Jürgen Gräßer 23 März 1940 6 September 2010 in Nonnweiler war ein deutscher Rennfahrer Kaufmann und Bauunternehmer Bekan
Jürgen Gräßer

Jürgen Gräßer (* 23. März 1940; † 6. September 2010 in Nonnweiler) war ein deutscher Rennfahrer, Kaufmann und Bauunternehmer. Bekannt wurde er in einem medienwirksamen Rechtsstreit gegen die Stadt Saarbrücken um den nie verwirklichten Bau eines Supermarktes.
Betätigung im Motorsport
Bis in die 1960er Jahre beteiligte sich Gräßer am Motorsport, er fuhr auf dem Nürburgring Tourenwagen, im Rallyesport und bei Bergrennen. Bereits im Alter von 20 Jahren folgte eine Anstellung beim Automobilhersteller BMW in leitender Position an einer Niederlassung mit 30 Angestellten. Im Alter von dreißig Jahren hatte er nach eigenem Bekunden bereits ein beträchtliches Vermögen angehäuft, bewohnte als Eigentümer eine millionenteure Villa. In die Schlagzeilen geriet er bei seiner nachfolgenden Tätigkeit als Bauunternehmer, welche ihn in einen millionenschweren Rechtsstreit führte.
Die „Causa Gräßer“
Der Prozess beschäftigte die saarländische Landesjustiz sowie auch Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über einen Zeitraum von 32 Jahren. Eine Appellation erging ebenfalls an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg, am Rande waren auch Gerichte benachbarter Bundesländer beteiligt. Damit erlangte die „Causa Gräßer“ als längster Prozess in der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland überregionale Berühmtheit. Die Klagesumme wurde zuletzt auf 400 Millionen Euro beziffert. Für Anwälte, Gutachter und Gerichte mussten ebenfalls Honorare und Gebühren in Millionenhöhe von den Prozessparteien, namentlich Gräßer selbst, Kommunalverwaltungen und Banken, aufgebracht werden.
Vorgeschichte
Jürgen Gräßer als Bauunternehmer plante die Errichtung eines Wohn- und Einkaufkomplexes im Saarbrücker Wohn- und Gewerbegebiet Rastpfuhl, Stadtteil Malstatt. Für einen Supermarkt waren 8.000 m² Verkaufsfläche im Konzept vorgesehen. Damit rangierte das Projekt (nach heutigen Maßstäben ein SB-Warenhaus mittleren Zuschnitts) in der obersten Klasse. In Saarbrücken hätte es zu dieser Zeit nichts Vergleichbares gegeben. Dazu sollten – ergänzend zur bereits vorhandenen Wohnbebauung entlang der nahe gelegenen Eifelstraße – weitere, bis zu 19 Stockwerke hohe Wohnhäuser mit 900 Wohneinheiten in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen. Gräßer hatte bereits Anfang der 1970er Jahre ein geeignetes, acht Hektar umschließendes Areal nördlich der Straße „Im Knappenroth“ für einen Kaufpreis von 5,2 Millionen Deutsche Mark erworben. Bei dem Grundstück handelte es sich um das ehemalige Werksgelände der 1907 gegründeten und in den frühen 1960er Jahren stillgelegten Asphalt- und Teerfabrik „Ernst Hugo Sarg & Co“. Seit Abriss der Gebäude lag das stark mit den Hinterlassenschaften des petrochemischen Betriebes kontaminierte Wiesengelände brach.
Gräßer hatte bereits Erfahrung in der Baubranche sammeln können. Ein ähnliches Vorhaben im pfälzischen Dudenhofen hatte er wenige Jahre zuvor erfolgreich abgeschlossen. Florierende Einnahmen aus diesem Projekt und aus seiner aktiven Zeit als Rennfahrer hatten ihn – bereits im jungen Alter von Mitte dreißig – zu einem vermögenden Mann gemacht. Nach eigenem Bekunden hatte Gräßer zu diesem Zeitpunkt auch schon eine Genehmigungszusage der Stadt Saarbrücken und einen Pachtvertrag mit einer Supermarktkette sowie eine Bürgschaft der Sparkasse Saarbrücken für die geplanten Bau- und Erschließungskosten erhalten.
Die Erschließungskosten sollten sich bald als Knackpunkt erweisen, sie waren ursprünglich von der Stadt auf 2,4 Millionen Mark beziffert worden, was sich noch im Rahmen des geplanten Budgets befand. Die ausführenden Unternehmen begannen bereits auf Gräßers Auftrag und Rechnung hin mit der Fundamentierung und schafften Material für den Gebäudebau heran. Nach der Darstellung Gräßers war das Projekt zu diesem Zeitpunkt seitens der Stadt durchaus gewollt, Planung und Genehmigung bereits beschlossene Sache.
