Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partn
Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht. Damit beinhaltet die Häusliche Gewalt zwei Ausprägungen, nämlich die Partnerschaftsgewalt und die innerfamiliäre Gewalt. Bei der Partnerschaftsgewalt werden die Opfer und Tatverdächtigen betrachtet, die in einer partnerschaftlichen Beziehung waren oder sind, bei der innerfamiliären Gewalt die Opfer und Tatverdächtigen, die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen (ohne (Ex-)Partnerschaften).
Andere, oft synonym verwendete Begriffe sind Gewalt in engen sozialen Beziehungen bzw. im sozialen Nahraum, Gewalt in der Familie, innerfamiliäre Gewalt und Gewalt in Ehe und Partnerschaft.
Die polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland erfasst seit 2011 Taten zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Partnern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemaligen Partnern unter dem Begriff Partnerschaftsgewalt. Seit 2017 umfasst die Auswertung auch eine Betrachtung der Opfermerkmale „Behinderung (körperlich/geistig)“ und „Gebrechlichkeit/Alter/Krankheit/Verletzung“.
Etymologie
Synonym „Häusliche Gewalt“ und „Väterliche Gewalt“ im 17. bis 19. Jahrhundert
Häusliche Gewalt ist ein Begriff der deutschen Sprache des 17. bis 19. Jahrhunderts, der synonym mit dem Rechtsbegriff der „väterlichen Gewalt“ genutzt wurde. Er bezeichnete die damals zentrale Herrschaftsposition des Vaters im Haus und in der Familie. In der frühen Neuzeit wurde das Haus als zentrale gesellschaftliche sowie rechtliche Institution gesehen und darin die Position des Hausvaters als legitime Zentralposition. Bereits damals wurde die Möglichkeit des Missbrauchs der häuslichen oder väterlichen Gewalt und Macht in Betracht gezogen:
„Eine weise Regierung soll […] dem Hausvater auch nicht mehr von seiner Gewalt und Rechten entziehen, als es diesem Zusammenhange und dem gemeinschaftlichen Besten des Staats gemäß ist. Sie soll den offenbaren Missbrauch der häuslichen Gewalt hemmen und bestrafen; sie soll aber nicht alle häusliche Gewalt aufheben.“
Der Haus- und Familienvater galt dabei innerhalb des Hauses und der Familie als unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit eines Staates und als legitime Schutzmacht.
„Der west-christlich geprägte Familienmythos erzählt nur von legitimer Gewalt und guter Macht des Familienvaters. Mutter und Kind seien sicher geborgen unter dem Schutz und der Herrschaft eines leistungsstarken, verlässlichen und wehrhaften Familienvaters. Das ist die 'westliche' (etwas genauer: die westeuropäisch-nordamerikanisch-australische) Variante des Mythos vom Patriarchat.“
Grundlegender Bedeutungswandel Ende des 20. Jahrhunderts
Mit dem Ausbau des staatlichen Gewaltmonopols Ende des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Rechtsbegriff der väterlichen Gewalt zur elterlichen Gewalt und der Begriff „häusliche Gewalt“ wurde zunächst ungebräuchlich. Mit dem Wandel der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge wurde Macht und Machtmissbrauch innerhalb von Familie und Partnerschaft zunehmend kritisch gesehen. In den 1980er Jahren wurde dies noch mit unterschiedlichen Begriffen benannt: etwa als familiale oder familiäre Gewalt, verhäuslichte Gewalt, private Gewalt oder auch „häusliche Gewalt“.
Ab den 1990er Jahren setzte sich zunehmend die Bezeichnung Häusliche Gewalt als eigenständiger Begriff ohne Anführungszeichen weitgehend durch. Die anderen Begriffe werden teilweise noch weiter verwendet, aber in ihren Konnotationen kritisch diskutiert.
Der Begriff Häusliche Gewalt hat insofern einen grundlegenden Bedeutungswandel durchlaufen. Zunächst stand er für die legitime Machtausübung gegenüber allen Angehörigen des Hauses bzw. der Familie – einschließlich körperlicher Züchtigung und sexueller Nötigung (heute bezeichnet als sexueller Missbrauch). Heute steht er für deren fehlende Legitimität und wurde insofern vom Recht und „alltäglichen Übel zum Unrecht“.
Definitionen
In der soziologischen und kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von häuslicher Gewalt verwendet. So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestände, während in vielen soziologischen und psychologischen Definitionen die Tat-Motivation mit einbezogen wird.
So definiert die Juristin Marianne Schwander folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während die Juristin Andrea Büchler „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als solche betrachtet.
Die meisten empirischen Untersuchungen unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt. Einerseits gewalttätiges, auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte, systematische Gewaltanwendung, die eine der Parteien in eine hierarchisch schwächere Position versetzt. In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleichstarken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als häusliche Gewalt betrachtet.
Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten werde häusliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt:
- Es besteht eine emotionale Bindung zwischen der Gewalt ausübenden Person und dem Opfer, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist.
- Die Gewalt wird in der Wohnung, im gemeinsamen Haushalt, d. h. im privaten Raum ausgeübt. Diese Tatsache hat Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl des Opfers.
- Die körperliche oder die psychische Integrität des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt.
- Die Gewalt ausübende Person nutzt ein existierendes Machtgefälle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches, um es anschließend auszunutzen.
Formen häuslicher Gewalt
Je nach verwendeter Definition äußert sich häusliche Gewalt nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in subtileren Gewaltformen. In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird zwischen den folgenden Formen von Gewalt unterschieden.
Körperliche Gewalt
Zu körperlicher und physischer Gewalt zählen alle Angriffe gegen Körper und Leben wie beispielsweise Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen oder andere tätliche Angriffe.
Sexuelle Gewalt
Zu sexueller Gewalt zählen alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Degradierung zum Sexobjekt oder Zwang zur Prostitution.
Psychische Gewalt
Psychische Gewalt gegen Kinder wurde in Deutschland im Jahr 2000 in der Reform des § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in gleichbedeutender Weise mit körperlicher Gewalt aufgenommen: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Zu psychischer und emotionaler Gewalt zählen alle Handlungen gegen die psychische Stabilität eines Menschen. Hierzu zählen hauptsächlich:
- Isolation und soziale Gewalt zielen darauf ab die betroffene Person zu isolieren (z. B. durch ein Kontaktverbot zur Familie oder zu Freunden, das Einsperren zu Hause, das Absperren des Telefons usw.). Bei Kindern zählt zu diesem Bereich auch der Liebesentzug.
Zu aktiven Formen zählen Abwertungen, emotionale Manipulation, Einschüchterung, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten, Drohungen, Nötigung, Nachstellen (Stalking), Freiheitsberaubung, Beschimpfung, Bevormundung oder Demütigung.
- Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sind häufige Formen von psychischer Gewalt. Auch die Androhung, dritte zu verletzen (Verwandte, Haustiere …) wird eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Durch Drohungen und Angstmachen „erübrigt“ sich oft die Anwendung von physischer Gewalt, da die Angst davor bereits einschüchternd wirkt (Diese Strategien bedeuten vor allem für Frauen und Kinder ein Leben in Angst).
- Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamierungen dienen der Zerstörung des Selbstwertgefühls des Opfers und seiner/ihrer geistigen Gesundheit. Mit der Zeit wird der Glaube an den eigenen Wert, die Identität und die eigenen Empfindungen, an Rechte oder Wahlfreiheit, zerstört. Von dieser Gewaltform sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.
- Zu dieser Form der Gewalt gehört z. B. das Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit durch beleidigende und abfällige Äußerungen. Sehr häufig werden Behauptungen aufgestellt wie: Die Person sei verrückt oder psychisch krank, bilde sich etwas ein, sei selbstmordgefährdet etc. Diese Äußerungen werden oft benutzt, um von den eigenen Taten abzulenken und die Person „zum Problem zu machen“.
- Belästigung und Terror. Gemeint sind z. B. ständige Anrufe, Anrufe mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause („stalking“ genannt). Von diesen gewalttätigen Handlungen sind Frauen besonders betroffen.
Psychische Gewalt im häuslichen Kontext
Es wurde festgestellt, das Männer häufiger Opfer von psychischer Gewalt werden als Frauen. Dies hat verschiedene Gründe.
Gründe für die häufigere Anwendung von psychischer Gewalt sind rein biologischer Natur, denn die meisten Frauen sind von Natur aus dem Mann körperlich unterlegen. Auf Grund dieses Unterschiedes ist es einfach zu erklären, dass das Verletzungsbild eines Mannes, der von einer Frau attackiert wurde, nicht so gravierend ist wie das einer Frau, wenn sie auf dieselbe Art und Weise von einem Mann misshandelt wurde. Deshalb ist es möglich, dass Frauen ihren körperlichen Nachteil dadurch ausgleichen, dass sie unter Zuhilfenahme von Gegenständen Gewalt ausüben bzw. Drohungen aussprechen.
Es wurde festgestellt, dass sich Frauen, auf Grund ihrer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und sprachlichen sowie emotionalen Kompetenzen, ihrem Partner überlegen fühlen. Deshalb üben sie eher psychische Gewalt aus. Diese kann sich hauptsächlich als Demütigung, Eifersucht oder die daraus entstandene Kontrolle äußern. Insbesondere die Kontrolle bis hin zur Erpressung bildet eine der häufigsten psychischen Gewaltformen, welche von Frauen gegenüber ihrem Partner ausgeübt werden.
Die sog. Emotionale Misshandlung stellt ebenfalls eine häufige Form der ausgeübten psychischen Gewalt dar, wie zum Beispiel:
- Drohungen dem Partner im Schlaf etwas anzutun
- Den Partner als schlechten Versorger oder schlechten Sexpartner hinzustellen.
- Den Partner zwingen sich mit ihm Nachts zu unterhalten, obwohl dieser früh aufstehen muss.
Wirtschaftliche Gewalt
Zu wirtschaftlicher und ökonomischer Gewalt zählen alle Handlungen gegen die wirtschaftliche und finanzielle Selbständigkeit und Unabhängigkeit wie vollständiges oder teilweises Verbot von Arbeit oder bestimmten Arbeiten, vollständiger oder teilweiser Zwang zu Arbeit oder bestimmten Arbeiten, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, auch Beschlagnahme des Lohns.
Aus der internationalen Erforschung kommt wirtschaftliche Gewalt als bedeutsamer Aspekt zunehmend in den Fokus – eben als economic violence (wirtschaftliche Gewalt) oder economic abuse (wirtschaftlicher Missbrauch). Denn wirtschaftliche Gewalt und Abhängigkeit zählt zu den größten Hürden beim Verlassen einer gewaltbasierten Beziehung. Allmählich wird der Aspekt der wirtschaftlichen Gewalt auch in der deutschsprachigen Forschung aufgenommen. Auch in der Öffentlichkeit wird nach und nach darüber berichtet.
„Ausmaß und Formen wirtschaftlicher Gewalt variieren weltweit von Region zu Region, jedoch wird Frauen und Mädchen bis heute in allen Regionen der Welt der offene Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, Möglichkeiten und Machtchancen vorenthalten […]. Einstellungen, Überzeugungen und Praktiken, die wirtschaftliche Gewalt aufrechterhalten, sind oft tief in kulturellen, sozialen oder religiösen Normen einer Gesellschaft verankert. […] Auch Frauen selbst rechtfertigen manchmal Gewalt und Missbrauch, was deutlich macht, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen die entsprechenden gesellschaftlichen Normen verinnerlicht haben.“
Wirtschaftliche Gewalt hat weitreichende Konsequenzen:
- Vergrößerung von Armutsrisken aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Möglichkeiten von Frauen,
- Entstehen einer angespannten Atmosphäre und genereller Nervosität durch den wirtschaftlichen Druck, was wiederum zu körperlicher Gewalt führen kann,
- Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen durch ältere Männer,
- Verringerung des Arbeitskräftepotentials durch ein Klima der Angst und Unsicherheit, was die generelle Produktivität und Entwicklung eines Landes verringert.
Opfer und Täter häuslicher Gewalt
Gewalt in Partnerschaften
Die Daten zur Gewalt innerhalb intimer Partnerschaften sind unterschiedlich. Die Widersprüche entstehen einerseits aufgrund von Unterschieden in den für die Untersuchung verwendeten Definitionen, Unterschieden in den untersuchten Grundgesamtheiten, der Stichprobenerfassung, aber auch der verwendeten Methode (quantitativ/qualitativ) sowie der Fragestellung. Siehe dazu auch den Abschnitt Problematik der Datenerfassung.
Untersuchungen mit Tätern aus der Grundgesamtheit der kriminalistisch erfassten Fälle haben ergeben, dass ihr gewalttätiges Verhalten vor allem durch den Drang zur Kontrolle und Beherrschung des Opfers motiviert ist.
Häusliche Gewalt zwischen Partnern kommt nicht nur bei heterosexuellen, verheirateten oder sich in der Trennungsphase befindlichen Paaren vor, sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und in eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Die Gewalt wird auch hier häufiger durch den dominanten Partner zum Zweck der Machtausübung über den in der Partnerschaft schwächeren Partner ausgeübt. Meist liegt bei den von häuslicher Gewalt betroffenen Paaren eine grundlegende Asymmetrie in der Machtverteilung (dominanter/dominierter Partner) bereits vor der Eskalation vor.
In fast allen Fällen von körperlicher Gewalt kommt auch psychische Gewalt vor. Psychische Gewalt führt aber nicht zwangsläufig zu physischer Gewalt. Die am häufigsten vorkommenden Fälle von körperlicher Gewalt sind Stoßen, Schütteln und Schlagen. Bei der psychischen Gewalt sind Beschimpfen und Beleidigen und Maßnahmen von sozialer Kontrolle (Öffnen von Briefen, E-Mails, Kurzmitteilungen) vorrangig, die teilweise eine systematische Erniedrigung und ein Gefühl der Schwäche beim beschimpften Partner hervorrufen sollen.
Weibliche Opfer
Gravierende Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit erfahren in Beziehungskonflikten überwiegend weibliche Opfer. Nach der 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ haben rund 25 % aller Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt – oder auch beides – durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Innerhalb der untersuchten Personengruppe liegt dieser Anteil bei Frauen osteuropäischer Herkunft geringfügig höher (28 %) und bei Frauen türkischer Herkunft deutlich höher (38 %). In einer australischen Studie wurde ein höheres Risiko häuslicher Gewalt unter Migrantinnen festgestellt, verursacht durch Sprachbarrieren, durch Einschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung des Visums sowie durch eine generell höhere Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner.
Bei den körperlichen Übergriffen, über die in der Studie Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland berichtet wurde, handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen: Frauen werden von ihren männlichen Partnern geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere bis sehr schwere körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten. Frauen sind demnach von häuslicher Gewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte im öffentlichen Raum. Die Studie Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, die 2012 veröffentlicht wurde, bestätigt diese Ergebnisse und belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt durch ihren Partner werden, als dies zuvor bekannt war.
Eine weitere repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012 zeigt, dass Frauen mit Behinderungen deutlich häufiger von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt durch Partner betroffen sind als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Sie waren darüber hinaus zwei- bis dreimal häufiger (je nach Untersuchungsgruppe) sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt.
Bei den Tötungsdelikten in Deutschland wies das Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2011 49,2 Prozent (154 von 313) aller getöteten Frauen als Opfer ihres aktuellen oder ehemaligen Partners aus. 2015 wurden in Deutschland mehr als 100.000 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. In 331 Fällen kam es 2015 zum versuchten oder vollendeten Mord oder Totschlag einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner. Als größte Tätergruppe nannte das Bundeskriminalamt ehemalige Partner.
Laut Medienangaben stieg von 2012 bis 2017 der Anteil der „Partnerschaftsgewalt“ an den insgesamt registrierten Gewaltverbrechen kontinuierlich an. Gewalt betreffe weiterhin vorwiegend Frauen. Sie finde in allen sozialen Schichten und Milieus statt, vor allem lasse sich jedoch feststellen: „Je patriarchaler und je abgeschotteter die Lebenswelt ist, in der Frauen leben, desto höher ist die Gefahr, dass sie Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt werden.“ Kriminalstatistische Erhebungen zur Frage, wie hoch in Deutschland der Anteil der Opfer und Tatverdächtigen mit eigenem und familiärem Migrationshintergrund sind, gebe es nicht.
Die BKA-Kriminalstatistik wies für 2017 wesentlich mehr Fälle von häuslicher Gewalt auf als für das Vorjahr, was sich allerdings weitgehend auf der Aufnahme neuer Kategorien in die Erfassung häuslicher Gewalt, etwa Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution und Zuhälterei, zurückführen lasse.
Systematische Statistiken zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland erfasst das Bundeskriminalamt seit 2015. Danach wurden 2015 insgesamt 331 Frauen Opfer von versuchtem oder vollendetem Mord oder Totschlag, 2016 waren es insgesamt 357 Frauen. Für den Berichtszeitraum 2017 wurde zum ersten Mal nach vollendeten und versuchten Taten unterschieden. 141 Frauen kamen danach 2017 in Deutschland durch Mord- und Totschlagsdelikte ums Leben, für die ein Partner oder Ex-Partner tatverdächtig war; weitere 223 wurden Opfer versuchten Mords oder Totschlags. Dem müssen noch die Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge hinzugezählt werden, wenngleich diese weit weniger zahlreich sind; 2017 waren es 6. Frauen werden damit in Deutschland etwa viermal so häufig Opfer von Tötungsdelikten innerhalb von Partnerschaften wie Männer. Ebenso sind Frauen etwa viermal seltener als Männer Tatverdächtige bei solchen Delikten. Jedes Jahr kommen in Deutschland zwischen etwa 120 und 150 Frauen durch Partnerschaftsgewalt ums Leben, das ist durchschnittlich ein weibliches Todesopfer alle zweieinhalb bis drei Tage.
Von 2018 bis 2022 ist die Anzahl der Opfer Häuslicher Gewalt um 13 Prozent gestiegen. 80,1 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt waren weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt waren 78,3 Prozent Männer. 133 Frauen und 19 Männer wurden im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet.
Insgesamt | Frauen | Männer | |
---|---|---|---|
Opfer Mord und Totschlag in Dtl. gesamt | 2.457 | 781 | 1.676 |
davon in Partnerschaften gesamt | 415 | 331 | 84 |
in % | 16,9 % | 42,4 % | 5 % |
nach Beziehungsstatus | |||
Ehepartner | 210 | 170 | 40 |
Eingetragene Lebenspartnerschaft | 0 | 0 | 0 |
Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft | 112 | 87 | 25 |
Ehemalige Partnerschaften | 93 | 74 | 19 |
Tatbestand | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
m | w | m | w | m | w | m | w | m | w | m | w | m | w | m | w | |
Mord und Totschlag (insgesamt) | 84 | 331 | 84 | 357 | 91 | 364 | 94 | 324 | 93 | 301 | 101 | 359 | 68 | 301 | 78 | 312 |
– davon versucht | k. A. | 59 | 223 | 70 | 206 | 64 | 190 | 75 | 227 | 56 | 192 | 62 | 186 | |||
– davon vollendet | 32 | 141 | 24 | 118 | 29 | 111 | 26 | 132 | 12 | 109 | 16 | 126 | ||||
Körperverletzung mit Todesfolge | 2 | 4 | 2 | 6 | 2 | 6 | 2 | 4 | 3 | 6 | 4 | 7 | 2 | 4 | 3 | 7 |
Quelle: Bundeskriminalamt |
In Großbritannien werden 30 Prozent der Frauen ab dem 16. Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt durch ihre Partner. Eine Studie der University of East London ergab, dass die Rate häuslicher Gewalt in England um etwa 30 Prozent anstieg, immer wenn die englische Fußballnationalmannschaft Spiele gewann oder verlor.
Laut Gewaltbericht des österreichischen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen aus dem Jahr 2002 war nach Dunkelfeldschätzungen jede fünfte bis zehnte in einer Beziehung lebende Frau von schwerer Gewalt betroffen. Zwei Drittel aller Morde werden im Familienkreis begangen, in 90 % der Mordfälle sind Frauen und Kinder die Opfer. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass es eine der wichtigsten Erkenntnisse von Praxis und Forschung in den letzten Jahren gewesen sei, „dass Gewalttaten an Frauen in der Familie nicht als einzelne, isolierte Handlungen gesehen werden dürfen, sondern einer Dynamik unterliegen […] vergleichbar mit Situationen in Gefangenschaft (mit bzw. unter Androhung von Folter), Terror oder Geiselnahme. Der Unterschied ist: Im häuslichen Umfeld sind Gefangenschaft und Terror für die Außenwelt kaum wahrnehmbar. Selbst wenn die Türen offen stehen, fällt es schwer, das Gefängnis zu verlassen.“
In den USA werden jährlich rund 4 % aller Ehefrauen von ihren Ehemännern schwer misshandelt, ca. 12 % erleben „leichtere“ Formen der Gewalt. Das Justizministerium der Vereinigten Staaten gibt an, dass im Jahre 2007 Frauen 70 % aller Opfer ausmachten, die von ihrem Partner ermordet wurden, und dass sich diese Zahl seit 1993 nur sehr wenig verändert hätte. Zwischen 1993 und 2007 ging die Zahl der durch einen Partner ermordeten Frauen von 2200 auf 1640 Opfer zurück (−26 %), während die Zahl der durch einen Partner ermordeten Männer von 1100 auf 700 Opfer (−36 %) fiel.
US-amerikanische Studien heben hervor, dass circa 20 bis 25 Prozent der Arbeitsausfälle von Frauen auf häusliche Gewalt zurückzuführen sind.
Männliche Opfer
Nach der eingeschränkt repräsentativen Pilotstudie „Gewalt gegen Männer in Deutschland“ aus dem Jahr 2004 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatten von den befragten Männern innerhalb heterosexueller Partnerschaften ein Viertel (26 Prozent) körperliche Gewalt in irgendeiner Form erfahren, davon wenige Männer häufiger als zweimal. Die überwiegende Form war wütendes Wegschubsen, gefolgt von leichten Ohrfeigen und Beißen oder Kratzen. Kein einziger Mann gab in dieser Pilotstudie an, „verprügelt oder zusammengeschlagen“ worden zu sein. Bei dem Thema Partnerinnengewalt gelte es, so die Autoren, im Blick zu behalten, dass möglicherweise ein nicht zu vernachlässigender Teil der Gewalt wechselseitig sei. Deutlich sei geworden, dass viele Übergriffe verborgen blieben und nicht aufgedeckt würden, weil sie entweder als „normal“ gelten, sich der Betreffende schämt oder Angst hat, dass ihm nicht geglaubt werde oder dass er selbst „von der Polizei und Justiz für den Täter gehalten wird“. So habe keiner der Männer, die angaben, von ihrer Partnerin häusliche Gewalt erfahren zu haben, die Polizei gerufen. Es bestehe die Vermutung, dass Männer über die ihnen widerfahrene Gewalt überwiegend schweigen. Die Autoren der Studien halten aber fest, dass Männer vorrangig gefährdet sind, Opfer von körperlicher Gewalt durch andere Männer in der Öffentlichkeit zu werden. Auch der Männerforscher Hans-Joachim Lenz war in mehreren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass körperliche Gewalt überwiegend von Männern ausgeht und sich auch gegen sie richtet.
Nach dem Gewaltbericht des österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen von 2002 bezieht sich eine Gleichverteilung der Geschlechter insbesondere auf weniger schwere Formen häuslicher Gewalt. „Dass auch Männer durch ihre Partnerinnen Gewalt erfahren, ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache. Dennoch darf dieses Faktum nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Konsequenzen der Übergriffe für weibliche Opfer überwiegend gravierender sind als für männliche Opfer und dass weibliche Opfer zumeist schwerer verletzt werden als männliche Betroffene.“
Der Soziologe und Kriminologe Michael Bock sieht häusliche Gewalt nicht als geschlechtsspezifisches Phänomen. Aus Dunkelfeldschätzungen, die überwiegend mit der umstrittenen Conflict Tactics Scales Methode (CTS) arbeiten, und sekundäranalytischen Studien schlussfolgert er, dass Frauen und Männer nahezu gleichhäufig ein aggressives Verhalten an den Tag legten. „Wahrnehmbare Verletzungen“ seien jedoch bei weiblichen Opfern häufiger (62 Prozent) als bei männlichen (38 Prozent).
Für seine 2010 veröffentlichte (nicht repräsentative) Studie im Auftrag der EKD-Männerarbeit auf Basis fragebogengebundener Interviews hat Peter Döge die Gewalthandlungen ebenfalls entlang der Conflict Tactic Scales Methode kategorisiert und abgefragt. Damit, so der Autor, liege der Sonderauswertung ein weiter Gewaltbegriff zugrunde, der Gewalt nicht auf (sichtbare) physische Gewalt reduziere. Zusammenfassend stellt er fest: „Männer und Frauen sind zu etwa gleichen Teilen „Täter“: etwa 30 Prozent der Frauen und der Männer sind gewaltaktiv, jedoch in jeweils unterschiedlichen Formen: Männer tendieren stärker zu (sichtbarer) physischer Gewalt, Frauen stärker zu (unsichtbarer) Kontrollgewalt und verbaler Gewalt.“
Bei den Tötungsdelikten in Deutschland wies das Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2011 6,9 Prozent (24 von 349) aller getöteten Männer als Opfer einer aktuellen oder früheren Partnerin aus.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
Häusliche Gewalt gegen Männer kommt in homosexuellen Beziehungen tendenziell häufiger vor als in heterosexuellen, so die Autoren der Pilotstudie Gewalt gegen Männer in Deutschland im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (2004). Repräsentative Studien gibt es jedoch nicht. Studien aus den USA gehen davon aus, dass mindestens 12 bis 20 Prozent aller schwulen Männer Opfer ihres Partners werden, Schätzungen einiger Hilfeeinrichtungen gehen von 25 bis 50 Prozent aus.
