Die Lichtenauer Erklärung ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland Österre
Lichtenauer Erklärung

Die Lichtenauer Erklärung ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern der römisch-katholischen Kirche in Lichtenau, Oberösterreich, vom 3. Juli bis 5. Juli 1970. Das Dokument beschreibt die Haltung der Freimaurerei zur katholischen Kirche, ist „eine umfassende Erklärung von freimaurerischer Seite“. Es wurde von den kirchlichen Dialogteilnehmern mit unterschrieben, doch erhielt die Lichtenauer Erklärung seither „keinerlei kirchliche Autorisierung“.
Vorgeschichte: Das II. Vatikanum und Nachwirkungen
Das Zweite Vatikanische Konzil, „Vaticanum II“, begonnen 1961 unter Papst Johannes XXIII., beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer Aktualisierung kirchlich-dogmatischer Grundsätze, beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu gehört auch: Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen), Öffnung zur Welt, Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche).
Das kanonische Kirchenrecht (CIC) bestimmte zum Zeitpunkt des Konzils, mit Stand seit 1917, dass ein Katholik allein schon durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch (ipso facto) exkommuniziert sei. Während des Konzils wollte eine Gruppe von Bischöfen um Erzbischof Lefebvre erneut eine Verurteilung der Freimaurer – wozu es aber nicht kam. Die Schrift Gaudium et spes (Freude und Hoffnung) behandelt unter Punkt 92 den Wunsch, mit Menschen, die der Kirche nicht angehören, in einen Dialog zu treten, sofern sie „… hohe Güter oder Humanität pflegen …“. Ein Beschluss für einen formalen Dialogbeginn mit der Freimaurerei ist den Abschlussdokumenten des Konzils aber nicht zu entnehmen.
Das II. Vatikanum hatte gleichwohl Nachwirkungen: Die vom Konzil deklarierte Humanität, die Toleranz und die geforderte Gewissens- und Religionsfreiheit waren der Boden, auf dem eine Annäherung zwischen der Kirche und der Freimaurerei versucht werden konnte. Zuständig für einen Dialog mit den Freimaurern wurde das unter der Leitung des Wiener Kardinals König stehende „Römische Sekretariat für die Nichtglaubenden“. Im Einvernehmen mit der Glaubenskongregation (Präfekt: Franjo Kardinal Šeper) wurden vier Theologen berufen (de Toth, Schwarzbauer, Vorgrimler, Wodka, Funktionen s. u.), die sich mit vier Vertretern der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) (Vogel, Appel, Walter, Hoede, Funktionen s. u.), zeitweilig unterstützt von Vertretern der Freimaurerlogen aus Österreich und der Schweiz, zu ersten Dialoggesprächen in den Jahren 1968 bis 1970 trafen. Am 26. Februar 1968 wandte sich die Glaubenskongregation mit einem „Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei“ an viele Bischöfe weltweit. Danach gab es Gespräche zwischen Kardinal König und dem österreichischen deputierten Großmeister der Freimaurer Kurt Baresch (23. März 1968), und dem Großmeister der VGLvD Theodor Vogel (14. Oktober 1968). Es folgten bis 1970 Dialoggespräche in Innsbruck, Augsburg, Kloster Einsiedeln (Schweiz) und letztlich in Lichtenau.
Ziele, Kernsätze und Verbleib der Lichtenauer Erklärung
Bei der Vorbereitung der Lichtenauer Gespräche war strenge Vertraulichkeit vereinbart worden. Ziel aus kirchlicher Sicht war ein „Pro Memoria“ (Zur Erinnerung), das von Kardinal König über Franjo Šeper zum Papst gelangen sollte. Dieses Pro Memoria sollte z. B. enthalten: die Bekundung des Interesses der Freimaurer, „das Verhältnis zwischen Kirche und Freimaurerei auf eine neue Ebene zu stellen“, sowie „eine Schilderung über das Verhältnis zur Religion und zur katholischen Kirche“. Aus Sicht der Freimaurer kam es darauf an, dass die Kirche ihr negatives Urteil aufgibt und dass die Strafbestimmung des CIC über die unvermittelt wirksame Exkommunizierung, Canon 2335, überprüft wird.
Die Kernsätze der Erklärung vom 5. Juli 1970 sind:
- Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion.
- Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jegliche Diskriminierung Andersdenkender.
