Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silbermünze
Leipziger Fuß

Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silbermünzen („12-Taler-Fuß“) zur Ablösung des Zinnaer Münzfußes.
Vorgeschichte
Die Ausprägung von Silbermünzen in einem neuen Münzfuß in Kurbrandenburg ging auf Initiative von Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen zurück, der ab 24. September 1684 die Münzverwaltung in Kurbrandenburg führte. Wegen der Verbreitung unterwertiger Münzen war eine Änderung des bisherigen Zinnaer Münzfußes zwingend notwendig. Der bisherige Vertragspartner Kursachsen lehnte aber 1686 eine Änderung des Münzfußes ab. Nach dieser Ablehnung ließ Dodo II. ab 1687 Zweidrittel- und Dritteltaler in Brandenburg im 12-Taler-Fuß im Alleingang prägen. Der Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen und die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg wollten den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. bewegen, wieder zum Zinnaer Vertrag zurückzukehren. Es kam 1689 zu Abwertung des brandenburgischen Zweidritteltalers und in Sachsen sogar zu dessen Verbot.
Die Kaufleute auf den Messen in Leipzig und Braunschweig akzeptierten die neuen brandenburgischen Zweidritteltaler als das zurzeit beste Geld. Der einsetzende Protest der Leipziger Kaufmannschaft zwang den sächsischen Kurfürsten, das Verbot noch im gleichen Jahr wieder zurückzunehmen. Ab Oktober 1689 wurde auch in Kursachsen der Zweidritteltaler im 12-Taler-Münzfuß ausgeprägt.
Nach einem Schreiben an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg konnten auch diese überzeugt werden, den neuen Münzfuß zu akzeptieren. In diesem Schreiben drohte Kurbrandenburg mit der Schließung seiner Münzstätten, weil der Silberpreis auf mindestens 11 Taler 8 Groschen für die feine Mark gestiegen war und der dann einsetzenden Flut von minderwertigem Geld sowie der weiteren Ausbreitung der Heckenmünzstätten.
Diese erzwungene Einigung fand ihren Niederschlag in dem am 16. Januar 1690 geschlossenen Leipziger Münzvertrag zwischen Kurbrandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg.
Vertragsinhalt
Wesentlicher Vertragsinhalt war die weitere deutliche Verringerung des Silbergehaltes der auszuprägenden Münzen durch den Wechsel vom 10½-Taler-Münzfuß laut Vertrag von Zinna vom 27. August 1667 auf einen 12-Taler-Münzfuß, die schnelle Ausprägung der neuen und die Einziehung aller minderwertigen Münzsorten.
Es sollte hauptsächlich der Silbergehalt der mit dem Vertrag von Zinna neu eingeführten Talerteilstücke verringert werden. Der Wert der Talerteilstücke in nachfolgender Tabelle bezieht sich immer auf den Reichsrechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer.
Nominal | Feingewicht Zinna | Feingewicht Leipzig | Wert in Kurant | ||
---|---|---|---|---|---|
Zweidritteltaler | 14,848 g | 12,992 g | 1 Gulden = | 16 Groschen = | 60 Kreuzer |
Dritteltaler | 7,424 g | 6,496 g | ½ Gulden = | 8 Groschen = | 30 Kreuzer |
Sechsteltaler | 3,712 g | 3,248 g | ¼ Gulden = | 4 Groschen = | 15 Kreuzer |
Allerdings gab es keine verbindlichen Regelungen, mit welchem Raugewicht und Feingehalt diese Münzen auszuprägen waren. Sie sollten ja nur eine Interimslösung sein und nicht den Reichsmünzfuß abändern. Einig war man sich über die Verringerung des Feingehaltes gegenüber den Münzen nach Zinnaer Fuß. Damit war beabsichtigt, das Gewicht der Münzen zu erhöhen und somit den Münzen ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben.
Mit dem neuen Feingewicht wurden aus einer Kölnischen Gewichtsmark Feinsilber jetzt 18 Zweidritteltaler geschlagen. Entsprechend wurde der Leipziger Fuß nicht nur 12-Taler-Fuß, sondern auch 18-Gulden-Fuß genannt.
Die Hauptwährungsmünze, der Zweidritteltaler zu 60 Kreuzer, hatte zwar das Silberfeingewicht eines halben Reichsspeziestaler, wurde aber nie als solcher bezeichnet, sondern stets als Zweidrittel oder Gulden. Es war ein Interimslösung und noch keine beabsichtigte Abänderung der Reichsmünzordnung.
Auswirkungen auf den Taler
Für die Ausprägung des Reichstaler galt weiterhin das Augsburger Reichsmünzedikt vom 30. Mai 1566. Er war mit 8 Stück auf die raue Mark, damit 29,232 g je Taler und fein 14 Loth 4 Grän (888,888 ‰) auszubringen. Das sind 9 Stück auf die feine Mark bzw. 25,984 g Silber je Reichstaler. Als ausgeprägter alter Reichstaler wurde er Speziestaler genannt und mit dem Leipziger Münzfuß sein Nennwert erhöht:
Reichsfuß | 1571–1667 | 1 Reichszähltaler = | 24 Groschen = | 90 Kreuzer |
---|---|---|---|---|
Zinnaischer Fuß | 1667–1690 | 1 1/6 Reichszähltaler = | 28 Groschen = | 105 Kreuzer |
Leipziger Fuß | 1690–1757 | 1 1/3 Reichszähltaler = | 32 Groschen = | 120 Kreuzer |
Die Ausgabe des Reichsspeziestalers und dessen Bedeutung als Handelsmünze mussten weiter zurückgehen, wenn gleichzeitig Talerstücke in einem geringeren Münzfuß ausgeprägt werden konnten. Er wurde eine Gelegenheitsmünze und kaum bzw. auch unterwertig geprägt. Noch umlaufende Reichstaler waren durch Abnutzung und Beschneidung meist untergewichtig. Der Reichstaler und dessen halbe und viertel Talerstücke wurde zum Silberlieferant für die Umprägungen in geringerhaltige Münzen, ein außerordentlich gewinnreiches Geschäft.
