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Eine künstliche Lawinenauslösung auch kontrollierte Lawinenauslösung engl artificial avalanche triggering franz déclench

Künstliche Lawinenauslösung

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Eine künstliche Lawinenauslösung (auch: kontrollierte Lawinenauslösung, engl.: artificial avalanche triggering, franz.: déclenchement artificiel d'avalanche), ist die Auslösung einer Lawine mit künstlichen Mitteln zu einem festgelegten Zeitpunkt.

Eine künstliche bzw. kontrollierte Lawinenauslösung erfolgt mit technischen Einrichtungen, mit denen die Gefahren einer großen Schneelawine als Schadlawine vermindert oder vermieden werden können. Der ungewollte bzw. unkontrollierte Lawinenabgang (z. B. durch Wechtenabbrüche) im Großen gilt unter Umständen als Naturkatastrophe, kann aber auch im Kleinen, z. B. bei einer Dachlawine relevante Gefährdungen bis zu Todesfällen auslösen. Die künstliche (kontrollierte) Lawinenauslösung zählt zu den temporären Lawinenschutzmaßnahmen, die durchwegs kurzfristig eingesetzt und einsetzbar sind und auf Zeitpunkt, Ort und Ausmaß der Lawinengefahr abgestimmt werden. Ob und wann eine Lawine kontrolliert ausgelöst wird, entscheidet auf Basis von Lawinenwarnung, Lagebeobachtung, -prognose und -berichten (Risikobewertung zur Lawinenauslösung) z. B. eine örtliche Lawinenkommission oder andere Gremien. Die kontrollierte Lawinenauslösung kann von weiteren Maßnahmen begleitet werden, wie z. B. Sperren von Straßen/Straßenabschnitten, Pisten, Skigebiete etc. oder durch temporäre Evakuierungen.

Gründe für die kontrollierte Lawinenauslösung

Grundsätzlich haben dauerhafte Lawinenschutzmaßnahmen (z. B. in Form von Lawinenverbauungen, Dämme, Galerien, Tunnels etc.) Vorrang vor temporären Lawinenschutzmaßnahmen und die im Regelfall bessere Wirkung. Die Nichtanwendung von dauerhaften Lawinenschutzmaßnahmen kann verschiedene Gründe haben (Beispiele):

  • begrenzte finanzielle Mittel für klassische Schutzmaßnahmen
  • Vermeidung großer Eingriffe in der Natur
  • wirtschaftlicher und politischer Druck für die Offenhaltung bestimmter Regionen und Straßen,
  • die technische Entwicklung hat Alternativen zu dauerhaften Lawinenschutzmaßnahmen durch temporäre Lawinenschutzmaßnahmen eröffnet.

Ziele der kontrollierten Lawinenauslösung

Temporären Lawinenschutzmaßnahmen können bei Beachtung entsprechender Grundsätze einen Ersatz für dauerhafte Lawinenschutzmaßnahmen bilden, wenn dies im Einzelfall vertretbar ist (insbesondere bei bestehenden Anlagen) oder die dauerhaften Lawinenschutzmaßnahmen sinnvoll ergänzen. Auch dauerhafte Lawinenschutzmaßnahmen bilden gemäß den langjährigen lawinenfachlichen Erkenntnissen mit Lawinenverbauungen nicht überall eine absolut und durchgängige Sicherheit. Mit temporären Lawinenschutzmaßnahmen können allfällige Restgefährdungen minimiert werden.

Ziel der kontrollierten Lawinenauslösung ist es, die Gefahren aus einer unkontrolliert abgehenden Lawine auf Personen oder Sachen zu verhindern oder zu reduzieren, wenn andere Maßnahmen (Stabilisierung der Schneedecke durch zum Beispiel Pistenpräparierung, Rückhalt der Schneemassen z. B. durch Lawinenverbauung etc.) nicht möglich sind oder nicht mehr ausreichen.

Zielobjekt der kontrollierten Lawinenauslösung sind in der Regel unbewohnte, jedoch wirtschaftlich genutzte Gebiete (z. B. Skipisten, Straßenabschnitte, Parkplätze etc.). In Österreich werden bewohnte Gebiete nur in seltenen Ausnahmen mit kontrollierten Lawinenauslösungen gesichert, in der Schweiz hingegen in Einzelfällen.

Lawinenauslösung

Möglichkeiten kontrollierte Lawinenauslösung

Durch das kontrollierte Auslösen kleinerer weniger gefährlicher Lawinen soll erreicht werden, dass große Lawinen, die entsprechend großen Schaden anrichten könnten und unkontrolliert abgehen, nicht entstehen können. Für die kontrollierte künstliche Lawinenauslösung stehen verschiedene technische Möglichkeiten zur Verfügung (Beispiele):

  • Auslösung von stationären Anlagen:
    • Handsprengung von Lawinen vom Gratausleger
    • Sprengseilbahn
    • Lawinensprengmast /-sprengturm
    • Lawinenwächter
    • Lawinenpfeifen (stationär)
    • Lawinenauslösung durch Gasgemischzündung (z. B.: Gazex, O’Bellx, Avalhex).

