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Mit der CE Kennzeichnung erklärt der Hersteller Inverkehrbringer oder EU Bevollmächtigte gemäß Verordnung EG Nr 765 2008

Konformitätskennzeichen

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Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).

Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung, in welcher die EU-Richtlinien aufgeführt sind, die für das Produkt gelten, und bringt die CE-Kennzeichnung an.

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, Gütesiegel oder Sicherheitszeichen, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass das von ihm vertriebene Produkt den Anforderungen entspricht. Es ist ein Markteintritts- und Freiverkehrszeichen, das sich ausschließlich an die Aufsichtsbehörden wendet. Es besagt, dass der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass er alle relevanten EU-Richtlinien mit dem in Verkehr gebrachten Produkt einhält.

Nach der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle, falls diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war.

Bezeichnung und Bedeutung von „CE“

Die ursprüngliche Ausbuchstabierung des Akronyms CE ist nicht eindeutig und in den amtlichen Verordnungen nicht festgelegt. Laut dem zuständigen Normierungsinstitut CENELEC steht es heute für französisch Conformité Européenne ‚Europäische Konformität‘. CE war jedoch zum Zeitpunkt der Einführung auch die übliche Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft in vier der damals neun Amtssprachen, und das Zeichen wurde in deutschen Amtsdokumenten dieser Zeit in der Regel noch „EG-Zeichen“ genannt, weswegen es seinen Ursprung auch hierin haben kann. Bis 1993 wurde die CE-Kennzeichnung noch „CE-Zeichen“ genannt; die offizielle deutschsprachige Bezeichnung lautet seitdem „CE-Kennzeichnung“. Diese Bezeichnung wurde für alle bereits verabschiedeten Harmonisierungsrichtlinien eingeführt durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinien.

Für den Bereich der Medizinprodukte lautete die korrekte Bezeichnung von Anfang an „CE-Kennzeichnung“ (s. Art. 17 und Anhang XII der Richtlinie 93/42/EWG).

Aufgrund der offiziellen Sprachregelung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie (Regulierungspolitik) ist die stilisierte Buchstabenkombination seit 1994 ein grafisches Symbol.

Laut Auskunft der Europäischen Kommission hat das Bildzeichen „CE“ heute keine buchstäbliche Bedeutung mehr, sondern ist ein Symbol der Freiverkehrsfähigkeit in der EU.

Entwicklung und Funktion

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon: EU-Richtlinien) entspricht. Das CE-Kennzeichen allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem CE-Kennzeichen eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle hin.

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig für den freien Warenverkehr geschaffen, und um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des 30 Vertragsstaaten umfassenden Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich der Europäischen Gemeinschaft (EG), heute: Europäische Union (EU), zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.

EU-Richtlinien gemäß Art. 288 Absatz 3 AEUV (sog. Binnenmarkt- bzw. Harmonisierungsrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformität ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren in Anhang II des Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218/82) durchgeführt worden ist.

Im Rahmen des neuen Konzepts für die Produktkonformität und des Gesamtkonzepts für die Konformitätsbewertung wurden Regulative geschaffen, welche der technischen Harmonisierung innerhalb des EU-Binnenmarktes dienen sollen.

Alle Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung betreffen, sind im Rahmen des New Legislative Framework (Ergänzung und Konkretisierung des „Neuen Konzepts“) in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und im Beschluss Nr. 768/2008/EG, beide vom 9. Juli 2008, neu geregelt worden:

EG-Verordnung Nr. 765/2008
  • Erwägungsgründe 37 und 38 (CE-Kennzeichnung als 'einzige' Konformitätskennzeichnung),
  • Kapitel IV (= Artikel 30: „Allgemeine Grundsätze – Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung“),
  • Anhang II („CE-Kennzeichnung“ – Schriftbild)

und

EG-Beschluss Nr. 768/2008
  • Artikel R 11: „Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung“ unter Verweis auf Artikel 30 der EG-Verordnung Nr. 765/2008 und
  • Artikel R 12: „Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung“.

Artikel R 12 Absatz 4 lautet (inhaltsgleich mit Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008):

„Die EU-Mitgliedstaaten bauen auf bestehenden Mechanismen auf, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Systems der CE-Kennzeichnung zu gewährleisten und leiten im Falle missbräuchlicher Verwendung angemessene Schritte ein. Die Mitgliedstaaten führen auch Sanktionen für Verstöße ein, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können.“

Damit ist erstmals seit der Einführung der CE-Kennzeichnung ihr Missbrauch durch grafisch oder inhaltlich verwechslungsfähige Zeichen sanktioniert bzw. unter Strafe gestellt – vgl. § 9 Absatz 1 Satz 2 Medizinproduktegesetz – MPG:

„Alle sonstigen Zeichen dürfen auf dem Medizinprodukt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung des Medizinproduktes angebracht werden, sofern sie nicht die Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung beeinträchtigen.“

Mit der CE-Kennzeichnung zeigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den je nach zutreffender Harmonisierungsrichtlinie zu erfüllenden „Grundlegenden Anforderungen“ an. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Nachrangig gehen die Verpflichtungen an dessen Beauftragten in der EU, letztlich an den Inverkehrbringer über.

Rechtliche Besonderheiten für Medizinprodukte

Anders als andere Industrieerzeugnisse müssen Medizinprodukte nach den „Grundlegenden Anforderungen“ der Richtlinie 93/42/EWG (Anhang I) und Richtlinie 90/385/EWG (Anhang 1) nicht nur sicher, sondern auch im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Zweckbestimmung medizinisch-technisch leistungsfähig sein.

§ 19 des Medizinproduktegesetzes (MPG) fordert als Voraussetzung des Marktzugangs/der Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten den Nachweis ihrer Eignung zu dem laut ihrer Zweckbestimmung vorhergesehenen medizinischen Gebrauch. Dieser Nachweis umfasst also die „Nützlichkeit des Produkts für den Patienten bei fachgerechter Auswahl und Anwendung des Produkts im Rahmen seiner medizinischen Indikation“. Diese Tatsache wird gelegentlich von Medienvertretern ignoriert.

Die gesetzlichen Voraussetzungen werden in der Regel im Rahmen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 13485, Titel: Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke (DIN EN ISO 13485:2012), nachgewiesen. Die EN ISO 13485 ist die sektorale harmonisierte Nachfolgenorm der Normen ISO 9001, identisch mit EN 29001 (im „Modulbeschluss“ 1993 referenziert) und der alten EN 46001. Ihre Beachtung nebst Erfüllung der gesetzlichen Grundlegenden Anforderungen führt zur Konformitätsvermutung.

Soweit externe Benannte Stellen in die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten eingebunden sind, gelten die von diesen ausgestellten Konformitätsbescheinigungen (Zertifikate) maximal fünf Jahre, danach erfolgt ein neues Zertifizierungsaudit, das den jeweiligen Stand der Technik zum Maßstab setzt. Zusätzlich erfolgen sechsmonatliche bis jährliche Wiederholungsaudits des Qualitätsmanagementsystems durch die Benannte Stelle. Anders verhält es sich z. B. in den USA, wo ein einmal zugelassenes Medizinprodukt durch die Food and Drug Administration (FDA) kein zweites Mal angesehen und geprüft wird.

Die in den EU-Richtlinien gesetzlich bestimmten „Grundlegenden Anforderungen“, z. B. an die Sterilität und die biologische Sicherheit von Medizinprodukten, werden in europäisch harmonisierten Normen, die die EU-Kommission in Auftrag gegeben (mandatiert) hat und überprüft, detailliert beschrieben. Alle harmonisierten Normen werden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht und spätestens alle fünf Jahre revidiert und dem jeweils neuen Stand der Technik angepasst.

Rechtliche Besonderheiten für Bauprodukte

Entsprechend dem europarechtlichen Marktbehinderungsverbot ist es nach einem EuGH-Beschluss ab Mitte Oktober 2016 nicht mehr möglich, an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung ergänzende Anforderungen zu stellen.

Entstehen und Überprüfen von EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien sind politische Dokumente. Sie zielten vor allem darauf ab, gemeinsame allgemeine (d. h. sowohl für reglementierte als auch für nicht reglementierte Bereiche geltende) Instrumente zu entwickeln. Der 2008 verabschiedete neue Rechtsrahmen zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Waren, für das Inverkehrbringen, die Marktüberwachung sowie die Qualität der Konformitätsbewertungen zu verbessern. Seit der Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens im Jahr 2008 haben sich Industrie und Produkte radikal verändert, insbesondere aufgrund des fortschreitenden digitalen und ökologischen Wandels und des Technischen Fortschritts. Wird eine Produktgruppe oder Dienstleistungsgruppe erkannt, die in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich geregelt wird, so erwägt das Europaparlament eine Verordnung/Richtlinie zur Harmonisierung.

Wer darf EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien vorschlagen

Grundsätzlich hat nur die Europäische Kommission das Recht, Gesetzentwürfe vorzulegen. Allerdings können das Europäische Parlament, der Rat der EU und der Europäische Rat die Kommission auffordern, tätig zu werden. Auch Bürgerinnen und Bürger der EU: Mit einer Europäischen Bürgerinitiative können eine Million Wählerinnen und Wähler sie auffordern, sich eines bestimmten Themas anzunehmen. Dies wird durch Petitionen erreicht. In einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen das EU-Parlanment und der Rat der EU einem Gesetzesentwurf zustimmen. Ministerrat und Europäisches Parlament beraten sich mit dem Ausschuss der Regionen (lokal und regional gewählte Vertreter aller 27 Mitgliedsländer) und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (350 Mitglieder aus den 27 EU-Mitgliedstaaten). Nach einer Ersten Lesung mit den zuständigen Fachausschüssen wird der Bedarf ermittelt. Verlangt das Parlament eine Änderung, kommt es zu einer Zweiten Lesung. Im Plenum des Europäischen Parlaments wird der Gesetzesvorschlag mit dem Standpunkt des Rates beraten. Wird man sich hier nicht einig, kommt der Entwurf des Gesetzesvorschlages in die Vermittlung. Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf den Entwurf wird dieser dem Rat und dem EP mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Wenn beide innerhalb von sechs Wochen ihre Zustimmung geben, ist das Gesetz angenommen. Andernfalls ist es gescheitert.

Überprüfen von EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien

In jeder Verordnung/Richtlinie wird eine Zeitspanne festgelegt, innerhalb derer die Verordnung/Richtlinie evaluiert wird. Neben der Evaluierung können auch Gerichtsbeschlüssen des EuGH zu einer Änderung der Verordnung/Richtlinie führen.

Das ist z. B. bei der Richtlinie 98/106/EG für Bauprodukte geschehen. Diese ist durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt worden. Hier zeigt sich auch, das die Regulierung durch eine Richtlinie, nach Evaluierung, zu einer Verordnung wechseln kann. In der ursprünglichen Richtlinie war es den Mitgliedsstaaten überlassen die Richtlinie in eigene Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu übernehmen. Nach dem Urteil des EuGH hat das Europäische Parlaments und der Rat mit einem Vorschlag reagiert. Der Vorschlag wurde 2008 von Günther Verheugen eingebracht und ist 2011 mit der neuen Verordnung wirksam geworden.

Umsetzung der Verordnungen/Richtlinien in den einzelnen EU-Staaten

Verordnungen sind in den EU-Mitgliedsstaaten direkt umzusetzen. Richtlinien sind, nach einer Übergangszeit, in die bestehenden nationalen Gesetze zu integrieren und/oder durch neue einzelstaatliche Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. In Deutschland geschieht das unter anderem durch Produktsicherheitsverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz.

So wird z. B. die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug in Deutschland durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (1. GPSGV2ÄndV) und die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) umgesetzt.

In Österreich wird die gleiche EU-Richtlinie durch eine Spielzeugkennzeichnungsverordnung umgesetzt.

In Frankreich erfolgt die Umsetzung durch ein Dekret Décret no 2010-166 du 22 février 2010 relatif à la sécurité des jouets und eine Verordnung Arrêté du 24 février 2010 fixant les modalités d’application du décret no 2010-166 du 22 février 2010 relatif à la sécurité des jouets.

In den Niederlanden ist die Umsetzung durch einen Beschluss Besluit van 21 januari 2011, houdende vaststelling van het Warenwetbesluit speelgoed 2011 erfolgt.

Die Umsetzung jeweiliger Verordnungen/Richtlinien kann auf EUR-Lex auf der Seite der Verordnung/Richtlinie unter dem Punkt „Nationale Umsetzung“ für jeden Mitgliedsstaat nachvollzogen werden. Dies ist wichtig für Hersteller und Verträge, da in verschiedenen Mitgliedstaaten außerhalb der EU-Harmonisierung verschiedene gesetzliche Vorgaben und/oder Kennzeichnungen gelten können. In Deutschland darf z. B. neben der CE-Kennzeichnung auch die GS-Kennzeichnung angebracht werden.

Gültigkeit von EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien

EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien haben eine Gültigkeit von einem bestimmten Datum an und werden entweder aufgehoben oder geändert. Entgegen der allgemeinen Meinung fallen aufgehobene Verordnungen/Richtlinien nicht weg. Zum Zeitpunkt ihrer Gültigkeit wurden Produkte Inverkehr gebracht. Für diese Produkte sind die aufgehobenen Verordnungen/Richtlinien noch gültig. Gleiches gilt für geänderte Verordnungen/Richtlinien. Diese Produkte unterliegen dem Bestandsschutz.

EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien zur CE-Kennzeichnung und Normen

Um die Rechtsvorschriften nicht mit einer Fülle fachlicher Details zu belasten und um den unbestimmten Begriff der Technikklausel zu spezifizieren, je nach Fachgebiet und Gefährdung, greift die EU-Kommission auf Harmonisierte Normen zurück. Dazu wurde am 14. November 2012 die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (Normungsverordnung) zur europäischen Normung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für Referenzlisten der harmonisierten Normen und den Bereich, für die sie zutreffen, hat die EU eine Webseite errichtet.

Die James-Elliott-Entscheidung sowie die Malamud-Entscheidung haben dazu geführt, dass Normen, auf welche Rechtsakte der EU verweisen, kostenfrei öffentlich zugänglich sein müssen. Hierzu muss der Interessierte bei der für sein Land zuständigen Normungsorganisation den Zugriff auf diese harmonisierten Normen online beantragen. Normen der internationalen Normungsorganisationen ISO und IEC, die das Europäische Unionsrecht betreffen, können auch nach Beantragung eingesehen werden.

In den Verordnungen/Richtlinien wird meist der komplette Produktlebenszyklus geregelt. Hierzu sollten die Hersteller die entsprechenden Normen, auch wenn sie nicht harmonisiert sind, nutzen. So ist z. B. in der EN 61355 die Klassifikation und Kennzeichnung von Dokumenten für Anlagen, Systeme und Einrichtungen geregelt. Diese erleichtert die Datendurchgängigkeit innerhalb des Produktionsprozesses und den Austausch von Dokumenten mit Zulieferern. Auch die Technische Dokumentation und die geforderten Gebrauchsanleitungen unterliegen teilweise nationalen oder internationalen Normen.

EU-/EG-Verordnungen/Richtlinien

Verordnungen/Richtlinien

Die Verordnungen selbst sind gekennzeichnet mit dem Wort "Verordnung", dem Jahr, einer laufenden Nummer sowie einer Abkürzung (EU, EG oder EWG). Verordnungen aus der Zeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erhalten deren Abkürzung sowie eine zweistellige Jahreszahl. Gleiches gilt für Richtlinien, delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen.

Aufbau der Verordnungen/Richtlinien

EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sind, um amtliche Vorgaben zu entsprechen, nach dem gleichen Schema aufgebaut.

Präambel

Die Präambel beginnt mit in Versalien geschriebenen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. In der Präambel sind die Überlegungen des europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung aufgelistet. Hier sind Stellungnahmen von Verbänden oder Ausschüssen aller Wirtschaftsakteure, die nach dem Neuen Konzept befragt werden, in ihrer Beschlusslage genannt. Auch die weitere Vorgehensweise im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist, mit entsprechenden Verweisen, erwähnt.

Die Präambel endet, ebenfalls wieder in Versalien, mit: HABEN FOLGENDE VERORDNUNG/RICHTLINIE ERLASSEN:

Nach der Präambel folgt der

Verfügende Teil der Verordnung/Richtlinie

Je nach behandelten Bereich der Verordnung/Richtlinie hat der verfügende Teil in Kapiteln aufgeteilte Themenbereiche. Die Kapitel sind mit römischen Ziffern nummeriert.

Im Allgemeinen behandelt das Erste Kapitel (Kapitel I) den Allgemeinen Bereich. Hier sind Gegenstand und Anwendungsbereich, für die die Verordnung/Richtlinie gilt, eingegrenzt. Begriffsbestimmungen und Regeln für das Bereitstellen auf dem Markt und dem freien Warenverkehr sind genannt. Es folgen weitere Kapitel mit den Pflichten der Wirtschaftakteure, den Regeln zu Konformitätserklärung, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Überwachung durch Behörden und Kontrollmöglichkeiten.

Der verfügende Teil der Verordnung/Richtlinie endet mit dem letzten Kapitel, dieses heißt Schlussbestimmungen. Hier sind Sanktionen, Überprüfungen (bis wann die Wirksamkeit der Verordnung/Richtlinie geprüft wird), Aufhebungen und Übergangsbestimmungen beschrieben.

Schluss

Am Schluss des verfügenden Teils steht bei Verordnungen: Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. "Geschehen zu Straßburg am Datum."

Bei Richtlinien steht hier: "Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Straßburg am Datum."

Verweise

Zwischen dem Schluss und den Anhängen sind die Verweise aus der Präambel gelistet. Meist ist dies ein Verweis auf die Umsetzung im Amtsblatt der EU.