In Kursachsen soll er laut Anordnung vom 26. April 1690 zur Bezahlung der bergbauenden Gewerke für die Silberlieferungen gedient haben. Spezielle Ausbeutetaler gab es in Kursachsen erst ab 1756. Laut dieser Anordnung stieg auch die Bezahlung an die bergbauenden Gewerke für die Mark Silber um 1 Gulden auf 11 Gulden 16 Groschen 1 5/7 Pfennige.
Münzfuß | Feingehalt | Gewicht | Feingewicht | ||
---|---|---|---|---|---|
Reichsfuß | 9 Stück a.d.f. Mark | 14 Loth 4 Grän = | 888,889 ‰ | 29,232 g | 25,984 g |
Zinnaischer Fuß | 10,5 Stück a.d.f. Mark | 14 Loth 4 Grän = | 888,889 ‰ | 25,056 g | 22,272 g |
Leipziger Fuß | 12 Stück a.d.f. Mark | 12 Loth = | 750,000 ‰ | 25,984 g | 19,488 g |
Aber der ganze Kuranttaler wurde kaum geprägt und war keine Handelsmünze. Ihm fehlte die Anerkennung als Reichsmünze. In Kursachsen wurde er nur als Gedenkmünze ausgegeben.
Auch Teilstücke des Talers wurden im Leipziger Fuß geprägt und wiesen in der Umschrift auf diesen Münzfuß hin.
- Johann Georg III. Gedenkmünze Auf seinen Tod
- Kuranttaler 1691 im Leipziger Münzfuß
- Johann Georg IV. Schießtalerklippe 1693
- Im Wert eines Kuranttalers im Leipziger Münzfuß
- Zwölfeltaler aus Braunschweig-Wolfenbüttel von 1722 nach dem Leipziger Münzfuß
Anerkennung des Leipziger Münzfußes als Reichsmünzfuß
Die nach dem Leipziger Fuß geprägten Münzen verbreitete sich sehr rasch. Die am Leipziger Vertrag beteiligten Fürsten wollten eine Anerkennung als Reichsmünzfuß. Doch es gab erheblichen Widerstand.
28. November 1692
Kaiser Leopold sah sich gezwungen, ein Gesetz zu erlassen, wonach die Einfuhr schlechter Münzsorten und die Ausfuhr werthaltiger Münzsorten ernstlich verboten wurden. Es erfolgte für alle im Gesetz nicht genannten Münzsorten der jeweiligen Münzherren die Außerkurssetzung zum 2. Februar 1693 (Mariä Lichtmess). Mit diesem Gesetz wurde der Reichstaler auf einen Wert von 2 Gulden gesetzt, d. h. Kaiser Leopold hat den Leipziger Münzfuß anerkannt.
Allerdings wurde der Leipziger Münzfuß nicht zum Reichsmünzfuß erhoben. Die nach Leipziger Münzfuß ausgeprägten Zweidrittel-, Drittel- und Sechsteltaler waren keine Reichsmünzen. Kaiser Leopold ging weiter davon aus, dass Halb-, Viertel- und Achteltaler ausgeprägt werden, deren Wert durch eine Ziffer im Münzgepräge erkennbar sein musste. Nach der General-Ausmünzungstabelle von 1690 bis 1750 hatte aber der Zweidritteltaler, die Hauptwährungsmünze des Leipziger Münzfußes, den gleichen Wert wie der Halbe Reichsspeziestaler:
Vergleich | Halber Reichsspeziestaler | Zweidritteltaler |
---|---|---|
Stücke auf die raue Mark | 16 | 17 |
Gehalt | 14 Lot 4 Grän | 15 Lot 2 Grän |
Stücke auf die feine Mark | 18 | 18 |
Münzfuß der feinen Mark | 12 Taler | 12 Taler |
Wert eines Stückes | 16 Groschen | 16 Groschen |
30. Mai 1695
Die Reichstagsversammlung konnte sich jahrelang nicht einigen, ob der Reichsmünzfuß für den Reichstaler erhalten oder in Richtung Leipziger Fuß geändert wird. Initiativen gingen nur von den Reichskreisen aus. Kaiser Leopold unterstützte mit dem Münzedikt vom 30. Mai 1695 die drei korrespondierenden Kreise (fränkischer, bayerischer und schwäbischer Kreis), keine Änderungen an der Ausprägung des Reichsspeziestalers zuzulassen. Aufgetretene Abweichungen bei der Ausprägung der Taler sollten beseitigt und einheitlich eine Silberfeinheit von 14 Loth 4 Grän bei einem äußeren Wert von 2 Gulden gesichert werden.
