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Das Kölner Judenprivileg ist ein in eine Steinplatte gehauenes Privileg für die jüdische Bevölkerung der Erzdiözese Köln

Kölner Judenprivileg

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Das Kölner Judenprivileg ist ein in eine Steinplatte gehauenes Privileg für die jüdische Bevölkerung der Erzdiözese Köln aus dem Jahr 1266, das sich im Kölner Dom befindet. Als Quelle dokumentierte es die Gewährung von Rechten für Juden durch den Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg. Während Urkunden zu dieser Zeit üblicherweise auf Pergament ausgefertigt wurden, ist die hier gewählte Form der öffentlich ausgestellten Steinurkunde eher eine Seltenheit. Geregelt wurden das Friedhofs- und Bestattungsrecht, Zollbestimmungen und das Geldleihmonopol. Das Judenprivileg ist somit eine bedeutende Quelle für die jüdische Geschichte in Köln und für das Verhältnis von Christen und Juden in dieser Zeit.

Aufstellungsort

Die mannshohe Steintafel befindet sich heute im Kölner Dom an einer Wand des nördlichen Chorumgangs, in der Nähe des Eingangs zur Sakramentskapelle. Es wird vermutet, dass dies mindestens der dritte Aufstellungsort innerhalb der Kathedrale ist. Aufgrund der Bedeutung der Tafel und ihres Erhaltungszustandes kann davon ausgegangen werden, dass sie von Anfang an innerhalb der Kirche angebracht war. Eine sichere Lokalisierung der ersten Anbringung im Jahre 1266, 18 Jahre nach der Grundsteinlegung des heutigen Doms, ist bisher nicht gelungen. Überlegungen gehen von einer Anbringung oder Einmauerung am damals schon errichteten Nordanbau der künftigen Sakristei aus. Nicht auszuschließen wäre auch eine Anbringung in einer inneren oder äußeren Mauer der damaligen Schatzkammer. Bis 1867 ist eine Anbringung in einem Raum der alten Domsakristei belegt. Ab 1870 befand sich das Judenprivileg in der Halle des Südturmes. 1981 kam die Tafel an ihren jetzigen Standort.

Hintergrund

→ Hauptartikel: „Mittelalter“ im Artikel Jüdische Geschichte in Köln

Die Kölner Erzdiözese war bis Ende des Mittelalters ein Zentrum des Judentums in Deutschland, mit Niederlassungen jüdischer Gemeinden in den meisten Städten, deren Mitgliederzahl bis zu 3.000 Menschen umfasste. Die Stadt Köln bildete den Mittelpunkt des rheinischen und westfälischen jüdischen Lebens, mit einer eigenen Religionsschule von hochrangigem Ruf und weitreichenden internationalen Handelsbeziehungen. Juden im Rheinland lebten im Spannungsfeld zwischen einer duldenden und privilegierten Haltung angesichts ihrer dem Christentum verwandten Religion und der wachsenden Ablehnung ihrer „Verblendung“ gegenüber der „wahren Religion“ Christentum, die später in den Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes gipfelte. Die Duldung jüdischen Lebens und wirtschaftlicher Aktivitäten von Juden führte auch zum Bestreben, letztere steuerlich zu schröpfen, was unter anderem Gegenstand der meisten Judenprivilegen war.

Inhalt

Es handelt sich beim Kölner Judenprivileg nicht um einen Auszug, sondern um die vollständige Ausfertigung einer Urkunde. Die Existenz einer Pergamentfassung ist nicht ausgeschlossen, aber die Vollständigkeit der steinernen Urkunde wurde in diplomatischer Untersuchung festgestellt. Die Urkunde enthält keine zeitliche Begrenzung ihrer Regelungen, was eine mögliche Erklärung ihres steinernen Trägermaterials als dauerhafte Darstellungsform liefert. In dieser Form einzigartig, reiht sich die Urkunde aus dem Jahr 1266 inhaltlich jedoch in die elf Schutzbriefe des Erzbistums zwischen 1252 und 1372 ein.

Das Judenprivileg von 1266 ist in lateinischer Sprache verfasst. Es bezieht sich inhaltlich auf eine „ungünstige Rechtslage“ und „verschiedene Ungerechtigkeiten“, denen die Kölner Juden ausgesetzt worden seien. Hierzu sollten nun drei Rechtskreise mit Freiheitsrechten ausgestattet werden:

