Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Als Karussellgeschäft Karussellbetrug oder Karussellbetrugsgeschäft englisch Missing Trader Intra Community MTIC fraud b

Karussellgeschäft

  • Startseite
  • Karussellgeschäft
Karussellgeschäft
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Als Karussellgeschäft, Karussellbetrug oder Karussellbetrugsgeschäft (englisch Missing Trader Intra-Community (MTIC) fraud) bezeichnet man eine in der Europäischen Union (EU) weit verbreitete Form des Steuerbetrugs. Hierbei wirken mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, wobei einer der Händler der Lieferkette die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt. Die Abnehmer machen hingegen die Vorsteuer geltend und erhalten diese vom Finanzamt zurück/ausgezahlt. Da in weiteren Teilen der Kette eine Lieferung über Binnengrenzen erfolgt und nach dem Bestimmungslandprinzip die Umsatzsteuer nicht im Ursprungsland (Sitzland des Verkäufers), sondern im Bestimmungsland (Sitzland des Käufers) anfällt, erfolgt keine Verrechnung mit der Vor- oder Umsatzsteuer aus weiteren Teilen der Lieferkette; außerdem wird die Aufdeckung erschwert.

Ablauf

Das Karussellgeschäft funktioniert über (mindestens) drei Schritte:

  1. Ein Unternehmen S verkauft Waren an einen Zwischenhändler Z in das EU-Ausland. Hierfür ist, entsprechend dem Bestimmungslandprinzip von S keine Umsatzsteuer zu entrichten, sondern von Z (in Deutschland: § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG)). Z ist jedoch regelmäßig zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Im Ergebnis bleibt die Exportlieferung auf der ersten Stufe des Karussells sowohl für S als auch für Z .
  2. Z verkauft die Waren an einen Unternehmer U im selben Land weiter. Für diese Lieferung muss Z Umsatzsteuern an sein Finanzamt abführen (§ 1 UStG), weil er die Vorsteuer nicht ein zweites Mal abziehen kann. Dieser Zahlungsverpflichtung kommt Z jedoch nicht nach.
  3. U verkauft die Waren nun an S zurück. Diese Lieferung zurück (in den ersten EU-Staat) ist nach dem Bestimmungslandprinzip wieder für U umsatzsteuerfrei. U kann aber trotzdem den Vorsteuerabzug bei seinem Finanzamt geltend machen, wenn er über eine Rechnung verfügt (§ 15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG). Im Ergebnis bekommt U die ihm von Z in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholt erstattet.

Der Gewinn des Karussellgeschäfts (und gleichzeitig der fiskalische Schaden der Steuerkasse) rührt daher, dass U sich ständig die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lässt und der einzige Umsatzsteuerschuldner Z seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Regelfall verschwindet Z vor Fälligkeit der Umsatzsteuer spurlos vom Markt und wird daher im Englischen als „missing trader“ bezeichnet.

Sobald die Waren an den ursprünglichen Verkäufer S zurückgelangt sind, kann der Ablauf von Neuem beginnen. Die Waren werden immer wieder im Kreis über die Grenzen geschoben. Dieses rotierende Transaktionsprinzip hat zu dem Begriff Umsatzsteuer–Karussell geführt. Es setzt voraus, dass alle drei Geschäftsparteien kooperieren. Es können aber auch weitere Zwischenhändler einbezogen werden, die nicht unbedingt von dem Betrug wissen müssen. Um eine möglichst hohe Ausbeute zu erzielen, werden in der Regel physisch kleine, aber recht hochpreisige Waren verwendet (z. B. Mobiltelefone oder Computerchips). Ein Karussellgeschäft mit Dienstleistungen ist zwar denkbar, aber bisher wenig verbreitet.

Ausmaß

Durch diese Art von Steuerbetrug gehen dem Fiskus der EU-Länder nach offiziellen Schätzungen aus dem Jahr 2019 jährlich ca. 50 Milliarden Euro Steuergelder verloren –, davon allein in Deutschland schätzungsweise 5 bis 14 Milliarden Euro. Im Dezember 2024 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über einen Prozess am Landgericht Düsseldorf gegen drei Personen, die der bandenmäßigen Steuerhinterziehung durch Karusselgeschäfte in besonders großem Ausmaß angeklagt werden. Man geht inzwischen davon aus, dass der Schaden durch organisierten Bandenbetrug in den EU-Staaten jährlich bis zu 140 Milliarden Euro beträgt.

