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Hermann Jahrreiß

Hermann Jahrreiß (* 19. August 1894 in Dresden; † 23. Oktober 1992 in Köln) war Professor für Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Staatsrecht und Völkerrecht.
Leben
Jahrreiß wollte zunächst Kunst studieren, entschied sich dann aber auf Drängen seines Vaters für ein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. 1921 war er zunächst von 1922 bis 1927 Richter am Amts- und Landgericht Leipzig. Nach seiner Habilitation wurde er 1926 apl. Professor und 1927 a.o. Professor in Leipzig. 1932 wurde er als Ordinarius für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechts- und Staatsphilosophie an die Universität Greifswald berufen.
Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten publizierte er 1933 die Abhandlung Europa – Germanische Gründung aus dem Ostraum. 1937 wechselte er an die Universität zu Köln und war dort, nur unterbrochen durch eine kurzfristige Lehrtätigkeit in Göttingen (1939–1940) und in Innsbruck (1944–1945), bis 1962 Ordinarius. Während des Zweiten Weltkriegs beteiligte er sich am NS-Projekt Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften.
Ehrenpromotionen erhielt er von den französischen Universitäten Clermont-Ferrand, Dijon und Nancy sowie von der englischen Universität Manchester. 1959 wurde ihm das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. 1961 wurde er Offizier der Französischen Ehrenlegion. Weitere Positionen: 1939–42 und 1951–52 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 1956–58 Rektor der Universität zu Köln, 1958–60 Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz und 1960–64 Vizepräsident der Europäischen Rektorenkonferenz (Quelle: Universität zu Köln, Rektorenporträts). Zu seinem 70. und 80. Geburtstag gab die Universität zu Köln ihn und seine Arbeit würdigende Festschriften heraus und ernannte ihn zu seinem 90. Geburtstag zum Ehrenbürger.
In der Nachkriegszeit wurden in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ folgende, in der Zeit des Nationalsozialismus entstandenen Werke von Jahrreiß auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt: England und Deutschland (Den Haag: Holle 1943), Paris 1919 und Europa. Die Ordnungsversuche der atlantischen Weltmächte, (Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt 1943), Der Revisionskampf um Europa (Leipzig: Noske 1934), Völkerrecht und Völkerfriede um Europa (Stuttgart: Kohlhammer 1937), sowie 1948 Deutschland und Europa (Köln. Schaffstein 1941) und Chamberlains Friedensplan und der englische Weltordnungsanspruch. Ansprachen d. Rektors Prof. Otto Kuhn, Kölner Universitätsreden. (Köln: Müller 1940), ferner 1952 in der DDR Europa–Afrika (Leipzig, Berlin: Teubner 1940).
Jahrreiß war im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als Assistent von Franz Exner Mitverteidiger des angeklagten Chef des Wehrmachtführungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht, Alfred Jodl. Jodl war beim Internationalen Militärtribunal von Nürnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher angeklagt. Im Kern wurde im Fall Jodl die Frage erörtert, ob militärische Befehle Kriegsverbrechen rechtfertigten. Jodls Verteidiger vertrat(en) den Standpunkt, dass Kriege von Politikern und nicht von Soldaten beschlossen würden und der Soldat in seiner Funktion nicht verpflichtet oder berechtigt sei, den Befehl zu überprüfen. Er berief sich damit auf das Soldatentum als Beruf. Die Argumentation der Ankläger: Krieg sei nicht gleich Krieg, sondern könne gut oder böse sein. Wenn Angriffskriege Verbrechen seien, dann seien Angriffskrieger Verbrecher. Den Angriffskrieg zur Straftat zu erklären, so Jahrreiß, verstoße jedoch gegen den Rechtsgrundsatz, dem zufolge niemand wegen einer Handlung verurteilt werden könne, die zur Tatzeit noch nicht strafbar war („Ex-post-facto-Verbot“). Diese Auffassung wurde jedoch schon damals bestritten, weil sie im internationalen Recht keine Gültigkeit habe. Der Schutz von Frieden und Menschenrechten gehe vor – heute ist das allgemein anerkannt. Das Verbot rückwirkender Bestrafung schützt nicht Tyrannen und Diktatoren; diese Klausel findet sich auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. So statuierte es auch das Bundesverfassungsgericht, als es um dieselbe Rechtsfrage bei der Anklage gegen Verantwortliche der untergegangenen DDR ging. Jahrreiß verlangte vom Kontrollrat erfolglos die Aufhebung des Todesurteils gegen Jodl.