Die Lichtenauer Erklärung gipfelt in folgender Schlussaussage (IX):
- „Wir sind der Auffassung, daß die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes (CIC), weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben.“
Es bestand Einigkeit unter allen Dialogteilnehmern, den Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wie auch den Kirchenvertretern, im Verständnis von Gottes Gebot zur Bruderliebe.
Beraten wurde die Lichtenauer Erklärung durch die Vertreter der (regulären) Freimaurer-Großlogen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die Vertreter des Vatikans, Angehörige der „theologischen Kommission der Katholischen Kirche“ unter Franz König, der zeitweilig am Dialog beteiligt war. Mit ihrer Unterschrift nahmen die katholischen Dialogteilnehmer die Erklärung der Freimaurer zustimmend zur Kenntnis. Die in der Literatur gelegentlich zu findende Ansicht, Franz König habe für die katholische Kirche mit unterschrieben, ist unrichtig: Er hat die Erklärung nicht unterschrieben, nahm sie aber entgegen und „informierte Rom über den Inhalt“. Schrefler zitiert: „… Kardinal König nimmt die Erklärung mit Dank entgegen … Er wiederholt dabei, daß ihm von höchster Stelle zu verstehen gegeben worden sei, dass im Canon der Kirche die Verdammung der Freimaurerei nicht mehr enthalten sein werde“.
Die Unterzeichner der Lichtenauer Erklärung vom 5. Juli 1970 waren:
- Die freimaurerischen Dialogteilnehmer
- Deutschland: Für die Vereinigten Großlogen von Deutschland: Theodor Vogel, Altgroßmeister der VGL, Rolf Appel, Mitglied des Senats der VGL, Ernst Walter, Mitglied des Senats der VGL, Karl Hoede, Altgroßredner
- Schweiz: Schweizerische Grossloge Alpina, Alfred Roesli, Altgroßsekretär Alpina, Franco Fumagalli, Meister vom Stuhl Alpina
- Österreich: Kurt Baresch, deputierter Großmeister der Großloge Großloge von Österreich, Ferdinand Cap, Altstuhlmeister GL von Österreich, Rüdiger Vonwiller, Altstuhlmeister GL von Österreich
- Die Dialogteilnehmer der theologischen Kommission der Katholischen Kirche
- Johannes B. de Toth, Apostolischer Pronotar, Domherr vom Lateran, Rom, Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor aus Linz/Donau, Herbert Vorgrimler, Professor für Dogmatik an der Theologischen Fakultät Luzern und Mitarbeiter des Päpstlichen Rates für den Dialog mit den Nichtglaubenden.
Nachwirkungen, weitere Gespräche zwischen Kirche und Freimaurern
Das Kirchenrecht wurde formal entschärft: Im Juli 1974 bestimmt ein Brief des Präfekten der Glaubenskongregation Franjo Šeper an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen: Die Exkommunikationsvorschrift (CIC, Canon 2335) betrifft nur die Katholiken, „die Organisationen beitreten, die sich gegen die Kirche verschwören“. In der Neufassung des CIC, 27. November 1983, wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt.
1974 bis 1980 fanden offizielle Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer (Bereich VGLvD) statt. Diese endeten am 12. Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellt: „Eine Zugehörigkeit [zur Freimaurerei] stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage“ und im Schlusssatz: „Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“ Die Freimaurer hatten den Kirchenvertretern die Rituale der drei Johannisgrade überlassen. Die Bewertung der Bischofskonferenz, von den Freimaurern als Rückschritt hinter die Dialogergebnisse von Lichtenau empfunden, wurde zurückgewiesen. Joachim Müller zeigt Verständnis für die Reaktionen der Freimaurer: „Verständlich daher die Reaktionen der Freimaurerlogen in Deutschland.“ In der Stellungnahme von Jürgen Holtorf, Großmeister, wird bedauert, dass der begonnene Dialog mit einer derartig einseitigen Erklärung endet. Angefügt ist die Erklärung, „dass die Gesetze der Freimaurer jedem Katholiken gestatten, Freimaurer zu werden und zwar ohne Beeinträchtigung oder Beeinflussung in der Ausübung seines Glaubens!“
Zur Bedeutung der Erklärung der ‚Kongregation für die Glaubenslehre‘ von 1983
Am 26. November 1983, einen Tag vor dem Inkrafttreten des novellierten CIC, veröffentlichte die Glaubenskongregation die vom damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger (2005–2013: Benedikt XVI.) unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. genehmigte Erklärung Declaratio de associationibus massonicis (‚Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen‘). Die Erklärung bestätigt nicht nur die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz vom Mai 1980 und stellt dazu fest: „Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden“, sondern spricht sogar eine „Strafbewehrung“ aus: „Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.“.