Anhänge

Die Anhänge sind für Hersteller oder Inverkehrbringer, das können Importeure oder Händler sein, der wichtigste Teil. Hier werden verschiedene, je nach Verordnung/Richtlinie, Aspekte behandelt. Das können z. B. Harmonisierungsvorschriften, Anforderungen an das Produkt, Maßnahmen zur EU-Konformitätserklärung und weitere sein. Auch das Aussehen von zusätzlichen Kennzeichnungen neben der CE-Kennzeichnung, wie die PI-Kennzeichnung bei ortsbeweglichen Druckgeräten oder die Klassen-Identifizierungskennzeichen bei Drohnen.

Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung

Anforderungen zum Konformitätsbewertungsverfahren finden sich in EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Den Verordnungen und Richtlinien ist gemein, dass ihre Anforderungen auf einem modularen Konformitätsbewertungsverfahren ausgelegt sind. Das basiert auf dem Europäischen Beschluss Nr. 768/2008/EG. Wirtschaftsakteure, die ein Produkt Inverkehr bringen, müssen nur die Module der Konformitätsbewertung erfüllen, die auf die zu prüfenden Produkte bzw. Lieferantenerzeugnisse zutreffen. Das setzt allerdings voraus, dass zunächst ermittelt wird, welche Bausteine des modularen Konformitätsbewertungsverfahrens auf die Produkte bzw. Lieferantenerzeugnisse zutreffen. Diese finden sich in den jeweiligen EU-Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung wieder, zugeschnitten auf den jeweiligen Anwendungsbereich. Sie werden in acht Modulen beschrieben. Diese sind:

  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle
  • Modul B: EU-Baumusterprüfung
  • Modul C: Konformität der Bauart
  • Modul D: QS-System Produktion
  • Modul E: QS-System Produkt
  • Modul F: Prüfung der Produkte
  • Modul G: Einzelprüfung
  • Modul H: Umfassendes QS-System

Wenn ein Hersteller ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versieht, bedeutet dies, dass der Hersteller bestätigt, dass es die „grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen“ aller für dieses Produkt geltenden Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Das Produkt muss einem oder mehreren Modulen des Konformitätsbewertungsverfahrens entsprechen, je nachdem was in der zutreffenden Verordnung/Richtlinie für dieses Produkt festgelegt wurde.

Für eine Maschine gilt beispielsweise in der Regel die Maschinenrichtlinie, oft aber auch:

    • Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
    • Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
    • manchmal auch andere Richtlinien oder Verordnungen, z. B. ATEX
    • und teilweise andere gesetzliche Anforderungen, z. B. für Lebensmittelkontaktmaterialien
    • eventuell muss auch geprüft werden, ob die Maschine unter die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use) betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck fällt
  • Produkte, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit in das Anwendungsgebiet einer oder mehrerer EU-Richtlinien fallen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
  • Die CE-Kennzeichnung darf nicht angebracht werden, wenn das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegt.
  • Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen (Durchführung einer Konformitätsbewertung).
  • Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
  • Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
  • Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
  • Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt.
  • Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
  • Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
  • Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010 durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits-Grundnorm (A-Norm). Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm (C-Norm) für spezielle Maschinentypen (z. B. Pressenbau, …) die Möglichkeit, die Risikobeurteilung nach der C-Norm durchzuführen.

Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Für die Vermarktung von Produkten gelten u. a. die Vorschriften aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, in der Pflichten der Wirtschaftsakteure genannt und die verwendeten Begriffe bestimmt werden. Hierzu zählen (Kapitel R2, Artikel R1):

  • „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
  • „Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt
  • „Hersteller“: jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet
  • „Einführer“: jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt
  • „Händler“: jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers

Für die einzelnen Akteure ergeben sich unterschiedliche Pflichten (Kapitel R2, Artikel R2, R4 und R5), wie etwa:

  • Die Hersteller erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen und führen das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren durch oder lassen es durchführen.
  • Die Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden.
  • Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift entweder auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen an. In der Anschrift muss eine zentrale Stelle angegeben sein, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.
  • Die Hersteller gewährleisten, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endbenutzern leicht verstanden werden kann, gemäß der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt wird.
  • Einführer bringen nur konforme Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr.
  • Die Einführer geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen an.
  • Die Einführer gewährleisten, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endbenutzern leicht verstanden werden kann, gemäß der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt wird.
  • Bevor sie ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, überprüfen die Händler, ob das Produkt mit der/den erforderlichen Konformitätskennzeichnung/-en versehen ist, ob ihm die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die von den Verbrauchern und sonstigen Endverwendern in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden soll, leicht verstanden werden kann, und ob der Hersteller und der Einführer die Anforderungen von Artikel [R2 Absätze 5 und 6] sowie von [Artikel R4 Absatz 3] erfüllt haben.

Anbringen der CE-Kennzeichnung

  • Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die nach dem 7. Mai 1985, dem Datum der Entschließung des Rates über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung (ABl. Nr. C 136/1), in den Verkehr gebracht wurden.
  • Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein; bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
  • Falls eine Benannte Stelle gemäß den anzuwendenden Richtlinien im Verlauf der Produktionsüberwachung eingeschaltet ist, muss die Kennnummer der Benannten Stelle neben der CE-Kennzeichnung stehen. Für die Anbringung der Kennnummer durch den Hersteller oder seinen in der Union ansässigen Bevollmächtigten ist die Benannte Stelle verantwortlich.
  • Die CE-Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden, wenn alle EU-Richtlinien erfüllt sind, die für das entsprechende Produkt anzuwenden sind.

Vorgehen zur CE-Kennzeichnung

Um ein Produkt mit dem CE-Kennzeichen zu versehen, muss der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte sechs Schritte einhalten:

  1. Die auf das Produkt anwendbaren Richtlinien und/oder Verordnungen sowie die dazugehörigen harmonisierten Normen identifizieren. Die Richtlinien und Verordnungen die an den Beschluss 768/2008/EG angeglichen sind; die Betroffene Produktgruppe bzw. Technikgebiete.
  2. Die produktspezifischen Anforderungen anhand der Richtlinien oder Verordnungen sowie harmonisierter Normen ermitteln; es ist, je nach Produkt möglich, dass mehr als eine Verordnung oder Richtlinie für dasselbe Produkt gilt.
  3. Ermitteln, ob eine unabhängige Konformitätsbewertung notwendig ist; bei Produkte die mit einem höheren Risiko verbunden sind, darf der Hersteller nicht allein die Sicherheit überprüfen. Der Hersteller muss eine Benannte Stelle zu Rate ziehen.
  4. Produkt testen und auf Konformität prüfen; wurde eine Benannte Stelle hinzugezogen, so prüft diese das Qualitätsmanagement des Herstellers, die Konstruktion des Produkts als auch die Einhaltung der „grundlegenden Anforderungen“. Der Hersteller kann auch einen anderen Weg der Konformitätsbewertung wählen. Hier werden Konformität des Produkttyps mit den grundlegenden Anforderungen und die Konformität der Endprodukte mit dem Baumuster festgestellt. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung aus um seine alleinige Verantwortung zu erklären.
  5. Erstellen und Bereitstellen der technischen Dokumentation; Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter ist verpflichtet Kopien der technischen Dokumentation für den in den Verordnungen oder Richtlinien genannten Zeitraum aufzubewahren.
  6. CE-Kennzeichnung anbringen und EU-Konformitätserklärung erstellen; die CE-Kennzeichnung muss sichtbar und leserlich auf dem Produkt, oder falls nicht möglich auf der Verpackung und den Begleitdokumenten, angebracht werden. Unterliegt das Produkt anderen EU-Verordnungen oder -Richtlinien, die andere Aspekte betreffen und ebenfalls die CE-Kennzeichnung vorsehen, muss aus den Begleitdokumenten hervorgehen, dass das Produkt auch diesen Rechtsakten entspricht. War eine notifizierte Stelle an dem Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt, so muss auch ihre Kennnummer angegeben werden.

Geltungsgebiet

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert. Es gibt vielfach spezielle Konformitätskennzeichen, die CE-Kennzeichnung nach den EU-Richtlinien wird jedoch anerkannt.

Etwas anderes gilt für den Bereich „Medizinprodukte“:

Die Schweiz hat mit der EU (damals „EG“) am 21. Juni 1999 ein völkerrechtliches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen geschlossen, das in Anhang 1, sektorales Kapitel 4 („Medizinprodukte“) vorsieht, dass Schweizer Hersteller die CE-Kennzeichnung nach EU-Recht selbst auf Medizinprodukte anbringen. Umgekehrt akzeptiert die Schweiz die Einfuhr von Medizinprodukten mit CE-Kennzeichnung in das eigene Land. Vergleichbare Drittland-Abkommen bestehen zwischen der EU und Australien, Neuseeland und Kanada. In den USA benötigen Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung hingegen eine separate Zulassung durch die FDA, um vertrieben werden zu dürfen. Die CE-Kennzeichnung beschleunigt diese Zulassung nicht. Versuche, eine einheitliche Zulassung durch die (GHTF) zu implementieren, sind 2012 gescheitert und werden auf Ebene der Industrie fortgeführt.

Der Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion sieht die Quasi-Einbeziehung der Türkei in den EU-Binnenmarkt für Medizinprodukte vor.

EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit)

Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) am 1. Februar 2020 wurde für den britischen Markt die UKCA-Kennzeichnung als nationale Variante der CE-Kennzeichnung eingeführt. Für die Verwendung der CE-Kennzeichnung gelten seither in Großbritannien und Nordirland unterschiedliche Übergangsvorschriften.

Betroffene Produktgruppen bzw. Technikgebiete

Mit der CE-Kennzeichnung wird, wie beschrieben, einerseits der freie Warenverkehr innerhalb der EU geregelt. Der zweite Hauptgrund ist die Sicherheit von Mensch, Lebewesen und der Umwelt.

Die übergeordnete Richtlinie zur Produktsicherheit und auch zur Arbeitssicherheit ist die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit für Verbraucherprodukte. Mit dieser Richtlinie, bekannt als Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS), wird den Firmen auferlegt, dass sie sicherstellen, dass zum Verkauf angebotene Produkte sicher sind und dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass dies nicht der Fall ist. Ist ein Produkt als unsicher eingestuft, so ist als erste Korrekturmaßnahme eine Anzeige im RAPEX System genannt. Hier sind alle Verbraucherprodukte abgedeckt. Für einige Produkte sind eigene Richtlinien oder Verordnungen erlassen worden. Je nach Gefährdungspotential und somit dem zu erreichenden Schutzziel. Schutzziele sind: die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und teilweise Umweltgefährdungen.

Die folgende Tabelle listet die Produkte, zur Zeit 29, mit den entsprechenden Richtlinien für die eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist (Stand März 2025):

Lfnd.Nr. Bereich bekannt unter Titel amtlicher Titel Nr. und Jahr der Richtlinie/Verordnung Abkürzung Zweck Hebt auf/Ändert
1 Niederspannung EU-Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt Richtlinie 2014/35/EU LVD Die Richtlinie gewährleistet in der EU einheitliche Bedingungen für den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom. Ändert

Richtlinie 93/68/EWG

Hebt auf

Richtlinie 73/23/EWG

Richtlinie 2006/95/EG

2 Bauprodukt EU-Bauprodukteverordnung Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates Verordnung 2011/305/EU CPR Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts und den freien Verkehr von Bauprodukten in der Europäischen Union (EU) verbessern, indem sie einheitliche Vorschriften für die Vermarktung dieser Produkte festlegt und eine gemeinsame Fachsprache einführt, mit der die Leistung von Bauprodukten bewertet werden kann. Hebt auf

Richtlinie 89/106/EWG

3 Spielzeug EU-Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug Richtlinie 2009/48/EG TOY Sie legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, das in der Europäischen Union (EU) bereitgestellt wird. Diese Anforderungen sollen ein hohes Maß an Gesundheit und Sicherheit bieten, die Öffentlichkeit schützen und den freien Verkehr von Spielzeug in der EU gewährleisten. Hebt auf

Richtlinie 88/378/EWG

4 Schutzausrüstung EU-Persönliche Schutzausrüstung-Verordnung Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates Verordnung 2016/425/EU PSA Diese Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Hebt auf

Richtlinie 89/686/EWG

5 Maschinen EU-Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)

Die Richtlinie ermöglicht den freien Verkehr von Maschinen, die die EU-Anforderungen der Europäischen Union (EU) in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit erfüllen, innerhalb der EU. Dies bedeutet, dass ein angemessener Schutz für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit, die Maschinen verwenden oder mit ihnen in Kontakt kommen, gewährleistet ist.
Die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sind obligatorisch, doch die Normen, die eine Konformitätsvermutung* mit den Anforderungen begründen und deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, sind freiwillig.

*Wenn sich die Hersteller bei der Konzeption und Herstellung ihrer Produkte an harmonisierte Normen halten, wird davon ausgegangen, dass ihre Produkte mit den entsprechenden EU-Vorschriften übereinstimmen.

Hebt auf Richtlinie 98/37/EG

Ändert

Richtlinie 95/16/EG

6 Medizinprodukt EU-Medizinprodukteverordnung Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte MDR

Mit der Verordnung werden die Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, und deren Zubehör auf dem Markt der Europäischen Union (EU) aktualisiert.
Sie enthält auch Vorschriften für die Art und Weise, wie klinische Untersuchungen in Bezug auf solche Geräte und Zubehör in der EU durchgeführt werden.
Ziel ist die Verbesserung der Patientensicherheit durch die Einführung strengerer Verfahren für die Konformitätsbewertung (um zu gewährleisten, dass unsichere oder nicht konforme Produkte nicht auf den Markt gelangen) und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen.

Hebt auf Richtlinie 90/385/EWG

Ändert

Richtlinie 2001/83/EG

Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Richtlinie 93/42/EWG

7 Funkanlage EU-Funkanlagenrichtlinie Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG Richtlinie 2014/53/EU RED

Sie legt Vorschriften für die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) fest.
Die neuen Vorschriften sollen mit der wachsenden Zahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt halten, um sicherzustellen, dass sie keine gegenseitigen Störungen verursachen und grundlegende Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit erfüllen.

Hebt auf Richtlinie 99/5/EG
8 In vitro Diagnose EU-In-vitro-Diagnostika Verordnung Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika IVDR Mit der Verordnung werden die Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt der Europäischen Union (EU) und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten In-vitro-Diagnostika und deren Zubehör aktualisiert.

Ziel ist die Verbesserung der Patientensicherheit durch die Einführung strengerer Verfahren für die Konformitätsbewertung (um zu gewährleisten, dass unsichere oder nicht konforme Produkte nicht auf den Markt gelangen) und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen.

Hebt auf Richtlinie 98/79/EG Beschluss 2010/227/EU
9 Elektromagnetische Effekte EU-Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit EMC Ihr Ziel ist die Sicherstellung eines angemessenen Niveaus elektromagnetischer Verträglichkeit von elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln in der Europäischen Union (EU)

Sie legt einheitliche Vorschriften fest, sodass Betriebsmittel keine unzumutbaren elektromagnetischen Störungen verursachen und diese Betriebsmittel unter Einfluss einer elektromagnetischen Störung ohne Funktionsbeeinträchtigung arbeiten können. Verringerung von Störungen zwischen elektrischen und elektronischen Geräten

Hebt auf

Richtlinie 2004/108/EG

10 Unter Druck stehende Geräte EU-Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt Richtlinie 2014/68/EU PED Sicherheit bei Druckgeräten und Druckgerätewerkstoffen

Diese Rechtsvorschrift der Europäischen Union (EU) legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte und Baugruppen (z. B. Kessel, Druckkochtöpfe, Feuerlöscher, Wärmetauscher und Dampfkessel) fest. Alle für den Verkauf in der EU vorgesehenen stationären Druckgeräte müssen strengen Vorgaben entsprechen.

Hebt auf

Richtlinie 97/23/EG

11 Heißwasserbereiter EU-Warmwasserheizkessel-Richtlinie Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln Richtlinie 92/42/EWG Die Richtlinie legt die Anforderungen an die Energieeffizienz von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln fest

Die Richtlinie ist eine der Maßnahmen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG für die umweltgerechte Gestaltung, die Anforderungen an die Effizienz individueller Produktgruppen festlegt.

12 Unter Druck stehende Behälter EU-Druckbehälterrichtlinie Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter COD Sicherheit einfacher Druckbehälter in der EU

Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) über die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von einfachen Druckbehältern (beispielsweise Tauchflaschen) verfolgen zwei Hauptziele: i) die Gewährleistung des Schutzes von Menschen, Haus- und Nutztieren und Gütern vor der Gefährdung durch Leckage oder Bersten, die bei einfachen Druckbehältern auftreten können; ii) die Harmonisierung der Vorschriften zum Verkauf einfacher Druckbehälter in der EU.

Hebt auf Richtlinie 2009/105/EG
13 Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten RoHs-Richtlinie Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Richtlinie 2011/65/EU RoHS Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Sie stärkt bestehende Regelungen zur Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Blei, Quecksilber und Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, insbesondere indem eine umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht wird.

Hebt auf Richtlinie 2002/95/EG
14 Explosivstoff EU-Explosivstoffrichtlinie Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2014/28/EU ECU Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen für zivile Zwecke

Die Richtlinie legt Regeln für die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke in der Europäischen Union (EU) fest Explosivstoffe, die auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, müssen zur Bestätigung, dass sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Rahmen des EU-Rechts erfüllen, mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.

Hebt auf Richtlinie 93/15/EWG

Richtlinie 2004/57/EG

15 Pyrotechnik EU-Richtlinie Pyrotechnische Gegenstände Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt Richtlinie 2013/29/EU Die Richtlinie legt die Vorschriften zur Erreichung eines freien Verkehrs pyrotechnischer Gegenstände* auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) dar und soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt gewährleisten. Hebt auf Richtlinie 2007/23/EG
16 Explosionsschutz ATEX-Richtlinie Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 2014/34/EU ATEX Geräte zur Verwendung in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen

Die ATEX-Richtlinie legt einheitliche, für die gesamte Europäische Union (EU) geltende Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fest. Ihr Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen, damit ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern, und gegebenenfalls beim Schutz von Haus- und Nutztieren und Gütern gewährleistet wird.

