Das Kreisamt Höchst auch Kreis Höchst war 1849 bis 1854 ein Landkreis im Herzogtum Nassau mit Sitz in Höchst Nach der Mä
Kreisamt Höchst

Das Kreisamt Höchst (auch Kreis Höchst) war 1849 bis 1854 ein Landkreis im Herzogtum Nassau mit Sitz in Höchst.
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt.
Das Kreisamt Höchst wurde aus den bisherigen Ämtern Höchst, Hochheim und Königstein gebildet und war für die Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Rechtsprechung in der untersten Instanz verblieb in den Ämtern. die nun Justizämter genannt wurden. An der Spitze des Kreisamtes stand ein Kreisamtmann (das war die Bezeichnung des Landrats) mit einem Kreissekretär als Vertreter. In Höchst wurde Heinrich Freiherr von Wintzingerode zum Kreisamtmann ernannt. Neben dem ernannten Kreisamtmann wurde erstmals ein gewählter Kreisbezirksrat eingerichtet.
Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Literatur
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945. 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 128–129, 142–144.
Einzelnachweise
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
Autor: www.NiNa.Az
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Das Kreisamt Hochst auch Kreis Hochst war 1849 bis 1854 ein Landkreis im Herzogtum Nassau mit Sitz in Hochst Nach der Marzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet Mit Gesetz vom 4 April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt Die Reform trat zum 1 Juli 1849 in Kraft Fur die Verwaltung wurden 10 Kreisamter gebildet die Amter als Justizamter also Gerichte der ersten Instanz weitergefuhrt Das Kreisamt Hochst wurde aus den bisherigen Amtern Hochst Hochheim und Konigstein gebildet und war fur die Verwaltungsaufgaben zustandig Die Rechtsprechung in der untersten Instanz verblieb in den Amtern die nun Justizamter genannt wurden An der Spitze des Kreisamtes stand ein Kreisamtmann das war die Bezeichnung des Landrats mit einem Kreissekretar als Vertreter In Hochst wurde Heinrich Freiherr von Wintzingerode zum Kreisamtmann ernannt Neben dem ernannten Kreisamtmann wurde erstmals ein gewahlter Kreisbezirksrat eingerichtet Die Reform wurde jedoch bereits am 1 Oktober 1854 wieder ruckgangig gemacht die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Amter wiederhergestellt LiteraturThomas Klein Band 11 Hessen Nassau der Reihe Walther Hubatsch Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 1945 1979 ISBN 3 87969 126 6 S 128 129 142 144 EinzelnachweiseGesetz vom 4 April 1849 VBl S 87 Gesetz die Vollziehung des Gesetzes uber die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31 Mai 1849 VBl S 409 Gesetz vom 24 Juli 1854 Bvl S 160 Kreisamter im Herzogtum Nassau 1849 1854 Kreisamt Hachenburg Kreisamt Hadamar Kreisamt Herborn Kreisamt Hochst Kreisamt Idstein Kreisamt Langen Schwalbach Kreisamt Limburg Kreisamt Nassau Kreisamt Reichelsheim Kreisamt Rudesheim Kreisamt Wiesbaden