Mit dem Dekret von 1983 und seiner erläuternden Bestimmung: „Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt“, ist es auch Amtspersonen der katholischen Kirche verwehrt, den Versöhnungsgedanken der Lichtenauer Erklärung weiterzutragen. Die Erklärung wird vor allem in konservativen Kreisen kritisiert. So bezeichnete sie z. B. der Theologe David Berger im Jahre 2006 als verhängnisvoll: „Die verhängnisvolle Lichtenauer Erklärung geht im Wesentlichen auf Vorgrimlers Initiativen zurück“. Im Jahre 2010 relativierte er jedoch seine Aussagen zur Freimaurerei, lobte diese für ihren „Einsatz für Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Humanität“ und kritisierte die Erklärung der Glaubenskongregation als „vergangenheitsorientiert“.
Zur Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 wurden verschiedene kirchenrechtliche Gutachten eingeholt, die zu kontroversen Ergebnissen führten. Unumstritten ist, dass die Erklärung der Glaubenskongregation von 1983 „keine rechtssetzende Qualität“ besitzt und als ein „moralisches Gesetz“ anzusehen sind. Ebenso unstrittig ist auch, dass „das in der Erklärung normierte Verbot, als katholischer Christ einer Freimaurerloge beizutreten, zu beachten ist. Dasselbe gilt für das in Richtung auf andere kirchliche Autoritäten formulierte Verbot der öffentlichen Erklärung abweichender Meinungsäußerungen.“
Der Theologe Hans Küng setzt sich in einer veröffentlichten Rede „Freimaurertum und Kirche“ mit der Lichtenauer Erklärung und der Declaratio auseinander und kommt zum Ergebnis: „Mit vielen anderen in allen christlichen Kirchen teile ich die Überzeugung, dass ein Christ Freimaurer sein kann und ein Freimaurer Christ.“ Die Frage: „Kann ein Christ Freimaurer sein?“ beantwortet der Freimaurer Rolf Appel „klar mit Ja“: „Die Freimaurer meinen mit Humanität die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Selbsterziehung, die Verwirklichung des Menschen in einer freien, menschenwürdigen Gesellschaft, die den Schutz des Schwachen einschließt, den Ausgleich der Interessen, den Einsatz gegen soziale Ungerechtigkeit und die Bereitschaft zu helfendem Handeln.“
Aktuelle Relevanz der Lichtenauer Erklärung
Die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Lichtenauer Erklärung „keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten“ habe, so der Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12. Mai 1980, gilt bis in die Gegenwart.
Von Seiten der deutschen Freimaurerei wurde diese Haltung zunächst bedauert. Heute ist von Seiten der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) eine Wiederbelebung des Dialogs nicht zu erkennen. Gleichwohl wirkt der mit dem II. Vatikanische Konzil begonnene Prozess der Annäherung zwischen der Freimaurerei und der katholischen Kirche fort. In der Neufassung des CIC wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt. Eine Stellungnahme der Glaubenskongregation vom 26. November 1983 über die Vereinbarkeit der Freimaurerei mit dem christlichen Glauben, welche bis heute unverändert vom Vatikan veröffentlicht wird (auf Deutsch übrigens erstmals am 8. Februar 2011), erklärt jedoch unverändert Freimaurer als im Status der schweren Sünde lebend und somit exkommuniziert. In der „Vollständigen Liste der Dokumente“ der Kongregation für die Glaubenslehre findet sich zu diesem Thema keine anderslautende Veröffentlichung, woraus sich die Gültigkeit der Exkommunikation der Freimaurer auch heute noch ergibt.
