Die Lüftungsanlagenrichtlinie LüAR des jeweiligen Bundeslandes ist eine in Deutschland nach Landesbauordnung eingeführte
Lüftungsanlagenrichtlinie

Die Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) des jeweiligen Bundeslandes ist eine in Deutschland nach Landesbauordnung eingeführte technische Baubestimmung. In ihr werden die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen in dem jeweiligen Bundesland geregelt. Als Vorlage für die Länder wird die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) verwendet.
Muster Lüftungsanlagenrichtlinie
Die Muster Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) soll die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; in dieser sind alle Bundesländer vertreten. Auf diesem Muster basieren die Lüftungsanlagenrichtlinien sämtlicher Länder.
Die Lüftungsanlagenrichtlinie formuliert die Anforderungen, die sich aus §41 MBO ergeben. Sie gilt also für Anlagen, an die lt. Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden.
Aufbau der Richtlinie
Die Richtlinie besteht aus einem
- Textteil mit den einzelnen Anforderungen.
- Einem Teil mit schematischen Darstellungen und zusätzlichen Vorschriften
Inhalt
In der Lüftungsanlagenrichtlinie wird geregelt:
- Der Geltungsbereich
- Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen (in Lüftungsanlagen)
- Anforderungen an Bauteile von Lüftungsanlagen
- Auswahl und Anordnung der Bauteile
- Lüftungszentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen
- Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3
- Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen, ausgenommen Kaltküchen
- Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung
- Bauvorlagen
Weblinks
Hinweis: Um die jeweils aktuelle Fassung der jeweils gültigen Landesrichtlinien zu erhalten, wird empfohlen, die von annähernd allen Bundesländern vorgehaltenen Online-Angebote ihres Landesrechts zu nutzen.
- DIBt: Muster-Lüftungsanlage-Richtlinie, Ausgabe 1, 10. Februar 2016 (PDF; 726 kB)
Einzelnachweise
- M-LüAR und MLAR überarbeitet. DIBt, abgerufen am 13. Mai 2021.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Luftungsanlagenrichtlinie LuAR des jeweiligen Bundeslandes ist eine in Deutschland nach Landesbauordnung eingefuhrte technische Baubestimmung In ihr werden die brandschutztechnischen Anforderungen an Luftungsanlagen in dem jeweiligen Bundesland geregelt Als Vorlage fur die Lander wird die Muster Luftungsanlagenrichtlinie M LuAR verwendet Muster LuftungsanlagenrichtlinieDie Muster Luftungsanlagenrichtlinie M LuAR soll die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen Sie wird standig aktualisiert von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz in dieser sind alle Bundeslander vertreten Auf diesem Muster basieren die Luftungsanlagenrichtlinien samtlicher Lander Die Luftungsanlagenrichtlinie formuliert die Anforderungen die sich aus 41 MBO ergeben Sie gilt also fur Anlagen an die lt Landesbauordnung Anforderungen gestellt werden Aufbau der RichtlinieDie Richtlinie besteht aus einem Textteil mit den einzelnen Anforderungen Einem Teil mit schematischen Darstellungen und zusatzlichen VorschriftenInhaltIn der Luftungsanlagenrichtlinie wird geregelt Der Geltungsbereich Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen in Luftungsanlagen Anforderungen an Bauteile von Luftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile Luftungszentralen fur Ventilatoren und Luftaufbereitungseinrichtungen Besondere Bestimmungen fur Luftungsanlagen nach DIN 18017 3 Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Kuchen ausgenommen Kaltkuchen Anforderungen an Luftungsanlagen in Gebauden besonderer Art oder Nutzung BauvorlagenWeblinksHinweis Um die jeweils aktuelle Fassung der jeweils gultigen Landesrichtlinien zu erhalten wird empfohlen die von annahernd allen Bundeslandern vorgehaltenen Online Angebote ihres Landesrechts zu nutzen DIBt Muster Luftungsanlage Richtlinie Ausgabe 1 10 Februar 2016 PDF 726 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten EinzelnachweiseM LuAR und MLAR uberarbeitet DIBt abgerufen am 13 Mai 2021