Hebt auf Richtlinie 94/9/EG
17 Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe EU-Gasgeräteverordnung Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG Verordnung

2016/426/EU

GAD Sie legt Regeln für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und dazugehörigen Ausrüstungen fest

Sie behandelt die Energieeffizienz dieser Produkte, sofern keine andere spezielle EU-Rechtsvorschrift Anwendung findet

Hebt auf Richtlinie 90/396/EWG

Richtlinie 2009/142/EG

18 Seilgestütztes Verkehrsmittel EU-Seilbahnverordnung Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG Verordnung 2016/424/EU Die Verordnung legt die Vorschriften in Bezug auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, den Entwurf, den Bau und die Inbetriebnahme neuer Seilbahnen zur Beförderung von Personen dar

Diese Verordnung gilt für neue Seilbahnen sowie für Änderungen von bestehenden Seilbahnen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, und deckt Teilsysteme und Sicherheitsbauteile für Seilbahnen ab. In allen vorgenannten Fällen müssen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Verordnung erfüllt sein.

Hebt auf Richtlinie 2000/9/EG
19 Sportboot EU-Sportbootrichtlinie Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG Richtlinie 2013/53/EU RCD Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Sportboote und Wassermotorräder

Sie baut auf der 2003 erlassenen Rechtsakte auf, in der Grenzwerte für Abgasemissionen (Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikel) und Geräuschpegel zur Anpassung an technologische Entwicklungen angegeben wurden, durch die eine bessere ökologische Leistung erzielt werden konnte.

Hebt auf Richtlinie 94/25/EG
20 Waagen EU-Richtlinie nichtselbsttätige Waagen Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen NAWID EU-Vorschriften zur Sicherstellung der Genauigkeit nichtselbständiger Waagen

Die Richtlinie legt einheitliche, EU-weite Vorschriften zum Verkauf und zur Inbetriebnahme nichtselbsttätiger Waagen fest. Nichtselbständige Waagen sind wichtig für den Handel, die Verbraucher und die Industrie, da sie die Genauigkeit von Messungen gewährleisten und zu Transparenz und Fairness bei Handelsgeschäften beitragen.

Hebt auf Richtlinie 2002/95/EG
21 Messgeräte EU-Messgeräterichtlinie Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt Richtlinie 2014/32/EU MID EU-Vorschriften zur Gewährleistung der Genauigkeit von Messgeräten

Die Richtlinie legt einheitliche, EU-weite Vorschriften zum Verkauf und zur Inbetriebnahme von Messgeräten dar. Messgeräte sind wichtig für den Handel, die Verbraucher und die Industrie, da sie die Genauigkeit von Messungen gewährleisten und zu Transparenz und Fairness bei Handelsgeschäften beitragen.

Hebt auf Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte

Richtlinie 2004/22/EG

22 Aufzüge EU-Aufzugsrichtlinie Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen

Diese Richtlinie definiert einheitliche Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge. Sie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind. Sie findet keine Anwendung auf Standseilbahnen, Baustellenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige. Langsamfahrende Aufzüge (mit einer Geschwindigkeit von höchstens 0,15 m/s) sind ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Hebt auf

Richtlinie 95/16/EG

23 Produkte mit digitalen Elementen und die Cybersicherheit solcher Produkte Cyberresilienz-Verordnung Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) Verordnung (EU) 2024/2847 Die Verordnung gilt für Produkte mit digitalen Elementen, d. h. für Hardware oder Software, die entweder direkt oder indirekt mit einem Netzwerk verbunden sind. Dazu gehören:
  • Software und Hardware mit Netzwerkfähigkeit,
  • Cloud-basierte Lösungen, sofern diese als "Fernverarbeitungslösungen" gelten,
  • Freie und Open-Source-Software, wenn sie in kommerziellen Produkten eingesetzt wird.

Sie ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung und die NIS-2-Richtlinie

Ändert

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Verordnung (EU) 2019/1020 Richtlinie (EU) 2020/1828

24 Schiffsausrüstung EU-Schiffsausrüstungsrichtlinie Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates Richtlinie 2014/90/EU Sicherere und umweltschonendere Ausrüstung auf EU-Schiffen

Die Ausrüstung wird von einem unabhängigen Dritten („benannte Stelle“) bewertet. Erfüllt die Ausrüstung die Anforderungen der Richtlinie, wird sie mit einer Zertifizierungsmarke geprägt („Steuerrad-Kennzeichen“) Hersteller der Ausrüstung können auch elektronische Marken an ihren Produkten anbringen. Das sollte die Verhinderung von Produktfälschung und die Überwachung des Marktes erleichtern

Hebt auf

Richtlinie 96/98/EG

25 Dünger EU-Düngemittelverordnung Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 Verordnung (EU) 2019/1009 Sichere und wirksame Düngeprodukte auf dem EU-Markt

Öffnet den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) für Düngeprodukte, die zuvor nicht unter die Harmonisierungsvorschriften gefallen sind, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien oder Kultursubstrate

Sie legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest

Sie führt erstmals Grenzwerte für toxische Schadstoffe ein. Dadurch werden ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet und die Gesundheits- und Umweltrisiken verringert, während Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen können

Sie erhält die optionale Harmonisierung aufrecht, da sie nicht verhindert, dass nicht-harmonisierte Düngeprodukte gemäß dem einzelstaatlichen Recht und den allgemeinen Regeln des freien Warenverkehrs auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden

Hebt auf

Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Ändert

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

26 Unbemanntes Luftfahrzeug EU-Drohnenverordnung Drohnen – Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und über Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 Die delegierte Verordnung deckt drei Hauptbereiche ab:
  • die technischen Anforderungen an Drohnen und an Zusatzgeräte für die Fernidentifikation*;
  • Regelungen für Drohnen, Zubehör und Zusatzgeräte, die auf dem Markt der Europäischen Union (EU) vertrieben werden;
  • Regelungen für Nicht-EU-Drohnenbetreiber, die Drohnen im einheitlichen europäischen Luftraum betreiben.
27 Batterie EU-Batterieverordnung Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien und Altbatterien

Zielvorgaben für die Abfallsammlung für Hersteller von Gerätebatterien

Zielvorgaben für die Abfallsammlung für Hersteller

Ziele für die Lithiumverwertung aus Altbatterien

Ziele für die Verwertung von Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel Mindestanforderungen an den Rezyklatgehalt von Industriebatterien, Starterbatterien, Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien

Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz

eine Anforderung, dass in Geräten enthaltene Gerätebatterien bis Ende 2027 vom Endnutzer entfernt und ausgetauscht werden können müssen

Hebt auf

Richtlinie 2006/66/EG

Ändert

Richtlinie 2008/89/EG

Verordnung (EU) 2019/1020

28 Umweltschutz EU-Ökoverordnung Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG Verordnung (EU) 2024/1781 ESPR Die Rahmenverordnung ersetzt und erweitert den Geltungsbereich der aktuellen Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG – siehe Zusammenfassung). Sie bildet die Rechtsgrundlage zur Prüfung und Festlegung von Ökodesign-Anforderungen über delegierte Rechtsakte. Ökodesign-Anforderungen können für spezifische Produktgruppen oder horizontal (mehr als eine Produktgruppe) auf der Grundlage eines regelmäßig aktualisierten mehrjährigen Arbeitsplans festgelegt werden

Die Verordnung ist Teil eines Maßnahmenpakets, das zentral für die Erreichung der Ziele im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020, einer der Hauptsäulen im europäischen Grünen Deal Ökodesign-Anforderungen können gegebenenfalls für alle physischen Waren festgelegt werden, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es gelten Ausnahmen, zum Beispiel für Lebens- und Futtermittel sowie Arzneimittel und Produkte für Fahrzeuge, die bereits in den Geltungsbereich sektorspezifischer EU-Gesetzgebung fallen. Für Produkte, die der Verteidigung oder nationalen Sicherheit dienen und keinen doppelten Verwendungszweck haben, werden keine Ökodesign-Anforderungen festgelegt Mit der Verordnung wird auch ein digitaler Produktpass eingeführt, also ein digitaler Ausweis für Produkte, Bauteile und Werkstoffe

Hebt auf

Richtlinie 2009/125/EG

Ändert Richtlinie (EU) 2020/1828

Verordnung (EU) 2023/1542

29 Künstliche Intelligenz EU-KI-Verordnung Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) Verordnung über künstliche Intelligenz AI-Act Drei Risikotypen; besondere Transparenzpflicht
  • Minimales Risiko: Die meisten KI-Systeme, z. B. Spamfilter und KI-gestützte Videospiele, unterliegen keinen besonderen Verpflichtungen
  • Hohes Risiko: Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden (z. B. KI-basierte medizinische Software oder KI-Systeme für die Personaleinstellung), gelten strenge Anforderungen
  • Verbotene Systeme: Soziale Kreditsysteme nach denen die Bürger benotet werden
  • Besondere Transparenzverpflichtungen:Systeme wie Chatbots müssen ihre Nutzer*innen deutlich darauf hinweisen, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben, und bestimmte durch KI erzeugte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.
Ändert

Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU,(EU) 2016/797(EU) 2020/1828

Geregelte Produktbereiche ohne CE-Kennzeichnung

Für die folgenden Produktgruppen gibt es reguläre Richtlinien, nach denen jedoch keine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, ein Konformitätsverfahren nach den oben genannten Modulen durchlaufen müssen oder für die andere Konformitätszeichen vorgesehen sind:

  • Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG), Richtlinie 94/62/EG wird ab dem 12. August 2026 durch Verordnung (EU) 2025/40 aufgehoben und ersetzt. Damit wird aus der EU-Richtlinie eine EU-Verordnung. Es gelten Ausnahmen für einige Vorschriften, die weiterhin gelten.
  • Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Richtlinie (EU) 2016/797 als Ersatz für die Richtlinie 2008/57/EG, die wiederum die Richtlinien 96/48/EG (Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems) und 2001/16/EG (Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems) ersetzte).
  • Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Richtlinie 2001/95/EG), falls für eines dieser Produkte keine weitere Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht gilt. Die ehemalige Produktsicherheitsrichtlinie ist seit 2023 aufgehoben. Sie wurde, nach Evaluierung und Überarbeitung, als Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit neu herausgegeben.
  • Ortsbewegliche unter Druck stehende Geräte. Die Ortsbewegliche Druckgeräterichtlinie fordert als Konformitätskennzeichnung die PI-Kennzeichnung. Mit dieser Richtlinie werden detaillierte Vorschriften über ortsbewegliche Druckgeräte festgelegt, um die Sicherheit zu erhöhen und den freien Verkehr solcher Geräte innerhalb der EU sicherzustellen. Die aktuelle Richtlinie hebt folgende Richtlinien auf: Richtlinie 84/526/EWG, Richtlinie 84/525/EWG, Richtlinie 84/527/EWG und Richtlinie 99/36/EG.

Missbräuchliche Verwendung

Die EU-Kommission bestätigte 2008 in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass es Missbrauch gibt. Die Bundesregierung bekräftigte dies in einer Antwort auf eine ähnliche Anfrage 2021.

Verwendung der CE-Kennzeichnung für Produkte ohne Kennzeichnungspflicht

In einigen Fällen wurden CE-Kennzeichnungen auch auf Produkten angebracht, für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Ein Hersteller könnte damit ähnlich einem Gütesiegel Produkteigenschaften oder -qualitäten suggerieren wollen. Solche Kennzeichnungen stellen daher einen Missbrauch dar und sind gemäß Art. 30 II Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verboten.

Verwendung der CE-Kennzeichnung, ohne dass die Konformität des Produkts positiv geprüft wurde

Das CE-Zeichen darf nur angebracht werden, wenn das Produkt nach den entsprechenden Vorschriften geprüft wurde und die Vorschriften erfüllt. Bringt ein Hersteller die Kennzeichnung an, obwohl keine derartige Prüfung vorgenommen wurde oder diese Prüfung nicht erfolgreich war, handelt es sich um eine missbräuchliche Verwendung des Zeichens.

Eine Untersuchung aus dem Jahr 2008 von 27 Ladegeräten für den britischen Markt mit CE-Kennzeichnung ergab, dass alle acht geprüften Geräte von bekannten Markenherstellern die Vorschriften erfüllten, aber keines der anderen geprüften Geräte.

„China Export“

Auf Internetseiten und in Internetforen wird häufig berichtet, es gäbe in China eine von der Original-CE-Kennzeichnung nur schlecht unterscheidbare Kennzeichnung „China Export“ oder „Chinese Export“. Bei dieser sei lediglich der Abstand zwischen den Symbolen C und E geringer, die Buchstaben seien gestaucht oder der waagerechte Strich des E sei zu lang. Da es sich nicht um das europäische Original-CE-Logo handele, könnten Hersteller so den falschen Eindruck erwecken, ein konformes Produkt herzustellen, ohne gegen Vorschriften zu verstoßen. Häufig wird hiermit die Schlussfolgerung verknüpft, Produkte mit solchen „gefälschten“ Symbolen erfüllten die Vorschriften nicht. Auch drei parlamentarische Anfragen an die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung aus den Jahren 2007, 2017 und 2021 beziehen sich auf solche Berichte.

Die Berichte sind bisher unbelegt. Es gibt außerhalb selbiger keine Hinweise auf die Existenz einer solchen Kennzeichnung, und auch keine bekannten belegten Fälle, dass sich Hersteller tatsächlich auf ein Zeichen „China Export“ bezogen hätten. Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung bestätigten in ihren Antworten auf die parlamentarischen Anfragen 2007 und 2021, dass ihnen kein offizielles Zertifikat oder Zeichen namens „China Export“ oder ein anderes verwechselbares Zeichens bekannt sei und ein solches Zeichen im chinesischen offiziellen System der Konformitätsbewertung auch nicht existiere. CE-Zeichen mit fehlerhaften Proportionen seien zwar verbreitet, jedoch auch auf Produkten, die die Vorschriften erfüllen. EU-Kommissar Günter Verheugen bezeichnete 2009 die Berichte über China-Export-Kennzeichnungen als „Fehlauffassung“.

Ein Hersteller oder Importeur kann sich unter Berufung auf ein Zeichen „China Export“ auch keinen rechtlichen Vorteil verschaffen, da nach Artikel 30 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften untersagt ist, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann. Da ein unbeabsichtigtes Abweichen von den vorgeschriebenen Proportionen nach der bisherigen Praxis von den Behörden toleriert wird, würde der Hersteller durch diese Behauptung seine rechtliche Position im Gegenteil verschlechtern, weil damit ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften vorläge.

Rechtliche Auswirkungen

Das OLG Zweibrücken definierte mit Berufungsurteil vom 30. Januar 2014 (Az. 4 U 66/13) die haftungsrechtliche Bedeutung der CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit einer Klage wegen mangelnder Qualität gegen Poly Implant Prothèse wie folgt:

„Haftungsrechtlich enthalten solche Kennzeichen noch nicht einmal eine Garantiezusage, aus welcher der Käufer des Produkts bei Qualitätsmängeln vertragliche Ersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen kann (vgl. BGH NJW 1974, 1503). Wenn solche Zeichen schon gegenüber dem Hersteller keine haftungsrechtliche Relevanz aufweisen, gilt das erst recht gegenüber der zertifizierenden Benannten Stelle, die nur das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers zu überprüfen hat.“

Immer wieder gelangen Produkte auf den europäischen Markt, deren Konstruktion keine EU-Konformitätserklärung zu Grunde liegt. Sie tragen die CE-Kennzeichnung daher zu Unrecht. Die CE-Kennzeichnung eines Produkts oder die Ausstellung von Konformitätserklärungen ohne eine durchgeführte Konformitätsbewertung verstößt gegen geltendes Recht und zieht gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte nach sich.

Abweichende Kennzeichnungen können ebenfalls rechtswidrig sein. Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt (Urteil vom 21. Juni 2012, Az. 6 U 24/11) stellte fest, die Angabe „CE-geprüft“ für ein Produkt sei wettbewerbswidrig und irreführend:

„Die […] Werbung ist irreführend (§ 5 UWG), weil die Angabe ‚CE-geprüft‘ – unabhängig von der Frage einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten – bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck erweckt, die beworbenen Spielzeugwaren seien einer Überprüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle unterzogen. Dieser Eindruck ist unzutreffend, weil der Verwender mit dem CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt.“

Das LG Stendal äußerte sich bereits am 13. November 2008 zur rechtlichen Bedeutung des CE-Zeichens und der abweichenden Angabe „CE-geprüft“:

„[…] Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar. Angaben über amtliche und behördliche Prüfungen und Zulassungen sind im hohen Maße geeignet, den Verkehr von der Güte und Brauchbarkeit einer Ware zu überzeugen. […] Durch die Verwendung der Formulierung ‚CE-geprüft‘ neben dem abgebildeten Produkt, entsteht für den unbefangenen Betrachter der Eindruck, eine neutrale Stelle habe eine Prüfung vorgenommen, ohne dass es darauf ankommt, in welche Richtung diese Prüfung stattgefunden hat. […]“

Bei vielen Angeboten auf Internet-Handelsplattformen aus Drittländern für Verbraucher liegt eine missbräuchliche Verwendung vor oder fehlt eine CE-Kennzeichnung. Dies ergibt sich oft schon durch die fehlende „Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer Sprache […], die von den Verbrauchern und sonstigen Endverwendern in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden soll, leicht verstanden werden kann“ (üblicherweise muss die Anleitung dazu in Landessprache vorliegen). Sofern der Versand aus einem Drittland erfolgt, müssen Verbraucher (die dabei als „Einführer“ im Sinne von gelten) damit rechnen, dass der Zoll entsprechenden Produkten bei einer Überprüfung die Einfuhr untersagt und entschädigungslos (ggf. gebührenpflichtig) vernichtet oder an den Absender (der als Inverkehrbringer gilt) zurückschickt. Händler können Ware importieren und selber eine Konformitätsprüfung durchführen und anschließend eine Konformitätserklärung erstellen und die Ware kennzeichnen, bevor sie die Ware in Verkehr bringen.

