Majestätsbeleidigung lateinisch crimen laesae maiestatis ist in einer Monarchie die vorsätzliche Beleidigung oder Tätlic
Majestätsverbrechen

Majestätsbeleidigung (lateinisch crimen laesae maiestatis) ist in einer Monarchie die vorsätzliche Beleidigung oder Tätlichkeit, die gegen einen regierenden Monarchen verübt wird. Sie ist ein Verstoß gegen die in konstitutionellen Monarchien verfassungsmäßig festgeschriebene „Unverletzlichkeit“ des Inhabers der staatlichen Souveränität.
Im weiteren Sinn kann darunter modern auch die Beleidigung eines Staatsoberhaupts begriffen werden. Wenn etwa in Deutschland die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB strafbar ist, so ist das Vorbild in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Majestätsbeleidigung zu suchen.
Geschichte
Wie die Antike, so stellt auch das Mittelalter die Majestätsbeleidigung unter Strafe, die sie als crimen laesae maiestatis bezeichnet. 1199 wurde das Verbrechen der Häresie durch Papst Innozenz III. im Edikt Vergentis in senium dem Verbrechen der Majestätsbeleidigung gleichgesetzt, wodurch der Begriff Majestätsbeleidigung als Beleidigung Gottes auch im Kirchenrecht Fuß fasste. In der später verfassten Bambergensis von 1507 wird der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung (weltliches Recht) in Artikel 132 behandelt:
- Straff derjhenen / so die Romischen Keyserlichen oder koniglichen maiestat lestern.
- (cxxxij) Item so einer Römische Keyserliche oder Königliche maiestat vnser allergenedigiste herren lestert / verbuendtnuß oder eynignug wider dieselben maiestat dermassen machet / das er damit zu latein genant Crimen lese maiestatis gethan hat / Sol nach sage der Keyserlichen geschriben recht an seinen eren / leben / vnd gut gestrafft werden / vnd in sölchem fall die vrteyler bey den recht gelertten / die rechtlichen satzung sölcher schweren straff erfaren / vnd sich mit jrer vrteyl darnach Richten.
Im Zeitalter des Absolutismus, als der von Gottes Gnaden herrschende Monarch das Symbol des Staates selbst war, war die Majestätsbeleidigung, die dann der Aberkennung der vom Gesetz und Gott gegebenen Ordnung gleichstand, ein Staatsverbrechen, das dem heutigen Hochverrat entsprach und häufig mit der Todesstrafe geahndet wurde.
Gegenwart
In Monarchien bestehen besondere Straftatbestände wegen der Beleidigung des Monarchen. Allerdings sind die entsprechenden Strafmaße sehr unterschiedlich. In den Niederlanden z. B. wird nur noch in sehr gravierenden Fällen ein Strafverfahren eröffnet, und die Strafe ist im Allgemeinen nur eine Geldbuße. In Thailand dagegen sind Strafen von bis zu 15 Jahren möglich (Majestätsbeleidigung in Thailand).
Majestätsbeleidigung und Zensur
Eine Majestätsbeleidigung kann auch durch beleidigende oder herabsetzende Schriften, Abbildungen oder allegorische Anspielungen, z. B. in Romanen, Opern und Theaterstücken erfolgen. In der Geschichte war daher die Verfolgung von Majestätsbeleidigungen oft die Begründung für die Notwendigkeit einer Zensur.
Nach Abschaffung der Zensur konnte laut § 95 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich eine Beleidigung des Landesherrn mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft von zwei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Frank Wedekind, ein festungshaft-erfahrener Majestätsbeleidiger, spottete in seinem Gedicht Der Zoologe von Berlin über die Schwierigkeit, sich der Majestätsbeleidigung nicht schuldig zu machen.
Entsprechende Straftatbestände in Republiken
In Republiken ist an die Stelle der Majestätsbeleidung die Beleidigung des jeweiligen Staatsoberhauptes getreten, die meist eine qualifizierte Form der herkömmlichen Beleidigung darstellt.
Deutschland
In Deutschland ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB strafbar. Damit dieses Delikt verfolgt werden kann, muss der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung ermächtigen.
Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter oder diplomatischer Vertreter (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) war bis zum 31. Dezember 2017 durch § 103 („Schah-Paragraf“) in Verbindung mit § 104a StGB unter der Voraussetzung strafbar, dass die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhielt, die Rechtsvorschrift dort auf Gegenseitigkeit traf, die ausländische Regierung bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag gestellt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hatte.
In ihrem Entwurf vom 20. Februar 2017 eines Gesetzes „zur Reform der Strafverfahren gegen ausländische Staaten“, das am 17. Juli 2017 erlassen wurde (BGBl. I S. 2439), bezeichnete die Bundesregierung die normalen Strafvorschriften für Beleidigung als „ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Insbesondere bedürfe es keines erhöhten Strafrahmens. Auch das Völkerrecht verpflichte nicht zu Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten. Am 1. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig die Abschaffung des § 103. Diese Änderung des StGB trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Abschaffung dieses Straftatbestandes war eine Folge der Böhmermann-Affäre.
Österreich
In Österreich wird die Beleidigung des Bundespräsidenten und einiger verfassungsmäßiger Organe als Offizialdelikt gemäß § 115 StGB (Beleidigung) in Verbindung mit § 117 StGB, (Berechtigung zur Anklage) geahndet. Während die herkömmliche Beleidigung nur mittels Privatanklage durch den in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen ist, erfolgt die Ahndung der Beleidigung des Bundespräsidenten von Amts wegen. Der Bundespräsident hat jedoch die Ermächtigung zur Verfolgung zu erteilen. Die Strafdrohung liegt bei maximal drei Monaten Freiheitsstrafe.
Schweiz
Die Schweiz kennt lediglich die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Diplomaten (Art. 296/Art. 297 StGB) als besonderes Delikt. Verfolgt werden hierüber jedoch ausschließlich Beleidigungen, die auf einen fremden Staat oder eine zwischenstaatliche Organisation abzielen.
Personen selbst genießen, ungeachtet ihres Status, Titels oder ihrer Position, keinen über die regulären Strafnormen der Ehrverletzung (Art. 173/Art. 174/Art. 177) hinausgehenden strafrechtlichen Schutz.
Türkei
Die Beleidigung (hakaret) des Präsidenten der Republik Türkei stellt eine Straftat dar. Artikel 299 des Strafgesetzbuches definiert den Straftatbestand wie folgt:
„(1) Wer den Präsidenten der Republik beleidigt, wird mit einem Jahr bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft.
(2) Wird die Tat öffentlich begangen, so wird die Strafe um ein Sechstel erhöht.
(3) Die Verfolgung dieser Straftat hängt von einer Ermächtigung des Justizministers ab.“
Ähnliche Delikte
- Blasphemie (Gotteslästerung)
- Beamtenbeleidigung
- Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
Literatur
- Martin Avenarius: Maiestas (Crimen maiestatis). In: Reallexikon für Antike und Christentum. Band 23. Hiersemann, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7772-1013-1, Sp. 1135–1156
- Philip Czech: Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube. Majestätsbeleidigung unter Kaiser Franz Joseph. 2010, Vandenhoeck & Ruprecht ISBN 978-3-205-78501-9.
- Andrea Hartmann: Majestätsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes (§§ 94 ff. RStGB, 90 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8305-1163-9.
Weblinks
- § 95 StGB aus dem Strafgesetzbuch von 1871 ( vom 4. Oktober 2013 im Internet Archive)
Quellen
- Christina Buschbell: Die Inquisition im Hochmittelalter. Diplomica Verlag, 2010, ISBN 978-3-8366-8790-4, S. 38 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Artikel 132 der Bambergischen Peinlichen Halsgerichtsordnung, die inzwischen teilediert im Schwesterprojekt Wikisource eingesehen werden kann.
- Frank Wedekind: Der Zoologe von Berlin (Wikisource)
- BT-Drs. 18/11243
- Bundestag streicht den Paragrafen zur Majestätsbeleidigung, bundestag.de, abgerufen am 28. Februar 2021.