Lesbische Frauen werden wie schwule Männer in Untersuchungen nur selten berücksichtigt. So konnte die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene erste repräsentative Studie zur Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland (2004) häusliche Gewalt in lesbischen Beziehungen nicht erfassen, da weniger als ein Prozent der befragten Frauen eine lesbische sexuelle Orientierung angaben. Eine Auswertung von Erhebungsbögen der Lesbenberatungsstellen von 2002 bis 2004 ergab, dass sich von den 200 erhobenen Fällen 100 auf den Bereich der häuslichen Gewalt bezogen. Der Kreis der Täter umfasste die gegenwärtige Partnerin (38 Fälle), die Gewalt durch die Ex-Partnerin (28 Fälle), durch männliche Ex-Partner (14 Fälle) und Gewalt durch die Herkunftsfamilie (20 Fälle).
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (WASt) weist auf Probleme hin, auf die Polizisten bei Wegweisungen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften treffen können: „Kommt es hier zum Polizeieinsatz, sind die einschreitenden PolizistInnen aber unter Umständen durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft in besonderem Maße herausgefordert, da es eventuell weniger offensichtlich ist, wer die/der (hauptsächlich) Gewaltausübende und somit Wegzuweisende ist.“
Indirekte Opfer – Kinder
Die Kinder sind – indirekt – von der Gewalt in der Partnerschaft betroffen. Wenn die Kinder zusehen müssen, wie ihre Eltern offene Gewalt austragen, leidet ihre Psyche schwer darunter. In den meisten Fällen nehmen sie die Gewalthandlungen nicht nur wahr, sondern werden von den Parteien instrumentalisiert und vom gewalttätigen Partner ebenfalls misshandelt. Dies führt, wie verschiedene Untersuchungen z. B. von Pfeiffer oder Lenz ergeben haben, später zu ebenfalls gewalttätigem Verhalten, psychischen Verhaltensstörungen oder anderen Problemen.
Für den Report Concerted Action on the Prevention on Child Abuse in Europe (CAPCAE 1998) an die Europäische Union wurden in acht europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, Untersuchungen zu Kindesmisshandlung durchgeführt. Danach spielen in 57 % der aufgetretenen Fälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung Beziehungsprobleme der Betreuer eine signifikante Rolle.
Ergebnisse von zwei umfangreichen britischen Präventivstudien zu Kindesmisshandlung zeigen, dass ein großer Anteil der misshandelten Kinder in Familien lebt, in denen Frauen von Gewalt durch den Partner oder Ehemann betroffen sind.
Täter und Täterinnen
Wie alle seriösen Studien belegen, kann häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern ausgehen. Die Weltgesundheitsorganisation benennt Partnerschaftsgewalt als eines der größten, global verbreiteten Gesundheitsrisiken für Frauen. Es gibt jedoch nicht nur Beziehungen, in denen die Gewalt ausschließlich von einem der beiden Partner ausgeht. So räumte beispielsweise ein Großteil der von Gewalt betroffenen Männer ein, zuvor selbst Gewalt gegen die Partnerin angewendet zu haben.
Nach Angaben der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland waren innerhalb der 12 Monate vor der Befragung 1,2 Prozent der befragten Frauen sowie 0,9 Prozent der befragten Männer Opfer physischer Partnerschaftsgewalt geworden.
Die Verlässlichkeit nahezu aller Studien leidet unter dem großen Dunkelfeld, sowie methodischen Mängeln bei der Datenerhebung und -objektivierung (→ Problematik der Untersuchung und Datenerfassung). Tendenziell zeichnet sich ab, dass die verschiedenen Gewaltformen und Schweregrade unterschiedlich häufig von Männern und Frauen begangen werden. So sprechen zahlreiche Studien dafür, dass sexuelle und schwere körperliche Gewalt häufiger von Männern ausgeht, während beispielsweise körperliche Gewalt gegen Kinder öfter von Frauen ausgeübt werden soll.
Seit Jahren wird von verschiedenen Lagern der Versuch unternommen, das Verhältnis von ‚männlicher‘ und ‚weiblicher‘ Gewalt pauschal zu bilanzieren und gegeneinander aufzurechnen und mitunter weitreichende Interpretationen vorzunehmen. Vertreter der These, dass häusliche Gewalt jeder Art und Schwere von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe, argumentieren, dass Polizei und Justiz auf Grund von Vorerwartungen ihre Ermittlungstätigkeit, insbesondere bei schwerere körplicher Gewalt, auf männliche Täter konzentrierten und Anzeigen gegen mutmaßliche weibliche Täter häufig keinen Glauben schenkten. Weiterhin wird von den Kritikern wie Michael Bock vermutet, dass bei männlichen Gewaltopfern die Dunkelziffer höher sei, da diese aus Scham häufiger davor zurückscheuten, die Polizei aufzusuchen. Daraus werden von einigen Autoren relativierende Schlussfolgerungen gezogen. Der US-amerikanische Soziologe Michael Kimmel hält in einer Übersichtsarbeit von 2002 dagegen, dass diverse Mängel der CTS-Methode dafür verantwortlich seien, dass einige Studien, die dieses Verfahren nutzen, zu dem Ergebnis einer Gleichverteilung der Geschlechter bei häuslicher Gewalt kommen. Die CTS-Methode verlässt sich darauf, dass die befragten Personen sich genau an alle Gewaltakte während des vergangenen Jahres erinnern und diese wahrheitsgetreu berichten. Aus diesem Grund sei die Conflict Tactics Scale laut Kimmel besonders anfällig für Verzerrungseffekte bei der Gedächtnisleistung und Berichterstattung. Kimmel führt mehrere Studien an, die belegen, dass Männer dazu tendieren, ihre eigene Gewaltanwendung zu unterschätzen und die ihrer Partnerinnen zu überschätzen. Frauen hingegen neigten eher dazu, ihre eigene Gewaltanwendung zu überschätzen und die ihrer Partner zu verharmlosen. Deshalb überschätzten Männer ihre Viktimisierung. Daraus folgert Kimmel, dass sie eher dazu bereit seien, die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten.
Andererseits scheint die Anzeigebereitschaft generell, aber insbesondere auch männlicher Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland immer noch gering zu sein.
„Auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Diese Thematik ist noch kaum erforscht, da den Männern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt regelmäßig die Rolle des Täters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen für Männer selbstverständlich die so genannte Täterarbeit versteht, also Anti-Gewalt-Trainings für gegenüber ihren Frauen und Kindern gewalttätige Männer. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass die … Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass männliche Opfer von häuslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten […]“
Zur (Fach)Diskussion über Gewalt gegen Männer in der Familie stellen die Autoren der Studie „Gewalt in der Familie“ fest, dass sie mitunter sehr emotional geführt werde. „Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Gewalt gegen Männer und Gewalt gegen Frauen oftmals gegeneinander ‚ausgespielt‘ wurde und wird.“ Diese Tendenz spiegele sich auch in einigen Studien über Gewalt gegen Männer wider. Wichtig in der öffentlichen Debatte sei, dass alle Opfer von Gewalt, Frauen, wie Männer (und insbesondere auch Kinder) ernst genommen werden und dieses ernste Thema vorurteils- und ideologiefrei diskutiert und (gerade in Anbetracht der unzulänglichen Datenlage und der stark divergierenden Studienergebnisse aufgrund des großen Dunkelfeldes) nicht zulasten der Opfer für eine Geschlechterdebatte missbraucht werde.
Nach den Daten des BKA („Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2017“) haben in Deutschland lebende Migranten – auf Seiten der Opfer wie der Tatverdächtigen – einen höheren Anteil an partnerschaftlicher Gewalt, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechen würde.
Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern
Kinderschutz war bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein Thema. Die neue Frauenbewegung diskutierte ab den 1970er Jahren nicht nur häusliche Gewalt gegen Frauen, sondern auch Kindesmisshandlung und sexuellen Kindesmissbrauch öffentlich. Heute wird insbesondere letzterer, aber auch die Auswirkungen körperlicher Züchtigung auf die betroffenen Kinder öffentlich diskutiert.
Die Untersuchungen von Wetzels zeigen für Deutschland recht detaillierte Zahlen. Danach haben drei Viertel aller Deutschen in ihrer Kindheit körperliche Züchtigungen erfahren. Fast 10 % aller Befragten gaben an, von ihren Eltern körperlich misshandelt worden zu sein. Sexuelle Gewalt durch erwachsene Familienmitglieder haben nach Selbstangaben 2,6 % der Mädchen und 0,9 % der Jungen erfahren. Auch Vernachlässigung tritt im Zuge von Gewalt von Erwachsenen Familienmitgliedern an Kindern auf. Mütter und Väter, die auch in der Paarbeziehung gewalttätig sind, sind häufig autoritäre, aber vernachlässigende Eltern.
Die Geschlechterverteilung bei den Tätern ist im Falle von Kindesmisshandlung mit ca. 60 % tendenziell eher weiblich. Geht es jedoch um sexuellen Missbrauch von Kindern, besteht mit ca. 90 % bis 97 % ein klarer Überhang männlicher Täter. Mädchen und Jungen werden gleichhäufig Opfer von Gewalt durch ihre Eltern oder andere ihnen nahestehende Erwachsene. Peter Döge zufolge erleiden Jungen jedoch doppelt so häufig physische Gewalt durch ihre Eltern wie Mädchen. „Bei Frauen ist hier Gewalt als Kontrollwunsch vorherrschend, Ohrfeigen oder Anschreien oder Treten. Sieht man nur heftige Prügel und sexuelle Gewalt, sind auch hier die Männer dominierend.“
Gewalt zwischen Geschwistern
Dieser Bereich der häuslichen Gewalt wurde bisher kaum untersucht. Insbesondere sind die Grenzen zwischen normalen, d. h. entwicklungsbedingten, Streitereien und mit systematischer Machtausübung motivierten Gewalttaten unklar. Es existieren auch keine Untersuchungen über Ursachen und Folgen dieser Form von Gewalt oder über sexuelle Gewalt zwischen Geschwistern.
In seiner empirischen Untersuchung zur Gewalt im sozialen Nahraum stellte Godenzi fest, dass sich 5 % aller Gewaltvorkommnisse innerhalb der Familie zwischen Geschwistern abspielten, wobei in den meisten Fällen ein Bruder einen anderen Bruder oder eine Schwester angreift. Diese Zahlen wurden bisher nicht durch andere Untersuchungen bestätigt oder widerlegt.
Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegenüber ihren Eltern
Gewalt gegen ältere Menschen
Wie die Gewalt zwischen Geschwistern ist auch die Gewalt gegen ältere Menschen im deutschsprachigen Raum bisher kaum öffentlich thematisiert worden. Dementsprechend wenige Untersuchungen existieren über das Thema. Die Bonner HsM-Studie von 1999 ergab, dass insbesondere ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen Gewalt erfahren. Die Schäden sind tendenziell eher seelischer und finanzieller Natur, körperliche Misshandlungen sind seltener. Für Deutschland wurde zu den 75- bis 90-Jährigen ermittelt, „dass bei Zusammenfassung der unteren Schätzungen jährlich eine Mindestzahl von ca. 172.000 älteren Menschen Opfer schwerwiegender Gewalthandlungen im Bereich von Familie und Privatheit werden“, was einem Anteil von 7 % an der gesamten Altersgruppe entspricht (unter Bezug auf die Altersverteilung gemäß Statistischem Bundesamt).
Hilfe und Schutz
Soforthilfen
Polizeidienststellen verfügen über speziell geschulte Einsatzkräfte gegen häusliche Gewalt. Sie können von Betroffenen über die Einsatzzentrale direkt telefonisch angefordert werden, aber auch von Dritten, die Gewalttaten beobachten:
Deutschland | 110 |
Österreich | 133 |
Schweiz | 117 |
Mögliche Sofortmaßnahmen sind:
- Täter werden aus der Wohnung verwiesen (in Deutschland Wohnungsverweisung oder Wegweisung genannt),
- vorübergehend in Gewahrsam genommen (Ingewahrsamnahme),
- mit einem Kontaktverbot belegt.
Am 14. März 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ in Kraft. Im März 2013 startete das Hilfetelefon mit der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016. Das Hilfetelefon ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die von jeder Form von Gewalt betroffen sind, und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Qualifizierte Beraterinnen bieten anonym und barrierefrei Erstberatung und Hilfe und vermitteln bei Bedarf Anlaufstellen vor Ort.
2020 starteten Nordrhein-Westfalen und Bayern mit einem bundesweiten Hilfetelefon für Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind bis hin zu Stalking oder Zwangsheirat, unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1239900. Zusätzlich gibt es unter www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot für betroffene Männer.
Mit dem Handzeichen häusliche Gewalt, das 2020 in Kanada erdacht wurde, haben Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt eine Möglichkeit, potentiellen Helfern ein Notsignal über ihre Lage zu geben und um Hilfe zu bitten.
Gerichtliche Hilfen
Mit dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde den Opfern umfangreicher Schutz ermöglicht. Das Familiengericht entscheidet, wie eine weitere Eskalation möglichst gestoppt werden kann. Dazu kann dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten werden. Auch kann jede Annäherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail verboten werden. Es kann auch angeordnet werden, dass der Täter – unabhängig von den Besitzverhältnissen – die Wohnung bis zu einem halben Jahr (plus Erweiterung um ein weiteres halbes Jahr) ganz dem Opfer zu überlassen hat. Nach § 4 GewSchG kann sich der Täter bei Missachtung der gerichtlichen Auflagen auch strafbar machen.
Zudem ist 2007 der neue Straftatbestand der Nachstellung (siehe Stalking) als § 238 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt worden.
Hilfe durch Ärzte und Zahnärzte
Ärzte und Zahnärzte widmen sich verstärkt dem Erkennen und der Dokumentation von Gewaltspuren während eines normalen Arztbesuchs, um den Täter später vor Gericht überführen zu können. Hierzu gehört auch die Sicherung von DNA-Spuren für eine eventuelle DNA-Analyse. Oft entschließt sich ein Opfer erst lange nach der Tat zu einer Anzeige. Gerade dann kommt es auf eine zuverlässige Dokumentation an. Entsprechende Dokumentationsbögen wurden entwickelt und liegen den Ärzten und Zahnärzten vor. Auch in diesen Fällen unterliegen Ärzte und Zahnärzte der Schweigepflicht. Nach Art. 14 Abs. 6 GDVG (bayrisches ) sind Ärzte und Hebammen verpflichtet, bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ einer Kindesmisshandlung dies dem Jugendamt zu melden. Ferner ist der Arzt grundsätzlich befugt, zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben („Gefahr in Verzug“) die Schweigepflicht zu durchbrechen.
Tätertherapie
Ohne tiefgreifende Änderung des Täters hilft auch eine gerichtliche Trennung nur vorübergehend. Täter nutzen eine solche Trennungszeit manchmal für eine Tätertherapie. Entsprechende Gruppen werden in vielen Städten angeboten. In Einzelgesprächen oder in Gruppen mit anderen Tätern lernen diese die Dynamik von Gewalt zu verstehen, aus dieser auszusteigen, Verantwortung zu übernehmen und Vertrauen zu schaffen.
Betreuung der Opfer
Aufgrund der Kürzungen im sozialen Bereich und im Gesundheitssektor in den letzten Jahren gerät der Opferschutz in Deutschland immer mehr unter Druck. Z. B. arbeiten die meisten Ärzte in der Opferstelle am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) ehrenamtlich – dabei ist diese Opferstelle die einzige für die Millionenstadt Hamburg. Spenden werden hauptsächlich für Sachmittel verwendet. Eine Abrechnung über die Krankenkassen lehnen sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenkassen ab.
Politische und rechtliche Situation in den einzelnen Ländern
Deutschland
Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung in Kraft. Es schuf keine neuen Straftatbestände, sondern sollte der Sensibilisierung gegenüber der Gewalt gegen Kinder dienen.
Im Jahr 2001 wurde von der Bundesregierung der Referentenentwurf zum sogenannten „Gewaltschutzgesetz“ (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung kurz GewSchG) vorgelegt, das dann am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Das Gesetz ermöglicht Frauen und Männern die Beantragung von zivilrechtlichem Schutz vor Gewalttaten. Hier kann ein sogenanntes Annäherungs- und/oder Aufenthaltsverbot in der Regel durch das örtlich zuständige Amtsgericht verfügt werden. Da im GewSchG der Wortlaut „soll“ genannt wird, kann eine solche Verfügung sogar dauerhaft erlassen werden. Eine vergleichbare Verfügung nach der Zivilprozessordnung ist hingegen zeitlich in der Regel auf 1 Monat begrenzt und muss vom Opfer durch Eigeninitiative zur Verlängerung neu beantragt werden.
Es ist der Polizei auch möglich, im Vorfeld, d. h. vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung, ein Kontaktverbot gegen den Täter auszusprechen. Dieses soll dazu dienen, dem Opfer genügend Zeit zu lassen, eine Verfügung des Gerichtes zu beantragen. Rechtsgrundlage hierfür sind die entsprechenden Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer (In Bayern das PAG). Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Verfügung ist das Kontaktverbot der Polizei nicht strafrechtlich sanktioniert, kann jedoch in bestimmten Einzelfällen eine Gewahrsamsnahme des Täters nach sich ziehen, falls das Verbot missachtet wird.
- Die landesrechtlichen Regelungen sind:
- Baden-Württemberg: § 27a Abs. 2, 3 PolG BW
- Bayern: Art. 11 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (PAG)
- Berlin: § 29a Berliner Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
- Brandenburg: § 16a Brandenburger Polizeigesetz
- Bremen: § 14a Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
- Hamburg: § 12b Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz
- Hessen: § 31 Abs. 1, 2 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG)
- Mecklenburg-Vorpommern: § 52 Abs. 2 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: § 17 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (NSOG)
- Nordrhein-Westfalen: § 34 Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz
- Rheinland-Pfalz: § 13 Abs. 1, 4 Rheinland-Pfälzisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
- Saarland: § 12 Abs. 2 Saarländisches Polizeigesetz
- Sachsen: § 21 Abs. 1, 3 Sächsisches Polizeigesetz
- Sachsen-Anhalt: § 36 Abs. 1 Sachsen-Anhaltisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz
- Schleswig-Holstein: § 201a Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz
- Thüringen: § 18 Thüringer Polizeiaufgabengesetz in Verbindung mit § 17 Thüringer Ordnungsbehördengesetz
Strafverfolgung der Täter
Besonders häufig sind Körperverletzungsdelikte, § 223 ff StGB, Beleidigung § 185 StGB, Nachstellung § 238 StGB und Verstöße gegen § 4 GewSchG. Jedoch kommen auch andere Straftaten (Verleumdung, Üble Nachrede u. a.) in Frage. Das Spektrum ist breit. Immer muss aber ein Zusammenhang mit der noch bestehenden oder beendeten Partnerschaft bestehen. Prozesse vor Gericht werden von seelisch verletzten Opfern teilweise als belastend erlebt. In schwerwiegenden Fällen, wenn die Umstände der Gerichtsverhandlung den Opfern zu sehr zusetzen, kann es zu einer Retraumatisierung kommen.
Österreich
Gesetzliche Bestimmungen
In Fällen häuslicher Streitigkeiten kann die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot eines Hauses oder einer Wohnung und eines festgesetzten Bereiches aussprechen, das vorerst für zwei Wochen, bei Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 a und 382 e Exekutionsordnung innerhalb dieser Frist (zwei Wochen) bis zur Zustellung der Entscheidung des Gerichtes an den Antragsgegner, längstens jedoch für vier Wochen gilt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 38 a des Sicherheitspolizeigesetzes. Einen längerfristigen Schutz bietet eine einstweilige Verfügung nach § 382 b Exekutionsordnung durch ein Gericht. In der Steiermark gilt ein Gesetz, das nur Frauen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern Schutz in Gewaltschutzeinrichtungen zugesteht.
Obwohl die Gesetze geschlechtsneutral formuliert sind, wird immer stärker kritisiert, dass meist der Mann die Familie verlassen muss, unabhängig wer den Konflikt begonnen oder den aktiven Part der Gewalthandlung innehatte.
Opferschutzeinrichtungen
Zahlreiche Einrichtungen bieten Betroffenen Hilfe an. Im Wesentlichen handelt es sich um Beratungsstellen für weibliche Opfer oder männliche Täter. Als offizielle Beratungsstellen gelten jedoch nur die Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren, die in allen Bundesländern errichtet wurden. Nur an diese werden von der Polizei Daten übermittelt.
Frauenhausstudien und Wegweisungsstatistiken weisen einen Täteranteil von etwa 90 % Männern aus. Es ist nicht Aufgabe der Polizei vor Ort die Schuld festzustellen, sondern geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Situation zu deeskalieren. Insofern kann von der Wegweisungsstatistik nicht auf den Anteil von Tätern geschlossen werden. Die Frauenhausstatistik 2008 zeigt dabei einen Anteil von mindestens 38 % der Täter, die nicht österreichische Staatsbürger waren. Daniela Almer von der Informationsstelle des Vereins wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass das nicht darauf zurückzuführen sei, dass Migrantinnen häufiger von Gewalt betroffen seien, sondern diese Frauen in vielen Fällen über kein eigenes Einkommen und kein soziales Netzwerk verfügen und ein Frauenhaus so den einzigen Ausweg darstellt.
Gewalt gegen Minderjährige
Nach mehreren Todesfällen und schweren Misshandlungen gewinnt die Diskussion der Gewalt gegen Minderjährige an Bedeutung. Besonders in die Kritik geraten sind Jugendämter, Gerichte und Gutachter die selbst bei offensichtlichen Misshandlungen zu zögerlich reagierten.
Schweiz
Seit dem 1. April 2004 gelten in der Schweiz Gewaltdelikte in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt, d. h. sie müssen von Amts wegen verfolgt werden. Darunter fallen insbesondere schwere und einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, Nötigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Dies gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle heterosexuellen und homosexuellen Lebenspartnerschaften mit einem gemeinsamen Haushalt während des Zusammenlebens und ein Jahr darüber hinaus (für Ehepaare bis ein Jahr nach der Scheidung). In Hinsicht auf den Schutz des Opfers wurde in diesem Bereich – im Gegensatz zu anderen Offizialdelikten – vorgesehen, dass das Verfahren auf Antrag des Opfers eingestellt werden kann. Dies gilt nur für die Straftatbestände einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung sowie Nötigung. Bei schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung besteht diese Möglichkeit nicht. Die genauen Modalitäten der Verfahrenseinstellungen sind im geregelt.
Die polizeirechtlichen Bestimmungen betreffend Schutzmaßnahmen, Wegweisung und Rückkehrverbot werden in den kantonalen Gewaltschutzgesetzen und geregelt.
Seit dem 10. Dezember 2009 gibt es mit Zwüschehalt das erste Familien- und Väterhaus der Schweiz, welches gewaltbetroffenen Väter und deren Kinder Schutz bietet.
Bulgarien
Das Parlament Bulgariens verabschiedete am 7. August 2023 in erster Lesung eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen häusliche Gewalt. Zuvor waren grausame Fälle von Misshandlung von Frauen bekannt geworden und Tausende hatten demonstriert. Die Novelle umfasst neben Paaren (mit oder ohne Trauschein), die unter einem Dach leben, nun auch Partner in einem »intimen Verhältnis« (definiert als intime und sexuelle Beziehung von mindestens 60 Tagen zwischen »Personen männlichen und weiblichen Geschlechts«).
Russland
In Russland sterben nach Angaben von Menschenrechtlern und der UNO jährlich rund 14.000 Frauen durch häusliche Gewalt. Jede fünfte Frau in Russland hat mindestens einmal Gewalt durch ihren Partner erlebt. In Russland gibt es keine ähnlichen Schutzanordnungen wie in anderen Staaten zum Schutz der Opfer. Es gibt auch nur wenige Einrichtungen, in denen Frauen mit Kindern vorübergehend Zuflucht suchen können. Anfang 2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, das häusliche Gewalt teilweise entkriminalisiert.
Armenien
In der Südkaukasusrepublik Armenien mit knapp 3 Millionen Einwohnern werden etwa 2.000 Frauen jährlich Opfer familiärer Gewalt. Die Koalition zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen hat von 2010 bis 2019 70 Morde an Frauen dokumentiert, die Dunkelziffer dürfte höher liegen. 2019 hat die Hotline über 5.000 Anrufe registriert. Auch die Angst, die Konvention werde die armenischen Familien zerstören, spielt eine Rolle. Nach der Hochzeit leben die Ehepaare nicht nur mit ihren Kindern, sondern auch mit den Schwiegereltern zusammen. Viele Opfer haben trotz häuslicher Gewalt oft Angst vor einer Trennung; bei vielen Todesfällen, die die Frauenkoalition untersucht hat, hatten Eltern und Verwandte das Opfer überredet, sich von dem gewalttätigen Ehemann nicht scheiden zu lassen.
Weitere Staaten
In der Türkei sind laut Schätzungen mehr als 40 Prozent der Frauen bereits Opfer häuslicher Gewalt geworden. Im Jahr 2017 wurden 409 Frauen getötet. Da jedoch viele Fälle als Suizid getarnt werden, dürfte die Dunkelziffer weit höher sein. Offiziell werden monatlich fast 15.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Die Zunahme der Gewalt gegen Frauen wurde auf die Zurückdrängung des Laizismus unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan zurückgeführt.
In Kasachstan wurden im Jahr 2017 Schläge und „geringfügige“ körperliche Schäden verursachende Handlungen entkriminalisiert. Nachdem der Mordprozess gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister Quandyq Bischimbajew, der seine Ehefrau Saltanat Nukenova im November 2023 vor laufender Kamera zu Tode gefoltert hatte, landesweit für Aufsehen gesorgt hatte, wurde im April 2024 ein Gesetz verabschiedet, das Körperverletzung und vorsätzliche Gesundheitsschädigung unter Strafe stellt.