Friedhofs- und Bestattungsrecht

Engelbert II. sicherte den Juden das Recht zu, „wie auch immer ihr Leben ausgelöscht wurde und woher auch immer sie herangebracht wurden“, ihre Toten auf einem eigenen Friedhof außerhalb der Kölner Stadtmauern zu bestatten. Dies war der Judenbüchel aus der Mitte des 12. Jahrhunderts als ältester jüdischer Friedhof Kölns. Er lag nahe der Bonner Straße neben einem Hof des Stiftes St. Severin. Zwischen 1922 und 1936 wurde dieser Friedhof für den Bau eines Güterbahnhofes und der Großmarkthalle aufgelöst. Einige der ältesten Grabsteine von dort werden heute im Lapidarium des jüdischen Friedhofs Köln-Bocklemünd aufbewahrt. Das Judenprivileg schloss die Erhebung eines Leichenzolls für Bestattungen auswärtiger Juden auf diesem Friedhof aus. Auch erlaubte es keine Beerdigungen von Juden, die aus der jüdischen Gemeinschaft ausgeschlossen wurden und stärkte damit die Autonomie der jüdischen Gemeinde.

Zollbestimmungen

Das Judenprivileg sicherte dem jüdischen Handel zu, nicht stärker belastet zu werden als christliche Kaufleute.

Geldleihmonopol

Mit dem Judenprivileg bestimmte der Erzbischof ein Ansiedlungsverbot von „Kawertschen“ und anderen Christen, die verzinsliche Kredite verliehen, in der Stadt und sicherte jüdischen Geldverleihern so ein weitreichendes Monopol. Wie auch bei den Zollbestimmungen geschah dies vor dem Hintergrund, dass wohlhabende Mitglieder der jüdischen Gemeinde Kölns zu den wichtigsten Finanziers des Erzbistums gehört haben. „Kawertschen“, christliche Geldleiher aus der Lombardei und aus Frankreich, waren Mitte des 13. Jahrhunderts im Rheinland kaum aktiv, jedoch deutet die Regelung im Judenprivileg darauf hin, dass das Auftreten dieser Wettbewerber zumindest erwartet wurde. Der Erzbischof betrieb somit eine weitreichende Förderung jüdischer Wirtschaftstätigkeit, nicht zuletzt sicher auch, um die Kapitalkraft jüdischer Geschäftsleute in seinem Sinne nutzen zu können.

Literatur

  • Bernd Wacker, Rolf Lauer (Hrsg.): Der Kölner Dom und „die Juden“: Fachtagung der Karl Rahner Akademie Köln in Zusammenarbeit mit der Dombauverwaltung Köln vom 18. bis zum 19. November 2006. (= Kölner Domblatt Band 73) Verlag Kölner Dom, Köln 2008, ISBN 978-3-922442-65-3.
  • Wolfgang Müller: Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters. Kallmünz 1975 (Münchener Historische Studien. Abteilung Geschichtliche Hilfswissenschaften, hrsg. von Peter Acht, 13), S. 87–89, Nr. 31.

Weblinks

Commons: Judenprivileg (Kölner Dom) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Joachim Oepen: Das Judenprivileg im Kölner Dom. In: Bernd Wacker, Rolf Lauer (Hrsg.): Der Kölner Dom und „die Juden“: Fachtagung der Karl Rahner Akademie Köln in Zusammenarbeit mit der Dombauverwaltung Köln vom 18. bis zum 19. November 2006. Kölner Domblatt; Jahrbuch des Zentral-Dombauvereins. Band 73. Verl. Kölner Dom, Köln 2008, ISBN 978-3-922442-65-3, S. 68–75. 
  2. Oepen, S. 78–80.
  3. Oepen, S. 76–77.
  4. Oepen, S. 92.
  5. Dietmar, Trier: Mit der U-Bahn in die Römerzeit. 2006, S. 235.
  6. Oepen, S. 82–83.
  7. abwertender mittelalterlicher Ausdruck für Geldverleiher und Geldwechsler, die ursprünglich in der provenzalischen Stadt Cahors lebten
  8. Alfred Heit, Zur Geschichte der Juden im Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, 1981, S. 132.
  9. Oepen, S. 85–86.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 16:52

