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Die Markgräfler Landstände Landschaft genannt waren die Landstände im südlichen Teil der Oberlande der Markgrafschaft Ba

Markgräfler Landstände

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Markgräfler Landstände
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Die Markgräfler Landstände (Landschaft genannt) waren die Landstände im südlichen Teil der Oberlande der Markgrafschaft Baden-Durlach die bis 1668 tätig waren. Bereits Mitte des 15. Jahrhunderts finden sich Hinweise auf Landstände in der Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg zu der das Markgräflerland bis 1503 gehörte.

Geschichte

Die Markgräfler Landstände bestanden nur aus der Landschaft, womit die Gesamtheit der waffenfähigen Mannschaft gemeint war. Der Adel und die Geistlichkeit waren in diesen Landständen nicht vertreten und da die wenigen Städtchen (Schopfheim und Sulzburg) kaum entwickelt waren, hatten auch diese keine eigenständige Vertretung, sondern waren Teil der bäuerlichen Landschaft. Räumlich waren die Markgräfler Landstände in die Landschaft der Herrschaft Rötteln und der Landgrafschaft Sausenburg (Oberamt Rötteln) einerseits und in jene der Herrschaft Badenweiler andererseits unterteilt.

Der Versammlungsplatz

Die Versammlung der Landschaft erfolgte auf dem Sausenhart einer großen, leicht ansteigenden Mulde im Feld zwischen Mappach und Tannenkirch auf dessen Gemarkung das Feld liegt. Noch heute bestehen die Gewannnamen Auf dem äußeren Sausenhart und Auf dem inneren Sausenhart. Von alters her soll einer der Landgerichtsplätze im südlichen Breisgau bei Schliengen gewesen sein. Nachdem die Rechte über Schliengen lange Streitpunkt zwischen den Markgrafen und den Fürstbischöfen von Basel waren, wurde vermutlich der Landgerichtsplatz auf den Sausenhart verlegt. Die Versammlung der Landschaft fand dann später auf diesem Landgerichtsplatz statt.

Mitwirkung bei wichtigen Geschäften

Eckdaten zu den Markgräfler Landständen
1450 Genehmigung einer indirekten Steuer
1490 Garantie des Erbvertrages (Röttler Gemächt)
1503 Landschaft besetzt bei Eintritt des Erbfalls die Burgen
1511 Verweigerung der Huldigung
1514 Mithilfe bei Abwehr habsburgischer Ansprüche
1515 Huldigung nach Erbeinigung im Fürstenhaus
1517 Mitwirkung bei Erneuerung der Landesordnung
1525 Vertrag mit Markgraf Ernst, wobei die Forderungen des Bauernaufstandes teilweise durchgesetzt werden können
1582 Bewilligung einer Sondersteuer zur Finanzierung der Ansprüche des Hauses Orléans-Longueville
1614 Steuerbewilligung zur Finanzierung der Rüstungen im Vorfeld des 30-jährigen Krieges
1633 Bitte an Basel wegen Aufnahme von Flüchtlingen
1668 de facto Auflösung aller baden-durlachischen Landstände durch Markgraf Friedrich VI.

Die älteste Nachricht über die Existenz einer bäuerlichen Interessenvertretung im Markgräflerland datiert von 1450. Die Landschaft genehmigte Markgraf Rudolf IV. ein Ohmgeld zur Finanzierung der Schulden der Markgrafschaft.

1490 waren Vertreter der Landschaft beim Abschluss des Erbvertrags (Röttler Gemächt) zwischen den Markgrafen Philipp und Christoph zugegen und wirkten als Garanten des Vertrags. Als 1503 Markgraf Philipp ohne männlichen Erben starb, besetzten die Miliztruppen der Landschaft die markgräflichen Burgen Rötteln, Sausenburg und Badenweiler. Damit wurde deren Übernahme durch den von Philipps Witwe und Tochter Johanna neu ernannten Landvogt verhindert und Markgraf Christoph konnte nach Zusicherung der alten Rechte die Burgen und das ganze Markgräflerland vertragsgemäß übernehmen. Johanna heiratete 1504 den Herzog von Longueville und das Haus Orléans-Longueville versuchte auf dem Rechtswege den Erbvertrag bis zur Einigung von 1582 anzufechten. Der 1503 begonnene Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht wurde erst am 28. August 1581 auf Vermittlung von Bern beigelegt. Die vormundschaftliche Regierung der Markgrafschaft Baden-Durlach, vertreten durch die Mutter des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Anna von Pfalz-Veldenz, erklärte sich bereit, eine Abstandszahlung von 225 000 Gulden an das Haus Orléans-Longueville zu leisten. Für das Haus Orléans-Longueville verzichtete Marie de Bourbon-Saint-Pol, die Witwe von Herzog Léonor d’Orléans-Longueville und Mutter von Henri und François von Orléans-Longueville, auf alle Ansprüche auf die Herrschaften im Breisgau. Das Haus Orléans-Rothelin führte allerdings weiterhin den Titel marquis de Rothelin. Die Landschaft bewilligte 1582 eine Sondersteuer zur Finanzierung der Zahlungen an das Haus Orleans-Longueville für dessen Verzicht auf die Ansprüche auf das Markgräflerland

