Jenny Böken 5 September 1989 in Langenfeld Rheinland 4 September 2008 in der Nordsee vor Norderney fand als Sanitätsoffi
Jenny Böken

Jenny Böken (* 5. September 1989 in Langenfeld (Rheinland); † 4. September 2008 in der Nordsee vor Norderney) fand als Sanitätsoffizier-Anwärterin der Deutschen Marine auf ihrer ersten Fahrt mit dem Segelschulschiff Gorch Fock den Tod. Sie ging unter im Einzelnen ungeklärten Umständen gegen Mitternacht am 3./4. September 2008 über Bord; ihr Leichnam wurde elf Tage später vor Helgoland geborgen und am 24. September 2008 in Teveren beigesetzt.
Leben
Jenny Böken wuchs mit ihren beiden Brüdern bei den Eltern in Teveren auf. Ende Juni 2008 bestand sie das Abitur an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule Geilenkirchen, deren stellvertretender Leiter ihr Vater war, bis er 2010 zum Leiter aufstieg. Anfang Juli 2008 fing sie als Zeitsoldatin bei der Marine an und absolvierte bis 15. August in Flensburg und Plön die Grundausbildung. Ab 16. August war sie auf der Gorch Fock, die am 28. August in Kiel auslief.
Todesumstände
Am 3. September abends gehörte sie zur 30-köpfigen Segelwache des Schiffes. Sie war von 20 bis 24 Uhr als Posten Ausguck auf der Back eingeteilt. Dabei trug sie, wie auf Großseglern üblich, weder Rettungsweste noch Signallampe oder GPS-Sender. Jenny Böken ging über Bord, als das Schiff kurz vor Mitternacht bei Windstärke sieben etwa 12 sm (22 km) nördlich der Insel Norderney fuhr. Zeugen ihres Sturzes von Bord fanden sich nicht; nur ein Soldat gab an, er habe einen „Schatten“ ins Meer fallen gesehen. Der Wachoffizier gab Mann-über-Bord-Alarm. Eine Rettungsboje wurde ins Meer geworfen und das Schiff gestoppt. Nun drehte die Gorch Fock und fuhr in Richtung der Position des Mann-über-Bord-Alarms. Über Funk wurden Schiffe der Bundespolizei und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) alarmiert. Die beiden motorisierten Bereitschaftsboote fuhren im Kielwasser der Gorch Fock zur vermerkten Position. Hubschrauber der Bundeswehr und der niedersächsischen Polizei sowie Seefernaufklärungsflugzeuge der Bundeswehr suchten das Seegebiet ab. Elf Tage später, am 15. September 2008, wurde Jenny Bökens Leichnam von dem Forschungsschiff Walther Herwig III etwa 65 sm (120 km) nordwestlich von Helgoland geborgen und durch die Wasserschutzpolizei dem Institut für Rechtsmedizin Kiel zugeführt. Die genauen Positionsdaten der Bergung des Leichnams sind strittig, da sich laut Aussage des Vaters die Angaben der Marine von denen des Forschungsschiffs unterschieden.
Strafrechtliche Ermittlungen und Rechtsverfahren
Die genauen Todesumstände Bökens sind ungeklärt. Allerdings gab es Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen. Der Vater Uwe Böken erklärte sich zuletzt jedoch überzeugt, „dass Jenny nicht lebend über Bord gegangen ist“, da sich laut Obduktionsbericht kein Wasser in ihrer Lunge befunden habe. Zuvor hatten die Eltern dem Schiffsarzt und dem Kommandanten vorgeworfen, das Überbordgehen ihrer Tochter fahrlässig dadurch herbeigeführt zu haben, dass der Arzt sie trotz ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht vollständig vom Dienst befreit und der Kommandant das wegen der Witterung und des Seegangs gebotene Anlegen einer Rettungsweste oder des Toppsgurtes nicht angeordnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft Kiel sah jedoch mangels ausreichenden Verdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung ab. Die Klageerzwingungsanträge der Eltern wurden am 12. Juni 2012 vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht verworfen. Hinsichtlich des Arztes sei der Antrag unbegründet, weil für Bökens Überbordgehen neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch zahlreiche andere Ursachen denkbar seien. Hinsichtlich des Kommandanten sei der Antrag unzulässig, weil die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel entgegen § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO nicht in einer Weise vorgebracht worden seien, die dem Oberlandesgericht eine Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten ermögliche.