Vorteil der stationären Anlagen ist die weitgehend wetter- und tageszeitliche Unabhängigkeit des Einsatzes und der Sicherheit für die handelnden Personen, da meist eine Fernauslösung (z. B. per Funk) und die Lawinenauslösung oberhalb der Schneedecke möglich ist (dadurch mehr Effizienz des Auslösedrucks). Nachteil stationärer Anlagen zur Lawinenauslösung ist der begrenzte Anwendungsbereich und die eingeschränkte Möglichkeit auf veränderte Situationen reagieren zu können und können die Lawinenauslöseanlagen unter Umständen durch Lawinen selbst gefährdet sein bzw. beschädigt werden. Die Investitionskosten sind in der Regel für stationäre Anlagen höher als bei mobilen Lawinenauslösungen, die nur situationsbedingt zum Einsatz kommen.

  • Mobile Auslösung:
    • Lawinenauslösung von Hand (vom Hubschrauber, mit Sprengschlitten etc.)
    • Lawinenpfeife (mobil)
    • Lawinenauslösung durch Gasgemischzündung (z. B. Daisybell oder Avalanche Blast)
    • Avalancheur, Lawin Locker oder militärische Geräte (z. B. Minenwerfer, RAK-Rohr oder Haubitze)
    • Drohnen.

Vor- und Nachteile der mobilen Anlagen sind meist umgekehrt zu den stationären Anlagen.

Das kontrollierte Auslösen von Lawinen muss in der Europäischen Union in der Regel so erfolgen, dass auch für die handelnden Personen bei der Auslösung der Lawine ein größtes Maß an Sicherheit gewahrt werden kann (Arbeitnehmerschutz). Das Einfahren einer Person in eine Schneedecke zur Auslösung einer kleinen Lawine, indem der Skifahrer die labile Schneedecke an einer oberen, vermeintlichen Anbruchzone anschneidet, ist sehr risikobehaftet, auch wenn der handelnde Skifahrer mit einem Seil oder einem Lawinenairbag etc. gesichert ist und daher im Sinne des Arbeitnehmerschutzes nicht geeignet. Auch andere Methoden der Lawinenauslösung durch direkte mechanische Belastung sind teilweise sehr risikobehaftet.

Die Eignung der jeweiligen technischen Möglichkeit zur kontrollierten Lawinenauslösung hängt grundsätzlich vom Schutzgut ab und muss je nach Einzelfall festgelegt werden, da jedes System Vor- und Nachteile hat. Auch die Nichtauslösung einer Lawine kann erhebliche Nachteile bringen.

Voraussetzungen für eine positive kontrollierte Lawinenauslösung

Eine positive kontrollierte Lawinenauslösung liegt vor:

  • wenn der Erfolg der Lawinenauslösung eintritt oder
  • eine Verfestigung der Schneedecke oder
  • festgestellt werden kann, dass keine labile Schneedecke vorliegt.

Der positive Erfolg einer Lawinenauslösung ist je nach Umständen abhängig von:

  • Lage des Auslösepunktes,
  • Zeitpunkt der Auslösung,
  • Witterungsverhältnisse und Sonneneinstrahlung,
  • Stärke des Auslöseimpulses (z. B. Masse der Sprengladung – je größer die Ladung, desto größer auch der Wirkungsradius),
  • Höhe des Auslösepunktes (Auslösungsdruckes) über der Schneeoberfläche (größte Wirkung hat ein Auslöseimpuls 0,5 bis 3 Meter über der Schneedecke).

Positive Auslösungen von Lawinen bei Sprengungen können durchschnittlich erzielt werden:

  • Überschneesprengung: 70 bis 90 %
  • Oberflächensprengung: 60 %
  • Sprengung im Schnee (unter der Schneedecke): 30 bis 50 %.

Negative Lawinenauslösung

Eine negative Lawinenauslösung liegt unter Umständen vor, wenn:

  • Sekundärlawinen ausgelöst werden oder bisher relativ stabile Bereiche durch den Auslösedruck der Hauptlawine labil werden,
  • die Sturzbahn der Hauptlawine unkontrolliert abgelenkt wird,
  • Hauptlawine und Sekundärlawine zusammen eine Großlawine mit Schadensereignis auslösen,
  • keine Auslösung der Hauptlawine erfolgt, nun jedoch ein Spontanabgang nicht ausgeschlossen werden kann.

