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Luxemburgische Staatsbürgerschaft

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Luxemburgische Staatsbürgerschaft
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Die luxemburgische Staatsbürgerschaft bestimmt die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Staatsverband Luxemburgs mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wird durch einen gültigen luxemburgischen Reisepass, luxemburgischen Personalausweis oder Staatsangehörigkeitsnachweis (Heimatschein) nachgewiesen.

Luxemburgischer Personalausweis

Luxemburger sind zugleich EU-Bürger.

Erwerb der Staatsbürgerschaft

Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann durch drei Möglichkeiten erworben werden:

  1. Einbürgerung
  2. Wiedereinbürgerung
  3. Option

Voraussetzungen für die Einbürgerung

  • Volljährigkeit
  • Beherrschen der luxemburgischen Sprache
  • Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg, davon das letzte Wohnsitzjahr vor der Einbürgerung ununterbrochen
  • Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ bzw. bestandene Prüfung über die Themen im Kurs

Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann verweigert werden, wenn der Bewerber falsche Angaben macht, wichtige Fakten verschweigt oder betrügerisch handelt. Darüber hinaus kann die Einbürgerung außerdem verweigert werden, wenn der Bewerber in Luxemburg oder im Ausland wegen eines Verbrechens und/oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Der Tatbestand, der die Verurteilung im Ausland zugrunde liegt, muss auch in Luxemburg eine Straftat darstellen und die Strafe muss weniger als 15 Jahre vor dem Einbürgerungsantrag endgültig vollstreckt worden sein (außer im Falle einer Rehabilitierung der Strafe).

Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenfrei; allerdings können für die Belege/Nachweise von den ausstellenden Behörden Gebühren erhoben werden (Bsp. Gebühr für die ausländische Geburtsurkunde oder Gebühr für den ausländischen Strafregisterauszug).

Erwerb durch Option

Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann in 10 bestimmten Fällen durch die Option erworben werden.

Fall Nr. 1

Elternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil war Luxemburger oder ist Luxemburger.

Fall Nr. 2

Eltern eines minderjährigen Luxemburgers

  • Sie müssen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmäßig aufgehalten haben. Das letzte Wohnsitzjahr vor der Optionserklärung muss ohne Unterbrechungen gewesen sein.
  • Sie müssen die luxemburgische Sprache beherrschen
  • Sie müssen am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben bzw. eine bestandene Prüfung über die Themen im Kurs haben

Fall Nr. 3

Ehepartner eines Luxemburgers

  • Sie beherrschen die luxemburgische Sprache
  • Sie müssen am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben bzw. eine bestandene Prüfung über die Themen im Kurs haben

Fall Nr. 4

In Luxemburg geborene Personen ab den Alter von 12 Jahren

  • Sie müssen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmäßig aufgehalten haben
  • Einer seiner nicht luxemburgischen Eltern- oder Adoptivelternteile muss unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt haben

Einbürgerungsbewerber, welche vor dem 1. Juli 2013 geboren worden, müssen nur die erste Bedingung erfüllen.

Fall Nr. 5

Volljährige, welche mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben an einer öffentlichen Schule oder Privatschule können die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie vor der Optionserklärung seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Luxemburg ununterbrochen haben.

Einzelnachweise

  1. Staatsangehörigkeitsnachweis. In: Guichet.lu. 8. Oktober 2020, abgerufen am 29. Juni 2024. 
  2. Die luxemburgische Staatsangehörigkeit. 17. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2024. 
  3. Voraussetzungen für den freiwilligen Erwerb der Staatsangehörigkeit. 3. Juni 2024, abgerufen am 29. Juni 2024. 
  4. Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. In: Guichet.lu. Luxemburgische Regierung, abgerufen am 29. Juni 2024. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 13:52