In Pakistan, Indien und Bangladesch werden jedes Jahr tausende Frauen Opfer von Mitgiftmorden. Laut Kriminalitätsstatistik wurden 2012 allein in Indien 8233 Fälle registriert; ein Großteil der Frauen wurde mit Kerosin übergossen und angezündet. Die Dunkelziffer der als Suizide oder Unfälle getarnten Morde dürfte noch weit höher liegen.
In der VR China wurde 2016 das erste Gesetz gegen häusliche Gewalt erlassen. Laut Berichten wurde es bis 2020 kaum akzeptiert und „unzureichend umgesetzt“.
Initiativen gegen häusliche Gewalt
Seit Beginn der 1990er Jahre rückte die häusliche Gewalt immer mehr in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und wurde so zu einem breit diskutierten Thema. Sensibilisierungskampagnen durch öffentliche Stellen auf nationaler und internationaler Ebene tragen ebenfalls dazu bei. Dabei steht meist Gewalt gegen Frauen oder Gewalt gegen Kinder im Zentrum. So begeht etwa die WHO jährlich einen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Andere Bereiche der häuslichen Gewalt wurden bisher öffentlich wenig thematisiert und sind deshalb in der Bevölkerung auch wenig bekannt. Seit wenigen Jahren werden auf Initiative der Männerbewegung auch männliche Opfererfahrungen vermehrt öffentlich diskutiert.
Häusliche Gewalt hat auch Folgen am Arbeitsplatz der Opfer (z. B. Fehlzeiten), doch nur wenige Unternehmen reagieren angemessen darauf. Terre des Femmes weist darauf hin, was Firmen tun können: Stellungnahme gegen diverse Gewaltformen, Vermittlung von Beratungsangeboten. (Siehe auch: Betriebliche Gesundheitsförderung)
In den USA erkannte das höchste Immigrationsgericht 2014 schwere häusliche Gewalt erstmals als Asylgrund an.
- Weitere Initiativen
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt
Rückläufiger Trend
Bei häuslicher Gewalt sind polizeiliche Kriminalstatistiken grundsätzlich weder geeignet, die tatsächliche Häufigkeit, noch Trends darzustellen. Hauptprobleme sind die geringe Anzeigerate und Verbesserungen der polizeilichen Erfassungsmethoden. Die zunehmende Anzeigerate in den vergangenen Jahren können so bereits große Verzerrungen in den Polizeistatistiken ergeben. Beispielsweise wird bei körperlicher Gewalt in Paarbeziehungen nur ca. ein Zehntel der Fälle angezeigt. Sehr viel aussagekräftiger sind Viktimisierungsstudien. Um einen Trend darstellen zu können, muss dieselbe Untersuchung mit einer ausreichend großen Zahl von Befragten regelmäßig wiederholt werden.
Für die Crime Survey for England and Wales wird seit 2006 „Domestic Abuse“ erfasst. Interviewer besuchen jährlich zehntausende Haushalte und befragen ein zufällig ausgewähltes Haushaltsmitglied, ob es in den vergangenen 12 Monaten Opfer eines Delikts wurde. Für häusliche Gewalt werden so Personen zwischen 16 und 59 Jahren erfasst. 2006 gaben 9 % an, Opfer gewesen zu sein, 2024 waren es 5,4 %. Ein orientierender Vergleich über Grenzen hinweg, in diesem Fall mit England und Wales, ist legitim und üblich. Die Länder West- und Nordeuropas sind in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar. Daher ähneln sich auch ihre kriminologischen Entwicklungen.
Auch Viktimisierungsstudien bilden die Wirklichkeit nicht genau ab. Ein Opfer muss bereit sein, dem fremden Interviewer zu berichten. Bei schambesetzten Taten, wie bei häuslicher Gewalt, ist diese Bereitschaft geringer. Eine zunehmende Enttabuisierung führt zu mehr Berichten.
Ein weiterer verzerrender Faktor ist die gesellschaftliche Bewertung von Handlungen. Zumindest in der westlichen Welt verschob sich diese über die Jahrzehnte in vielen Bereichen. Was früher oft mit einer Täter-Opfer-Umkehr abgewehrt oder als unverschämtes Verhalten des Täters bewertet wurde, wird heute als kriminell angesehen und angezeigt. Wäre in einer Viktimisierungsstudie in den 1960er Jahren jemand nach einem Schlag vom Partner gefragt worden, ob sie oder er Opfer einer Gewalttat geworden sei, wäre die Wahrscheinlichkeit nein zu sagen größer als heute gewesen.
Problematik der Untersuchung und Datenerfassung
Zahlen können nur sehr beschränkt Auskunft über das effektive Geschehen geben, da verschiedene Faktoren mitspielen. Vor allem emotionale Faktoren wie Scham, Schuldgefühle, Angst oder Misstrauen gegenüber der befragenden Person können Gewaltopfer von einer realistischen Aussage über ihre Situation abhalten.
Kriminalstatistik
Die polizeiliche Kriminalstatistik, wie sie von Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern erfasst wird, enthält sämtliche Strafanzeigen, die bei der Polizei innerhalb eines Jahres eingegangen sind. Es werden jedoch nicht alle Übergriffe auch tatsächlich angezeigt. Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, haben die Sensibilisierungskampagnen der verschiedenen Länder einen Einfluss auf das Anzeigeverhalten: es werden mehr Delikte angezeigt, die in den Bereich der häuslichen Gewalt fallen. Ob die Taten insgesamt zu- oder abnehmen, kann jedoch aus diesen Zahlen nicht geschlossen werden.
Die in Deutschland jährlich veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik enthält bisher außer zu Kindesmisshandlung keine systematische Aufschlüsselung zu häuslicher Gewalt.
Viktimisierungsstudien
Während Polizeiliche Kriminalstatistiken nur das Hellfeld, also alle den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Fälle registriert, erlauben bevölkerungsrepräsentative Opferbefragungen (Viktimisierungsstudien, auch Viktimisierungssurveys oder Dunkelfeldstudien genannt) auch die Berücksichtigung von Gewalterfahrungen im Dunkelfeld. Bei der aktiven Befragung der Bevölkerung in Viktimisierungsstudien erscheinen — je nach Delikt — teilweise wesentlich höhere Fall- bzw. Opferzahlen als in Polizeistatistiken. Eine Viktimisierungsstudie des LKA Niedersachsen aus dem Jahr 2012 ermittelte beispielsweise, dass nur ca. jede zehnte körperliche Gewalttat in einer Paarbeziehung angezeigt wird.
Neben quantitativen Erkenntnissen lieferten Viktimisierungsstudien auch qualitativ Neues, beispielsweise die Erkenntnis, dass Gewalt in Partnerschaften in allen sozialen Schichten vorkommt, durch patriarchalische Beziehungsstrukturen und ungleiche Machtverhältnisse erklärt werden kann, aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen nur äußerst selten polizeilich angezeigt wird und häufig mit Gewalterfahrungen in der Kindheit zusammentrifft.
Die aktuellsten deutschlandweiten Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland stammen aus der europaweiten Befragung der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA). In dieser Dunkelfeldstudie wurden europaweit insgesamt 42.000 Frauen, in Deutschland insgesamt 1.534 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren befragt.
Die aktuellsten bundesweiten Befunde zu Gewalt in Partnerschaften liefert der bundesweite Viktimisierungssurvey „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020“ mit 46.000 Teilnehmern ab 16 Jahren. Die Befragung wurde wahlweise postalisch in Papierform oder online durchgeführt.
In den Jahren 2012 und 2017 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) der Deutsche Viktimisierungssurvey durchgeführt. Es wurden 31.000 Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren telefonisch befragt. Weil nicht im Fokus der Untersuchung, wurden nur wenige Daten zu geschlechtsspezifischen Verteilung von Gewalt, sowie zu Tätern aus (Ex-)Partnerschaften erhoben.
Diese unterschiedlichen Studien sind allerdings nur bedingt vergleichbar, weil sich Altersbereich der Befragten, der Fragenkatalog oder die Methodik unterscheiden. Die Crime Survey for England and Wales ist eine Ausnahme. Hier werden seit 1981 jährlich gleichartige Fragen an eine große Bevölkerungsstichprobe in Hausbesuchen gestellt. Seit 2006 wird dabei auch gefragt, ob die Interviewten in den vergangenen 12 Monaten Opfer von häuslicher Gewalt wurden (siehe auch oben „Rückläufiger Trend“).
Strafurteilsstatistik
Auch aus den geführten Statistiken über gefällte Strafurteile kann kein Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit von häuslicher Gewalt gezogen werden. Aufgrund verschiedener Multiplikatoren (Anzeigeverhalten des Opfers, vorhandene/fehlende Beweise, Würdigung der Tat durch den Richter) ist eine Extrapolation der Zahl der Verurteilungen auf die effektive Anzahl der Gewalttaten unmöglich.
Statistiken der Opferhilfe
In der Schweiz sind die Opferhilfestellen dazu angehalten, über ihre Tätigkeit und ihre Klienten eine (anonymisierte) Statistik zu führen. Diese Zahlen werden – wie die kriminologischen Statistiken – jedoch durch das Verhalten der Opfer verzerrt. Nicht alle Opfer wenden sich an eine Beratungsstelle. Des Weiteren wird die Aussagekraft dieser Statistiken dadurch herabgesetzt, dass ein Opfer jeweils mehrfach (als Opfer verschiedener Delikte) erfasst wird.
Empirische Forschung
Bisher konnte keine empirische Forschung, weder im Hell- noch im Dunkelfeld, verlässliche Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß häuslicher Gewalt in der Gesamtbevölkerung liefern. Gillioz liefert dafür folgende Erklärung: Gerade von schwerer, systematischer Gewalt betroffene Personen verweigern ein Interview. Zudem gäbe es keine verlässliche Methode, um herauszufinden, ob die befragte Person ihre Erfahrungen eher beschönige oder dramatisiere. Die Resultate werden außerdem jeweils durch die Fragestellung und – bei Interviews – durch die Beziehung zwischen Forscher und Befragtem beeinflusst.
Die Untersuchung der Problematik wird des Weiteren durch die verschiedenen verwendeten Definitionen von Gewalt erschwert, da diese den Direktvergleich zwischen verschiedenen Studien praktisch verunmöglichen.
Um dieser Problematik zu begegnen, wurde versucht, ein ursprünglich für die Untersuchung von Konfliktbewältigungsstrategien entwickeltes Instrument für die Untersuchung häuslicher Gewalt anzupassen und zu standardisieren. Mithilfe der Conflict Tactics Scales durchgeführte Untersuchungen versuchen, die subjektive Bewertung von Gewalthandlungen auszuschalten. Dabei wird jedoch jede aggressive Handlung – auch situative zwischen gleichwertigen Partnern – als Gewalt bewertet, während viele Gewaltforscher zwischen Aggressionen und Gewalt differenzieren. Des Weiteren wird der Kontext einer aggressiven Handlung und die Entstehungsgeschichte bis hin zur Eskalation bei dieser Methode nicht berücksichtigt.
Faktisch alle bisher mit der CTS-Methode durchgeführten Untersuchungen führten zum Ergebnis, dass sowohl bei Tätern als auch bei Opfern eine Geschlechtersymmetrie existiere. Diese Resultate führten zu großen Kontroversen innerhalb der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung:
- So hat u. a. Michael Kimmel die Ergebnisse vieler der von Archer und Fiebert in ihre Metaanalysen miteinbezogenen Studien als für die Problematik der häuslichen Gewalt nicht aussagekräftig zurückgewiesen. Zudem wies er auf eine Besonderheit in der Fragestellung der CTS-Methode hin, die die Paare nicht nach erlittener oder ausgeübter Gewalt fragt, sondern auf ihr Verhalten „when they disagree, get annoyed with the other person, or just have spats or fights because they’re in a bad mood or tired or for some other reason“. Eine weitere Kritik bezieht sich auf die Gewalttaten, welche von der CTS-Methode nicht erfasst werden: sexuelle Gewalt, Gewalt durch Ex-Partner sowie die Folgen der aggressiven Handlung (Schwere der Verletzung)
- Kelly und andere hingegen kritisieren die „feministische Kontrolle über den Bereich der häuslichen Gewalt“, insbesondere deren „Definitionsmonopol“, das die Untersuchungen entsprechend beeinflusse. Auch hätten Frauen durch eigenes aggressives Verhalten ihren Anteil an der Eskalation von Partnerkonflikten. Gerade weil viel mehr Frauen als Männer von ernsten Verletzungen betroffen seien, müsse wirksame Prävention sich deshalb auch gegen Gewalt von Frauen richten.
Problematik der Ermittlung der Dunkelfeldzahlen zu Partnergewalt
Die sozialwissenschaftliche und politische Kontroverse um die Opferzahlen bei Partnergewalt konzentriert sich oft auf zwei Fragen:
- Wie groß ist die Gesamtzahl der Opfer und wie groß ist somit der politische Handlungsbedarf?
- Wie groß ist das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Opfern, bzw. welche geschlechtsspezifischen Notwendigkeiten für die Präventionspolitik ergeben sich daraus?
Die empirischen Ansätze zur Ermittlung des Ausmaßes häuslicher Gewalt unterscheiden sich wesentlich darin, wie stark sie das Dunkelfeld mit einbeziehen, welche Methodik und welche Samplingmethode verwendet wird, sowie in der Fragestellung. Die vor allem durch polizeiliche Statistiken repräsentierten Hellfeldzahlen stellen gemäß dem Kriminologen Helmut Kury mit weniger als höchstenfalls 20 % nur einen Bruchteil der gesamten Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt dar. Für die möglichst vollständige Erfassung auch des viel größeren Dunkelfeldes müssen nach Möglichkeit die kognitiven Filtermethoden der Individuen ausgeschaltet werden. Bei häuslicher Gewalt sind dies insbesondere psychologische Faktoren (Scham, Furcht, Schuldgefühle, aber auch Verdrängungsmechanismen), soziale Repräsentationen von Gewalt (d. h. die subjektive Einschätzung des Individuums, ob es sich bei Erlebten um Gewalt handelt oder nicht) sowie soziale Kontrollmechanismen und Wertesysteme (Bewertung des Erlebten als Privatangelegenheit). Dunkelfelduntersuchungen versuchen diese Filter durch Befragungen unter Wahrung der Anonymität und unter Vermeidung des Eindrucks einer Kriminalitätsermittlung auszuschalten.
Die Conflict-Tactic-Scale-Methode
Erhebungen mittels der umstrittenen CTS-Methode zeigen gegenüber polizeilichen Statistiken bzw. Hellfelduntersuchungen im Wesentlichen zwei Unterschiede:
- Die Gesamtzahl der ermittelten Fälle ist wesentlich höher.
- Die Opfer, aber auch die Täter verteilen sich in etwa gleicher Anzahl auf Frauen und Männer.
Hauptgrund für diese Diskrepanzen ist die Abfrage von Handlungen, die von den Betroffenen und vielen Gewaltforschern nicht als Gewalttaten bewertet werden; ein weiterer Grund ist, dass CTS spezifisch nach dem Verhalten während eines Streits fragt, d. h. nach Ereignissen während einer Ausnahmesituation, die von den Individuen normalerweise ausgeblendet wird, wenn sie nach „Gewalt in der Partnerschaft“ gefragt werden. Die asymmetrische Geschlechtsverteilung bei nicht CTS-basierten Untersuchungen (also mit überwiegend weiblichen Opfern) kann laut Murray A. Straus, dem Autor der CTS-Methode, wegen der Wirkung der Ausfiltermechanismen nicht auf die Summe der Fälle aus Hell- plus Dunkelfeld verallgemeinert werden, denn diese wäre ein klinischer Fehlschluss (clinical fallacy).
Problematik der nicht belegbaren Vorwürfe
Bei einem Teil der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt werden nicht belegbare Vorwürfe erhoben. Es kann sich dabei um bewusst falsche Vorwürfe (Falschbezichtigungen) oder um nicht nachweisbare Tatdarstellungen handeln. Damit sind unmittelbar Glaubwürdigkeit und Schutzwürdigkeit von Leben und Rechten möglicher Täter und Opfer betroffen.
Im Rahmen der Begleitforschung zu Interventionsprojekten in Deutschland wurde festgestellt, dass bei untersuchten Amtsanwaltschaften die Fälle von Partnergewalt überwiegend eingestellt wurden (81,7 %), wobei dies in 83 % der Fälle mit mangelnder Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs begründet wurde. In einer von den Autoren Max Steller, Detlef Busse und Renate Volpert als repräsentativ eingestuften Untersuchung zu Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Analyse familiengerichtlicher Akten wurde ermittelt, dass in 3,0 % der Umgangs- und in 3,3 % der Sorgerechtsverfahren ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird. Nach den von ihnen analysierten Gerichtsakten wurde der Vorwurf in 84 % der Fälle als unbegründet ausgewiesen. Die Sozialwissenschaftlerin Sabine Kirchhoff wies darauf hin, dass Stereotype wie Missbrauch mit dem Missbrauch dazu beitragen würden, dass von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder nicht genügend Opferschutz erhielten.
Filme
- Festung, deutscher Spielfilm über Gewalt gegen eine Mutter von 2011
- Es ist alles in Ordnung, deutsches Filmdrama über Kindesmisshandlung durch einen Stiefvater von 2013
- Der geschlagene Mann, US-amerikanisches Fernseh-Drama von 1993
- Psychische Gewalt. In: scobel. 5. April 2018, abgerufen am 7. Juni 2019.
Literatur
- Hildegard Hellbernd, Petra Brzank, Karin Wieners, Hildegard Maschewsky-Schneider: Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung – Das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm. Handbuch für die Praxis und wissenschaftlicher Bericht. Mit einem Vorwort von Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin. Technische Universität Berlin, Berlin 2004 (signal-intervention.de [PDF; 2,2 MB; abgerufen am 6. November 2021] finanziert mit Mitteln des BMFSFJ).
- Petra Brzank: Materialien zur Implementierung von S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogrammen. 2005 (signal-intervention.de [PDF; 629 kB; abgerufen am 6. November 2021] finanziert mit Mitteln des BMFSFJ).
- Petra Brzank: Wege aus der Partnergewalt. Frauen auf der Suche nach Hilfe. Springer VS, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-18756-3.
- Marion Leuze-Mohr: Häusliche Gewalt gegen Frauen – eine straffreie Zone? Warum Frauen als Opfer männlicher Gewalt in der Partnerschaft auf Strafverfolgung der Täter verzichten – Ursachen, Motivationen, Auswirkungen. Band 25. Nomos Verlag, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-7636-8 (in der Reihe Schriften zur Gleichstellung der Frau, XXIX. Dissertation 1999/2000 an der Universität Tübingen).
- Heike Mark: Häusliche Gewalt gegen Frauen. Ergebnisse einer Befragung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Tectum, Marburg 2001, ISBN 3-8288-8262-5.
- Heike Mark: Gewalt und Gesundheit. Eine Untersuchung zu körperlichen und sexuellen Gewalterfahrungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Lage erwachsener Frauen. 1. Auflage. Dr. Hut, München 2006, ISBN 3-89963-430-6 (Dissertation an der Charité – Universitätsmedizin Berlin 2006.).
- Claudia Opitz, Brigitte Studer, Frêdêric Sardet: Häusliche Gewalt – De la violence domestique. Chronos, Zürich 2005, ISBN 3-905315-35-1 (deutsch, französisch).
- Wilfried Rudloff: Eindämmung und Persistenz. Gewalt in der westdeutschen Heimerziehung und familiäre Gewalt gegen Kinder. In: Zeithistorische Forschungen. Band 15, 2018, S. 250–276 (zeithistorische-forschungen.de).
- Christina Clemm: AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt. Kunstmann-Verlag, Hamburg 2020, ISBN 978-3-95614-357-1.
- Christina Clemm: Gegen Frauenhass. Hanser, Berlin, München 2023, ISBN 978-3-446-27731-1.
Weblinks
- Literatur von und über Häusliche Gewalt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V.
- White Ribbon Kampagne Österreich, Bewegung von Männern, die sich für gewaltfreies Verhalten von Männern in Beziehungen einsetzt.
- Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder für Ärzte in NRW Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder für Ärzte in NRW
- Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern
- Website des Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Studie und Statistiken des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2014 zu Gewalt in Paarbeziehungen
- Family Violence Statistics. (PDF; 1 MB) Statistik des US-Justizministeriums zur häuslichen Gewalt aus dem Jahr 2005, sehr detailliert und umfangreich.
- Häusliche Gewalt: Wie sich Betroffene schützen
- Häusliche Gewalt: Wie man Betroffenen helfen kann
- „Häusliche Gewalt: erkennen und helfen“ ein Projekt der Zeitbild Stiftung gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ (Stand: Nov. 2010) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anm.: dort auch kostenlos in Druck-Format zu bestellen) (PDF; 1,1 MB)
- Wege aus der Gewalt. Informationen rund um das Thema Gewalt in einfacher Sprache des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Bundeslagebilder Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (BKA)
Einzelnachweise
- WomanStats (englisch)
- BKA: Häusliche Gewalt - Lagebild zum Berichtsjahr 2022. (PDF) BKA, 25. November 2023, abgerufen am 30. November 2023.
- vgl. Bundeskriminalamt: Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2019. Wiesbaden, 2020.
- Marion Steffens: Frau macht Sprache, Sprache macht Macht. In: Ute Annecke, Rose Marie Beck (Hrsg.): Wortwechsel: Sprache und Kommunikationsnetze. Köln 1995, S. 15.
- Heinrich Gottfried Scheidemantel: Des Herrn von Justi Natur und Wesen der Staaten als die Quelle aller Regierungswissenschaften und Gesetze. Mitau 1771, S. 417.
- Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie oder Allgemeines System der Land-, Haus- und Landwirtschaft. Berlin 1781, S. 411 ff., Abschnitt „Hausvater“.
- Reinhard Sieder: Der Familienmythos und die romantische Liebe in der condition postmoderne. In: Jürgen Hardt, Fritz Mattejat, Matthias Ochs, Marion Schwarz, Thomas Merz, Ulrich Müller (Hrsg.): Sehnsucht Familie in der Postmoderne: Eltern und Kinder in Therapie heute. Göttingen 2010, S. 46.
- Michael-Sebastian Honig: Vom alltäglichen Übel zum Unrecht: Über den Bedeutungswandel familialer Gewalt. In: Konrad Leube; Lising Pagenstecher, Richard Rathgeber, Jutta Stich, Klaus Wahl (Hrsg.): Wie geht’s der Familie? Ein Handbuch zur Situation der Familien heute. München 1988, S. 189–202.
- Michael-Sebastian Honig: Verhäuslichte Gewalt. Sozialer Konflikt, wissenschaftliche Konstrukte, Alltagswissen, Handlungssituationen: Eine Explorativstudie über Gewalthandeln von Familien. Frankfurt am Main 1986.
- Google Books Ngram Viewer: Häusliche Gewalt (Häufigkeit in Büchern von 1970–2008). Abgerufen am 18. April 2017.
- Barbara Kavemann,Ulrike Kreyssig: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Auflage. Wiesbaden 2013.
- Nadine Bals: Häusliche Gewalt: Die Entdeckung eines sozialen Problems, konträre Strömungen und Deutschland als „Entwicklungsland“. In: Axel Groenemeyer,Silvia Wieseler (Hrsg.): Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle: Realitäten, Repräsentationen und Politik. Wiesbaden 2008, S. 98–114.
- Wilhelm Heitmeyer, John Hagan: Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Wiesbaden 2002.
- Marianne Schwander: Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt. Neue Erkenntnisse – neue Instrumente. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht. Band 121, Nr. 2. Stämpfli, Bern 2003.
- Andrea Büchler: Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Polizei-, straf- und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel-Stadt. Basel/Genf/München 1998.
- Wissenschaftliche Studie von Elizabeth A. Bates zu M. P. Johnsons ‘control theory of intimate partner violence / intimate terrorism’. (PDF; 210 kB; 14 S.) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)
- Margi Laird McCue: Domestic Violence: A Reference Handbook. Santa Barbara CA 2008, S. 2 ff. (englisch).
- Detlef Averdieck-Gröner, Wolfgang Gatzke: Häusliche Gewalt. Hilden 2017, Abschnitt 3: Definition häuslicher Gewalt.
- Formen psychischer Gewalt. In: Gewaltinfo.at. Sozialministerium Österreich, 7. Februar 2024, abgerufen am 7. Februar 2024.
- Fuhrmann Lotte: Männer als Opfer von häuslicher Gewalt. In: Lotte Fuhrmann (Hrsg.): Deutsche Nationalbibliothek 2019. 2019, ISBN 978-3-86676-580-1.
- Balzer Karin, Amendt Gerhard,: Familiäre Gewalt im Fokus 2015. Hrsg.: Balzer Karin. 1. Auflage. 2015, ISBN 978-3-927076-70-9.
- Laura L. Finley: Encyclopedia of Domestic Violence and Abuse. Santa Barbara, CA 2013, S. 9, 173 f., 238, 466, 462 f., 519 (englisch).
- Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: Trauma, Violence, & Abuse. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 167–177 (englisch).
- Michael P. Johnson: A Typology of Domestic Violence: Intimate Terrorism, Violent Resistance, and situational couple violence. Boston 2008, S. 38 (englisch).
- Dan Anderberg, Helmut Rainer: Domestic Abuse: Instrumental Violence and Economic Incentives (= CESifo Working Paper. Band 3673). München 2011 (englisch).
- Juliane Wahren: Klinische Sozialarbeit und häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen. Hamburg 2015, S. 13 ff.
- Barbara Kavemann, Ulrike Kreyssig: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Auflage. Wiesbaden 2013.
- Gewalt in Beziehungen: Unterdrückung per Brieftasche. In: Süddeutsche Zeitung. 25. November 2015, abgerufen am 11. Dezember 2020.
- Man muss nicht schlagen, um Gewalt auszuüben. In: kreuzer Leipzig. 20. November 2020, abgerufen am 11. Dezember 2020.
- Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: Trauma, Violence, & Abuse. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 170 (englisch).
- Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: Trauma, Violence, & Abuse. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 172 (englisch).