Literatur

  • Europäische Kommission: The Blue Guide on the implementation of EU product rules, 2014, Kapitel 4.5.1 („CE Marking“). Download (PDF): http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/4942/attachments/1/translations/en/renditions/native
  • Arbeitsgruppe 'MPG' der Industriefachverbände (AG MPG): Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung auf Medizinprodukten. Januar 2014. Link: http://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/broschueren-medizinprodukterecht/ce-flyer-1
  • Gabriele Rose, Elke Hohmann: CE-Kennzeichnung. Ein Wegweiser für Unternehmen. DIHK, Berlin 2006.
  • Jo Horstkotte: CE-Zeichen für Chefs. 3. Auflage 2014, epubli, ISBN 978-3-7375-2289-2.
  • Alfred Neudörfer: Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte. Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie. 6. Auflage, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2014, ISBN 978-3-642-45446-2, ISBN 978-3-642-45447-9 (E-Book).
  • Hans P. Hahn: CE-Kennzeichnung für Maschinen. Praxisleitfaden – Konformitätsbewertung und Zertifizierung. Beuth Verlag, 2001, ISBN 978-3-410-13293-6.
  • Helmut Frick: Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen – Risikobeurteilung in der Praxis – Leitfaden für Konstrukteure und Planer. Austrian Standards plus, 2012, ISBN 978-3-9503413-0-0.
  • Jörg Ertelt, Grundwissen der CE-Kennzeichnung – Das kleine 1x1 der CE-Kennzeichnung, WEKA Media GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-8111-0405-1.

Weblinks

Commons: CE-Kennzeichnung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Europäische Kommission zur CE-Kennzeichnung (englisch)

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Niedziella: Wie funktioniert Normung? eine Einführung in die nationale, europäische und internationale elektrotechnische Normung. In: VDE Verlag (Hrsg.): VDE Schriftenreihe (= VDE-Schriftenreihe Normen verständlich). 3., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Band 107, Nr. 107. VDE VERLAG GMBH, Berlin, Offenbach 2022, ISBN 978-3-8007-5788-6, S. 142. 
  2. CE-Kennzeichnung – EU-Vorschriften, Erteilung des Zertifikats. Abgerufen am 10. Februar 2025. 
  3. CE marking – Europäische Kommission
  4. Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR). In: Europäische Union (Hrsg.): Amtsblatt der Europäischen Union L. Nr. 282, 13. August 2008, S. 82–128, Artikel R12, Absatz 3 (Online bei EUR-Lex [abgerufen am 16. Juni 2019]). 
  5. FAQs. CENELEC, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Mai 2012; abgerufen am 19. September 2019 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  6. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten für einfache Druckbehälter. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C. Nr. 89, 15. April 1986 (Online [abgerufen am 19. September 2019]). 
  7. EC-Kennzeichnung für Hersteller – Europäische Kommission
  8. Neues Baurecht könnte Mensch und Umwelt gefährden, Umweltbundesamt (UBA), 21. Juli 2016
  9. Verordnung - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex. Abgerufen am 9. Februar 2025 (englisch). 
  10. Wie entsteht ein EU-Gesetz? | Bundesregierung. 31. Januar 2025, abgerufen am 9. Februar 2025. 
  11. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Abgerufen am 9. Februar 2025. 
  12. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer): CURIA - Dokumente. In: InfoCuria Rechtsprechung. EuGH, 16. Oktober 2014, abgerufen am 10. Februar 2025 („Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der bestimmte Bauprodukte, die mit der Konformitätskennzeichnung ‚CE‘ versehen sind, zusätzlichen nationalen Normen entsprechen müssen – Bauregellisten“). 
  13. EU Kommission: EUR-Lex - 2008_98 - EN - EUR-Lex. In: EUR-Lex. EUR-Lex, 2008, abgerufen am 10. Februar 2025 (englisch, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down harmonised conditions for the marketing of the construction products). 
  14. 1. GPSGV2ÄndV Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug. Abgerufen am 7. Januar 2025. 
  15. 2. ProdSV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 7. Januar 2025. 
  16. RIS - Spielzeugkennzeichnungsverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 7. Januar 2025. Abgerufen am 7. Januar 2025. 
  17. Décret n° 2010-166 du 22 février 2010 relatif à la sécurité des jouets. 22. Februar 2010 (gouv.fr [abgerufen am 7. Januar 2025]). 
  18. Arrêté du 24 février 2010 fixant les modalités d'application du décret n° 2010-166 du 22 février 2010 relatif à la sécurité des jouets. (gouv.fr [abgerufen am 7. Januar 2025]). 
  19. Welzijn en Sport Ministerie van Volksgezondheid: Besluit van 21 januari 2011, houdende vaststelling van het Warenwetbesluit speelgoed 2011. 17. Februar 2011, abgerufen am 7. Januar 2025 (niederländisch). 
  20. Europäische Union: Richtlinie - 2009/48 - EN - EUR-Lex. In: EUR-Lex. Europäische Union, 18. Juni 2009, abgerufen am 10. Februar 2025 (englisch, Nationale Umsetzungsmassnahmen nach Mitgliedstaat). 
  21. Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012, abgerufen am 21. Oktober 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 316, 14. November 2012, S. 12–33.
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  23. Access to documents - European Commission. Abgerufen am 23. Januar 2025 (englisch). 
  24. Thomas Wilrich: Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab: mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten (= Beuth Recht). 1. Auflage. Beuth Verlag GmbH, Berlin Wien Zürich 2017, ISBN 978-3-410-25761-5. 
  25. Konformitätsbewertung: Definition, Module & Geltungsrahmen. Abgerufen am 16. April 2025. 
  26. Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 16. Januar 2025]). 
  27. Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 16. Januar 2025]). 
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  29. Artikel 3 Abs. 1 a) bis c) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, abgerufen am 21. August 2017; Schutz vor Irreführung dort Abs. 2
  30. Art. 30 II Verordnung (EG) Nr. 765/2008
  31. CE-Kennzeichnung. Dienststellen der Europäischen Kommission, abgerufen am 6. März 2021 (FAQ der EU zur CE-Kennzeichnung). 
  32. Sebastian Lach, Sebastian Polly: Produkt-Compliance. 3. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17557-3, 8.2 Rechtliche Bedeutung. 
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  36. Beschluß Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion. In: ABl. L, Nr. 35, 13. Februar 1996, S. 1.
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  43. Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates Text von Bedeutung für den EWR. 9. März 2011 (europa.eu [abgerufen am 11. November 2024]). 
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  45. EU: Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR). In: https://eur-lex.europa.eu/. EU, 5. Dezember 2022, abgerufen am 11. November 2024. 
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  47. EU: Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates. In: https://eur-lex.europa.eu/. EU, 9. März 2016, abgerufen am 11. November 2024. 
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  57. Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  58. Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  59. Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 189, 15. Mai 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  60. Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  61. Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln. Band 167, 21. Mai 1992 (europa.eu [abgerufen am 13. Juni 2025]). 
  62. Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wir... Abgerufen am 13. Juni 2025 (englisch). 
  63. Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  64. Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  65. Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 174, 8. Juni 2011 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  66. Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  67. Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
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  69. Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 178, 12. Juni 2013 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  70. Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
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  74. Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  75. Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Text von Bedeutung für den EWR). 9. März 2016 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  76. Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  77. Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG Text von Bedeutung für den EWR. Band 354, 20. November 2013 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  78. Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  79. Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  80. Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  81. Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  82. Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  83. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR. Band 096, 26. Februar 2014 (europa.eu [abgerufen am 12. November 2024]). 
  84. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Ra… Abgerufen am 12. November 2024 (englisch). 
  85. Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates Text von Bedeutung für den EWR. Band 257, 23. Juli 2014 (europa.eu [abgerufen am 6. Februar 2025]). 
  86. Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (Text von Bedeutung für den EWR). 5. Juni 2019 (europa.eu [abgerufen am 6. Februar 2025]). 
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Veröffentlichungsdatum: 12 Jul 2025 / 10:00