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Die luxemburgische Staatsburgerschaft bestimmt die Zugehorigkeit einer naturlichen Person zum Staatsverband Luxemburgs mit den dazugehorigen Rechten und Pflichten Luxemburgischer ReisepassDatenseite des luxemburgischen Reisepasses Die Staatsangehorigkeit ist unter Punkt 3 angegeben Die luxemburgische Staatsburgerschaft wird durch einen gultigen luxemburgischen Reisepass luxemburgischen Personalausweis oder Staatsangehorigkeitsnachweis Heimatschein nachgewiesen Luxemburgischer Personalausweis Luxemburger sind zugleich EU Burger Erwerb der StaatsburgerschaftDie luxemburgische Staatsburgerschaft kann durch drei Moglichkeiten erworben werden Einburgerung Wiedereinburgerung OptionVoraussetzungen fur die EinburgerungVolljahrigkeit Beherrschen der luxemburgischen Sprache Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg davon das letzte Wohnsitzjahr vor der Einburgerung ununterbrochen Teilnahme am Kurs Vivre ensemble au Grand Duche de Luxembourg bzw bestandene Prufung uber die Themen im Kurs Die luxemburgische Staatsangehorigkeit kann verweigert werden wenn der Bewerber falsche Angaben macht wichtige Fakten verschweigt oder betrugerisch handelt Daruber hinaus kann die Einburgerung ausserdem verweigert werden wenn der Bewerber in Luxemburg oder im Ausland wegen eines Verbrechens und oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewahrung verurteilt worden ist Der Tatbestand der die Verurteilung im Ausland zugrunde liegt muss auch in Luxemburg eine Straftat darstellen und die Strafe muss weniger als 15 Jahre vor dem Einburgerungsantrag endgultig vollstreckt worden sein ausser im Falle einer Rehabilitierung der Strafe Das Einburgerungsverfahren ist gebuhrenfrei allerdings konnen fur die Belege Nachweise von den ausstellenden Behorden Gebuhren erhoben werden Bsp Gebuhr fur die auslandische Geburtsurkunde oder Gebuhr fur den auslandischen Strafregisterauszug Erwerb durch OptionDie luxemburgische Staatsburgerschaft kann in 10 bestimmten Fallen durch die Option erworben werden Fall Nr 1 Elternteil Adoptivelternteil oder Grosselternteil war Luxemburger oder ist Luxemburger Fall Nr 2 Eltern eines minderjahrigen Luxemburgers Sie mussen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmassig aufgehalten haben Das letzte Wohnsitzjahr vor der Optionserklarung muss ohne Unterbrechungen gewesen sein Sie mussen die luxemburgische Sprache beherrschen Sie mussen am Kurs Vivre ensemble au Grand Duche de Luxembourg teilgenommen haben bzw eine bestandene Prufung uber die Themen im Kurs habenFall Nr 3 Ehepartner eines Luxemburgers Sie beherrschen die luxemburgische Sprache Sie mussen am Kurs Vivre ensemble au Grand Duche de Luxembourg teilgenommen haben bzw eine bestandene Prufung uber die Themen im Kurs habenFall Nr 4 In Luxemburg geborene Personen ab den Alter von 12 Jahren Sie mussen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmassig aufgehalten haben Einer seiner nicht luxemburgischen Eltern oder Adoptivelternteile muss unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmassig in Luxemburg gelebt haben Einburgerungsbewerber welche vor dem 1 Juli 2013 geboren worden mussen nur die erste Bedingung erfullen Fall Nr 5 Volljahrige welche mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben an einer offentlichen Schule oder Privatschule konnen die luxemburgische Staatsburgerschaft beantragen wenn sie vor der Optionserklarung seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Luxemburg ununterbrochen haben EinzelnachweiseStaatsangehorigkeitsnachweis In Guichet lu 8 Oktober 2020 abgerufen am 29 Juni 2024 Die luxemburgische Staatsangehorigkeit 17 Juni 2020 abgerufen am 29 Juni 2024 Voraussetzungen fur den freiwilligen Erwerb der Staatsangehorigkeit 3 Juni 2024 abgerufen am 29 Juni 2024 Die luxemburgische Staatsangehorigkeit durch Einburgerung erwerben In Guichet lu Luxemburgische Regierung abgerufen am 29 Juni 2024

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