21. September 1695
Kaiser Leopold hielt weiter am alten Reichsmünzfuß fest. Er untersagte den niedersächsischen Kreis Albertustaler, Bancotaler oder andere Taler auszumünzen, die vom alten Reichsmünzfuß abweichen. Am 1. Juni 1696 setzten die drei korrespondierenden Kreise auf den Münzprobationstag in Nürnberg diese Taler gänzlich in Verruf.
1701 bis 1721
Der Spanische Erbfolgekrieg und der Nordische Krieg verschärften das Münzunwesen. An einer Einigung auf einem neuen Reichsmünzfuß während des Kriegszustandes war nicht zu denken. Kaiser Joseph I. gelang es nicht, den zunehmenden Umlauf von 15 % bis zu 25 % geringhaltigere Scheide- und Landmünzen zu unterbinden.
27. März 1721
Auf den Münzprobationstag in Nürnberg gaben die drei korrespondierenden Kreise erstmals ihr Vorhaben auf, den Reichstaler wieder auf einen Wert von 90 Kreuzer bzw. 24 Groschen zurückzusetzen. Dazu zwang sie der steigende Silberpreis infolge der sich umgreifenden Prunksucht in allen Schichten der Bevölkerung. Sie akzeptierten den Wert von 120 Kreuzer bzw. 32 Groschen und wollten sich mit den anderen Kreisen darüber verständigen. Dieser Sinneswandel bewog Kaiser Karl VI. die Reichsmünzangelegenheit wieder zum Gegenstand der Regensburger Reichstagsversammlung zu machen.
25. April 1721
Zunächst verbot Kaiser Karl VI. mit Patent vom 25. April 1721 die Ausfuhr werthaltiger Münzen sowie aller weiteren Gegenstände aus Silber, u. a. auch Silbergeschirr unter Androhung der völligen Enteignung und sogar Todesstrafe. Es gelang jedoch nicht die Zirkulation der geringwertigen in- und ausländischen Münzen zu unterbinden.
20. Juni 1726
In einem auf Anordnung des Kaisers erstellten Münzbedenken der kaiserlichen Hofkammer gab es die Einsicht, dass die früheren Kaiser viel zu leichtfertig das Münzregal an Reichsgrafen, Freiherrn und privaten Personen vergeben hatten, die es missbraucht hätten. Es sollte in den Reichskreisen nur noch drei bis vier Münzstätten geben und alle Heckenmünzen beseitigt werden. In einem weiteren Gutachten wurde empfohlen, den Leipziger Münzfuß als künftigen Reichsmünzfuß bei der Ausprägung zu sichern. Erwartet wurden Vorschläge für das neue einheitliche Münzsystem.
13. Februar 1733
Der Kampf gegen die Heckenmünzen und die Vorbereitung des neuen Münzsystems verzögerten sich jedoch. Die Beschwerden von Reichskreisen an den Kaiser über das Münzunwesen hielten an. Kaiser Karl VI. musste durch ein Dekret die Reichstagsversammlung daran erinnern, nunmehr ernsthaft am neuen Münzsystem zu arbeiten. Da aber auch Fürsten Heckenmünzen betrieben, wurden keine Fortschritte erzielt.
13. Juni 1736
Der Kaiser ging jetzt konkret gegen einzelne Fürsten vor. Er ermahnte die Kurfürsten von Bayern, der Pfalzgrafschaft und des Erzstiftes Köln, den Herzog von Württemberg, den Landgrafen von Hessen-Darmstadt, die Markgrafen von Ansbach, Bayreuth, Baden-Baden und Baden-Durlach, die Fürsten von Hohenstein und Waldeck, den Abt zu Fulda und den Grafen von Montfort wegen deren minderwertigen Münzprägung und verlangte die Münzverrufung oder Abwürdigung. Ansonsten drohte der Kaiser mit Klagen. Dagegen wehrten sich die genannten Fürsten, weil angeblich der gestiegene Silberpreis eine Ausprägung nach der Reichsmünzordnung nicht ermöglichen würde.
3. Dezember 1736
Es kam auf der Reichstagsversammlung zu Diskussionen über ein mögliches Verbot der weiteren Ausprägung und der Abwürdigung der bisherigen minderwertiger Münzen, der künftigen Vergabe des Münzregals und der Durchsetzung der Strafen bei Heckenmünzen der Fürsten. Die Reichsversammlung einigte sich darauf, die Vergangenheit ruhen zu lassen, damit eine Übereinkunft erzielt werden kann. Man einigte sich auf eine Untersuchung aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen und auf Prüfung des Leipziger Münzfußes als möglichen neuen Reichsmünzfuß.
15. April 1737
Der Reichstag beschloss die Erstellung eines Reichsgutachtens durch die Münzwardeine aller Reichskreise, die im Juli 1737 mit der Untersuchung begannen. Sie bewerteten alle Umlaufmünzen in Bezug zum Leipziger Münzfuß (Taler bewertet mit 2 Gulden und die Dukaten mit 4 Gulden). Der Feingehalt aller umlaufenden Reichstaler soll überprüft werden. Die sächsischen Münzwardeine strebten an, alle Scheidemünzen nach dem Torgauer Münzfuß auszuprägen. Franken, Bayern und Schwaben wollten dagegen Scheidemünzen nur als Landesmünzen, weil sie Silber einkaufen mussten und deshalb den Münzfuß danach festlegen wollten.