Markgraf Christoph wollte bereits 1511 seine Nachfolge regeln und seinen 5. Sohn, Philipp, als Haupterben einsetzen. Einerseits wollte er damit eine Teilung der Markgrafschaft vermeiden und andererseits hielt er Philipp für den fähigsten seiner Söhne. Dessen Bruder Ernst war damit nicht einverstanden und drohte gar mit Krieg. Als Christoph am 18. Juni 1511 der versammelten Landschaft seinen Plan darlegte und die Huldigung für Philipp verlangte, lehnte die Landschaft das ab. Die große Mehrheit der Versammlung wollte nicht in die Streitigkeiten des Fürstenhauses hineingezogen werden. Hier und an zwei weiteren Treffen mit dem Ausschuss der Landschaft und nochmals mit der ganzen Landschaft konnte Christoph seinen Wunsch nicht durchsetzen und musste sich stattdessen mit Klagen der Landschaft wegen Verletzung ihrer alten Rechte auseinandersetzen. Erst nachdem Christophs Söhne Philipp und Bernhard am 26. Juli 1515 den Landschaften der von Ernst verwalteten Herrschaften mitgeteilt hatten, dass sie mit der Teilung einverstanden wären, huldigte die Landschaft Markgraf Ernst.

1514 versuchte das Haus Habsburg einmal mehr seine Ansprüche auf die Landeshoheit über Rötteln und Schopfheim durchzusetzen. Diese Teile des Markgräflerlands waren von den Habsburgern einst als Lehen an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg vergeben worden. Markgraf Christoph informierte die Landschaft über diesen Vorstoß und war einverstanden, dass die Landschaft eine eigene Delegation zur vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim entsandte. Habsburg konnte damals seine Ansprüche nicht durchsetzen. Der Rechtsstreit konnte allerdings erst 1741 durch einen Vergleich mit Kaiserin Maria Theresia beigelegt werden. Diese verzichtete auf alle Hoheits- und Lehensansprüche bzgl. der Landgrafschaft Sausenberg, sowie der Herrschaften Rötteln und Badenweiler. Hierfür und für den österreichischen Anteil an Grenzach bezahlte die Markgrafschaft 230.000 Gulden.

Am 5. Februar 1517 erließ Markgraf Ernst eine neue Sausenberger Landesordnung für die Herrschaften Rötteln und die Landgrafschaft Sausenburg, die die alte Landesordnung des Markgrafen Rudolf IV. ersetzte. Die Landschaft wirkte bei der Erneuerung dieser Landesordnung mit.

Am 17. April 1525 brachte der Ausschuss der Landschaft in Kandern die Beschwerden der Gemeinden vor den Markgrafen. Im weiteren Verlauf übernahm die Markgräfler Bauernschaft die 12 Artikel der oberschwäbischen Bauern und besetzte am 15. Mai die markgräflichen Schlösser. Die Geschütze der Landschaft wurden am 18. Mai bei der Beschießung von Freiburg eingesetzt. Nach der blutigen Niederschlagung des Bauernaufstandes in Oberschwaben und im Elsass gelang es den Vertretern der Landschaft unter Vermittlung von Basel und Straßburg am 13. Juni in Offenburg einen Vertrag mit Markgraf Ernst abzuschließen. Die Landschaft musste dem Markgrafen Ersatz für Schäden aufgrund des Bauernaufstands leisten, aber sie wurden vor der in den Nachbargebieten üblichen Rachejustiz geschützt und konnten eine Anzahl kleinerer Zugeständnisse zur Abstellung ihrer Beschwerden erreichen – so wurde der kleine Zehnte abgeschafft. Nach mehreren weiteren Detailverhandlungen erfolgte am 12. September 1525 der definitive Friedensschluss in Basel.