Die von den Eltern hinsichtlich des Arztes eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Ein hinreichender Tatverdacht sei nach gewissenhaft durchgeführten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2014 im Fall Jenny Böken bildete die zweite der vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2014 und 2015 zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter.
Zu Jenny Bökens zehntem Todestag am 4. September 2018 informierte die Familie über ihren Anwalt die Staatsanwaltschaft Kiel, dass sich ein Zeuge gemeldet und im August eine Versicherung an Eides statt abgegeben habe, von der man sich eine Wiederaufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erhoffe. Der Zeuge, zum Todeszeitpunkt Bökens ebenfalls Soldat, gab an, kurz vor dem Vorfall eine flüchtige Beziehung zu Jenny Böken gehabt und nach dem Auffinden der Leiche von anderen Soldaten erfahren zu haben, sie sei erdrosselt worden. Der ehemalige Kamerad wurde daraufhin im April 2019 – nach einer zwischenzeitlichen Geschlechtsänderung jetzt als Zeugin – von der Staatsanwaltschaft Kiel vernommen und das Todesermittlungsverfahren im Juni wieder aufgenommen. Es wurde aber am 26. November 2019 erneut eingestellt. Die dagegen von den Eltern eingelegte Beschwerde wurde am 6. Juli 2020 von der Generalstaatsanwaltschaft „als unbegründet verworfen“.
Versorgungsrechtliches Verfahren
Im Dezember 2013 verklagten die Eltern die Bundesrepublik vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf 40.000 Euro Entschädigung nach § 63a Abs. 3 Nr. 2 Soldatenversorgungsgesetz. Diese Klage wurde am 22. Oktober 2014 abgewiesen.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurde nurmehr der vor dem 13. Dezember 2011 maßgebliche Betrag für Eltern von 20.000 Euro geltend gemacht. Die mündliche Verhandlung fand am 14. September 2016 statt. Die Eltern machten geltend, dass der Wachdienst ihrer Tochter angesichts der damaligen Witterungsbedingungen besonders lebensgefährlich gewesen sei, zumal man ihre Tochter nicht individuell gegen das Überbordfallen gesichert und sie auch nicht mit einer Rettungsweste ausgestattet habe. Die Reling auf der Back sei teilweise zu niedrig gewesen, außerdem hätte Jenny Böken aus Krankheitsgründen überhaupt keinen Dienst an Bord der Gorch Fock verrichten dürfen. Die Marine hielt dem entgegen, dass es nach ihren damaligen Vorgaben bei den zum Vorfallszeitpunkt herrschenden Witterungsbedingungen nicht erforderlich gewesen sei, Rettungswesten oder andere Sicherungsmittel zu tragen. Das Schiff habe bei geringen Eigenbewegungen relativ ruhig im Wasser gelegen, gesundheitsbedingte Hindernisse hätten nicht vorgelegen. Das Berufungsgericht wies die Berufung zurück und ließ keine Revision zu. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht legten die Eltern nicht ein.
Gedenkplakette
Am 5. September 2014 brachte die Bundeswehr eine Gedenkplakette am Grab von Jenny Böken an.
Jenny-Böken-Stiftung
Jenny Bökens Mutter Marlis gründete ein Jahr nach dem Vorfall vom September 2008 die Jenny-Böken-Stiftung, die das erklärte Ziel hat, sich um in Not geratene Familien von getöteten und gefallenen Soldaten zu kümmern sowie Soldaten zu unterstützen, die infolge ihres Dienstes dienstunfähig geworden sind.
Verfilmung
Der Fernsehfilm Tod einer Kadettin des Regisseurs Raymond Ley, der am 5. April 2017 im Ersten gezeigt wurde, basiert auf dem Fall der Jenny Böken. Unmittelbar im Anschluss daran wurde die halbstündige Dokumentation Der Fall Gorch Fock zu demselben Thema gesendet.
Weblinks
- Website der Jenny-Böken-Stiftung
- Website der Eltern zu Jenny Böken und dem Fall
- Hasnain Kazim: Vermisste „Gorch Fock“-Kadettin: „Eine Hand fürs Schiff, eine Hand für sich selbst“. In: Spiegel Online. 4. September 2008 .
