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Hochrheinbrücke

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Hochrheinbrücke
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Die Hochrheinbrücke ist eine Straßenbrücke über den Hochrhein zwischen der schweizerischen Stadt Laufenburg AG und der deutschen Stadt Laufenburg (Baden). Sie liegt ungefähr einen Kilometer oberhalb der Laufenbrücke und bildet das wichtigste Bauwerk der neuen Verbindungsstrasse L 151a zwischen der Waldshuter Straße (Bundesstraße 34) auf der rechten Seite des Rheins und der schweizerischen Hauptstrasse 7 (Kantonsstrasse 130) auf der linken Seite des Flusses.

Hochrheinbrücke
Überführt Gemeindestraße
Querung von Rhein, Kilometer 115,98
Ort Laufenburg (Baden), Laufenburg AG
Konstruktion Spannbeton-Balkenbrücke
Gesamtlänge 225 m
Breite 11,2 m
Längste Stützweite 95 m
Lichte Weite 95 m
Baukosten 9,8 Millionen Franken
Baubeginn 2003
Fertigstellung 2004
Eröffnung 17. Dezember 2004
Lage
Koordinaten, (CH) 47° 33′ 42″ N, 8° 4′ 29″ O (647876 / 268092)47.5617916666678.0747694444444Koordinaten: 47° 33′ 42″ N, 8° 4′ 29″ O; CH1903: 647876 / 268092

Geschichte

Die Hochrheinbrücke entstand in den Jahren 2003 bis 2004 als zweite Verbindung zwischen den beiden Ortschaften. Die engen Zufahrten insbesondere im historischen Schweizer Städtchen Laufenburg zu der älteren Rheinbrücke waren für den wachsenden Fahrzeugverkehr nicht mehr ausreichend. Die Brückenbaustelle geriet in die Schlagzeilen, als aufgrund eines Planungsfehlers bei der Bauausführung ein Höhenunterschied zwischen beiden Widerlagern entstanden war.

Konstruktion

Die Spannbetonbrücke besitzt eine Länge von 225 m. Sie weist in Längsrichtung den Durchlaufträger als Bauwerkssystem auf. Die Stützweiten betragen für die dreifeldrige Straßenüberführung 95 m im mittleren Feld und 65 m in den beiden Randfeldern. In Querrichtung ist der 11,2 m breite Überbau als einzelliger Hohlkastenquerschnitt mit einer gevouteten Bauhöhe ausgebildet.

Das Bauwerk weist zwei Fahrstreifen und beidseitige Fußwege auf. Für die Schifffahrt besteht eine Durchfahrt mit 80 m lichter Breite und 7,0 m lichter Höhe beim höchsten schiffbaren Wasserstand.

Planungsfehler

Beim Bau der Hochrheinbrücke kam es zu einem kuriosen Planungsfehler, welcher bis heute in der Gegend eine beliebte Geschichte darstellt. Dieser entstand, da die beiden an der Planung und am Bau beteiligten Länder Deutschland und die Schweiz einen unterschiedlichen Höhenbezug verwenden. Das deutsche Höhensystem bezieht sich auf die Höhendefinition Amsterdamer Pegel mit Meter über Normalhöhennull bzw. Meter über Normalnull (veraltet), die schweizerische Landesvermessung dagegen auf Meter über Meer bezogen auf den Repère Pierre du Niton bei Genf.

Dieser Umstand war den verantwortlichen Ingenieuren zwar bekannt und wurde bei der Planung in den Jahren zuvor auch so berücksichtigt. Man errechnete dabei nach der alten deutschen Höhendefinition des Normalnull einen Höhenunterschied von 27 cm im Vergleich zum Schweizer Referenzpunkt. Dieser Wert floss in die Planung als jener Wert ein, der beim Bau ausgeglichen werden musste, damit sich die beiden Brückenteile in der Mitte auf gleicher Höhe träfen. Erreicht werden sollte das durch ein planmäßiges Überhöhen des Widerlagers auf der Schweizer Seite. Wegen eines Vorzeichenfehlers wurde das Schweizer Widerlager jedoch 27 cm niedriger erstellt. Somit wuchs der Höhenunterschied mit insgesamt 54 cm auf doppelte Differenz.

Der sich anbahnende Unterschied wurde bei einer Begehung im Dezember 2003 bemerkt und konnte entsprechend frühzeitig beseitigt werden. Die Folge waren Korrekturmaßnahmen am deutschen Widerlager und Höhenangleichungen des Brückenüberbaus. Verantwortlich für die Planungen war ein Schweizer Ingenieurbüro, dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden haften musste. Nach einem Bericht von Swissinfo soll der Fehler jedoch keine Mehrkosten verursacht haben.