Unkontrollierte Lawinenauslösung

Unkontrollierte Lawinenauslösungen erfolgen z. B. durch Menschen (z. B. , Tourengeher etc.) oder Tiere im Bereich der Anbruchzone eines Schneebretts, Abbruch von Schneewechten, Selbstauslösung einer labilen Schneedecke etc.

Es kann auch durch das unkontrollierte Auslösen von Lawinen zu Sekundärauslösungen von Lawinen in ganz anderen Bereichen kommen, die unter Umständen z. B. eine Schadlawine auslösen.

Auslösezeitpunkt

Die Wahl des richtigen Zeitpunkts bei der Auslösung von Lawinen ist maßgeblich für den Erfolg. Kurz nach einem größeren Schneefall oder einer Windverfrachtung kann eine Lawine am sichersten ausgelöst werden, weil sich die Schneedecke noch nicht stabilisiert hat. Würde die Lawine zu spät ausgelöst, besteht die Gefahr, dass zu viel Schnee in Bewegung gerät und eine Schadlawine entsteht. Dabei muss auch auf die Neigung und Ausrichtung des Hanges geachtet werden. Je flacher dieser ist, desto mehr Neuschneezuwachs ist erforderlich, um eine Lawine auszulösen. Bei einem Hang mit starker Sonneneinstrahlung sollte früher eine Lawinenauslösung stattfinden, als bei einem Schattenhang.

Auslösehöhe

Bei einer 2 kg Ladung Sprengstoff können in etwa folgende Wirkungen erzielt werden:

Sprengpunkt-
höhe
Radius
Wirkungszone
Radius
Anbruchsicherheit
Überschnee
sprengung
100 % 80 Meter
Oberflächen
sprengung
40 bis 50 % 40 Meter
Sprengung unter
der Schneedecke
10 bis 20 % < 20 Meter

Lawinendetektion

Der Erfolg der kontrollierten Lawinenauslösung als auch die Überwachung von unkontrollierten Lawinenauslösungen kann, falls eine Sichtkontrolle nicht möglich oder zumutbar ist, durch eine Lawinendetektionsanlage (z. B. , Infraschallanlage, Seismometer, Reissleinen etc.) überwacht werden und diese kann auch unter Umständen eine Alarmauslösung (z. B. Ampelschaltung bei Straßen) bewirken.

Ob die Lawinenauslösung und in welchem Umfang eingetreten ist, muss jedenfalls überprüft werden.

Dokumentation

Grundsätzlich ist es bei jeder kontrollierten Lawinenauslösung erforderlich, den Erfolg, Nichterfolg oder eingetretene Nebenereignisse zu dokumentieren. Die Dokumentation ist zum Beispiel auch die Grundlage für die weiteren kontrollierten Lawinenauslösungen, Erarbeitung und Inhalt eines Sicherheits- und Einsatzkonzeptes, Feststellung örtlicher Besonderheiten und zur Größe der abgegangenen Lawine, Lawinenauslösemethode und Verbesserungsmaßnahmen, Festlegung zukünftiger Auslösepunkte im Gelände, erforderliche Absperrmaßnahmen und -pläne oder Evakuierungsmaßnahmen, Eintritt von Sekundärlawinen, mögliche weitere Schadensfolgen, erforderliche Kommunikationsmaßnahmen etc.

Rechtliche Erfordernisse und Konsequenzen der kontrollierten Lawinenauslösung

In Österreich ist für die Durchführung von Sprengarbeiten grundsätzlich der Grundkurs für Sprengbefugte erforderlich und Aufbaukurse für z. B. Lawinensprengarbeiten von Hand bzw. aus dem Helikopter. Lediglich die Schulung bzgl. der Lawinensprengung vom Helikopter muss immer wieder aufgefrischt werden. Diese Kurse werden in Österreich von privaten Einrichtungen angeboten und die Prüfungen abgenommen. In der Schweiz ist für die Durchführung von Lawinensprengarbeiten der Sprengausweis Lawinen erforderlich, der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, früher: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT) an Absolventen des Lawinensprengkurses der Seilbahnen Schweiz (SBS) nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. Die Schulung muss in der Schweiz alle fünf Jahre wiederholt werden.

Die kontrollierte (künstliche) Auslösung von Lawinen bedingt von den handelnden Personen höchste Sorgfalt. Ein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten (in der Regel bei Eintritt eines Schadensereignisses und im Nachhinein – ex post – beurteilt) kann

  • verwaltungsrechtlichen
  • zivilrechtliche und
  • strafrechtliche

Konsequenzen für die handelnde Person und/oder das beauftragende Unternehmen bzw. die verantwortliche Behörde haben. Die kontrollierte Auslösung von Lawinen darf daher in der Regel nur von speziell geschulten Fachleuten durchgeführt werden, die auch die erforderlichen technischen Hilfsmitteln haben und über eine ausreichende Ortskenntnisse verfügen. Bei Personen, die aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zur Lawinensprengung befugt und berufen sind, ist daher ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab anzulegen (Sachverständigenhaftung).