Erstes Scheitern
Am 22. August 1974 jedoch wendete sich das Blatt. Der Bauausschuss der Stadt Saarbrücken kippte Gräßers Vorhaben, setzte die Erschließungskosten nun auf 4,5 Millionen Mark fest. Dafür reichte die Bankbürgschaft nicht aus, die Baugenehmigung wurde im Nachgang mit dieser Begründung verweigert. Weitere Verhandlungen mit Gräßer fanden gar nicht mehr statt. Die Kommune argumentierte, man habe dem Projekt eine Absage erteilen müssen, weil der ausführende Kaufmann Gräßer zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen sei, die finanziellen Lasten des Großprojektes zu stemmen. Ebenfalls wurde der Bebauungsplan kurz darauf abgeändert. Damit war das Supermarkt-Projekt gestorben, Gräßers Investitionen und Vorleistungen zu seinem Schaden zwecklos verpufft.
Gräßer wollte sich mit diesem Ergebnis nicht zufriedengeben und klagte im August 1974 gegen die Stadt, erstmals vor dem Landgericht Saarbrücken. Gegenstand der Klage war der ihm entstandene Schaden aus bereits geleisteten Investitionen, sowie der zu erwartende Gewinn, wäre sein Supermarkt-Projekt frist- und plangerecht umgesetzt worden. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe alleine die Stadt Saarbrücken verschuldet, die ihrerseits jegliche Verantwortung und Entschädigungsforderung kategorisch zurückwies. Seinen Schaden bezifferte Gräßer zunächst auf 9,5 Millionen Mark.
Schon im März 1975 wies das Landgericht seine Klage ab. Was die Stadt Saarbrücken begrüßte, wollte Gräßer so nicht akzeptieren und ging in die Revision. In den folgenden Jahren schleppte sich der Prozess durch sämtliche Instanzen der Gerichtsbarkeit, wobei die Schadenssumme immer höher anwuchs und Gräßers Finanzkraft zunehmend schwand. Bereits 1976 kam das Knappenroth-Gelände zur Zwangsversteigerung. Gräßer verlor ebenfalls seinen Besitz in Dudenhofen, während der Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang weiter schwelte.
Teilerfolge
Nach elf Jahren Verhandlungsdauer folgte das Urteil. Im Jahre 1986 gab das Oberlandesgericht Saarbrücken als Berufungsinstanz dem Kaufmann Gräßer wenigstens teilweise Recht. Mit 5,8 Millionen Mark plus Zinsen habe ihn die Stadt Saarbrücken zu entschädigen. Das war für Gräßers Position nicht einmal kostendeckend, für die Stadt Saarbrücken ohnehin inakzeptabel hoch. Beide Parteien gingen also erneut in die Revision vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser verwies zurück an das Oberlandesgericht. Man habe dort zu prüfen, warum im beklagten Entscheidungsverfahren des Bauausschusses 1974 die zunächst niedriger angesetzten Erschließungskosten plötzlich erhöht wurden. Die BGH-Richter folgten hier dem Vortrag des Klägers und unterstellten wörtlich „sachfremde Erwägungen“ der Stadt Saarbrücken, welche wohl das Bauvorhaben Gräßers bewusst habe scheitern lassen sollen. Der Stadt gelang es im Nachsatz nicht, die erhöhten Erschließungskosten fristgerecht zu begründen. Auch deswegen bejahte der BGH einen grundsätzlichen Entschädigungsanspruch Gräßers, und zwar nicht nur für tatsächlich entstandene Kosten, sondern ebenso für zukünftige Gewinne. Die Schadensbemessung jedoch ließ die Entscheidung offen.
Über weitere 15 Jahre wurde nun um die Schadenshöhe gestritten, die sich in jedem neuen Vortrag Gräßers sukzessive erhöhte, jedoch ohne greifbares Ergebnis. Mehr als 20 Jahre später (1996) bezifferte ein Gutachten des Wirtschaftsprüfers Arthur Andersen Gräßers Gesamtschaden bereits auf 56 Millionen Mark.
Die Folgejahre waren geprägt von ständiger Unsicherheit auf beiden Seiten über Anspruch und Höhe einer möglichen Entschädigung. Da sich abzeichnete, dass ein abschließendes Urteil auch zu Gunsten Gräßers ausfallen könnte und die Schadenssumme in möglicherweise dreistelliger Millionenhöhe bereits jetzt bedrohliche Ausmaße für den kommunalen Haushalt annahm, drängte die Opposition im Stadtrat, vornehmlich die Fraktionen der CDU und der Grünen, zu einem Vergleich mit Gräßer. Jedoch sah die Verwaltungsspitze dazu keine Notwendigkeit und beharrte weiterhin starr auf ihrer radikalen Rechtsposition.
Der Rechtsstreit dauerte nun bereits 25 Jahre an. Erstmals im Jahre 2000 legte Gräßer vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Nicht seine Entschädigungsforderung stand hierbei zur Verhandlung, sondern alleine die Verfahrensdauer. Die Beschwerde wurde als begründet angenommen und hatte Erfolg, im Ergebnis erging eine Rüge an das saarländische Oberlandesgericht wegen „überlanger Verfahrensdauer“. Auch der amtierende Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller – selbst Berufsrichter – bezeichnete den Fall als „Dicken Hund“, jedoch ohne dabei klar Position für eine der beiden Streitparteien zu beziehen. Müller ließ allerdings nicht unerwähnt, dass wohl seitens der Stadt der Versuch unternommen wurde, „den Herrn Gräßer kaputt zu prozessieren“.