- Corinna Seith: Öffentliche Interventionen gegen häusliche Gewalt. Zur Rolle von Polizei, Sozialdienst und Frauenhäusern. Frankfurt/New York 2003.
- LKS – Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt: – Männer als Opfer häuslicher Gewalt. Hessisches Ministerium für Justiz, 29. Dezember 2015, abgerufen am 1. September 2017.
- Gewalt gegen Männer in Deutschland. (PDF; 7,4 MB) 2004, abgerufen am 5. Juni 2013. Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Studie als Buch: Ludger Jungnitz (Hrsg.): Gewalt gegen Männer. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland. Budrich, Opladen / Farmington Hills 2007, ISBN 978-3-86649-009-3.
- Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004, bmfsfj.de (PDF) S. 121.
- Elle Hunt: Migrant women isolated and vulnerable to domestic abuse, study finds. In: theguardian.com. 9. Dezember 2016, abgerufen am 14. März 2021 (englisch, Bericht zu einer zweijährigen Studie zweier australischer Universitäten 2016).
- Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004, bmfsfj.de (PDF)
- Kriterien für die der Schwere einer Gewalthandlung wurden in Anlehnung an die internationale Gewaltforschung (vgl. Martinez, Schröttle et al. 2007) bewertet. In 73–95 Prozent trugen die Frauen reale körperliche Verletzungen unterschiedlichen Schweregrades davon. Psychische Folgebeschwerden wurden von 89–94 Prozent genannt und langfristige psychosoziale Folgen von 71–75 Prozent der Betroffenen. Darüber hinaus beschrieb etwa die Hälfte der Betroffenen (46–54 Prozent) Beeinträchtigungen im Arbeitsleben infolge der Situation.
- Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, 2012 bmfsfj.de (PDF)
- Befragt wurden Frauen zwischen 16 und 65 Jahren mit unterschiedlichen Behinderungen, z. B. Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbeeinträchtigungen.
- Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Erstellt von der Universität Bielefeld und den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Februar 2012. Kurzfassung als bmfsfj.de (PDF)
- Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) 2011 ( vom 10. November 2012 im Internet Archive)
- Simone Schmollack: Häusliche Gewalt gegen Frauen. Sicherheitsrisiko Ehemann. In: TAZ Online. 5. Juni 2012, abgerufen am 14. März 2021.
- Jeder zweite Frauenmord wird vom Partner verübt. Focus, abgerufen am 19. November 2012.
- Deutschland: 100.000 Frauen erleben Gewalt in Partnerschaft. waz.de, 22. November 2016, archiviert vom 10. April 2022; abgerufen am 19. Dezember 2016. (nicht mehr online verfügbar) am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Margarete Stokowski: Gewalt gegen Frauen, nicht nur in Freiburg: Eine Epidemie der Gewalt. Spiegel online, 6. Dezember 2016, abgerufen am 19. Dezember 2016.
- Birgit Gärtner: Häusliche Gewalt: Alarmierende Fakten. In: Telepolis. 9. Dezember 2017, abgerufen am 27. Dezember 2018.
- Mehr registrierte Fälle von Gewalt in Partnerschaften. In: Zeit Online. 16. November 2018, abgerufen am 27. Dezember 2018.
- Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist – Gewalt in Paarbeziehungen. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und BKA-Präsident Holger Münch stellen Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften vor. Bundeskriminalamt (Deutschland), 22. November 2016, abgerufen am 26. März 2021 (Pressemitteilung).
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2015. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 26. März 2021.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2016. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 26. März 2021.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2017. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 26. März 2021.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2018. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 26. März 2021.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2019. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 26. März 2021.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2020. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), S. 38–39, abgerufen am 31. Januar 2022.
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2021. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), S. 42–43, abgerufen am 26. März 2021.
- Häusliche Gewalt – Lagebild zum Berichtsjahr 2022. In: bmi.bund.de. Bundeskriminalamt (Deutschland), 11. Juli 2023, abgerufen am 3. August 2023 (Seiten 8–16 im PDF-Volltext).
- Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Alter und Geschlecht
- Allan Brimicombe, Rebecca Cafe: Beware, win or lose: Domestic violence and the World Cup, Fachzeitschrift für Statistik Significance Vol. 9, Issue 5, Oktober 2012. Volltext als pdf ( vom 19. Oktober 2012 im Internet Archive)
- Egger, R./Fröschl, E./Lercher, L./Logar, R./Sieder, H.: Gewalt gegen Frauen in der Familie, Wien 1995, zitiert im Gewaltbericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, Wien 2002 ( vom 1. September 2012 im Internet Archive) (PDF; 4,1 MB)
- M. Straus, R. Gelles: How violent are American families? Estimates from the national family violence resurvey and other studies. In: G. Hotaling, u. a. (Hrsg.): Family abuse and it’s consequences. Newbury Park 1988, S. 14–36 (englisch).
- Intimate partner violence. (Females made up 70 % of victims killed by an intimate partner in 2007, a proportion that has changed very little since 1993. Homicide victims killed by intimate partners fell 29 %, with a greater decline for males (−36 %) than females (−26 %). Between 1993 and 2007, female victims killed by an intimate partner declined from 2,200 to 1,640 victims, and male intimate partner homicide victims declined from 1,100 to 700 victims.” vom 24. November 2010 im Internet Archive) Bureau of Justice Statistics, abgerufen am 16. Dezember 2010. “
- Wissenschaftliche Studie zur Evaluation der Implementierung des Workplace Policy Konzeptes in Berlin 2010 (PDF; 1,7 MB)
- Nach einer Phase der Literaturauswertung fanden bundesweit 23 qualitative Interviews mit Experten aus Beratungs- und Hilfsangeboten statt. In leitfadengestützten mehrstündigen Interviews wurden 32 Männer befragt, die zur Hälfte zufällig und zur anderen Hälfte gezielt ausgewählt waren. Den Abschluss bildeten 266 quantitative Interviews mit zufällig ausgewählten Männern. Die quantitative Befragung wurde mündlich durchgeführt. In einem schriftlichen Zusatzbogen, den 190 Befragte ausfüllten, wurde spezifisch häusliche Gewalt erhoben. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse der Befragung auf die männliche Wohnbevölkerung Deutschlands (Repräsentativität) ist trotz strenger Zufallsauswahl aufgrund der kleinen Stichprobe eingeschränkt. Die Durchführung der Studie von 2002 bis 2004 wurde einem außeruniversitären Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“ übertragen.
- Männer als Opfer häuslicher Gewalt. Hessisches Ministerium für Justiz, LKS – Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, 29. Dezember 2015, abgerufen am 1. September 2017: „Auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Diese Thematik ist noch kaum erforscht, da den Männern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt regelmäßig die Rolle des Täters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen für Männer selbstverständlich die so genannte Täterarbeit versteht, also Anti-Gewalt-Trainings für gegenüber ihren Frauen und Kindern gewalttätige Männer. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass die … Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass männliche Opfer von häuslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten…“
- Hans-Joachim Lenz: Spirale der Gewalt. Jungen und Männer als Opfer von Gewalt. Berlin 1996.
- Michael Bock: Häusliche Gewalt – ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht. Abgerufen am 16. Dezember 2010.
- Peter Döge: Männer – die ewigen Gewalttäter? Sonderauswertung der Daten der MÄNNERSTUDIE 2009 unter dem besonderen Aspekt des Gewalthandelns von und gegen Männer ( vom 28. April 2011 im Internet Archive) (PDF; 208 kB)
- Gewalt gegen Männer in Deutschland, Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2004. Die Studie wurde von drei Projekten durchgeführt von Dissens e. V., Dr. Ralf Pucher, Ludger Jungnit, Willi Walter; GEFOWE – Praxis für Geschlechterforschung – Beratung – Weiterbildung, Hans-Joachim Lenz; SOKO Institut GmbH – Sozialforschung und Kommunikation, Dr. Henry Puhe. Volltext als bmfsfj.de (PDF)
- Constanze Ohms: Gewalt gegen Lesben und häusliche Gewalt in lesbischen Zusammenhängen – Auswertung der Erhebungsbögen der Lesbenberatungsstellen und Lesbentelefone 2002–2004, veröffentlicht 2006, pdf ( vom 22. Januar 2015 im Internet Archive)
- Dein Recht im Alltag – Ein/e RatgeberIn für Lesben und Schwule zum Umgang mit Diskriminierung, Mobbing und Ungleichbehandlung. (PDF; 523 kB) Magistrat Wien, MA 57 – Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Januar 2004, S. 40, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. Januar 2018; abgerufen am 27. Januar 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Auswirkungen, Christian Pfeiffer, Peter Wetzels und Dirk Enzmann, Forschungsbericht Nr. 80, 1999; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen; kfn.de ( vom 5. März 2016 im Internet Archive; PDF; 289 kB)
- Hans-Joachim Lenz: Spirale der Gewalt. 1996, ISBN 3-371-00397-3.
- Hans-Joachim Lenz: Männliche Opfererfahrungen. 2000, ISBN 3-7799-1364-X.
- CAPCAE 1998: Moving Towards Effective Child Maltreatment Prevention Strategies for Europe. Report to the European Commission. Zitiert von: Carol Hagemann-White u. a.: Gewalt- und Interventionsforschung. In: Handbuch für Frauen- und Geschlechterforschung. 3. erweiterte Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-92041-2, S. 679.
- Graham Kelly, Pat Cawson, Corrine Wattam: Child Maltreatment in the Family. The Experience of a National Sample of Young People. 2002, ISBN 1-84228-013-9 (englisch, NSPCC Child Maltreatment Study: 2nd Report. National Society for the Prevention of Cruelty to Children).
- Pat Cawson: Child Maltreatment in the United Kingdom. A Study of the Prevalence of Child Abuse and Neglect. 2000, ISBN 1-84228-006-6 (englisch, Policy, Practice, Research. National Society for the Prevention of Cruelty to Children).
- Verena Kolbe, Andreas Büttner: Häusliche Gewalt gegen Männer. Prävalenz und Risikofaktoren. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 117, Nr. 31–32, 2020, S. 534–541, doi:10.3238/arztebl.2020.0534 (aerzteblatt.de).
- Kindesmisshandlung – die Sicht der Täter. Autorin: Rita Steffes-Enn, Stellv. Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, S. 7 ff.
- Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld – Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern. Forschungsbericht. Autoren: Olaf Kapella, Andreas Baierl, Christiane Rille-Pfeiffer, Christine Geserick, Eva-Maria Schmidt, Monika Schröttle (Universität Bielefeld), Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien, 2011.
- In der Pilotstudie Gewalt gegen Männer äußerten ExpertInnen „die Vermutung, dass man betroffenen Männern – weil sie Männer sind – oft nicht glaubt, [… und sie dies] oft davon abhält, überhaupt Hilfe zu holen, die Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten.“ Dies werde durch gesellschaftliche Stereotype begünstigt, „dass ein Mann kein Opfer sein kann. (‚Ein Mann kann sich doch wehren‘) […] und dass der körperlich Größere oder der stärker Aussehende kein Opfer sein kann. (Ein fataler Irrtum, mit dem entsprechend auch schwule und lesbische Opfer von Partner- und Partnerinnengewalt konfrontiert werden.)“ Dazu käme „die Scham der Betroffenen: Während sowohl Frauen als auch Männer, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sich oft schämen, von ihrer Partnerin oder ihrem Partner geschlagen zu werden, hat diese Scham für Männer zum heutigen Zeitpunkt eine spezifische Qualität. Auf Grund des fehlenden Bewusstseins und der gesellschaftlichen Ignoranz gegenüber der häuslichen Gewalt gegen Männer glauben viele, sie seien der einzige, dem so etwas passiert. Zudem steht das Widerfahrene im Widerspruch zur gesellschaftlichen Konstruktion von Männlichkeit. In dieser Konstruktion ist ein Mann, der Opfer seiner Partnerin – einer Frau – wird, kein Mann mehr. Die Scham dies ‚zuzugeben‘ ist umso stärker, je schlimmer die Gewalt erlebt wird und je größer das Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht ist.“ Außerdem hätten Männer „Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird. Wenn in einem gewalttätigen Streit, in dem ein Mann von seiner Partnerin angegriffen und geschlagen wird, die Polizei gerufen wird, dann besteht die Gefahr, dass der geschlagene Mann von der Polizei und Justiz für den Täter gehalten wird. Wie tief beim Hilfesystem und der Polizei das vorherrschende Geschlechterstereotyp – Täterschaft ist männlich und Opferschaft ist weiblich – verankert ist, sieht man, wenn in Fällen häuslicher Gewalt zwischen lesbischen Frauen die männlicher aussehende Frau auf Grund dessen als Täterin behandelt wird.“ (Pilotstudie: Gewalt gegen Männer, Juli 2004 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 191ff.)
- Brigitte Cizek, Olaf Kapella, Johannes Pflegerl, Maria Steck.: Gewalt in der Familie – Teil III: Gewalt gegen Männer. (PDF) Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ), Wien., abgerufen am 22. August 2017.
- Kimmel, Michael. 2002. Synopsis of Male Victims of Domestic Violence: A Substantive and methodological research review (PDF; 21 kB). Seite 2–3: “The CTS relies on retrospection – asking people to accurately remember what happened during the past year. Since memory tends to serve our current interests, relying solely on memory may bias the substantive findings of any research. In addition, however, much of the available research suggests that both women and men, in different direction, misrepresent their experiences and use of violence. Although it is argued that men are likely to under-report being hit by a female partner, while women are likely to over-report to serve their own interests, the available data suggests otherwise. Men tend to under-estimate their use of violence, while women tend to over-estimate their use of violence. Simultaneously men tend to over-estimate their partners use of violence while women tend to under-estimate their partners use of violence. Thus, men will likely over-estimate their victimization, while women tend to underestimate theirs. As evidence of this, men are more likely to call the police, press charges and less likely to drop charges than are women.”
- Hessisches Ministerium für Justiz – LKS – Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. – www.lks-hessen.de/themen/maenner; abgerufen: 29. Dezember 2015
- publisher: BKA – Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2017. Archiviert vom 22. April 2019; abgerufen am 27. November 2018. (nicht mehr online verfügbar) am
- Opferstatistik „Häufigste Nationalitäten der Opfer von partnerschaftlicher Gewalt (> 1000 Opfer) nach Straftaten(-gruppen)“. ( vom 22. April 2019 im Internet Archive) BKA: Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2017, S. 28 des PDF-Dokuments; abgerufen am 27. November 2018.
- Täterstatistik „Häufigste Nationalitäten der TV von partnerschaftlicher Gewalt (>500 Tatverdächtige) nach Straftaten(-gruppen)“. ( vom 22. April 2019 im Internet Archive) BKA: Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2017, S. 33 des PDF-Dokuments; abgerufen am 27. November 2018.
- Peter Wetzels: Gewalterfahrungen in der Kindheit, sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen. Baden-Baden 1997.
- Lundy Bancroft und Jay Silverman: The Batterer as Parent. Addressing The Impact Of Domestic Violence On Family Dynamics, Thousand Oaks: Sage Pubn Inc, 2002.
- Peter Döge: Väter – nur Täter?, Interview vom 17. November 2010
- Alberto Godenzi: Gewalt im sozialen Nahraum. Helbing & Lichtenhahn, 3. erw. Auflage 1996
- Rolf D. Hirsch und Christiane Brendenbach: Gewalt gegen alte Menschen in der Familie. Untersuchungsergebnisse der „Bonner HsM-Studie“. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 32/1999, Heft 6, S. 449–455.
- Kriminalität im Leben älterer Menschen (= Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Band 105). Kohlhammer-Verlag, 1995, ISBN 3-17-014216-X, S. 162.
- Hilfetelefongesetz–HilfetelefonG
- Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Erstes bundesweites Hilfetelefon für Männer, Deutsche Welle, 22. April 2020
- § 238 StGB. Nachstellung. Abgerufen am 12. November 2020.
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Bayern. Abgerufen am 12. Januar 2015
- Lisa Wingenfeld, Elisabeth Mützel, Matthias Graw: Den Menschen als Ganzes sehen. ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Forensische Aspekte häuslicher Gewalt. In: Bayerisches Zahnärzteblatt, Heft 12/2009. S. 57–62; abgerufen am 11. Januar 2015.
- Karte der Beratungsstellen und Übersicht der Beratungsstellen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. ( des vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Siehe Liste der Beratungsstellen ( vom 20. Februar 2008 im Internet Archive) und Karte der Beratungsstellen sowie Übersicht der Beratungsstellen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. ( des vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- Gesetzentwurf Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); bundestag.de (PDF; 163 kB)
- Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); Online verfügbar ( vom 28. Mai 2005 im Internet Archive) (PDF; 80 kB)
- Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung; Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
- Text des Gewaltschutzgesetzes
- Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz (StGschEG, LGBl. Nr. 17/2005) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)
- Sicherheitspolizeigesetz Kommentar § 38 a Hauer/Kepplinger
- Statistik der autonomen Österreichischen Frauenhäuser 2008. (PDF; 1,1 MB) In: aoef.at. S. 15, abgerufen am 22. Mai 2019.
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
- Wiener Zeitung: Migrantinnen füllen Frauenhäuser, 22. Jänner 2010 Abgerufen am 22. Jänner 2010
- Österreichische Liga für Menschenrechte: menschenrechtsBEFUND 2009 ( des vom 8. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) S. 15.
- Der Tod der Martina K. (2004). youtube.de, abgerufen am 6. Januar 2010.
- ZiB 20 zum Tod des Luca (2007). youtube.de, abgerufen am 6. Januar 2010.
- Eigene Sprache entwickelt. 7. September 2012, archiviert vom 7. September 2012; abgerufen am 28. März 2020. (nicht mehr online verfügbar) am Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Parlamentarische Anfrage zu Pöstlingbergkinder 377/J XXIII. GP, 27. Februar 2007
- „Als Mann geht man nicht in eine Frauenzentrale“ – Interview mit Väterhaus-Gründer Oliver Hunziker
- Michael Martens: 400 Stiche und eine gebrochene Nase als leichte Körperverletzung? (faz.net, zuletzt am 10. August 2023 aktualisiert)
- AFP: Tausende demonstrieren in Bulgarien gegen Gewalt an Frauen
- dpa: Bulgarien bekommt schärferes Gesetz gegen häusliche Gewalt
- 14.000 Russinnen sterben jährlich an häuslicher Gewalt. Die Presse, 13. Dezember 2010, abgerufen am 15. Oktober 2017.
- Russland: Gewalt gegen Frauen. ARTE, 12. Oktober 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017. Ab ca. 11:30 min.
- Irina Kosterina: Russische Familienwerte: Häusliche Gewalt wird in Russland bagatellisiert. Heinrich-Böll-Stiftung, 8. Februar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017.
- Russland lockert Strafen für häusliche Gewalt. Spiegel online, 7. Februar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017.
- Luzia Tschirky: Einmaliges Verprügeln durch die Familie wird zur Bagatelle. Zeit online, 25. Januar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017.
- Tigran Petrosyan: Frauenrechte in Armenien: Schläge und Essensentzug. In: taz. 3. September 2019 (taz.de [abgerufen am 12. Juli 2020]).
- Tigran Petrosyan: Häusliche Gewalt in Armenien: Männer werden zur Belastung. In: taz. 10. Mai 2020 (taz.de [abgerufen am 12. Juli 2020]).
- Gewalt gegen Frauen nimmt zu faz.net, abgerufen am 25. November 2018.
- Türkische Pop-Queen als Prügelopfer diepresse.com, abgerufen am 25. November 2018.
- Kazakhstan's new domestic violence law is welcome but further reforms need to close remaining protection gaps. In: reliefweb.int. 16. Mai 2024, abgerufen am 26. Mai 2024 (englisch).
- „Brautverbrennung ist die beliebteste Methode“ welt.de vom 10. Oktober 2013.
- Franka Lu: Psychische Erkrankungen: Seid positiv! In: zeit.de. 24. Oktober 2020, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Interview mit Serap Altinisik von Terre de Femmes: „Oft ist den Unternehmen das Problem nicht bewusst“. in spiegel.de vom 24. November 2007. In Großbritannien sind solche Selbstverpflichtungen von Firmen dazu schon üblich.
- In First for Court, Woman Is Ruled Eligible for Asylum in U.S. on Basis of Domestic Abuse. New York Times, 19. August 2014, abgerufen am 19. März 2016 (englisch).
- Crime in England and Wales: year ending March 2024; Domestic Abuse. Abgerufen am 25. Dezember 2024 (englisch).
- Bericht zu Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2012. S. 37, abgerufen am 25. Dezember 2024.
- BKA, BfJ: Dritter Periodischer Sicherheitsbericht. (PDF) Bundesministeium des Innern, für Bau und Heimat, sowie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, März 2023, S. 64f, abgerufen am 27. Dezember 2024.
- Michael Tonry: Why Crime Rates Are Falling Throughout the Western World. In: Crime & Justice. Band 43, Nr. 1, 2014, S. 7–8, doi:10.1086/678181 (englisch, alternativer Volltextzugriff: scholarship.law.umn.edu).
- Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundeskriminalamt Wiesbaden Online verfügbar ( vom 10. April 2005 im Internet Archive)
- Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2021. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), S. 34, abgerufen am 27. Dezember 2024.
- Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020; Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 27. Dezember 2024.
- Deutscher Viktimisierungssurvey 2017. (PDF) Bundeskriminalamt (Deutschland), abgerufen am 27. Dezember 2024.
- Lucienne Gillioz: Domination et violence envers la femme dans le couple, Lausanne, Payot, 1997
- Murray A. Straus: Measuring Intrafamily Conflict and Violence; The Conflict Tactics (CT) Scales; Pp. 195–197 in Wolence Against Women: Classic Papers, edited by R. K. Bergen, J. L. Edleson, and C. M. Renzetii. Boston: Pearson Education Cnc.; Online verfügbar (PDF; 870 kB) ( des vom 19. Juni 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)
- Michael S. Kimmel: Gender Symmetry in Domestic Violence: A Substantive and Methodological Research Review. ( vom 10. September 2011 im Internet Archive) (PDF; 95 kB) Stony Brook, Violence Against Women, Vol. 8, No. 11, 1332–1363 (2002), SAGE Publications.
- Sex Differences in Aggression between Heterosexual Partners: A Meta-Analytic Review; John Archer (University of Central Lancashire); Psychological Bulletin, 2000, Vol. 126, No. 5, 651–680, American Psychological Association; Online verfügbar
- Martin S. Fiebert. References examining assaults by women on their spouses or male partners: An annotated bibliography. ( vom 11. Januar 2012 im Internet Archive) Abgerufen am 16. Dezember 2010.
- Linda Kelly: Disabusing the definition of domestic abuse: How Women batter men and the role of the feminist state; Florida State University College Law, Volume 30, S. 794; Online verfügbar ( vom 9. Januar 2008 im Internet Archive) (PDF; 429 kB)
- Helmut Kury: Das Dunkelfeld der Kriminalität. Oder: Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen Kriminalistik 2/01, 55. Jg. 2001, S. 74; Abstract online verfügbar ( vom 24. Mai 2005 im Internet Archive)
- The Controversy over Domestic Violence by Woman: A Methodological, Theoretical; and Sociology of Science Analysis; Murray A. Straus, 1999, S. 29, Publication of the Family Research Program of the Family Research Laboratory, University of New Hampshire; Online verfügbar ( vom 2. September 2017 im Internet Archive) (PDF; 1,1 MB)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gemeinsam gegen häusliche Gewalt – Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, 2004, S. 17/18; Gemeinsam gegen häusliche Gewalt. 20. September 2007 ( vom 28. November 2009 im Internet Archive)
- Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren; Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert, Praxis der Rechtspsychologie, Dezember 2000, S. 26–28, S. 54.
- Sabine Kirchhoff: Kindliche Zeugen vor Gericht. 1997, archiviert vom 5. November 2013; abgerufen am 5. Juni 2013. (nicht mehr online verfügbar) am Vgl. Sabine Kirchhoff: Sexueller Missbrauch vor Gericht. Beobachtung und Analyse. Band 1. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1278-5. Sabine Kirchhoff: Sexueller Missbrauch vor Gericht. Materialienband. 15 Gerichtsprotokolle. Band 2. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1279-3.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Häusliche Gewalt, Was ist Häusliche Gewalt? Was bedeutet Häusliche Gewalt?