Siehe auch

  • Lawinenauslösung durch Sprengstoff
  • Liste von Lawinenunglücken, Liste von Lawinen und Erdrutschen, Bergstürzen und Liste von Katastrophen
  • Lawinenverschüttetensuche, Lawinenschaufel und Lawinenschnur

Weblinks

Commons: Lawinenschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Patrouilleure beim Lawinensprengen, youtube (verschiedene Varianten werden gezeigt)

Literatur

  • Anja Brucker: Künstliche Lawinenauslösung zur Sicherung von Verkehrswegen in Österreich – Satus-Quo und Einschätzung aus Sicht von Experten, Masterarbeit, Innsbruck 2013, Universität Innsbruck.

Einzelnachweise

  1. Siehe: Technische Regel (Österreich) ONR 24805:2010 (Permanenter technischer Lawinenschutz – Benennungen und Definitionen sowie statische und dynamische Einwirkungen).
  2. Nach § 99 Abs. 2 österreichisches Forstgesetz (BGBl. Nr. 440/1975) werden unter Lawine Schneemassen verstanden, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä., infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können.
  3. Siehe z. B. für Österreich die mehrfach neu gefassten „Lawinenerlässe“ des zuständigen Bundesministeriums in Österreich (1975, 1996, 2001, 2011). Siehe: Erlass der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen (Lawinenerlass 2011) (Memento vom 30. Dezember 2018 im Internet Archive). In der Schweiz: Praxishilfe Nr. 53: Künstliche Lawinenauslösung (2001, SLF Davos), Rechts- und Versicherungsfragen bei künstlicher Lawinenauslösung (2004, BAFU), Praxishilfe Arbeit im Lawinendienst: Organisation, Beurteilung lokale Lawinengefährdung, Dokumentation (2007, SILS, SLF, BAFU), Künstliche Lawinenauslösung oberhalb von Siedlungen (Praxishilfe 2009, BAFU).
  4. Mag. Marianne Fritz: Lawinenschutz neu geregelt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit).
  5. Anja Brucker: Künstliche Lawinenauslösung zur Sicherung von Verkehrswegen in Österreich – Satus-Quo und Einschätzung aus Sicht von Experten, S. 62 f, 89 f.
  6. Lukas Stoffel: Künstliche Lawinenauslösung, Tec 21, Band 131, 9/2005, S. 5.
  7. Christoph Skolaut, Florian Rudolf-Miklau: Stand des Wissens über die Anwendung der künstlichen Lawinenauslösung in Österreich in State of the Art for Artificial Avalanche Triggering, Juli 2014.
  8. Siehe z. B.: Künstliche Lawinenauslösung - Vollzugshilfe 02 zur technischen Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung LE.3.3.5/0004-IV5/2006 i.d.g.F., Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien, 16. Dezember 2015.
  9. Früher von der Fa. Doppelmayr auch unter dem Begriff „Lawinenorgel“ vertrieben.
  10. Verwendung zum Beispiel in der Schweiz und USA, in Österreich nicht zulässig.
  11. Gebhard Walter: Künstliche Lawinenauslösung, Wildbach- und Lawinenverbauung (Österreich), S. 6.
  12. Anja Brucker: Künstliche Lawinenauslösung zur Sicherung von Verkehrswegen in Österreich – Satus-Quo und Einschätzung aus Sicht von Experten, S. 36.
  13. Lukas Stoffel: Vergleich der Sprengmethoden: Gazex, Lawinenwächter /-mast Innauen-Schätti, Wyssen Sprengmast, Avalancheur, Davos 2013, Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF). Kogelnig/Sauermoser: Sicherung von Straßen mit künstlicher Lawinenauslösung (Pilotprojekt Großtallawine) , in: Zeitschrift für Wildbach-, Lawinen-, Erosions-, und Steinschlagschutz, 2013.
  14. Lukas Stoffel: Davos Künstliche Lawinenauslösung: Sprengwirkung, Methoden, Nutzen, Problematik, WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, Innsbruck 2010.
  15. Lukas Stoffel: Vergleich der Sprengmethoden: Gazex, Lawinenwächter / -mast Inauen-Schätti, Wyssen Sprengmast, Avalancheur, Methodenvergleich künstliche Lawinenauslösung, WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, 24. Januar 2013, S. 3.
  16. Gemäß Lukas Stoffel führt jede 50. positive Sprengung zu einer Sekundärlawine (Davos Künstliche Lawinenauslösung: Sprengwirkung, Methoden, Nutzen, Problematik, WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, Innsbruck 2010).
  17. Christoph Skolaut, Florian Rudolf-Miklau: Stand des Wissens über die Anwendung der künstlichen Lawinenauslösung in Österreich in State of the Art for Artificial Avalanche Triggering, Juli 2014, S. 9.
  18. Steinkogler: Temporärer Lawinenschutz - Präventive Auslösung und Detektion.
  19. Wegleitung Sprengwesen - Ausbildung künstliche Auslösung von Lawinen - Lawinensprengen (LA), Schweiz.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 05:19