Die Wende
Vor dem Oberlandesgericht forderte Gräßer nun bereits 158 Millionen Mark für Prozesskosten, Zinsen und Entschädigung. In seinem Urteil vom November 2001 setzte das Gericht die Höhe seiner Forderung jedoch überraschend auf null Mark fest. Den Vorwürfen Gräßers, hier sei in einem Einzelfall die Gerechtigkeit zugunsten eines übergeordneten, kommunalen Interesses geopfert worden, mochten die Richter nach eingehender Prüfung nicht folgen.
Auch gegen diese Entscheidung ging Gräßer letztinstanzlich in Revision vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im April 2003 erteilte der BGH, bei einem Streitwert von zuletzt 109 Millionen Euro, den Forderungen des Kaufmanns die endgültige Absage vor deutschen Gerichten, indem er die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts abwies, mangels grundsätzlicher Bedeutung, in der Sache erfolglos. Eine angestrebte Verfassungsbeschwerde Gräßers vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste ebenso als unbegründet scheitern, da im zivilen Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen keine Grundrechte berührt seien.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der bereits 66-jährige Gräßer nach eigenem Bekunden alleine 21,8 Millionen Euro für Prozesskosten aufgewendet. Schon lange nicht mehr aus eigenen Mitteln, Jahre zuvor hatte er seine Forderungen an ein Bankenkonsortium abgetreten, das seine Rechtsposition für ihn weiter verfolgte. Gräßer hatte sein ganzes Vermögen verloren, befand sich nun in der Privatinsolvenz, galt vor dem Gesetz als mittellos, hatte sein ganzes Berufsleben an diesen Rechtsstreit gehängt.
Das letzte Urteil des Oberlandesgerichtes, null Schadensersatz für Gräßer, wurde somit in Ermangelung weiterer Rechtsmittel rechtskräftig. Die Gegenseite nahm diese Entscheidung mit großer Genugtuung auf. Rechtsdezernent Wohlfahrt kommentierte sie mit den Worten: „für die Stadt Saarbrücken hat es sich mit rund 80 Millionen Euro ausgezahlt, dass sie (…) kein übereiltes Schuldanerkenntnis abgegeben hat“. Laut Wohlfahrt beanspruche die Stadt Saarbrücken von Gräßers Insolvenzverwalter nun Kostenerstattung in Höhe von 3,5 Millionen Euro für ihre Aufwendungen im Rechtsstreit, worin nicht erstattungsfähige Verwaltungskosten und Personalkosten der Stadt gar nicht erfasst wären. Diese schätzte Wohlfahrt „um ein Vielfaches höher ein“.
Endstation EGMR
Damit war Gräßer gescheitert. Erfolg versprechend schien alleine noch seine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die er 2006 anstrengte. Die Schadenssumme wurde dort mit 400 Millionen Euro angegeben.
Zeitgleich klagten Gräßers Anwälte ebenfalls vor dem Landgericht Karlsruhe – diesmal nicht gegen die Stadt, sondern gegen das Bundesland Saarland, das in seiner Eigenschaft als Träger seiner eigenen Gerichtsbarkeit nun als Mitverursacher des Schadens bezichtigt wurde. Erstinstanzlich bekam Gräßer dort sogar Recht, weil die Baden-Württemberger Richter bei einer derart langen Prozessdauer nicht ausschließen mochten, dass alleine daraus ein nicht unerheblicher Schaden entstanden sei. Entschädigung, der Form nach also schon, der Höhe nach jedoch ungewiss.
Die großen Hoffnungen der Prozessbevollmächtigten auf schnelle Feststellung einer mehrere hundert Millionen Euro hohen Entschädigung erfüllten sich nicht. Das Verfahren ruht, weil sich die betreibenden Banken derzeit nicht zur Prozessfinanzierung einer anschließenden Leistungsklage durchringen konnten – ebenso wenig Gräßers Insolvenzverwalter oder gar das Land Saarland. Der saarländische Justizstaatssekretär Wolfgang Schild stellte fest: „Die Verfahrensdauer ist inakzeptabel lang, aber es ist nicht inakzeptabel, dass er [Gräßer] den Prozess nicht gewonnen hat. Wir haben immer die Rechtsauffassung vertreten, wenn – was rechtskräftig festgestellt ist – kein ersatzfähiger Schaden geltend gemacht werden kann, kann durch die lange Prozessdauer auch kein größerer ersatzfähiger Schaden entstanden sein.“
In einem letzten Urteil 2006 befand dagegen der EGMR, dass Gräßer in seinen Menschenrechten verletzt worden sei und daher Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Alleine die Tatsache, dass sich sein Verfahren vor deutschen Gerichten bereits über mehr als dreißig Jahre hingezogen hatte, bewog die Richter dazu, Gräßer eine Entschädigung in Höhe von 45.000 Euro zuzusprechen.