Hausliche Gewalt beinhaltet alle Formen korperlicher sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiare sowie partnerschaftliche Gewalt Hausliche Gewalt liegt vor wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet die in einer familiaren oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen Sie liegt auch vor wenn sie unabhangig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht Damit beinhaltet die Hausliche Gewalt zwei Auspragungen namlich die Partnerschaftsgewalt und die innerfamiliare Gewalt Bei der Partnerschaftsgewalt werden die Opfer und Tatverdachtigen betrachtet die in einer partnerschaftlichen Beziehung waren oder sind bei der innerfamiliaren Gewalt die Opfer und Tatverdachtigen die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen ohne Ex Partnerschaften Weltweite statistische Ubersicht zum Vorhandensein von Gesetzen gegen hausliche Gewalt sowie deren Potenzial dem Problem zu begegnen Stand 2017 Andere oft synonym verwendete Begriffe sind Gewalt in engen sozialen Beziehungen bzw im sozialen Nahraum Gewalt in der Familie innerfamiliare Gewalt und Gewalt in Ehe und Partnerschaft Die polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland erfasst seit 2011 Taten zwischen Ehepartnern eingetragenen Lebenspartnern Partnern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemaligen Partnern unter dem Begriff Partnerschaftsgewalt Seit 2017 umfasst die Auswertung auch eine Betrachtung der Opfermerkmale Behinderung korperlich geistig und Gebrechlichkeit Alter Krankheit Verletzung EtymologieSynonym Hausliche Gewalt und Vaterliche Gewalt im 17 bis 19 Jahrhundert Hausliche Gewalt ist ein Begriff der deutschen Sprache des 17 bis 19 Jahrhunderts der synonym mit dem Rechtsbegriff der vaterlichen Gewalt genutzt wurde Er bezeichnete die damals zentrale Herrschaftsposition des Vaters im Haus und in der Familie In der fruhen Neuzeit wurde das Haus als zentrale gesellschaftliche sowie rechtliche Institution gesehen und darin die Position des Hausvaters als legitime Zentralposition Bereits damals wurde die Moglichkeit des Missbrauchs der hauslichen oder vaterlichen Gewalt und Macht in Betracht gezogen Eine weise Regierung soll dem Hausvater auch nicht mehr von seiner Gewalt und Rechten entziehen als es diesem Zusammenhange und dem gemeinschaftlichen Besten des Staats gemass ist Sie soll den offenbaren Missbrauch der hauslichen Gewalt hemmen und bestrafen sie soll aber nicht alle hausliche Gewalt aufheben Heinrich Gottfried Scheidemantel 1739 1788 Der Haus und Familienvater galt dabei innerhalb des Hauses und der Familie als unverzichtbar fur die Funktionsfahigkeit eines Staates und als legitime Schutzmacht Der west christlich gepragte Familienmythos erzahlt nur von legitimer Gewalt und guter Macht des Familienvaters Mutter und Kind seien sicher geborgen unter dem Schutz und der Herrschaft eines leistungsstarken verlasslichen und wehrhaften Familienvaters Das ist die westliche etwas genauer die westeuropaisch nordamerikanisch australische Variante des Mythos vom Patriarchat Grundlegender Bedeutungswandel Ende des 20 Jahrhunderts Mit dem Ausbau des staatlichen Gewaltmonopols Ende des 19 Jahrhunderts bis Anfang des 20 Jahrhunderts wurde der Rechtsbegriff der vaterlichen Gewalt zur elterlichen Gewalt und der Begriff hausliche Gewalt wurde zunachst ungebrauchlich Mit dem Wandel der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge wurde Macht und Machtmissbrauch innerhalb von Familie und Partnerschaft zunehmend kritisch gesehen In den 1980er Jahren wurde dies noch mit unterschiedlichen Begriffen benannt etwa als familiale oder familiare Gewalt verhauslichte Gewalt private Gewalt oder auch hausliche Gewalt Ab den 1990er Jahren setzte sich zunehmend die Bezeichnung Hausliche Gewalt als eigenstandiger Begriff ohne Anfuhrungszeichen weitgehend durch Die anderen Begriffe werden teilweise noch weiter verwendet aber in ihren Konnotationen kritisch diskutiert Der Begriff Hausliche Gewalt hat insofern einen grundlegenden Bedeutungswandel durchlaufen Zunachst stand er fur die legitime Machtausubung gegenuber allen Angehorigen des Hauses bzw der Familie einschliesslich korperlicher Zuchtigung und sexueller Notigung heute bezeichnet als sexueller Missbrauch Heute steht er fur deren fehlende Legitimitat und wurde insofern vom Recht und alltaglichen Ubel zum Unrecht DefinitionenIn der soziologischen und kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von hauslicher Gewalt verwendet So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestande wahrend in vielen soziologischen und psychologischen Definitionen die Tat Motivation mit einbezogen wird So definiert die Juristin Marianne Schwander folgendermassen Hausliche Gewalt liegt vor wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelosten familiaren ehelichen oder eheahnlichen Beziehung physische psychische oder sexuelle Gewalt ausuben oder androhen wahrend die Juristin Andrea Buchler jede Verletzung der korperlichen oder seelischen Integritat einer Person die unter Ausnutzung eines Machtverhaltnisses durch die strukturell starkere Person zugefugt wird als solche betrachtet Die meisten empirischen Untersuchungen unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt Einerseits gewalttatiges auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte systematische Gewaltanwendung die eine der Parteien in eine hierarchisch schwachere Position versetzt In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleichstarken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als hausliche Gewalt betrachtet Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten werde hausliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt Es besteht eine emotionale Bindung zwischen der Gewalt ausubenden Person und dem Opfer welche auch mit einer raumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist Die Gewalt wird in der Wohnung im gemeinsamen Haushalt d h im privaten Raum ausgeubt Diese Tatsache hat Konsequenzen fur das Sicherheitsgefuhl des Opfers Die korperliche oder die psychische Integritat des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt Die Gewalt ausubende Person nutzt ein existierendes Machtgefalle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches um es anschliessend auszunutzen Formen hauslicher GewaltJe nach verwendeter Definition aussert sich hausliche Gewalt nicht nur in korperlichen Ubergriffen sondern auch in subtileren Gewaltformen In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird zwischen den folgenden Formen von Gewalt unterschieden Korperliche Gewalt Zu korperlicher und physischer Gewalt zahlen alle Angriffe gegen Korper und Leben wie beispielsweise Schlagen Stossen Schutteln Beissen Wurgen mit Gegenstanden werfen oder andere tatliche Angriffe Sexuelle Gewalt Zu sexueller Gewalt zahlen alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung sexuelle Notigung Degradierung zum Sexobjekt oder Zwang zur Prostitution Psychische Gewalt Psychische Gewalt gegen Kinder wurde in Deutschland im Jahr 2000 in der Reform des 1631 Absatz 2 des Burgerlichen Gesetzbuches in gleichbedeutender Weise mit korperlicher Gewalt aufgenommen Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung Korperliche Bestrafungen seelische Verletzungen und andere entwurdigende Massnahmen sind unzulassig Zu psychischer und emotionaler Gewalt zahlen alle Handlungen gegen die psychische Stabilitat eines Menschen Hierzu zahlen hauptsachlich Isolation und soziale Gewalt zielen darauf ab die betroffene Person zu isolieren z B durch ein Kontaktverbot zur Familie oder zu Freunden das Einsperren zu Hause das Absperren des Telefons usw Bei Kindern zahlt zu diesem Bereich auch der Liebesentzug Zu aktiven Formen zahlen Abwertungen emotionale Manipulation Einschuchterung Verbote Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten Drohungen Notigung Nachstellen Stalking Freiheitsberaubung Beschimpfung Bevormundung oder Demutigung Drohungen Notigungen und Angstmachen sind haufige Formen von psychischer Gewalt Auch die Androhung dritte zu verletzen Verwandte Haustiere wird eingesetzt um bestimmte Ziele zu erreichen Durch Drohungen und Angstmachen erubrigt sich oft die Anwendung von physischer Gewalt da die Angst davor bereits einschuchternd wirkt Diese Strategien bedeuten vor allem fur Frauen und Kinder ein Leben in Angst Beschimpfungen Abwertungen und Diffamierungen dienen der Zerstorung des Selbstwertgefuhls des Opfers und seiner ihrer geistigen Gesundheit Mit der Zeit wird der Glaube an den eigenen Wert die Identitat und die eigenen Empfindungen an Rechte oder Wahlfreiheit zerstort Von dieser Gewaltform sind Frauen und Manner gleichermassen betroffen Zu dieser Form der Gewalt gehort z B das Lacherlichmachen in der Offentlichkeit durch beleidigende und abfallige Ausserungen Sehr haufig werden Behauptungen aufgestellt wie Die Person sei verruckt oder psychisch krank bilde sich etwas ein sei selbstmordgefahrdet etc Diese Ausserungen werden oft benutzt um von den eigenen Taten abzulenken und die Person zum Problem zu machen Belastigung und Terror Gemeint sind z B standige Anrufe Anrufe mitten in der Nacht Drohbriefe Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause stalking genannt Von diesen gewalttatigen Handlungen sind Frauen besonders betroffen Psychische Gewalt im hauslichen Kontext Es wurde festgestellt das Manner haufiger Opfer von psychischer Gewalt werden als Frauen Dies hat verschiedene Grunde Grunde fur die haufigere Anwendung von psychischer Gewalt sind rein biologischer Natur denn die meisten Frauen sind von Natur aus dem Mann korperlich unterlegen Auf Grund dieses Unterschiedes ist es einfach zu erklaren dass das Verletzungsbild eines Mannes der von einer Frau attackiert wurde nicht so gravierend ist wie das einer Frau wenn sie auf dieselbe Art und Weise von einem Mann misshandelt wurde Deshalb ist es moglich dass Frauen ihren korperlichen Nachteil dadurch ausgleichen dass sie unter Zuhilfenahme von Gegenstanden Gewalt ausuben bzw Drohungen aussprechen Es wurde festgestellt dass sich Frauen auf Grund ihrer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und sprachlichen sowie emotionalen Kompetenzen ihrem Partner uberlegen fuhlen Deshalb uben sie eher psychische Gewalt aus Diese kann sich hauptsachlich als Demutigung Eifersucht oder die daraus entstandene Kontrolle aussern Insbesondere die Kontrolle bis hin zur Erpressung bildet eine der haufigsten psychischen Gewaltformen welche von Frauen gegenuber ihrem Partner ausgeubt werden Die sog Emotionale Misshandlung stellt ebenfalls eine haufige Form der ausgeubten psychischen Gewalt dar wie zum Beispiel Drohungen dem Partner im Schlaf etwas anzutun Den Partner als schlechten Versorger oder schlechten Sexpartner hinzustellen Den Partner zwingen sich mit ihm Nachts zu unterhalten obwohl dieser fruh aufstehen muss Wirtschaftliche Gewalt Zu wirtschaftlicher und okonomischer Gewalt zahlen alle Handlungen gegen die wirtschaftliche und finanzielle Selbstandigkeit und Unabhangigkeit wie vollstandiges oder teilweises Verbot von Arbeit oder bestimmten Arbeiten vollstandiger oder teilweiser Zwang zu Arbeit oder bestimmten Arbeiten kein Zugang zum gemeinsamen Konto auch Beschlagnahme des Lohns Aus der internationalen Erforschung kommt wirtschaftliche Gewalt als bedeutsamer Aspekt zunehmend in den Fokus eben als economic violence wirtschaftliche Gewalt oder economic abuse wirtschaftlicher Missbrauch Denn wirtschaftliche Gewalt und Abhangigkeit zahlt zu den grossten Hurden beim Verlassen einer gewaltbasierten Beziehung Allmahlich wird der Aspekt der wirtschaftlichen Gewalt auch in der deutschsprachigen Forschung aufgenommen Auch in der Offentlichkeit wird nach und nach daruber berichtet Ausmass und Formen wirtschaftlicher Gewalt variieren weltweit von Region zu Region jedoch wird Frauen und Madchen bis heute in allen Regionen der Welt der offene Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen Moglichkeiten und Machtchancen vorenthalten Einstellungen Uberzeugungen und Praktiken die wirtschaftliche Gewalt aufrechterhalten sind oft tief in kulturellen sozialen oder religiosen Normen einer Gesellschaft verankert Auch Frauen selbst rechtfertigen manchmal Gewalt und Missbrauch was deutlich macht dass nicht nur Manner sondern auch Frauen die entsprechenden gesellschaftlichen Normen verinnerlicht haben Wirtschaftliche Gewalt hat weitreichende Konsequenzen Vergrosserung von Armutsrisken aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Moglichkeiten von Frauen Entstehen einer angespannten Atmosphare und genereller Nervositat durch den wirtschaftlichen Druck was wiederum zu korperlicher Gewalt fuhren kann Sexuelle Ausbeutung von Madchen und jungen Frauen durch altere Manner Verringerung des Arbeitskraftepotentials durch ein Klima der Angst und Unsicherheit was die generelle Produktivitat und Entwicklung eines Landes verringert Opfer und Tater hauslicher GewaltGewalt in Partnerschaften Die Daten zur Gewalt innerhalb intimer Partnerschaften sind unterschiedlich Die Widerspruche entstehen einerseits aufgrund von Unterschieden in den fur die Untersuchung verwendeten Definitionen Unterschieden in den untersuchten Grundgesamtheiten der Stichprobenerfassung aber auch der verwendeten Methode quantitativ qualitativ sowie der Fragestellung Siehe dazu auch den Abschnitt Problematik der Datenerfassung Untersuchungen mit Tatern aus der Grundgesamtheit der kriminalistisch erfassten Falle haben ergeben dass ihr gewalttatiges Verhalten vor allem durch den Drang zur Kontrolle und Beherrschung des Opfers motiviert ist Hausliche Gewalt zwischen Partnern kommt nicht nur bei heterosexuellen verheirateten oder sich in der Trennungsphase befindlichen Paaren vor sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und in eheahnlichen Lebensgemeinschaften Die Gewalt wird auch hier haufiger durch den dominanten Partner zum Zweck der Machtausubung uber den in der Partnerschaft schwacheren Partner ausgeubt Meist liegt bei den von hauslicher Gewalt betroffenen Paaren eine grundlegende Asymmetrie in der Machtverteilung dominanter dominierter Partner bereits vor der Eskalation vor In fast allen Fallen von korperlicher Gewalt kommt auch psychische Gewalt vor Psychische Gewalt fuhrt aber nicht zwangslaufig zu physischer Gewalt Die am haufigsten vorkommenden Falle von korperlicher Gewalt sind Stossen Schutteln und Schlagen Bei der psychischen Gewalt sind Beschimpfen und Beleidigen und Massnahmen von sozialer Kontrolle Offnen von Briefen E Mails Kurzmitteilungen vorrangig die teilweise eine systematische Erniedrigung und ein Gefuhl der Schwache beim beschimpften Partner hervorrufen sollen Weibliche Opfer Gravierende Angriffe auf die korperliche Unversehrtheit erfahren in Beziehungskonflikten uberwiegend weibliche Opfer Nach der 2004 veroffentlichten reprasentativen Studie Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland haben rund 25 aller Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren korperliche oder sexuelle Gewalt oder auch beides durch aktuelle oder fruhere Beziehungspartner mindestens ein oder auch mehrmals erlebt Innerhalb der untersuchten Personengruppe liegt dieser Anteil bei Frauen osteuropaischer Herkunft geringfugig hoher 28 und bei Frauen turkischer Herkunft deutlich hoher 38 In einer australischen Studie wurde ein hoheres Risiko hauslicher Gewalt unter Migrantinnen festgestellt verursacht durch Sprachbarrieren durch Einschrankungen im Zusammenhang mit der Gewahrung des Visums sowie durch eine generell hohere Abhangigkeit vom gewalttatigen Partner Bei den korperlichen Ubergriffen uber die in der Studie Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland berichtet wurde handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen Frauen werden von ihren mannlichen Partnern geschlagen vergewaltigt beschimpft oder gedemutigt Zwei Drittel der von hauslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere bis sehr schwere korperliche oder sexuelle Gewalt erlitten Frauen sind demnach von hauslicher Gewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte im offentlichen Raum Die Studie Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen die 2012 veroffentlicht wurde bestatigt diese Ergebnisse und belegt dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs und Sozialschichten in einem viel hoheren Mass Opfer von Gewalt durch ihren Partner werden als dies zuvor bekannt war Eine weitere reprasentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012 zeigt dass Frauen mit Behinderungen deutlich haufiger von korperlicher sexueller und psychischer Gewalt durch Partner betroffen sind als Frauen im Bevolkerungsdurchschnitt Sie waren daruber hinaus zwei bis dreimal haufiger je nach Untersuchungsgruppe sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt Bei den Totungsdelikten in Deutschland wies das Bundeskriminalamt BKA fur das Jahr 2011 49 2 Prozent 154 von 313 aller getoteten Frauen als Opfer ihres aktuellen oder ehemaligen Partners aus 2015 wurden in Deutschland mehr als 100 000 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft In 331 Fallen kam es 2015 zum versuchten oder vollendeten Mord oder Totschlag einer Frau durch ihren Partner oder Ex Partner Als grosste Tatergruppe nannte das Bundeskriminalamt ehemalige Partner Laut Medienangaben stieg von 2012 bis 2017 der Anteil der Partnerschaftsgewalt an den insgesamt registrierten Gewaltverbrechen kontinuierlich an Gewalt betreffe weiterhin vorwiegend Frauen Sie finde in allen sozialen Schichten und Milieus statt vor allem lasse sich jedoch feststellen Je patriarchaler und je abgeschotteter die Lebenswelt ist in der Frauen leben desto hoher ist die Gefahr dass sie Opfer sexualisierter und hauslicher Gewalt werden Kriminalstatistische Erhebungen zur Frage wie hoch in Deutschland der Anteil der Opfer und Tatverdachtigen mit eigenem und familiarem Migrationshintergrund sind gebe es nicht Die BKA Kriminalstatistik wies fur 2017 wesentlich mehr Falle von hauslicher Gewalt auf als fur das Vorjahr was sich allerdings weitgehend auf der Aufnahme neuer Kategorien in die Erfassung hauslicher Gewalt etwa Freiheitsberaubung Zwangsprostitution und Zuhalterei zuruckfuhren lasse Systematische Statistiken zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland erfasst das Bundeskriminalamt seit 2015 Danach wurden 2015 insgesamt 331 Frauen Opfer von versuchtem oder vollendetem Mord oder Totschlag 2016 waren es insgesamt 357 Frauen Fur den Berichtszeitraum 2017 wurde zum ersten Mal nach vollendeten und versuchten Taten unterschieden 141 Frauen kamen danach 2017 in Deutschland durch Mord und Totschlagsdelikte ums Leben fur die ein Partner oder Ex Partner tatverdachtig war weitere 223 wurden Opfer versuchten Mords oder Totschlags Dem mussen noch die Falle von Korperverletzung mit Todesfolge hinzugezahlt werden wenngleich diese weit weniger zahlreich sind 2017 waren es 6 Frauen werden damit in Deutschland etwa viermal so haufig Opfer von Totungsdelikten innerhalb von Partnerschaften wie Manner Ebenso sind Frauen etwa viermal seltener als Manner Tatverdachtige bei solchen Delikten Jedes Jahr kommen in Deutschland zwischen etwa 120 und 150 Frauen durch Partnerschaftsgewalt ums Leben das ist durchschnittlich ein weibliches Todesopfer alle zweieinhalb bis drei Tage Von 2018 bis 2022 ist die Anzahl der Opfer Hauslicher Gewalt um 13 Prozent gestiegen 80 1 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt waren weiblich Von den Tatverdachtigen bei Partnerschaftsgewalt waren 78 3 Prozent Manner 133 Frauen und 19 Manner wurden im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex Partner getotet Opfer von Mord und Totschlag versucht oder vollendet in Partnerschaften nach Beziehungsstatus zum Tatverdachtigen Deutschland 2015 Insgesamt Frauen MannerOpfer Mord und Totschlag in Dtl gesamt 2 457 781 1 676davon in Partnerschaften gesamt 415 331 84in 16 9 42 4 5 nach BeziehungsstatusEhepartner 210 170 40Eingetragene Lebenspartnerschaft 0 0 0Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft 112 87 25Ehemalige Partnerschaften 93 74 19Partnerschaftsgewalt in Deutschland Opferzahlen Totungsdelikte nach Jahr und Geschlecht Tatbestand 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022m w m w m w m w m w m w m w m wMord und Totschlag insgesamt 84 331 84 357 91 364 94 324 93 301 101 359 68 301 78 312 davon versucht k A 59 223 70 206 64 190 75 227 56 192 62 186 davon vollendet 32 141 24 118 29 111 26 132 12 109 16 126Korperverletzung mit Todesfolge 2 4 2 6 2 6 2 4 3 6 4 7 2 4 3 7Quelle Bundeskriminalamt In Grossbritannien werden 30 Prozent der Frauen ab dem 16 Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben Opfer hauslicher Gewalt durch ihre Partner Eine Studie der University of East London ergab dass die Rate hauslicher Gewalt in England um etwa 30 Prozent anstieg immer wenn die englische Fussballnationalmannschaft Spiele gewann oder verlor Laut Gewaltbericht des osterreichischen Bundesministeriums fur soziale Sicherheit und Generationen aus dem Jahr 2002 war nach Dunkelfeldschatzungen jede funfte bis zehnte in einer Beziehung lebende Frau von schwerer Gewalt betroffen Zwei Drittel aller Morde werden im Familienkreis begangen in 90 der Mordfalle sind Frauen und Kinder die Opfer Die Autoren der Studie weisen darauf hin dass es eine der wichtigsten Erkenntnisse von Praxis und Forschung in den letzten Jahren gewesen sei dass Gewalttaten an Frauen in der Familie nicht als einzelne isolierte Handlungen gesehen werden durfen sondern einer Dynamik unterliegen vergleichbar mit Situationen in Gefangenschaft mit bzw unter Androhung von Folter Terror oder Geiselnahme Der Unterschied ist Im hauslichen Umfeld sind Gefangenschaft und Terror fur die Aussenwelt kaum wahrnehmbar Selbst wenn die Turen offen stehen fallt es schwer das Gefangnis zu verlassen In den USA werden jahrlich rund 4 aller Ehefrauen von ihren Ehemannern schwer misshandelt ca 12 erleben leichtere Formen der Gewalt Das Justizministerium der Vereinigten Staaten gibt an dass im Jahre 2007 Frauen 70 aller Opfer ausmachten die von ihrem Partner ermordet wurden und dass sich diese Zahl seit 1993 nur sehr wenig verandert hatte Zwischen 1993 und 2007 ging die Zahl der durch einen Partner ermordeten Frauen von 2200 auf 1640 Opfer zuruck 26 wahrend die Zahl der durch einen Partner ermordeten Manner von 1100 auf 700 Opfer 36 fiel US amerikanische Studien heben hervor dass circa 20 bis 25 Prozent der Arbeitsausfalle von Frauen auf hausliche Gewalt zuruckzufuhren sind Mannliche Opfer Nach der eingeschrankt reprasentativen Pilotstudie Gewalt gegen Manner in Deutschland aus dem Jahr 2004 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatten von den befragten Mannern innerhalb heterosexueller Partnerschaften ein Viertel 26 Prozent korperliche Gewalt in irgendeiner Form erfahren davon wenige Manner haufiger als zweimal Die uberwiegende Form war wutendes Wegschubsen gefolgt von leichten Ohrfeigen und Beissen oder Kratzen Kein einziger Mann gab in dieser Pilotstudie an verprugelt oder zusammengeschlagen worden zu sein Bei dem Thema Partnerinnengewalt gelte es so die Autoren im Blick zu behalten dass moglicherweise ein nicht zu vernachlassigender Teil der Gewalt wechselseitig sei Deutlich sei geworden dass viele Ubergriffe verborgen blieben und nicht aufgedeckt wurden weil sie entweder als normal gelten sich der Betreffende schamt oder Angst hat dass ihm nicht geglaubt werde oder dass er selbst von der Polizei und Justiz fur den Tater gehalten wird So habe keiner der Manner die angaben von ihrer Partnerin hausliche Gewalt erfahren zu haben die Polizei gerufen Es bestehe die Vermutung dass Manner uber die ihnen widerfahrene Gewalt uberwiegend schweigen Die Autoren der Studien halten aber fest dass Manner vorrangig gefahrdet sind Opfer von korperlicher Gewalt durch andere Manner in der Offentlichkeit zu werden Auch der Mannerforscher Hans Joachim Lenz war in mehreren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen dass korperliche Gewalt uberwiegend von Mannern ausgeht und sich auch gegen sie richtet Nach dem Gewaltbericht des osterreichischen Bundesministeriums fur Soziale Sicherheit und Generationen von 2002 bezieht sich eine Gleichverteilung der Geschlechter insbesondere auf weniger schwere Formen hauslicher Gewalt Dass auch Manner durch ihre Partnerinnen Gewalt erfahren ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache Dennoch darf dieses Faktum nicht daruber hinwegtauschen dass die Konsequenzen der Ubergriffe fur weibliche Opfer uberwiegend gravierender sind als fur mannliche Opfer und dass weibliche Opfer zumeist schwerer verletzt werden als mannliche Betroffene Der Soziologe und Kriminologe Michael Bock sieht hausliche Gewalt nicht als geschlechtsspezifisches Phanomen Aus Dunkelfeldschatzungen die uberwiegend mit der umstrittenen Conflict Tactics Scales Methode CTS arbeiten und sekundaranalytischen Studien schlussfolgert er dass Frauen und Manner nahezu gleichhaufig ein aggressives Verhalten an den Tag legten Wahrnehmbare Verletzungen