Einzelnachweise
- Text des Originaldokuments in: Freimaurer-Wiki. Abgerufen am 22. September 2010
- Der Text des CIC, Stand 1917, lateinisch, Universität Luzern, abgerufen am 7. Oktober 2010 ( vom 5. November 2010 im Internet Archive) (MS Word; 1,4 MB)
- Harald Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, Universitätsbibliothek Bd. D 35.854, 2009, S. 89
- Klaus Kottmann, Die Freimaurer und die katholische Kirche, Frankfurt/Main 2009, S. 220
- jetzt: „Päpstlicher Kulturrat“ „Kulturrat“ ( vom 17. September 2012 im Internet Archive) in: Radio Vatikan, abgerufen am 12. Oktober 2010
- Kottmann, S. 222
- Harald Schrefler, Der Papst und die Freimaurer, Innsbruck 2010, S. 114
- Harald Schrefler, Der Papst und die Freimaurer, S. 117
- Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117–118
- Lennhoff-Posner-Bindner: Internationales Freimaurerlexikon. München 2006, S. 458
- Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 117–118
- Teilnehmerliste nach: Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Dissertation Universität Wien, Wien 2009, S. 225
- Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste - Auseinandersetzungen - Dialogversuche. Informationen zur neuen religiösen Szene, Bd. 6, Kanisiusverlag, 1995. Online-Fassung ( vom 26. Mai 2011 im Internet Archive) vom 20. Oktober 2005, Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz, abgerufen am 22. September 2010
- Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 226–234: Schreflers Dissertation enthält die gesamte Erklärung der Bischofskonferenz als Anhang
- Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 118, S. 122 ff
- Kongregation für die Glaubenslehre: Urteil der Kirche unverändert (Abgerufen am 6. Mai 2013)
- David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg. 36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353–361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006 .pdf (6. Mai 2013)
- Der heilige Schein: Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche. Berlin 2010. S. 98
- Klaus Kottmann, Die Freimaurer und die katholische Kirche, Frankfurt/Main 2009, S. 296
- Hans Küng: Freimaurertum und Kirche. Großloge der 'Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland, archiviert vom 23. November 2010; abgerufen am 28. Februar 2016. am
- Rolf Appel und Herbert Vorgrimler: Kirche und Freimaurer im Dialog, Frankfurt 1975, S. 193
- Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 226
- Inconciliabilità tra fede cristiana e massoneria. Abgerufen am 23. Januar 2019.
- Dokumente zur Doktrin. Abgerufen am 23. Januar 2019.
Literatur
- Rolf Appel und Herbert Vorgrimler: Kirche und Freimaurer im Dialog. Frankfurt 1975. Diese Veröffentlichung wurde durch Franz Kardinal König als „unfassbarer Vertrauensbruch“ bewertet, da der Lichtenauer Dialog mit seinem „Pro memoria“ vertraulich und nur für den Papst bestimmt war; vgl. Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei, Wien 2009, S. 119
- Kurt Baresch: Katholische Kirche und Freimaurerei. Ein brüderlicher Dialog 1968–1983. Wien 1983
- David Berger: Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen. Theologisches, Katholische Monatsschrift, Jg. 36, Nr. 11/12, Nov./Dez.2006, S. 353–361, Verlag nova + vetera, Bonn 2006
- Franz König: Das Abenteuer des Dialogs. Düsseldorf 1969
- Klaus Kottmann: Die Freimaurer und die katholische Kirche. Vom geschichtlichen Überblick zur geltenden Rechtslage. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 2009. 370 S. (Dissertation, kath. Theologe)
- Hans Küng: Freimaurertum und Kirche. Rede anlässlich der Verleihung des „Kulturpreis deutscher Freimaurer 2007“. In: Internetpräsenz der Großloge AFuAMvD ((Humanitäre) Großloge der 'Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland').
- Joachim Müller: Freimaurerei und katholische Kirche. Ängste-Auseinandersetzungen-Dialogversuche. 20. Oktober 2005, In: Infosekten – Katholische Arbeitsstelle 'Neureligiöse Bewegungen' der Schweizer Bischofskonferenz
- Harald Schrefler: Die katholische Kirche und die Freimaurerei. Ein dokumentarischer Rückblick und die Dialoge in Österreich im 20. und 21. Jahrhundert. Dissertation an der Universität Wien, Universitätsbibliothek Bd. D 35.854, Wien 2009. Als Buch erschienen, Innsbruck 2010: Der Papst und die Freimaurer. Ein wissenschaftlicher Diskurs. ISBN 978-3-7065-4991-2