„Da kämpft man jahrzehntelang und bekommt am Ende fast nichts“ resümierte Gräßer abschließend. Ob der Unternehmer diesen letzten juristischen Anspruch jemals erfolgreich vor deutschen Gerichten betrieben hat, ist unbekannt. Schon vier Jahre später war sein Leben beendet.
Kontroverse Positionen
Gräßers Prozesspartei als Klägerin stellte im Verfahren die folgenden Behauptungen auf:
- Das Supermarkt-Projekt sei von der Verwaltungsspitze der Stadt Saarbrücken vorsätzlich vereitelt worden. Zum Zeitpunkt der Ablehnung sei gerade eine SPD- und FDP-geführte Ratsmehrheit erstarkt, welche als Interessenvertretung ortsansässiger, mittelständischer Kaufleute ein Projekt dieser Größenordnung unbedingt vermeiden wollte, um ihrer Klientel Umsatzeinbußen zu ersparen. Dieses Vorgehen sei auch im Interesse des aufstrebenden Oskar Lafontaine gewesen, der es mit der neuen Ratsmehrheit betrieben hätte und der es schließlich 1974 auch ins Amt des Bürgermeisters, zwei Jahre später sogar ins Amt des Saarbrücker Oberbürgermeisters schaffte.
- Die ursprünglich auf 2,4 Millionen Mark festgesetzten Erschließungskosten seien im Nachsatz „künstlich“ auf 4,5 Millionen angehoben worden, um das Projekt auszuhebeln.
- Die saarländische Justiz habe das Verfahren „absichtlich“ verschleppt, um Positionen der kommunalen Verwaltung zu stärken. Genannt wird in diesem Zusammenhang Roland Rixecker, ab 1983 Richter am Saarbrücker Landgericht, danach wissenschaftlicher Berater beim BGH, 1985 bis 1995 Staatssekretär im saarländischen Justizministerium der SPD-geführten Landesregierung und später Präsident des Oberlandesgerichts. Laut Gräßers Anwalt Bernhard Sauber sollten „justiziell-politische-Verquickungen“ im Saarland ausgenutzt werden, um seinen Mandanten systematisch aufzureiben und zur Aufgabe zu zwingen.
Dem hielten die Stadt Saarbrücken und das Saarland als Beklagte entgegen:
- Dass Gräßer seine Klage bereits einreichte, als die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat noch von der CDU-Fraktion und dem bis 1976 amtierenden Oberbürgermeister Fritz Schuster dominiert waren. Noch bevor Oskar Lafontaine in Saarbrücken zum Bürgermeister gewählt wurde, galt Gräßers Bauvorhaben also bereits als gescheitert. Lobbyismus-Vorwürfe gegen Fraktionen und Einzelpersonen aus Verwaltung und Justiz in Stadt und Land seien daher unbegründet.
- Dass die Erschließungskosten des Bauvorhabens, respektive ihre notwendige Anpassung wohl seitens der Stadt vor dem Oberlandesgericht nicht fristgerecht belegt worden seien, gleichwohl aber der Höhe nach immer zutreffend gewesen seien. Dies sei anhand der Aktenlage erkennbar.
Umstände seines Todes
Gräßers Leiche wurde abends, am Tage seines Todes in einem Waldgelände in der Nähe seines letzten Wohnortes bei Mariahütte (Ortsteil von Nonnweiler) aufgefunden. Nachfolgende Ermittlungen der Polizei schlossen Selbsttötung als Todesursache nicht aus, der Geschäftsmann habe sich wohl mit einem Jagdgewehr selbst erschossen. Ein Saarbrücker Radiosender meldete das Vorhandensein eines Abschiedsbriefes, allerdings wurde dies von Seiten der Polizei weder bestätigt, noch wurde jemals etwas über den Inhalt bekannt.
Literatur und Quellen
- Matthias Bartsch u. a.: „Wir wollen unser Recht“. In: spiegel.de (25. September 2006), zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015.
- Steffen Fründt: Jürgen Gräßer. Odyssee durch die Instanzen. In: welt.de (20. Dezember 2006), zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015.
- : Projekt Knappenroth. Eine unendliche Justizgeschichte. In: Deutschlandradio Kultur, (18. Oktober 2005), zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015.
- Christian Rath: Justiz auf Schleichtour. In: taz.de (6. Oktober 2006), zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015.
Einzelnachweise
- ANTARES Verwaltungsgesellschaft mbH. In: moneyhouse.de, abgerufen am 28. Oktober 2016.