1. Februar 1738
Bisher wurden 511 umlaufenden Gold- und Silbermünzen geprüft. Es wird unter Einbeziehung der Banken noch nach eventuell fehlenden Münzen gesucht. Der künftige Münzfuß bei den Scheidemünzen war weiter strittig.
10. September 1738
Das von 25 Beamten erstellte Reichsgutachten, von denen jeder eine Besoldung von 5.000 Gulden erhielt, lag vor. Der Leipziger Münzfuß wurde von den Münzwardeinen für die groben Sorten empfohlen. Auch die ausländischen Münzen hatten annähernd diesen Münzfuß.
1. Dezember 1738
Durch Kaiserliches Kommissionsdekret wird das Reichsgutachten bestätigt. Damit wurde der Leipziger Fuß Reichsmünzfuß.
- Der äußere Wert des Reichstalers mit 8 Stück aus der rauen Kölnischen Mark zu 14 Loth 4 Grän, damit 9 Stück aus der feinen Mark, wurde auf zwei Gulden festgelegt. Damit war er jetzt 1⅓ Rechnungstaler bzw. 32 Groschen (wie bisher den Rechnungstaler mit 24 Groschen gerechnet). Nach diesem Fuß sollten folgende Teilstücke als Kurantmünzen ausgeprägt werden: Halbtaler, Vierteltaler, Achteltaler und Zwölfteltaler, niederrheinische Blaffert bzw. 9-Kreuzer-Stück.
- Der äußere Wert der Dukaten wurde auf vier Gulden festgelegt, ausgebracht mit 67 Stück auf die Raue Mark, 23 Karat 8 Grän Feingold (= 2⅔ Rechnungstaler bzw. 2 Rechnungstaler 16 Groschen) Gilt auch für mehrfache oder Teilstücke der Dukaten.
- Die Goldgulden erhielten einen äußeren Wert von 3 Gulden. Für die Ausprägung von 72 Stück auf die Raue Mark wurde festgelegt: 18 Karat 10 Grän Feingold, 3 Karat 8 Grän Silber und 1 Karat 6 Grän Kupfer. Gilt auch für mehrfache und halbe Goldgulden.
- Der Münzfuß für Scheidemünzen bleibt einem weiteren Gutachten vorbehalten. Sie sollen als Landesmünzen nur in den Umfang ausgeprägt werden, wie unbedingt notwendig. Scheidemünzen sind:
- Doppelgroschen, 5 Kreuzer, Batzen, guter einfache Groschen, Kaisergroschen, 2½ Kreuzer, halber Batzen, 6 Pfennig Kreuzern, 3 Pfennige, einfache schwere und leichte Pfennige;
- Für die niederrheinischen Lande: Blaffert, 4 ½ Kreuzer = halbe Blaffert, 2 ¼ Kreuzer, 1 ½ Kreuzer, cöllnische Albus, viertel Blaffert, halbe Stüber, ¾ Kreuzer
- Außerdem soll nach dem Willen des Kaisers in Nachverhandlungen geklärt werden:
- Die Goldgulden sollen sich durch ein Zeichen deutlich vom Dukaten unterscheiden, damit weiterer Betrug verhindert wird.
- Der Wert der Talerstücke soll auf den Münzen angegeben werden.
- Die genannten Scheidemünzen nur im niedrigen Umfang prägen bis ein Quantum eingeführt ist.
Das Ende am 20. Oktober 1740
Nach dem Tod des Kaisers kam es zum österreichischen Erbfolgekrieg, den Schlesischen Kriegen und dem Krieg um den Kaisertitel. Die bis 1745 geführten Kriege führten letztlich dazu, dass sich die Münzordnung völlig auflöste. Insbesondere französisches Geld, geringhaltige Kreuzermünzen, die wegen schlechter Prägung kaum einem Land zugeordnet werden konnten, gelangten in den Umlauf.
Da auch der Silberpreis bis auf 21 Gulden stieg, war an einer Ausprägung im 18-Guldenfuß nicht zu denken. Das Kaiserliche Kommissionsdekret von 1738 kam zu spät. Die zahlreichen regionalen Münzsysteme blieben erhalten.
Es entwickelten sich zwei neue Münzfüße: 1750 der Graumannsche Münzfuß und 1753 der Konventionsfuß.
Siehe auch
- Schmetterlingstaler – Beschreibung der Münzen: Umrechnung der Nominale des Reichsmünzfußes in Nominale des Leipziger Münzfußes
- Sächsische Münzgeschichte #Prägung im Zinnaischen- und Leipziger Münzfuß (1667–1690–1763)
Einzelnachweise
- Friedrich Freiherr von Schrötter: Das Münzwesen Brandenburgs während der Geltung des Münzfußes von Zinna und Leipzig. In: Paul Seidel (Hrsg.): Hohenzollern-Jahrbuch. 1907, S. 63–74 (zlb.de).
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 685.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 152, 180 und 676
- Gernot Schnee: Sächsische Taler 1500–1800. 1982, S. 971, 977 und 982
- Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 79 f.
- Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 2. Abteilung. Wien 1838, S. 8.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 741.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 747.
- Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 82.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 764ff.
- Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 82.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 766ff.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 787f.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 789f.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 791f.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 792ff.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 799f.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 801f.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 676, 802ff.
- Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 820f.