Weblinks
- Ein edler Bund, Buchrezension der Neuen Zürcher Zeitung v. 20. Januar 2010, abgerufen am 22. September 2012
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Lichtenauer Erklarung ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland Osterreich und der Schweiz und Vertretern der romisch katholischen Kirche in Lichtenau Oberosterreich vom 3 Juli bis 5 Juli 1970 Das Dokument beschreibt die Haltung der Freimaurerei zur katholischen Kirche ist eine umfassende Erklarung von freimaurerischer Seite Es wurde von den kirchlichen Dialogteilnehmern mit unterschrieben doch erhielt die Lichtenauer Erklarung seither keinerlei kirchliche Autorisierung Schloss Lichtenau Im sogenannten Palas wurde die Lichtenauer Erklarung unterzeichnetVorgeschichte Das II Vatikanum und NachwirkungenDas Zweite Vatikanische Konzil Vaticanum II begonnen 1961 unter Papst Johannes XXIII beendet unter Papst Paul VI im Jahr 1965 fuhrte zu einer Aktualisierung kirchlich dogmatischer Grundsatze beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit Dazu gehort auch Okumenische Offnung Nicht Katholiken waren als Beobachter eingeladen Offnung zur Welt Dialog mit den Nichtchristen Anerkennung ethischer und religioser Werte ausserhalb der Kirche Das kanonische Kirchenrecht CIC bestimmte zum Zeitpunkt des Konzils mit Stand seit 1917 dass ein Katholik allein schon durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch ipso facto exkommuniziert sei Wahrend des Konzils wollte eine Gruppe von Bischofen um Erzbischof Lefebvre erneut eine Verurteilung der Freimaurer wozu es aber nicht kam Die Schrift Gaudium et spes Freude und Hoffnung behandelt unter Punkt 92 den Wunsch mit Menschen die der Kirche nicht angehoren in einen Dialog zu treten sofern sie hohe Guter oder Humanitat pflegen Ein Beschluss fur einen formalen Dialogbeginn mit der Freimaurerei ist den Abschlussdokumenten des Konzils aber nicht zu entnehmen Das II Vatikanum hatte gleichwohl Nachwirkungen Die vom Konzil deklarierte Humanitat die Toleranz und die geforderte Gewissens und Religionsfreiheit waren der Boden auf dem eine Annaherung zwischen der Kirche und der Freimaurerei versucht werden konnte Zustandig fur einen Dialog mit den Freimaurern wurde das unter der Leitung des Wiener Kardinals Konig stehende Romische Sekretariat fur die Nichtglaubenden Im Einvernehmen mit der Glaubenskongregation Prafekt Franjo Kardinal Seper wurden vier Theologen berufen de Toth Schwarzbauer Vorgrimler Wodka Funktionen s u die sich mit vier Vertretern der Vereinigten Grosslogen von Deutschland VGLvD Vogel Appel Walter Hoede Funktionen s u zeitweilig unterstutzt von Vertretern der Freimaurerlogen aus Osterreich und der Schweiz zu ersten Dialoggesprachen in den Jahren 1968 bis 1970 trafen Am 26 Februar 1968 wandte sich die Glaubenskongregation mit einem Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei an viele Bischofe weltweit Danach gab es Gesprache zwischen Kardinal Konig und dem osterreichischen deputierten Grossmeister der Freimaurer Kurt Baresch 23 Marz 1968 und dem Grossmeister der VGLvD Theodor Vogel 14 Oktober 1968 Es folgten bis 1970 Dialoggesprache in Innsbruck Augsburg Kloster Einsiedeln Schweiz und letztlich in Lichtenau Ziele Kernsatze und Verbleib der Lichtenauer ErklarungBei der Vorbereitung der Lichtenauer Gesprache war strenge Vertraulichkeit vereinbart worden Ziel aus kirchlicher Sicht war ein Pro Memoria Zur Erinnerung das von Kardinal Konig uber Franjo Seper zum Papst gelangen sollte Dieses Pro Memoria sollte z B enthalten die Bekundung des Interesses der Freimaurer das Verhaltnis zwischen Kirche und Freimaurerei auf eine neue Ebene zu stellen sowie eine Schilderung uber das Verhaltnis zur Religion und zur katholischen Kirche Aus Sicht der Freimaurer kam es darauf an dass die Kirche ihr negatives Urteil aufgibt und dass die Strafbestimmung des CIC uber die unvermittelt wirksame Exkommunizierung Canon 2335 uberpruft wird Die Kernsatze der Erklarung vom 5 Juli 1970 sind Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens Glaubens und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang der diese Freiheit bedroht Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Uberzeugung