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Eine kunstliche Lawinenauslosung auch kontrollierte Lawinenauslosung engl artificial avalanche triggering franz declenchement artificiel d avalanche ist die Auslosung einer Lawine mit kunstlichen Mitteln zu einem festgelegten Zeitpunkt Lawinensprengung mit einem Morser bei der Berninabahn 1967Steuerungs und Betriebs mittel container einer GasEx Lawinen auslose anlage in Osterreich Eine kunstliche bzw kontrollierte Lawinenauslosung erfolgt mit technischen Einrichtungen mit denen die Gefahren einer grossen Schneelawine als Schadlawine vermindert oder vermieden werden konnen Der ungewollte bzw unkontrollierte Lawinenabgang z B durch Wechtenabbruche im Grossen gilt unter Umstanden als Naturkatastrophe kann aber auch im Kleinen z B bei einer Dachlawine relevante Gefahrdungen bis zu Todesfallen auslosen Die kunstliche kontrollierte Lawinenauslosung zahlt zu den temporaren Lawinenschutzmassnahmen die durchwegs kurzfristig eingesetzt und einsetzbar sind und auf Zeitpunkt Ort und Ausmass der Lawinengefahr abgestimmt werden Ob und wann eine Lawine kontrolliert ausgelost wird entscheidet auf Basis von Lawinenwarnung Lagebeobachtung prognose und berichten Risikobewertung zur Lawinenauslosung z B eine ortliche Lawinenkommission oder andere Gremien Die kontrollierte Lawinenauslosung kann von weiteren Massnahmen begleitet werden wie z B Sperren von Strassen Strassenabschnitten Pisten Skigebiete etc oder durch temporare Evakuierungen Grunde fur die kontrollierte LawinenauslosungGrundsatzlich haben dauerhafte Lawinenschutzmassnahmen z B in Form von Lawinenverbauungen Damme Galerien Tunnels etc Vorrang vor temporaren Lawinenschutzmassnahmen und die im Regelfall bessere Wirkung Die Nichtanwendung von dauerhaften Lawinenschutzmassnahmen kann verschiedene Grunde haben Beispiele begrenzte finanzielle Mittel fur klassische Schutzmassnahmen Vermeidung grosser Eingriffe in der Natur wirtschaftlicher und politischer Druck fur die Offenhaltung bestimmter Regionen und Strassen die technische Entwicklung hat Alternativen zu dauerhaften Lawinenschutzmassnahmen durch temporare Lawinenschutzmassnahmen eroffnet Ziele der kontrollierten LawinenauslosungTemporaren Lawinenschutzmassnahmen konnen bei Beachtung entsprechender Grundsatze einen Ersatz fur dauerhafte Lawinenschutzmassnahmen bilden wenn dies im Einzelfall vertretbar ist insbesondere bei bestehenden Anlagen oder die dauerhaften Lawinenschutzmassnahmen sinnvoll erganzen Auch dauerhafte Lawinenschutzmassnahmen bilden gemass den langjahrigen lawinenfachlichen Erkenntnissen mit Lawinenverbauungen nicht uberall eine absolut und durchgangige Sicherheit Mit temporaren Lawinenschutzmassnahmen konnen allfallige Restgefahrdungen minimiert werden Ziel der kontrollierten Lawinenauslosung ist es die Gefahren aus einer unkontrolliert abgehenden Lawine auf Personen oder Sachen zu verhindern oder zu reduzieren wenn andere Massnahmen Stabilisierung der Schneedecke durch zum Beispiel Pistenpraparierung Ruckhalt der Schneemassen z B durch Lawinenverbauung etc nicht moglich sind oder nicht mehr ausreichen Zielobjekt der kontrollierten Lawinenauslosung sind in der Regel unbewohnte jedoch wirtschaftlich genutzte Gebiete z B Skipisten Strassenabschnitte Parkplatze etc In Osterreich werden bewohnte Gebiete nur in seltenen Ausnahmen mit kontrollierten Lawinenauslosungen gesichert in der Schweiz hingegen in Einzelfallen LawinenauslosungMoglichkeiten kontrollierte Lawinenauslosung Durch das kontrollierte Auslosen kleinerer weniger gefahrlicher Lawinen soll erreicht werden dass grosse Lawinen die entsprechend grossen Schaden anrichten konnten und unkontrolliert abgehen nicht entstehen konnen Fur die kontrollierte kunstliche Lawinenauslosung stehen verschiedene technische Moglichkeiten zur Verfugung Beispiele Auslosung von stationaren Anlagen Handsprengung von Lawinen vom Gratausleger Sprengseilbahn Lawinensprengmast sprengturm Lawinenwachter Lawinenpfeifen stationar Lawinenauslosung