Markgraf Georg Friedrich wurde 1608 Mitglied der protestantischen Union. Im Hinblick auf die zunehmenden Spannungen im Reich zwischen katholischen und protestantischen Fürsten, betrieb er eine massive Aufrüstung. Zu deren Finanzierung benötigte er die Unterstützung der Landschaften. Im Gegenzug zur Bewilligung von Steuern zur Finanzierung seiner Rüstungspolitik räumte er den Landschaften Mitwirkungsrechte ein. 1614 bewilligte die Landschaft eine Sondersteuer.

1633 wendeten sich Mitglieder des Landesausschusses an Bürgermeister und Rat der Stadt Basel und baten um Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Markgräflerland.

Markgraf Friedrich VI. betrieb 1668 die de facto die Auflösung aller baden-durlachischen Landstände, da der Markgraf das bisherige Finanzwesen der Landschaften in eigene Regie übernahm und diese damit ihrer letzten Funktion beraubt wurde.

Gedenken

An und in einer Anzahl von Dorfkirchen des Markgräflerlandes (z. B. Rötteln, Blansingen; Niedereggenen, Holzen) befinden sich noch Epitaphe zum Gedenken an Mitglieder des Ausschusses der Landschaft. Da diese Grabtafeln oft nur schwer zu entziffern sind, hilft ein Blick in die Dokumentation von Karl Seith.

Ein Zustandsbericht über die Burg aus dem Jahr 1654 benennt den in die innere Ringmauer integrierten massiven Rundturm zum Schutz des Nord-Tors der Vorburg von Burg Rötteln in Anlehnung an die landständische Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf Rötteln Die Landschaft.

Ausgehend von einer beim Hebelschoppen entstandenen Idee wurde am 9. Juli 1976 vom Schwarzwaldverein Kandern auf dem Sausenhard ein Moränenfindling aus Kaltenbach als Gedenkstein aufgestellt und mit einer Tafel versehen. Die Tafel trägt die Inschrift: „SAUSENHARD = Versammlungsort - des Markgräfler Landtages - 14. - 17. Jahrh.“ Eine zusätzliche Informationstafel des Schwarzwaldvereins zeigt die wichtigsten Daten der Landschaft. Anlass für die Errichtung des Gedenksteins war die 1200-Jahr Feier von Kandern.

Literatur

  • Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 323–423 im Internet Archive
  • Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, S. 147–166 pdf
  • Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Schriften zur Verfassungsgeschichte, Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1970
  • Christian Martin Vortisch: Über die Anfänge der Selbstverwaltung in der Oberen Markgrafschaft. In: Das Markgräflerland, Heft 1/2 1979, S. 7–29 Digitalisat der UB Freiburg
  • Volker Press: Landstände und Landschaften im deutschen Südwesten : Vorformen d. Parlamentarismus im alten Reich. In: Beiträge zur Landeskunde. – 5/1982, S. 1–12; hier insbesondere S. 4–5

Weblinks

Commons: Markgräfler Landstände – Sammlung von Bildern
Wikisource: Markgräfler Landstände (Landschaft) – Quellen und Volltexte
  • Zeittafel Denzlinger Geschichtsverein
  • Landstände in www.historisches-lexikon-bayerns.de
  • Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 36 Baden Generalia. 36 Nr. 493Archivalieneinheit. Sulzburg, 1605 Oktober 31. Landtagsabschied zwischen Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach und den Abgeordneten der Markgrafschaft Hachberg, Landgrafschaft Sausenberg und der Herrschaften Rötteln und Badenweiler.