Sie verwerfen jegliche Diskriminierung Andersdenkender Die Lichtenauer Erklarung gipfelt in folgender Schlussaussage IX Wir sind der Auffassung dass die papstlichen Bullen die sich mit der Freimaurerei befassen nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes CIC weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenuber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche die nach Gottes Gebot lehrt den Bruder zu lieben Es bestand Einigkeit unter allen Dialogteilnehmern den Freimaurern aus Deutschland Osterreich und der Schweiz wie auch den Kirchenvertretern im Verstandnis von Gottes Gebot zur Bruderliebe Beraten wurde die Lichtenauer Erklarung durch die Vertreter der regularen Freimaurer Grosslogen in Deutschland Osterreich und der Schweiz sowie die Vertreter des Vatikans Angehorige der theologischen Kommission der Katholischen Kirche unter Franz Konig der zeitweilig am Dialog beteiligt war Mit ihrer Unterschrift nahmen die katholischen Dialogteilnehmer die Erklarung der Freimaurer zustimmend zur Kenntnis Die in der Literatur gelegentlich zu findende Ansicht Franz Konig habe fur die katholische Kirche mit unterschrieben ist unrichtig Er hat die Erklarung nicht unterschrieben nahm sie aber entgegen und informierte Rom uber den Inhalt Schrefler zitiert Kardinal Konig nimmt die Erklarung mit Dank entgegen Er wiederholt dabei dass ihm von hochster Stelle zu verstehen gegeben worden sei dass im Canon der Kirche die Verdammung der Freimaurerei nicht mehr enthalten sein werde Die Unterzeichner der Lichtenauer Erklarung vom 5 Juli 1970 waren Die freimaurerischen Dialogteilnehmer Deutschland Fur die Vereinigten Grosslogen von Deutschland Theodor Vogel Altgrossmeister der VGL Rolf Appel Mitglied des Senats der VGL Ernst Walter Mitglied des Senats der VGL Karl Hoede Altgrossredner Schweiz Schweizerische Grossloge Alpina Alfred Roesli Altgrosssekretar Alpina Franco Fumagalli Meister vom Stuhl Alpina Osterreich Kurt Baresch deputierter Grossmeister der Grossloge Grossloge von Osterreich Ferdinand Cap Altstuhlmeister GL von Osterreich Rudiger Vonwiller Altstuhlmeister GL von Osterreich Die Dialogteilnehmer der theologischen Kommission der Katholischen Kirche Johannes B de Toth Apostolischer Pronotar Domherr vom Lateran Rom Engelbert Schwarzbauer Papstlicher Hauspralat Theologieprofessor aus Linz Donau Herbert Vorgrimler Professor fur Dogmatik an der Theologischen Fakultat Luzern und Mitarbeiter des Papstlichen Rates fur den Dialog mit den Nichtglaubenden Nachwirkungen weitere Gesprache zwischen Kirche und Freimaurern Das Kirchenrecht wurde formal entscharft Im Juli 1974 bestimmt ein Brief des Prafekten der Glaubenskongregation Franjo Seper an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Die Exkommunikationsvorschrift CIC Canon 2335 betrifft nur die Katholiken die Organisationen beitreten die sich gegen die Kirche verschworen In der Neufassung des CIC 27 November 1983 wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwahnt 1974 bis 1980 fanden offizielle Gesprache einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer Bereich VGLvD statt Diese endeten am 12 Mai 1980 mit einer einseitigen Erklarung der Bischofskonferenz die feststellt Eine Zugehorigkeit zur Freimaurerei stellt die Grundlagen christlicher Existenz in Frage und im Schlusssatz Die gleichzeitige Zugehorigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen Die Freimaurer hatten den Kirchenvertretern die Rituale der drei Johannisgrade uberlassen Die Bewertung der Bischofskonferenz von den Freimaurern als Ruckschritt hinter die Dialogergebnisse von Lichtenau empfunden wurde zuruckgewiesen Joachim Muller zeigt Verstandnis fur die Reaktionen der Freimaurer Verstandlich daher die Reaktionen der Freimaurerlogen in Deutschland In der Stellungnahme von Jurgen Holtorf Grossmeister wird bedauert dass der begonnene Dialog mit einer derartig einseitigen Erklarung endet Angefugt ist die Erklarung dass die Gesetze der Freimaurer jedem Katholiken gestatten Freimaurer zu werden und zwar ohne Beeintrachtigung oder Beeinflussung in der Ausubung seines Glaubens Zur Bedeutung der Erklarung der Kongregation fur die Glaubenslehre von 1983 Am 26 November 1983 einen Tag vor dem Inkrafttreten des novellierten CIC veroffentlichte