Internationales Abkommen für Bau und Unterhalt

Am 8. Juni 2005 regelten die Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerische Bundesrat die Zuständigkeit für die Hochrheinbrücke. Dieses internationale Abkommen wurde am 2. Dezember 2006 mit einem Gesetz des deutschen Bundestags genehmigt. Die Baukosten wurden je zur Hälfte von Deutschland und der Schweiz getragen. Dem Kanton Aargau wurde mit der Vereinbarung der Unterhalt der Brücke übertragen.

Zoll- und Grenzübergang „Laufenburg“

Die Hochrheinbrücke ist Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz. Die große Zollanlage befindet sich auf deutscher Seite beim rechtsufrigen Brückenkopf. Die Zollverwaltungen beider Länder befinden sich in demselben Gebäude. Das Deutsche Zollamt Laufenburg gehört zum Hauptzollamt Singen, das schweizerische Zollamt gehört zum Zollinspektorat Aarau.

Bilder

  • Symbolischer Baubeginn 2002
  • Trasse der Hochrheinbrücke
  • Hochrheinbrücke bei Laufenburg während des Baus im März 2003

Siehe auch

  • Höhe über dem Meeresspiegel
  • Normalnull
  • Normalhöhennull

Weblinks

Commons: Hochrheinbrücke Laufenburg – Sammlung von Bildern
  • Informationen zum Thema vom Online-Portal Brückenweb
  • Hochrheinbrücke. In: Structurae
  • Regierungsabkommen zum Brückenbau (BGBl. 2006 II S. 1137) (PDF-Datei; 3 kB)

Belege

  1. David Beck: 54 cm Versatz: Peinlicher Rechenfehler bei der Hochrheinbrücke. (mp3-Audio; 3,6 MB; 4:04 Minuten) In: SWR2-Sendung „Impuls“. 9. Januar 2023, abgerufen am 9. Januar 2023. 
  2. Neue Rheinbrücke ist ein Reinfall. In: Weser Kurier. 15. Januar 2004, archiviert vom Original am 30. September 2007; abgerufen am 9. Januar 2023 (wiedergegeben auf brueckenweb.de). 
  3. Urs Maurer: Meereshöhe ist nicht gleich Meereshöhe. In: Swissinfo. 18. Dezember 2004, abgerufen am 23. April 2018. 
  4. Regierungsabkommen zum Brückenbau (BGBl. 2006 II S. 1137)
  5. Deutsches Zollamt Laufenburg
  6. Schweizer Zollstelle Laufenburg
Die nächste Brücke flussaufwärts:
Rheinbrücke Albbruck–Schwaderloch
Brücken über den Rhein
Die nächste Brücke flussabwärts:
Laufenbrücke