Einzelnachweise

  1. auch Susenhard oder Sausenhart geschrieben; siehe Karl Seith: Das alte Maifeld des Markgräflerlandes. In: Markgräfler Jahrbuch 1939, S. 74–78 Digitalisat der UB Freiburg mit einer Lageskizze auf S. 75
  2. Siehe August Eberlin: Geschichte der Stadt Schopfheim und ihrer Umgebung, im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, Druck und Verlag von Georg Uehlin. Schopfheim, 1878, S. 10 Google Digitalisat
  3. Siehe Gut S. 67.
  4. Siehe Gut S. 67.
  5. Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden. Dritter Theil. Lotter, Carlsruhe 1769, S. 65–66 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 
  6. Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 368–371 im Internet Archive
  7. Siehe Karl Seith: Das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525. Karlsruhe 1926, S. 28–29.
  8. Siehe Karl Seith: Das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525. Karlsruhe 1926, S. 130, Anmerkung 78.
  9. Karl Seith: Wesen und Bedeutung der landständischen Einrichtung des Markgräflerlandes am Ausgang des Mittelalters. In: Basler Jahrbuch 1927, hier: S. 161. pdf
  10. Siehe C.W.F.L. Freiherr von Drais: Geschichte der Regierung und Bildung von Baden unter Carl Friedrich vor der Revolutionszeit – Erster Band, im Verlag der C.F. Müller’schen Hofbuchhandlung, Carlsruhe 1816, S. 24 Google Digitalisat
  11. Landesordnung für Röteln, Sausenberg und Badenweiler vom 5. Februar 1517. In: Rudolf Carlebach: Badische Rechtsgeschichte. I. Das ausgehende Mittelalter und die Rezeption des römischen Rechts. Heidelberg 1906, S. 138–154 Internet Archive
  12. Karl Seith: Das Markgäflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525, Karlsruhe 1926
  13. Siehe Eberhard Gothein: Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, Heidelberg 1910, S. 47 Internet Archive
  14. Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 340–344 im Internet Archive
  15. Karl Seith: Von der Kranken- und Elendenherberge zum Städtischen Krankenhaus. Zur Geschichte der Stadt Schopfheim, Stadtverwaltung Schopfheim, Schopfheim 1950, S. 17.
  16. Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich badischen Gebiete. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen. Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Schriften zur Verfassungsgeschichte, Band 13, Duncker & Humblot, Berlin 1970, S. 379–382; für Rötteln insbesondere S. 381.
  17. Siehe Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. In: Das Markgräflerland, Heft 1, 1929, S. 11–36 Digitalisat der UB Freiburg; Karl Seith: Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden-durlachischen Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung. Teil 2 In: Das Markgräflerland, Heft 2, 1929, S. 37–51 Digitalisat der UB Freiburg; Karl Seith: Abermals eine Grabtafel eines Ausschußmitgliedes in Haltingen. In: Das Markgräflerland, Heft 1/1937, S. 23–26 Digitalisat der UB Freiburg
  18. Bei Seith Die Burg Rötteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter. irrtümlich als Flankierungsturm bezeichnet.
  19. Karl Seith: Die Burg Rötteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter. In: Das Markgräflerland, Heft 3 (1931/32), S. 22 dl.ub.uni-freiburg.de Digitalisat und S. 27 [1].
  20. Fritz Schülin: Die Heimat setzte am 9. Juli 1976 einen Gedenkstein ihrer Geschichte. Der Gedenkstein auf dem „Äußeren Sausenhard“ bei Tannenkirch, In: Das Markgräflerland, Heft 3/4 1976, S. 373-375 Digitalisat der UB Freiburg; Schülin erwähnt den Schwarzwaldverein nicht, aber in dessen Chronik und bei Volker G. Scheer: Kandern. Stadt seit 1810. Ereignisse, Personen und Bilder der Kanderner Stadtgeschichte seit der Stadterhebung und bekannte und bedeutende Personen aus der älteren Geschichte Kanderns, Todtnauberg: Scheer, 2. erweiterte und ergänzte Auflage 2006, S. 388 wird er genannt. Bei Scheer ist die Einweihung auf den 10. Juli 1976 datiert. Schülin nennt als Initiator F. Schächtelin, beim Schwarzwaldverein wird Adolf Schöpflin genannt.[2]
  21. Siehe Fotografien auf Commons
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jul 2025 / 04:35