Autor: www.NiNa.Az
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Leipziger Fuss bezeichnet eine ursprunglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Munzfusses fur Silbermunzen 12 Taler Fuss zur Ablosung des Zinnaer Munzfusses Friedrich III Zweidritteltaler von 1690 Leipziger Munzfuss Johann Georg III Zweidritteltaler von 1686 Zinnaer MunzfussVorgeschichteZweidritteltaler 1689 Friedrich III Munzstatte Magdeburg Pragung bereits 1689 1690 im 12 Taler Munzfuss Die Auspragung von Silbermunzen in einem neuen Munzfuss in Kurbrandenburg ging auf Initiative von Dodo II zu Innhausen und Knyphausen zuruck der ab 24 September 1684 die Munzverwaltung in Kurbrandenburg fuhrte Wegen der Verbreitung unterwertiger Munzen war eine Anderung des bisherigen Zinnaer Munzfusses zwingend notwendig Der bisherige Vertragspartner Kursachsen lehnte aber 1686 eine Anderung des Munzfusses ab Nach dieser Ablehnung liess Dodo II ab 1687 Zweidrittel und Dritteltaler in Brandenburg im 12 Taler Fuss im Alleingang pragen Der Kurfurst Johann Georg III von Sachsen und die Herzoge von Braunschweig Luneburg wollten den brandenburgischen Kurfursten Friedrich III bewegen wieder zum Zinnaer Vertrag zuruckzukehren Es kam 1689 zu Abwertung des brandenburgischen Zweidritteltalers und in Sachsen sogar zu dessen Verbot Die Kaufleute auf den Messen in Leipzig und Braunschweig akzeptierten die neuen brandenburgischen Zweidritteltaler als das zurzeit beste Geld Der einsetzende Protest der Leipziger Kaufmannschaft zwang den sachsischen Kurfursten das Verbot noch im gleichen Jahr wieder zuruckzunehmen Ab Oktober 1689 wurde auch in Kursachsen der Zweidritteltaler im 12 Taler Munzfuss ausgepragt Nach einem Schreiben an die Herzoge von Braunschweig Luneburg konnten auch diese uberzeugt werden den neuen Munzfuss zu akzeptieren In diesem Schreiben drohte Kurbrandenburg mit der Schliessung seiner Munzstatten weil der Silberpreis auf mindestens 11 Taler 8 Groschen fur die feine Mark gestiegen war und der dann einsetzenden Flut von minderwertigem Geld sowie der weiteren Ausbreitung der Heckenmunzstatten Diese erzwungene Einigung fand ihren Niederschlag in dem am 16 Januar 1690 geschlossenen Leipziger Munzvertrag zwischen Kurbrandenburg Kursachsen und Braunschweig Luneburg VertragsinhaltWesentlicher Vertragsinhalt war die weitere deutliche Verringerung des Silbergehaltes der auszupragenden Munzen durch den Wechsel vom 10 Taler Munzfuss laut Vertrag von Zinna vom 27 August 1667 auf einen 12 Taler Munzfuss die schnelle Auspragung der neuen und die Einziehung aller minderwertigen Munzsorten Es sollte hauptsachlich der Silbergehalt der mit dem Vertrag von Zinna neu eingefuhrten Talerteilstucke verringert werden Der Wert der Talerteilstucke in nachfolgender Tabelle bezieht sich immer auf den Reichsrechnungstaler zu 24 Groschen 90 Kreuzer Nominal Feingewicht Zinna Feingewicht Leipzig Wert in KurantZweidritteltaler 14 848 g 12 992 g 1 Gulden 16 Groschen 60 KreuzerDritteltaler 7 424 g 6 496 g Gulden 8 Groschen 30 KreuzerSechsteltaler 3 712 g 3 248 g Gulden 4 Groschen 15 Kreuzer Allerdings gab es keine verbindlichen Regelungen mit welchem Raugewicht und Feingehalt diese Munzen auszupragen waren Sie sollten ja nur eine Interimslosung sein und nicht den Reichsmunzfuss abandern Einig war man sich uber die Verringerung des Feingehaltes gegenuber den Munzen nach Zinnaer Fuss Damit war beabsichtigt das Gewicht der Munzen zu erhohen und somit den Munzen ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben Mit dem neuen Feingewicht wurden aus einer Kolnischen Gewichtsmark Feinsilber jetzt 18 Zweidritteltaler geschlagen Entsprechend wurde der Leipziger Fuss nicht nur 12 Taler Fuss sondern auch 18 Gulden Fuss genannt Die Hauptwahrungsmunze der Zweidritteltaler zu 60 Kreuzer hatte zwar das Silberfeingewicht eines halben Reichsspeziestaler wurde aber nie als solcher bezeichnet sondern stets als Zweidrittel oder Gulden Es war ein Interimslosung und noch keine beabsichtigte Abanderung der Reichsmunzordnung Auswirkungen auf den TalerFur die Auspragung des Reichstaler galt weiterhin das Augsburger Reichsmunzedikt vom 30 Mai 1566 Er war mit 8 Stuck auf die raue Mark damit 29 232 g je Taler und fein 14 Loth 4 Gran 888 888 auszubringen Das sind 9 Stuck auf die feine Mark bzw 25 984 g Silber je Reichstaler Als ausgepragter alter Reichstaler wurde er Speziestaler genannt und mit dem Leipziger Munzfuss sein Nennwert erhoht Reichsfuss 1571 1667 1 Reichszahltaler 24 