Schriften
- Europa – Germanische Gründung aus dem Ostseeraum (1939)
- Deutschland und Europa (1939)
- Demokratie (1950)
- Die Rechtspflege im Bonner Grundgesetz (1950)
- Herrschaft nach dem Maß des Menschen (1952)
- Größe und Not der Gesetzgebung (1953)
- Freiheit und Sozialstaat (1957)
- Mensch und Staat (1957)
Literatur
- Seliger, Hubert: Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse (Historische Grundlagen der Moderne; 13). Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 3-8487-2360-3.
- Weinke, Annette: Hermann Jahrreiß (1894–1992). Vom Exponenten des völkerrechtlichen „Kriegseinsatzes“ zum Verteidiger der deutschen Eliten in Nürnberg, in: Steffen Augsberg; Andreas Funke (Hg.): Kölner Juristen im 20. Jahrhundert. Beiträge zu einer Ringvorlesung an der Universität zu Köln, Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/2011 (=Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; 74). Mohr Siebeck, Tübingen 2013, S. 163–195, ISBN 3-16-152430-6.
Weblinks
- Literatur von und über Hermann Jahrreiß im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Porträt auf der Seite der Universität zu Köln
- Die Akten von Hermann Jahrreiß als „associate cousel of defense“ vor dem IMT Nürnberg im Universitätsarchiv Köln
- Ein Glücksfall der Geschichte. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2005 (online – über Jahrreiß’ Rolle bei den Nürnberger Prozessen).
- Hermann Jahrreiß im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
- Universität zu Köln, Galerie der Professorinnen und Professoren
- Hermann Jahrreiß im Professorenkatalog der Universität Leipzig
Einzelnachweise
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 282.
- Liste der auszusondernden Literatur 1947.
- Liste der auszusondernden Literatur 1948.
- Liste der auszusondernden Literatur 1952.
- Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal, Nuremberg, 14 November 1945 - 1 October 1946, Vol. 1. Nürnberg 1947, S. 6. (Band 1 der „Blue Series“)
- Ein Glücksfall der Geschichte. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2005 (online – über Jahrreiß’ Rolle bei den Nürnberger Prozessen).
Personendaten | |
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NAME | Jahrreiß, Hermann |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Professor für Rechtswissenschaften |
GEBURTSDATUM | 19. August 1894 |
GEBURTSORT | Dresden |
STERBEDATUM | 23. Oktober 1992 |
STERBEORT | Köln |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Hermann Jahrreiss 19 August 1894 in Dresden 23 Oktober 1992 in Koln war Professor fur Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Staatsrecht und Volkerrecht LebenJahrreiss wollte zunachst Kunst studieren entschied sich dann aber auf Drangen seines Vaters fur ein Jurastudium an der Universitat Leipzig Nach seiner Promotion zum Dr jur 1921 war er zunachst von 1922 bis 1927 Richter am Amts und Landgericht Leipzig Nach seiner Habilitation wurde er 1926 apl Professor und 1927 a o Professor in Leipzig 1932 wurde er als Ordinarius fur Offentliches Recht Volkerrecht und Rechts und Staatsphilosophie an die Universitat Greifswald berufen Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten publizierte er 1933 die Abhandlung Europa Germanische Grundung aus dem Ostraum 1937 wechselte er an die Universitat zu Koln und war dort nur unterbrochen durch eine kurzfristige Lehrtatigkeit in Gottingen 1939 1940 und in Innsbruck 1944 1945 bis 1962 Ordinarius Wahrend des Zweiten Weltkriegs beteiligte er sich am NS Projekt Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften Ehrenpromotionen erhielt er von den franzosischen Universitaten Clermont Ferrand Dijon und Nancy sowie von der englischen Universitat Manchester 1959 wurde ihm das Grosse Bundesverdienstkreuz verliehen 1961 wurde er Offizier der