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Mit der CE Kennzeichnung erklart der Hersteller Inverkehrbringer oder EU Bevollmachtigte gemass Verordnung EG Nr 765 2008 dass das Produkt den geltenden Anforderungen genugt die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft uber ihre Anbringung festgelegt sind Art 2 Nr 20 und dass er die Verantwortung fur die Konformitat des Produkts mit allen in den einschlagigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen fur deren Anbringung geltenden Anforderungen ubernimmt Art 30 Abs 3 CE Zeichen Der Hersteller erstellt eine EU Konformitatserklarung in welcher die EU Richtlinien aufgefuhrt sind die fur das Produkt gelten und bringt die CE Kennzeichnung an Die CE Kennzeichnung ist daher kein Qualitatssiegel Gutesiegel oder Sicherheitszeichen sondern eine Kennzeichnung die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmachtigten aufzubringen ist Art 30 Abs 1 und mittels der er zum Ausdruck bringt dass das von ihm vertriebene Produkt den Anforderungen entspricht Es ist ein Markteintritts und Freiverkehrszeichen das sich ausschliesslich an die Aufsichtsbehorden wendet Es besagt dass der Hersteller ausdrucklich erklart dass er alle relevanten EU Richtlinien mit dem in Verkehr gebrachten Produkt einhalt Nach der CE Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle falls diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tatig war Bezeichnung und Bedeutung von CE Die ursprungliche Ausbuchstabierung des Akronyms CE ist nicht eindeutig und in den amtlichen Verordnungen nicht festgelegt Laut dem zustandigen Normierungsinstitut CENELEC steht es heute fur franzosisch Conformite Europeenne Europaische Konformitat CE war jedoch zum Zeitpunkt der Einfuhrung auch die ubliche Abkurzung fur die Europaische Gemeinschaft in vier der damals neun Amtssprachen und das Zeichen wurde in deutschen Amtsdokumenten dieser Zeit in der Regel noch EG Zeichen genannt weswegen es seinen Ursprung auch hierin haben kann Bis 1993 wurde die CE Kennzeichnung noch CE Zeichen genannt die offizielle deutschsprachige Bezeichnung lautet seitdem CE Kennzeichnung Diese Bezeichnung wurde fur alle bereits verabschiedeten Harmonisierungsrichtlinien eingefuhrt durch die Richtlinie 93 68 EWG des Rates vom 22 Juli 1993 zur Anderung der Richtlinien Fur den Bereich der Medizinprodukte lautete die korrekte Bezeichnung von Anfang an CE Kennzeichnung s Art 17 und Anhang XII der Richtlinie 93 42 EWG Aufgrund der offiziellen Sprachregelung der Europaischen Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie Regulierungspolitik ist die stilisierte Buchstabenkombination seit 1994 ein grafisches Symbol Laut Auskunft der Europaischen Kommission hat das Bildzeichen CE heute keine buchstabliche Bedeutung mehr sondern ist ein Symbol der Freiverkehrsfahigkeit in der EU Entwicklung und FunktionDurch die Anbringung der CE Kennzeichnung bestatigt der Hersteller bzw Inverkehrbringer dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europaischen Richtlinien seit 1 Dezember 2009 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon EU Richtlinien entspricht Das CE Kennzeichen allein lasst keine Ruckschlusse zu ob das Produkt durch unabhangige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien uberpruft wurde Ist jedoch nach dem CE Kennzeichen eine vierstellige Kennnummer Identifikationsnummer angebracht weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle hin Die CE Kennzeichnung wurde vorrangig fur den freien Warenverkehr geschaffen und um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des 30 Vertragsstaaten umfassenden Europaischen Wirtschaftsraums einschliesslich der Europaischen Gemeinschaft EG heute Europaische Union EU zu gewahrleisten Die CE Kennzeichnung wird haufig als Reisepass fur den europaischen Binnenmarkt bezeichnet EU Richtlinien gemass Art 288 Absatz 3 AEUV sog Binnenmarkt bzw Harmonisierungsrichtlinien legen fur zahlreiche Produkte Sicherheits und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest die nicht unterschritten werden durfen Ein Produkt darf erst dann erstmals in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden wenn es den grundlegenden Anforderungen samtlicher anwendbarer EU Richtlinien entspricht und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformitat ein Konformitatsbewertungsverfahren nach den Verfahren in Anhang II des Beschluss Nr 768 2008 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Juli 2008 uber einen gemeinsamen Rechtsrahmen fur die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93 465 EWG des Rates ABl L 218 82 durchgefuhrt worden ist Im Rahmen des neuen Konzepts fur die Produktkonformitat und des Gesamtkonzepts fur die Konformitatsbewertung wurden Regulative geschaffen welche der technischen Harmonisierung innerhalb des EU Binnenmarktes dienen sollen Alle Rechtsvorschriften die die CE Kennzeichnung betreffen sind im Rahmen des New Legislative Framework Erganzung und Konkretisierung des Neuen Konzepts in der Verordnung EG Nr 765 2008 und im Beschluss Nr 768 2008 EG beide vom 9 Juli 2008 neu geregelt worden EG Verordnung Nr 765 2008Erwagungsgrunde 37 und 38 CE Kennzeichnung als einzige Konformitatskennzeichnung Kapitel IV Artikel 30 Allgemeine Grundsatze Vorschriften und Bedingungen fur die Anbringung der CE Kennzeichnung Anhang II CE Kennzeichnung Schriftbild und EG Beschluss Nr 768 2008Artikel R 11 Allgemeine Grundsatze der CE Kennzeichnung unter Verweis auf Artikel 30 der EG Verordnung Nr 765 2008 und Artikel R 12 Vorschriften fur die Anbringung der CE Kennzeichnung Artikel R 12 Absatz 4 lautet inhaltsgleich mit Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung EG Nr 765 2008 Die EU Mitgliedstaaten bauen auf bestehenden Mechanismen auf um eine ordnungsgemasse Durchfuhrung des Systems der CE Kennzeichnung zu gewahrleisten und leiten im Falle missbrauchlicher Verwendung angemessene Schritte ein Die Mitgliedstaaten fuhren auch Sanktionen fur Verstosse ein die bei schweren Verstossen strafrechtlicher Natur sein konnen Damit ist erstmals seit der Einfuhrung der CE Kennzeichnung ihr Missbrauch durch grafisch oder inhaltlich verwechslungsfahige Zeichen sanktioniert bzw unter Strafe gestellt vgl 9 Absatz 1 Satz 2 Medizinproduktegesetz MPG Alle sonstigen Zeichen durfen auf dem Medizinprodukt der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung des Medizinproduktes angebracht werden sofern sie nicht die Sichtbarkeit Lesbarkeit und Bedeutung der CE Kennzeichnung beeintrachtigen Mit der CE Kennzeichnung zeigt der Hersteller die Konformitat des Produktes mit den je nach zutreffender Harmonisierungsrichtlinie zu erfullenden Grundlegenden Anforderungen an Verantwortlich fur diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts Nachrangig gehen die Verpflichtungen an dessen Beauftragten in der EU letztlich an den Inverkehrbringer uber Rechtliche Besonderheiten fur Medizinprodukte Anders als andere Industrieerzeugnisse mussen Medizinprodukte nach den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93 42 EWG Anhang I und Richtlinie 90 385 EWG Anhang 1 nicht nur sicher sondern auch im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Zweckbestimmung medizinisch technisch leistungsfahig sein 19 des Medizinproduktegesetzes MPG fordert als Voraussetzung des Marktzugangs der Verkehrsfahigkeit von Medizinprodukten den Nachweis ihrer Eignung zu dem laut ihrer Zweckbestimmung vorhergesehenen medizinischen Gebrauch Dieser Nachweis umfasst also die Nutzlichkeit des Produkts fur den Patienten bei fachgerechter Auswahl und Anwendung des Produkts im Rahmen seiner medizinischen Indikation Diese Tatsache wird gelegentlich von Medienvertretern ignoriert Die gesetzlichen Voraussetzungen werden in der Regel im Rahmen eines zertifizierten Qualitatsmanagementsystems nach EN ISO 13485 Titel Medizinprodukte Qualitatsmanagementsysteme Anforderungen fur regulatorische Zwecke DIN EN ISO 13485 2012 nachgewiesen Die EN ISO 13485 ist die sektorale harmonisierte Nachfolgenorm der Normen ISO 9001 identisch mit EN 29001 im Modulbeschluss 1993 referenziert und der alten EN 46001 Ihre Beachtung nebst Erfullung der gesetzlichen Grundlegenden Anforderungen fuhrt zur Konformitatsvermutung Soweit externe Benannte Stellen in die Konformitatsbewertung von Medizinprodukten eingebunden sind gelten die von diesen ausgestellten Konformitatsbescheinigungen Zertifikate maximal funf Jahre danach erfolgt ein neues Zertifizierungsaudit das den jeweiligen Stand der Technik zum Massstab setzt Zusatzlich erfolgen sechsmonatliche bis jahrliche Wiederholungsaudits des Qualitatsmanagementsystems durch die Benannte Stelle Anders verhalt es sich z B in den USA wo ein einmal zugelassenes Medizinprodukt durch die Food and Drug Administration FDA kein zweites Mal angesehen und gepruft wird Die in den EU Richtlinien gesetzlich bestimmten Grundlegenden Anforderungen z B an die Sterilitat und die biologische Sicherheit von Medizinprodukten werden in europaisch harmonisierten Normen die die EU Kommission in Auftrag gegeben mandatiert hat und uberpruft detailliert beschrieben Alle harmonisierten Normen werden im Amtsblatt der Europaischen Union bekannt gemacht und spatestens alle funf Jahre revidiert und dem jeweils neuen Stand der Technik angepasst Rechtliche Besonderheiten fur Bauprodukte Entsprechend dem europarechtlichen Marktbehinderungsverbot ist es nach einem EuGH Beschluss ab Mitte Oktober 2016 nicht mehr moglich an Bauprodukte mit CE Kennzeichnung erganzende Anforderungen zu stellen Entstehen und Uberprufen von EU EG Verordnungen Richtlinien zur CE Kennzeichnung EU EG Verordnungen Richtlinien sind politische Dokumente Sie zielten vor allem darauf ab gemeinsame allgemeine d h sowohl fur reglementierte als auch fur nicht reglementierte Bereiche geltende Instrumente zu entwickeln Der 2008 verabschiedete neue Rechtsrahmen zielt darauf ab den Binnenmarkt fur Waren fur das Inverkehrbringen die Marktuberwachung sowie die Qualitat der Konformitatsbewertungen zu verbessern Seit der Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens im Jahr 2008 haben sich Industrie und Produkte radikal verandert insbesondere aufgrund des fortschreitenden digitalen und okologischen Wandels und des Technischen Fortschritts Wird eine Produktgruppe oder Dienstleistungsgruppe erkannt die in den verschiedenen EU Staaten unterschiedlich geregelt wird so erwagt das Europaparlament eine Verordnung Richtlinie zur Harmonisierung Wer darf EU EG Verordnungen Richtlinien vorschlagen Grundsatzlich hat nur die Europaische Kommission das Recht Gesetzentwurfe vorzulegen Allerdings konnen das Europaische Parlament der Rat der EU und der Europaische Rat die Kommission auffordern tatig zu werden Auch Burgerinnen und Burger der EU Mit einer Europaischen Burgerinitiative konnen eine Million Wahlerinnen und Wahler sie auffordern sich eines bestimmten Themas anzunehmen Dies wird durch Petitionen erreicht In einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mussen das EU Parlanment und der Rat der EU einem Gesetzesentwurf zustimmen Ministerrat und Europaisches Parlament beraten sich mit dem Ausschuss der Regionen lokal und regional gewahlte Vertreter aller 27 Mitgliedslander und dem Wirtschafts und Sozialausschuss 350 Mitglieder aus den 27 EU Mitgliedstaaten Nach einer Ersten Lesung mit den zustandigen Fachausschussen wird der Bedarf ermittelt Verlangt das Parlament eine Anderung kommt es zu einer Zweiten Lesung Im Plenum des Europaischen Parlaments wird der Gesetzesvorschlag mit dem Standpunkt des Rates beraten Wird man sich hier nicht einig kommt der Entwurf des Gesetzesvorschlages in die Vermittlung Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf den Entwurf wird dieser dem Rat und dem EP mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet Wenn beide innerhalb von sechs Wochen ihre Zustimmung geben ist das Gesetz angenommen Andernfalls ist es gescheitert Uberprufen von EU EG Verordnungen Richtlinien In jeder Verordnung Richtlinie wird eine Zeitspanne festgelegt innerhalb derer die Verordnung Richtlinie evaluiert wird Neben der Evaluierung konnen auch Gerichtsbeschlussen des EuGH zu einer Anderung der Verordnung Richtlinie fuhren Das ist z B bei der Richtlinie 98 106 EG fur Bauprodukte geschehen Diese ist durch die Verordnung EU Nr 305 2011 ersetzt worden Hier zeigt sich auch das die Regulierung durch eine Richtlinie nach Evaluierung zu einer Verordnung wechseln kann In der ursprunglichen Richtlinie war es den Mitgliedsstaaten uberlassen die Richtlinie in eigene Rechts und Verwaltungsvorschriften zu ubernehmen Nach dem Urteil des EuGH hat das Europaische Parlaments und der Rat mit einem Vorschlag reagiert Der Vorschlag wurde 2008 von Gunther Verheugen eingebracht und ist 2011 mit der neuen Verordnung wirksam geworden Umsetzung der Verordnungen Richtlinien in den einzelnen EU Staaten Verordnungen sind in den EU Mitgliedsstaaten direkt umzusetzen Richtlinien sind nach einer Ubergangszeit in die bestehenden nationalen Gesetze zu integrieren und oder durch neue einzelstaatliche Gesetzgebungsverfahren umzusetzen In Deutschland geschieht das unter anderem durch Produktsicherheitsverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz So wird z B die Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von Spielzeug in Deutschland durch die Erste Verordnung zur Anderung der Verordnung uber die Sicherheit von Spielzeug 1 GPSGV2AndV und die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Verordnung uber die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt In Osterreich wird die gleiche EU Richtlinie durch eine Spielzeugkennzeichnungsverordnung umgesetzt In Frankreich erfolgt die Umsetzung durch ein Dekret Decret no 2010 166 du 22 fevrier 2010 relatif a la securite des jouets und eine Verordnung Arrete du 24 fevrier 2010 fixant les modalites d application du decret no 2010 166 du 22 fevrier 2010 relatif a la securite des jouets In den Niederlanden ist die Umsetzung durch einen Beschluss Besluit van 21 januari 2011 houdende vaststelling van het Warenwetbesluit speelgoed 2011 erfolgt Die Umsetzung jeweiliger Verordnungen Richtlinien kann auf EUR Lex auf der Seite der Verordnung Richtlinie unter dem Punkt Nationale Umsetzung fur jeden Mitgliedsstaat nachvollzogen werden Dies ist wichtig fur Hersteller und Vertrage da in verschiedenen Mitgliedstaaten ausserhalb der EU Harmonisierung verschiedene gesetzliche Vorgaben und oder Kennzeichnungen gelten konnen In Deutschland darf z B neben der CE Kennzeichnung auch die GS Kennzeichnung angebracht werden Gultigkeit von EU EG Verordnungen Richtlinien EU EG Verordnungen Richtlinien haben eine Gultigkeit von einem bestimmten Datum an und werden entweder aufgehoben oder geandert Entgegen der allgemeinen Meinung fallen aufgehobene Verordnungen Richtlinien nicht weg Zum Zeitpunkt ihrer Gultigkeit wurden Produkte Inverkehr gebracht Fur diese Produkte sind die aufgehobenen Verordnungen Richtlinien noch gultig Gleiches gilt fur geanderte Verordnungen Richtlinien Diese Produkte unterliegen dem Bestandsschutz EU EG Verordnungen Richtlinien zur CE Kennzeichnung und Normen Um die Rechtsvorschriften nicht mit einer Fulle fachlicher Details zu belasten und um den unbestimmten Begriff der Technikklausel zu spezifizieren je nach Fachgebiet und Gefahrdung greift die EU Kommission auf Harmonisierte Normen zuruck Dazu wurde am 14 November 2012 die Verordnung EU Nr 1025 2012 Normungsverordnung zur europaischen Normung im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlicht Fur Referenzlisten der harmonisierten Normen und den Bereich fur die sie zutreffen hat die EU eine Webseite errichtet Die James Elliott Entscheidung sowie die Malamud Entscheidung haben dazu gefuhrt dass Normen auf welche Rechtsakte der EU verweisen kostenfrei offentlich zuganglich sein mussen Hierzu muss der Interessierte bei der fur sein Land zustandigen Normungsorganisation den Zugriff auf diese harmonisierten Normen online beantragen Normen der internationalen Normungsorganisationen ISO und IEC die das Europaische Unionsrecht betreffen konnen auch nach Beantragung eingesehen werden In den Verordnungen Richtlinien wird meist der komplette Produktlebenszyklus geregelt Hierzu sollten die Hersteller die entsprechenden Normen auch wenn sie nicht harmonisiert sind nutzen So ist z B in der EN 61355 die Klassifikation und Kennzeichnung von Dokumenten fur Anlagen Systeme und Einrichtungen geregelt Diese erleichtert die Datendurchgangigkeit innerhalb des Produktionsprozesses und den Austausch von Dokumenten mit Zulieferern Auch die Technische Dokumentation und die geforderten Gebrauchsanleitungen unterliegen teilweise nationalen oder internationalen Normen EU EG Verordnungen RichtlinienVerordnungen Richtlinien Die Verordnungen selbst sind gekennzeichnet mit dem Wort Verordnung dem Jahr einer laufenden Nummer sowie einer Abkurzung EU EG oder EWG Verordnungen aus der Zeit der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG erhalten deren Abkurzung sowie eine zweistellige Jahreszahl Gleiches gilt fur Richtlinien delegierte Verordnungen und Durchfuhrungsverordnungen Aufbau der Verordnungen Richtlinien EU Verordnungen und EU Richtlinien sind um amtliche Vorgaben zu entsprechen nach dem gleichen Schema aufgebaut Praambel Die Praambel beginnt mit in Versalien geschriebenen DAS EUROPAISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPAISCHEN UNION In der Praambel sind die Uberlegungen des europaischen Parlamentes und des Rates zur Anderung der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung aufgelistet Hier sind Stellungnahmen von Verbanden oder Ausschussen aller Wirtschaftsakteure die nach dem Neuen Konzept befragt werden in ihrer Beschlusslage genannt Auch die weitere Vorgehensweise im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist mit entsprechenden Verweisen erwahnt Die Praambel endet ebenfalls wieder in Versalien mit HABEN FOLGENDE VERORDNUNG RICHTLINIE ERLASSEN Nach der Praambel folgt der Verfugende Teil der Verordnung Richtlinie Je nach behandelten Bereich der Verordnung Richtlinie hat der verfugende Teil in Kapiteln aufgeteilte Themenbereiche Die Kapitel sind mit romischen Ziffern nummeriert Im Allgemeinen behandelt das Erste Kapitel Kapitel I den Allgemeinen Bereich Hier sind Gegenstand und Anwendungsbereich fur die die Verordnung Richtlinie gilt eingegrenzt Begriffsbestimmungen und Regeln fur das Bereitstellen auf dem Markt und dem freien Warenverkehr sind genannt Es folgen weitere Kapitel mit den Pflichten der Wirtschaftakteure den Regeln zu Konformitatserklarung Kennzeichnungs und Informationsanforderungen Notifizierung von Konformitatsbewertungsstellen Uberwachung durch Behorden und Kontrollmoglichkeiten Der verfugende Teil der Verordnung Richtlinie endet mit dem letzten Kapitel dieses heisst Schlussbestimmungen Hier sind Sanktionen Uberprufungen bis wann die Wirksamkeit der Verordnung Richtlinie gepruft wird Aufhebungen und Ubergangsbestimmungen beschrieben Schluss Am Schluss des verfugenden Teils steht bei Verordnungen Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat Geschehen zu Strassburg am Datum Bei Richtlinien steht hier Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet Geschehen zu Strassburg am Datum Verweise Zwischen dem Schluss und den Anhangen sind die Verweise aus der Praambel gelistet Meist ist dies ein Verweis auf die Umsetzung im Amtsblatt der EU Anhange Die Anhange sind fur Hersteller oder Inverkehrbringer das konnen Importeure oder Handler sein der wichtigste Teil Hier werden verschiedene je nach Verordnung Richtlinie Aspekte behandelt Das konnen z B Harmonisierungsvorschriften Anforderungen an das Produkt Massnahmen zur EU Konformitatserklarung und weitere sein Auch das Aussehen von zusatzlichen Kennzeichnungen neben der CE Kennzeichnung wie die PI Kennzeichnung bei ortsbeweglichen Druckgeraten oder die Klassen Identifizierungskennzeichen bei Drohnen Wichtige Merkmale der CE KennzeichnungAnforderungen zum Konformitatsbewertungsverfahren finden sich in EU Verordnungen und EU Richtlinien Den Verordnungen und Richtlinien ist gemein dass ihre Anforderungen auf einem modularen Konformitatsbewertungsverfahren ausgelegt sind Das basiert auf dem Europaischen Beschluss Nr 768 2008 EG Wirtschaftsakteure die ein Produkt Inverkehr bringen mussen nur die Module der Konformitatsbewertung