Einzelnachweise
- Jenny liebte das Meer und die Marine. Verunglückte Gorch-Fock-Soldatin konnte nur noch tot geborgen werden. In: nordbayern.de. Nürnberger Zeitung, 17. September 2008, archiviert vom 5. November 2013; abgerufen am 19. April 2015. (nicht mehr online verfügbar) am
- Abschied von unserer Kameradin Jenny. Jenny Böken Stiftung, archiviert vom 6. April 2017; abgerufen am 6. April 2017. (nicht mehr online verfügbar) am
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2016, Az.: 1 A 2359/14, openjur.de.
- Hasnain Kazim: Vermisste „Gorch Fock“-Kadettin: „Eine Hand fürs Schiff, eine Hand für sich selbst“. In: Spiegel Online. 4. September 2008, abgerufen am 1. Oktober 2016.
- John Goetz, Frank Hornig, Andreas Wassermann und Antje Windmann: Das Geisterschiff. In: Der Spiegel. Nr. 19, 2011, S. 40–45 (online – 7. Mai 2011).
- Eltern der „Gorch-Fock“-Kadettin Böken bestreiten Marine-Angaben. In: aachener-nachrichten.de. 25. Oktober 2019, abgerufen am 25. Oktober 2019 (dpa).
- Ärzte und Freunde sprechen: ARD-Doku über tote „Gorch Fock“-Kadettin wirft neue Fragen auf. In: Focus Online. 5. April 2017, abgerufen am 6. April 2017.
- OLG Schleswig, Beschl. v. 12.06.2012 - 1 Ws 203/12 113/12. In: burhoff.de. 12. Juni 2012, abgerufen am 6. August 2019.
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2014, 2 BvR 1568/12, abgerufen am 6. April 2017.
- Die Zeitenwende in den Verfahren nach den §§ 172 ff StPO, HRRS 2016, 29, abgerufen am 3. Dezember 2024
- Frank Behling: Zeuge soll Verfahren in Gang bringen. Kieler Nachrichten, 5. September 2018.
- Staatsanwaltschaft befragte neue Zeugin im Fall Jenny Böken. Welt Online, 7. Juni 2019 (dpa).
- Ansgar Siemens: Tod von Gorch-Fock-Kadettin: Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen im Fall Jenny Böken wieder auf. In: Spiegel Online, 7. Juni 2019, abgerufen am 7. Juni 2019.
- Neue Ermittlungen im Fall Jenny Böken wieder eingestellt. In: welt.de, 26. November 2019.
- Generalstaatsanwalt weist Beschwerde der Eltern ab. In: Der Spiegel. Nr. 32, 2020 (online).
- Eltern von Jenny Böken klagen auf Entschädigung. Aachener Zeitung, 10. Dezember 2013, abgerufen am 7. Mai 2014.
- Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. 1 K 2995/13, openjur.de, Abruf am 6. April 2017; Eltern von „Gorch Fock“-Kadettin scheitern mit Klage. Die Welt, 23. Oktober 2014, abgerufen am 4. Februar 2016.
- § 63a SVG in der vor und nach dem 13. Dezember 2011 geltenden Fassung bei buzer.de
- „Gorch Fock“-Sanitäterin: Kadettin Jenny Böken war häufig im Lazarett. In: shz.de, 14. September 2016.
- Mündliche Verhandlung wegen Todesfalls auf der Gorch Fock am 14.9.2016. Pressemitteilung des OVG. 29. August 2016, abgerufen am 4. September 2016.
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2016, Az.: 1 A 2359/14, openjur.de; Pressemitteilung des OVG (Tote „Gorch Fock“-Kadettin: Gericht weist Klage der Eltern ab. In: Spiegel Online. 15. September 2016, abgerufen am 17. September 2016. vom 7. April 2017 im Internet Archive), Abruf am 6. April 2017;
- Tote „Gorch Fock“-Kadettin: Eltern verzichten auf weitere Beschwerde. Spiegel Online, 31. Oktober 2016 (dpa).