In einer Ende 2019 veröffentlichten Studie kommen Forscher des Institut für Weltwirtschaft und des Ifo-Instituts auf einen Handelsüberschuss von 307 Milliarden Euro in den für 2018 erfassten Handelsdaten der 28 EU-Mitgliedstaaten untereinander. In der Studie wird angenommen, dass der Handelsüberschuss zu einem großen Teil auf Umsatzsteuerbetrug zurückzuführen ist und daraus wurde eine Schadenssumme von bis zu 64 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Gegenmaßnahmen

Im Vereinigten Königreich, das in der Vergangenheit stark von Karussellbetrug betroffen war, wurde Ende 2006 der Vorsteuerabzug für bestimmte Waren (z. B. Mobiltelefone) ausgesetzt und das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. Daraufhin ging der grenzüberschreitende Handel mit Mobiltelefonen extrem zurück.

Zum 1. Juli 2011 wurde auch in Deutschland für bestimmte Waren (Mobiltelefone, einzelne Chips, d. h. auch Prozessoren) der Vorsteuerabzug ausgesetzt und das Reverse-Charge-Verfahren (Erwerbsbesteuerung) eingeführt. Allerdings gilt eine Wertgrenze von 5000 EUR. Erst wenn diese Grenze für ein zusammenhängendes Geschäft überschritten wird, gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b Abs. 2 Nr.10 UStG).

Seit 1. Oktober 2013 ist mit der Gelangensbestätigung oder anderen alternativen Belegen nachzuweisen, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.

Vergleichbare Maßnahmen wurden auch zur Verhinderung von Betrug im EU-Emissionsrechtehandel eingesetzt (siehe hierzu Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte).

Der EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici spricht sich dafür aus, Karussellgeschäfte zu unterbinden, indem die Mitgliedstaaten beschließen, dass Unternehmen in der EU in Zukunft die Mehrwertsteuer dort zahlen müssen, wo sie ihre Dienstleistungen tatsächlich verkaufen (Bestimmungslandprinzip).

Die EU-Kommission hat am 30. November 2017 die derzeitigen Mängel bei der Mehrwertsteuererhebung (incl. Betrug) vorgestellt. Zur Behebung dieser Mängel werden von den EU-Mitgliedstaaten insbesondere Optionen wie Programme zur Transaction Network Analysis (TNA) unterstützt. Alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Großbritannien und Deutschland, beteiligen sich mittlerweile aktiv an TNA.

Siehe auch

  • Kettenbetrug
  • Birgit E. Orths (Steuerfahnderin)

Literatur

  • Demut/Billau: Die umsatzsteuerliche Missbrauchshaftung – neue Entwicklungen und Ausblick. BB 2011, 2653.
  • Dorothee Nöhren: Die Hinterziehung von Umsatzsteuer. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-2104-9.
  • André Dathe: Umsatzsteuerhinterziehung. Bremen 2006, ISBN 978-3-937686-38-7.
  • Jens Pahne: Maßnahme zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs. Lohmar 2006, ISBN 978-3-89936-436-1.
  • Ulf Gibhardt: Hinterziehung von Umsatzsteuern im europäischen Binnenmarkt: die Crux mit der unberechtigten Vorsteuererstattung. Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-7522-1.
  • Birgit E. Orths: Als Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes. Wie Kriminelle und Fehler im System uns Milliarden kosten. Econ, Berlin 2023, ISBN 978-3-430-21092-8. 

Einzelnachweise

  1. Tiedtke, Umsatzsteuerbetrug in Theorie und Praxis, UR 2004,6, 8 mit Modellbeschreibung des Karussellbetrugs
  2. Jährlich 50 Milliarden Schaden: Neue Betrugsmasche mit Ökostrom-Zertifikaten. (https:///www.zdf.de/nachrichten/heute/europaeische-behoerden-warnen-vor-neuer-betrugsmasche-mit-oekostrom-100.html/ [abgerufen am 17. Dezember 2024]). 
  3. Marcus Jung: Umsatzsteuerbetrug: 150 Millionen Euro Schaden mit Apple Airpods? FAZ, 17. Dezember 2024, abgerufen am 17. Dezember 2024. 
  4. The EU Self-Surplus Puzzle: An Indication of VAT Fraud? Abgerufen am 14. Januar 2020. 
  5. Der Spiegel: Umsatzsteuerbetrug: Forscher attestieren EU Handelsüberschuss – mit sich selbst – Der Spiegel – Wirtschaft. Abgerufen am 14. Januar 2020. 
  6. Business Brief 14/06 of the HM Revenue & Customs
  7. Alexander Mühlauer: Mehrwertsteuer: Brüssel will Milliardenbetrug stoppen. In: Süddeutsche Zeitung. 3. Oktober 2017, abgerufen am 3. Oktober 2017. 
  8. Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum –Zeit zu handeln, EU-Kommission vom 30. November 2017
  9. Jährlich 50 Milliarden Schaden – Neue Betrugsmasche mit Ökostrom-Zertifikaten, ZDF vom 7. Mai 2019
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 26 Jun 2025 / 15:54

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Karussellgeschäft, Was ist Karussellgeschäft? Was bedeutet Karussellgeschäft?