erfullen die auf die zu prufenden Produkte bzw Lieferantenerzeugnisse zutreffen Das setzt allerdings voraus dass zunachst ermittelt wird welche Bausteine des modularen Konformitatsbewertungsverfahrens auf die Produkte bzw Lieferantenerzeugnisse zutreffen Diese finden sich in den jeweiligen EU Richtlinien und Verordnungen zur CE Kennzeichnung wieder zugeschnitten auf den jeweiligen Anwendungsbereich Sie werden in acht Modulen beschrieben Diese sind Modul A Interne Fertigungskontrolle Modul B EU Baumusterprufung Modul C Konformitat der Bauart Modul D QS System Produktion Modul E QS System Produkt Modul F Prufung der Produkte Modul G Einzelprufung Modul H Umfassendes QS System Wenn ein Hersteller ein Produkt mit der CE Kennzeichnung versieht bedeutet dies dass der Hersteller bestatigt dass es die grundlegenden Gesundheits und Sicherheitsanforderungen aller fur dieses Produkt geltenden Richtlinien und Verordnungen erfullt Das Produkt muss einem oder mehreren Modulen des Konformitatsbewertungsverfahrens entsprechen je nachdem was in der zutreffenden Verordnung Richtlinie fur dieses Produkt festgelegt wurde Fur eine Maschine gilt beispielsweise in der Regel die Maschinenrichtlinie oft aber auch Richtlinie 2014 35 EU Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014 30 EU uber die elektromagnetische Vertraglichkeit manchmal auch andere Richtlinien oder Verordnungen z B ATEX und teilweise andere gesetzliche Anforderungen z B fur Lebensmittelkontaktmaterialien eventuell muss auch gepruft werden ob die Maschine unter die Verordnung EU 2021 821 Dual Use betreffend Guter mit doppeltem Verwendungszweck fallt Produkte die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit in das Anwendungsgebiet einer oder mehrerer EU Richtlinien fallen mussen mit der CE Kennzeichnung versehen werden bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berucksichtigen Die CE Kennzeichnung darf nicht angebracht werden wenn das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegt Hersteller eines technischen Produktes prufen in eigener Verantwortung welche EU Richtlinien sie bei der Produktion anwenden mussen Durchfuhrung einer Konformitatsbewertung Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden wenn es den Bestimmungen samtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitatsbewertung gemass allen anwendbaren Richtlinien durchgefuhrt worden ist Der Hersteller erstellt eine EU Konformitatserklarung und bringt die CE Kennzeichnung an dem Produkt an Falls gefordert ist fur die Konformitatsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten Das Anbringen von Kennzeichnungen Zeichen oder Aufschriften deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE Kennzeichnung verwechselt werden kann ist untersagt Die CE Kennzeichnung bestatigt die vollstandige Einhaltung der Grundlegenden Sicherheits Anforderungen die in EU Richtlinien konkret festgelegt sind Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitatsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europaischen Norm EN ISO 12100 2010 durchgefuhrt Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits Grundnorm A Norm Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm C Norm fur spezielle Maschinentypen z B Pressenbau die Moglichkeit die Risikobeurteilung nach der C Norm durchzufuhren Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure Fur die Vermarktung von Produkten gelten u a die Vorschriften aus dem Beschluss Nr 768 2008 EG des Europaischen Parlaments und des Rates in der Pflichten der Wirtschaftsakteure genannt und die verwendeten Begriffe bestimmt werden Hierzu zahlen Kapitel R2 Artikel R1 Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschaftstatigkeit Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt Hersteller jede naturliche oder juristische Person die ein Produkt herstellt bzw entwickeln oder herstellen lasst und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet Einfuhrer jede in der Gemeinschaft ansassige naturliche oder juristische Person die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt Handler jede naturliche oder juristische Person in der Lieferkette die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt mit Ausnahme des Herstellers oder des Einfuhrers Fur die einzelnen Akteure ergeben sich unterschiedliche Pflichten Kapitel R2 Artikel R2 R4 und R5 wie etwa Die Hersteller erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen und fuhren das anzuwendende Konformitatsbewertungsverfahren durch oder lassen es durchfuhren Die Hersteller gewahrleisten dass ihre Produkte eine Typen Chargen oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen oder falls dies aufgrund der Grosse oder Art des Produkts nicht moglich ist dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefugten Unterlagen angegeben werden Die Hersteller geben ihren Namen ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift entweder auf dem Produkt selbst oder wenn dies nicht moglich ist auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefugten Unterlagen an In der Anschrift muss eine zentrale Stelle angegeben sein unter der der Hersteller kontaktiert werden kann Die Hersteller gewahrleisten dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefugt sind die in einer Sprache die von den Verbrauchern und sonstigen Endbenutzern leicht verstanden werden kann gemass der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfugung gestellt wird Einfuhrer bringen nur konforme Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr Die Einfuhrer geben ihren Namen ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift auf dem Produkt selbst oder wenn dies nicht moglich ist auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefugten Unterlagen an Die Einfuhrer gewahrleisten dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefugt sind die in einer Sprache die von den Verbrauchern und sonstigen Endbenutzern leicht verstanden werden kann gemass der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfugung gestellt wird Bevor sie ein Produkt auf dem Markt bereitstellen uberprufen die Handler ob das Produkt mit der den erforderlichen Konformitatskennzeichnung en versehen ist ob ihm die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefugt sind die von den Verbrauchern und sonstigen Endverwendern in dem Mitgliedstaat in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden soll leicht verstanden werden kann und ob der Hersteller und der Einfuhrer die Anforderungen von Artikel R2 Absatze 5 und 6 sowie von Artikel R4 Absatz 3 erfullt haben Anbringen der CE KennzeichnungRichtlinienkonforme Darstellung der CE KennzeichnungInternes WLAN Modul eines Druckers mit CE KennzeichnungNicht konforme Darstellung der CE Kennzeichnung falsche Proportionen auf einer Tastatur von CherryDie CE Kennzeichnung gilt nur fur Produkte die nach dem 7 Mai 1985 dem Datum der Entschliessung des Rates uber eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung ABl Nr C 136 1 in den Verkehr gebracht wurden Die CE Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw seinem in der Gemeinschaft ansassigen Bevollmachtigten gut sichtbar leserlich unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden Die Grosse muss mindestens 5 mm sein bei Verkleinerung oder Vergrosserung der CE Kennzeichnung mussen die Proportionen eingehalten werden Falls die Art des Produkts dies nicht zulasst oder hierfur keinen Anlass gibt wird sie auf der Verpackung falls vorhanden und den Begleitunterlagen angebracht sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht Falls eine Benannte Stelle gemass den anzuwendenden Richtlinien im Verlauf der Produktionsuberwachung eingeschaltet ist muss die Kennnummer der Benannten Stelle neben der CE Kennzeichnung stehen Fur die Anbringung der Kennnummer durch den Hersteller oder seinen in der Union ansassigen Bevollmachtigten ist die Benannte Stelle verantwortlich Die CE Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden wenn alle EU Richtlinien erfullt sind die fur das entsprechende Produkt anzuwenden sind Vorgehen zur CE Kennzeichnung Um ein Produkt mit dem CE Kennzeichen zu versehen muss der Hersteller Inverkehrbringer oder EU Bevollmachtigte sechs Schritte einhalten Die auf das Produkt anwendbaren Richtlinien und oder Verordnungen sowie die dazugehorigen harmonisierten Normen identifizieren Die Richtlinien und Verordnungen die an den Beschluss 768 2008 EG angeglichen sind die Betroffene Produktgruppe bzw Technikgebiete Die produktspezifischen Anforderungen anhand der Richtlinien oder Verordnungen sowie harmonisierter Normen ermitteln es ist je nach Produkt moglich dass mehr als eine Verordnung oder Richtlinie fur dasselbe Produkt gilt Ermitteln ob eine unabhangige Konformitatsbewertung notwendig ist bei Produkte die mit einem hoheren Risiko verbunden sind darf der Hersteller nicht allein die Sicherheit uberprufen Der Hersteller muss eine Benannte Stelle zu Rate ziehen Produkt testen und auf Konformitat prufen wurde eine Benannte Stelle hinzugezogen so pruft diese das Qualitatsmanagement des Herstellers die Konstruktion des Produkts als auch die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen Der Hersteller kann auch einen anderen Weg der Konformitatsbewertung wahlen Hier werden Konformitat des Produkttyps mit den grundlegenden Anforderungen und die Konformitat der Endprodukte mit dem Baumuster festgestellt Der Hersteller stellt die EU Konformitatserklarung aus um seine alleinige Verantwortung zu erklaren Erstellen und Bereitstellen der technischen Dokumentation Der Hersteller oder sein Bevollmachtigter ist verpflichtet Kopien der technischen Dokumentation fur den in den Verordnungen oder Richtlinien genannten Zeitraum aufzubewahren CE Kennzeichnung anbringen und EU Konformitatserklarung erstellen die CE Kennzeichnung muss sichtbar und leserlich auf dem Produkt oder falls nicht moglich auf der Verpackung und den Begleitdokumenten angebracht werden Unterliegt das Produkt anderen EU Verordnungen oder Richtlinien die andere Aspekte betreffen und ebenfalls die CE Kennzeichnung vorsehen muss aus den Begleitdokumenten hervorgehen dass das Produkt auch diesen Rechtsakten entspricht War eine notifizierte Stelle an dem Konformitatsbewertungsverfahren beteiligt so muss auch ihre Kennnummer angegeben werden GeltungsgebietDie CE Kennzeichnung ist Voraussetzung fur das erstmalige Inverkehrbringen oder Inbetriebnehmen von Produkten fur die eine CE Kennzeichnung gemass nachfolgenden EU Richtlinien gefordert ist namlich in allen Teilnehmerstaaten des Europaischen Wirtschaftsraumes EWR Der EWR umfasst die Mitgliedstaaten der Europaischen Union und die EFTA Staaten mit Ausnahme der Schweiz Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE Kennzeichnung nicht gefordert Es gibt vielfach spezielle Konformitatskennzeichen die CE Kennzeichnung nach den EU Richtlinien wird jedoch anerkannt Etwas anderes gilt fur den Bereich Medizinprodukte Die Schweiz hat mit der EU damals EG am 21 Juni 1999 ein volkerrechtliches Abkommen uber die gegenseitige Anerkennung von Konformitatsbewertungen geschlossen das in Anhang 1 sektorales Kapitel 4 Medizinprodukte vorsieht dass Schweizer Hersteller die CE Kennzeichnung nach EU Recht selbst auf Medizinprodukte anbringen Umgekehrt akzeptiert die Schweiz die Einfuhr von Medizinprodukten mit CE Kennzeichnung in das eigene Land Vergleichbare Drittland Abkommen bestehen zwischen der EU und Australien Neuseeland und Kanada In den USA benotigen Medizinprodukte mit CE Kennzeichnung hingegen eine separate Zulassung durch die FDA um vertrieben werden zu durfen Die CE Kennzeichnung beschleunigt diese Zulassung nicht Versuche eine einheitliche Zulassung durch die GHTF zu implementieren sind 2012 gescheitert und werden auf Ebene der Industrie fortgefuhrt Der Beschluss Nr 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei vom 22 Dezember 1995 uber die Durchfuhrung der Endphase der Zollunion sieht die Quasi Einbeziehung der Turkei in den EU Binnenmarkt fur Medizinprodukte vor EU Austritt des Vereinigten Konigreichs Brexit Durch den Austritt des Vereinigten Konigreichs aus der Europaischen Union Brexit am 1 Februar 2020 wurde fur den britischen Markt die UKCA Kennzeichnung als nationale Variante der CE Kennzeichnung eingefuhrt Fur die Verwendung der CE Kennzeichnung gelten seither in Grossbritannien und Nordirland unterschiedliche Ubergangsvorschriften Betroffene Produktgruppen bzw TechnikgebieteMit der CE Kennzeichnung wird wie beschrieben einerseits der freie Warenverkehr innerhalb der EU geregelt Der zweite Hauptgrund ist die Sicherheit von Mensch Lebewesen und der Umwelt Die ubergeordnete Richtlinie zur Produktsicherheit und auch zur Arbeitssicherheit ist die Richtlinie 2001 95 EG uber die allgemeine Produktsicherheit fur Verbraucherprodukte Mit dieser Richtlinie bekannt als Richtlinie uber die allgemeine Produktsicherheit RaPS wird den Firmen auferlegt dass sie sicherstellen dass zum Verkauf angebotene Produkte sicher sind und dass Korrekturmassnahmen ergriffen werden wenn festgestellt wird dass dies nicht der Fall ist Ist ein Produkt als unsicher eingestuft so ist als erste Korrekturmassnahme eine Anzeige im RAPEX System genannt Hier sind alle Verbraucherprodukte abgedeckt Fur einige Produkte sind eigene Richtlinien oder Verordnungen erlassen worden Je nach Gefahrdungspotential und somit dem zu erreichenden Schutzziel Schutzziele sind die Vermeidung von Gesundheitsgefahrdungen und teilweise Umweltgefahrdungen Die folgende Tabelle listet die Produkte zur Zeit 29 mit den entsprechenden Richtlinien fur die eine CE Kennzeichnung vorgesehen ist Stand Marz 2025 Lfnd Nr Bereich bekannt unter Titel amtlicher Titel Nr und Jahr der Richtlinie Verordnung Abkurzung Zweck Hebt auf Andert1 Niederspannung EU Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014 35 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt Richtlinie 2014 35 EU LVD Die Richtlinie gewahrleistet in der EU einheitliche Bedingungen fur den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen Diese Richtlinie gilt fur elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V fur Gleichstrom Andert Richtlinie 93 68 EWG Hebt auf Richtlinie 73 23 EWG Richtlinie 2006 95 EG2 Bauprodukt EU Bauprodukteverordnung Verordnung EU Nr 305 2011 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fur die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89 106 EWG des Rates Verordnung 2011 305 EU CPR Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts und den freien Verkehr von Bauprodukten in der Europaischen Union EU verbessern indem sie einheitliche Vorschriften fur die Vermarktung dieser Produkte festlegt und eine gemeinsame Fachsprache einfuhrt mit der die Leistung von Bauprodukten bewertet werden kann Hebt auf Richtlinie 89 106 EWG3 Spielzeug EU Spielzeug Sicherheitsrichtlinie Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von Spielzeug Richtlinie 2009 48 EG TOY Sie legt die Sicherheitsanforderungen fest die Spielzeug erfullen muss das in der Europaischen Union EU bereitgestellt wird Diese Anforderungen sollen ein hohes Mass an Gesundheit und Sicherheit bieten die Offentlichkeit schutzen und den freien Verkehr von Spielzeug in der EU gewahrleisten Hebt auf Richtlinie 88 378 EWG4 Schutzausrustung EU Personliche Schutzausrustung Verordnung Verordnung EU 2016 425 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber personliche Schutzausrustungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89 686 EWG des Rates Verordnung 2016 425 EU PSA Diese Verordnung enthalt Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von personlichen Schutzausrustungen PSA Hebt auf Richtlinie 89 686 EWG5 Maschinen EU Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006 42 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 uber Maschinen und zur Anderung der Richtlinie 95 16 EG Richtlinie 2006 42 EG Maschinenrichtlinie Die Richtlinie ermoglicht den freien Verkehr von Maschinen die die EU Anforderungen der Europaischen Union EU in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit erfullen innerhalb der EU Dies bedeutet dass ein angemessener Schutz fur Arbeitnehmer und die Offentlichkeit die Maschinen verwenden oder mit ihnen in Kontakt kommen gewahrleistet ist Die Gesundheits und Sicherheitsanforderungen sind obligatorisch doch die Normen die eine Konformitatsvermutung mit den Anforderungen begrunden und deren Referenzen im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlicht werden sind freiwillig Wenn sich die Hersteller bei der Konzeption und Herstellung ihrer Produkte an harmonisierte Normen halten wird davon ausgegangen dass ihre Produkte mit den entsprechenden EU Vorschriften ubereinstimmen Hebt auf Richtlinie 98 37 EG Andert Richtlinie 95 16 EG6 Medizinprodukt EU Medizinprodukteverordnung Verordnung EU 2017 745 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2017 uber Medizinprodukte zur Anderung der Richtlinie 2001 83 EG der Verordnung EG Nr 178 2002 und der Verordnung EG Nr 1223 2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90 385 EWG und 93 42 EWG des Rates Verordnung EU 2017 745 uber Medizinprodukte MDR Mit der Verordnung werden die Regeln fur das Inverkehrbringen die Bereitstellung und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten die fur den menschlichen Gebrauch bestimmt sind und deren Zubehor auf dem Markt der Europaischen Union EU aktualisiert Sie enthalt auch Vorschriften fur die Art und Weise wie klinische Untersuchungen in Bezug auf solche Gerate und Zubehor in der EU durchgefuhrt werden Ziel ist die Verbesserung der Patientensicherheit durch die Einfuhrung strengerer Verfahren fur die Konformitatsbewertung um zu gewahrleisten dass unsichere oder nicht konforme Produkte nicht auf den Markt gelangen und die Uberwachung nach dem Inverkehrbringen Hebt auf Richtlinie 90 385 EWG Andert Richtlinie 2001 83 EG Verordnung EG Nr 178 2002 Verordnung EG Nr 1223 2009 Richtlinie 93 42 EWG7 Funkanlage EU Funkanlagenrichtlinie Richtlinie 2014 53 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999 5 EG Richtlinie 2014 53 EU RED Sie legt Vorschriften fur die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Binnenmarkt der Europaischen Union EU fest Die neuen Vorschriften sollen mit der wachsenden Zahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt halten um sicherzustellen dass sie keine gegenseitigen Storungen verursachen und grundlegende Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit erfullen Hebt auf Richtlinie 99 5 EG8 In vitro Diagnose EU In vitro Diagnostika Verordnung Verordnung EU 2017 746 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2017 uber In vitro Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98 79 EG und des Beschlusses 2010 227 EU der Kommission Verordnung EU 2017 746 uber In vitro Diagnostika IVDR Mit der Verordnung werden die Regeln fur das Inverkehrbringen die Bereitstellung auf dem Markt der Europaischen Union EU und die Inbetriebnahme von fur den menschlichen Gebrauch bestimmten In vitro Diagnostika und deren Zubehor aktualisiert Ziel ist die Verbesserung der Patientensicherheit durch die Einfuhrung strengerer Verfahren fur die Konformitatsbewertung um zu gewahrleisten dass unsichere oder nicht konforme Produkte nicht auf den Markt gelangen und die Uberwachung nach dem Inverkehrbringen Hebt auf Richtlinie 98 79 EG Beschluss 2010 227 EU9 Elektromagnetische Effekte EU Elektromagnetische Vertraglichkeit Richtlinie Richtlinie 2014 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die elektromagnetische Vertraglichkeit Richtlinie 2014 30 EU uber die elektromagnetische Vertraglichkeit EMC Ihr Ziel ist die Sicherstellung eines angemessenen Niveaus elektromagnetischer Vertraglichkeit von elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln in der Europaischen Union EU Sie legt einheitliche Vorschriften fest sodass Betriebsmittel keine unzumutbaren elektromagnetischen Storungen verursachen und diese Betriebsmittel unter Einfluss einer elektromagnetischen Storung ohne Funktionsbeeintrachtigung arbeiten konnen Verringerung von Storungen zwischen elektrischen und elektronischen Geraten Hebt auf Richtlinie 2004 108 EG10 Unter Druck stehende Gerate EU Druckgeraterichtlinie Richtlinie 2014 68 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung von Druckgeraten auf dem Markt Richtlinie 2014 68 EU