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Die Markgrafler Landstande Landschaft genannt waren die Landstande im sudlichen Teil der Oberlande der Markgrafschaft Baden Durlach die bis 1668 tatig waren Bereits Mitte des 15 Jahrhunderts finden sich Hinweise auf Landstande in der Markgrafschaft Hachberg Sausenberg zu der das Markgraflerland bis 1503 gehorte Der Sausenhard Gedenkstein markiert das Gelande auf dem sich im 14 17 Jahrhundert die Landschaft bauerlichen Landstande der Herrschaft Rotteln und der Landgrafschaft Sausenberg versammelt habenGeschichteDie Markgrafler Landstande bestanden nur aus der Landschaft womit die Gesamtheit der waffenfahigen Mannschaft gemeint war Der Adel und die Geistlichkeit waren in diesen Landstanden nicht vertreten und da die wenigen Stadtchen Schopfheim und Sulzburg kaum entwickelt waren hatten auch diese keine eigenstandige Vertretung sondern waren Teil der bauerlichen Landschaft Raumlich waren die Markgrafler Landstande in die Landschaft der Herrschaft Rotteln und der Landgrafschaft Sausenburg Oberamt Rotteln einerseits und in jene der Herrschaft Badenweiler andererseits unterteilt Der Versammlungsplatz Die Versammlung der Landschaft erfolgte auf dem Sausenhart einer grossen leicht ansteigenden Mulde im Feld zwischen Mappach und Tannenkirch auf dessen Gemarkung das Feld liegt Noch heute bestehen die Gewannnamen Auf dem ausseren Sausenhart und Auf dem inneren Sausenhart Von alters her soll einer der Landgerichtsplatze im sudlichen Breisgau bei Schliengen gewesen sein Nachdem die Rechte uber Schliengen lange Streitpunkt zwischen den Markgrafen und den Furstbischofen von Basel waren wurde vermutlich der Landgerichtsplatz auf den Sausenhart verlegt Die Versammlung der Landschaft fand dann spater auf diesem Landgerichtsplatz statt Mitwirkung bei wichtigen Geschaften Eckdaten zu den Markgrafler Landstanden 1450 Genehmigung einer indirekten Steuer1490 Garantie des Erbvertrages Rottler Gemacht 1503 Landschaft besetzt bei Eintritt des Erbfalls die Burgen1511 Verweigerung der Huldigung1514 Mithilfe bei Abwehr habsburgischer Anspruche1515 Huldigung nach Erbeinigung im Furstenhaus1517 Mitwirkung bei Erneuerung der Landesordnung1525 Vertrag mit Markgraf Ernst wobei die Forderungen des Bauernaufstandes teilweise durchgesetzt werden konnen1582 Bewilligung einer Sondersteuer zur Finanzierung der Anspruche des Hauses Orleans Longueville1614 Steuerbewilligung zur Finanzierung der Rustungen im Vorfeld des 30 jahrigen Krieges1633 Bitte an Basel wegen Aufnahme von Fluchtlingen1668 de facto Auflosung aller baden durlachischen Landstande durch Markgraf Friedrich VI Die alteste Nachricht uber die Existenz einer bauerlichen Interessenvertretung im Markgraflerland datiert von 1450 Die Landschaft genehmigte Markgraf Rudolf IV ein Ohmgeld zur Finanzierung der Schulden der Markgrafschaft 1490 waren Vertreter der Landschaft beim Abschluss des Erbvertrags Rottler Gemacht zwischen den Markgrafen Philipp und Christoph zugegen und wirkten als Garanten des Vertrags Als 1503 Markgraf Philipp ohne mannlichen Erben starb besetzten die Miliztruppen der Landschaft die markgraflichen Burgen Rotteln Sausenburg und Badenweiler Damit wurde deren Ubernahme durch den von Philipps Witwe und Tochter Johanna neu ernannten Landvogt verhindert und Markgraf Christoph konnte nach Zusicherung der alten Rechte die Burgen und das ganze Markgraflerland vertragsgemass ubernehmen Johanna heiratete 1504 den Herzog von Longueville und das Haus Orleans Longueville versuchte auf dem Rechtswege den Erbvertrag bis zur Einigung von 1582 anzufechten Der 1503 begonnene Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht wurde erst am 28 August 1581 auf Vermittlung von Bern beigelegt Die vormundschaftliche Regierung der Markgrafschaft Baden Durlach vertreten durch die Mutter des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden Durlach Anna von Pfalz Veldenz erklarte sich bereit