durch Gasgemischzundung z B Gazex O Bellx Avalhex Ruckstossfreies Geschutz wird zur Lawinenauslosung genutzt Vorteil der stationaren Anlagen ist die weitgehend wetter und tageszeitliche Unabhangigkeit des Einsatzes und der Sicherheit fur die handelnden Personen da meist eine Fernauslosung z B per Funk und die Lawinenauslosung oberhalb der Schneedecke moglich ist dadurch mehr Effizienz des Auslosedrucks Nachteil stationarer Anlagen zur Lawinenauslosung ist der begrenzte Anwendungsbereich und die eingeschrankte Moglichkeit auf veranderte Situationen reagieren zu konnen und konnen die Lawinenausloseanlagen unter Umstanden durch Lawinen selbst gefahrdet sein bzw beschadigt werden Die Investitionskosten sind in der Regel fur stationare Anlagen hoher als bei mobilen Lawinenauslosungen die nur situationsbedingt zum Einsatz kommen Mobile Auslosung Lawinenauslosung von Hand vom Hubschrauber mit Sprengschlitten etc Lawinenpfeife mobil Lawinenauslosung durch Gasgemischzundung z B Daisybell oder Avalanche Blast Avalancheur Lawin Locker oder militarische Gerate z B Minenwerfer RAK Rohr oder Haubitze Drohnen Vor und Nachteile der mobilen Anlagen sind meist umgekehrt zu den stationaren Anlagen Das kontrollierte Auslosen von Lawinen muss in der Europaischen Union in der Regel so erfolgen dass auch fur die handelnden Personen bei der Auslosung der Lawine ein grosstes Mass an Sicherheit gewahrt werden kann Arbeitnehmerschutz Das Einfahren einer Person in eine Schneedecke zur Auslosung einer kleinen Lawine indem der Skifahrer die labile Schneedecke an einer oberen vermeintlichen Anbruchzone anschneidet ist sehr risikobehaftet auch wenn der handelnde Skifahrer mit einem Seil oder einem Lawinenairbag etc gesichert ist und daher im Sinne des Arbeitnehmerschutzes nicht geeignet Auch andere Methoden der Lawinenauslosung durch direkte mechanische Belastung sind teilweise sehr risikobehaftet Die Eignung der jeweiligen technischen Moglichkeit zur kontrollierten Lawinenauslosung hangt grundsatzlich vom Schutzgut ab und muss je nach Einzelfall festgelegt werden da jedes System Vor und Nachteile hat Auch die Nichtauslosung einer Lawine kann erhebliche Nachteile bringen Voraussetzungen fur eine positive kontrollierte Lawinenauslosung Eine positive kontrollierte Lawinenauslosung liegt vor wenn der Erfolg der Lawinenauslosung eintritt oder eine Verfestigung der Schneedecke oder festgestellt werden kann dass keine labile Schneedecke vorliegt Der positive Erfolg einer Lawinenauslosung ist je nach Umstanden abhangig von Lage des Auslosepunktes Zeitpunkt der Auslosung Witterungsverhaltnisse und Sonneneinstrahlung Starke des Ausloseimpulses z B Masse der Sprengladung je grosser die Ladung desto grosser auch der Wirkungsradius Hohe des Auslosepunktes Auslosungsdruckes uber der Schneeoberflache grosste Wirkung hat ein Ausloseimpuls 0 5 bis 3 Meter uber der Schneedecke Positive Auslosungen von Lawinen bei Sprengungen konnen durchschnittlich erzielt werden Uberschneesprengung 70 bis 90 Oberflachensprengung 60 Sprengung im Schnee unter der Schneedecke 30 bis 50 Negative Lawinenauslosung Eine negative Lawinenauslosung liegt unter Umstanden vor wenn Sekundarlawinen ausgelost werden oder bisher relativ stabile Bereiche durch den Auslosedruck der Hauptlawine labil werden die Sturzbahn der Hauptlawine unkontrolliert abgelenkt wird Hauptlawine und Sekundarlawine zusammen eine Grosslawine mit Schadensereignis auslosen keine Auslosung der Hauptlawine erfolgt nun jedoch ein Spontanabgang nicht ausgeschlossen werden kann Unkontrollierte Lawinenauslosung Unkontrollierte Lawinenauslosungen erfolgen z B durch Menschen z B Tourengeher etc oder Tiere im Bereich der Anbruchzone eines Schneebretts Abbruch von Schneewechten Selbstauslosung einer labilen Schneedecke etc Es kann auch durch das unkontrollierte Auslosen von Lawinen zu Sekundarauslosungen von Lawinen in ganz anderen Bereichen kommen die unter Umstanden z B eine Schadlawine auslosen Auslosezeitpunkt Die Wahl des richtigen Zeitpunkts