PED Sicherheit bei Druckgeraten und Druckgeratewerkstoffen Diese Rechtsvorschrift der Europaischen Union EU legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fur Druckgerate und Baugruppen z B Kessel Druckkochtopfe Feuerloscher Warmetauscher und Dampfkessel fest Alle fur den Verkauf in der EU vorgesehenen stationaren Druckgerate mussen strengen Vorgaben entsprechen Hebt auf Richtlinie 97 23 EG11 Heisswasserbereiter EU Warmwasserheizkessel Richtlinie Richtlinie 92 42 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 uber die Wirkungsgrade von mit flussigen oder gasformigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln Richtlinie 92 42 EWG Die Richtlinie legt die Anforderungen an die Energieeffizienz von mit flussigen oder gasformigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln fest Die Richtlinie ist eine der Massnahmen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2009 125 EG fur die umweltgerechte Gestaltung die Anforderungen an die Effizienz individueller Produktgruppen festlegt 12 Unter Druck stehende Behalter EU Druckbehalterrichtlinie Richtlinie 2014 29 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung einfacher Druckbehalter auf dem Markt Richtlinie 2014 29 EU uber einfache Druckbehalter COD Sicherheit einfacher Druckbehalter in der EU Die Rechtsvorschriften der Europaischen Union EU uber die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von einfachen Druckbehaltern beispielsweise Tauchflaschen verfolgen zwei Hauptziele i die Gewahrleistung des Schutzes von Menschen Haus und Nutztieren und Gutern vor der Gefahrdung durch Leckage oder Bersten die bei einfachen Druckbehaltern auftreten konnen ii die Harmonisierung der Vorschriften zum Verkauf einfacher Druckbehalter in der EU Hebt auf Richtlinie 2009 105 EG13 Gefahrliche Stoffe in Elektro und Elektronikgeraten RoHs Richtlinie Richtlinie 2011 65 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2011 zur Beschrankung der Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeraten Richtlinie 2011 65 EU RoHS Beschrankung der Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeraten Sie starkt bestehende Regelungen zur Verwendung von gefahrlichen Stoffen wie Blei Quecksilber und Cadmium in Elektro und Elektronikgeraten um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schutzen insbesondere indem eine umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro und Elektronikgeraten ermoglicht wird Hebt auf Richtlinie 2002 95 EG14 Explosivstoff EU Explosivstoffrichtlinie Richtlinie 2014 28 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen fur zivile Zwecke Richtlinie 2014 28 EU ECU Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen fur zivile Zwecke Die Richtlinie legt Regeln fur die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen fur zivile Zwecke in der Europaischen Union EU fest Explosivstoffe die auf dem EU Binnenmarkt bereitgestellt werden mussen zur Bestatigung dass sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Rahmen des EU Rechts erfullen mit der CE Kennzeichnung versehen sein Hebt auf Richtlinie 93 15 EWG Richtlinie 2004 57 EG15 Pyrotechnik EU Richtlinie Pyrotechnische Gegenstande Richtlinie 2013 29 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstande auf dem Markt Richtlinie 2013 29 EU Die Richtlinie legt die Vorschriften zur Erreichung eines freien Verkehrs pyrotechnischer Gegenstande auf dem Binnenmarkt der Europaischen Union EU dar und soll ein hohes Schutzniveau fur Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt gewahrleisten Hebt auf Richtlinie 2007 23 EG16 Explosionsschutz ATEX Richtlinie Richtlinie 2014 34 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fur Gerate und Schutzsysteme zur bestimmungsgemassen Verwendung in explosionsgefahrdeten Bereichen Richtlinie 2014 34 EU ATEX Gerate zur Verwendung in potenziell explosionsgefahrdeten Bereichen Die ATEX Richtlinie legt einheitliche fur die gesamte Europaische Union EU geltende Vorschriften fur den Verkauf und die Inbetriebnahme von Geraten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemassen Verwendung in explosionsgefahrdeten Bereichen fest Ihr Ziel besteht darin sicherzustellen dass Produkte bestimmte Anforderungen erfullen damit ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen insbesondere von Arbeitnehmern und gegebenenfalls beim Schutz von Haus und Nutztieren und Gutern gewahrleistet wird Hebt auf Richtlinie 94 9 EG17 Gerate zur Verbrennung gasformiger Brennstoffe EU Gasgerateverordnung Verordnung EU 2016 426 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber Gerate zur Verbrennung gasformiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009 142 EG Verordnung 2016 426 EU GAD Sie legt Regeln fur das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geraten zur Verbrennung gasformiger Brennstoffe und dazugehorigen Ausrustungen fest Sie behandelt die Energieeffizienz dieser Produkte sofern keine andere spezielle EU Rechtsvorschrift Anwendung findet Hebt auf Richtlinie 90 396 EWG Richtlinie 2009 142 EG18 Seilgestutztes Verkehrsmittel EU Seilbahnverordnung Verordnung EU 2016 424 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000 9 EG Verordnung 2016 424 EU Die Verordnung legt die Vorschriften in Bezug auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen den Entwurf den Bau und die Inbetriebnahme neuer Seilbahnen zur Beforderung von Personen dar Diese Verordnung gilt fur neue Seilbahnen sowie fur Anderungen von bestehenden Seilbahnen fur die eine Genehmigung erforderlich ist und deckt Teilsysteme und Sicherheitsbauteile fur Seilbahnen ab In allen vorgenannten Fallen mussen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemass Anhang II der Verordnung erfullt sein Hebt auf Richtlinie 2000 9 EG19 Sportboot EU Sportbootrichtlinie Richtlinie 2013 53 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 November 2013 uber Sportboote und Wassermotorrader und zur Aufhebung der Richtlinie 94 25 EG Richtlinie 2013 53 EU RCD Bekampfung der Luftverschmutzung durch Sportboote und Wassermotorrader Sie baut auf der 2003 erlassenen Rechtsakte auf in der Grenzwerte fur Abgasemissionen Kohlenmonoxid Kohlenwasserstoffe Stickoxide und Partikel und Gerauschpegel zur Anpassung an technologische Entwicklungen angegeben wurden durch die eine bessere okologische Leistung erzielt werden konnte Hebt auf Richtlinie 94 25 EG20 Waagen EU Richtlinie nichtselbsttatige Waagen Richtlinie 2014 31 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttatiger Waagen auf dem Markt Richtlinie 2014 31 EU uber nichtselbsttatige Waagen NAWID EU Vorschriften zur Sicherstellung der Genauigkeit nichtselbstandiger Waagen Die Richtlinie legt einheitliche EU weite Vorschriften zum Verkauf und zur Inbetriebnahme nichtselbsttatiger Waagen fest Nichtselbstandige Waagen sind wichtig fur den Handel die Verbraucher und die Industrie da sie die Genauigkeit von Messungen gewahrleisten und zu Transparenz und Fairness bei Handelsgeschaften beitragen Hebt auf Richtlinie 2002 95 EG21 Messgerate EU Messgeraterichtlinie Richtlinie 2014 32 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung von Messgeraten auf dem Markt Richtlinie 2014 32 EU MID EU Vorschriften zur Gewahrleistung der Genauigkeit von Messgeraten Die Richtlinie legt einheitliche EU weite Vorschriften zum Verkauf und zur Inbetriebnahme von Messgeraten dar Messgerate sind wichtig fur den Handel die Verbraucher und die Industrie da sie die Genauigkeit von Messungen gewahrleisten und zu Transparenz und Fairness bei Handelsgeschaften beitragen Hebt auf Richtlinie 2004 22 EG uber Messgerate Richtlinie 2004 22 EG22 Aufzuge EU Aufzugsrichtlinie Richtlinie 2014 33 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber Aufzuge und Sicherheitsbauteile fur Aufzuge Richtlinie 2014 33 EU uber Aufzuge und Sicherheitsbauteile fur Aufzuge Gewahrleistung der Sicherheit von Aufzugen Diese Richtlinie definiert einheitliche Vorschriften fur das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Aufzugen und Sicherheitsbauteilen fur Aufzuge Sie gilt fur Aufzuge die Gebaude und Bauten dauerhaft bedienen und zur Personen und Guterbeforderung bestimmt sind Sie findet keine Anwendung auf Standseilbahnen Baustellenaufzuge Fahrtreppen und Fahrsteige Langsamfahrende Aufzuge mit einer Geschwindigkeit von hochstens 0 15 m s sind ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgeschlossen Hebt auf Richtlinie 95 16 EG23 Produkte mit digitalen Elementen und die Cybersicherheit solcher Produkte Cyberresilienz Verordnung Verordnung EU 2024 2847 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Oktober 2024 uber horizontale Cybersicherheitsanforderungen fur Produkte mit digitalen Elementen und zur Anderung der Verordnungen EU Nr 168 2013 und EU 2019 1020 und der Richtlinie EU 2020 1828 Cyberresilienz Verordnung Verordnung EU 2024 2847 Die Verordnung gilt fur Produkte mit digitalen Elementen d h fur Hardware oder Software die entweder direkt oder indirekt mit einem Netzwerk verbunden sind Dazu gehoren Software und Hardware mit Netzwerkfahigkeit Cloud basierte Losungen sofern diese als Fernverarbeitungslosungen gelten Freie und Open Source Software wenn sie in kommerziellen Produkten eingesetzt wird Sie erganzt die Datenschutz Grundverordnung und die NIS 2 Richtlinie Andert Verordnung EU Nr 168 2013 Verordnung EU 2019 1020 Richtlinie EU 2020 182824 Schiffsausrustung EU Schiffsausrustungsrichtlinie Richtlinie 2014 90 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Juli 2014 uber Schiffsausrustung und zur Aufhebung der Richtlinie 96 98 EG des Rates Richtlinie 2014 90 EU Sicherere und umweltschonendere Ausrustung auf EU Schiffen Die Ausrustung wird von einem unabhangigen Dritten benannte Stelle bewertet Erfullt die Ausrustung die Anforderungen der Richtlinie wird sie mit einer Zertifizierungsmarke gepragt Steuerrad Kennzeichen Hersteller der Ausrustung konnen auch elektronische Marken an ihren Produkten anbringen Das sollte die Verhinderung von Produktfalschung und die Uberwachung des Marktes erleichtern Hebt auf Richtlinie 96 98 EG25 Dunger EU Dungemittelverordnung Verordnung EU 2019 1009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Juni 2019 mit Vorschriften fur die Bereitstellung von EU Dungeprodukten auf dem Markt und zur Anderung der Verordnungen EG Nr 1069 2009 und EG Nr 1107 2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 2003 2003 Verordnung EU 2019 1009 Sichere und wirksame Dungeprodukte auf dem EU Markt Offnet den Binnenmarkt der Europaischen Union EU fur Dungeprodukte die zuvor nicht unter die Harmonisierungsvorschriften gefallen sind wie z B organische und organisch mineralische Dungemittel Bodenverbesserungsmittel Hemmstoffe Pflanzen Biostimulanzien oder Kultursubstrate Sie legt gemeinsame Regeln fur die Sicherheits Qualitats und Kennzeichnungsanforderungen fur Dungeprodukte fest Sie fuhrt erstmals Grenzwerte fur toxische Schadstoffe ein Dadurch werden ein hohes Mass an Bodenschutz gewahrleistet und die Gesundheits und Umweltrisiken verringert wahrend Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen konnen Sie erhalt die optionale Harmonisierung aufrecht da sie nicht verhindert dass nicht harmonisierte Dungeprodukte gemass dem einzelstaatlichen Recht und den allgemeinen Regeln des freien Warenverkehrs auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden Hebt auf Verordnung EG Nr 2003 2003 Andert Verordnung EG Nr 1069 2009 Verordnung EG Nr 1107 200926 Unbemanntes Luftfahrzeug EU Drohnenverordnung Drohnen Delegierte Verordnung EU 2019 945 der Kommission uber unbemannte Luftfahrzeugsysteme und uber Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme Delegierte Verordnung EU 2019 945 Die delegierte Verordnung deckt drei Hauptbereiche ab die technischen Anforderungen an Drohnen und an Zusatzgerate fur die Fernidentifikation Regelungen fur Drohnen Zubehor und Zusatzgerate die auf dem Markt der Europaischen Union EU vertrieben werden Regelungen fur Nicht EU Drohnenbetreiber die Drohnen im einheitlichen europaischen Luftraum betreiben 27 Batterie EU Batterieverordnung Verordnung EU 2023 1542 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Juli 2023 uber Batterien und Altbatterien zur Anderung der Richtlinie 2008 98 EG und der Verordnung EU 2019 1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006 66 EG Verordnung EU 2023 1542 uber Batterien und Altbatterien Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien und Altbatterien Zielvorgaben fur die Abfallsammlung fur Hersteller von Geratebatterien Zielvorgaben fur die Abfallsammlung fur Hersteller Ziele fur die Lithiumverwertung aus Altbatterien Ziele fur die Verwertung von Kobalt Kupfer Blei und Nickel Mindestanforderungen an den Rezyklatgehalt von Industriebatterien Starterbatterien Elektrofahrzeugbatterien und LV Batterien Zielvorgaben fur die Recyclingeffizienz eine Anforderung dass in Geraten enthaltene Geratebatterien bis Ende 2027 vom Endnutzer entfernt und ausgetauscht werden konnen mussen Hebt auf Richtlinie 2006 66 EG Andert Richtlinie 2008 89 EG Verordnung EU 2019 102028 Umweltschutz EU Okoverordnung Verordnung EU 2024 1781 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens fur die Festlegung von Okodesign Anforderungen fur nachhaltige Produkte zur Anderung der Richtlinie EU 2020 1828 und der Verordnung EU 2023 1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009 125 EG Verordnung EU 2024 1781 ESPR Die Rahmenverordnung ersetzt und erweitert den Geltungsbereich der aktuellen Okodesign Richtlinie Richtlinie 2009 125 EG siehe Zusammenfassung Sie bildet die Rechtsgrundlage zur Prufung und Festlegung von Okodesign Anforderungen uber delegierte Rechtsakte Okodesign Anforderungen konnen fur spezifische Produktgruppen oder horizontal mehr als eine Produktgruppe auf der Grundlage eines regelmassig aktualisierten mehrjahrigen Arbeitsplans festgelegt werden Die Verordnung ist Teil eines Massnahmenpakets das zentral fur die Erreichung der Ziele im Aktionsplan fur die Kreislaufwirtschaft 2020 einer der Hauptsaulen im europaischen Grunen Deal Okodesign Anforderungen konnen gegebenenfalls fur alle physischen Waren festgelegt werden die auf dem EU Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden Es gelten Ausnahmen zum Beispiel fur Lebens und Futtermittel sowie Arzneimittel und Produkte fur Fahrzeuge die bereits in den Geltungsbereich sektorspezifischer EU Gesetzgebung fallen Fur Produkte die der Verteidigung oder nationalen Sicherheit dienen und keinen doppelten Verwendungszweck haben werden keine Okodesign Anforderungen festgelegt Mit der Verordnung wird auch ein digitaler Produktpass eingefuhrt also ein digitaler Ausweis fur Produkte Bauteile und Werkstoffe Hebt auf Richtlinie 2009 125 EG Andert Richtlinie EU 2020 1828 Verordnung EU 2023 154229 Kunstliche Intelligenz EU KI Verordnung Verordnung EU 2024 1689 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften fur kunstliche Intelligenz und zur Anderung der Verordnungen EG Nr 300 2008 EU Nr 167 2013 EU Nr 168 2013 EU 2018 858 EU 2018 1139 und EU 2019 2144 sowie der Richtlinien 2014 90 EU EU 2016 797 und EU 2020 1828 Verordnung uber kunstliche Intelligenz Verordnung uber kunstliche Intelligenz AI Act Drei Risikotypen besondere Transparenzpflicht Minimales Risiko Die meisten KI Systeme z B Spamfilter und KI gestutzte Videospiele unterliegen keinen besonderen Verpflichtungen Hohes Risiko Fur KI Systeme die als hochriskant eingestuft werden z B KI basierte medizinische Software oder KI Systeme fur die Personaleinstellung gelten strenge Anforderungen Verbotene Systeme Soziale Kreditsysteme nach denen die Burger benotet werden Besondere Transparenzverpflichtungen Systeme wie Chatbots mussen ihre Nutzer innen deutlich darauf hinweisen dass sie es mit einer Maschine zu tun haben und bestimmte durch KI erzeugte Inhalte mussen als solche gekennzeichnet werden Andert Verordnungen EG Nr 300 2008 EU Nr 167 2013 EU Nr 168 2013 EU 2018 858 EU 2018 1139 EU 2019 2144 sowie der Richtlinien 2014 90 EU EU 2016 797 EU 2020 1828Geregelte Produktbereiche ohne CE KennzeichnungFur die folgenden Produktgruppen gibt es regulare Richtlinien nach denen jedoch keine CE Kennzeichnung vorgesehen ist ein Konformitatsverfahren nach den oben genannten Modulen durchlaufen mussen oder fur die andere Konformitatszeichen vorgesehen sind Verpackungen und Verpackungsabfalle Richtlinie 94 62 EG Richtlinie 94 62 EG wird ab dem 12 August 2026 durch Verordnung EU 2025 40 aufgehoben und ersetzt Damit wird aus der EU Richtlinie eine EU Verordnung Es gelten Ausnahmen fur einige Vorschriften die weiterhin gelten Interoperabilitat des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft Richtlinie EU 2016 797 als Ersatz fur die Richtlinie 2008 57 EG die wiederum die Richtlinien 96 48 EG Interoperabilitat des transeuropaischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und 2001 16 EG Interoperabilitat des konventionellen transeuropaischen Eisenbahnsystems ersetzte Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte Richtlinie 2001 95 EG falls fur eines dieser Produkte keine weitere Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht gilt Die ehemalige Produktsicherheitsrichtlinie ist seit 2023 aufgehoben Sie wurde nach Evaluierung und Uberarbeitung als Verordnung EU 2023 988 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 Mai 2023 uber die allgemeine Produktsicherheit neu herausgegeben Ortsbewegliche unter Druck stehende Gerate Die Ortsbewegliche Druckgeraterichtlinie fordert als Konformitatskennzeichnung die PI Kennzeichnung Mit dieser Richtlinie werden detaillierte Vorschriften uber ortsbewegliche Druckgerate festgelegt um die Sicherheit zu erhohen und den freien Verkehr solcher Gerate innerhalb der EU sicherzustellen Die aktuelle Richtlinie hebt folgende Richtlinien auf Richtlinie 84 526 EWG Richtlinie 84 525 EWG Richtlinie 84 527 EWG und Richtlinie 99 36 EG Missbrauchliche VerwendungDie EU Kommission bestatigte 2008 in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage dass es Missbrauch gibt Die Bundesregierung bekraftigte dies in einer Antwort auf eine ahnliche Anfrage 2021 Verwendung der CE Kennzeichnung fur Produkte ohne Kennzeichnungspflicht In einigen Fallen wurden CE Kennzeichnungen auch auf Produkten angebracht fur die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist Ein Hersteller konnte damit ahnlich einem Gutesiegel Produkteigenschaften oder qualitaten suggerieren wollen Solche Kennzeichnungen stellen daher einen Missbrauch dar und sind gemass Art 30 II Verordnung EG Nr 765 2008 verboten Verwendung der CE Kennzeichnung ohne dass die Konformitat des Produkts positiv gepruft wurde Das CE Zeichen darf nur angebracht werden wenn das Produkt nach den entsprechenden Vorschriften gepruft wurde und die Vorschriften erfullt Bringt ein Hersteller die Kennzeichnung an obwohl keine derartige Prufung vorgenommen wurde oder diese Prufung nicht erfolgreich war handelt es sich um eine missbrauchliche Verwendung des Zeichens Eine Untersuchung aus dem Jahr 2008 von 27 Ladegeraten fur den britischen Markt mit CE Kennzeichnung ergab dass alle acht gepruften Gerate von bekannten Markenherstellern die Vorschriften erfullten aber keines der anderen gepruften Gerate China Export Gegenuberstellung des CE Zeichens mit einem vermeintlichen Zeichen China Export Auf Internetseiten und in Internetforen wird haufig berichtet es gabe in China eine von der Original CE Kennzeichnung nur schlecht unterscheidbare Kennzeichnung China Export oder Chinese Export Bei dieser sei lediglich der Abstand zwischen den Symbolen C und E geringer die Buchstaben seien gestaucht oder der waagerechte Strich des E sei zu lang Da es sich nicht um das europaische Original CE Logo handele konnten Hersteller so den falschen Eindruck erwecken ein konformes Produkt herzustellen ohne gegen Vorschriften zu verstossen Haufig wird hiermit die Schlussfolgerung verknupft Produkte mit solchen gefalschten Symbolen erfullten die Vorschriften nicht Auch drei parlamentarische Anfragen an die EU Kommission und die deutsche Bundesregierung aus den Jahren 2007 2017 und 2021 beziehen sich auf solche Berichte Die Berichte sind bisher unbelegt Es gibt ausserhalb selbiger keine Hinweise auf die Existenz einer solchen Kennzeichnung und auch keine bekannten belegten Falle dass sich Hersteller tatsachlich auf ein Zeichen China