die Glaubenskongregation die vom damaligen Prafekten Joseph Kardinal Ratzinger 2005 2013 Benedikt XVI unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II genehmigte Erklarung Declaratio de associationibus massonicis Erklarung zu den freimaurerischen Vereinigungen Die Erklarung bestatigt nicht nur die Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz vom Mai 1980 und stellt dazu fest Das negative Urteil der Kirche uber die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverandert weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden sondern spricht sogar eine Strafbewehrung aus Die Glaubigen die freimaurerischen Vereinigungen angehoren befinden sich also im Stand der schweren Sunde und konnen nicht die heilige Kommunion empfangen Mit dem Dekret von 1983 und seiner erlauternden Bestimmung Autoritaten der Ortskirche steht es nicht zu sich uber das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu aussern das das oben Bestimmte ausser Kraft setzt ist es auch Amtspersonen der katholischen Kirche verwehrt den Versohnungsgedanken der Lichtenauer Erklarung weiterzutragen Die Erklarung wird vor allem in konservativen Kreisen kritisiert So bezeichnete sie z B der Theologe David Berger im Jahre 2006 als verhangnisvoll Die verhangnisvolle Lichtenauer Erklarung geht im Wesentlichen auf Vorgrimlers Initiativen zuruck Im Jahre 2010 relativierte er jedoch seine Aussagen zur Freimaurerei lobte diese fur ihren Einsatz fur Freiheit Gleichheit Toleranz und Humanitat und kritisierte die Erklarung der Glaubenskongregation als vergangenheitsorientiert Zur Erklarung der Glaubenskongregation von 1983 wurden verschiedene kirchenrechtliche Gutachten eingeholt die zu kontroversen Ergebnissen fuhrten Unumstritten ist dass die Erklarung der Glaubenskongregation von 1983 keine rechtssetzende Qualitat besitzt und als ein moralisches Gesetz anzusehen sind Ebenso unstrittig ist auch dass das in der Erklarung normierte Verbot als katholischer Christ einer Freimaurerloge beizutreten zu beachten ist Dasselbe gilt fur das in Richtung auf andere kirchliche Autoritaten formulierte Verbot der offentlichen Erklarung abweichender Meinungsausserungen Der Theologe Hans Kung setzt sich in einer veroffentlichten Rede Freimaurertum und Kirche mit der Lichtenauer Erklarung und der Declaratio auseinander und kommt zum Ergebnis Mit vielen anderen in allen christlichen Kirchen teile ich die Uberzeugung dass ein Christ Freimaurer sein kann und ein Freimaurer Christ Die Frage Kann ein Christ Freimaurer sein beantwortet der Freimaurer Rolf Appel klar mit Ja Die Freimaurer meinen mit Humanitat die freie Entfaltung der Personlichkeit die Selbsterziehung die Verwirklichung des Menschen in einer freien menschenwurdigen Gesellschaft die den Schutz des Schwachen einschliesst den Ausgleich der Interessen den Einsatz gegen soziale Ungerechtigkeit und die Bereitschaft zu helfendem Handeln Aktuelle Relevanz der Lichtenauer ErklarungDie Feststellung der Deutschen Bischofskonferenz dass die Lichtenauer Erklarung keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten habe so der Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12 Mai 1980 gilt bis in die Gegenwart Von Seiten der deutschen Freimaurerei wurde diese Haltung zunachst bedauert Heute ist von Seiten der Vereinigten Grosslogen von Deutschland VGLvD eine Wiederbelebung des Dialogs nicht zu erkennen Gleichwohl wirkt der mit dem II Vatikanische Konzil begonnene Prozess der Annaherung zwischen der Freimaurerei und der katholischen Kirche fort In der Neufassung des CIC wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwahnt Eine Stellungnahme der Glaubenskongregation vom 26 November 1983 uber die Vereinbarkeit der Freimaurerei mit dem christlichen Glauben welche bis heute unverandert vom Vatikan veroffentlicht wird auf Deutsch ubrigens erstmals am 8 Februar 2011 erklart jedoch unverandert Freimaurer als im Status der schweren Sunde lebend und somit exkommuniziert In der Vollstandigen Liste der Dokumente der Kongregation fur die Glaubenslehre findet sich zu diesem Thema keine anderslautende Veroffentlichung woraus sich die Gultigkeit der Exkommunikation der Freimaurer auch heute noch ergibt EinzelnachweiseText des Originaldokuments in Freimaurer Wiki Abgerufen am 22 