- „Unternehmer Jürgen Gräßer tot aufgefunden“; in Die Welt vom 7. September 2010, online (zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015)
- „Stadt begrüßt BGH-Beschluss zu Revision im Gräßer-Prozess“; Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken am 29. April 2003, online ( vom 4. März 2016 im Internet Archive) (zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015)
- Thomas Weber: “Die Mühlen der Gerichte”; in: TextilWirtschaft Nr. 34 vom 24. August 2000
- „Unternehmer Jürgen Gräßer ist tot“ in: Meldungen der Saarbrücker Zeitung vom 8. September 2010, online (zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015)
- „Polizei schließt Selbstmord nicht aus – Unternehmer Gräßer tot aufgefunden“; in: RP-ONLINE vom 7. September 2010, online (zuletzt abgerufen am 19. Oktober 2015)
Personendaten | |
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NAME | Gräßer, Jürgen |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rennfahrer und Bauunternehmer |
GEBURTSDATUM | 23. März 1940 |
STERBEDATUM | 6. September 2010 |
STERBEORT | Nonnweiler |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Jurgen Grasser 23 Marz 1940 6 September 2010 in Nonnweiler war ein deutscher Rennfahrer Kaufmann und Bauunternehmer Bekannt wurde er in einem medienwirksamen Rechtsstreit gegen die Stadt Saarbrucken um den nie verwirklichten Bau eines Supermarktes Betatigung im MotorsportBis in die 1960er Jahre beteiligte sich Grasser am Motorsport er fuhr auf dem Nurburgring Tourenwagen im Rallyesport und bei Bergrennen Bereits im Alter von 20 Jahren folgte eine Anstellung beim Automobilhersteller BMW in leitender Position an einer Niederlassung mit 30 Angestellten Im Alter von dreissig Jahren hatte er nach eigenem Bekunden bereits ein betrachtliches Vermogen angehauft bewohnte als Eigentumer eine millionenteure Villa In die Schlagzeilen geriet er bei seiner nachfolgenden Tatigkeit als Bauunternehmer welche ihn in einen millionenschweren Rechtsstreit fuhrte Die Causa Grasser Der Prozess beschaftigte die saarlandische Landesjustiz sowie auch Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe uber einen Zeitraum von 32 Jahren Eine Appellation erging ebenfalls an den Europaischen Gerichtshof in Strassburg am Rande waren auch Gerichte benachbarter Bundeslander beteiligt Damit erlangte die Causa Grasser als langster Prozess in der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland uberregionale Beruhmtheit Die Klagesumme wurde zuletzt auf 400 Millionen Euro beziffert Fur Anwalte Gutachter und Gerichte mussten ebenfalls Honorare und Gebuhren in Millionenhohe von den Prozessparteien namentlich Grasser selbst Kommunalverwaltungen und Banken aufgebracht werden Vorgeschichte Jurgen Grasser als Bauunternehmer plante die Errichtung eines Wohn und Einkaufkomplexes im Saarbrucker Wohn und Gewerbegebiet Rastpfuhl Stadtteil Malstatt Fur einen Supermarkt waren 8 000 m Verkaufsflache im Konzept vorgesehen Damit rangierte das Projekt nach heutigen Massstaben ein SB Warenhaus mittleren Zuschnitts in der obersten Klasse In Saarbrucken hatte es zu dieser Zeit nichts Vergleichbares gegeben Dazu sollten erganzend zur bereits vorhandenen Wohnbebauung entlang der nahe gelegenen Eifelstrasse weitere bis zu 19 Stockwerke hohe Wohnhauser mit 900 Wohneinheiten in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen Grasser hatte bereits Anfang der 1970er Jahre ein geeignetes acht Hektar umschliessendes Areal nordlich der Strasse Im Knappenroth fur einen Kaufpreis von 5 2 Millionen Deutsche Mark erworben Bei dem Grundstuck handelte es sich um das ehemalige Werksgelande der 1907 gegrundeten und in den fruhen 1960er Jahren stillgelegten Asphalt und Teerfabrik Ernst Hugo Sarg amp Co Seit Abriss der Gebaude lag das stark mit den Hinterlassenschaften des petrochemischen Betriebes kontaminierte Wiesengelande brach Grasser hatte bereits Erfahrung in der Baubranche sammeln konnen Ein ahnliches Vorhaben im pfalzischen Dudenhofen hatte er wenige Jahre zuvor erfolgreich abgeschlossen Florierende Einnahmen aus diesem Projekt und aus seiner aktiven Zeit als Rennfahrer hatten ihn bereits im jungen Alter von Mitte dreissig zu einem vermogenden Mann gemacht Nach eigenem Bekunden hatte Grasser zu diesem Zeitpunkt auch schon eine Genehmigungszusage der Stadt Saarbrucken und einen Pachtvertrag mit einer Supermarktkette sowie eine Burgschaft der Sparkasse Saarbrucken fur die geplanten Bau und Erschliessungskosten erhalten Die Erschliessungskosten sollten sich bald als Knackpunkt erweisen sie waren ursprunglich von der Stadt auf 2 4 Millionen Mark beziffert worden was sich noch im Rahmen des geplanten