Als Karussellgeschaft Karussellbetrug oder Karussellbetrugsgeschaft englisch Missing Trader Intra Community MTIC fraud bezeichnet man eine in der Europaischen Union EU weit verbreitete Form des Steuerbetrugs Hierbei wirken mehrere Unternehmen in verschiedenen EU Mitgliedstaaten zusammen wobei einer der Handler der Lieferkette die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abfuhrt Die Abnehmer machen hingegen die Vorsteuer geltend und erhalten diese vom Finanzamt zuruck ausgezahlt Da in weiteren Teilen der Kette eine Lieferung uber Binnengrenzen erfolgt und nach dem Bestimmungslandprinzip die Umsatzsteuer nicht im Ursprungsland Sitzland des Verkaufers sondern im Bestimmungsland Sitzland des Kaufers anfallt erfolgt keine Verrechnung mit der Vor oder Umsatzsteuer aus weiteren Teilen der Lieferkette ausserdem wird die Aufdeckung erschwert Karussellbetrug uber den nieder land ischen Staat erklart zum Vergrossern anklicken AblaufDas Karussellgeschaft funktioniert uber mindestens drei Schritte Ein Unternehmen S verkauft Waren an einen Zwischenhandler Z in das EU Ausland Hierfur ist entsprechend dem Bestimmungslandprinzip von S keine Umsatzsteuer zu entrichten sondern von Z in Deutschland 4 Nr 1b in Verbindung mit 6a Umsatzsteuergesetz UStG Z ist jedoch regelmassig zum vollstandigen Vorsteuerabzug berechtigt 15 Abs 1 Nr 3 UStG Im Ergebnis bleibt die Exportlieferung auf der ersten Stufe des Karussells sowohl fur S als auch fur Z Z verkauft die Waren an einen Unternehmer U im selben Land weiter Fur diese Lieferung muss Z Umsatzsteuern an sein Finanzamt abfuhren 1 UStG weil er die Vorsteuer nicht ein zweites Mal abziehen kann Dieser Zahlungsverpflichtung kommt Z jedoch nicht nach U verkauft die Waren nun an S zuruck Diese Lieferung zuruck in den ersten EU Staat ist nach dem Bestimmungslandprinzip wieder fur U umsatzsteuerfrei U kann aber trotzdem den Vorsteuerabzug bei seinem Finanzamt geltend machen wenn er uber eine Rechnung verfugt 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG Im Ergebnis bekommt U die ihm von Z in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholt erstattet Der Gewinn des Karussellgeschafts und gleichzeitig der fiskalische Schaden der Steuerkasse ruhrt daher dass U sich standig die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lasst und der einzige Umsatzsteuerschuldner Z seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt Im Regelfall verschwindet Z vor Falligkeit der Umsatzsteuer spurlos vom Markt und wird daher im Englischen als missing trader bezeichnet Sobald die Waren an den ursprunglichen Verkaufer S zuruckgelangt sind kann der Ablauf von Neuem beginnen Die Waren werden immer wieder im Kreis uber die Grenzen geschoben Dieses rotierende Transaktionsprinzip hat zu dem Begriff Umsatzsteuer Karussell gefuhrt Es setzt voraus dass alle drei Geschaftsparteien kooperieren Es konnen aber auch weitere Zwischenhandler einbezogen werden die nicht unbedingt von dem Betrug wissen mussen Um eine moglichst hohe Ausbeute zu erzielen werden in der Regel physisch kleine aber recht hochpreisige Waren verwendet z B Mobiltelefone oder Computerchips Ein Karussellgeschaft mit Dienstleistungen ist zwar denkbar aber bisher wenig verbreitet AusmassDurch diese Art von Steuerbetrug gehen dem Fiskus der EU Lander nach offiziellen Schatzungen aus dem Jahr 2019 jahrlich ca 50 Milliarden Euro Steuergelder verloren davon allein in Deutschland schatzungsweise 5 bis 14 Milliarden Euro Im Dezember 2024 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung uber einen Prozess am Landgericht Dusseldorf gegen drei Personen die der bandenmassigen Steuerhinterziehung durch Karusselgeschafte in besonders grossem Ausmass angeklagt werden Man geht inzwischen davon aus dass der Schaden durch organisierten Bandenbetrug in den EU Staaten jahrlich bis zu 140 Milliarden Euro betragt In einer Ende 2019 veroffentlichten Studie kommen Forscher des Institut fur Weltwirtschaft und des Ifo Instituts auf einen Handelsuberschuss von 307 Milliarden Euro in den fur 2018 erfassten Handelsdaten der 28 EU Mitgliedstaaten untereinander In der Studie