September 2010 Der Text des CIC Stand 1917 lateinisch Universitat Luzern abgerufen am 7 Oktober 2010 Memento vom 5 November 2010 im Internet Archive MS Word 1 4 MB Harald Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Ein dokumentarischer Ruckblick und die Dialoge in Osterreich im 20 und 21 Jahrhundert Dissertation an der Universitat Wien Universitatsbibliothek Bd D 35 854 2009 S 89 Klaus Kottmann Die Freimaurer und die katholische Kirche Frankfurt Main 2009 S 220 jetzt Papstlicher Kulturrat Kulturrat Memento vom 17 September 2012 im Internet Archive in Radio Vatikan abgerufen am 12 Oktober 2010 Kottmann S 222 Harald Schrefler Der Papst und die Freimaurer Innsbruck 2010 S 114 Harald Schrefler Der Papst und die Freimaurer S 117 Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 117 118 Lennhoff Posner Bindner Internationales Freimaurerlexikon Munchen 2006 S 458 Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 117 118 Teilnehmerliste nach Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Dissertation Universitat Wien Wien 2009 S 225 Joachim Muller Freimaurerei und katholische Kirche Angste Auseinandersetzungen Dialogversuche Informationen zur neuen religiosen Szene Bd 6 Kanisiusverlag 1995 Online Fassung Memento vom 26 Mai 2011 im Internet Archive vom 20 Oktober 2005 Katholische Arbeitsstelle Neureligiose Bewegungen der Schweizer Bischofskonferenz abgerufen am 22 September 2010 Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 118 S 226 234 Schreflers Dissertation enthalt die gesamte Erklarung der Bischofskonferenz als Anhang Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 118 S 122 ff Kongregation fur die Glaubenslehre Urteil der Kirche unverandert Abgerufen am 6 Mai 2013 David Berger Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen Theologisches Katholische Monatsschrift Jg 36 Nr 11 12 Nov Dez 2006 S 353 361 Verlag nova vetera Bonn 2006 pdf 6 Mai 2013 Der heilige Schein Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche Berlin 2010 S 98 Klaus Kottmann Die Freimaurer und die katholische Kirche Frankfurt Main 2009 S 296 Hans Kung Freimaurertum und Kirche Grossloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland archiviert vom Original am 23 November 2010 abgerufen am 28 Februar 2016 Rolf Appel und Herbert Vorgrimler Kirche und Freimaurer im Dialog Frankfurt 1975 S 193 Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 226 Inconciliabilita tra fede cristiana e massoneria Abgerufen am 23 Januar 2019 Dokumente zur Doktrin Abgerufen am 23 Januar 2019 LiteraturRolf Appel und Herbert Vorgrimler Kirche und Freimaurer im Dialog Frankfurt 1975 Diese Veroffentlichung wurde durch Franz Kardinal Konig als unfassbarer Vertrauensbruch bewertet da der Lichtenauer Dialog mit seinem Pro memoria vertraulich und nur fur den Papst bestimmt war vgl Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Wien 2009 S 119 Kurt Baresch Katholische Kirche und Freimaurerei Ein bruderlicher Dialog 1968 1983 Wien 1983 David Berger Herbert Vorgrimlers Lebenserinnerungen Theologisches Katholische Monatsschrift Jg 36 Nr 11 12 Nov Dez 2006 S 353 361 Verlag nova vetera Bonn 2006 Franz Konig Das Abenteuer des Dialogs Dusseldorf 1969 Klaus Kottmann Die Freimaurer und die katholische Kirche Vom geschichtlichen Uberblick zur geltenden Rechtslage Verlag Peter Lang Frankfurt am Main 2009 370 S Dissertation kath Theologe Hans Kung Freimaurertum und Kirche Rede anlasslich der Verleihung des Kulturpreis deutscher Freimaurer 2007 In Internetprasenz der Grossloge AFuAMvD Humanitare Grossloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland Joachim Muller Freimaurerei und katholische Kirche Angste Auseinandersetzungen Dialogversuche 20 Oktober 2005 In Infosekten Katholische Arbeitsstelle Neureligiose Bewegungen der Schweizer Bischofskonferenz Harald Schrefler Die katholische Kirche und die Freimaurerei Ein dokumentarischer Ruckblick und die Dialoge in Osterreich im 20 und 21 Jahrhundert Dissertation an der Universitat Wien Universitatsbibliothek Bd D 35 854 Wien 2009 Als Buch erschienen Innsbruck 2010 Der Papst und die Freimaurer Ein wissenschaftlicher Diskurs ISBN 978 3 7065 4991 2WeblinksEin edler Bund Buchrezension der Neuen Zurcher Zeitung v 20 Januar 2010 abgerufen am 22 September 2012