eine Abstandszahlung von 225 000 Gulden an das Haus Orleans Longueville zu leisten Fur das Haus Orleans Longueville verzichtete Marie de Bourbon Saint Pol die Witwe von Herzog Leonor d Orleans Longueville und Mutter von Henri und Francois von Orleans Longueville auf alle Anspruche auf die Herrschaften im Breisgau Das Haus Orleans Rothelin fuhrte allerdings weiterhin den Titel marquis de Rothelin Die Landschaft bewilligte 1582 eine Sondersteuer zur Finanzierung der Zahlungen an das Haus Orleans Longueville fur dessen Verzicht auf die Anspruche auf das Markgraflerland Markgraf Christoph wollte bereits 1511 seine Nachfolge regeln und seinen 5 Sohn Philipp als Haupterben einsetzen Einerseits wollte er damit eine Teilung der Markgrafschaft vermeiden und andererseits hielt er Philipp fur den fahigsten seiner Sohne Dessen Bruder Ernst war damit nicht einverstanden und drohte gar mit Krieg Als Christoph am 18 Juni 1511 der versammelten Landschaft seinen Plan darlegte und die Huldigung fur Philipp verlangte lehnte die Landschaft das ab Die grosse Mehrheit der Versammlung wollte nicht in die Streitigkeiten des Furstenhauses hineingezogen werden Hier und an zwei weiteren Treffen mit dem Ausschuss der Landschaft und nochmals mit der ganzen Landschaft konnte Christoph seinen Wunsch nicht durchsetzen und musste sich stattdessen mit Klagen der Landschaft wegen Verletzung ihrer alten Rechte auseinandersetzen Erst nachdem Christophs Sohne Philipp und Bernhard am 26 Juli 1515 den Landschaften der von Ernst verwalteten Herrschaften mitgeteilt hatten dass sie mit der Teilung einverstanden waren huldigte die Landschaft Markgraf Ernst 1514 versuchte das Haus Habsburg einmal mehr seine Anspruche auf die Landeshoheit uber Rotteln und Schopfheim durchzusetzen Diese Teile des Markgraflerlands waren von den Habsburgern einst als Lehen an die Markgrafen von Hachberg Sausenberg vergeben worden Markgraf Christoph informierte die Landschaft uber diesen Vorstoss und war einverstanden dass die Landschaft eine eigene Delegation zur vorderosterreichischen Regierung in Ensisheim entsandte Habsburg konnte damals seine Anspruche nicht durchsetzen Der Rechtsstreit konnte allerdings erst 1741 durch einen Vergleich mit Kaiserin Maria Theresia beigelegt werden Diese verzichtete auf alle Hoheits und Lehensanspruche bzgl der Landgrafschaft Sausenberg sowie der Herrschaften Rotteln und Badenweiler Hierfur und fur den osterreichischen Anteil an Grenzach bezahlte die Markgrafschaft 230 000 Gulden Am 5 Februar 1517 erliess Markgraf Ernst eine neue Sausenberger Landesordnung fur die Herrschaften Rotteln und die Landgrafschaft Sausenburg die die alte Landesordnung des Markgrafen Rudolf IV ersetzte Die Landschaft wirkte bei der Erneuerung dieser Landesordnung mit Am 17 April 1525 brachte der Ausschuss der Landschaft in Kandern die Beschwerden der Gemeinden vor den Markgrafen Im weiteren Verlauf ubernahm die Markgrafler Bauernschaft die 12 Artikel der oberschwabischen Bauern und besetzte am 15 Mai die markgraflichen Schlosser Die Geschutze der Landschaft wurden am 18 Mai bei der Beschiessung von Freiburg eingesetzt Nach der blutigen Niederschlagung des Bauernaufstandes in Oberschwaben und im Elsass gelang es den Vertretern der Landschaft unter Vermittlung von Basel und Strassburg am 13 Juni in Offenburg einen Vertrag mit Markgraf Ernst abzuschliessen Die Landschaft musste dem Markgrafen Ersatz fur Schaden aufgrund des Bauernaufstands leisten aber sie wurden vor der in den Nachbargebieten ublichen Rachejustiz geschutzt und konnten eine Anzahl kleinerer Zugestandnisse zur Abstellung ihrer Beschwerden erreichen so wurde der kleine Zehnte abgeschafft Nach mehreren weiteren Detailverhandlungen erfolgte am 12 September 1525 der definitive Friedensschluss in Basel Markgraf Georg Friedrich wurde 1608 Mitglied der protestantischen Union Im Hinblick auf die zunehmenden Spannungen im Reich zwischen katholischen und protestantischen