Als künstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch einen Lebensmittelzusat
Künstliches Aroma

Als künstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch, einen Lebensmittelzusatzstoff. Der Begriff des künstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als „chemisch definierte Stoffe mit Aromaeigenschaften, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft [...] vorkommt“ (AromV.)
Zusatzstoffe
Einige künstliche Aromen müssen wie Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und dürfen nur höchstmengenbeschränkt eingesetzt werden. Folgende Stoffe sind in speziellen Lebensmitteln begrenzt zugelassen:
- Künstliche Heiß- und Kaltgetränke, Brausen; , Pudding, Geleespeisen, rote Grütze, süße Soßen und Fertigsuppen; Speiseeis; Backwaren, Teigmassen und deren Füllungen; Zuckerwaren, Brausepulver; Füllungen für Schokoladenwaren; Kaugummi
- Ethylvanillin
- Ethyl-2,3-epoxy-3-phenylbutyrat
- α-Amylzimtaldehyd
- Anisylaceton
- Hydroxycitronellal
- 6-Methylcumarin
- 2-Phenylpropionaldehyd
- Resorcindimethylether
- Vanillinacetat
- Lakritzwaren
- Ammoniumchlorid
- Spirituosen und alkoholfreie Erfrischungsgetränke
- Chininhydrochlorid
- Chininsulfat
Künstliche Aromastoffe nehmen nur einen untergeordneten Anteil bei der Aromatisierung von Lebensmitteln ein, hier dominieren die natürlichen und naturidentischen Aromastoffe. Vor allem bei „einfachen“ Lebensmitteln wie nichtalkoholischen Getränken, Brausen, Süßwaren und Desserts kann eine Anwendung erfolgen, Ethylvanillin wird dabei am häufigsten eingesetzt.
Literatur
- Belitz / Grosch / Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. 5. Aufl. Berlin [u. a.]: Springer, 2001, ISBN 3-540-41096-1
Einzelnachweise
- Aromenverordnung ( vom 24. März 2018 im Internet Archive), Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen für Aromen.
- § 3 Zusatzstoffe]
- Anlage 5 (zu § 3) Zusatzstoffe ( vom 3. März 2018 im Internet Archive)
- Anlage 6 (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1) ( vom 3. März 2018 im Internet Archive)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Künstliches Aroma, Was ist Künstliches Aroma? Was bedeutet Künstliches Aroma?
Als kunstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch einen Lebensmittelzusatzstoff Der Begriff des kunstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als chemisch definierte Stoffe mit Aromaeigenschaften die durch chemische Synthese gewonnen werden aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind der in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft vorkommt AromV ZusatzstoffeEinige kunstliche Aromen mussen wie Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und durfen nur hochstmengenbeschrankt eingesetzt werden Folgende Stoffe sind in speziellen Lebensmitteln begrenzt zugelassen Kunstliche Heiss und Kaltgetranke Brausen Pudding Geleespeisen rote Grutze susse Sossen und Fertigsuppen Speiseeis Backwaren Teigmassen und deren Fullungen Zuckerwaren Brausepulver Fullungen fur Schokoladenwaren Kaugummi Ethylvanillin Ethyl 2 3 epoxy 3 phenylbutyrat a Amylzimtaldehyd Anisylaceton Hydroxycitronellal 6 Methylcumarin 2 Phenylpropionaldehyd Resorcindimethylether VanillinacetatLakritzwaren AmmoniumchloridSpirituosen und alkoholfreie Erfrischungsgetranke Chininhydrochlorid Chininsulfat Kunstliche Aromastoffe nehmen nur einen untergeordneten Anteil bei der Aromatisierung von Lebensmitteln ein hier dominieren die naturlichen und naturidentischen Aromastoffe Vor allem bei einfachen Lebensmitteln wie nichtalkoholischen Getranken Brausen Susswaren und Desserts kann eine Anwendung erfolgen Ethylvanillin wird dabei am haufigsten eingesetzt LiteraturBelitz Grosch Schieberle Lehrbuch der Lebensmittelchemie 5 Aufl Berlin u a Springer 2001 ISBN 3 540 41096 1EinzelnachweiseAromenverordnung Memento vom 24 Marz 2018 im Internet Archive Anlage 1 zu 1 Abs 1 und 4 Abs 1 Nr 3 Buchstabe a Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen fur Aromen 3 Zusatzstoffe Anlage 5 zu 3 Zusatzstoffe Memento vom 3 Marz 2018 im Internet Archive Anlage 6 zu 3 Abs 1 Nr 1 Memento vom 3 Marz 2018 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten