienste in den fruhen 1630er Jahren in den Adelsstand erhoben wurde ist nicht gesichert Moglicherweise benutzte er das von auf der Titelseite seiner Hexenschrift auch um einen Anspruch der Gleichberechtigung von Doktoren gegenuber dem Adel auszudrucken Damit hatte er eine bemerkenswert moderne Karriere hinter sich Obwohl sein Vater wirtschaftlich Grossgrundbesitzer war blieb dieser rechtlich doch Eigenhoriger Sein Sohn schaffte durch Bildung und Protektion dagegen den Aufstieg nicht nur ins Bildungsburgertum sondern moglicherweise sogar in den Adel Auch sein Lebensstil bewegte sich wenig eindeutig zwischen den Standen Einerseits spricht der systematische Erwerb von Landbesitz und der Bau eines Lusthauses im Dickenbruch bei Arnsberg fur den Versuch einen adeligen Lebensstil zu kopieren Auf der anderen Seite ist der Kauf eines Sagewerks Beleg fur einen ausgepragten burgerlichen Erwerbstrieb In der Stadt Arnsberg bewohnte Schultheiss ein Haus direkt am Marktplatz und unmittelbar in der Nahe des Rathauses Ob der volkstumliche Name Himmelspfortner Haus sich auf die Tatigkeit von Schultheiss als Richter in Hexenprozessen bezieht ist freilich umstritten Das Himmelspfortner Haus ist ein Haus auf dem Grundstuck der spateren Gastwirtschaft Zur Krim Den weiteren Aufstieg verhinderte der Vormarsch protestantischer Truppen im Verlauf des Dreissigjahrigen Krieges Bereits 1633 musste Schultheiss nach Koln fliehen wo er auch seine Schrift uber Hexenprozesse s u drucken liess Nach seiner Ruckkehr ins Herzogtum Westfalen war er im Jahr 1643 an den Zaubereiprozessen in Werl beteiligt In den Hexenverfahren spielte er eine verhangnisvolle Rolle weil er kein Erbarmen mit den Opfern zeigte Das Verfahren von Schultheiss entsprach dabei dem damals ublichen Vorgehen Aufgrund von Denunziationen erfolgten Verhaftung Folter Gestandnis und Urteil Gestorben ist er wohl im Jahr 1646 in Arnsberg Unterthanige Klage S 246 Autor und Theoretiker der HexenprozesseSchultheiss ist heute vor allem beruchtigt durch sein Buch Aussfuhrliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey zu procediren von 1634 Dieses Buch hatte mit etwa 500 Seiten einen durchaus beachtlichen Umfang Allerdings handelte es sich weniger um ein wissenschaftlich juristisches Werk im engeren Sinne sondern um eine Schrift die sich vornehmlich an den Adel in seiner Eigenschaft als Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit richtete Dafur sprechen sowohl die deutsche Sprache wie auch die Dialogform der Schrift Auch inhaltlich war es nur teilweise eine Anleitung wie ein Hexenprozess zu fuhren sei Daneben spielte auch die Rechtfertigung des eigenen Vorgehens etwa im Fall des Burgermeisters von Essen im Herzogtum Westfalen und dem Hochstift Paderborn eine wichtige Rolle Bemerkenswerterweise ging Schultheiss nur indirekt auf den ebenfalls eng mit Paderborn verbundenen Zeitgenossen Friedrich Spee von Langenfeld und seine gegen die Hexenprozesse gerichtete Streitschrift Cautio criminalis seu de processibus contra Sagas Liber ein Inwieweit die Schrift von Schultheiss tatsachlich Einfluss hatte ist unbekannt da nicht klar ist in welcher Auflage sie erschienen war Heute existieren noch funf Exemplare Auch war sein Buch bei den Zeitgenossen nicht unumstritten Vielmehr haben sie vielfach das Werk negativ beurteilt