- Ehrendes Gedenken der Bundeswehr. Presse- und Informationszentrum Marine, 5. September 2014, archiviert vom 8. September 2014; abgerufen am 8. September 2014. (nicht mehr online verfügbar) am
- Kurzportrait Stiftungsanlass. Abgerufen am 28. September 2016.
- Martin Schulte: Tod auf der „Gorch Fock“. Jenny Böken – ein Fall für zwei Filme. Flensburger Tageblatt, 27. Februar 2017, abgerufen am 5. März 2017.
Personendaten | |
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NAME | Böken, Jenny |
KURZBESCHREIBUNG | deutsche Offiziersanwärterin |
GEBURTSDATUM | 5. September 1989 |
GEBURTSORT | Langenfeld |
STERBEDATUM | 4. September 2008 |
STERBEORT | Nordsee |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Jenny Boken 5 September 1989 in Langenfeld Rheinland 4 September 2008 in der Nordsee vor Norderney fand als Sanitatsoffizier Anwarterin der Deutschen Marine auf ihrer ersten Fahrt mit dem Segelschulschiff Gorch Fock den Tod Sie ging unter im Einzelnen ungeklarten Umstanden gegen Mitternacht am 3 4 September 2008 uber Bord ihr Leichnam wurde elf Tage spater vor Helgoland geborgen und am 24 September 2008 in Teveren beigesetzt Segelschulschiff Gorch FockLebenJenny Boken wuchs mit ihren beiden Brudern bei den Eltern in Teveren auf Ende Juni 2008 bestand sie das Abitur an der Anita Lichtenstein Gesamtschule Geilenkirchen deren stellvertretender Leiter ihr Vater war bis er 2010 zum Leiter aufstieg Anfang Juli 2008 fing sie als Zeitsoldatin bei der Marine an und absolvierte bis 15 August in Flensburg und Plon die Grundausbildung Ab 16 August war sie auf der Gorch Fock die am 28 August in Kiel auslief TodesumstandeAm 3 September abends gehorte sie zur 30 kopfigen Segelwache des Schiffes Sie war von 20 bis 24 Uhr als Posten Ausguck auf der Back eingeteilt Dabei trug sie wie auf Grossseglern ublich weder Rettungsweste noch Signallampe oder GPS Sender Jenny Boken ging uber Bord als das Schiff kurz vor Mitternacht bei Windstarke sieben etwa 12 sm 22 km nordlich der Insel Norderney fuhr Zeugen ihres Sturzes von Bord fanden sich nicht nur ein Soldat gab an er habe einen Schatten ins Meer fallen gesehen Der Wachoffizier gab Mann uber Bord Alarm Eine Rettungsboje wurde ins Meer geworfen und das Schiff gestoppt Nun drehte die Gorch Fock und fuhr in Richtung der Position des Mann uber Bord Alarms Uber Funk wurden Schiffe der Bundespolizei und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbruchiger DGzRS alarmiert Die beiden motorisierten Bereitschaftsboote fuhren im Kielwasser der Gorch Fock zur vermerkten Position Hubschrauber der Bundeswehr und der niedersachsischen Polizei sowie Seefernaufklarungsflugzeuge der Bundeswehr suchten das Seegebiet ab Elf Tage spater am 15 September 2008 wurde Jenny Bokens Leichnam von dem Forschungsschiff Walther Herwig III etwa 65 sm 120 km nordwestlich von Helgoland geborgen und durch die Wasserschutzpolizei dem Institut fur Rechtsmedizin Kiel zugefuhrt Die genauen Positionsdaten der Bergung des Leichnams sind strittig da sich laut Aussage des Vaters die Angaben der Marine von denen des Forschungsschiffs unterschieden Strafrechtliche Ermittlungen und RechtsverfahrenDie genauen Todesumstande Bokens sind ungeklart Allerdings gab es Hinweise auf gesundheitliche Einschrankungen Der Vater Uwe Boken erklarte sich zuletzt jedoch uberzeugt dass Jenny nicht lebend uber Bord gegangen ist da sich laut Obduktionsbericht kein Wasser in ihrer Lunge befunden habe Zuvor hatten die Eltern dem Schiffsarzt und dem Kommandanten vorgeworfen das Uberbordgehen ihrer Tochter fahrlassig dadurch herbeigefuhrt zu haben dass der Arzt sie trotz ihrer gesundheitlichen Beeintrachtigungen nicht vollstandig vom Dienst befreit und der Kommandant das wegen der Witterung und des Seegangs gebotene Anlegen einer Rettungsweste oder des Toppsgurtes nicht