- zur Abschaffung der Majestätsbeleidigung. Bundestag.de
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Majestatsbeleidigung lateinisch crimen laesae maiestatis ist in einer Monarchie die vorsatzliche Beleidigung oder Tatlichkeit die gegen einen regierenden Monarchen verubt wird Sie ist ein Verstoss gegen die in konstitutionellen Monarchien verfassungsmassig festgeschriebene Unverletzlichkeit des Inhabers der staatlichen Souveranitat Staaten mit Gesetzen gegen Majestatsbeleidigung oder vergleichbarer Gesetze ausserhalb von Monarchien Stand September 2022 Im weiteren Sinn kann darunter modern auch die Beleidigung eines Staatsoberhaupts begriffen werden Wenn etwa in Deutschland die Verunglimpfung des Bundesprasidenten nach 90 StGB strafbar ist so ist das Vorbild in der mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Majestatsbeleidigung zu suchen GeschichteBlatt 43r aus der Bambergensis von 1507 mit Artikel 132 Wie die Antike so stellt auch das Mittelalter die Majestatsbeleidigung unter Strafe die sie als crimen laesae maiestatis bezeichnet 1199 wurde das Verbrechen der Haresie durch Papst Innozenz III im Edikt Vergentis in senium dem Verbrechen der Majestatsbeleidigung gleichgesetzt wodurch der Begriff Majestatsbeleidigung als Beleidigung Gottes auch im Kirchenrecht Fuss fasste In der spater verfassten Bambergensis von 1507 wird der Straftatbestand der Majestatsbeleidigung weltliches Recht in Artikel 132 behandelt Straff derjhenen so die Romischen Keyserlichen oder koniglichen maiestat lestern cxxxij Item so einer Romische Keyserliche oder Konigliche maiestat vnser allergenedigiste herren lestert verbuendtnuss oder eynignug wider dieselben maiestat dermassen machet das er damit zu latein genant Crimen lese maiestatis gethan hat Sol nach sage der Keyserlichen geschriben recht an seinen eren leben vnd gut gestrafft werden vnd in solchem fall die vrteyler bey den recht gelertten die rechtlichen satzung solcher schweren straff erfaren vnd sich mit jrer vrteyl darnach Richten Im Zeitalter des Absolutismus als der von Gottes Gnaden herrschende Monarch das Symbol des Staates selbst war war die Majestatsbeleidigung die dann der Aberkennung der vom Gesetz und Gott gegebenen Ordnung gleichstand ein Staatsverbrechen das dem heutigen Hochverrat entsprach und haufig mit der Todesstrafe geahndet wurde GegenwartIn Monarchien bestehen besondere Straftatbestande wegen der Beleidigung des Monarchen Allerdings sind die entsprechenden Strafmasse sehr unterschiedlich In den Niederlanden z B wird nur noch in sehr gravierenden Fallen ein Strafverfahren eroffnet und die Strafe ist im Allgemeinen nur eine Geldbusse In Thailand dagegen sind Strafen von bis zu 15 Jahren moglich Majestatsbeleidigung in Thailand Majestatsbeleidigung und ZensurEine Majestatsbeleidigung kann auch durch beleidigende oder herabsetzende Schriften Abbildungen oder allegorische Anspielungen z B in Romanen Opern und Theaterstucken erfolgen In der Geschichte war daher die Verfolgung von Majestatsbeleidigungen oft die Begrundung fur die Notwendigkeit einer Zensur Nach Abschaffung der Zensur konnte laut 95 des Strafgesetzbuchs fur das Deutsche Reich eine Beleidigung des Landesherrn mit Gefangnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft von zwei Monaten bis zu funf Jahren bestraft werden Frank Wedekind ein festungshaft erfahrener Majestatsbeleidiger spottete in seinem Gedicht Der Zoologe von Berlin uber die Schwierigkeit sich der Majestatsbeleidigung nicht schuldig zu machen Entsprechende Straftatbestande in RepublikenIn Republiken ist an die Stelle der Majestatsbeleidung die Beleidigung des jeweiligen Staatsoberhauptes getreten die meist eine qualifizierte Form der herkommlichen Beleidigung darstellt Deutschland In Deutschland ist die Verunglimpfung des Bundesprasidenten nach 90 StGB strafbar Damit dieses Delikt verfolgt werden kann muss der Bundesprasident die Strafverfolgungsbehorden zur Verfolgung ermachtigen Die Beleidigung auslandischer Staatsoberhaupter oder diplomatischer Vertreter Beleidigung von Organen und Vertretern auslandischer Staaten war bis zum 