seien jedoch bei weiblichen Opfern haufiger 62 Prozent als bei mannlichen 38 Prozent Fur seine 2010 veroffentlichte nicht reprasentative Studie im Auftrag der EKD Mannerarbeit auf Basis fragebogengebundener Interviews hat Peter Doge die Gewalthandlungen ebenfalls entlang der Conflict Tactic Scales Methode kategorisiert und abgefragt Damit so der Autor liege der Sonderauswertung ein weiter Gewaltbegriff zugrunde der Gewalt nicht auf sichtbare physische Gewalt reduziere Zusammenfassend stellt er fest Manner und Frauen sind zu etwa gleichen Teilen Tater etwa 30 Prozent der Frauen und der Manner sind gewaltaktiv jedoch in jeweils unterschiedlichen Formen Manner tendieren starker zu sichtbarer physischer Gewalt Frauen starker zu unsichtbarer Kontrollgewalt und verbaler Gewalt Bei den Totungsdelikten in Deutschland wies das Bundeskriminalamt BKA fur das Jahr 2011 6 9 Prozent 24 von 349 aller getoteten Manner als Opfer einer aktuellen oder fruheren Partnerin aus Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Hausliche Gewalt gegen Manner kommt in homosexuellen Beziehungen tendenziell haufiger vor als in heterosexuellen so die Autoren der Pilotstudie Gewalt gegen Manner in Deutschland im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004 Reprasentative Studien gibt es jedoch nicht Studien aus den USA gehen davon aus dass mindestens 12 bis 20 Prozent aller schwulen Manner Opfer ihres Partners werden Schatzungen einiger Hilfeeinrichtungen gehen von 25 bis 50 Prozent aus Lesbische Frauen werden wie schwule Manner in Untersuchungen nur selten berucksichtigt So konnte die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene erste reprasentative Studie zur Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland 2004 hausliche Gewalt in lesbischen Beziehungen nicht erfassen da weniger als ein Prozent der befragten Frauen eine lesbische sexuelle Orientierung angaben Eine Auswertung von Erhebungsbogen der Lesbenberatungsstellen von 2002 bis 2004 ergab dass sich von den 200 erhobenen Fallen 100 auf den Bereich der hauslichen Gewalt bezogen Der Kreis der Tater umfasste die gegenwartige Partnerin 38 Falle die Gewalt durch die Ex Partnerin 28 Falle durch mannliche Ex Partner 14 Falle und Gewalt durch die Herkunftsfamilie 20 Falle Die Wiener Antidiskriminierungsstelle fur gleichgeschlechtliche Lebensweisen WASt weist auf Probleme hin auf die Polizisten bei Wegweisungen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften treffen konnen Kommt es hier zum Polizeieinsatz sind die einschreitenden PolizistInnen aber unter Umstanden durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft in besonderem Masse herausgefordert da es eventuell weniger offensichtlich ist wer die der hauptsachlich Gewaltausubende und somit Wegzuweisende ist Indirekte Opfer Kinder Die Kinder sind indirekt von der Gewalt in der Partnerschaft betroffen Wenn die Kinder zusehen mussen wie ihre Eltern offene Gewalt austragen leidet ihre Psyche schwer darunter In den meisten Fallen nehmen sie die Gewalthandlungen nicht nur wahr sondern werden von den Parteien instrumentalisiert und vom gewalttatigen Partner ebenfalls misshandelt Dies fuhrt wie verschiedene Untersuchungen z B von Pfeiffer oder Lenz ergeben haben spater zu ebenfalls gewalttatigem Verhalten psychischen Verhaltensstorungen oder anderen Problemen Fur den Report Concerted Action on the Prevention on Child Abuse in Europe CAPCAE 1998 an die Europaische Union wurden in acht europaischen Landern darunter auch in Deutschland Untersuchungen zu Kindesmisshandlung durchgefuhrt Danach spielen in 57 der aufgetretenen Falle von Kindesmisshandlung oder Vernachlassigung Beziehungsprobleme der Betreuer eine signifikante Rolle Ergebnisse von zwei umfangreichen britischen Praventivstudien zu Kindesmisshandlung zeigen dass ein grosser Anteil der misshandelten Kinder in Familien lebt in denen Frauen von Gewalt durch den Partner oder Ehemann betroffen sind Tater und Taterinnen Wie alle seriosen Studien belegen kann hausliche Gewalt von beiden Geschlechtern ausgehen Die Weltgesundheitsorganisation benennt Partnerschaftsgewalt als eines der grossten global verbreiteten Gesundheitsrisiken fur Frauen Es gibt jedoch nicht nur Beziehungen in denen die Gewalt ausschliesslich von einem der beiden Partner ausgeht So raumte beispielsweise ein Grossteil der von Gewalt betroffenen Manner ein zuvor selbst Gewalt gegen die Partnerin angewendet zu haben Nach Angaben der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland waren innerhalb der 12 Monate vor der Befragung 1 2 Prozent der befragten Frauen sowie 0 9 Prozent der befragten Manner Opfer physischer Partnerschaftsgewalt geworden Die Verlasslichkeit nahezu aller Studien leidet unter dem grossen Dunkelfeld sowie methodischen Mangeln bei der Datenerhebung und objektivierung Problematik der Untersuchung und Datenerfassung Tendenziell zeichnet sich ab dass die verschiedenen Gewaltformen und Schweregrade unterschiedlich haufig von Mannern und Frauen begangen werden So sprechen zahlreiche Studien dafur dass sexuelle und schwere korperliche Gewalt haufiger von Mannern ausgeht wahrend beispielsweise korperliche Gewalt gegen Kinder ofter von Frauen ausgeubt werden soll Seit Jahren wird von verschiedenen Lagern der Versuch unternommen das Verhaltnis von mannlicher und weiblicher Gewalt pauschal zu bilanzieren und gegeneinander aufzurechnen und mitunter weitreichende Interpretationen vorzunehmen Vertreter der These dass hausliche Gewalt jeder Art und Schwere von beiden Geschlechtern gleichermassen ausgehe argumentieren dass Polizei und Justiz auf Grund von Vorerwartungen ihre Ermittlungstatigkeit insbesondere bei schwerere korplicher Gewalt auf mannliche Tater konzentrierten und Anzeigen gegen mutmassliche weibliche Tater haufig keinen Glauben schenkten Weiterhin wird von den Kritikern wie Michael Bock vermutet dass bei mannlichen Gewaltopfern die Dunkelziffer hoher sei da diese aus Scham haufiger davor zuruckscheuten die Polizei aufzusuchen Daraus werden von einigen Autoren relativierende Schlussfolgerungen gezogen Der US amerikanische Soziologe Michael Kimmel halt in einer Ubersichtsarbeit von 2002 dagegen dass diverse Mangel der CTS Methode dafur verantwortlich seien dass einige Studien die dieses Verfahren nutzen zu dem Ergebnis einer Gleichverteilung der Geschlechter bei hauslicher Gewalt kommen Die CTS Methode verlasst sich darauf dass die befragten Personen sich genau an alle Gewaltakte wahrend des vergangenen Jahres erinnern und diese wahrheitsgetreu berichten Aus diesem Grund sei die Conflict Tactics Scale laut Kimmel besonders anfallig fur Verzerrungseffekte bei der Gedachtnisleistung und Berichterstattung Kimmel fuhrt mehrere Studien an die belegen dass Manner dazu tendieren ihre eigene Gewaltanwendung zu unterschatzen und die ihrer Partnerinnen zu uberschatzen Frauen hingegen neigten eher dazu ihre eigene Gewaltanwendung zu uberschatzen und die ihrer Partner zu verharmlosen Deshalb uberschatzten Manner ihre Viktimisierung Daraus folgert Kimmel dass sie eher dazu bereit seien die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten Andererseits scheint die Anzeigebereitschaft generell aber insbesondere auch mannlicher Opfer hauslicher Gewalt in Deutschland immer noch gering zu sein Auch Manner werden Opfer hauslicher Gewalt Diese Thematik ist noch kaum erforscht da den Mannern im Zusammenhang mit hauslicher Gewalt regelmassig die Rolle des Taters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen fur Manner selbstverstandlich die so genannte Taterarbeit versteht also Anti Gewalt Trainings fur gegenuber ihren Frauen und Kindern gewalttatige Manner Insofern ist darauf hinzuweisen dass die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind dass mannliche Opfer von hauslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten Zur Fach Diskussion uber Gewalt gegen Manner in der Familie stellen die Autoren der Studie Gewalt in der Familie fest dass sie mitunter sehr emotional gefuhrt werde Dies hangt nicht zuletzt damit zusammen dass Gewalt gegen Manner und Gewalt gegen Frauen oftmals gegeneinander ausgespielt wurde und wird Diese Tendenz spiegele sich auch in einigen Studien uber Gewalt gegen Manner wider Wichtig in der offentlichen Debatte sei dass alle Opfer von Gewalt Frauen wie Manner und insbesondere auch Kinder ernst genommen werden und dieses ernste Thema vorurteils und ideologiefrei diskutiert und gerade in Anbetracht der unzulanglichen Datenlage und der stark divergierenden Studienergebnisse aufgrund des grossen Dunkelfeldes nicht zulasten der Opfer fur eine Geschlechterdebatte missbraucht werde Nach den Daten des BKA Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 haben in Deutschland lebende Migranten auf Seiten der Opfer wie der Tatverdachtigen einen hoheren Anteil an partnerschaftlicher Gewalt als es ihrem Anteil an der Bevolkerung entsprechen wurde Gewalt von Erwachsenen gegenuber Kindern Kinderschutz war bereits Ende des 19 Jahrhunderts ein Thema Die neue Frauenbewegung diskutierte ab den 1970er Jahren nicht nur hausliche Gewalt gegen Frauen sondern auch Kindesmisshandlung und sexuellen Kindesmissbrauch offentlich Heute wird insbesondere letzterer aber auch die Auswirkungen korperlicher Zuchtigung auf die betroffenen Kinder offentlich diskutiert Die Untersuchungen von Wetzels zeigen fur Deutschland recht detaillierte Zahlen Danach haben drei Viertel aller Deutschen in ihrer Kindheit korperliche Zuchtigungen erfahren Fast 10 aller Befragten gaben an von ihren Eltern korperlich misshandelt worden zu sein Sexuelle Gewalt durch erwachsene Familienmitglieder haben nach Selbstangaben 2 6 der Madchen und 0 9 der Jungen erfahren Auch Vernachlassigung tritt im Zuge von Gewalt von Erwachsenen Familienmitgliedern an Kindern auf Mutter und Vater die auch in der Paarbeziehung gewalttatig sind sind haufig autoritare aber vernachlassigende Eltern Die Geschlechterverteilung bei den Tatern ist im Falle von Kindesmisshandlung mit ca 60 tendenziell eher weiblich Geht es jedoch um sexuellen Missbrauch von Kindern besteht mit ca 90 bis 97 ein klarer Uberhang mannlicher Tater Madchen und Jungen werden gleichhaufig Opfer von Gewalt durch ihre Eltern oder andere ihnen nahestehende Erwachsene Peter Doge zufolge erleiden Jungen jedoch doppelt so haufig physische Gewalt durch ihre Eltern wie Madchen Bei Frauen ist hier Gewalt als Kontrollwunsch vorherrschend Ohrfeigen oder Anschreien oder Treten Sieht man nur heftige Prugel und sexuelle Gewalt sind auch hier die Manner dominierend Gewalt zwischen Geschwistern Dieser Bereich der hauslichen Gewalt wurde bisher kaum untersucht Insbesondere sind die Grenzen zwischen normalen d h entwicklungsbedingten Streitereien und mit systematischer Machtausubung motivierten Gewalttaten unklar Es existieren auch keine Untersuchungen uber Ursachen und Folgen dieser Form von Gewalt oder uber sexuelle Gewalt zwischen Geschwistern In seiner empirischen Untersuchung zur Gewalt im sozialen Nahraum stellte Godenzi fest dass sich 5 aller Gewaltvorkommnisse innerhalb der Familie zwischen Geschwistern abspielten wobei in den meisten Fallen ein Bruder einen anderen Bruder oder eine Schwester angreift Diese Zahlen wurden bisher nicht durch andere Untersuchungen bestatigt oder widerlegt Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegenuber ihren Eltern Hauptartikel Elternmisshandlung Gewalt gegen altere Menschen Wie die Gewalt zwischen Geschwistern ist auch die Gewalt gegen altere Menschen im deutschsprachigen Raum bisher kaum offentlich thematisiert worden Dementsprechend wenige Untersuchungen existieren uber das Thema Die Bonner HsM Studie von 1999 ergab dass insbesondere altere Menschen mit gesundheitlichen Problemen Gewalt erfahren Die Schaden sind tendenziell eher seelischer und finanzieller Natur korperliche Misshandlungen sind seltener Fur Deutschland wurde zu den 75 bis 90 Jahrigen ermittelt dass bei Zusammenfassung der unteren Schatzungen jahrlich eine Mindestzahl von ca 172 000 alteren Menschen Opfer schwerwiegender Gewalthandlungen im Bereich von Familie und Privatheit werden was einem Anteil von 7 an der gesamten Altersgruppe entspricht unter Bezug auf die Altersverteilung gemass Statistischem Bundesamt Hilfe und SchutzSoforthilfen Polizeidienststellen verfugen uber speziell geschulte Einsatzkrafte gegen hausliche Gewalt Sie konnen von Betroffenen uber die Einsatzzentrale direkt telefonisch angefordert werden aber auch von Dritten die Gewalttaten beobachten Deutschland 110Osterreich 133Schweiz 117 Mogliche Sofortmassnahmen sind Tater werden aus der Wohnung verwiesen in Deutschland Wohnungsverweisung oder Wegweisung genannt vorubergehend in Gewahrsam genommen Ingewahrsamnahme mit einem Kontaktverbot belegt Am 14 Marz 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen in Kraft Im Marz 2013 startete das Hilfetelefon mit der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 Das Hilfetelefon ist ein Unterstutzungsangebot fur Frauen die von jeder Form von Gewalt betroffen sind und steht rund um die Uhr zur Verfugung Qualifizierte Beraterinnen bieten anonym und barrierefrei Erstberatung und Hilfe und vermitteln bei Bedarf Anlaufstellen vor Ort 2020 starteten Nordrhein Westfalen und Bayern mit einem bundesweiten Hilfetelefon fur Manner die Opfer von hauslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind bis hin zu Stalking oder Zwangsheirat unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1239900 Zusatzlich gibt es unter www maennerhilfetelefon de ein digitales Beratungsangebot fur betroffene Manner Mit dem Handzeichen hausliche Gewalt das 2020 in Kanada erdacht wurde haben Opfer hauslicher und sexualisierter Gewalt eine Moglichkeit potentiellen Helfern ein Notsignal uber ihre Lage zu geben und um Hilfe zu bitten Gerichtliche Hilfen Mit dem 2002 in Deutschland eingefuhrten Gewaltschutzgesetz GewSchG wurde den Opfern umfangreicher Schutz ermoglicht Das Familiengericht entscheidet wie eine weitere Eskalation moglichst gestoppt werden kann Dazu kann dem Tater das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten werden Auch kann jede Annaherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon Brief E Mail verboten werden Es kann auch angeordnet werden dass der Tater unabhangig von den Besitzverhaltnissen die Wohnung bis zu einem halben Jahr plus Erweiterung um ein weiteres halbes Jahr ganz dem Opfer zu uberlassen hat Nach 4 GewSchG kann sich der Tater bei Missachtung der gerichtlichen Auflagen auch strafbar machen Zudem ist 2007 der neue Straftatbestand der Nachstellung siehe Stalking als 238 in das Strafgesetzbuch StGB eingefugt worden Hilfe durch Arzte und Zahnarzte Arzte und Zahnarzte widmen sich verstarkt dem Erkennen und der Dokumentation von Gewaltspuren wahrend eines normalen Arztbesuchs um den Tater spater vor Gericht uberfuhren zu konnen Hierzu gehort auch die Sicherung von DNA Spuren fur eine eventuelle DNA Analyse Oft entschliesst sich ein Opfer erst lange nach der Tat zu einer Anzeige Gerade dann kommt es auf eine zuverlassige Dokumentation an Entsprechende Dokumentationsbogen wurden entwickelt und liegen den Arzten und Zahnarzten vor Auch in diesen Fallen unterliegen Arzte und Zahnarzte der Schweigepflicht Nach Art 14 Abs 6 GDVG bayrisches sind Arzte und Hebammen verpflichtet bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindesmisshandlung dies dem Jugendamt zu melden Ferner ist der Arzt grundsatzlich befugt zur Abwendung einer Gefahr fur Leib und Leben Gefahr in Verzug die Schweigepflicht zu durchbrechen Tatertherapie Ohne tiefgreifende Anderung des Taters hilft auch eine gerichtliche Trennung nur vorubergehend Tater nutzen eine solche Trennungszeit manchmal fur eine Tatertherapie Entsprechende Gruppen werden in vielen Stadten angeboten In Einzelgesprachen oder in Gruppen mit anderen Tatern lernen diese die Dynamik von Gewalt zu verstehen aus dieser auszusteigen Verantwortung zu ubernehmen und Vertrauen zu schaffen Betreuung der Opfer Aufgrund der Kurzungen im sozialen Bereich und im Gesundheitssektor in den letzten Jahren gerat der Opferschutz in Deutschland immer mehr unter Druck Z B arbeiten die meisten Arzte in der Opferstelle am Hamburger Universitatsklinikum Eppendorf UKE ehrenamtlich dabei ist diese Opferstelle die einzige fur die Millionenstadt Hamburg Spenden werden hauptsachlich fur Sachmittel verwendet Eine Abrechnung uber die Krankenkassen lehnen sowohl die Kassenarztliche Vereinigung als auch die Krankenkassen ab Politische und rechtliche Situation in den einzelnen LandernDeutschland Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Achtung der Gewalt in der Erziehung in Kraft Es schuf keine neuen Straftatbestande sondern sollte der Sensibilisierung gegenuber der Gewalt gegen Kinder dienen Im Jahr 2001 wurde von der Bundesregierung der Referentenentwurf zum sogenannten Gewaltschutzgesetz Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Uberlassung der Ehewohnung bei Trennung kurz GewSchG vorgelegt das dann am 1 Januar 2002 in Kraft trat Das Gesetz ermoglicht Frauen und Mannern die Beantragung von zivilrechtlichem Schutz vor Gewalttaten Hier kann ein sogenanntes Annaherungs und oder Aufenthaltsverbot in der Regel durch das ortlich zustandige Amtsgericht verfugt werden Da im GewSchG der Wortlaut soll genannt wird kann eine solche Verfugung sogar dauerhaft erlassen werden Eine vergleichbare Verfugung nach der Zivilprozessordnung ist hingegen zeitlich in der Regel auf 1 Monat begrenzt und muss vom Opfer durch Eigeninitiative zur Verlangerung neu beantragt werden Es ist der Polizei auch moglich im Vorfeld d h vor dem Erlass einer einstweiligen Verfugung oder einstweiligen Anordnung ein Kontaktverbot gegen den Tater auszusprechen Dieses soll dazu dienen dem Opfer genugend Zeit zu lassen eine Verfugung des Gerichtes zu beantragen Rechtsgrundlage hierfur sind die entsprechenden Polizeigesetze der einzelnen Bundeslander In Bayern das PAG Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Verfugung ist das Kontaktverbot der Polizei nicht strafrechtlich sanktioniert kann jedoch in bestimmten Einzelfallen eine Gewahrsamsnahme des Taters nach sich ziehen falls das Verbot missachtet wird Die landesrechtlichen Regelungen sind Baden Wurttemberg 27a Abs 2 3 PolG BW Bayern Art 11 Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei PAG Berlin 29a Berliner Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz Brandenburg 16a Brandenburger Polizeigesetz Bremen 14a Bremisches Polizeigesetz BremPolG Hamburg 12b Hamburger Sicherheits und Ordnungsgesetz Hessen 31 Abs 1 2 Hessisches Sicherheits und Ordnungsgesetz HSOG Mecklenburg Vorpommern 52 Abs 2 Sicherheits und Ordnungsgesetz Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen 17 Abs 1 Niedersachsisches Gesetz uber die Sicherheit und Ordnung NSOG Nordrhein Westfalen 34 Nordrhein Westfalisches Polizeigesetz Rheinland Pfalz 13 Abs 1 4 Rheinland Pfalzisches Polizei und Ordnungsbehordengesetz Saarland 12 Abs 2 Saarlandisches Polizeigesetz Sachsen 21 Abs 1 3 Sachsisches Polizeigesetz Sachsen Anhalt 36 Abs 1 Sachsen Anhaltisches Sicherheits und Ordnungsgesetz Schleswig Holstein 201a Schleswig Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz Thuringen 18 Thuringer Polizeiaufgabengesetz in Verbindung mit 17 Thuringer OrdnungsbehordengesetzStrafverfolgung der Tater Besonders haufig sind Korperverletzungsdelikte 223 ff StGB Beleidigung 185 StGB Nachstellung 238 StGB und Verstosse gegen 4 GewSchG Jedoch kommen auch andere Straftaten Verleumdung Uble Nachrede u a in Frage Das Spektrum ist breit Immer muss aber ein Zusammenhang mit der noch bestehenden oder beendeten Partnerschaft bestehen Prozesse vor Gericht werden von seelisch verletzten Opfern teilweise als belastend erlebt In schwerwiegenden Fallen wenn die Umstande der Gerichtsverhandlung den Opfern zu sehr zusetzen kann es zu einer Retraumatisierung kommen Osterreich Gesetzliche Bestimmungen In Fallen hauslicher Streitigkeiten kann die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot eines Hauses oder einer Wohnung und eines festgesetzten Bereiches aussprechen das vorerst fur zwei Wochen bei Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfugung nach 382 a und 382 e Exekutionsordnung innerhalb dieser Frist zwei Wochen bis zur Zustellung der Entscheidung des Gerichtes an den Antragsgegner langstens jedoch fur vier Wochen gilt Die rechtliche Grundlage dafur ist 38 a des Sicherheitspolizeigesetzes Einen langerfristigen Schutz bietet eine einstweilige Verfugung nach 382 b Exekutionsordnung durch ein Gericht In der Steiermark gilt ein Gesetz das nur Frauen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern Schutz in Gewaltschutzeinrichtungen zugesteht Obwohl die Gesetze geschlechtsneutral formuliert sind wird immer starker kritisiert dass meist der Mann die Familie verlassen muss unabhangig wer den Konflikt begonnen oder den aktiven Part der Gewalthandlung innehatte Opferschutzeinrichtungen Zahlreiche Einrichtungen bieten Betroffenen Hilfe an Im Wesentlichen handelt es sich um Beratungsstellen fur weibliche Opfer oder mannliche Tater Als offizielle Beratungsstellen gelten jedoch nur die Interventionsstellen bzw Gewaltschutzzentren die in allen Bundeslandern errichtet wurden Nur an diese werden von der Polizei Daten ubermittelt Frauenhausstudien und Wegweisungsstatistiken weisen einen Tateranteil von etwa 90 Mannern aus Es ist nicht Aufgabe der Polizei vor Ort die Schuld festzustellen sondern geeignete Massnahmen zu treffen um die Situation zu deeskalieren Insofern kann von der Wegweisungsstatistik nicht auf den Anteil von Tatern geschlossen werden Die Frauenhausstatistik 2008 zeigt dabei einen Anteil von mindestens 38 der Tater die nicht osterreichische Staatsburger waren Daniela Almer von der Informationsstelle des Vereins wies in dem Zusammenhang darauf hin dass das nicht darauf zuruckzufuhren sei dass Migrantinnen haufiger von Gewalt betroffen seien sondern diese Frauen in vielen Fallen uber kein eigenes Einkommen und kein soziales Netzwerk verfugen und ein Frauenhaus so den einzigen Ausweg darstellt Gewalt gegen Minderjahrige Nach mehreren Todesfallen und schweren Misshandlungen gewinnt die Diskussion der Gewalt gegen Minderjahrige an Bedeutung Besonders in die Kritik geraten sind Jugendamter Gerichte und Gutachter die selbst bei offensichtlichen Misshandlungen zu zogerlich reagierten Schweiz Seit dem 1 April 2004 gelten in der Schweiz Gewaltdelikte in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt d h sie mussen von Amts wegen verfolgt werden Darunter fallen insbesondere schwere und einfache Korperverletzung wiederholte Tatlichkeiten Drohung Notigung sexuelle Notigung und Vergewaltigung Dies gilt nicht nur fur Ehepaare sondern fur alle heterosexuellen und homosexuellen Lebenspartnerschaften mit einem gemeinsamen Haushalt wahrend des Zusammenlebens und ein Jahr daruber hinaus fur Ehepaare bis ein Jahr nach der Scheidung In Hinsicht auf den Schutz des Opfers wurde in diesem Bereich im Gegensatz zu anderen Offizialdelikten vorgesehen dass das Verfahren auf Antrag des Opfers eingestellt werden kann Dies gilt nur fur die Straftatbestande einfache Korperverletzung wiederholte Tatlichkeiten Drohung sowie Notigung Bei schwerer Korperverletzung sexueller Notigung und Vergewaltigung besteht diese Moglichkeit nicht Die genauen Modalitaten der Verfahrenseinstellungen sind im geregelt Die polizeirechtlichen Bestimmungen betreffend Schutzmassnahmen Wegweisung und Ruckkehrverbot werden in den kantonalen Gewaltschutzgesetzen und geregelt Seit dem 10 Dezember 2009 gibt es mit Zwuschehalt das erste Familien und Vaterhaus der Schweiz welches gewaltbetroffenen Vater und deren Kinder Schutz bietet Bulgarien Das Parlament Bulgariens verabschiedete am 7 August 2023 in erster Lesung eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen hausliche Gewalt Zuvor waren grausame Falle von Misshandlung von Frauen bekannt geworden und Tausende hatten demonstriert Die Novelle umfasst neben Paaren mit oder ohne Trauschein die unter einem Dach leben nun auch Partner in einem intimen Verhaltnis definiert als intime und sexuelle Beziehung von mindestens 60 Tagen zwischen Personen mannlichen und weiblichen Geschlechts Russland Hauptartikel Hausliche Gewalt in Russland In Russland sterben nach Angaben von Menschenrechtlern und der UNO jahrlich rund 14 000 Frauen durch hausliche Gewalt Jede funfte Frau in Russland hat mindestens einmal Gewalt durch ihren Partner erlebt In Russland gibt es keine ahnlichen Schutzanordnungen wie in anderen Staaten zum Schutz der Opfer Es gibt auch nur wenige Einrichtungen in denen Frauen mit Kindern vorubergehend Zuflucht suchen konnen Anfang 2017 wurde ein Gesetz verabschiedet das hausliche Gewalt teilweise entkriminalisiert Armenien In der Sudkaukasusrepublik Armenien mit knapp 3 Millionen Einwohnern werden etwa 2 000 Frauen jahrlich Opfer familiarer Gewalt Die Koalition zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen hat von 2010 bis 2019 70 Morde an Frauen dokumentiert die Dunkelziffer