Groschen 90 KreuzerZinnaischer Fuss 1667 1690 1 1 6 Reichszahltaler 28 Groschen 105 KreuzerLeipziger Fuss 1690 1757 1 1 3 Reichszahltaler 32 Groschen 120 Kreuzer Die Ausgabe des Reichsspeziestalers und dessen Bedeutung als Handelsmunze mussten weiter zuruckgehen wenn gleichzeitig Talerstucke in einem geringeren Munzfuss ausgepragt werden konnten Er wurde eine Gelegenheitsmunze und kaum bzw auch unterwertig gepragt Noch umlaufende Reichstaler waren durch Abnutzung und Beschneidung meist untergewichtig Der Reichstaler und dessen halbe und viertel Talerstucke wurde zum Silberlieferant fur die Umpragungen in geringerhaltige Munzen ein ausserordentlich gewinnreiches Geschaft In Kursachsen soll er laut Anordnung vom 26 April 1690 zur Bezahlung der bergbauenden Gewerke fur die Silberlieferungen gedient haben Spezielle Ausbeutetaler gab es in Kursachsen erst ab 1756 Laut dieser Anordnung stieg auch die Bezahlung an die bergbauenden Gewerke fur die Mark Silber um 1 Gulden auf 11 Gulden 16 Groschen 1 5 7 Pfennige Munzfuss Feingehalt Gewicht FeingewichtReichsfuss 9 Stuck a d f Mark 14 Loth 4 Gran 888 889 29 232 g 25 984 gZinnaischer Fuss 10 5 Stuck a d f Mark 14 Loth 4 Gran 888 889 25 056 g 22 272 gLeipziger Fuss 12 Stuck a d f Mark 12 Loth 750 000 25 984 g 19 488 g Aber der ganze Kuranttaler wurde kaum gepragt und war keine Handelsmunze Ihm fehlte die Anerkennung als Reichsmunze In Kursachsen wurde er nur als Gedenkmunze ausgegeben Auch Teilstucke des Talers wurden im Leipziger Fuss gepragt und wiesen in der Umschrift auf diesen Munzfuss hin Johann Georg III Gedenkmunze Auf seinen Tod Kuranttaler 1691 im Leipziger Munzfuss Johann Georg IV Schiesstalerklippe 1693 Im Wert eines Kuranttalers im Leipziger Munzfuss Zwolfeltaler aus Braunschweig Wolfenbuttel von 1722 nach dem Leipziger MunzfussAnerkennung des Leipziger Munzfusses als ReichsmunzfussDie nach dem Leipziger Fuss gepragten Munzen verbreitete sich sehr rasch Die am Leipziger Vertrag beteiligten Fursten wollten eine Anerkennung als Reichsmunzfuss Doch es gab erheblichen Widerstand Leopold I Kaiser vom 18 Juli 1658 bis 5 Mai 1705Reichsspeziestaler 169228 November 1692 Kaiser Leopold sah sich gezwungen ein Gesetz zu erlassen wonach die Einfuhr schlechter Munzsorten und die Ausfuhr werthaltiger Munzsorten ernstlich verboten wurden Es erfolgte fur alle im Gesetz nicht genannten Munzsorten der jeweiligen Munzherren die Ausserkurssetzung zum 2 Februar 1693 Maria Lichtmess Mit diesem Gesetz wurde der Reichstaler auf einen Wert von 2 Gulden gesetzt d h Kaiser Leopold hat den Leipziger Munzfuss anerkannt Allerdings wurde der Leipziger Munzfuss nicht zum Reichsmunzfuss erhoben Die nach Leipziger Munzfuss ausgepragten Zweidrittel Drittel und Sechsteltaler waren keine Reichsmunzen Kaiser Leopold ging weiter davon aus dass Halb Viertel und Achteltaler ausgepragt werden deren Wert durch eine Ziffer im Munzgeprage erkennbar sein musste Nach der General Ausmunzungstabelle von 1690 bis 1750 hatte aber der Zweidritteltaler die Hauptwahrungsmunze des Leipziger Munzfusses den gleichen Wert wie der Halbe Reichsspeziestaler Vergleich Halber Reichsspeziestaler ZweidritteltalerStucke auf die raue Mark 16 17Gehalt 14 Lot 4 Gran 15 Lot 2 GranStucke auf die feine Mark 18 18Munzfuss der feinen Mark 12 Taler 12 TalerWert eines Stuckes 16 Groschen 16 Groschen30 Mai 1695 Die Reichstagsversammlung konnte sich jahrelang nicht einigen ob der Reichsmunzfuss fur den Reichstaler erhalten oder in Richtung Leipziger Fuss geandert wird Initiativen gingen nur von den Reichskreisen aus Kaiser Leopold unterstutzte mit dem Munzedikt vom 30 Mai 1695 die drei korrespondierenden Kreise frankischer bayerischer und schwabischer Kreis keine Anderungen an der Auspragung des Reichsspeziestalers zuzulassen Aufgetretene Abweichungen bei der Auspragung der Taler sollten beseitigt und einheitlich eine Silberfeinheit von 14 Loth 4 Gran bei einem ausseren Wert von 2 Gulden gesichert werden 21 September 1695 Kaiser Leopold hielt weiter am alten Reichsmunzfuss fest Er untersagte den niedersachsischen Kreis Albertustaler Bancotaler oder andere Taler auszumunzen die vom alten Reichsmunzfuss abweichen Am 1 Juni 1696 setzten die drei korrespondierenden Kreise auf den Munzprobationstag in Nurnberg diese Taler ganzlich in Verruf Joseph I Kaiser vom 5 Mai 1705 bis 17 April 1711Osterreichischer Reichsspeziestaler 17051701 bis 1721 Der Spanische Erbfolgekrieg und der Nordische Krieg verscharften das Munzunwesen An einer