bei der Auslosung von Lawinen ist massgeblich fur den Erfolg Kurz nach einem grosseren Schneefall oder einer Windverfrachtung kann eine Lawine am sichersten ausgelost werden weil sich die Schneedecke noch nicht stabilisiert hat Wurde die Lawine zu spat ausgelost besteht die Gefahr dass zu viel Schnee in Bewegung gerat und eine Schadlawine entsteht Dabei muss auch auf die Neigung und Ausrichtung des Hanges geachtet werden Je flacher dieser ist desto mehr Neuschneezuwachs ist erforderlich um eine Lawine auszulosen Bei einem Hang mit starker Sonneneinstrahlung sollte fruher eine Lawinenauslosung stattfinden als bei einem Schattenhang Auslosehohe Bei einer 2 kg Ladung Sprengstoff konnen in etwa folgende Wirkungen erzielt werden Sprengpunkt hohe Radius Wirkungszone Radius AnbruchsicherheitUberschnee sprengung 100 80 MeterOberflachen sprengung 40 bis 50 40 MeterSprengung unter der Schneedecke 10 bis 20 lt 20 MeterLawinendetektionDer Erfolg der kontrollierten Lawinenauslosung als auch die Uberwachung von unkontrollierten Lawinenauslosungen kann falls eine Sichtkontrolle nicht moglich oder zumutbar ist durch eine Lawinendetektionsanlage z B Infraschallanlage Seismometer Reissleinen etc uberwacht werden und diese kann auch unter Umstanden eine Alarmauslosung z B Ampelschaltung bei Strassen bewirken Ob die Lawinenauslosung und in welchem Umfang eingetreten ist muss jedenfalls uberpruft werden DokumentationGrundsatzlich ist es bei jeder kontrollierten Lawinenauslosung erforderlich den Erfolg Nichterfolg oder eingetretene Nebenereignisse zu dokumentieren Die Dokumentation ist zum Beispiel auch die Grundlage fur die weiteren kontrollierten Lawinenauslosungen Erarbeitung und Inhalt eines Sicherheits und Einsatzkonzeptes Feststellung ortlicher Besonderheiten und zur Grosse der abgegangenen Lawine Lawinenauslosemethode und Verbesserungsmassnahmen Festlegung zukunftiger Auslosepunkte im Gelande erforderliche Absperrmassnahmen und plane oder Evakuierungsmassnahmen Eintritt von Sekundarlawinen mogliche weitere Schadensfolgen erforderliche Kommunikationsmassnahmen etc Rechtliche Erfordernisse und Konsequenzen der kontrollierten LawinenauslosungIn Osterreich ist fur die Durchfuhrung von Sprengarbeiten grundsatzlich der Grundkurs fur Sprengbefugte erforderlich und Aufbaukurse fur z B Lawinensprengarbeiten von Hand bzw aus dem Helikopter Lediglich die Schulung bzgl der Lawinensprengung vom Helikopter muss immer wieder aufgefrischt werden Diese Kurse werden in Osterreich von privaten Einrichtungen angeboten und die Prufungen abgenommen In der Schweiz ist fur die Durchfuhrung von Lawinensprengarbeiten der Sprengausweis Lawinen erforderlich der vom Staatssekretariat fur Bildung Forschung und Innovation SBFI fruher Bundesamt fur Berufsbildung und Technologie BBT an Absolventen des Lawinensprengkurses der Seilbahnen Schweiz SBS nach bestandener Prufung ausgestellt wird Die Schulung muss in der Schweiz alle funf Jahre wiederholt werden Die kontrollierte kunstliche Auslosung von Lawinen bedingt von den handelnden Personen hochste Sorgfalt Ein Verstoss gegen Sorgfaltspflichten in der Regel bei Eintritt eines Schadensereignisses und im Nachhinein ex post beurteilt kann verwaltungsrechtlichen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen fur die handelnde Person und oder das beauftragende Unternehmen bzw die verantwortliche Behorde haben Die kontrollierte Auslosung von Lawinen darf daher in der Regel nur von speziell geschulten Fachleuten durchgefuhrt werden die auch die erforderlichen technischen Hilfsmitteln haben und uber eine ausreichende Ortskenntnisse verfugen Bei Personen die aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zur Lawinensprengung befugt und berufen sind ist daher ein besonders strenger Sorgfaltsmassstab anzulegen Sachverstandigenhaftung Siehe auchLawinenauslosung durch Sprengstoff Liste von Lawinenunglucken Liste von Lawinen und Erdrutschen Bergsturzen und Liste von Katastrophen Lawinenverschuttetensuche Lawinenschaufel und