durfte hoher liegen 2019 hat die Hotline uber 5 000 Anrufe registriert Auch die Angst die Konvention werde die armenischen Familien zerstoren spielt eine Rolle Nach der Hochzeit leben die Ehepaare nicht nur mit ihren Kindern sondern auch mit den Schwiegereltern zusammen Viele Opfer haben trotz hauslicher Gewalt oft Angst vor einer Trennung bei vielen Todesfallen die die Frauenkoalition untersucht hat hatten Eltern und Verwandte das Opfer uberredet sich von dem gewalttatigen Ehemann nicht scheiden zu lassen Weitere Staaten Maryam Opfer eines Saureangriffs in Teheran 2018 In der Turkei sind laut Schatzungen mehr als 40 Prozent der Frauen bereits Opfer hauslicher Gewalt geworden Im Jahr 2017 wurden 409 Frauen getotet Da jedoch viele Falle als Suizid getarnt werden durfte die Dunkelziffer weit hoher sein Offiziell werden monatlich fast 15 000 Falle hauslicher Gewalt registriert Die Zunahme der Gewalt gegen Frauen wurde auf die Zuruckdrangung des Laizismus unter Prasident Recep Tayyip Erdogan zuruckgefuhrt In Kasachstan wurden im Jahr 2017 Schlage und geringfugige korperliche Schaden verursachende Handlungen entkriminalisiert Nachdem der Mordprozess gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister Quandyq Bischimbajew der seine Ehefrau Saltanat Nukenova im November 2023 vor laufender Kamera zu Tode gefoltert hatte landesweit fur Aufsehen gesorgt hatte wurde im April 2024 ein Gesetz verabschiedet das Korperverletzung und vorsatzliche Gesundheitsschadigung unter Strafe stellt In Pakistan Indien und Bangladesch werden jedes Jahr tausende Frauen Opfer von Mitgiftmorden Laut Kriminalitatsstatistik wurden 2012 allein in Indien 8233 Falle registriert ein Grossteil der Frauen wurde mit Kerosin ubergossen und angezundet Die Dunkelziffer der als Suizide oder Unfalle getarnten Morde durfte noch weit hoher liegen In der VR China wurde 2016 das erste Gesetz gegen hausliche Gewalt erlassen Laut Berichten wurde es bis 2020 kaum akzeptiert und unzureichend umgesetzt Initiativen gegen hausliche GewaltSeit Beginn der 1990er Jahre ruckte die hausliche Gewalt immer mehr in die Aufmerksamkeit der Offentlichkeit und wurde so zu einem breit diskutierten Thema Sensibilisierungskampagnen durch offentliche Stellen auf nationaler und internationaler Ebene tragen ebenfalls dazu bei Dabei steht meist Gewalt gegen Frauen oder Gewalt gegen Kinder im Zentrum So begeht etwa die WHO jahrlich einen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen Andere Bereiche der hauslichen Gewalt wurden bisher offentlich wenig thematisiert und sind deshalb in der Bevolkerung auch wenig bekannt Seit wenigen Jahren werden auf Initiative der Mannerbewegung auch mannliche Opfererfahrungen vermehrt offentlich diskutiert Hausliche Gewalt hat auch Folgen am Arbeitsplatz der Opfer z B Fehlzeiten doch nur wenige Unternehmen reagieren angemessen darauf Terre des Femmes weist darauf hin was Firmen tun konnen Stellungnahme gegen diverse Gewaltformen Vermittlung von Beratungsangeboten Siehe auch Betriebliche Gesundheitsforderung In den USA erkannte das hochste Immigrationsgericht 2014 schwere hausliche Gewalt erstmals als Asylgrund an Weitere InitiativenUbereinkommen des Europarats zur Verhutung und Bekampfung von Gewalt gegen Frauen und hauslicher Gewalt Munchner Unterstutzungsmodell gegen hausliche GewaltRucklaufiger TrendDie Pravalenz bei hauslicher Gewalt bei Personen im Alter von 16 bis 59 Jahren sank in den vergangenen 20 Jahren Daten der Crime Survey for England and Wales Bei hauslicher Gewalt sind polizeiliche Kriminalstatistiken grundsatzlich weder geeignet die tatsachliche Haufigkeit noch Trends darzustellen Hauptprobleme sind die geringe Anzeigerate und Verbesserungen der polizeilichen Erfassungsmethoden Die zunehmende Anzeigerate in den vergangenen Jahren konnen so bereits grosse Verzerrungen in den Polizeistatistiken ergeben Beispielsweise wird bei korperlicher Gewalt in Paarbeziehungen nur ca ein Zehntel der Falle angezeigt Sehr viel aussagekraftiger sind Viktimisierungsstudien Um einen Trend darstellen zu konnen muss dieselbe Untersuchung mit einer ausreichend grossen Zahl von Befragten regelmassig wiederholt werden Fur die Crime Survey for England and Wales wird seit 2006 Domestic Abuse erfasst Interviewer besuchen jahrlich zehntausende Haushalte und befragen ein zufallig ausgewahltes Haushaltsmitglied ob es in den vergangenen 12 Monaten Opfer eines Delikts wurde Fur hausliche Gewalt werden so Personen zwischen 16 und 59 Jahren erfasst 2006 gaben 9 an Opfer gewesen zu sein 2024 waren es 5 4 Ein orientierender Vergleich uber Grenzen hinweg in diesem Fall mit England und Wales ist legitim und ublich Die Lander West und Nordeuropas sind in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar Daher ahneln sich auch ihre kriminologischen Entwicklungen Auch Viktimisierungsstudien bilden die Wirklichkeit nicht genau ab Ein Opfer muss bereit sein dem fremden Interviewer zu berichten Bei schambesetzten Taten wie bei hauslicher Gewalt ist diese Bereitschaft geringer Eine zunehmende Enttabuisierung fuhrt zu mehr Berichten Ein weiterer verzerrender Faktor ist die gesellschaftliche Bewertung von Handlungen Zumindest in der westlichen Welt verschob sich diese uber die Jahrzehnte in vielen Bereichen Was fruher oft mit einer Tater Opfer Umkehr abgewehrt oder als unverschamtes Verhalten des Taters bewertet wurde wird heute als kriminell angesehen und angezeigt Ware in einer Viktimisierungsstudie in den 1960er Jahren jemand nach einem Schlag vom Partner gefragt worden ob sie oder er Opfer einer Gewalttat geworden sei ware die Wahrscheinlichkeit nein zu sagen grosser als heute gewesen Problematik der Untersuchung und DatenerfassungZahlen konnen nur sehr beschrankt Auskunft uber das effektive Geschehen geben da verschiedene Faktoren mitspielen Vor allem emotionale Faktoren wie Scham Schuldgefuhle Angst oder Misstrauen gegenuber der befragenden Person konnen Gewaltopfer von einer realistischen Aussage uber ihre Situation abhalten Kriminalstatistik Die polizeiliche Kriminalstatistik wie sie von Deutschland der Schweiz und anderen Landern erfasst wird enthalt samtliche Strafanzeigen die bei der Polizei innerhalb eines Jahres eingegangen sind Es werden jedoch nicht alle Ubergriffe auch tatsachlich angezeigt Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat haben die Sensibilisierungskampagnen der verschiedenen Lander einen Einfluss auf das Anzeigeverhalten es werden mehr Delikte angezeigt die in den Bereich der hauslichen Gewalt fallen Ob die Taten insgesamt zu oder abnehmen kann jedoch aus diesen Zahlen nicht geschlossen werden Die in Deutschland jahrlich veroffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik enthalt bisher ausser zu Kindesmisshandlung keine systematische Aufschlusselung zu hauslicher Gewalt Viktimisierungsstudien Wahrend Polizeiliche Kriminalstatistiken nur das Hellfeld also alle den Strafverfolgungsbehorden bekannt gewordenen Falle registriert erlauben bevolkerungsreprasentative Opferbefragungen Viktimisierungsstudien auch Viktimisierungssurveys oder Dunkelfeldstudien genannt auch die Berucksichtigung von Gewalterfahrungen im Dunkelfeld Bei der aktiven Befragung der Bevolkerung in Viktimisierungsstudien erscheinen je nach Delikt teilweise wesentlich hohere Fall bzw Opferzahlen als in Polizeistatistiken Eine Viktimisierungsstudie des LKA Niedersachsen aus dem Jahr 2012 ermittelte beispielsweise dass nur ca jede zehnte korperliche Gewalttat in einer Paarbeziehung angezeigt wird Neben quantitativen Erkenntnissen lieferten Viktimisierungsstudien auch qualitativ Neues beispielsweise die Erkenntnis dass Gewalt in Partnerschaften in allen sozialen Schichten vorkommt durch patriarchalische Beziehungsstrukturen und ungleiche Machtverhaltnisse erklart werden kann aufgrund von Abhangigkeitsverhaltnissen nur ausserst selten polizeilich angezeigt wird und haufig mit Gewalterfahrungen in der Kindheit zusammentrifft Die aktuellsten deutschlandweiten Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland stammen aus der europaweiten Befragung der European Union Agency for Fundamental Rights FRA In dieser Dunkelfeldstudie wurden europaweit insgesamt 42 000 Frauen in Deutschland insgesamt 1 534 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren befragt Die aktuellsten bundesweiten Befunde zu Gewalt in Partnerschaften liefert der bundesweite Viktimisierungssurvey Sicherheit und Kriminalitat in Deutschland 2020 mit 46 000 Teilnehmern ab 16 Jahren Die Befragung wurde wahlweise postalisch in Papierform oder online durchgefuhrt In den Jahren 2012 und 2017 wurde vom Bundeskriminalamt BKA der Deutsche Viktimisierungssurvey durchgefuhrt Es wurden 31 000 Burgerinnen und Burgern ab 16 Jahren telefonisch befragt Weil nicht im Fokus der Untersuchung wurden nur wenige Daten zu geschlechtsspezifischen Verteilung von Gewalt sowie zu Tatern aus Ex Partnerschaften erhoben Diese unterschiedlichen Studien sind allerdings nur bedingt vergleichbar weil sich Altersbereich der Befragten der Fragenkatalog oder die Methodik unterscheiden Die Crime Survey for England and Wales ist eine Ausnahme Hier werden seit 1981 jahrlich gleichartige Fragen an eine grosse Bevolkerungsstichprobe in Hausbesuchen gestellt Seit 2006 wird dabei auch gefragt ob die Interviewten in den vergangenen 12 Monaten Opfer von hauslicher Gewalt wurden siehe auch oben Rucklaufiger Trend Strafurteilsstatistik Auch aus den gefuhrten Statistiken uber gefallte Strafurteile kann kein Ruckschluss auf die tatsachliche Haufigkeit von hauslicher Gewalt gezogen werden Aufgrund verschiedener Multiplikatoren Anzeigeverhalten des Opfers vorhandene fehlende Beweise Wurdigung der Tat durch den Richter ist eine Extrapolation der Zahl der Verurteilungen auf die effektive Anzahl der Gewalttaten unmoglich Statistiken der Opferhilfe In der Schweiz sind die Opferhilfestellen dazu angehalten uber ihre Tatigkeit und ihre Klienten eine anonymisierte Statistik zu fuhren Diese Zahlen werden wie die kriminologischen Statistiken jedoch durch das Verhalten der Opfer verzerrt Nicht alle Opfer wenden sich an eine Beratungsstelle Des Weiteren wird die Aussagekraft dieser Statistiken dadurch herabgesetzt dass ein Opfer jeweils mehrfach als Opfer verschiedener Delikte erfasst wird Empirische Forschung Bisher konnte keine empirische Forschung weder im Hell noch im Dunkelfeld verlassliche Zahlen zum tatsachlichen Ausmass hauslicher Gewalt in der Gesamtbevolkerung liefern Gillioz liefert dafur folgende Erklarung Gerade von schwerer systematischer Gewalt betroffene Personen verweigern ein Interview Zudem gabe es keine verlassliche Methode um herauszufinden ob die befragte Person ihre Erfahrungen eher beschonige oder dramatisiere Die Resultate werden ausserdem jeweils durch die Fragestellung und bei Interviews durch die Beziehung zwischen Forscher und Befragtem beeinflusst Die Untersuchung der Problematik wird des Weiteren durch die verschiedenen verwendeten Definitionen von Gewalt erschwert da diese den Direktvergleich zwischen verschiedenen Studien praktisch verunmoglichen Um dieser Problematik zu begegnen wurde versucht ein ursprunglich fur die Untersuchung von Konfliktbewaltigungsstrategien entwickeltes Instrument fur die Untersuchung hauslicher Gewalt anzupassen und zu standardisieren Mithilfe der Conflict Tactics Scales durchgefuhrte Untersuchungen versuchen die subjektive Bewertung von Gewalthandlungen auszuschalten Dabei wird jedoch jede aggressive Handlung auch situative zwischen gleichwertigen Partnern als Gewalt bewertet wahrend viele Gewaltforscher zwischen Aggressionen und Gewalt differenzieren Des Weiteren wird der Kontext einer aggressiven Handlung und die Entstehungsgeschichte bis hin zur Eskalation bei dieser Methode nicht berucksichtigt Faktisch alle bisher mit der CTS Methode durchgefuhrten Untersuchungen fuhrten zum Ergebnis dass sowohl bei Tatern als auch bei Opfern eine Geschlechtersymmetrie existiere Diese Resultate fuhrten zu grossen Kontroversen innerhalb der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung So hat u a Michael Kimmel die Ergebnisse vieler der von Archer und Fiebert in ihre Metaanalysen miteinbezogenen Studien als fur die Problematik der hauslichen Gewalt nicht aussagekraftig zuruckgewiesen Zudem wies er auf eine Besonderheit in der Fragestellung der CTS Methode hin die die Paare nicht nach erlittener oder ausgeubter Gewalt fragt sondern auf ihr Verhalten when they disagree get annoyed with the other person or just have spats or fights because they re in a bad mood or tired or for some other reason Eine weitere Kritik bezieht sich auf die Gewalttaten welche von der CTS Methode nicht erfasst werden sexuelle Gewalt Gewalt durch Ex Partner sowie die Folgen der aggressiven Handlung Schwere der Verletzung Kelly und andere hingegen kritisieren die feministische Kontrolle uber den Bereich der hauslichen Gewalt insbesondere deren Definitionsmonopol das die Untersuchungen entsprechend beeinflusse Auch hatten Frauen durch eigenes aggressives Verhalten ihren Anteil an der Eskalation von Partnerkonflikten Gerade weil viel mehr Frauen als Manner von ernsten Verletzungen betroffen seien musse wirksame Pravention sich deshalb auch gegen Gewalt von Frauen richten Problematik der Ermittlung der Dunkelfeldzahlen zu Partnergewalt Die sozialwissenschaftliche und politische Kontroverse um die Opferzahlen bei Partnergewalt konzentriert sich oft auf zwei Fragen Wie gross ist die Gesamtzahl der Opfer und wie gross ist somit der politische Handlungsbedarf Wie gross ist das Verhaltnis von weiblichen zu mannlichen Opfern bzw welche geschlechtsspezifischen Notwendigkeiten fur die Praventionspolitik ergeben sich daraus Die empirischen Ansatze zur Ermittlung des Ausmasses hauslicher Gewalt unterscheiden sich wesentlich darin wie stark sie das Dunkelfeld mit einbeziehen welche Methodik und welche Samplingmethode verwendet wird sowie in der Fragestellung Die vor allem durch polizeiliche Statistiken reprasentierten Hellfeldzahlen stellen gemass dem Kriminologen Helmut Kury mit weniger als hochstenfalls 20 nur einen Bruchteil der gesamten Anzahl von Fallen hauslicher Gewalt dar Fur die moglichst vollstandige Erfassung auch des viel grosseren Dunkelfeldes mussen nach Moglichkeit die kognitiven Filtermethoden der Individuen ausgeschaltet werden Bei hauslicher Gewalt sind dies insbesondere psychologische Faktoren Scham Furcht Schuldgefuhle aber auch Verdrangungsmechanismen soziale Reprasentationen von Gewalt d h die subjektive Einschatzung des Individuums ob es sich bei Erlebten um Gewalt handelt oder nicht sowie soziale Kontrollmechanismen und Wertesysteme Bewertung des Erlebten als Privatangelegenheit Dunkelfelduntersuchungen versuchen diese Filter durch Befragungen unter Wahrung der Anonymitat und unter Vermeidung des Eindrucks einer Kriminalitatsermittlung auszuschalten Die Conflict Tactic Scale Methode Erhebungen mittels der umstrittenen CTS Methode zeigen gegenuber polizeilichen Statistiken bzw Hellfelduntersuchungen im Wesentlichen zwei Unterschiede Die Gesamtzahl der ermittelten Falle ist wesentlich hoher Die Opfer aber auch die Tater verteilen sich in etwa gleicher Anzahl auf Frauen und Manner Hauptgrund fur diese Diskrepanzen ist die Abfrage von Handlungen die von den Betroffenen und vielen Gewaltforschern nicht als Gewalttaten bewertet werden ein weiterer Grund ist dass CTS spezifisch nach dem Verhalten wahrend eines Streits fragt d h nach Ereignissen wahrend einer Ausnahmesituation die von den Individuen normalerweise ausgeblendet wird wenn sie nach Gewalt in der Partnerschaft gefragt werden Die asymmetrische Geschlechtsverteilung bei nicht CTS basierten Untersuchungen also mit uberwiegend weiblichen Opfern kann laut Murray A Straus dem Autor der CTS Methode wegen der Wirkung der Ausfiltermechanismen nicht auf die Summe der Falle aus Hell plus Dunkelfeld verallgemeinert werden denn diese ware ein klinischer Fehlschluss clinical fallacy Problematik der nicht belegbaren VorwurfeBei einem Teil der angezeigten Falle hauslicher Gewalt werden nicht belegbare Vorwurfe erhoben Es kann sich dabei um bewusst falsche Vorwurfe Falschbezichtigungen oder um nicht nachweisbare Tatdarstellungen handeln Damit sind unmittelbar Glaubwurdigkeit und Schutzwurdigkeit von Leben und Rechten moglicher Tater und Opfer betroffen Im Rahmen der Begleitforschung zu Interventionsprojekten in Deutschland wurde festgestellt dass bei untersuchten Amtsanwaltschaften die Falle von Partnergewalt uberwiegend eingestellt wurden 81 7 wobei dies in 83 der Falle mit mangelnder Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs begrundet wurde In einer von den Autoren Max Steller Detlef Busse und Renate Volpert als reprasentativ eingestuften Untersuchung zu Vorwurfen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Analyse familiengerichtlicher Akten wurde ermittelt dass in 3 0 der Umgangs und in 3 3 der Sorgerechtsverfahren ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird Nach den von ihnen analysierten Gerichtsakten wurde der Vorwurf in 84 der Falle als unbegrundet ausgewiesen Die Sozialwissenschaftlerin Sabine Kirchhoff wies darauf hin dass Stereotype wie Missbrauch mit dem Missbrauch dazu beitragen wurden dass von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder nicht genugend Opferschutz erhielten FilmeFestung deutscher Spielfilm uber Gewalt gegen eine Mutter von 2011 Es ist alles in Ordnung deutsches Filmdrama uber Kindesmisshandlung durch einen Stiefvater von 2013 Der geschlagene Mann US amerikanisches Fernseh Drama von 1993 Psychische Gewalt In scobel 5 April 2018 abgerufen am 7 Juni 2019 LiteraturHildegard Hellbernd Petra Brzank Karin Wieners Hildegard Maschewsky Schneider Hausliche Gewalt gegen Frauen gesundheitliche Versorgung Das S I G N A L Interventionsprogramm Handbuch fur die Praxis und wissenschaftlicher Bericht Mit einem Vorwort von Renate Schmidt Bundesfamilienministerin Technische Universitat Berlin Berlin 2004 signal intervention de PDF 2 2 MB abgerufen am 6 November 2021 finanziert mit Mitteln des BMFSFJ Petra Brzank Materialien zur Implementierung von S I G N A L Interventionsprogrammen 2005 signal intervention de PDF 629 kB abgerufen am 6 November 2021 finanziert mit Mitteln des BMFSFJ Petra Brzank Wege aus der Partnergewalt Frauen auf der Suche nach Hilfe Springer VS Wiesbaden 2012 ISBN 978 3 531 18756 3 Marion Leuze Mohr Hausliche Gewalt gegen Frauen eine straffreie Zone Warum Frauen als Opfer mannlicher Gewalt in der Partnerschaft auf Strafverfolgung der Tater verzichten Ursachen Motivationen Auswirkungen Band 25 Nomos Verlag Baden Baden 2001 ISBN 3 7890 7636 8 in der Reihe Schriften zur Gleichstellung der Frau XXIX Dissertation 1999 2000 an der Universitat Tubingen Heike Mark Hausliche Gewalt gegen Frauen Ergebnisse einer Befragung niedergelassener Arztinnen und Arzte Tectum Marburg 2001 ISBN 3 8288 8262 5 Heike Mark Gewalt und Gesundheit Eine Untersuchung zu korperlichen und sexuellen Gewalterfahrungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Lage erwachsener Frauen 1 Auflage Dr Hut Munchen 2006 ISBN 3 89963 430 6 Dissertation an der Charite Universitatsmedizin Berlin 2006 Claudia Opitz Brigitte Studer Frederic Sardet Hausliche Gewalt De la violence domestique Chronos Zurich 2005 ISBN 3 905315 35 1 deutsch franzosisch Wilfried Rudloff Eindammung und Persistenz Gewalt in der westdeutschen Heimerziehung und familiare Gewalt gegen Kinder In Zeithistorische Forschungen Band 15 2018 S 250 276 zeithistorische forschungen de Christina Clemm AktenEinsicht Geschichten von Frauen und Gewalt Kunstmann Verlag Hamburg 2020 ISBN 978 3 95614 357 1 Christina Clemm Gegen Frauenhass Hanser Berlin Munchen 2023 ISBN 978 3 446 27731 1 WeblinksCommons Hausliche Gewalt Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber Hausliche Gewalt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundesarbeitsgemeinschaft Taterarbeit Hausliche Gewalt e V White Ribbon Kampagne Osterreich Bewegung von Mannern die sich fur gewaltfreies Verhalten von Mannern in Beziehungen einsetzt Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder fur Arzte in NRW Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder fur Arzte in NRW Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg Vorpommern Leitfaden zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder in Mecklenburg Vorpommern Website des Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Studie und Statistiken des Bundesministeriums fur Familie Soziales Frauen und Jugend aus dem Jahr 2014 zu Gewalt in Paarbeziehungen Family Violence Statistics PDF 1 MB Statistik des US Justizministeriums zur hauslichen Gewalt aus dem Jahr 2005 sehr detailliert und umfangreich Hausliche Gewalt Wie sich Betroffene schutzen Hausliche Gewalt Wie man Betroffenen helfen kann Hausliche Gewalt erkennen und helfen ein Projekt der Zeitbild Stiftung gefordert vom Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend Broschure Mehr Schutz bei hauslicher Gewalt Stand Nov 2010 des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Anm dort auch kostenlos in Druck Format zu bestellen PDF 1 1 MB Wege aus der Gewalt Informationen rund um das Thema Gewalt in einfacher Sprache des Paritatischen Wohlfahrtsverbandes Bundeslagebilder Hausliche Gewalt des Bundeskriminalamtes BKA EinzelnachweiseWomanStats englisch BKA Hausliche Gewalt Lagebild zum Berichtsjahr 2022 PDF BKA 25 November 2023 abgerufen am 30 November 2023 vgl Bundeskriminalamt Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2019 Wiesbaden 2020 Marion Steffens Frau macht Sprache Sprache macht Macht In Ute Annecke Rose Marie Beck Hrsg Wortwechsel Sprache und Kommunikationsnetze Koln 1995 S 15 Heinrich Gottfried Scheidemantel Des Herrn von Justi Natur und Wesen der Staaten als die Quelle aller Regierungswissenschaften und Gesetze Mitau 1771 S 417 Johann Georg Krunitz Oeconomische Encyclopadie oder Allgemeines System der Land Haus und Landwirtschaft Berlin 1781 S 411 ff Abschnitt Hausvater Reinhard Sieder Der Familienmythos und die romantische Liebe in der condition postmoderne In Jurgen Hardt Fritz Mattejat Matthias Ochs Marion Schwarz Thomas Merz Ulrich Muller Hrsg Sehnsucht Familie in der Postmoderne Eltern und Kinder in Therapie heute Gottingen 2010 S 46 Michael Sebastian Honig Vom alltaglichen Ubel zum Unrecht Uber den Bedeutungswandel familialer Gewalt In Konrad Leube Lising Pagenstecher Richard Rathgeber Jutta Stich Klaus Wahl Hrsg Wie geht s der Familie Ein Handbuch zur Situation der Familien heute Munchen 1988 S 189 202 Michael Sebastian Honig Verhauslichte Gewalt Sozialer Konflikt wissenschaftliche Konstrukte Alltagswissen Handlungssituationen Eine Explorativstudie uber Gewalthandeln von Familien Frankfurt am Main 1986 Google Books Ngram Viewer Hausliche Gewalt Haufigkeit in Buchern von 1970 2008 Abgerufen am 18 April 2017 Barbara Kavemann Ulrike Kreyssig Handbuch Kinder und hausliche Gewalt 3 Auflage Wiesbaden 2013 Nadine Bals Hausliche Gewalt Die Entdeckung eines sozialen Problems kontrare Stromungen und Deutschland als Entwicklungsland In Axel Groenemeyer Silvia Wieseler Hrsg Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle Realitaten Reprasentationen und Politik Wiesbaden 2008 S 98 114 Wilhelm Heitmeyer John Hagan Internationales Handbuch der Gewaltforschung Wiesbaden 2002 Marianne Schwander Interventionsprojekte gegen hausliche Gewalt Neue Erkenntnisse neue Instrumente In Schweizerische Zeitschrift fur Strafrecht Band 121 Nr 2 Stampfli Bern 2003 Andrea Buchler Gewalt in Ehe und Partnerschaft Polizei straf und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel Stadt Basel Genf Munchen 1998 Wissenschaftliche Studie von Elizabeth A Bates zu M P Johnsons control theory of intimate partner violence intimate terrorism PDF 210 kB 14 S 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Margi Laird McCue Domestic Violence A Reference Handbook Santa Barbara CA 2008 S 2 ff englisch Detlef Averdieck Groner Wolfgang Gatzke Hausliche Gewalt Hilden 2017 Abschnitt 3 Definition hauslicher Gewalt Formen psychischer Gewalt In Gewaltinfo at Sozialministerium Osterreich 7 Februar 2024 abgerufen am 7 Februar 2024 Fuhrmann Lotte Manner als Opfer von hauslicher Gewalt In Lotte Fuhrmann Hrsg Deutsche Nationalbibliothek 2019 2019 ISBN 978 3 86676 580 1 Balzer Karin Amendt Gerhard Familiare Gewalt im Fokus 2015 Hrsg Balzer Karin 1 Auflage 2015 ISBN 978 3 927076 70 9 Laura L Finley Encyclopedia of Domestic Violence and Abuse Santa Barbara CA 2013 S 9 173 f 238 466 462 f 519 englisch Olufunmilayo I Fawole Economic Violence to Women and Girls Is It Receiving the Necessary Attention In Trauma Violence amp Abuse Band 9 Nr 3 2008 S 167 177 englisch Michael P Johnson A Typology of Domestic Violence Intimate Terrorism Violent Resistance and situational couple violence Boston 2008 S 38 englisch Dan Anderberg Helmut Rainer Domestic Abuse Instrumental Violence and Economic Incentives CESifo Working Paper Band 3673 Munchen 2011 englisch Juliane Wahren Klinische Sozialarbeit und hausliche Gewalt