31 Dezember 2017 durch 103 Schah Paragraf in Verbindung mit 104a StGB unter der Voraussetzung strafbar dass die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhielt die Rechtsvorschrift dort auf Gegenseitigkeit traf die auslandische Regierung bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag gestellt und die Bundesregierung die Ermachtigung zur Strafverfolgung erteilt hatte In ihrem Entwurf vom 20 Februar 2017 eines Gesetzes zur Reform der Strafverfahren gegen auslandische Staaten das am 17 Juli 2017 erlassen wurde BGBl I S 2439 bezeichnete die Bundesregierung die normalen Strafvorschriften fur Beleidigung als ausreichend fur den Ehrenschutz von Organen und Vertretern auslandischer Staaten Insbesondere bedurfe es keines erhohten Strafrahmens Auch das Volkerrecht verpflichte nicht zu Sonderstrafnormen zugunsten Reprasentanten auslandischer Staaten Am 1 Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig die Abschaffung des 103 Diese Anderung des StGB trat am 1 Januar 2018 in Kraft Die Abschaffung dieses Straftatbestandes war eine Folge der Bohmermann Affare Osterreich In Osterreich wird die Beleidigung des Bundesprasidenten und einiger verfassungsmassiger Organe als Offizialdelikt gemass 115 StGB Beleidigung in Verbindung mit 117 StGB Berechtigung zur Anklage geahndet Wahrend die herkommliche Beleidigung nur mittels Privatanklage durch den in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen ist erfolgt die Ahndung der Beleidigung des Bundesprasidenten von Amts wegen Der Bundesprasident hat jedoch die Ermachtigung zur Verfolgung zu erteilen Die Strafdrohung liegt bei maximal drei Monaten Freiheitsstrafe Schweiz Die Schweiz kennt lediglich die Beleidigung eines auslandischen Staatsoberhauptes oder Diplomaten Art 296 Art 297 StGB als besonderes Delikt Verfolgt werden hieruber jedoch ausschliesslich Beleidigungen die auf einen fremden Staat oder eine zwischenstaatliche Organisation abzielen Personen selbst geniessen ungeachtet ihres Status Titels oder ihrer Position keinen uber die regularen Strafnormen der Ehrverletzung Art 173 Art 174 Art 177 hinausgehenden strafrechtlichen Schutz Turkei Hauptartikel Artikel 299 turkisches Strafgesetzbuch Die Beleidigung hakaret des Prasidenten der Republik Turkei stellt eine Straftat dar Artikel 299 des Strafgesetzbuches definiert den Straftatbestand wie folgt 1 Wer den Prasidenten der Republik beleidigt wird mit einem Jahr bis zu vier Jahren Gefangnis bestraft 2 Wird die Tat offentlich begangen so wird die Strafe um ein Sechstel erhoht 3 Die Verfolgung dieser Straftat hangt von einer Ermachtigung des Justizministers ab Ahnliche DelikteBlasphemie Gotteslasterung Beamtenbeleidigung Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung uble Nachrede und VerleumdungLiteraturMartin Avenarius Maiestas Crimen maiestatis In Reallexikon fur Antike und Christentum Band 23 Hiersemann Stuttgart 2010 ISBN 978 3 7772 1013 1 Sp 1135 1156 Philip Czech Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube Majestatsbeleidigung unter Kaiser Franz Joseph 2010 Vandenhoeck amp Ruprecht ISBN 978 3 205 78501 9 Andrea Hartmann Majestatsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes 94 ff RStGB 90 StGB Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19 Jahrhundert BWV Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2006 ISBN 3 8305 1163 9 WeblinksWikisource Gesetz betreffend die Bestrafung der Majestatsbeleidigung Quellen und Volltexte 95 StGB aus dem Strafgesetzbuch von 1871 Memento vom 4 Oktober 2013 im Internet Archive QuellenChristina Buschbell Die Inquisition im Hochmittelalter Diplomica Verlag 2010 ISBN 978 3 8366 8790 4 S 38 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Artikel 132 der Bambergischen Peinlichen Halsgerichtsordnung die inzwischen teilediert im Schwesterprojekt Wikisource eingesehen werden kann Frank Wedekind Der Zoologe von Berlin Wikisource BT Drs 18 11243 Bundestag streicht den Paragrafen zur Majestatsbeleidigung bundestag de abgerufen am 28 Februar 2021 zur Abschaffung der Majestatsbeleidigung 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