LawinenschnurWeblinksCommons Lawinenschutz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Patrouilleure beim Lawinensprengen youtube verschiedene Varianten werden gezeigt LiteraturAnja Brucker Kunstliche Lawinenauslosung zur Sicherung von Verkehrswegen in Osterreich Satus Quo und Einschatzung aus Sicht von Experten Masterarbeit Innsbruck 2013 Universitat Innsbruck EinzelnachweiseSiehe Technische Regel Osterreich ONR 24805 2010 Permanenter technischer Lawinenschutz Benennungen und Definitionen sowie statische und dynamische Einwirkungen Nach 99 Abs 2 osterreichisches Forstgesetz BGBl Nr 440 1975 werden unter Lawine Schneemassen verstanden die bei raschem Absturz auf steilen Hangen Graben u a infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schaden verursachen konnen Siehe z B fur Osterreich die mehrfach neu gefassten Lawinenerlasse des zustandigen Bundesministeriums in Osterreich 1975 1996 2001 2011 Siehe Erlass der Bundesministerin fur Verkehr Innovation und Technologie betreffend den Lawinenschutz im Bereich von Seilbahnen Lawinenerlass 2011 Memento vom 30 Dezember 2018 im Internet Archive In der Schweiz Praxishilfe Nr 53 Kunstliche Lawinenauslosung 2001 SLF Davos Rechts und Versicherungsfragen bei kunstlicher Lawinenauslosung 2004 BAFU Praxishilfe Arbeit im Lawinendienst Organisation Beurteilung lokale Lawinengefahrdung Dokumentation 2007 SILS SLF BAFU Kunstliche Lawinenauslosung oberhalb von Siedlungen Praxishilfe 2009 BAFU Mag Marianne Fritz Lawinenschutz neu geregelt Bundesministerium fur Verkehr Innovation und Technologie bmvit Anja Brucker Kunstliche Lawinenauslosung zur Sicherung von Verkehrswegen in Osterreich Satus Quo und Einschatzung aus Sicht von Experten S 62 f 89 f Lukas Stoffel Kunstliche Lawinenauslosung Tec 21 Band 131 9 2005 S 5 Christoph Skolaut Florian Rudolf Miklau Stand des Wissens uber die Anwendung der kunstlichen Lawinenauslosung in Osterreich in State of the Art for Artificial Avalanche Triggering Juli 2014 Siehe z B Kunstliche Lawinenauslosung Vollzugshilfe 02 zur technischen Richtlinie fur die Wildbach und Lawinenverbauung LE 3 3 5 0004 IV5 2006 i d g F Bundesministerium fur Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft Wien 16 Dezember 2015 Fruher von der Fa Doppelmayr auch unter dem Begriff Lawinenorgel vertrieben Verwendung zum Beispiel in der Schweiz und USA in Osterreich nicht zulassig Gebhard Walter Kunstliche Lawinenauslosung Wildbach und Lawinenverbauung Osterreich S 6 Anja Brucker Kunstliche Lawinenauslosung zur Sicherung von Verkehrswegen in Osterreich Satus Quo und Einschatzung aus Sicht von Experten S 36 Lukas Stoffel Vergleich der Sprengmethoden Gazex Lawinenwachter mast Innauen Schatti Wyssen Sprengmast Avalancheur Davos 2013 Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF Kogelnig Sauermoser Sicherung von Strassen mit kunstlicher Lawinenauslosung Pilotprojekt Grosstallawine in Zeitschrift fur Wildbach Lawinen Erosions und Steinschlagschutz 2013 Lukas Stoffel Davos Kunstliche Lawinenauslosung Sprengwirkung Methoden Nutzen Problematik WSL Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF Innsbruck 2010 Lukas Stoffel Vergleich der Sprengmethoden Gazex Lawinenwachter mast Inauen Schatti Wyssen Sprengmast Avalancheur Methodenvergleich kunstliche Lawinenauslosung WSL Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF 24 Januar 2013 S 3 Gemass Lukas Stoffel fuhrt jede 50 positive Sprengung zu einer Sekundarlawine Davos Kunstliche Lawinenauslosung Sprengwirkung Methoden Nutzen Problematik WSL Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF Innsbruck 2010 Christoph Skolaut Florian Rudolf Miklau Stand des Wissens uber die Anwendung der kunstlichen Lawinenauslosung in Osterreich in State of the Art for Artificial Avalanche Triggering Juli 2014 S 9 Steinkogler Temporarer Lawinenschutz Praventive Auslosung und Detektion Wegleitung Sprengwesen Ausbildung kunstliche Auslosung von Lawinen Lawinensprengen LA Schweiz

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