Budgets befand Die ausfuhrenden Unternehmen begannen bereits auf Grassers Auftrag und Rechnung hin mit der Fundamentierung und schafften Material fur den Gebaudebau heran Nach der Darstellung Grassers war das Projekt zu diesem Zeitpunkt seitens der Stadt durchaus gewollt Planung und Genehmigung bereits beschlossene Sache Erstes Scheitern Am 22 August 1974 jedoch wendete sich das Blatt Der Bauausschuss der Stadt Saarbrucken kippte Grassers Vorhaben setzte die Erschliessungskosten nun auf 4 5 Millionen Mark fest Dafur reichte die Bankburgschaft nicht aus die Baugenehmigung wurde im Nachgang mit dieser Begrundung verweigert Weitere Verhandlungen mit Grasser fanden gar nicht mehr statt Die Kommune argumentierte man habe dem Projekt eine Absage erteilen mussen weil der ausfuhrende Kaufmann Grasser zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen sei die finanziellen Lasten des Grossprojektes zu stemmen Ebenfalls wurde der Bebauungsplan kurz darauf abgeandert Damit war das Supermarkt Projekt gestorben Grassers Investitionen und Vorleistungen zu seinem Schaden zwecklos verpufft Grasser wollte sich mit diesem Ergebnis nicht zufriedengeben und klagte im August 1974 gegen die Stadt erstmals vor dem Landgericht Saarbrucken Gegenstand der Klage war der ihm entstandene Schaden aus bereits geleisteten Investitionen sowie der zu erwartende Gewinn ware sein Supermarkt Projekt frist und plangerecht umgesetzt worden Dass dies nicht der Fall gewesen sei habe alleine die Stadt Saarbrucken verschuldet die ihrerseits jegliche Verantwortung und Entschadigungsforderung kategorisch zuruckwies Seinen Schaden bezifferte Grasser zunachst auf 9 5 Millionen Mark Schon im Marz 1975 wies das Landgericht seine Klage ab Was die Stadt Saarbrucken begrusste wollte Grasser so nicht akzeptieren und ging in die Revision In den folgenden Jahren schleppte sich der Prozess durch samtliche Instanzen der Gerichtsbarkeit wobei die Schadenssumme immer hoher anwuchs und Grassers Finanzkraft zunehmend schwand Bereits 1976 kam das Knappenroth Gelande zur Zwangsversteigerung Grasser verlor ebenfalls seinen Besitz in Dudenhofen wahrend der Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang weiter schwelte Teilerfolge Nach elf Jahren Verhandlungsdauer folgte das Urteil Im Jahre 1986 gab das Oberlandesgericht Saarbrucken als Berufungsinstanz dem Kaufmann Grasser wenigstens teilweise Recht Mit 5 8 Millionen Mark plus Zinsen habe ihn die Stadt Saarbrucken zu entschadigen Das war fur Grassers Position nicht einmal kostendeckend fur die Stadt Saarbrucken ohnehin inakzeptabel hoch Beide Parteien gingen also erneut in die Revision vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe Dieser verwies zuruck an das Oberlandesgericht Man habe dort zu prufen warum im beklagten Entscheidungsverfahren des Bauausschusses 1974 die zunachst niedriger angesetzten Erschliessungskosten plotzlich erhoht wurden Die BGH Richter folgten hier dem Vortrag des Klagers und unterstellten wortlich sachfremde Erwagungen der Stadt Saarbrucken welche wohl das Bauvorhaben Grassers bewusst habe scheitern lassen sollen Der Stadt gelang es im Nachsatz nicht die erhohten Erschliessungskosten fristgerecht zu begrunden Auch deswegen bejahte der BGH einen grundsatzlichen Entschadigungsanspruch Grassers und zwar nicht nur fur tatsachlich entstandene Kosten sondern ebenso fur zukunftige Gewinne Die Schadensbemessung jedoch liess die Entscheidung offen Uber weitere 15 Jahre wurde nun um die Schadenshohe gestritten die sich in jedem neuen Vortrag Grassers sukzessive erhohte jedoch ohne greifbares Ergebnis Mehr als 20 Jahre spater 1996 bezifferte ein Gutachten des Wirtschaftsprufers Arthur Andersen Grassers Gesamtschaden bereits auf 56 Millionen Mark Die Folgejahre waren gepragt von standiger Unsicherheit auf beiden Seiten uber Anspruch und Hohe einer moglichen Entschadigung Da sich abzeichnete dass ein abschliessendes Urteil auch zu Gunsten Grassers ausfallen konnte und die Schadenssumme in moglicherweise dreistelliger Millionenhohe bereits jetzt bedrohliche Ausmasse fur den kommunalen Haushalt annahm drangte die Opposition im Stadtrat vornehmlich die Fraktionen der CDU und der Grunen zu einem Vergleich mit Grasser Jedoch sah die Verwaltungsspitze dazu keine Notwendigkeit und beharrte weiterhin starr auf ihrer radikalen Rechtsposition Der Rechtsstreit dauerte nun bereits 25 Jahre an Erstmals im Jahre 2000 legte Grasser vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein Nicht seine Entschadigungsforderung stand hierbei zur Verhandlung sondern alleine die Verfahrensdauer Die Beschwerde wurde als begrundet angenommen und hatte Erfolg im Ergebnis erging eine Ruge an das saarlandische Oberlandesgericht wegen uberlanger Verfahrensdauer Auch der amtierende Ministerprasident des Saarlandes Peter Muller selbst Berufsrichter bezeichnete den Fall als Dicken Hund jedoch ohne dabei klar Position fur eine der beiden Streitparteien zu beziehen Muller liess allerdings nicht unerwahnt dass wohl seitens der Stadt der Versuch unternommen wurde den Herrn Grasser kaputt zu prozessieren Die Wende Vor dem Oberlandesgericht forderte Grasser nun bereits 158 Millionen Mark fur Prozesskosten Zinsen und Entschadigung In seinem Urteil vom November 2001 setzte das Gericht die Hohe seiner Forderung jedoch uberraschend auf null Mark fest Den Vorwurfen Grassers hier sei in einem Einzelfall die Gerechtigkeit zugunsten eines ubergeordneten kommunalen Interesses geopfert worden mochten die Richter nach eingehender Prufung nicht folgen Auch gegen diese Entscheidung ging Grasser letztinstanzlich in Revision vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe Im April 2003 erteilte der BGH bei einem Streitwert von zuletzt 109 Millionen Euro den Forderungen des Kaufmanns die endgultige Absage vor deutschen Gerichten indem er die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts abwies mangels grundsatzlicher Bedeutung in der Sache erfolglos Eine angestrebte Verfassungsbeschwerde Grassers vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste ebenso als unbegrundet scheitern da im zivilen Rechtsstreit um Entschadigungszahlungen keine Grundrechte beruhrt seien Zu diesem Zeitpunkt hatte der bereits 66 jahrige Grasser nach eigenem Bekunden alleine 21 8 Millionen Euro fur Prozesskosten aufgewendet Schon lange nicht mehr aus eigenen Mitteln Jahre zuvor hatte er seine Forderungen an ein Bankenkonsortium abgetreten das seine Rechtsposition fur ihn weiter verfolgte Grasser hatte sein ganzes Vermogen verloren befand sich nun in der Privatinsolvenz galt vor dem Gesetz als mittellos hatte sein ganzes Berufsleben an diesen Rechtsstreit gehangt Das letzte Urteil des Oberlandesgerichtes null Schadensersatz fur Grasser wurde somit in Ermangelung weiterer Rechtsmittel rechtskraftig Die Gegenseite nahm diese Entscheidung mit grosser Genugtuung auf Rechtsdezernent Wohlfahrt kommentierte sie mit den Worten fur die Stadt Saarbrucken hat es sich mit rund 80 Millionen Euro ausgezahlt dass sie kein ubereiltes Schuldanerkenntnis abgegeben hat Laut Wohlfahrt beanspruche die Stadt Saarbrucken von Grassers Insolvenzverwalter nun Kostenerstattung in Hohe von 3 5 Millionen Euro fur ihre Aufwendungen im Rechtsstreit worin nicht erstattungsfahige Verwaltungskosten und Personalkosten der Stadt gar nicht erfasst waren Diese schatzte Wohlfahrt um ein Vielfaches hoher ein Endstation EGMR Damit war Grasser gescheitert Erfolg versprechend schien alleine noch seine Eingabe beim Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte die er 2006 anstrengte Die Schadenssumme wurde dort mit 400 Millionen Euro angegeben Zeitgleich klagten Grassers Anwalte ebenfalls vor dem Landgericht Karlsruhe diesmal nicht gegen die Stadt sondern gegen das Bundesland Saarland das in seiner Eigenschaft als Trager seiner eigenen Gerichtsbarkeit nun als Mitverursacher des Schadens bezichtigt wurde Erstinstanzlich bekam Grasser dort sogar Recht weil die Baden Wurttemberger Richter bei einer derart langen Prozessdauer nicht ausschliessen mochten dass alleine daraus ein nicht unerheblicher Schaden entstanden sei Entschadigung der Form nach also schon der Hohe nach jedoch ungewiss Die grossen Hoffnungen der Prozessbevollmachtigten auf schnelle Feststellung einer mehrere hundert Millionen Euro hohen Entschadigung erfullten sich nicht Das Verfahren ruht weil sich die betreibenden Banken derzeit nicht zur Prozessfinanzierung einer anschliessenden Leistungsklage durchringen konnten ebenso wenig Grassers Insolvenzverwalter oder gar das Land Saarland Der saarlandische Justizstaatssekretar Wolfgang Schild stellte fest Die Verfahrensdauer ist inakzeptabel lang aber es ist nicht inakzeptabel dass er Grasser den Prozess nicht gewonnen hat Wir haben immer die Rechtsauffassung vertreten wenn was rechtskraftig festgestellt ist kein ersatzfahiger Schaden geltend gemacht werden kann kann durch die lange Prozessdauer auch kein grosserer ersatzfahiger Schaden entstanden sein In einem letzten Urteil 2006 befand dagegen der EGMR dass Grasser in seinen Menschenrechten verletzt worden sei und daher Anspruch auf Schmerzensgeld habe Alleine die Tatsache dass sich sein Verfahren vor deutschen Gerichten bereits uber mehr als dreissig Jahre hingezogen hatte bewog die Richter dazu Grasser eine Entschadigung