Einigung auf einem neuen Reichsmunzfuss wahrend des Kriegszustandes war nicht zu denken Kaiser Joseph I gelang es nicht den zunehmenden Umlauf von 15 bis zu 25 geringhaltigere Scheide und Landmunzen zu unterbinden 27 Marz 1721 Auf den Munzprobationstag in Nurnberg gaben die drei korrespondierenden Kreise erstmals ihr Vorhaben auf den Reichstaler wieder auf einen Wert von 90 Kreuzer bzw 24 Groschen zuruckzusetzen Dazu zwang sie der steigende Silberpreis infolge der sich umgreifenden Prunksucht in allen Schichten der Bevolkerung Sie akzeptierten den Wert von 120 Kreuzer bzw 32 Groschen und wollten sich mit den anderen Kreisen daruber verstandigen Dieser Sinneswandel bewog Kaiser Karl VI die Reichsmunzangelegenheit wieder zum Gegenstand der Regensburger Reichstagsversammlung zu machen 25 April 1721 Zunachst verbot Kaiser Karl VI mit Patent vom 25 April 1721 die Ausfuhr werthaltiger Munzen sowie aller weiteren Gegenstande aus Silber u a auch Silbergeschirr unter Androhung der volligen Enteignung und sogar Todesstrafe Es gelang jedoch nicht die Zirkulation der geringwertigen in und auslandischen Munzen zu unterbinden Karl VI Kaiser vom 12 Oktober 1711 22 November 1712 bis 20 Oktober 1740Osterreichischer Reichsspeziestaler 171220 Juni 1726 In einem auf Anordnung des Kaisers erstellten Munzbedenken der kaiserlichen Hofkammer gab es die Einsicht dass die fruheren Kaiser viel zu leichtfertig das Munzregal an Reichsgrafen Freiherrn und privaten Personen vergeben hatten die es missbraucht hatten Es sollte in den Reichskreisen nur noch drei bis vier Munzstatten geben und alle Heckenmunzen beseitigt werden In einem weiteren Gutachten wurde empfohlen den Leipziger Munzfuss als kunftigen Reichsmunzfuss bei der Auspragung zu sichern Erwartet wurden Vorschlage fur das neue einheitliche Munzsystem 13 Februar 1733 Der Kampf gegen die Heckenmunzen und die Vorbereitung des neuen Munzsystems verzogerten sich jedoch Die Beschwerden von Reichskreisen an den Kaiser uber das Munzunwesen hielten an Kaiser Karl VI musste durch ein Dekret die Reichstagsversammlung daran erinnern nunmehr ernsthaft am neuen Munzsystem zu arbeiten Da aber auch Fursten Heckenmunzen betrieben wurden keine Fortschritte erzielt 13 Juni 1736 Der Kaiser ging jetzt konkret gegen einzelne Fursten vor Er ermahnte die Kurfursten von Bayern der Pfalzgrafschaft und des Erzstiftes Koln den Herzog von Wurttemberg den Landgrafen von Hessen Darmstadt die Markgrafen von Ansbach Bayreuth Baden Baden und Baden Durlach die Fursten von Hohenstein und Waldeck den Abt zu Fulda und den Grafen von Montfort wegen deren minderwertigen Munzpragung und verlangte die Munzverrufung oder Abwurdigung Ansonsten drohte der Kaiser mit Klagen Dagegen wehrten sich die genannten Fursten weil angeblich der gestiegene Silberpreis eine Auspragung nach der Reichsmunzordnung nicht ermoglichen wurde 3 Dezember 1736 Es kam auf der Reichstagsversammlung zu Diskussionen uber ein mogliches Verbot der weiteren Auspragung und der Abwurdigung der bisherigen minderwertiger Munzen der kunftigen Vergabe des Munzregals und der Durchsetzung der Strafen bei Heckenmunzen der Fursten Die Reichsversammlung einigte sich darauf die Vergangenheit ruhen zu lassen damit eine Ubereinkunft erzielt werden kann Man einigte sich auf eine Untersuchung aller umlaufenden Gold und Silbermunzen und auf Prufung des Leipziger Munzfusses als moglichen neuen Reichsmunzfuss 15 April 1737 Der Reichstag beschloss die Erstellung eines Reichsgutachtens durch die Munzwardeine aller Reichskreise die im Juli 1737 mit der Untersuchung begannen Sie bewerteten alle Umlaufmunzen in Bezug zum Leipziger Munzfuss Taler bewertet mit 2 Gulden und die Dukaten mit 4 Gulden Der Feingehalt aller umlaufenden Reichstaler soll uberpruft werden Die sachsischen Munzwardeine strebten an alle Scheidemunzen nach dem Torgauer Munzfuss auszupragen Franken Bayern und Schwaben wollten dagegen Scheidemunzen nur als Landesmunzen weil sie Silber einkaufen mussten und deshalb den Munzfuss danach festlegen wollten 1 Februar 1738 Bisher wurden 511 umlaufenden Gold und Silbermunzen gepruft Es wird unter Einbeziehung der Banken noch nach eventuell fehlenden Munzen gesucht Der kunftige Munzfuss bei den Scheidemunzen war weiter strittig 10 September 1738 Das von 25 Beamten erstellte Reichsgutachten von denen jeder eine Besoldung von 5 000 Gulden erhielt lag vor Der Leipziger Munzfuss wurde von den Munzwardeinen fur die groben Sorten empfohlen Auch die auslandischen