wird angenommen dass der Handelsuberschuss zu einem grossen Teil auf Umsatzsteuerbetrug zuruckzufuhren ist und daraus wurde eine Schadenssumme von bis zu 64 Milliarden Euro pro Jahr geschatzt GegenmassnahmenIm Vereinigten Konigreich das in der Vergangenheit stark von Karussellbetrug betroffen war wurde Ende 2006 der Vorsteuerabzug fur bestimmte Waren z B Mobiltelefone ausgesetzt und das sogenannte Reverse Charge Verfahren eingefuhrt Daraufhin ging der grenzuberschreitende Handel mit Mobiltelefonen extrem zuruck Zum 1 Juli 2011 wurde auch in Deutschland fur bestimmte Waren Mobiltelefone einzelne Chips d h auch Prozessoren der Vorsteuerabzug ausgesetzt und das Reverse Charge Verfahren Erwerbsbesteuerung eingefuhrt Allerdings gilt eine Wertgrenze von 5000 EUR Erst wenn diese Grenze fur ein zusammenhangendes Geschaft uberschritten wird gilt das Reverse Charge Verfahren 13b Abs 2 Nr 10 UStG Seit 1 Oktober 2013 ist mit der Gelangensbestatigung oder anderen alternativen Belegen nachzuweisen dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU Ausland tatsachlich angekommen sind Vergleichbare Massnahmen wurden auch zur Verhinderung von Betrug im EU Emissionsrechtehandel eingesetzt siehe hierzu Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschafte Der EU Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici spricht sich dafur aus Karussellgeschafte zu unterbinden indem die Mitgliedstaaten beschliessen dass Unternehmen in der EU in Zukunft die Mehrwertsteuer dort zahlen mussen wo sie ihre Dienstleistungen tatsachlich verkaufen Bestimmungslandprinzip Die EU Kommission hat am 30 November 2017 die derzeitigen Mangel bei der Mehrwertsteuererhebung incl Betrug vorgestellt Zur Behebung dieser Mangel werden von den EU Mitgliedstaaten insbesondere Optionen wie Programme zur Transaction Network Analysis TNA unterstutzt Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Grossbritannien und Deutschland beteiligen sich mittlerweile aktiv an TNA Siehe auchKettenbetrug Birgit E Orths Steuerfahnderin LiteraturDemut Billau Die umsatzsteuerliche Missbrauchshaftung neue Entwicklungen und Ausblick BB 2011 2653 Dorothee Nohren Die Hinterziehung von Umsatzsteuer Hamburg 2007 ISBN 978 3 8300 2104 9 Andre Dathe Umsatzsteuerhinterziehung Bremen 2006 ISBN 978 3 937686 38 7 Jens Pahne Massnahme zur Eindammung des Umsatzsteuerbetrugs Lohmar 2006 ISBN 978 3 89936 436 1 Ulf Gibhardt Hinterziehung von Umsatzsteuern im europaischen Binnenmarkt die Crux mit der unberechtigten Vorsteuererstattung Baden Baden 2001 ISBN 3 7890 7522 1 Birgit E Orths Als Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes Wie Kriminelle und Fehler im System uns Milliarden kosten Econ Berlin 2023 ISBN 978 3 430 21092 8 EinzelnachweiseTiedtke Umsatzsteuerbetrug in Theorie und Praxis UR 2004 6 8 mit Modellbeschreibung des Karussellbetrugs Jahrlich 50 Milliarden Schaden Neue Betrugsmasche mit Okostrom Zertifikaten https www zdf de nachrichten heute europaeische behoerden warnen vor neuer betrugsmasche mit oekostrom 100 html abgerufen am 17 Dezember 2024 Marcus Jung Umsatzsteuerbetrug 150 Millionen Euro Schaden mit Apple Airpods FAZ 17 Dezember 2024 abgerufen am 17 Dezember 2024 The EU Self Surplus Puzzle An Indication of VAT Fraud Abgerufen am 14 Januar 2020 Der Spiegel Umsatzsteuerbetrug Forscher attestieren EU Handelsuberschuss mit sich selbst Der Spiegel Wirtschaft Abgerufen am 14 Januar 2020 Business Brief 14 06 of the HM Revenue amp Customs Alexander Muhlauer Mehrwertsteuer Brussel will Milliardenbetrug stoppen In Suddeutsche Zeitung 3 Oktober 2017 abgerufen am 3 Oktober 2017 Auf dem Weg zu einem einheitlichen europaischen Mehrwertsteuerraum Zeit zu handeln EU Kommission vom 30 November 2017 Jahrlich 50 Milliarden Schaden Neue Betrugsmasche mit Okostrom Zertifikaten ZDF vom 7 Mai 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

Neueste Artikel
  • Juni 23, 2025

    Komödie

  • Juni 26, 2025

    Komplexitätstheorie

  • Juni 21, 2025

    Komplexität

  • Juni 24, 2025

    Komplementärwährung

  • Juni 24, 2025

    Kommissionär

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.