Neue Erkenntnisse in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen Hamburg 2015 S 13 ff Barbara Kavemann Ulrike Kreyssig Handbuch Kinder und hausliche Gewalt 3 Auflage Wiesbaden 2013 Gewalt in Beziehungen Unterdruckung per Brieftasche In Suddeutsche Zeitung 25 November 2015 abgerufen am 11 Dezember 2020 Man muss nicht schlagen um Gewalt auszuuben In kreuzer Leipzig 20 November 2020 abgerufen am 11 Dezember 2020 Olufunmilayo I Fawole Economic Violence to Women and Girls Is It Receiving the Necessary Attention In Trauma Violence amp Abuse Band 9 Nr 3 2008 S 170 englisch Olufunmilayo I Fawole Economic Violence to Women and Girls Is It Receiving the Necessary Attention In Trauma Violence amp Abuse Band 9 Nr 3 2008 S 172 englisch Corinna Seith Offentliche Interventionen gegen hausliche Gewalt Zur Rolle von Polizei Sozialdienst und Frauenhausern Frankfurt New York 2003 LKS Landeskoordinierungsstelle gegen hausliche Gewalt Manner als Opfer hauslicher Gewalt Hessisches Ministerium fur Justiz 29 Dezember 2015 abgerufen am 1 September 2017 Gewalt gegen Manner in Deutschland PDF 7 4 MB 2004 abgerufen am 5 Juni 2013 Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Studie als Buch Ludger Jungnitz Hrsg Gewalt gegen Manner Personale Gewaltwiderfahrnisse von Mannern in Deutschland Budrich Opladen Farmington Hills 2007 ISBN 978 3 86649 009 3 Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland reprasentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004 bmfsfj de PDF S 121 Elle Hunt Migrant women isolated and vulnerable to domestic abuse study finds In theguardian com 9 Dezember 2016 abgerufen am 14 Marz 2021 englisch Bericht zu einer zweijahrigen Studie zweier australischer Universitaten 2016 Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland reprasentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004 bmfsfj de PDF Kriterien fur die der Schwere einer Gewalthandlung wurden in Anlehnung an die internationale Gewaltforschung vgl Martinez Schrottle et al 2007 bewertet In 73 95 Prozent trugen die Frauen reale korperliche Verletzungen unterschiedlichen Schweregrades davon Psychische Folgebeschwerden wurden von 89 94 Prozent genannt und langfristige psychosoziale Folgen von 71 75 Prozent der Betroffenen Daruber hinaus beschrieb etwa die Halfte der Betroffenen 46 54 Prozent Beeintrachtigungen im Arbeitsleben infolge der Situation Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2012 bmfsfj de PDF Befragt wurden Frauen zwischen 16 und 65 Jahren mit unterschiedlichen Behinderungen z B Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbeeintrachtigungen Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeintrachtigungen und Behinderungen in Deutschland Erstellt von der Universitat Bielefeld und den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Februar 2012 Kurzfassung als bmfsfj de PDF Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes BKA 2011 Memento vom 10 November 2012 im Internet Archive Simone Schmollack Hausliche Gewalt gegen Frauen Sicherheitsrisiko Ehemann In TAZ Online 5 Juni 2012 abgerufen am 14 Marz 2021 Jeder zweite Frauenmord wird vom Partner verubt Focus abgerufen am 19 November 2012 Deutschland 100 000 Frauen erleben Gewalt in Partnerschaft waz de 22 November 2016 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 10 April 2022 abgerufen am 19 Dezember 2016 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Margarete Stokowski Gewalt gegen Frauen nicht nur in Freiburg Eine Epidemie der Gewalt Spiegel online 6 Dezember 2016 abgerufen am 19 Dezember 2016 Birgit Gartner Hausliche Gewalt Alarmierende Fakten In Telepolis 9 Dezember 2017 abgerufen am 27 Dezember 2018 Mehr registrierte Falle von Gewalt in Partnerschaften In Zeit Online 16 November 2018 abgerufen am 27 Dezember 2018 Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist Gewalt in Paarbeziehungen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und BKA Prasident Holger Munch stellen Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften vor Bundeskriminalamt Deutschland 22 November 2016 abgerufen am 26 Marz 2021 Pressemitteilung Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2015 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 26 Marz 2021 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2016 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 26 Marz 2021 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 26 Marz 2021 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2018 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 26 Marz 2021 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2019 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 26 Marz 2021 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2020 PDF Bundeskriminalamt Deutschland S 38 39 abgerufen am 31 Januar 2022 Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2021 PDF Bundeskriminalamt Deutschland S 42 43 abgerufen am 26 Marz 2021 Hausliche Gewalt Lagebild zum Berichtsjahr 2022 In bmi bund de Bundeskriminalamt Deutschland 11 Juli 2023 abgerufen am 3 August 2023 Seiten 8 16 im PDF Volltext Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Alter und Geschlecht Allan Brimicombe Rebecca Cafe Beware win or lose Domestic violence and the World Cup Fachzeitschrift fur Statistik Significance Vol 9 Issue 5 Oktober 2012 Volltext als pdf Memento vom 19 Oktober 2012 im Internet Archive Egger R Froschl E Lercher L Logar R Sieder H Gewalt gegen Frauen in der Familie Wien 1995 zitiert im Gewaltbericht des Bundesministeriums fur soziale Sicherheit und Generationen Wien 2002 Memento vom 1 September 2012 im Internet Archive PDF 4 1 MB M Straus R Gelles How violent are American families Estimates from the national family violence resurvey and other studies In G Hotaling u a Hrsg Family abuse and it s consequences Newbury Park 1988 S 14 36 englisch Intimate partner violence Memento vom 24 November 2010 im Internet Archive Bureau of Justice Statistics abgerufen am 16 Dezember 2010 Females made up 70 of victims killed by an intimate partner in 2007 a proportion that has changed very little since 1993 Homicide victims killed by intimate partners fell 29 with a greater decline for males 36 than females 26 Between 1993 and 2007 female victims killed by an intimate partner declined from 2 200 to 1 640 victims and male intimate partner homicide victims declined from 1 100 to 700 victims Wissenschaftliche Studie zur Evaluation der Implementierung des Workplace Policy Konzeptes in Berlin 2010 PDF 1 7 MB Nach einer Phase der Literaturauswertung fanden bundesweit 23 qualitative Interviews mit Experten aus Beratungs und Hilfsangeboten statt In leitfadengestutzten mehrstundigen Interviews wurden 32 Manner befragt die zur Halfte zufallig und zur anderen Halfte gezielt ausgewahlt waren Den Abschluss bildeten 266 quantitative Interviews mit zufallig ausgewahlten Mannern Die quantitative Befragung wurde mundlich durchgefuhrt In einem schriftlichen Zusatzbogen den 190 Befragte ausfullten wurde spezifisch hausliche Gewalt erhoben Die Ubertragbarkeit der Ergebnisse der Befragung auf die mannliche Wohnbevolkerung Deutschlands Reprasentativitat ist trotz strenger Zufallsauswahl aufgrund der kleinen Stichprobe eingeschrankt Die Durchfuhrung der Studie von 2002 bis 2004 wurde einem ausseruniversitaren Forschungsverbund Gewalt gegen Manner ubertragen Manner als Opfer hauslicher Gewalt Hessisches Ministerium fur Justiz LKS Landeskoordinierungsstelle gegen hausliche Gewalt 29 Dezember 2015 abgerufen am 1 September 2017 Auch Manner werden Opfer hauslicher Gewalt Diese Thematik ist noch kaum erforscht da den Mannern im Zusammenhang mit hauslicher Gewalt regelmassig die Rolle des Taters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen fur Manner selbstverstandlich die so genannte Taterarbeit versteht also Anti Gewalt Trainings fur gegenuber ihren Frauen und Kindern gewalttatige Manner Insofern ist darauf hinzuweisen dass die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind dass mannliche Opfer von hauslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten Hans Joachim Lenz Spirale der Gewalt Jungen und Manner als Opfer von Gewalt Berlin 1996 Michael Bock Hausliche Gewalt ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht Abgerufen am 16 Dezember 2010 Peter Doge Manner die ewigen Gewalttater Sonderauswertung der Daten der MANNERSTUDIE 2009 unter dem besonderen Aspekt des Gewalthandelns von und gegen Manner Memento vom 28 April 2011 im Internet Archive PDF 208 kB Gewalt gegen Manner in Deutschland Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend 2004 Die Studie wurde von drei Projekten durchgefuhrt von Dissens e V Dr Ralf Pucher Ludger Jungnit Willi Walter GEFOWE Praxis fur Geschlechterforschung Beratung Weiterbildung Hans Joachim Lenz SOKO Institut GmbH Sozialforschung und Kommunikation Dr Henry Puhe Volltext als bmfsfj de PDF Constanze Ohms Gewalt gegen Lesben und hausliche Gewalt in lesbischen Zusammenhangen Auswertung der Erhebungsbogen der Lesbenberatungsstellen und Lesbentelefone 2002 2004 veroffentlicht 2006 pdf Memento vom 22 Januar 2015 im Internet Archive Dein Recht im Alltag Ein e RatgeberIn fur Lesben und Schwule zum Umgang mit Diskriminierung Mobbing und Ungleichbehandlung PDF 523 kB Magistrat Wien MA 57 Frauenforderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten Januar 2004 S 40 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 27 Januar 2018 abgerufen am 27 Januar 2018 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Innerfamiliare Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Auswirkungen Christian Pfeiffer Peter Wetzels und Dirk Enzmann Forschungsbericht Nr 80 1999 Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen kfn de Memento vom 5 Marz 2016 im Internet Archive PDF 289 kB Hans Joachim Lenz Spirale der Gewalt 1996 ISBN 3 371 00397 3 Hans Joachim Lenz Mannliche Opfererfahrungen 2000 ISBN 3 7799 1364 X CAPCAE 1998 Moving Towards Effective Child Maltreatment Prevention Strategies for Europe Report to the European Commission Zitiert von Carol Hagemann White u a Gewalt und Interventionsforschung In Handbuch fur Frauen und Geschlechterforschung 3 erweiterte Auflage VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 531 92041 2 S 679 Graham Kelly Pat Cawson Corrine Wattam Child Maltreatment in the Family The Experience of a National Sample of Young People 2002 ISBN 1 84228 013 9 englisch NSPCC Child Maltreatment Study 2nd Report National Society for the Prevention of Cruelty to Children Pat Cawson Child Maltreatment in the United Kingdom A Study of the Prevalence of Child Abuse and Neglect 2000 ISBN 1 84228 006 6 englisch Policy Practice Research National Society for the Prevention of Cruelty to Children Verena Kolbe Andreas Buttner Hausliche Gewalt gegen Manner Pravalenz und Risikofaktoren In Deutsches Arzteblatt Band 117 Nr 31 32 2020 S 534 541 doi 10 3238 arztebl 2020 0534 aerzteblatt de Kindesmisshandlung die Sicht der Tater Autorin Rita Steffes Enn Stellv Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt Verlag Deutsche Polizeiliteratur S 7 ff Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld Osterreichische Pravalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Mannern Forschungsbericht Autoren Olaf Kapella Andreas Baierl Christiane Rille Pfeiffer Christine Geserick Eva Maria Schmidt Monika Schrottle Universitat Bielefeld Osterreichisches Institut fur Familienforschung an der Universitat Wien 2011 In der Pilotstudie Gewalt gegen Manner ausserten ExpertInnen die Vermutung dass man betroffenen Mannern weil sie Manner sind oft nicht glaubt und sie dies oft davon abhalt uberhaupt Hilfe zu holen die Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten Dies werde durch gesellschaftliche Stereotype begunstigt dass ein Mann kein Opfer sein kann Ein Mann kann sich doch wehren und dass der korperlich Grossere oder der starker Aussehende kein Opfer sein kann Ein fataler Irrtum mit dem entsprechend auch schwule und lesbische Opfer von Partner und Partnerinnengewalt konfrontiert werden Dazu kame die Scham der Betroffenen Wahrend sowohl Frauen als auch Manner die Opfer hauslicher Gewalt werden sich oft schamen von ihrer Partnerin oder ihrem Partner geschlagen zu werden hat diese Scham fur Manner zum heutigen Zeitpunkt eine spezifische Qualitat Auf Grund des fehlenden Bewusstseins und der gesellschaftlichen Ignoranz gegenuber der hauslichen Gewalt gegen Manner glauben viele sie seien der einzige dem so etwas passiert Zudem steht das Widerfahrene im Widerspruch zur gesellschaftlichen Konstruktion von Mannlichkeit In dieser Konstruktion ist ein Mann der Opfer seiner Partnerin einer Frau wird kein Mann mehr Die Scham dies zuzugeben ist umso starker je schlimmer die Gewalt erlebt wird und je grosser das Gefuhl von Hilflosigkeit und Ohnmacht ist Ausserdem hatten Manner Angst dass ihnen nicht geglaubt wird Wenn in einem gewalttatigen Streit in dem ein Mann von seiner Partnerin angegriffen und geschlagen wird die Polizei gerufen wird dann besteht die Gefahr dass der geschlagene Mann von der Polizei und Justiz fur den Tater gehalten wird Wie tief beim Hilfesystem und der Polizei das vorherrschende Geschlechterstereotyp Taterschaft ist mannlich und Opferschaft ist weiblich verankert ist sieht man wenn in Fallen hauslicher Gewalt zwischen lesbischen Frauen die mannlicher aussehende Frau auf Grund dessen als Taterin behandelt wird Pilotstudie Gewalt gegen Manner Juli 2004 Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend S 191ff Brigitte Cizek Olaf Kapella Johannes Pflegerl Maria Steck Gewalt in der Familie Teil III Gewalt gegen Manner PDF Bundesministerium fur Familien und Jugend BMFJ Wien abgerufen am 22 August 2017 Kimmel Michael 2002 Synopsis of Male Victims of Domestic Violence A Substantive and methodological research review PDF 21 kB Seite 2 3 The CTS relies on retrospection asking people to accurately remember what happened during the past year Since memory tends to serve our current interests relying solely on memory may bias the substantive findings of any research In addition however much of the available research suggests that both women and men in different direction misrepresent their experiences and use of violence Although it is argued that men are likely to under report being hit by a female partner while women are likely to over report to serve their own interests the available data suggests otherwise Men tend to under estimate their use of violence while women tend to over estimate their use of violence Simultaneously men tend to over estimate their partners use of violence while women tend to under estimate their partners use of violence Thus men will likely over estimate their victimization while women tend to underestimate theirs As evidence of this men are more likely to call the police press charges and less likely to drop charges than are women Hessisches Ministerium fur Justiz LKS Landeskoordinierungsstelle gegen hausliche Gewalt www lks hessen de themen maenner abgerufen 29 Dezember 2015 publisher BKA Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 22 April 2019 abgerufen am 27 November 2018 Opferstatistik Haufigste Nationalitaten der Opfer von partnerschaftlicher Gewalt gt 1000 Opfer nach Straftaten gruppen Memento vom 22 April 2019 im Internet Archive BKA Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 S 28 des PDF Dokuments abgerufen am 27 November 2018 Taterstatistik Haufigste Nationalitaten der TV von partnerschaftlicher Gewalt gt 500 Tatverdachtige nach Straftaten gruppen Memento vom 22 April 2019 im Internet Archive BKA Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 S 33 des PDF Dokuments abgerufen am 27 November 2018 Peter Wetzels Gewalterfahrungen in der Kindheit sexueller Missbrauch korperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen Baden Baden 1997 Lundy Bancroft und Jay Silverman The Batterer as Parent Addressing The Impact Of Domestic Violence On Family Dynamics Thousand Oaks Sage Pubn Inc 2002 Peter Doge Vater nur Tater Interview vom 17 November 2010 Alberto Godenzi Gewalt im sozialen Nahraum Helbing amp Lichtenhahn 3 erw Auflage 1996 Rolf D Hirsch und Christiane Brendenbach Gewalt gegen alte Menschen in der Familie Untersuchungsergebnisse der Bonner HsM Studie In Zeitschrift fur Gerontologie und Geriatrie Jg 32 1999 Heft 6 S 449 455 Kriminalitat im Leben alterer Menschen Schriftenreihe des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Band 105 Kohlhammer Verlag 1995 ISBN 3 17 014216 X S 162 Hilfetelefongesetz HilfetelefonG Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Erstes bundesweites Hilfetelefon fur Manner Deutsche Welle 22 April 2020 238 StGB Nachstellung Abgerufen am 12 November 2020 Gesundheitsdienst und Verbraucherschutzgesetz Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF Bayern Abgerufen am 12 Januar 2015 Lisa Wingenfeld Elisabeth Mutzel Matthias Graw Den Menschen als Ganzes sehen Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF Forensische Aspekte hauslicher Gewalt In Bayerisches Zahnarzteblatt Heft 12 2009 S 57 62 abgerufen am 11 Januar 2015 Karte der Beratungsstellen und Ubersicht der Beratungsstellen der BAG Taterarbeit Hausliche Gewalt e V Memento des Originals vom 21 Februar 2014 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Siehe Liste der Beratungsstellen Memento vom 20 Februar 2008 im Internet Archive und Karte der Beratungsstellen sowie Ubersicht der Beratungsstellen der BAG Taterarbeit Hausliche Gewalt e V Memento des Originals vom 21 Februar 2014 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Gesetzentwurf Gesetz zur Achtung der Gewalt in der Erziehung Deutschland bundestag de PDF 163 kB Gesetz zur Achtung der Gewalt in der Erziehung Deutschland Online verfugbar Memento vom 28 Mai 2005 im Internet Archive PDF 80 kB Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Uberlassung der Ehewohnung bei Trennung Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Uberlassung der Ehewohnung bei Trennung Text des Gewaltschutzgesetzes Steiermarkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz StGschEG LGBl Nr 17 2005 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Sicherheitspolizeigesetz Kommentar 38 a Hauer Kepplinger Statistik der autonomen Osterreichischen Frauenhauser 2008 PDF 1 1 MB In aoef at S 15 abgerufen am 22 Mai 2019 Verein Autonome Osterreichische Frauenhauser Wiener Zeitung Migrantinnen fullen Frauenhauser 22 Janner 2010 Abgerufen am 22 Janner 2010 Osterreichische Liga fur Menschenrechte menschenrechtsBEFUND 2009 Memento des Originals vom 8 September 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF S 15 Der Tod der Martina K 2004 youtube de abgerufen am 6 Januar 2010 ZiB 20 zum Tod des Luca 2007 youtube de abgerufen am 6 Januar 2010 Eigene Sprache entwickelt 7 September 2012 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 7 September 2012 abgerufen am 28 Marz 2020 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Parlamentarische Anfrage zu Postlingbergkinder 377 J XXIII GP 27 Februar 2007 Als Mann geht man nicht in eine Frauenzentrale Interview mit Vaterhaus Grunder Oliver Hunziker Michael Martens 400 Stiche und eine gebrochene Nase als leichte Korperverletzung faz net zuletzt am 10 August 2023 aktualisiert AFP Tausende demonstrieren in Bulgarien gegen Gewalt an Frauen dpa Bulgarien bekommt scharferes Gesetz gegen hausliche Gewalt 14 000 Russinnen sterben jahrlich an hauslicher Gewalt Die Presse 13 Dezember 2010 abgerufen am 15 Oktober 2017 Russland Gewalt gegen Frauen ARTE 12 Oktober 2017 abgerufen am 15 Oktober 2017 Ab ca 11 30 min Irina Kosterina Russische Familienwerte Hausliche Gewalt wird in Russland bagatellisiert Heinrich Boll Stiftung 8 Februar 2017 abgerufen am 15 Oktober 2017 Russland lockert Strafen fur hausliche Gewalt Spiegel online 7 Februar 2017 abgerufen am 15 Oktober 2017 Luzia Tschirky Einmaliges Verprugeln durch die Familie wird zur Bagatelle Zeit online 25 Januar 2017 abgerufen am 15 Oktober 2017 Tigran Petrosyan Frauenrechte in Armenien Schlage und Essensentzug In taz 3 September 2019 taz de abgerufen am 12 Juli 2020 Tigran Petrosyan Hausliche Gewalt in Armenien Manner werden zur Belastung In taz 10 Mai 2020 taz de abgerufen am 12 Juli 2020 Gewalt gegen Frauen nimmt zu faz net abgerufen am 25 November 2018 Turkische Pop Queen als Prugelopfer diepresse com abgerufen am 25 November 2018 Kazakhstan s new domestic violence law is welcome but further reforms need to close remaining protection gaps In reliefweb int 16 Mai 2024 abgerufen am 26 Mai 2024 englisch Brautverbrennung ist die beliebteste Methode welt de vom 10 Oktober 2013 Franka Lu Psychische Erkrankungen Seid positiv In zeit de 24 Oktober 2020 abgerufen am 27 Oktober 2020 Interview mit Serap Altinisik von Terre de Femmes Oft ist den Unternehmen das Problem nicht bewusst in spiegel de vom 24 November 2007 In Grossbritannien sind solche Selbstverpflichtungen von Firmen dazu schon ublich In First for Court Woman Is Ruled Eligible for Asylum in U S on Basis of Domestic Abuse New York Times 19 August 2014 abgerufen am 19 Marz 2016 englisch Crime in England and Wales year ending March 2024 Domestic Abuse Abgerufen am 25 Dezember 2024 englisch Bericht zu Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2012 S 37 abgerufen am 25 Dezember 2024 BKA BfJ Dritter Periodischer Sicherheitsbericht PDF Bundesministeium des Innern fur Bau und Heimat sowie Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Marz 2023 S 64f abgerufen am 27 Dezember 2024 Michael Tonry Why Crime Rates Are Falling Throughout the Western World In Crime amp Justice Band 43 Nr 1 2014 S 7 8 doi 10 1086 678181 englisch alternativer Volltextzugriff scholarship law umn edu Polizeiliche Kriminalstatistik Bundeskriminalamt Wiesbaden Online verfugbar Memento vom 10 April 2005 im Internet Archive Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2021 PDF Bundeskriminalamt Deutschland S 34 abgerufen am 27 Dezember 2024 Sicherheit und Kriminalitat in Deutschland SKiD 2020 Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 27 Dezember 2024 Deutscher Viktimisierungssurvey 2017 PDF Bundeskriminalamt Deutschland abgerufen am 27 Dezember 2024 Lucienne Gillioz Domination et violence envers la femme dans le couple Lausanne Payot 1997 Murray A Straus Measuring Intrafamily Conflict and Violence The Conflict Tactics CT Scales Pp 195 197 in Wolence Against Women Classic Papers edited by R K Bergen J L Edleson and C M Renzetii Boston Pearson Education Cnc Online verfugbar PDF 870 kB Memento des Originals vom 19 Juni 2013 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF Michael S Kimmel Gender Symmetry in Domestic Violence A Substantive and Methodological Research Review Memento vom 10 September 2011 im Internet Archive PDF 95 kB Stony Brook Violence Against Women Vol 8 No 11 1332 1363 2002 SAGE Publications Sex Differences in Aggression between Heterosexual Partners A Meta Analytic Review John Archer University of Central Lancashire Psychological Bulletin 2000 Vol 126 No 5 651 680 American Psychological Association Online verfugbar Martin S Fiebert References examining assaults by women on their spouses or male partners An annotated bibliography Memento vom 11 Januar 2012 im Internet Archive Abgerufen am 16 Dezember 2010 Linda Kelly Disabusing the definition of domestic abuse How Women batter men and the role of the feminist state Florida State University College Law Volume 30 S 794 Online verfugbar Memento vom 9 Januar 2008 im Internet Archive PDF 429 kB Helmut Kury Das Dunkelfeld der Kriminalitat Oder Selektionsmechanismen und andere Verfalschungsstrukturen Kriminalistik 2 01 55 Jg 2001 S 74 Abstract online verfugbar Memento vom 24 Mai 2005 im Internet Archive The Controversy over Domestic Violence by Woman A Methodological Theoretical and Sociology of Science Analysis Murray A Straus 1999 S 29 Publication of the Family Research Program of the Family Research Laboratory University of New Hampshire Online verfugbar Memento vom 2 September 2017 im Internet Archive PDF 1 1 MB Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend Gemeinsam gegen hausliche Gewalt Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen hausliche Gewalt 2004 S 17 18 Gemeinsam gegen hausliche Gewalt 20 September 2007 Memento vom 28 November 2009 im Internet Archive Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren Detlef Busse Max Steller und Renate Volpert Praxis der Rechtspsychologie Dezember 2000 S 26 28 S 54 Sabine Kirchhoff Kindliche Zeugen vor Gericht 1997 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 5 November 2013 abgerufen am 5 Juni 2013 Vgl Sabine Kirchhoff Sexueller Missbrauch vor Gericht Beobachtung und Analyse Band 1 Leske Budrich Opladen 1994 ISBN 3 8100 1278 5 Sabine Kirchhoff Sexueller Missbrauch vor Gericht Materialienband 15 Gerichtsprotokolle Band 2 Leske Budrich Opladen 1994 ISBN 3 8100 1279 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4723056 3 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85047071