Munzen hatten annahernd diesen Munzfuss 1 Dezember 1738 Dukat 1738 Kaiser Karl VI Dukat 23 Karat 8 Gran fein Gold Durch Kaiserliches Kommissionsdekret wird das Reichsgutachten bestatigt Damit wurde der Leipziger Fuss Reichsmunzfuss Der aussere Wert des Reichstalers mit 8 Stuck aus der rauen Kolnischen Mark zu 14 Loth 4 Gran damit 9 Stuck aus der feinen Mark wurde auf zwei Gulden festgelegt Damit war er jetzt 1 Rechnungstaler bzw 32 Groschen wie bisher den Rechnungstaler mit 24 Groschen gerechnet Nach diesem Fuss sollten folgende Teilstucke als Kurantmunzen ausgepragt werden Halbtaler Vierteltaler Achteltaler und Zwolfteltaler niederrheinische Blaffert bzw 9 Kreuzer Stuck Der aussere Wert der Dukaten wurde auf vier Gulden festgelegt ausgebracht mit 67 Stuck auf die Raue Mark 23 Karat 8 Gran Feingold 2 Rechnungstaler bzw 2 Rechnungstaler 16 Groschen Gilt auch fur mehrfache oder Teilstucke der Dukaten Die Goldgulden erhielten einen ausseren Wert von 3 Gulden Fur die Auspragung von 72 Stuck auf die Raue Mark wurde festgelegt 18 Karat 10 Gran Feingold 3 Karat 8 Gran Silber und 1 Karat 6 Gran Kupfer Gilt auch fur mehrfache und halbe Goldgulden Der Munzfuss fur Scheidemunzen bleibt einem weiteren Gutachten vorbehalten Sie sollen als Landesmunzen nur in den Umfang ausgepragt werden wie unbedingt notwendig Scheidemunzen sind Doppelgroschen 5 Kreuzer Batzen guter einfache Groschen Kaisergroschen 2 Kreuzer halber Batzen 6 Pfennig Kreuzern 3 Pfennige einfache schwere und leichte Pfennige Fur die niederrheinischen Lande Blaffert 4 Kreuzer halbe Blaffert 2 Kreuzer 1 Kreuzer collnische Albus viertel Blaffert halbe Stuber KreuzerAusserdem soll nach dem Willen des Kaisers in Nachverhandlungen geklart werden Die Goldgulden sollen sich durch ein Zeichen deutlich vom Dukaten unterscheiden damit weiterer Betrug verhindert wird Der Wert der Talerstucke soll auf den Munzen angegeben werden Die genannten Scheidemunzen nur im niedrigen Umfang pragen bis ein Quantum eingefuhrt ist Das Ende am 20 Oktober 1740Nach dem Tod des Kaisers kam es zum osterreichischen Erbfolgekrieg den Schlesischen Kriegen und dem Krieg um den Kaisertitel Die bis 1745 gefuhrten Kriege fuhrten letztlich dazu dass sich die Munzordnung vollig aufloste Insbesondere franzosisches Geld geringhaltige Kreuzermunzen die wegen schlechter Pragung kaum einem Land zugeordnet werden konnten gelangten in den Umlauf Da auch der Silberpreis bis auf 21 Gulden stieg war an einer Auspragung im 18 Guldenfuss nicht zu denken Das Kaiserliche Kommissionsdekret von 1738 kam zu spat Die zahlreichen regionalen Munzsysteme blieben erhalten Es entwickelten sich zwei neue Munzfusse 1750 der Graumannsche Munzfuss und 1753 der Konventionsfuss Siehe auchSchmetterlingstaler Beschreibung der Munzen Umrechnung der Nominale des Reichsmunzfusses in Nominale des Leipziger Munzfusses Sachsische Munzgeschichte Pragung im Zinnaischen und Leipziger Munzfuss 1667 1690 1763 EinzelnachweiseFriedrich Freiherr von Schrotter Das Munzwesen Brandenburgs wahrend der Geltung des Munzfusses von Zinna und Leipzig In Paul Seidel Hrsg Hohenzollern Jahrbuch 1907 S 63 74 zlb de Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 685 Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 152 180 und 676 Gernot Schnee Sachsische Taler 1500 1800 1982 S 971 977 und 982 Siegfried Becher Das osterreichische Munzwesen vom Jahre 1524 bis 1838 1 Band 1 Abteilung Wien 1838 S 79 f Siegfried Becher Das osterreichische Munzwesen vom Jahre 1524 bis 1838 1 Band 2 Abteilung Wien 1838 S 8 Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 741 Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 747 Siegfried Becher Das osterreichische Munzwesen vom Jahre 1524 bis 1838 1 Band 1 Abteilung Wien 1838 S 82 Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 764ff Siegfried Becher Das osterreichische Munzwesen vom Jahre 1524 bis 1838 1 Band 1 Abteilung Wien 1838 S 82 Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 766ff Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 787f Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 789f Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 791f Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 792ff Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 799f Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 801f Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 676 802ff Johann Christoph Stossel Versuch einer Chur Sachsischen Munzgeschichte Chemnitz 1780 S 820f