in Hohe von 45 000 Euro zuzusprechen Da kampft man jahrzehntelang und bekommt am Ende fast nichts resumierte Grasser abschliessend Ob der Unternehmer diesen letzten juristischen Anspruch jemals erfolgreich vor deutschen Gerichten betrieben hat ist unbekannt Schon vier Jahre spater war sein Leben beendet Kontroverse Positionen Grassers Prozesspartei als Klagerin stellte im Verfahren die folgenden Behauptungen auf Das Supermarkt Projekt sei von der Verwaltungsspitze der Stadt Saarbrucken vorsatzlich vereitelt worden Zum Zeitpunkt der Ablehnung sei gerade eine SPD und FDP gefuhrte Ratsmehrheit erstarkt welche als Interessenvertretung ortsansassiger mittelstandischer Kaufleute ein Projekt dieser Grossenordnung unbedingt vermeiden wollte um ihrer Klientel Umsatzeinbussen zu ersparen Dieses Vorgehen sei auch im Interesse des aufstrebenden Oskar Lafontaine gewesen der es mit der neuen Ratsmehrheit betrieben hatte und der es schliesslich 1974 auch ins Amt des Burgermeisters zwei Jahre spater sogar ins Amt des Saarbrucker Oberburgermeisters schaffte Die ursprunglich auf 2 4 Millionen Mark festgesetzten Erschliessungskosten seien im Nachsatz kunstlich auf 4 5 Millionen angehoben worden um das Projekt auszuhebeln Die saarlandische Justiz habe das Verfahren absichtlich verschleppt um Positionen der kommunalen Verwaltung zu starken Genannt wird in diesem Zusammenhang Roland Rixecker ab 1983 Richter am Saarbrucker Landgericht danach wissenschaftlicher Berater beim BGH 1985 bis 1995 Staatssekretar im saarlandischen Justizministerium der SPD gefuhrten Landesregierung und spater Prasident des Oberlandesgerichts Laut Grassers Anwalt Bernhard Sauber sollten justiziell politische Verquickungen im Saarland ausgenutzt werden um seinen Mandanten systematisch aufzureiben und zur Aufgabe zu zwingen Dem hielten die Stadt Saarbrucken und das Saarland als Beklagte entgegen Dass Grasser seine Klage bereits einreichte als die Mehrheitsverhaltnisse im Stadtrat noch von der CDU Fraktion und dem bis 1976 amtierenden Oberburgermeister Fritz Schuster dominiert waren Noch bevor Oskar Lafontaine in Saarbrucken zum Burgermeister gewahlt wurde galt Grassers Bauvorhaben also bereits als gescheitert Lobbyismus Vorwurfe gegen Fraktionen und Einzelpersonen aus Verwaltung und Justiz in Stadt und Land seien daher unbegrundet Dass die Erschliessungskosten des Bauvorhabens respektive ihre notwendige Anpassung wohl seitens der Stadt vor dem Oberlandesgericht nicht fristgerecht belegt worden seien gleichwohl aber der Hohe nach immer zutreffend gewesen seien Dies sei anhand der Aktenlage erkennbar Umstande seines TodesGrassers Leiche wurde abends am Tage seines Todes in einem Waldgelande in der Nahe seines letzten Wohnortes bei Mariahutte Ortsteil von Nonnweiler aufgefunden Nachfolgende Ermittlungen der Polizei schlossen Selbsttotung als Todesursache nicht aus der Geschaftsmann habe sich wohl mit einem Jagdgewehr selbst erschossen Ein Saarbrucker Radiosender meldete das Vorhandensein eines Abschiedsbriefes allerdings wurde dies von Seiten der Polizei weder bestatigt noch wurde jemals etwas uber den Inhalt bekannt Literatur und QuellenMatthias Bartsch u a Wir wollen unser Recht In spiegel de 25 September 2006 zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Steffen Frundt Jurgen Grasser Odyssee durch die Instanzen In welt de 20 Dezember 2006 zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Projekt Knappenroth Eine unendliche Justizgeschichte In Deutschlandradio Kultur 18 Oktober 2005 zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Christian Rath Justiz auf Schleichtour In taz de 6 Oktober 2006 zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 EinzelnachweiseANTARES Verwaltungsgesellschaft mbH In moneyhouse de abgerufen am 28 Oktober 2016 Unternehmer Jurgen Grasser tot aufgefunden in Die Welt vom 7 September 2010 online zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Stadt begrusst BGH Beschluss zu Revision im Grasser Prozess Mitteilung der Landeshauptstadt Saarbrucken am 29 April 2003 online Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Thomas Weber Die Muhlen der Gerichte in TextilWirtschaft Nr 34 vom 24 August 2000 Unternehmer Jurgen Grasser ist tot in Meldungen der Saarbrucker Zeitung vom 8 September 2010 online zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 Polizei schliesst Selbstmord nicht aus Unternehmer Grasser tot aufgefunden in RP ONLINE vom 7 September 2010 online zuletzt abgerufen am 19 Oktober 2015 PersonendatenNAME Grasser JurgenKURZBESCHREIBUNG deutscher Rennfahrer und BauunternehmerGEBURTSDATUM 23 Marz 1940STERBEDATUM 6 September 2010STERBEORT Nonnweiler