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 15:21

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Die Hochrheinbrucke ist eine Strassenbrucke uber den Hochrhein zwischen der schweizerischen Stadt Laufenburg AG und der deutschen Stadt Laufenburg Baden Sie liegt ungefahr einen Kilometer oberhalb der Laufenbrucke und bildet das wichtigste Bauwerk der neuen Verbindungsstrasse L 151a zwischen der Waldshuter Strasse Bundesstrasse 34 auf der rechten Seite des Rheins und der schweizerischen Hauptstrasse 7 Kantonsstrasse 130 auf der linken Seite des Flusses HochrheinbruckeHochrheinbruckeUberfuhrt GemeindestrasseQuerung von Rhein Kilometer 115 98Ort Laufenburg Baden Laufenburg AGKonstruktion Spannbeton BalkenbruckeGesamtlange 225 mBreite 11 2 mLangste Stutzweite 95 mLichte Weite 95 mBaukosten 9 8 Millionen FrankenBaubeginn 2003Fertigstellung 2004Eroffnung 17 Dezember 2004LageKoordinaten CH 47 33 42 N 8 4 29 O 647876 268092 47 561791666667 8 0747694444444 Koordinaten 47 33 42 N 8 4 29 O CH1903 647876 268092Hochrheinbrucke Baden Wurttemberg GeschichteDie Hochrheinbrucke entstand in den Jahren 2003 bis 2004 als zweite Verbindung zwischen den beiden Ortschaften Die engen Zufahrten insbesondere im historischen Schweizer Stadtchen Laufenburg zu der alteren Rheinbrucke waren fur den wachsenden Fahrzeugverkehr nicht mehr ausreichend Die Bruckenbaustelle geriet in die Schlagzeilen als aufgrund eines Planungsfehlers bei der Bauausfuhrung ein Hohenunterschied zwischen beiden Widerlagern entstanden war KonstruktionDie Spannbetonbrucke besitzt eine Lange von 225 m Sie weist in Langsrichtung den Durchlauftrager als Bauwerkssystem auf Die Stutzweiten betragen fur die dreifeldrige Strassenuberfuhrung 95 m im mittleren Feld und 65 m in den beiden Randfeldern In Querrichtung ist der 11 2 m breite Uberbau als einzelliger Hohlkastenquerschnitt mit einer gevouteten Bauhohe ausgebildet Das Bauwerk weist zwei Fahrstreifen und beidseitige Fusswege auf Fur die Schifffahrt besteht eine Durchfahrt mit 80 m lichter Breite und 7 0 m lichter Hohe beim hochsten schiffbaren Wasserstand PlanungsfehlerBeim Bau der Hochrheinbrucke kam es zu einem kuriosen Planungsfehler welcher bis heute in der Gegend eine beliebte Geschichte darstellt Dieser entstand da die beiden an der Planung und am Bau beteiligten Lander Deutschland und die Schweiz einen unterschiedlichen Hohenbezug verwenden Das deutsche Hohensystem bezieht sich auf die Hohendefinition Amsterdamer Pegel mit Meter uber Normalhohennull bzw Meter uber Normalnull veraltet die schweizerische Landesvermessung dagegen auf Meter uber Meer bezogen auf den Repere Pierre du Niton bei Genf Dieser Umstand war den verantwortlichen Ingenieuren zwar bekannt und wurde bei der Planung in den Jahren zuvor auch so berucksichtigt Man errechnete dabei nach der alten deutschen Hohendefinition des Normalnull einen Hohenunterschied von 27 cm im Vergleich zum Schweizer Referenzpunkt Dieser Wert floss in die Planung als jener Wert ein der beim Bau ausgeglichen werden musste damit sich die beiden Bruckenteile in der Mitte auf gleicher Hohe trafen Erreicht werden sollte das durch ein planmassiges Uberhohen des Widerlagers auf der Schweizer Seite Wegen eines Vorzeichenfehlers wurde das Schweizer Widerlager jedoch 27 cm niedriger erstellt Somit wuchs der Hohenunterschied mit insgesamt 54 cm auf doppelte Differenz Der sich anbahnende Unterschied wurde bei einer Begehung im Dezember 2003 bemerkt und konnte entsprechend fruhzeitig beseitigt werden Die Folge waren Korrekturmassnahmen am deutschen Widerlager und Hohenangleichungen des Bruckenuberbaus Verantwortlich fur die Planungen war ein Schweizer Ingenieurburo dessen Haftpflichtversicherung fur den Schaden haften musste Nach einem Bericht von Swissinfo soll der Fehler jedoch keine Mehrkosten verursacht haben Internationales Abkommen fur Bau und UnterhaltAm 8 Juni 2005 regelten die Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerische Bundesrat die Zustandigkeit fur die Hochrheinbrucke Dieses internationale Abkommen wurde am 2 Dezember 2006 mit einem Gesetz des deutschen Bundestags genehmigt Die Baukosten wurden je zur Halfte von Deutschland und der Schweiz getragen Dem Kanton Aargau wurde mit der Vereinbarung der Unterhalt der Brucke ubertragen Zoll und Grenzubergang Laufenburg Die Hochrheinbrucke ist Grenzubergang zwischen Deutschland und der Schweiz Die grosse Zollanlage befindet sich auf deutscher Seite beim rechtsufrigen Bruckenkopf Die Zollverwaltungen beider Lander befinden sich in demselben Gebaude Das Deutsche Zollamt Laufenburg gehort zum Hauptzollamt Singen das schweizerische Zollamt gehort zum Zollinspektorat Aarau BilderSymbolischer Baubeginn 2002 Trasse der Hochrheinbrucke Hochrheinbrucke bei Laufenburg wahrend des Baus im Marz 2003Siehe auchHohe uber dem Meeresspiegel Normalnull NormalhohennullWeblinksCommons Hochrheinbrucke Laufenburg Sammlung von Bildern Informationen zum Thema vom Online Portal Bruckenweb Hochrheinbrucke In Structurae Regierungsabkommen zum Bruckenbau BGBl 2006 II S 1137 PDF Datei 3 kB BelegeDavid Beck 54 cm Versatz Peinlicher Rechenfehler bei der Hochrheinbrucke mp3 Audio 3 6 MB 4 04 Minuten In SWR2 Sendung Impuls 9 Januar 2023 abgerufen am 9 Januar 2023 Neue Rheinbrucke ist ein Reinfall In Weser Kurier 15 Januar 2004 archiviert vom Original am 30 September 2007 abgerufen am 9 Januar 2023 wiedergegeben auf brueckenweb de Urs Maurer Meereshohe ist nicht gleich Meereshohe In Swissinfo 18 Dezember 2004 abgerufen am 23 April 2018 Regierungsabkommen zum Bruckenbau BGBl 2006 II S 1137 Deutsches Zollamt Laufenburg Schweizer Zollstelle LaufenburgDie nachste Brucke flussaufwarts Rheinbrucke Albbruck Schwaderloch Brucken uber den Rhein Die nachste Brucke flussabwarts Laufenbrucke

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