Franzosischen Ehrenlegion Weitere Positionen 1939 42 und 1951 52 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultat 1956 58 Rektor der Universitat zu Koln 1958 60 Prasident der Westdeutschen Rektorenkonferenz und 1960 64 Vizeprasident der Europaischen Rektorenkonferenz Quelle Universitat zu Koln Rektorenportrats Zu seinem 70 und 80 Geburtstag gab die Universitat zu Koln ihn und seine Arbeit wurdigende Festschriften heraus und ernannte ihn zu seinem 90 Geburtstag zum Ehrenburger In der Nachkriegszeit wurden in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ folgende in der Zeit des Nationalsozialismus entstandenen Werke von Jahrreiss auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt England und Deutschland Den Haag Holle 1943 Paris 1919 und Europa Die Ordnungsversuche der atlantischen Weltmachte Hamburg Hanseatische Verlagsanstalt 1943 Der Revisionskampf um Europa Leipzig Noske 1934 Volkerrecht und Volkerfriede um Europa Stuttgart Kohlhammer 1937 sowie 1948 Deutschland und Europa Koln Schaffstein 1941 und Chamberlains Friedensplan und der englische Weltordnungsanspruch Ansprachen d Rektors Prof Otto Kuhn Kolner Universitatsreden Koln Muller 1940 ferner 1952 in der DDR Europa Afrika Leipzig Berlin Teubner 1940 Jahrreiss war im Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als Assistent von Franz Exner Mitverteidiger des angeklagten Chef des Wehrmachtfuhrungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht Alfred Jodl Jodl war beim Internationalen Militartribunal von Nurnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher angeklagt Im Kern wurde im Fall Jodl die Frage erortert ob militarische Befehle Kriegsverbrechen rechtfertigten Jodls Verteidiger vertrat en den Standpunkt dass Kriege von Politikern und nicht von Soldaten beschlossen wurden und der Soldat in seiner Funktion nicht verpflichtet oder berechtigt sei den Befehl zu uberprufen Er berief sich damit auf das Soldatentum als Beruf Die Argumentation der Anklager Krieg sei nicht gleich Krieg sondern konne gut oder bose sein Wenn Angriffskriege Verbrechen seien dann seien Angriffskrieger Verbrecher Den Angriffskrieg zur Straftat zu erklaren so Jahrreiss verstosse jedoch gegen den Rechtsgrundsatz dem zufolge niemand wegen einer Handlung verurteilt werden konne die zur Tatzeit noch nicht strafbar war Ex post facto Verbot Diese Auffassung wurde jedoch schon damals bestritten weil sie im internationalen Recht keine Gultigkeit habe Der Schutz von Frieden und Menschenrechten gehe vor heute ist das allgemein anerkannt Das Verbot ruckwirkender Bestrafung schutzt nicht Tyrannen und Diktatoren diese Klausel findet sich auch in der Europaischen Menschenrechtskonvention So statuierte es auch das Bundesverfassungsgericht als es um dieselbe Rechtsfrage bei der Anklage gegen Verantwortliche der untergegangenen DDR ging Jahrreiss verlangte vom Kontrollrat erfolglos die Aufhebung des Todesurteils gegen Jodl SchriftenEuropa Germanische Grundung aus dem Ostseeraum 1939 Deutschland und Europa 1939 Demokratie 1950 Die Rechtspflege im Bonner Grundgesetz 1950 Herrschaft nach dem Mass des Menschen 1952 Grosse und Not der Gesetzgebung 1953 Freiheit und Sozialstaat 1957 Mensch und Staat 1957 LiteraturSeliger Hubert Politische Anwalte Die Verteidiger der Nurnberger Prozesse Historische Grundlagen der Moderne 13 Nomos Baden Baden 2016 ISBN 3 8487 2360 3 Weinke Annette Hermann Jahrreiss 1894 1992 Vom Exponenten des volkerrechtlichen Kriegseinsatzes zum Verteidiger der deutschen Eliten in Nurnberg in Steffen Augsberg Andreas Funke 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HermannKURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist Professor fur RechtswissenschaftenGEBURTSDATUM 19 August 1894GEBURTSORT DresdenSTERBEDATUM 23 Oktober 1992STERBEORT Koln