Fursten betrieb er eine massive Aufrustung Zu deren Finanzierung benotigte er die Unterstutzung der Landschaften Im Gegenzug zur Bewilligung von Steuern zur Finanzierung seiner Rustungspolitik raumte er den Landschaften Mitwirkungsrechte ein 1614 bewilligte die Landschaft eine Sondersteuer 1633 wendeten sich Mitglieder des Landesausschusses an Burgermeister und Rat der Stadt Basel und baten um Aufnahme von Fluchtlingen aus dem Markgraflerland Markgraf Friedrich VI betrieb 1668 die de facto die Auflosung aller baden durlachischen Landstande da der Markgraf das bisherige Finanzwesen der Landschaften in eigene Regie ubernahm und diese damit ihrer letzten Funktion beraubt wurde GedenkenEpitaph des Welmlinger Vogtes Georg Hopp Mitglied des Ausschusses der Landschaft an der sudlichen Aussenwand der Peterskirche in Blansingen An und in einer Anzahl von Dorfkirchen des Markgraflerlandes z B Rotteln Blansingen Niedereggenen Holzen befinden sich noch Epitaphe zum Gedenken an Mitglieder des Ausschusses der Landschaft Da diese Grabtafeln oft nur schwer zu entziffern sind hilft ein Blick in die Dokumentation von Karl Seith Ein Zustandsbericht uber die Burg aus dem Jahr 1654 benennt den in die innere Ringmauer integrierten massiven Rundturm zum Schutz des Nord Tors der Vorburg von Burg Rotteln in Anlehnung an die landstandische Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf Rotteln Die Landschaft Ausgehend von einer beim Hebelschoppen entstandenen Idee wurde am 9 Juli 1976 vom Schwarzwaldverein Kandern auf dem Sausenhard ein Moranenfindling aus Kaltenbach als Gedenkstein aufgestellt und mit einer Tafel versehen Die Tafel tragt die Inschrift SAUSENHARD Versammlungsort des Markgrafler Landtages 14 17 Jahrh Eine zusatzliche Informationstafel des Schwarzwaldvereins zeigt die wichtigsten Daten der Landschaft Anlass fur die Errichtung des Gedenksteins war die 1200 Jahr Feier von Kandern LiteraturFriedrich von Weech Die badischen Landtagsabschiede von 1554 1668 In Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins Band 29 1877 S 323 423 im Internet Archive Karl Seith Wesen und Bedeutung der landstandischen Einrichtung des Markgraflerlandes am Ausgang des Mittelalters In Basler Jahrbuch 1927 S 147 166 pdf Johannes Gut Die Landschaft auf den Landtagen der markgraflich badischen Gebiete Unter besonderer Berucksichtigung der Verhaltnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwurde der Juristischen Fakultat der Ruprecht Karls Universitat Heidelberg Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 13 Duncker amp Humblot Berlin 1970 Christian Martin Vortisch Uber die Anfange der Selbstverwaltung in der Oberen Markgrafschaft In Das Markgraflerland Heft 1 2 1979 S 7 29 Digitalisat der UB Freiburg Volker Press Landstande und Landschaften im deutschen Sudwesten Vorformen d Parlamentarismus im alten Reich In Beitrage zur Landeskunde 5 1982 S 1 12 hier insbesondere S 4 5WeblinksCommons Markgrafler Landstande Sammlung von Bildern Wikisource Markgrafler Landstande Landschaft Quellen und Volltexte Zeittafel Denzlinger Geschichtsverein Landstande in www historisches lexikon bayerns de Landesarchiv Baden Wurttemberg Abt Generallandesarchiv Karlsruhe 36 Baden Generalia 36 Nr 493Archivalieneinheit Sulzburg 1605 Oktober 31 Landtagsabschied zwischen Markgrafen Georg Friedrich von Baden Durlach und den Abgeordneten der Markgrafschaft Hachberg Landgrafschaft Sausenberg und der Herrschaften Rotteln und Badenweiler Einzelnachweiseauch Susenhard oder Sausenhart geschrieben siehe Karl Seith Das alte Maifeld des Markgraflerlandes In Markgrafler Jahrbuch 1939 S 74 78 Digitalisat der UB Freiburg mit einer Lageskizze auf S 75 Siehe August Eberlin Geschichte der Stadt Schopfheim und ihrer Umgebung im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte Druck und Verlag von Georg Uehlin Schopfheim 1878 S 10 Google Digitalisat Siehe Gut S 67 Siehe Gut S 67 Johann Christian