angeordnet hatte Die Staatsanwaltschaft Kiel sah jedoch mangels ausreichenden Verdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlassiger Totung ab Die Klageerzwingungsantrage der Eltern wurden am 12 Juni 2012 vom Schleswig Holsteinischen Oberlandesgericht verworfen Hinsichtlich des Arztes sei der Antrag unbegrundet weil fur Bokens Uberbordgehen neben gesundheitlichen Beeintrachtigungen auch zahlreiche andere Ursachen denkbar seien Hinsichtlich des Kommandanten sei der Antrag unzulassig weil die Tatsachen welche die Erhebung der offentlichen Klage begrunden sollen und die Beweismittel entgegen 172 Abs 3 Satz 1 StPO nicht in einer Weise vorgebracht worden seien die dem Oberlandesgericht eine Schlussigkeitsprufung ohne Ruckgriff auf die Ermittlungsakten ermogliche Die von den Eltern hinsichtlich des Arztes eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen Ein hinreichender Tatverdacht sei nach gewissenhaft durchgefuhrten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint worden Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6 Oktober 2014 im Fall Jenny Boken bildete die zweite der vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2014 und 2015 zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter Zu Jenny Bokens zehntem Todestag am 4 September 2018 informierte die Familie uber ihren Anwalt die Staatsanwaltschaft Kiel dass sich ein Zeuge gemeldet und im August eine Versicherung an Eides statt abgegeben habe von der man sich eine Wiederaufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erhoffe Der Zeuge zum Todeszeitpunkt Bokens ebenfalls Soldat gab an kurz vor dem Vorfall eine fluchtige Beziehung zu Jenny Boken gehabt und nach dem Auffinden der Leiche von anderen Soldaten erfahren zu haben sie sei erdrosselt worden Der ehemalige Kamerad wurde daraufhin im April 2019 nach einer zwischenzeitlichen Geschlechtsanderung jetzt als Zeugin von der Staatsanwaltschaft Kiel vernommen und das Todesermittlungsverfahren im Juni wieder aufgenommen Es wurde aber am 26 November 2019 erneut eingestellt Die dagegen von den Eltern eingelegte Beschwerde wurde am 6 Juli 2020 von der Generalstaatsanwaltschaft als unbegrundet verworfen Versorgungsrechtliches VerfahrenIm Dezember 2013 verklagten die Eltern die Bundesrepublik vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf 40 000 Euro Entschadigung nach 63a Abs 3 Nr 2 Soldatenversorgungsgesetz Diese Klage wurde am 22 Oktober 2014 abgewiesen Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Munster wurde nurmehr der vor dem 13 Dezember 2011 massgebliche Betrag fur Eltern von 20 000 Euro geltend gemacht Die mundliche Verhandlung fand am 14 September 2016 statt Die Eltern machten geltend dass der Wachdienst ihrer Tochter angesichts der damaligen Witterungsbedingungen besonders lebensgefahrlich gewesen sei zumal man ihre Tochter nicht individuell gegen das Uberbordfallen gesichert und sie auch nicht mit einer Rettungsweste ausgestattet habe Die Reling auf der Back sei teilweise zu niedrig gewesen ausserdem hatte Jenny Boken aus Krankheitsgrunden uberhaupt keinen Dienst an Bord der Gorch Fock verrichten durfen Die Marine hielt dem entgegen dass es nach ihren damaligen Vorgaben bei den zum Vorfallszeitpunkt herrschenden Witterungsbedingungen nicht erforderlich gewesen sei Rettungswesten oder andere Sicherungsmittel zu tragen Das Schiff habe bei geringen Eigenbewegungen relativ ruhig im Wasser gelegen gesundheitsbedingte Hindernisse hatten nicht vorgelegen Das Berufungsgericht wies die Berufung zuruck und liess keine Revision zu Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht legten die Eltern nicht ein Gedenkplakette Bild gesucht Der Benutzer Flominator wunscht sich an dieser Stelle ein Bild vom Ort mit diesen Koordinaten 50 955105 6 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