Das Buch Hochnotige Unterthanige Wemutige Klage Der Frommen Unschultigen des Amsterdamer Kaufmanns Hermann Loher von 1676 gibt z B auf S 246 ein Verhor des damaligen Hirschberger Richters Heinrich von Schultheiss von 1616 wieder der eine Angeklagte die Wintersche verhort und dabei Antworten suggeriert Mit dieser Angeklagten hat sich der Hirschberger Pfarrer Michael Stappert unterhalten und diese Aufzeichnungen gemacht Wie anachronistisch das Buch von Schultheiss offenbar war zeigt die Distanzierung von Kurfurst Ferdinand von Koln der selbst einer der Verantwortlichen fur zahlreiche Hexenprozesse war Geradezu katastrophal fur den Autor fiel ein Gutachten seiner eigenen Alma mater der Universitat Koln aus Darin hiess es unter anderem Die Schrift von Schultheiss fusse auf ungewissen Grundfesten namlich auf menschlichen Mutmassungen auf liederlichen frevlerischen Nachdenken VeroffentlichungenEine Aussfuhrliche Instruction Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters der Zauberey gegen Die Zaubere der Gottlichen Majestat und der Christenheit Feinde ohn gefahr der Unschuldigen zu procediren Koln 1634 Digitalisat LiteraturRainer Decker Der Arnsberger Hexen Richter Dr Heinrich von Schultheiss ca 1580 1646 In Arnsberger Heimatblatter Jg 16 1995 S 22 35 Peter Arnold Heuser Rainer Decker Die theologische Fakultat der Universitat Koln und die Hexenverfolgung Die Hexenprozess Instruktion 1634 des Arnsberger Juristen Dr Heinrich Schultheiss im Spiegel eines Fakultatsgutachtens von 1643 In Westfalische Zeitschrift Band 164 2014 S 171 219 Tanja Gawlich Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiss und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen In Harm Klueting Hrsg Das kurkolnische Herzogtum Westfalen von den Anfangen der kolnischen Herrschaft im sudlichen Westfalen bis zur Sakularisation 1803 Aschendorff Munster 2009 ISBN 978 3 402 12827 5 S 297 320 Michael Gosmann Arnsberger Hexenprozesse aus dem Jahr 1629 Neubearbeitung der Edition von Prof Joseph Vitalian Lomberg 1739 1805 aus dem Jahr 1781 In Sudwestfalenarchiv 22 23 2022 2023 S 142 229 Sarah Masiak Hexenkommissar Dr Heinrich Schultheiss um 1580 1646 und wir Vortrag zur Eroffnung der Ausstellung Hexenkommissar Dr Heinrich Schultheiss am 7 8 2022 im Innenhof des ehemaligen Klosters Wedinghausen In Sudwestfalenarchiv 22 23 2022 2023 S 142 151WeblinksDruckschriften von und uber Heinrich von Schultheiss im VD 17 EinzelnachweiseMichael Gosmann Arnsberger Hexenprozesse aus dem Jahr 1629 Neubearbeitung der Edition von Prof Joseph Vitalian Lomberg 1739 1805 aus dem Jahr 1781 In Sudwestfalenarchiv 22 23 2022 2023 S 142 229 Gawlich S 310 314 Peter Arnold Heuser Rainer Decker Die theologische Fakultat der Universitat Koln und die Hexenverfolgung Die Hexenprozess Instruktion 1634 des Arnsberger Juristen Dr Heinrich von Schultheiss im Spiegel eines Fakultatsgutachtens von 1643 In Westfalische Zeitschrift 164 2014 S 188f Normdaten Person GND 1069936286 lobid GND Explorer OGND AKS VIAF 220695372 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Schultheiss Heinrich vonKURZBESCHREIBUNG deutscher HexenjagerGEBURTSDATUM 1580GEBURTSORT Scharmede bei Salzkotten Hochstift PaderbornSTERBEDATUM 1646STERBEORT unsicher Arnsberg Herzogtum Westfalen

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