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Bedeutung der Tafel und ihres Erhaltungszustandes kann davon ausgegangen werden dass sie von Anfang an innerhalb der Kirche angebracht war Eine sichere Lokalisierung der ersten Anbringung im Jahre 1266 18 Jahre nach der Grundsteinlegung des heutigen Doms ist bisher nicht gelungen Uberlegungen gehen von einer Anbringung oder Einmauerung am damals schon errichteten Nordanbau der kunftigen Sakristei aus Nicht auszuschliessen ware auch eine Anbringung in einer inneren oder ausseren Mauer der damaligen Schatzkammer Bis 1867 ist eine Anbringung in einem Raum der alten Domsakristei belegt Ab 1870 befand sich das Judenprivileg in der Halle des Sudturmes 1981 kam die Tafel an ihren jetzigen Standort Hintergrund Hauptartikel Mittelalter im Artikel Judische Geschichte in Koln Die Kolner Erzdiozese war bis Ende des Mittelalters ein Zentrum des Judentums in Deutschland mit Niederlassungen judischer Gemeinden in den meisten Stadten deren Mitgliederzahl bis zu 3 000 Menschen umfasste Die Stadt Koln bildete den Mittelpunkt des rheinischen und westfalischen judischen Lebens mit einer eigenen Religionsschule von hochrangigem Ruf und weitreichenden internationalen Handelsbeziehungen Juden im Rheinland lebten im Spannungsfeld zwischen einer duldenden und privilegierten Haltung angesichts ihrer dem Christentum verwandten Religion und der wachsenden Ablehnung ihrer Verblendung gegenuber der wahren Religion Christentum die spater in den Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes gipfelte Die Duldung judischen Lebens und wirtschaftlicher Aktivitaten von Juden fuhrte auch zum Bestreben letztere steuerlich zu schropfen was unter anderem Gegenstand der meisten Judenprivilegen war InhaltEs handelt sich beim Kolner Judenprivileg nicht um einen Auszug sondern um die vollstandige Ausfertigung einer Urkunde Die Existenz einer Pergamentfassung ist nicht ausgeschlossen aber die Vollstandigkeit der steinernen Urkunde wurde in diplomatischer Untersuchung festgestellt Die Urkunde enthalt keine zeitliche Begrenzung ihrer Regelungen was eine mogliche Erklarung ihres steinernen Tragermaterials als dauerhafte Darstellungsform liefert In dieser Form einzigartig reiht sich die Urkunde aus dem Jahr 1266 inhaltlich jedoch in die elf Schutzbriefe des Erzbistums zwischen 1252 und 1372 ein Das Judenprivileg von 1266 ist in lateinischer Sprache verfasst Es bezieht sich inhaltlich auf eine ungunstige Rechtslage und verschiedene Ungerechtigkeiten denen die Kolner Juden ausgesetzt worden seien Hierzu sollten nun drei Rechtskreise mit Freiheitsrechten ausgestattet werden Friedhofs und Bestattungsrecht Engelbert II sicherte den Juden das Recht zu wie auch immer ihr Leben ausgeloscht wurde und woher auch immer sie herangebracht wurden ihre Toten auf einem eigenen Friedhof ausserhalb der Kolner Stadtmauern zu bestatten Dies war der Judenbuchel aus der Mitte des 12 Jahrhunderts als altester judischer Friedhof Kolns Er lag nahe der Bonner Strasse neben einem Hof des Stiftes St Severin Zwischen 1922 und 1936 wurde dieser Friedhof fur den Bau eines Guterbahnhofes und der Grossmarkthalle aufgelost Einige der altesten Grabsteine von dort werden heute im Lapidarium des judischen Friedhofs Koln Bocklemund aufbewahrt Das Judenprivileg schloss die Erhebung eines Leichenzolls fur Bestattungen auswartiger Juden auf diesem Friedhof aus Auch erlaubte es keine Beerdigungen von Juden die aus der judischen Gemeinschaft ausgeschlossen wurden und starkte damit die Autonomie der judischen Gemeinde Zollbestimmungen Das Judenprivileg sicherte dem judischen Handel zu nicht starker belastet zu werden als christliche Kaufleute Geldleihmonopol Mit dem Judenprivileg bestimmte der Erzbischof ein Ansiedlungsverbot von Kawertschen und anderen Christen die verzinsliche Kredite verliehen in der Stadt und sicherte judischen Geldverleihern so ein weitreichendes Monopol Wie auch bei den Zollbestimmungen geschah dies vor dem Hintergrund dass wohlhabende Mitglieder der judischen Gemeinde Kolns zu den wichtigsten Finanziers des Erzbistums gehort haben Kawertschen christliche Geldleiher aus der Lombardei und aus Frankreich waren Mitte des 13 Jahrhunderts im Rheinland kaum aktiv jedoch deutet die Regelung im Judenprivileg darauf hin dass das Auftreten dieser Wettbewerber zumindest erwartet wurde Der Erzbischof betrieb somit eine weitreichende Forderung judischer Wirtschaftstatigkeit nicht zuletzt sicher auch um die Kapitalkraft judischer Geschaftsleute in seinem Sinne nutzen zu konnen LiteraturBernd Wacker Rolf Lauer Hrsg Der Kolner Dom und die Juden Fachtagung der Karl Rahner Akademie Koln in Zusammenarbeit mit der Dombauverwaltung Koln vom 18 bis zum 19 November 2006 Kolner Domblatt Band 73 Verlag Kolner Dom Koln 2008 ISBN 978 3 922442 65 3 Wolfgang Muller Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters Kallmunz 1975 Munchener Historische Studien Abteilung Geschichtliche Hilfswissenschaften hrsg von Peter Acht 13 S 87 89 Nr 31 WeblinksCommons Judenprivileg Kolner Dom Sammlung von 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