Sachs Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggravlichen altfurstlichen Hauses Baden Dritter Theil Lotter Carlsruhe 1769 S 65 66 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Friedrich von Weech Die badischen Landtagsabschiede von 1554 1668 In Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins Band 29 1877 S 368 371 im Internet Archive Siehe Karl Seith Das Markgraflerland und die Markgrafler im Bauernkrieg des Jahres 1525 Karlsruhe 1926 S 28 29 Siehe Karl Seith Das Markgraflerland und die Markgrafler im Bauernkrieg des Jahres 1525 Karlsruhe 1926 S 130 Anmerkung 78 Karl Seith Wesen und Bedeutung der landstandischen Einrichtung des Markgraflerlandes am Ausgang des Mittelalters In Basler Jahrbuch 1927 hier S 161 pdf Siehe C W F L Freiherr von Drais Geschichte der Regierung und Bildung von Baden unter Carl Friedrich vor der Revolutionszeit Erster Band im Verlag der C F Muller schen Hofbuchhandlung Carlsruhe 1816 S 24 Google Digitalisat Landesordnung fur Roteln Sausenberg und Badenweiler vom 5 Februar 1517 In Rudolf Carlebach Badische Rechtsgeschichte I Das ausgehende Mittelalter und die Rezeption des romischen Rechts Heidelberg 1906 S 138 154 Internet Archive Karl Seith Das Markgaflerland und die Markgrafler im Bauernkrieg des Jahres 1525 Karlsruhe 1926 Siehe Eberhard Gothein Die badischen Markgrafschaften im 16 Jahrhundert Heidelberg 1910 S 47 Internet Archive Friedrich von Weech Die badischen Landtagsabschiede von 1554 1668 In Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins Band 29 1877 S 340 344 im Internet Archive Karl Seith Von der Kranken und Elendenherberge zum Stadtischen Krankenhaus Zur Geschichte der Stadt Schopfheim Stadtverwaltung Schopfheim Schopfheim 1950 S 17 Johannes Gut Die Landschaft auf den Landtagen der markgraflich badischen Gebiete Unter besonderer Berucksichtigung der Verhaltnisse in der noch ungeteilten Markgrafschaft Baden und den durlachischen Besitzungen bis zum Regierungsantritt Markgraf Georg Friedrichs in allen Landen Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwurde der Juristischen Fakultat der Ruprecht Karls Universitat Heidelberg Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 13 Duncker amp Humblot Berlin 1970 S 379 382 fur Rotteln insbesondere S 381 Siehe Karl Seith Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden durlachischen Landstande im Markgraflerland und deren Bedeutung In Das Markgraflerland Heft 1 1929 S 11 36 Digitalisat der UB Freiburg Karl Seith Grabtafeln von Mitgliedern der alten baden durlachischen Landstande im Markgraflerland und deren Bedeutung Teil 2 In Das Markgraflerland Heft 2 1929 S 37 51 Digitalisat der UB Freiburg Karl Seith Abermals eine Grabtafel eines Ausschussmitgliedes in Haltingen In Das Markgraflerland Heft 1 1937 S 23 26 Digitalisat der UB Freiburg Bei Seith Die Burg Rotteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter irrtumlich als Flankierungsturm bezeichnet Karl Seith Die Burg Rotteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter In Das Markgraflerland Heft 3 1931 32 S 22 dl ub uni freiburg de Digitalisat und S 27 1 Fritz Schulin Die Heimat setzte am 9 Juli 1976 einen Gedenkstein ihrer Geschichte Der Gedenkstein auf dem Ausseren Sausenhard bei Tannenkirch In Das Markgraflerland Heft 3 4 1976 S 373 375 Digitalisat der UB Freiburg Schulin erwahnt den Schwarzwaldverein nicht aber in dessen Chronik und bei Volker G Scheer Kandern Stadt seit 1810 Ereignisse Personen und Bilder der Kanderner Stadtgeschichte seit der Stadterhebung und bekannte und bedeutende Personen aus der alteren Geschichte Kanderns Todtnauberg Scheer 2 erweiterte und erganzte Auflage 2006 S 388 wird er genannt Bei Scheer ist die Einweihung auf den 10 Juli 1976 datiert Schulin nennt als Initiator F Schachtelin beim Schwarzwaldverein wird Adolf Schopflin genannt 2 Siehe Fotografien auf CommonsKarte mit allen Koordinaten OSM WikiMap

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