Export bezogen hatten Sowohl die EU Kommission als auch die Bundesregierung bestatigten in ihren Antworten auf die parlamentarischen Anfragen 2007 und 2021 dass ihnen kein offizielles Zertifikat oder Zeichen namens China Export oder ein anderes verwechselbares Zeichens bekannt sei und ein solches Zeichen im chinesischen offiziellen System der Konformitatsbewertung auch nicht existiere CE Zeichen mit fehlerhaften Proportionen seien zwar verbreitet jedoch auch auf Produkten die die Vorschriften erfullen EU Kommissar Gunter Verheugen bezeichnete 2009 die Berichte uber China Export Kennzeichnungen als Fehlauffassung Ein Hersteller oder Importeur kann sich unter Berufung auf ein Zeichen China Export auch keinen rechtlichen Vorteil verschaffen da nach Artikel 30 Absatz 5 der Verordnung EG Nr 765 2008 das Anbringen von Kennzeichnungen Zeichen oder Aufschriften untersagt ist deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE Kennzeichnung verwechselt werden kann Da ein unbeabsichtigtes Abweichen von den vorgeschriebenen Proportionen nach der bisherigen Praxis von den Behorden toleriert wird wurde der Hersteller durch diese Behauptung seine rechtliche Position im Gegenteil verschlechtern weil damit ein klarer Verstoss gegen die Vorschriften vorlage Rechtliche AuswirkungenDas OLG Zweibrucken definierte mit Berufungsurteil vom 30 Januar 2014 Az 4 U 66 13 die haftungsrechtliche Bedeutung der CE Kennzeichnung im Zusammenhang mit einer Klage wegen mangelnder Qualitat gegen Poly Implant Prothese wie folgt Haftungsrechtlich enthalten solche Kennzeichen noch nicht einmal eine Garantiezusage aus welcher der Kaufer des Produkts bei Qualitatsmangeln vertragliche Ersatzanspruche gegen den Hersteller geltend machen kann vgl BGH NJW 1974 1503 Wenn solche Zeichen schon gegenuber dem Hersteller keine haftungsrechtliche Relevanz aufweisen gilt das erst recht gegenuber der zertifizierenden Benannten Stelle die nur das Qualitatsmanagementsystem des Herstellers zu uberprufen hat Immer wieder gelangen Produkte auf den europaischen Markt deren Konstruktion keine EU Konformitatserklarung zu Grunde liegt Sie tragen die CE Kennzeichnung daher zu Unrecht Die CE Kennzeichnung eines Produkts oder die Ausstellung von Konformitatserklarungen ohne eine durchgefuhrte Konformitatsbewertung verstosst gegen geltendes Recht und zieht gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte nach sich Abweichende Kennzeichnungen konnen ebenfalls rechtswidrig sein Der 6 Zivilsenat des OLG Frankfurt Urteil vom 21 Juni 2012 Az 6 U 24 11 stellte fest die Angabe CE gepruft fur ein Produkt sei wettbewerbswidrig und irrefuhrend Die Werbung ist irrefuhrend 5 UWG weil die Angabe CE gepruft unabhangig von der Frage einer Werbung mit Selbstverstandlichkeiten bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck erweckt die beworbenen Spielzeugwaren seien einer Uberprufung durch eine vom Hersteller unabhangige Stelle unterzogen Dieser Eindruck ist unzutreffend weil der Verwender mit dem CE Zeichen lediglich selbst die Konformitat seines Produkts mit den einschlagigen Vorschriften bestatigt Das LG Stendal ausserte sich bereits am 13 November 2008 zur rechtlichen Bedeutung des CE Zeichens und der abweichenden Angabe CE gepruft Das CE Kennzeichen ist kein Qualitatszeichen sondern eine Art Warenpass Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualitat des Produkts sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar Angaben uber amtliche und behordliche Prufungen und Zulassungen sind im hohen Masse geeignet den Verkehr von der Gute und Brauchbarkeit einer Ware zu uberzeugen Durch die Verwendung der Formulierung CE gepruft neben dem abgebildeten Produkt entsteht fur den unbefangenen Betrachter der Eindruck eine neutrale Stelle habe eine Prufung vorgenommen ohne dass es darauf ankommt in welche Richtung diese Prufung stattgefunden hat Bei vielen Angeboten auf Internet Handelsplattformen aus Drittlandern fur Verbraucher liegt eine missbrauchliche Verwendung vor oder fehlt eine CE Kennzeichnung Dies ergibt sich oft schon durch die fehlende Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer Sprache die von den Verbrauchern und sonstigen Endverwendern in dem Mitgliedstaat in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden soll leicht verstanden werden kann ublicherweise muss die Anleitung dazu in Landessprache vorliegen Sofern der Versand aus einem Drittland erfolgt mussen Verbraucher die dabei als Einfuhrer im Sinne von gelten damit rechnen dass der Zoll entsprechenden Produkten bei einer Uberprufung die Einfuhr untersagt und entschadigungslos ggf gebuhrenpflichtig vernichtet oder an den Absender der als Inverkehrbringer gilt zuruckschickt Handler konnen Ware importieren und selber eine Konformitatsprufung durchfuhren und anschliessend eine Konformitatserklarung erstellen und die Ware kennzeichnen bevor sie die Ware in Verkehr bringen LiteraturEuropaische Kommission The Blue Guide on the implementation of EU product rules 2014 Kapitel 4 5 1 CE Marking Download PDF http ec europa eu DocsRoom documents 4942 attachments 1 translations en renditions native Arbeitsgruppe MPG der Industriefachverbande AG MPG Die Bedeutung der CE Kennzeichnung auf Medizinprodukten Januar 2014 Link http www bvmed de de bvmed publikationen broschueren medizinprodukterecht ce flyer 1 Gabriele Rose Elke Hohmann CE Kennzeichnung Ein Wegweiser fur Unternehmen DIHK Berlin 2006 Jo Horstkotte CE Zeichen fur Chefs 3 Auflage 2014 epubli ISBN 978 3 7375 2289 2 Alfred Neudorfer Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte Methoden und systematische Losungssammlungen zur EG Maschinenrichtlinie 6 Auflage Springer Berlin Heidelberg New York 2014 ISBN 978 3 642 45446 2 ISBN 978 3 642 45447 9 E Book Hans P Hahn CE Kennzeichnung fur Maschinen Praxisleitfaden Konformitatsbewertung und Zertifizierung Beuth Verlag 2001 ISBN 978 3 410 13293 6 Helmut Frick Effiziente CE Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Leitfaden fur Konstrukteure und Planer Austrian Standards plus 2012 ISBN 978 3 9503413 0 0 Jorg Ertelt Grundwissen der CE Kennzeichnung Das kleine 1x1 der CE Kennzeichnung WEKA Media GmbH amp Co KG ISBN 978 3 8111 0405 1 WeblinksCommons CE Kennzeichnung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Europaische Kommission zur CE Kennzeichnung englisch EinzelnachweiseWolfgang Niedziella Wie funktioniert Normung eine Einfuhrung in die nationale europaische und internationale elektrotechnische Normung In VDE Verlag Hrsg VDE Schriftenreihe VDE Schriftenreihe Normen verstandlich 3 vollstandig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Band 107 Nr 107 VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach 2022 ISBN 978 3 8007 5788 6 S 142 CE Kennzeichnung EU Vorschriften Erteilung des Zertifikats Abgerufen am 10 Februar 2025 CE marking Europaische Kommission Beschluss Nr 768 2008 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Juli 2008 uber einen gemeinsamen Rechtsrahmen fur die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93 465 EWG des Rates Text von Bedeutung fur den EWR In Europaische Union Hrsg Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 282 13 August 2008 S 82 128 Artikel R12 Absatz 3 Online bei EUR Lex abgerufen am 16 Juni 2019 FAQs CENELEC archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 4 Mai 2012 abgerufen am 19 September 2019 englisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorschlag fur eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied staaten fur einfache Druckbehalter In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften C Nr 89 15 April 1986 Online abgerufen am 19 September 2019 EC Kennzeichnung fur Hersteller Europaische Kommission Neues Baurecht konnte Mensch und Umwelt gefahrden Umweltbundesamt UBA 21 Juli 2016 Verordnung EU 2024 1689 EN EUR Lex Abgerufen am 9 Februar 2025 englisch Wie entsteht ein EU Gesetz Bundesregierung 31 Januar 2025 abgerufen am 9 Februar 2025 Ordentliches Gesetzgebungsverfahren Abgerufen am 9 Februar 2025 URTEIL DES GERICHTSHOFS Zehnte Kammer CURIA Dokumente In InfoCuria Rechtsprechung EuGH 16 Oktober 2014 abgerufen am 10 Februar 2025 Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Freier Warenverkehr Regelung eines Mitgliedstaats nach der bestimmte Bauprodukte die mit der Konformitatskennzeichnung CE versehen sind zusatzlichen nationalen Normen entsprechen mussen Bauregellisten EU Kommission EUR Lex 2008 98 EN EUR Lex In EUR Lex EUR Lex 2008 abgerufen am 10 Februar 2025 englisch Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down harmonised conditions for the marketing of the construction products 1 GPSGV2AndV Erste Verordnung zur Anderung der Verordnung uber die Sicherheit von Spielzeug Abgerufen am 7 Januar 2025 2 ProdSV nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Abgerufen am 7 Januar 2025 RIS Spielzeugkennzeichnungsverordnung Bundesrecht konsolidiert Fassung vom 7 Januar 2025 Abgerufen am 7 Januar 2025 Decret n 2010 166 du 22 fevrier 2010 relatif a la securite des jouets 22 Februar 2010 gouv fr abgerufen am 7 Januar 2025 Arrete du 24 fevrier 2010 fixant les modalites d application du decret n 2010 166 du 22 fevrier 2010 relatif a la securite des jouets gouv fr abgerufen am 7 Januar 2025 Welzijn en Sport Ministerie van Volksgezondheid Besluit van 21 januari 2011 houdende vaststelling van het Warenwetbesluit speelgoed 2011 17 Februar 2011 abgerufen am 7 Januar 2025 niederlandisch Europaische Union Richtlinie 2009 48 EN EUR Lex In EUR Lex Europaische Union 18 Juni 2009 abgerufen am 10 Februar 2025 englisch Nationale Umsetzungsmassnahmen nach Mitgliedstaat Verordnung EU Nr 1025 2012 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2012 abgerufen am 21 Oktober 2020 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 316 14 November 2012 S 12 33 Harmonised Standards European Commission Abgerufen am 10 Februar 2025 englisch Access to documents European Commission Abgerufen am 23 Januar 2025 englisch Thomas Wilrich Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmassstab mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten Beuth Recht 1 Auflage Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zurich 2017 ISBN 978 3 410 25761 5 Konformitatsbewertung Definition Module amp Geltungsrahmen Abgerufen am 16 April 2025 Richtlinie 2014 35 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 16 Januar 2025 Richtlinie 2014 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die elektromagnetische Vertraglichkeit Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 16 Januar 2025 ATEX 2014 34 EU Guidelines Europaische Kommission 26 Mai 2020 abgerufen am 20 Februar 2022 englisch Artikel 3 Abs 1 a bis c Verordnung EG Nr 1935 2004 uber Materialien und Gegenstande die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Beruhrung zu kommen abgerufen am 21 August 2017 Schutz vor Irrefuhrung dort Abs 2 Art 30 II Verordnung EG Nr 765 2008 CE Kennzeichnung Dienststellen der Europaischen Kommission abgerufen am 6 Marz 2021 FAQ der EU zur CE Kennzeichnung Sebastian Lach Sebastian Polly Produkt Compliance 3 Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17557 3 8 2 Rechtliche Bedeutung Art 30 V Verordnung EG Nr 765 2008 Europaische Kommission Manufacturers European Commission In Single market and standards Europaische Kommission 2025 abgerufen am 10 Januar 2025 englisch Abkommen uber die gegenseitige Anerkennung von Konformitatsbewertungen In ABl L Nr 114 30 April 2002 S 369 Beschluss Nr 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei vom 22 Dezember 1995 uber die Durchfuhrung der Endphase der Zollunion In ABl L Nr 35 13 Februar 1996 S 1 Richtlinie 2001 95 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 3 Dezember 2001 uber die allgemeine Produktsicherheit Text von Bedeutung fur den EWR Band 011 3 Dezember 2001 europa eu abgerufen am 11 November 2024 Richtlinie 2001 95 EG des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 11 November 2024 englisch EU Kommission EUR Lex 32001L0095 DE In https eur lex europa eu Europaischen Parlaments und Rat 3 Dezember 2001 abgerufen am 21 November 2024 Artikel 10 2 New legislative framework European Commission Abgerufen am 21 November 2024 englisch Richtlinie 2014 35 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 11 November 2024 Richtlinie 2014 35 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 11 November 2024 englisch Verordnung EU Nr 305 2011 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fur die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89 106 EWG des Rates Text von Bedeutung fur den EWR 9 Marz 2011 europa eu abgerufen am 11 November 2024 Verordnung EU Nr 305 2011 des Europaischen Parlaments und Abgerufen am 11 November 2024 englisch EU Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2009 uber die Sicherheit von Spielzeug Text von Bedeutung fur den EWR In https eur lex europa eu EU 5 Dezember 2022 abgerufen am 11 November 2024 Richtlinie 2009 48 EG des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 11 November 2024 englisch EU Verordnung EU 2016 425 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber personliche Schutzausrustungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89 686 EWG des Rates In https eur lex europa eu EU 9 Marz 2016 abgerufen am 11 November 2024 Verordnung EU 2016 425 des Europaischen Parlaments und des Abgerufen am 11 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Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999 5 EG Text von Bedeutung fur den EWR Band 153 16 April 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 53 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Verordnung EU 2017 746 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2017 uber In vitro Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98 79 EG und des Beschlusses 2010 227 EU der Kommission Text von Bedeutung fur den EWR 5 April 2017 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Verordnung EU 2017 746 des Europaischen Parlaments und des Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die elektromagnetische Vertraglichkeit Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 30 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 68 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung von Druckgeraten auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 189 15 Mai 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 68 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 92 42 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 uber die Wirkungsgrade von mit flussigen oder gasformigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln Band 167 21 Mai 1992 europa eu abgerufen am 13 Juni 2025 Richtlinie 92 42 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 uber die Wir Abgerufen am 13 Juni 2025 englisch Richtlinie 2014 29 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung einfacher Druckbehalter auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 29 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2011 65 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2011 zur Beschrankung der Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeraten Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 174 8 Juni 2011 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2011 65 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 28 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen fur zivile Zwecke Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 28 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch 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Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttatiger Waagen auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 31 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 32 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung von Messgeraten auf dem Markt Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 32 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 33 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber Aufzuge und Sicherheitsbauteile fur Aufzuge Neufassung Text von Bedeutung fur den EWR Band 096 26 Februar 2014 europa eu abgerufen am 12 November 2024 Richtlinie 2014 33 EU des Europaischen Parlaments und des Ra Abgerufen am 12 November 2024 englisch Richtlinie 2014 90 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Juli 2014 uber Schiffsausrustung und zur Aufhebung der Richtlinie 96 98 EG des Rates Text von Bedeutung fur den EWR Band 257 23 Juli 2014 europa eu abgerufen am 6 Februar 2025 Verordnung EU 2019 1009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Juni 2019 mit Vorschriften fur die Bereitstellung von EU Dungeprodukten auf dem Markt und zur Anderung der Verordnungen EG Nr 1069 2009 und EG Nr 1107 2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 2003 2003 Text von Bedeutung fur den EWR 5 Juni 2019 europa eu abgerufen am 6 Februar 2025 Delegierte Verordnung EU 2019 945 der Kommission vom 12 Marz 2019 uber unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme 12 Marz 2019 europa eu abgerufen am 6 Februar 2025 Delegierte Verordnung EU 2019 945 der 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kunstliche Intelligenz und zur Anderung der Verordnungen EG Nr 300 2008 EU Nr 167 2013 EU Nr 168 2013 EU 2018 858 EU 2018 1139 und EU 2019 2144 sowie der Richtlinien 2014 90 EU EU 2016 797 und EU 2020 1828 Verordnung uber kunstliche Intelligenz Text von Bedeutung fur den EWR 13 Juni 2024 europa eu abgerufen am 6 Februar 2025 KI Verordnung tritt in Kraft Europaische Kommission Abgerufen am 6 Februar 2025 Richtlinie 94 62 EG Verordnung EU 2025 40 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 Dezember 2024 uber Verpackungen und Verpackungsabfalle zur Anderung der Verordnung EU 2019 1020 und der Richtlinie EU 2019 904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94 62 EG Text von Bedeutung fur den EWR 19 Dezember 2024 europa eu abgerufen am 31 Mai 2025 Richtlinie 2010 35 DE EUR Lex Abgerufen am 13 Juni 2025 Answer given by Mr Verheugen on behalf of the Commission englisch abgerufen am 22 November 2009 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Antwort zur Kleinen Anfrage 19 27601 Verwendung von CE Kennzeichnung Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 11 April 2021 abgerufen am 11 April 2021 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 What s in your socket PDF In Buckinghamshire Trading Standards September 2008 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 31 Mai 2021 englisch China und das CE Zeichen Akronym der Woche In kpw law de 27 Marz 2014 abgerufen am 2 Dezember 2020 How To Distinguish A Real CE Mark From A Fake Chinese Export Mark In support ce check eu 10 April 2020 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 27 November 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 englisch Ashwin Sira Conformite Europeenne mark vs a China Export mark In starfishmedical com 14 Mai 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 englisch Zuzana Roithova Schriftliche Anfrage Parasitare Nutzung des guten Rufs der europaischen Kennzeichnung Conformite Europeenne CE durch das Symbol China Export CE P 5938 2007 Abgerufen am 31 Mai 2021 Angelo Ciocca Matteo Salvini China Export and the CE marking In europarl europa eu 16 Marz 2017 abgerufen am 2 Dezember 2020 englisch Carl Julius Cronenberg et al Verwendung von CE Kennzeichnung Kleine Anfrage Drucksache 19 27601 PDF In Deutscher Bundestag 16 Marz 2021 abgerufen am 11 April 2021 Verordnung EG Nr 765 2008 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Juli 2008 uber die Vorschriften fur die Akkreditierung und Marktuberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung EWG Nr 339 93 des Rates Text von Bedeutung fur den EWR abgerufen am 28 Mai 2019 http www landesrecht rlp de jportal portal t 7qe page bsrlpprod psml pid Dokumentanzeige amp showdoccase 1 amp doc id KORE202842014 amp doc part L Volltext Az 4 U 66 13 zitiert von juris GmbH Abschnitt Grunde Absatz 41 abgerufen am 4 Apr 2019 zitiert in 1 abgerufen am 4 Apr 2019 https openjur de u 30743 html Urteil LG Stendal vom 13 November 2008 AZ 31 O 50 08 bei openjur abgerufen am 4 Apr 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4350944 7 GND Explorer lobid OGND AKS

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